Auskünfte der Fa. Tennet - Berngau gegen Monstertrasse

TenneT nimmt nicht an der Veranstaltung der
Bürgerinitiative Leinburg teil
Publication date: 16. Februar 2016
Wir haben uns dazu entschlossen, an der Veranstaltung der Bürgerinitiative Leinburg am kommenden Freitag
nicht teilzunehmen. Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, wir haben lange darum gerungen. Denn bei
allen unseren Netzausbauprojekten suchen wir das Gespräch mit Bürgern und Gemeinden und nehmen
Einladungen zu Gesprächen gerne an. Auch der Einladung der Bürgerinitiative am kommenden Freitag haben wir
gerne entsprochen.
Allerdings erweckt die Bewerbung der Veranstaltung den Eindruck, dass TenneT zu diesem Termin einlade
(Plakate mit dem Aufdruck „Firma TenneT informiert“) und über drei Netzausbauprojekte (Raitersaich –
Ludersheim; Süd-Ost-Gleichstromkorridor; P44mod) informiere. Da es noch keine konkreten Planungen gibt,
können wir zu keinem der drei Projekte die Informationen liefern, die sich die Bürger erhoffen. Wir möchten hier
keine falschen Erwartungen wecken, indem wir an der Veranstaltung teilnehmen.
Die Bürgerinitiative hat uns Fragen zukommen lassen, die wir nun schriftlich beantworten. Darüber hinaus werden
wir in den nächsten Monaten breit über den Stand zu den drei Netzausbauprojekten informieren und werden aktiv
das Gespräch mit Bürgerinitiativen und Gemeinden suchen, um ihre Erwartungen an den weiteren Prozess
einzubeziehen.
http://www.tennet.eu/de/netz-und-projekte/netzausbau-in-bayern/tennet-antwortet-bi-leinburg.html
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TenneT antwortet
auf die Fragen der Bürgerinitiative Leinburg zum Süd-Ost-Gleichstromkorridor,
zum Projekt Raitersaich – Ludersheim, zur Maßnahme P44mod des
Netzentwicklungsplans und zu SuedLink.
HGÜ-Verbindung von Sachsen-Anhalt nach Bayern (D-Korridor)
Was ist die gesetzliche Grundlage des Projektes?
Das Vorhaben von Sachsen-Anhalt nach Bayern ist seit 2012 Bestandteil des von Bundestag und Bundesrat
beschlossenen Bundesbedarfsplangesetzes. Im Dezember 2015 wurde per Gesetzesänderung der südliche
Endpunkt von Meitingen bzw. Gundremmingen (Regelzone Amprion) nach Isar (Regelzone TenneT) verschoben.
Welche Bezeichnungen existieren für das Projekt?
Im aktuellen 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2015 ist das Projekt unter dem Begriff „HGÜ-Verbindung von
Sachsen-Anhalt nach Bayern“ zu finden. In dem im Dezember 2015 novellierten Bundesbedarfsplangesetz wird
das Projekt als „Vorhaben Nr. 5, Höchstspannungsleitung Wolmirstedt-Isar, Gleichstrom“ geführt. Weiterhin
existiert aus früheren Netzentwicklungsplänen sowie im aktuellen Dokument der Bundesnetzagentur zur
Bedarfsermittlung 2014 die Bezeichnung „Korridor D“.
50Hertz führt das Projekt als „Süd-Ost-Passage“ fort.
Wer baut den D-Korridor in Bayern?
Der Endpunkt der Gleichstromverbindung von Sachsen- Anhalt nach Bayern wurde von Meitingen bzw.
Gundremmingen nach Isar verschoben. Die Gleichstromverbindung verbindet den Startpunkt Wolmirstedt in
Sachsen- Anhalt mit dem Endpunkt Isar bei Landshut in Bayern. Da dieser Endpunkt in die Regelzone von
TenneT fällt, übernimmt TenneT die Vorhabenträgerschaft für den bayerischen Abschnitt. 50Hertz wird weiterhin
den nördlichen Teil der Gleichstromverbindung von der bayrischen Landesgrenze bis nach Wolmirstedt bei
Magdeburg verantworten.
