Fiona Woodier Associate Ausbildung Berufstätigkeit Mitgliedschaften Tätigkeitsschwerpunkte Sprachen Beratungsmandate jüngeren Datums • Zulassung als Rechtsanwältin 2014. • Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, der Università degli Studi di Padova, Italien, sowie der Universität Lappland, Finnland. • • Rechtsanwältin bei WACH + MECKES LLP seit Februar 2016. • Rechtsanwältin bei Harnischmacher Löer Wensing im Bereich Prozessführung, Münster, September 2014 bis Januar 2016. • Lehrbeauftragte an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen für Arbeitsrecht, September 2015 bis Dezember 2015. • Rechtsreferendarin bei Linklaters LLP im Bereich Gesellschaftsrecht und M&A, Düsseldorf und London, Juli 2012 bis Juli 2013. • Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Clifford Chance LLP im Bereich Health Care, Düsseldorf, September 2011 bis März 2012. • • Duetscher Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV). • Deutsch-Britische Juristenvereinigung e.V. (DBJV). • Deutsch-Italienische Juristenvereinigung e.V. (DIJV). • • Beratung und Vertretung von Mandanten in nationalen und internationalen komplexen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren. • • Deutsch • Englisch • Italienisch • • Beratung und Vertretung des Verkäufers eines Technologieunternehmens in einer Streitigkeit gegen eine internationale Anwaltskanzlei und deren Steuerberater wegen fehlerhafter Beratung bei der Transaktion (Berufungsverfahren). • Beratung und Vertretung eines Bürgen in der Auseinandersetzung mit einer deutschen Großbank im Zusammenhang mit seiner Inanspruchnahme aus seinen Bürgschaften. • Beratung und Vertretung eines nicht geschäftsführenden Gesellschafters in der Auseinandersetzung mit einer deutschen Großbank im Zusammenhang mit einem angeblichen Kreditbetrug. Seite 2 von 2 • Beratung und Vertretung einer großen deutschen Holding-Gesellschaft mit Geschäft im Document Business als Erwerberin einer Handelsgesellschaft im Hinblick auf Auseinandersetzungen mit deren Management und Lieferanten wegen gemeinschaftlicher Bilanzfälschungen (Erste Instanz, Berufung, Revision und Zwangsvollstreckung; Abwehr Vollstreckungsabwehrklage). • Beratung und Vertretung eines Logistikunternehmens betreffend Ansprüche gegen einen Kunden auf Erstattung nacherhobener Zölle.
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