2015.10.01 Gemeinderat 160.05KB

Beschlüsse des Gemeinderates vom 01.10.2015
- öffentliche Beratung -
§
1
Gegenstand und Ergebnis
Sachbearbeiter
Bekanntgaben / Verschiedenes
1.1 Windkraft: Übergabe einer Unterschriftenliste
Herr Bach, Sprecher der BI Walkersbach, überreicht
BM Schaffer eine Unterschriftenliste gegen den geplanten WKA-Standort WN 29. Außerdem verteilt er
ein Schreiben an die Mitglieder des Gemeinderats
und an die Verwaltung.
BM Schaffer sagt zu, das Thema bei der nächsten
oder übernächsten Gemeinderatssitzung aufzurufen.
Auch bei der Bürgerversammlung am 15.10.2015
gehe es u.a. um das Thema „Windkraft“.
BM Schaffer
1.2 Umlaufverfahren
Im Wege des Umlaufverfahrens erhalten die Gemeinderäte Kenntnis von folgenden Angelegenheiten:
a)
Versteigerung TLF 16/25
Über die Zoll-Auktion wurde ein Erlös in Höhe von
15.000 € erzielt.
Frau Rösch
b)
Schreiben an die GPA vom 03.09.2015
Der GPA wurde mitgeteilt, dass die im Zuge einer
Prüfung festgestellte Überzahlung vom Schuldner beglichen wurde.
Herr Kern
c)
Schreiben der Flüchtlinge an BM Schaffer
Flüchtlinge aus dem Postweg 7 haben sich an BM
Schaffer gewandt und mitgeteilt an was es ihnen
mangelt (Internet, Fahrräder usw.).
1.3 Bekanntgaben
a)
Windkraftanlagen
BM Schaffer berichtet von den Ergebnissen der
BM Schaffer
gestrigen Sitzung der Regionalversammlung, bei der
die Vorranggebiete ausgewiesen wurden. Die
geplanten WKA WN 28, WN 29 und GP 01 wurden
flächenmäßig reduziert.
1.4 Verschiedenes
a)
Windkraftanlagen
GR Rost sagt, die heutige Präsenz Walkersbacher
Bürgerinnen und Bürger in der Sitzung zeige, wie
wichtig das Thema für Walkersbach ist. GR Rost
dankt BM Schaffer, GR Dr. Häußermann und Herrn
Bach für ihren persönlichen Einsatz gegen den
geplanten Windkraftstandort WN 29.
An GR Kelemen gerichtet sagt sie, seine „flapsigen“
Äußerungen von „Windrädla“ seien in der Walkersbacher Bevölkerung nicht gut angekommen. GR
Kelemen antwortet, ihm ging es stets um eine
ergebnisoffene Prüfung des Standorts.
BM Schaffer
b)
Kreisel am Ortseingang
GR Gomolzig sagt, die Pflanzen machen einen
„kranken, schlappen Eindruck“, dies mache am Ortseingang kein gutes Bild. BM Schaffer antwortet,
angedacht war eine Blumenwiese, dies habe leider
nicht ganz funktioniert. Das Erscheinungsbild entspreche aber der herbstlichen Jahreszeit.
Herr Kern
c)
Wohnraum für Flüchtlinge
GR Scheurer lehnt die Beschlagnahme von privatem
Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen
ab. Der Schutz von Privateigentum sei ein hohes Gut.
Herr Kern
d)
Hauptstraße
GR Theinert möchte den Grund wissen für die „neuen
Löcher“. Herr Reitler antwortet, die Schachtabdeckungen wurden geteert.
Herr Reitler
e)
Windkraftanlagen
GR Theinert möchte wissen, inwieweit ein Gemeinderat für Folgeschäden in Haftung genommen
werden kann und welche Entscheidungskompetenz
dem Gemeinderat im weiteren Verfahren zukommt.
BM Schaffer
BM Schaffer antwortet, es bestehe keine direkte
Haftung für den kommunalen Entscheidungsträger.
Im weiteren Verfahren habe der Gemeinderat kein
planungsrechtlicher Zugriff, er könne lediglich seine
Interessen im Genehmigungsverfahren (z.B. naturschutzrechtlicher Art) einbringen.
2
f)
Belagsarbeiten in der Steinhalde
GR Kelemen kritisiert die Ausführung der Grabungsarbeiten der Telekom. Die scharfkantigen, tiefen
Absätze stellen eine Verkehrsgefährdung dar und
sollten außerhalb der Bauarbeiten abgedeckt werden.