Wie ist der Planungsstand bezüglich des HGÜ-Trassenverlaufs?
Der Gesetzgeber hat den Erdkabel-Vorrang für Gleichstromverbindungen, also auch den Süd-Ost-Korridor,
beschlossen. Das entsprechende Gesetz ist Anfang 2016 in Kraft getreten.
Aufgrund des Erdkabelvorrangs müssen die Planungen für den Süd-Ost-Korridor neu aufgesetzt werden. Aktuell
erarbeitet die Bundesnetzagentur die Methodik der Erdkabelplanung.
Wenn über die Methodik Klarheit besteht, können die Voruntersuchungen und Vorplanungen beginnen. Der
konkrete Verlauf des Korridors steht derzeit also noch nicht fest. Regionale Betroffenheiten bestehen deshalb
aktuell nicht.
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Welche Abschnitte des D-Korridors werden erdverkabelt?
Das Gesetz legt den Erdkabelvorrang für Gleichstromverbindungen fest. Das heißt, etwaige
Freileitungsabschnitte werden die Ausnahme sein. Bevor wir planen können, müssen noch einige
Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört, dass die gesetzlichen Vorgaben in einer Planungsmethode von der
Bundesnetzagentur als verantwortlicher Behörde konkretisiert werden.
Welche Auswirkungen haben HGÜ-Leitungen auf die Gesundheit?
Überall dort, wo Strom fließt, gibt es elektrische und magnetische Felder, auch bei Wechselstrom- und
Gleichstromleitungen. Viele Bürger machen sich Sorgen, ob diese Felder Einfluss auf die Gesundheit haben.
Der Gesetzgeber hat für Stromleitungen Grenzwerte in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegt, die
den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung entsprechen. Alle Stromleitungen von TenneT werden so
geplant, errichtet und betrieben, dass die vorhandenen gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschritten werden.
Welche Abstandsregelungen gelten bei uns für AC- und DC-Leitungsprojekte?

In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegten Mindestabstände von Höchstspannungsleitungen zu
Wohngebäuden. Seit 1996 werden der Planung von Leitungsprojekten deutschlandweit einzuhaltende
Grenzwerte nach der 26.BImSchV zugrunde gelegt. Diese dienen dem Schutz und der Vorsorge vor schädlichen
Umwelteinwirkungen.

Die Grenzwerte sind beim Betrieb einer Leitung auch bei Wohngebäuden in unmittelbarer Nähe zur Leitung
einzuhalten. Dies ist vom Leitungsbetreiber sicherzustellen. Wir sind bestrebt bei der Planung des
Leitungsverlaufs die Grenzwerte deutlich zu unterschreiten.

Dies zeigt sich z.B. daran, dass Leitungen grundsätzlich für den sogenannten „n-1-Fall“ ausgelegt werden. Bei
einem solchen Extremfall übernimmt beim Ausfall eines Stromkreises ein anderer den zusätzlich benötigten
Stromtransport, um die Stromversorgung zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten. Auch in einem solchen möglichen
Fehlerfall werden die Normen und Grenzwerte der 26.BImSchV strikt eingehalten.

In Bereichen, in denen die Wohnbebauung sehr nahe an die Leitung heran gerückt ist, sind wir stets bestrebt,
Lösungen gemeinsam mit den Betroffenen zu finden.
Welche Grenzwerte gelten für HGÜ-Leitungen?
Der festgesetzte Grenzwert für die magnetische Flussdichte im Einwirkungsbereich von Gleichstromanlagen
beträgt 500 Mikrotesla. Dieser Wert folgt den Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor
nichtionisierender Strahlen (ICNIRP) und dient insbesondere dazu, mögliche Beeinflussungen von elektronischen
Implantaten auszuschließen.
Die maximalen bodennahen magnetischen Flussdichten unmittelbar über einer HGÜ-Kabeltrasse unterschreiten
den Grenzwert wesentlich: Sie entsprechen je nach geplanter Auslegung der Trasse der Größenordnung des
natürlichen Erdmagnetfelds (in Deutschland etwa 50 Mikrotesla) und liegen damit 90% unterhalb des
festgesetzten Grenzwerts.
