Beschlüsse des Gemeinderates vom 01.10.2015 - öffentliche Beratung - § 1 Gegenstand und Ergebnis Sachbearbeiter Bekanntgaben / Verschiedenes 1.1 Windkraft: Übergabe einer Unterschriftenliste Herr Bach, Sprecher der BI Walkersbach, überreicht BM Schaffer eine Unterschriftenliste gegen den geplanten WKA-Standort WN 29. Außerdem verteilt er ein Schreiben an die Mitglieder des Gemeinderats und an die Verwaltung. BM Schaffer sagt zu, das Thema bei der nächsten oder übernächsten Gemeinderatssitzung aufzurufen. Auch bei der Bürgerversammlung am 15.10.2015 gehe es u.a. um das Thema „Windkraft“. BM Schaffer 1.2 Umlaufverfahren Im Wege des Umlaufverfahrens erhalten die Gemeinderäte Kenntnis von folgenden Angelegenheiten: a) Versteigerung TLF 16/25 Über die Zoll-Auktion wurde ein Erlös in Höhe von 15.000 € erzielt. Frau Rösch b) Schreiben an die GPA vom 03.09.2015 Der GPA wurde mitgeteilt, dass die im Zuge einer Prüfung festgestellte Überzahlung vom Schuldner beglichen wurde. Herr Kern c) Schreiben der Flüchtlinge an BM Schaffer Flüchtlinge aus dem Postweg 7 haben sich an BM Schaffer gewandt und mitgeteilt an was es ihnen mangelt (Internet, Fahrräder usw.). 1.3 Bekanntgaben a) Windkraftanlagen BM Schaffer berichtet von den Ergebnissen der BM Schaffer gestrigen Sitzung der Regionalversammlung, bei der die Vorranggebiete ausgewiesen wurden. Die geplanten WKA WN 28, WN 29 und GP 01 wurden flächenmäßig reduziert. 1.4 Verschiedenes a) Windkraftanlagen GR Rost sagt, die heutige Präsenz Walkersbacher Bürgerinnen und Bürger in der Sitzung zeige, wie wichtig das Thema für Walkersbach ist. GR Rost dankt BM Schaffer, GR Dr. Häußermann und Herrn Bach für ihren persönlichen Einsatz gegen den geplanten Windkraftstandort WN 29. An GR Kelemen gerichtet sagt sie, seine „flapsigen“ Äußerungen von „Windrädla“ seien in der Walkersbacher Bevölkerung nicht gut angekommen. GR Kelemen antwortet, ihm ging es stets um eine ergebnisoffene Prüfung des Standorts. BM Schaffer b) Kreisel am Ortseingang GR Gomolzig sagt, die Pflanzen machen einen „kranken, schlappen Eindruck“, dies mache am Ortseingang kein gutes Bild. BM Schaffer antwortet, angedacht war eine Blumenwiese, dies habe leider nicht ganz funktioniert. Das Erscheinungsbild entspreche aber der herbstlichen Jahreszeit. Herr Kern c) Wohnraum für Flüchtlinge GR Scheurer lehnt die Beschlagnahme von privatem Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen ab. Der Schutz von Privateigentum sei ein hohes Gut. Herr Kern d) Hauptstraße GR Theinert möchte den Grund wissen für die „neuen Löcher“. Herr Reitler antwortet, die Schachtabdeckungen wurden geteert. Herr Reitler e) Windkraftanlagen GR Theinert möchte wissen, inwieweit ein Gemeinderat für Folgeschäden in Haftung genommen werden kann und welche Entscheidungskompetenz dem Gemeinderat im weiteren Verfahren zukommt. BM Schaffer BM Schaffer antwortet, es bestehe keine direkte Haftung für den kommunalen Entscheidungsträger. Im weiteren Verfahren habe der Gemeinderat kein planungsrechtlicher Zugriff, er könne lediglich seine Interessen im Genehmigungsverfahren (z.B. naturschutzrechtlicher Art) einbringen. 