Widerspruch gegen GEZ-Bescheid Sehr geehrter Herr/Frau soundso (Name „Eures“ Intendanten), ich beabsichtige, unter der unten genannten Voraussetzung gegen Ihren nicht nur ungesetzlichen, sondern auch rechtswidrigen so genannten Festsetzungsbescheid Widerspruch zu erheben. Ich weise in diesem Zusammenhang auf folgendes hin: Gerade WEIL der angebliche „Bescheid“ für sich in Anspruch nimmt, unter die Massgaben des § 80 Absatz 2 VwGO zu fallen, besteht ein Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen Grundverwaltungsakt und seiner Vollstreckung, solange der „Bescheid“ noch nicht bestandskräftig ist, was durch diesen Widerspruch deutlich gegeben ist. Sollten Sie mir auf meinen Widerspruch einen ungesetzlichen ablehnenden Widerspruchsbescheid zustellen wollen, werde ich Ihnen diesen wie folgt berechnen: Kontaktaufnahme bezüglich einer ungesetzlichen Forderung: Übermittlung eines nachteiligen Bescheides (Verwaltungsaktes): Weiterverfolgung in jedweder Form einer ungesetzlichen Forderung: Weiterverfolgung in jedweder Form eines ungesetzlichen Bescheides: Unter der alleinigen Voraussetzung, dass es sich beim xxx („Eure“ Rundfunkanstalt) um eine zweifelsfrei zu hoheitlichem Handeln befugte Behörde oder Anstalt des öffentlichen Rechts handelt, WIDERSPRECHE ich hiermit Ihrem so genannten Festsetzungsbescheid vom xxx. Begründung: Der als Rechtsgrundlage genannte Rundfunkstaatsvertrag ist deutlich ein Vertrag zu Lasten Dritter und verstößt damit gegen § 58 VwVfG, da ich diesem Vertrag nicht zugestimmt habe. Freundliche Grüße
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