Mitgliederversammlung Kinderlicht e V vom Mittwoch den Protokoll erstellt von Frau Kirsten Hänel Alle Mitglieder mit Mitgliedsausweis werden namentlich durch Frau Stefanie Bürger erfasst Anwesenheitsliste Mitgliederversammlung vom 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Mitgliedsnummer Nachname Vorname 560 019836 014 560 019829 019 56 2200072 011 56 1001348 018 560 019834 019 560 019831 015 56 2200027 015 56 2200083 018 56 2200053 011 56 2200035 018 56 2200017 016 560 019832 013 560 019827 013 56 2200001 010 56 2200031 017 Hänel Bürger Höflich Panayiotou Haf Köpcke-Schulze Veh Kita Denksteinweg Generation Zukunft Hoffmann Tellkamp Sperschneider Barrelet Böhmer Galk Kirsten Stefanie Jutta Brigitte Claudia Kerstin Gunther Tamara Wisnewski-Kunow Lars Rieck Carsten Ulrike Tom Holger Volkmar Eva Anwesend Anwesend Anwesend Anwesend Anwesend Anwesend Anwesend Anwesend 18:05 18:08 18:25 Anwesend Anwesend Anwesend Anwesend Mitglieder anwesend TOP Begrüßung Vorsitz der Versammlung: Stefanie Bürger Die Vorsitzende Frau Stefanie Bürger eröffnet um )* Uhr die Mitgliederversammlung und begrüßt die Anwesenden Sie stellt als Schriftführerin Frau Kirsten Hänel vor Frau Stefanie Bürger stellt fest dass zur heutigen Mitgliederversammlung schriftlich fristgerecht mit dem Absenden am . per Infobrief und dem 1 Die Einladung selbst ist mit dem ) Einladung am ) per Postversand eingeladen wurde datiert mit einem Eingangstempel belegt war die bereits bei den Mitgliedern 3St Michaelis Kirche Hamburg4 Somit ist die Beschlussfähigkeit nach §) der Satzung gegeben Sie stellt die Tagesordnung vor und gibt bekannt dass unter „Sonstiges“ einige schriftlich eingereichte Fragen von Carsten Hoffman bearbeitet werden TOP Geschäftsbericht für das Jahr " # Herr Tom Sperschneider stellt den Geschäftsbericht 4 ; vor Carsten Hoffmann möchte wissen wer im Verein der Rechnungsprüfer ist Holger Barrelet erwidert dass dies in der Satzung nicht vorgesehen ist und auch gesetzlich nicht vorgeschrieben wird 4 Carsten Hoffmann möchte wissen wer die Finanzverantwortung hat Stefanie Bürger antwortet dass hat der Vorstand =4 Carsten Hoffmann möchte wissen wer die Projektabwicklung und Projektkalkulation macht Stefanie Bürger antwortet dass auch dies der Vorstand macht ;4 Carsten Hoffmann zitiert ein internes Protokoll vom ; in dem vermerkt wurde dass eine KinderLicht@Honorarkraft an der Helios Klinik Mariahilf von der Klinik monatliches Materialgeld erhält Stefanie Bürger klärt auf dass es einen Fehler im Protokoll gab den sie im Nachhinein sofort mit den Beteiligten aufgeklärt hatB es handelte sich nicht um zusätzliches Materialgeld sie hatte das falsch aufgeschrieben 3sie ist auch nur ein Mensch4 Thomas Sperschneider meldet zu Wort als Steuerberater dass es völlig egal ist ob das Krankenhaus direkt an die Honorarkraft zahlt oder an KinderLicht und dann KinderLicht an die Honorarkraft Ulrike Tellkamp meldet sich zu Wort und stellt klar dass eine Honorarkraft jederzeit woanders arbeiten kann Selbst eine doppelte Bezahlung für dieselbe Tätigkeit ist völlig legitim z B auch weil die Bezahlung nicht dem normalen Honorar entspricht 4 Carsten Hoffmann möchte als wissen wie mit Barspenden umgegangen wird z B auch mit Spendendosen Stefanie Bürger antwortet sie werden persönlich vom Vorstand entgegengenommen und kommen in die Handkasse diese wird dann in Gänze bei der Sparkasse eingezahlt da die Kosten für jede Einzahlung sehr hoch sind 3so werden Kosten gespart sonst wären die Spenden durch Einzahlungskosten aufgebraucht4 Dazu zählen auch Spendendosen die nur kleine Beträge beinhalten .4 Carsten Hoffmann möchte als . wissen wer die Spendenbescheinigungen ausstellt und ob sie archiviert werden Stefanie Bürger antwortet dass dies jeder vom Vorstand oder vom Vorstand beauftragter tätigen kann Diese Bescheinigungen werden nicht archiviert das wären ca ; pro Jahr Carsten Hoffmann bemängelt dass er sechs falsche Spendenbescheinigungen bekommen hat Tamara Wisnewski@Kunow stellt den Antrag die Themen von Carsten Hoffmann jetzt bitte abzuschließen und in der Tagesordnung weiterzugehen Antrag( Die Themen von Carsten Hoffmann jetzt bitte abzuschließen und in der Tagesordnung weiterzugehen Die Mitglieder stimmen einstimmig zu x ja - " x nein - " x Enthaltung TOP / Entlastung des Vorstandes Die Vorsitzende Stefanie Bürger beantragt die Entlastung des Vorstandes Antrag( Entlastung der Vorsitzenden Frau Stefanie Bürger vom " Die Mitglieder stimmen einstimmig zu / x ja - x nein - " " # bis " " x Enthaltung Frau Stefanie Bürger stimmt nicht mit ab und enthält sich Die Vorsitzende wird bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung entlastet Antrag( Entlastung der Vorsitzenden Frau Brigitte Panayiotou vom " Die Mitglieder