das Protokoll

Mitgliederversammlung Kinderlicht e V vom Mittwoch den
Protokoll erstellt von Frau Kirsten Hänel
Alle Mitglieder mit Mitgliedsausweis werden namentlich durch Frau Stefanie Bürger erfasst
Anwesenheitsliste Mitgliederversammlung vom
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Mitgliedsnummer
Nachname
Vorname
560 019836 014
560 019829 019
56 2200072 011
56 1001348 018
560 019834 019
560 019831 015
56 2200027 015
56 2200083 018
56 2200053 011
56 2200035 018
56 2200017 016
560 019832 013
560 019827 013
56 2200001 010
56 2200031 017
Hänel
Bürger
Höflich
Panayiotou
Haf
Köpcke-Schulze
Veh
Kita Denksteinweg
Generation Zukunft
Hoffmann
Tellkamp
Sperschneider
Barrelet
Böhmer
Galk
Kirsten
Stefanie
Jutta
Brigitte
Claudia
Kerstin
Gunther
Tamara Wisnewski-Kunow
Lars Rieck
Carsten
Ulrike
Tom
Holger
Volkmar
Eva
Anwesend
Anwesend
Anwesend
Anwesend
Anwesend
Anwesend
Anwesend
Anwesend
18:05
18:08
18:25
Anwesend
Anwesend
Anwesend
Anwesend
Mitglieder anwesend
TOP
Begrüßung
Vorsitz der Versammlung: Stefanie Bürger
Die
Vorsitzende Frau Stefanie Bürger eröffnet um )*
Uhr die Mitgliederversammlung und begrüßt
die Anwesenden Sie stellt als Schriftführerin Frau Kirsten Hänel vor
Frau Stefanie Bürger stellt fest dass zur heutigen Mitgliederversammlung schriftlich fristgerecht mit
dem Absenden am .
per Infobrief und dem 1
Die Einladung selbst ist mit dem )
Einladung am )
per Postversand eingeladen wurde
datiert mit einem Eingangstempel belegt war die
bereits bei den Mitgliedern 3St Michaelis Kirche Hamburg4
Somit ist die Beschlussfähigkeit nach §) der Satzung gegeben
Sie stellt die Tagesordnung vor und gibt bekannt dass unter „Sonstiges“ einige schriftlich eingereichte
Fragen von Carsten Hoffman bearbeitet werden
TOP
Geschäftsbericht für das Jahr " #
Herr Tom Sperschneider stellt den Geschäftsbericht
4
; vor
Carsten Hoffmann möchte wissen wer im Verein der Rechnungsprüfer ist
Holger Barrelet erwidert dass dies in der Satzung nicht vorgesehen ist und auch gesetzlich
nicht vorgeschrieben wird
4
Carsten Hoffmann möchte wissen wer die Finanzverantwortung hat
Stefanie Bürger antwortet dass hat der Vorstand
=4
Carsten Hoffmann möchte wissen wer die Projektabwicklung und Projektkalkulation macht
Stefanie Bürger antwortet dass auch dies der Vorstand macht
;4
Carsten Hoffmann zitiert ein internes Protokoll vom ;
in dem vermerkt wurde dass
eine KinderLicht@Honorarkraft an der Helios Klinik Mariahilf von der Klinik monatliches
Materialgeld erhält
Stefanie Bürger klärt auf dass es einen Fehler im Protokoll gab den sie im Nachhinein sofort
mit den Beteiligten aufgeklärt hatB es handelte sich nicht um zusätzliches Materialgeld sie hatte
das falsch aufgeschrieben 3sie ist auch nur ein Mensch4
Thomas Sperschneider meldet zu Wort als Steuerberater dass es völlig egal ist ob das
Krankenhaus direkt an die Honorarkraft zahlt oder an KinderLicht und dann KinderLicht an die
Honorarkraft
Ulrike Tellkamp meldet sich zu Wort und stellt klar dass eine Honorarkraft jederzeit woanders
arbeiten kann Selbst eine doppelte Bezahlung für dieselbe Tätigkeit ist völlig legitim z B auch
weil die Bezahlung nicht dem normalen Honorar entspricht
4
Carsten Hoffmann möchte als
wissen wie mit Barspenden umgegangen wird z B auch mit
Spendendosen
Stefanie Bürger antwortet sie werden persönlich vom Vorstand entgegengenommen und
kommen in die Handkasse diese wird dann in Gänze bei der Sparkasse eingezahlt da die
Kosten für jede Einzahlung sehr hoch sind 3so werden Kosten gespart sonst wären die
Spenden durch Einzahlungskosten aufgebraucht4 Dazu zählen auch Spendendosen die nur
kleine Beträge beinhalten
.4
Carsten Hoffmann möchte als . wissen wer die Spendenbescheinigungen ausstellt und ob sie
archiviert werden
Stefanie Bürger antwortet dass dies jeder vom Vorstand oder vom Vorstand beauftragter
tätigen kann
Diese Bescheinigungen werden nicht archiviert das wären ca
;
pro Jahr
Carsten Hoffmann bemängelt dass er sechs falsche Spendenbescheinigungen bekommen hat
Tamara Wisnewski@Kunow stellt den Antrag die Themen von Carsten Hoffmann jetzt bitte
abzuschließen und in der Tagesordnung weiterzugehen
Antrag(
Die Themen von Carsten Hoffmann jetzt bitte abzuschließen und in der Tagesordnung weiterzugehen
Die Mitglieder stimmen einstimmig zu
x ja - " x nein - " x Enthaltung
TOP / Entlastung des Vorstandes
Die Vorsitzende Stefanie Bürger beantragt die Entlastung des Vorstandes
Antrag( Entlastung der
Vorsitzenden Frau Stefanie Bürger vom "
Die Mitglieder stimmen einstimmig zu
/ x ja -
x nein -
" " # bis "
"
x Enthaltung
Frau Stefanie Bürger stimmt nicht mit ab und enthält sich
Die
Vorsitzende wird bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung entlastet
Antrag( Entlastung der
Vorsitzenden Frau Brigitte Panayiotou vom "
Die Mitglieder stimmen einstimmig zu
# x ja - " x nein -
" " # bis "
x Enthaltung