BM Schaffer sagt eine Prüfung zu.
g)
Hauptstraße
GR Pfeiffer kritisiert die teils chaotischen Verkehrssituationen rund um die Baustellen. Ihrer Meinung
nach würde der Einsatz einer mobilen Ampel das
Verkehrsgeschehen sicherer und geregelter machen.
BM Schaffer antwortet, der Einsatz mobiler Ampeln
produziere Stau, man setze auf die Vernunft der
Verkehrsteilnehmer.
Straßenerschließungsbeiträge „Weid II“
- Festlegung des Abrechnungsgebietes
GR-Vorlage Nr. 83/2015
Befangenheit von GR Kolar
Einstimmig:
a)
Für die Abrechnung der Straße „Auf der Weid“ wird
gemäß § 37 Abs. 2 KAG ein Abrechnungsabschnitt
gebildet. Zur Abgrenzung des Abrechnungsabschnitts wird auf die beigefügte Anlage 2 verwiesen.
b)
Für die Abrechnung der Straßen im Neubaugebiet
„Weid II“ wird gemäß § 37 Abs. 3 KAG eine
Abrechnungseinheit gebildet. Zur Abgrenzung der
Abrechnungseinheit wird ebenfalls auf die beigefügte Anlage 2 verwiesen.
Herr Reitler
Herr Reitler
Herr Abele
3
Tätigkeitsbericht des Jugendreferats
Frau Bieg
Kenntnisnahme
4
Grundsatzbeschluss Kinder- und Jugendbuchtage
2017
Frau Bieg
GR-Vorlage Nr. 75/2015
Mit 10 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen wird der
Änderungsantrag von GR Scheurer angenommen
den Grundsatzbeschluss über die Durchführung der
Kinder- und Jugendbuchtage 2017 auf die anstehenden
Haushaltsberatungen zu vertagen.
5
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
„Schmittäcker I – Änderung Hegelweg 5“
- Entscheidung eingegangener Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
GR-Vorlage Nr. 80/2015
Auf Änderungsantrag von GR Vollmar wird mit 12 JaStimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen
an dem Carport-Baufenster festzuhalten.
Einstimmig:
a)
Aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes
wird
- der seitherige Text in Ziffer 2.1 c) des Textteils
gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt: „Für
Dachaufbauten sind die Festsetzungen und
Bestimmungen der gemeindlichen Dachaufbautensatzung vom 11. November 1999 maßgebend.“
b)
Gem. § 13 a Abs. 2 Ziffer 2 BauGB wird ausdrücklich
Herr Schlotz
festgestellt, dass diese Umplanung die geordnete
städtebauliche Entwicklung der Gemeinde nicht
beeinträchtigt.
c)
Dieser Bebauungsplan sowie die zugehörigen
örtlichen Bauvorschriften werden wie folgt als
Satzung verabschiedet:
a) Satzungstext Bebauungsplan
Aufgrund von § 10 Abs. 1 BauGB i. d. F. der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2004), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) in Verbindung mit §
4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F.
vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, berichtigt S. 698), zuletzt
geändert am 4. Mai 2009 (GBl. S. 185) beschließt der
Gemeinderat den Bebauungsplan „Schmittäcker I –
Änderung Hegelweg 5“ am 1. Oktober 2015 im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wie folgt als
Satzung:
Satzung über die
Aufstellung des Bebauungsplanes
„Schmittäcker I – Änderung Hegelweg 5“
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes
ergibt sich aus dem Lageplan des Vermessungsbüros Käser
vom 30. Juli/1. Oktober 2015. Dieser ist Bestandteil dieser
Satzung.
§ 2 Textliche Festsetzungen
Die planungsrechtlichen Festsetzungen ergeben sich aus
dem Textteil des Vermessungsbüros Käser vom 30. Juli/1.
Oktober 2015. Die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen
ergeben sich aus den „örtlichen Bauvorschriften“, die als
separate Satzung beschlossen werden.
§ 3 Inkrafttreten
Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntgabe
in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
b) Satzungstext „Örtliche Bauvorschriften“
Aufgrund von § 74 Abs. 1 der Landesbauordnung für
Baden-Württemberg vom 5. März 2010 (GBl. Nr. 7, S. 358)
in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.
582, berichtigt S. 698), zuletzt geändert am 4. Mai 2009
(GBl. S. 185) beschließt der Gemeinderat am 1. Oktober
2015 folgende Satzung:
Satzung über die
Örtlichen Bauvorschriften
zum Bebauungsplan
„Schmittäcker I – Änderung Hegelweg 5“
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes
ergibt sich aus dem Lageplan des Vermessungsbüros Käser
vom 30. Juli/1. Oktober 2015. Dieser ist Bestandteil der
Satzung.