Werden die Leitungsmasten im Drehstrombereich genau so hoch wie HGÜMasten?
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Im Dezember 2015 hat die Politik sowohl das Bundesbedarfsplangesetz novelliert als auch Pilotprojekte für den
Erdkabelvorrang gesetzlich fixiert. Demnach werden Gleichstromleitungen, wie der Süd-Ost-Korridor und
SuedLink, vorwiegend erdverkabelt. Wenn es hier Freileitungsabschnitte (als Ausnahmen zum Erdkabelvorrang)
geben sollte, wird die Höhe der Masten denen beim Wechselstrom entsprechen.
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Maßnahme P53 – Projekt Raitersaich-Ludersheim-Altheim
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Der Netzentwicklungsplan 2014 und 2025 führt das Projekt P53 an. Das Projekt ist auch im novellierten
Bundesbedarfsplangesetz gesetzlich fixiert. Diese Maßnahme sieht vor, dass die bestehende Leitung von
Raitersaich über Ludersheim, Sittling nach Altheim verstärkt werden soll.
Damit wird die bestehende 220-kV-Leitung durch eine 380-kV-Leitung ersetzt. Die Umspannwerke und
Schaltanlagen werden entsprechend angepasst.
TenneT als zuständiger Netzbetreiber sortiert das Projekt im ersten Schritt in den Netzausbauprozess ein. In der
Folge wird ein Projektteam eingesetzt.
Im Sinne einer nachhaltigen Planung werden wir frühzeitig und vor Einleitung eines Genehmigungsverfahrens alle
Stakeholder in den Prozess einbinden. Eine erste Kontaktaufnahme wird voraussichtlich in der zweiten
Halbjahreshälfte 2016 erfolgen.
Bei dem Projekt P53 handelt es sich um einen Ersatzneubau. Dabei wird die neue Leitung vorzugsweise neben
der Bestandsleitung aufgebaut. In diesem Projekt erscheint dies an vielen Punkten schwierig darstellbar.
Die Detailuntersuchungen liegen uns noch nicht vor und müssen erst beauftragt werden. Sobald die neue
Leitung in Betrieb geht, wird die bestehende Leitung zurückgebaut.
Wann soll der Ausbau erfolgen?
Der Netzentwicklungsplan 2014 stellt einen Realisierungszeitraum bis ins Jahr 2024 für das gesamte Projekt in
Aussicht. Im Hinblick auf die Länge von ca. 180km wird eine Bauphase von rund fünf Jahren vorgesehen. Der
Bau erfolgt abschnittsweise. Da derzeit keine konkreten Pläne vorliegen, können keine Angaben zum
tatsächlichen Zeitplan gemacht werden.
Grundsätzlich geht dem Ausbau eine ausführliche Planungsphase voran. Der Zeitplan wird sich nach dieser
richten. Voraussichtlich Ende des Jahres 2016/ Anfang 2017 wird es erste konkrete Informationen geben.
Wie soll der Ausbau konkret aussehen?
Das gesetzlich fixierte Projekt P53 orientiert sich am Netzentwicklungsplan 2014 und umfasst die Maßnahmen
M54 und M350. Der Netzentwicklungsplan sieht dabei folgende Schritte vor:
M54: Raitersaich – Ludersheim
Von Raitersaich nach Ludersheim ist die Verstärkung der bestehenden 220-kV-Leitung auf 380kV vorgesehen
(Netzverstärkung). Hierzu ist eine 380-kV-Schaltanlage mit zwei 380/110-kV-Transformatoren in Ludersheim neu
zu bauen (Netzausbau). In Raitersaich ist die bestehende 380-kV-Schaltanlage zu verstärken (Netzverstärkung).
M350: Ludersheim – Sittling – Altheim
Zwischen Ludersheim, Sittling und Altheim wird eine 380-kV-Leitung in der Trasse der bestehenden 220-kVLeitung gebaut (Netzverstärkung). In Sittling wird ein 380/220-kV-Transformator in Betrieb genommen
(Netzausbau). Im Rahmen dieser Maßnahme ist ein Neubau je einer 380-kV-Schaltanlage in Ludersheim und
Sittling vorzusehen (Netzausbau). Das Umspannwerk Altheim ist in diesem Zusammenhang zu erweitern
(Netzverstärkung).