Frau Brigitte Panayiotou stimmt nicht mit ab und enthält sich
Die
Vorsitzende wird einstimmig entlastet
Antrag( Entlastung der Schriftführerin Frau Kirsten Hänel vom "
Die Mitglieder stimmen einstimmig zu
# x ja - " x nein -
Frau Kirsten Hänel stimmt nicht mit ab und enthält sich
Die Schriftführerin wird einstimmig entlastet
" " # bis "
x Enthaltung
"
"
TOP # Satzungsänderungen im § 5 -Mitgliederversammlung
Holger Barrelet erklärt dass Anträge zu Satzungsänderungen rechtzeitig vor dem Verschicken der
Tagesordnung zur Mitgliederversammlung bei KinderLicht eingetroffen sein müssen damit sie mit in die
Tagesordnung aufgenommen werden können So hat jedes Mitglied die Chance sich zur
Mitgliederversammlung anzumelden um die Änderungen mit abzustimmen
Daher können die Anträge von Carsten Hoffmann heute nicht abgestimmt werden Er möge bitte
rechtzeitig einen konkreten Antrag zur nächsten Mitgliederversammlung einreichen
Frau Stefanie Bürger liest den §8 vor. Auf den Tischen befinden sich Kopien dieses
Paragraphen zum mitlesen.
(Alles was jetzt in Klammern steht fliegt raus) Unterstrichenes geht rein!
§ 8 Mitgliederversammlung
Die jährliche Mitgliederversammlung findet jeweils in der Zeit von Mitte September bis Ende
Oktober statt. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer Frist von mindestens 14
Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich, durch Fax oder durch E-Mail eingeladen.
Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die Einladung gilt
den Mitgliedern als zugegangen, wenn sie an die letzte, dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse,
E-Mail, oder Faxnummer gerichtet ist.
Anträge, zusätzliche Themen betreffend, müssen schriftlich bei dem Verein bis zum 15. August
des Jahres eingegangen sein. Sie werden in die Tagesordnung aufgenommen.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
Die Wahl des Vorstandes
Entgegennahmen des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
• Entlastung des Vorstandes
• Wahl der Rechnungsprüfer
• Änderung der Satzung
• Auflösung des Vereins
•
•
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels aller Mitglieder
einzuberufen oder durch Beschluss des Vorstandes in begründeten Fällen.
Raus: (Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer Frist von mindestens 14 Tagen
unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich eingeladen. Die Frist beginnt mit dem auf die
Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die Einladung gilt den Mitgliedern als
zugegangen, wenn sie an die letzte, dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet
ist.)
Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß berufene Mitgliederversammlung. Stimmberechtigt sind nur
Mitglieder, die mindestens drei Monate vor der Mitgliederversammlung als Mitglied aufgenommen
worden sind und deren Mitgliedsbeitrag mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung auf
dem Vereinskonto eingegangen ist.
Soweit nicht im Gesetz oder in der Satzung Abweichendes vorgeschrieben ist, fasst die
Mitgliederversammlung Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht über
Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins abgestimmt wird.
Bei Stimmengleichheit in allen Abstimmungen hat die/der 1. Vorsitzende eine zusätzliche Stimme. Zur
Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3 der gültigen Stimmen, für eine Vereinsauflösung die
Mehrheit von 3/4 der gültigen Stimmen erforderlich.
Der Leiter/in der Mitgliederversammlung wird vom Vorstand bestimmt.
Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Protokollführer/in und vom
Vorstand zu unterzeichnen ist.
Die
Vorsitzende Frau Stefanie Bürger liest die Änderungen der Satzung vor und
erläutert sie Sie erläutert dass die grün unterstrichenen Textpassagen zur Satzung
hinzukommen die Schwarzen bestehen bleiben und alles was (in Klammern) steht
herausfällt
Satzungsänderung "
"
Antrag(
Die Veränderung der Satzung wird wie im Protokoll eingefügt und angenommen
Die Mitglieder stimmen einstimmig zu
x ja - " x nein - " x Enthaltung
TOP ( Projekte "
7 " 8
Stefanie erläutert die wichtigsten Projekte und deren zukünftige Finanzierung im Jahr
.
Siehe zusätzliche Anlage
TOP 8( Sonstiges
Carsten Hoffmann möchte seine Wünsche zur Satzungsänderung im Detail erläutern doch Holger
Barrelet erklärt ihm dass er bereits unter TOP; ausführlich das heute nicht gemacht werden kann
Carsten Hoffmann lenkt ein und erklärt sich bereit seine Änderungswünsche im Detail zu formulieren
und dem Verein zuzuschicken damit sie bei der nächsten Mitgliederversammlung berücksichtigt
werden können
Um H*
Uhr beendet Frau Stefanie Bürger die Mitgliederversammlung
Ende der Mitgliederversammlung* H*
IIIIIIIIIIIIIIIIIIII
Stefanie Bürger
Vorsitzende
Uhr
IIIIIIIIIIIIIIIII
Brigitte Panayiotou
Vorsitzende
IIIIIIIIIIIIIII
Kirsten Hänel
Schriftführerin