§ 2 Örtliche Bauvorschriften
Die bauordnungsrechtlichen Bauvorschriften ergeben sich
aus den örtlichen Bauvorschriften des Textteils des
Vermessungsbüros Käser vom 30. Juli/1. Oktober 2015.
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer dieser Satzung vorsätzlich
oder fahrlässig zuwiderhandelt. Gem. § 75 Abs. 2 – 4 der
Landesbauordnung können Verstöße mit einer Geldbuße
geahndet werden.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung
in Kraft.
6
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
„Mühlstraße Südost – Änderung I (Gebietsausweisung)
- Aufstellungsbeschluss
Herr Schlotz
GR-Vorlage 82/2015
Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 1
Enthaltung:
7
1.
Der seit dem 28. Mai 1998 rechtskräftige
Bebauungsplan „Mühlstraße Südost“ wird geändert,
um den gesamten Geltungsbereich als „Allgemeines
Wohngebiet
(WA)“
statt
„Mischgebiet
(MI)“
auszuweisen. Aus diesem Grund wird gem. § 2 Abs. 1
BauGB ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung
„Mühlstraße Südost – Änderung I (Gebietsausweisung)“ aufgestellt. Der Verfahrensbereich ergibt
sich aus dem beiliegenden Lageplan der Gemeinde
Plüderhausen vom 1. September 2015.
2.
Der
gemeinsame
Flächennutzungsplan
Plüderhausen/Urbach
ist
bei
der
nächsten
Fortschreibung entsprechend anzupassen.
Neubau des Flüchtlingswohngebäudes Schulstraße
26
- Vergabe
GR-Vorlage 85/2015
Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 1
Nein-Stimme:
Die Rohbauarbeiten werden an die Fa. Hermann Fuchs
aus Ellwangen zum Bruttoangebotspreis von
283.197,60 € vergeben.
GR Härer-Schurr ist beim folgenden Gewerk befangen.
Der Gemeinderat beschließt mit 16 Ja-Stimmen und 1
Nein-Stimme:
Die Holzbau/Dachdeckung/Dachabdichtung werden
an die Fa. Bogunovic aus Plüderhausen zum Bruttoangebotspreis von 49.577,96 € vergeben.
Herr Kern
Herr Fichtner
Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 1
Nein-Stimme:
Die Gerüstbauarbeiten werden an die Fa. Zumkeller
aus Ottobrunn zum Bruttoangebotspreis von 7.421,79
€ vergeben.
Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 1
Nein-Stimme:
Die Fensterbau/Sonnenschutz-Arbeiten werden an die
Fa. Mayer aus Plüderhausen zum Bruttoangebotspreis
von 37.711,58 € vergeben.
Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 1
Nein-Stimme:
Die Heizung-/Sanitär-/Lüftungsinstallation werden an
die Fa. Mangold aus Schwäbisch Gmünd zum
Bruttoangebotspreis von 129.033,84 € vergeben.
Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 1
Nein-Stimme:
Die Elektroarbeiten werden an die Fa. Lüdicke aus
Plüderhausen
zum
Bruttoangebotspreis
von
76.455,75 € vergeben.
Der Gemeinderat beschließt mit 16 Ja-Stimmen, 1 NeinStimme und 1 Enthaltung:
Architekt und Verwaltung werden beauftragt, im Zuge
der Bauausführung Kosteneinsparungen zu realisieren
– mit dem Ziel die Baustelle nahe dem Niveau der
Kostenberechnung abzurechnen. Über die Kostenentwicklung im Zuge der Realisierung ist dem Gemeinderat im Februar 2016 zu berichten.
8
Austausch der Kanalisation und der Wasserversorgung in der Grabenstraße
- Vergabe
GR-Vorlage 84/2015
Einstimmig:
Auf der Grundlage der dargelegten Finanzierung
werden die Arbeiten zum Austausch der Kanalisation, der Wasserversorgung und zur Erwei-
Herr Reitler
terung des Leerrohrnetzes an die Firma Hans
Bauer Bauunternehmung GmbH aus Alfdorf zum
Angebotsbruttopreis von 433.232,52 € vergeben.
Plüderhausen, den 02.10.2015
Bieg
Verteiler
Gemeinderäte
BM Schaffer
Frau Rösch
Frau Schabel
Herr Kern
Geschäftsstelle Gemeinderat (Frau Reyer)
Herr Schlotz
Herr Reitler
Herr Fichtner
Herr Abele
Frau Bieg