stimmen einstimmig zu # x ja - " x nein - " " # bis " x Enthaltung Frau Brigitte Panayiotou stimmt nicht mit ab und enthält sich Die Vorsitzende wird einstimmig entlastet Antrag( Entlastung der Schriftführerin Frau Kirsten Hänel vom " Die Mitglieder stimmen einstimmig zu # x ja - " x nein - Frau Kirsten Hänel stimmt nicht mit ab und enthält sich Die Schriftführerin wird einstimmig entlastet " " # bis " x Enthaltung " " TOP # Satzungsänderungen im § 5 -Mitgliederversammlung Holger Barrelet erklärt dass Anträge zu Satzungsänderungen rechtzeitig vor dem Verschicken der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung bei KinderLicht eingetroffen sein müssen damit sie mit in die Tagesordnung aufgenommen werden können So hat jedes Mitglied die Chance sich zur Mitgliederversammlung anzumelden um die Änderungen mit abzustimmen Daher können die Anträge von Carsten Hoffmann heute nicht abgestimmt werden Er möge bitte rechtzeitig einen konkreten Antrag zur nächsten Mitgliederversammlung einreichen Frau Stefanie Bürger liest den §8 vor. Auf den Tischen befinden sich Kopien dieses Paragraphen zum mitlesen. (Alles was jetzt in Klammern steht fliegt raus) Unterstrichenes geht rein! § 8 Mitgliederversammlung Die jährliche Mitgliederversammlung findet jeweils in der Zeit von Mitte September bis Ende Oktober statt. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich, durch Fax oder durch E-Mail eingeladen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die Einladung gilt den Mitgliedern als zugegangen, wenn sie an die letzte, dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse, E-Mail, oder Faxnummer gerichtet ist. Anträge, zusätzliche Themen betreffend, müssen schriftlich bei dem Verein bis zum 15. August des Jahres eingegangen sein. Sie werden in die Tagesordnung aufgenommen. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere: Die Wahl des Vorstandes Entgegennahmen des Jahresberichtes und der Jahresrechnung • Entlastung des Vorstandes • Wahl der Rechnungsprüfer • Änderung der Satzung • Auflösung des Vereins • • Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels aller Mitglieder einzuberufen oder durch Beschluss des Vorstandes in begründeten Fällen. Raus: (Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich eingeladen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die Einladung gilt den Mitgliedern als zugegangen, wenn sie an die letzte, dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.) Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß berufene Mitgliederversammlung. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die mindestens drei Monate vor der Mitgliederversammlung als Mitglied aufgenommen worden sind und deren Mitgliedsbeitrag mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung auf dem Vereinskonto eingegangen ist. Soweit nicht im Gesetz oder in der Satzung Abweichendes vorgeschrieben ist, fasst die Mitgliederversammlung Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht über Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins abgestimmt wird. Bei Stimmengleichheit in allen Abstimmungen hat die/der 1. Vorsitzende eine zusätzliche Stimme. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3 der gültigen Stimmen, für eine Vereinsauflösung die Mehrheit von 3/4 der gültigen Stimmen erforderlich. Der Leiter/in der Mitgliederversammlung wird vom Vorstand bestimmt. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Protokollführer/in und vom Vorstand zu unterzeichnen ist. Die Vorsitzende Frau Stefanie Bürger liest die Änderungen der Satzung vor und erläutert sie Sie erläutert dass die grün unterstrichenen Textpassagen zur Satzung hinzukommen die Schwarzen bestehen bleiben und alles was (in Klammern) steht herausfällt Satzungsänderung " " Antrag( Die Veränderung der Satzung wird wie im Protokoll eingefügt und angenommen Die Mitglieder stimmen einstimmig zu x ja - " x nein - " x Enthaltung TOP ( Projekte " 7 " 8 Stefanie erläutert die wichtigsten Projekte und deren zukünftige Finanzierung im Jahr . Siehe zusätzliche Anlage TOP 8( Sonstiges Carsten Hoffmann möchte seine Wünsche zur Satzungsänderung im Detail erläutern doch Holger Barrelet erklärt ihm dass er bereits unter TOP; ausführlich das heute nicht gemacht werden kann Carsten Hoffmann lenkt ein und erklärt sich bereit seine Änderungswünsche im Detail zu formulieren und dem Verein zuzuschicken damit sie bei der nächsten Mitgliederversammlung berücksichtigt werden können Um H* Uhr beendet Frau Stefanie Bürger die Mitgliederversammlung Ende der Mitgliederversammlung* H* IIIIIIIIIIIIIIIIIIII Stefanie Bürger Vorsitzende Uhr IIIIIIIIIIIIIIIII Brigitte Panayiotou Vorsitzende IIIIIIIIIIIIIII Kirsten Hänel Schriftführerin
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