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Wo wird die neue Leitung verlaufen? Wie wird der Begriff „Bestandstrasse“
definiert?
Der Planung eines Leitungsbauvorhabens liegt das sogenannte NOVA-Prinzip zugrunde (Netzoptimierung vor
Verstärkung vor Ausbau). Das bedeutet, dass bestehende Leitung ertüchtigt und bestehende Trassen genutzt
werden sollen, soweit dies möglich ist. Dadurch soll verhindert werden, dass neuer Raum in Anspruch genommen
werden muss und so neue Betroffenheiten entstehen.
Es wird also möglichst in der Trassenachse geplant. Ob ein trassenachsgleicher Bau technisch und während des
laufenden Betriebs möglich ist, muss individuell überprüft werden.
Ist dies nicht der Fall erfolgt ein sogenannter Ersatzneubau, der unmittelbar und parallel zur Bestandsleitung
verläuft. Der Ersatzneubau erfolgt unter Einhaltung des notwendigen elektrischen Mindestabstands zur
bestehenden Leitung. Dieser ist maßgeblich abhängig von der Spannfeldweite der Bestands- und Neubauleitung
sowie der Leiterseilanordnung. Der Abstand verändert sich über den gesamten Trassenverlauf, wird aber
möglichst unter 80 Metern bleiben. Auch dies muss individuell geprüft werden. In Bereichen, in denen die
Wohnbebauung sehr nahe an die Leitung heran gerückt ist, sind wir bestrebt, Lösungen gemeinsam mit den
Betroffenen zu finden. Wir können Ihnen versichern, dass wir alle Stakeholder frühzeitig kontaktieren und noch
vor Planungsbeginn über den Ablauf der Maßnahme informieren.
Wie sollen die Maße der Masten aussehen?
Es stehen grundsätzlich verschiedene Mastbauformen zur Verfügung, die je nach örtlicher Gegebenheit
eingesetzt werden können, um den Eingriff in die Schutzgüter (wie z. B. Mensch, Tiere und Pflanzen, Wasser) so
gering wie möglich zu halten.
Da die bestehenden 220-kV-Masten aufgrund ihres Alters und ihrer Statik nicht für die Ertüchtigung auf 380kV
geeignet sind, werden beim Ersatzneubau voraussichtlich überwiegend Masten des Typs „Donau“ bzw. „DonauEinebene“ bei einer 110kV-Mitnahme zum Einsatz kommen.
Die genaue bauliche Ausführung der Strommasten, inklusive ihrer Höhe, wird von dem jeweiligen Gelände und
verschiedenen technischen Faktoren beeinflusst. Unter anderem ist die Länge des Spannfeldes, der Verlauf der
Leitung, die Beschaffenheit des Untergrundes, aber auch das Höhenprofil der Umgebung maßgeblich für die
Wahl des Masttyps und des Fundaments. Zudem ist TenneT bestrebt, die Leitung möglichst in das
Landschaftsbild zu integrieren.
Im Durchschnitt hat ein Donaumast ein Austrittsmaß von ca. 12 mal 12 Metern und eine durchschnittliche Höhe
von 55 Metern.
Kann die Leitung erdverkabelt werden?
Der Gesetzgeber sieht insgesamt neun Pilotprojekte für Teilerdverkabelungsabschnitte im Wechselstrombereich
vor. Das Netzverstärkungsprojekt Raitersaich-Ludersheim-Altheim ist nicht als ein Erdkabelpilot vorgesehen.
Ist eine Bündelung mit der Süd-Ost-Passage geplant?
Als verantwortlicher Netzbetreiber für das Projekt P53 von Raitersaich über Ludersheim nach Altheim sowie den
Süd-Ost-Korridor liegen die Planungen für beide Leitungsbauvorhaben in einer Hand.
TenneT spricht sich grundsätzlich für einen möglichst geradlinigen Verlauf des Süd-Ost-Korridors zwischen den
beiden Verknüpfungspunkten Wolmirstedt und Isar bei Landshut aus.