2 f) Belagsarbeiten in der Steinhalde GR Kelemen kritisiert die Ausführung der Grabungsarbeiten der Telekom. Die scharfkantigen, tiefen Absätze stellen eine Verkehrsgefährdung dar und sollten außerhalb der Bauarbeiten abgedeckt werden. BM Schaffer sagt eine Prüfung zu. g) Hauptstraße GR Pfeiffer kritisiert die teils chaotischen Verkehrssituationen rund um die Baustellen. Ihrer Meinung nach würde der Einsatz einer mobilen Ampel das Verkehrsgeschehen sicherer und geregelter machen. BM Schaffer antwortet, der Einsatz mobiler Ampeln produziere Stau, man setze auf die Vernunft der Verkehrsteilnehmer. Straßenerschließungsbeiträge „Weid II“ - Festlegung des Abrechnungsgebietes GR-Vorlage Nr. 83/2015 Befangenheit von GR Kolar Einstimmig: a) Für die Abrechnung der Straße „Auf der Weid“ wird gemäß § 37 Abs. 2 KAG ein Abrechnungsabschnitt gebildet. Zur Abgrenzung des Abrechnungsabschnitts wird auf die beigefügte Anlage 2 verwiesen. b) Für die Abrechnung der Straßen im Neubaugebiet „Weid II“ wird gemäß § 37 Abs. 3 KAG eine Abrechnungseinheit gebildet. Zur Abgrenzung der Abrechnungseinheit wird ebenfalls auf die beigefügte Anlage 2 verwiesen. Herr Reitler Herr Reitler Herr Abele 3 Tätigkeitsbericht des Jugendreferats Frau Bieg Kenntnisnahme 4 Grundsatzbeschluss Kinder- und Jugendbuchtage 2017 Frau Bieg GR-Vorlage Nr. 75/2015 Mit 10 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen wird der Änderungsantrag von GR Scheurer angenommen den Grundsatzbeschluss über die Durchführung der Kinder- und Jugendbuchtage 2017 auf die anstehenden Haushaltsberatungen zu vertagen. 5 Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Schmittäcker I – Änderung Hegelweg 5“ - Entscheidung eingegangener Stellungnahmen - Satzungsbeschluss GR-Vorlage Nr. 80/2015 Auf Änderungsantrag von GR Vollmar wird mit 12 JaStimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen an dem Carport-Baufenster festzuhalten. Einstimmig: a) Aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes wird - der seitherige Text in Ziffer 2.1 c) des Textteils gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt: „Für Dachaufbauten sind die Festsetzungen und Bestimmungen der gemeindlichen Dachaufbautensatzung vom 11. November 1999 maßgebend.“ b) Gem. § 13 a Abs. 2 Ziffer 2 BauGB wird ausdrücklich Herr Schlotz festgestellt, dass diese Umplanung die geordnete städtebauliche Entwicklung der Gemeinde nicht beeinträchtigt. c) Dieser Bebauungsplan sowie die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften werden wie folgt als Satzung verabschiedet: a) Satzungstext Bebauungsplan Aufgrund von § 10 Abs. 1 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2004), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, berichtigt S. 698), zuletzt geändert am 4. Mai 2009 (GBl. S. 185) beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan „Schmittäcker I – Änderung Hegelweg 5“ am 1. Oktober 2015 im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wie folgt als Satzung: Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schmittäcker I – Änderung Hegelweg 5“ § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Lageplan des Vermessungsbüros Käser vom 30. Juli/1. Oktober 2015. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung. § 2 Textliche Festsetzungen Die planungsrechtlichen Festsetzungen ergeben sich aus dem Textteil des Vermessungsbüros Käser vom 30. Juli/1. Oktober 2015. Die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen ergeben sich aus den „örtlichen Bauvorschriften“, die als separate Satzung beschlossen werden. § 3 Inkrafttreten Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntgabe in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). b) Satzungstext „Örtliche Bauvorschriften“ Aufgrund von § 74 Abs. 1 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 5. März 2010 (GBl. Nr. 7, S. 358) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, berichtigt S. 698), zuletzt geändert am 4. Mai 2009 (GBl. S. 185) beschließt der Gemeinderat am 1. Oktober 2015 folgende Satzung: Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Schmittäcker I – Änderung Hegelweg 5“ § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Lageplan des Vermessungsbüros Käser vom 30. Juli/1. Oktober 2015. Dieser ist Bestandteil der Satzung. § 2 Örtliche Bauvorschriften Die bauordnungsrechtlichen Bauvorschriften ergeben sich aus den örtlichen Bauvorschriften des Textteils des Vermessungsbüros Käser vom 30. Juli/1. Oktober 2015. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt, wer dieser Satzung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Gem. § 75 Abs. 2 – 4 der Landesbauordnung können Verstöße mit einer Geldbuße geahndet werden. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. 6 Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Mühlstraße Südost – Änderung I (Gebietsausweisung) - Aufstellungsbeschluss Herr Schlotz GR-Vorlage 82/2015 Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung: 7 1. Der seit dem 28. Mai 1998 rechtskräftige Bebauungsplan „Mühlstraße Südost“ wird geändert, um den gesamten Geltungsbereich als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ statt „Mischgebiet (MI)“ auszuweisen. Aus diesem Grund wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Mühlstraße Südost – Änderung I (Gebietsausweisung)“ aufgestellt. Der Verfahrensbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan der Gemeinde Plüderhausen vom 1. September 2015. 2. Der gemeinsame Flächennutzungsplan Plüderhausen/Urbach ist bei der nächsten Fortschreibung entsprechend anzupassen. Neubau des Flüchtlingswohngebäudes Schulstraße 26 - Vergabe GR-Vorlage 85/2015 Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: Die Rohbauarbeiten werden an die Fa. Hermann Fuchs aus Ellwangen zum Bruttoangebotspreis von 283.197,60 € vergeben. GR Härer-Schurr ist beim folgenden Gewerk befangen. Der Gemeinderat beschließt mit 16 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: Die Holzbau/Dachdeckung/Dachabdichtung werden an die Fa. Bogunovic aus Plüderhausen zum Bruttoangebotspreis von 49.577,96 € vergeben. Herr Kern Herr Fichtner Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: Die Gerüstbauarbeiten werden an die Fa. Zumkeller aus Ottobrunn zum Bruttoangebotspreis von 7.421,79 € vergeben. Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: Die Fensterbau/Sonnenschutz-Arbeiten werden an die Fa. Mayer aus Plüderhausen zum Bruttoangebotspreis von 37.711,58 € vergeben. Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: Die Heizung-/Sanitär-/Lüftungsinstallation werden an die Fa. Mangold aus Schwäbisch Gmünd zum Bruttoangebotspreis von 129.033,84 € vergeben. Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: Die Elektroarbeiten werden an die Fa. Lüdicke aus Plüderhausen zum Bruttoangebotspreis von 76.455,75 € vergeben. Der Gemeinderat beschließt mit 16 Ja-Stimmen, 1 NeinStimme und 1 Enthaltung: Architekt und Verwaltung werden beauftragt, im Zuge der Bauausführung Kosteneinsparungen zu realisieren – mit dem Ziel die Baustelle nahe dem Niveau der Kostenberechnung abzurechnen. Über die Kostenentwicklung im Zuge der Realisierung ist dem Gemeinderat im Februar 2016 zu berichten. 8 Austausch der Kanalisation und der Wasserversorgung in der Grabenstraße - Vergabe GR-Vorlage 84/2015 Einstimmig: Auf der Grundlage der dargelegten Finanzierung werden die Arbeiten zum Austausch der Kanalisation, der Wasserversorgung und zur Erwei- Herr Reitler terung des Leerrohrnetzes an die Firma Hans Bauer Bauunternehmung GmbH aus Alfdorf zum Angebotsbruttopreis von 433.232,52 € vergeben. Plüderhausen, den 02.10.2015 Bieg Verteiler Gemeinderäte BM Schaffer Frau Rösch Frau Schabel Herr Kern Geschäftsstelle Gemeinderat (Frau Reyer) Herr Schlotz Herr Reitler Herr Fichtner Herr Abele Frau Bieg
© Copyright 2024 ExpyDoc