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Bevor wir jedoch eine Verlaufs- und Zeitplanung für den Süd-Ost-Korridor nennen können, müssen noch einige
Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört, dass die gesetzlichen Vorgaben in einer Planungsmethode von der
Bundesnetzagentur als verantwortlicher Behörde konkretisiert werden.
Wird die Leitung zwischen Ludersheim und Schwandorf auch verstärkt?
Zwischen Ludersheim und Schwandorf gibt es aktuell eine bestehende 220-kV-Leitung. Diese ist weder im
Netzentwicklungsplan noch im Bundesbedarfsplan als Netzausbauprojekt aufgenommen.
Wird die Leitung zwischen Aschaffenburg und Ludersheim auch verstärkt?
Zwischen Aschaffenburg und Ludersheim gibt es aktuell eine bestehende 220-kV-Leitung. Diese ist weder im
Netzentwicklungsplan noch im Bundesbedarfsplan als Netzausbauprojekt aufgenommen.
Werden die Leitungsmasten im Drehstrombereich genau so hoch wie HGÜMasten?
Im Dezember 2015 hat die Politik sowohl das Bundesbedarfsplangesetz novelliert als auch Pilotprojekte für den
Erdkabelvorrang gesetzlich fixiert. Demnach werden Gleichstromleitungen, wie der Süd-Ost-Korridor und
SuedLink, vorwiegend erdverkabelt. Wenn es hier Freileitungsabschnitte (als Ausnahmen zum Erdkabelvorrang)
geben sollte, wird die Höhe der Masten denen beim Wechselstrom entsprechen.
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Maßnahme P44/44mod im NEP 2025
Im Juli 2015 wurden die Übertragungsnetzbetreiber von der Bundesnetzagentur im Auftrag der Großen Koalition
beauftragt, Alternativen zu den Projekten P43 (Mecklar-Bergrheinfeld/West) und P44 (Altenfeld-Grafenrheinfeld)
zu suchen, um den Netzverknüpfungspunkt Grafenrheinfeld zu entlasten. Dabei sollten bestehende Leitungen
genutzt werden.
Diesem Auftrag ist TenneT nachgekommen. Die errechneten Alternativen sind P43mod (Mecklar- Dipperz Urberach) und P44mod (Altenfeld – Würgau - Ludersheim). Für den Landkreis Nürnberger Land sowie die
umliegende Region ist allerdings nur die mögliche Variante P44mod interessant.
Im novellierten Bundesbedarfsplangesetz vom Dezember 2015 ist nur das Vorhaben P43 gesetzlich fixiert.
Die Variante P44mod ist technisch machbar, jedoch ist diese Alternative mit Nachteilen verbunden, die wir von
Anfang an klar benannt haben:
Die Variante P44mod ist mit 127 Kilometern deutlich länger als die Verbindung Altenfeld- Grafenrheinfeld.
Zudem dürfte sie zu erheblichen Akzeptanzproblemen führen, da viele neue Betroffenheiten geschaffen werden.
Entweder müsste eine zusätzliche Paralleltrasse gebaut oder die Ende 2015 fertig gestellte „Frankenleitung“
abgebaut werden. Des Weiteren tangiert die P44mod das Naherholungsgebiet der Fränkischen Schweiz.
Sonstiges / SuedLink
Wie ist der Planungsstand zu SuedLink?
Für HGÜ-Projekte, wie SuedLink, hat der Bundestag Anfang Dezember 2015 einen allgemeinen Erdkabelvorrang
beschlossen. Dieser führt bei SuedLink zu einer Neuplanung. Bevor wir eine neue Zeitplanung für SuedLink
nennen können, müssen noch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört, dass die gesetzlichen
Vorgaben in einer Planungsmethode von der Bundesnetzagentur als verantwortlicher Behörde konkretisiert
werden. Die Behörde entwickelt derzeit ein Methodenpapier, das sich mit diesen Fragen auseinandersetzt. Sie
plant, das Papier im März 2016 zu veröffentlichen und zu konsultieren. Entscheidend für die Zeitplanung wird
sein, wie die zuständige Behörde die gesetzlichen Regelungen anwendet; ungeachtet dessen setzen wir wieder
auf eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit im Vorfeld des formalen
Genehmigungsverfahrens.
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