Sozialgericht Gotha hält Kürzung von Arbeitslosengeld II für verfassungswidrig | MDR.DE 30.05.15 21:25 Aktenzeichen Arbeitslosengeld II Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig S 15 AS 5157 / 14 Links in MDR.DE Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann. Die 15. Kammer des Gerichts sei der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen, teilte das Gericht in Gotha am Mittwoch mit. Deshalb wolle es diese Sanktionen nun vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Sanktionen bei ALG II verfassungswidrig? Sozialverband begrüßt Haltung von Gothaer Sozialgericht Das Gericht urteilte in einem Fall, bei dem ein Mann vom Jobcenter Erfurt Arbeitslosengeld (ALG) II bezog. Nachdem er ein Arbeitsangebot abgelehnt hatte, wurde ihm das ALG II um 30 Prozent, also um 117,30 Euro monatlich gekürzt. Wegen einer dürfen ALG II weiteren Pflichtverletzung - der Mann Jobcenter kürzen, wenn Empfänger lehnte eine Probetätigkeit bei einem Arbeitsangebote ablehnen. Arbeitgeber ab - wurde ihm die Leistung später um weitere 30 Prozent gekürzt, insgesamt also nun um 234,60 Euro pro Monat. Dagegen reichte der Mann Klage am zuständigen Sozialgericht Gotha ein. Dessen 15. Kammer stellte in einem am 26. Mai verkündeten Beschluss fest, dass diese Leistungskürzungen ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstoßen. So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei, so das Gericht. Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Mit seiner Entscheidung beschreitet das Sozialgericht Gotha nach eigenen Angaben Neuland. Es sei das bundesweit erste Gericht, das die Frage aufwerfe, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Zuletzt aktualisiert: 28. Mai 2015, 16:32 Uhr 104 Kommentare « 1 2 3 4 5 ... 11 » http://www.mdr.de/thueringen/hartz-vier-sanktionen-verfassungswidrig-sozialgericht-gotha100.html Seite 1 von 3 Sozialgericht Gotha hält Kürzung von Arbeitslosengeld II für verfassungswidrig | MDR.DE 104. Pfingstrose: siri nihil: Ihren Ausführungen als RA entnehme ich, dass Sie auch diesem Beschluss des Sozialgerichtes Gotha zu stimmen. Was ich sehr positiv finde. Wie mir bekannt ist gibt es schon ein grundsatzurteil vom 09.02.2010 des bundesverfassungsgericht: Sanktionen gegen Hartz 4 Empfänger sind verfassungswidrig. Das Urteil erklärt grundsätzlich jegliche form von finaziellen Sanktionen für rechtswidrig und betrifft damit womöglich mehrere zehntausend Hartz4 empfänger, die auf Grund welcher umstände auch immer von Arbeitsämtern oder Jobcentern mit Leistungskürzungen belegt worden sind. Die Betroffenen sind aufgefordert, gegen solche Sanktionen Widerspruch auch rückwirkend einzulegen und die ihnen vorenthaltenen Beträge nachzufordern. 30.05.2015 15:30 Uhr 103. MDR.DE-Redaktion: @ 99. siri nihil: Hm, jetzt drehen wir uns alle ein bisschen im Kreis. Was ist denn nun kritikwürdig? Dass Medien alle dasselbe berichten oder es - wie Fall des Sozialgerichts - nicht tun? 30.05.2015 15:18 Uhr 102. Rademacher: Ein weiteres weltfremdes Urteil auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung. Faulheit und Dekadenz werden also von unserer Verfassung seit neuestem auch geschützt. Armes blödes Deutschland. 30.05.2015 14:19 Uhr 101. Pitt Jepp: Alsi das was "98. siri nihil" geschrieben hat stimme ich vollkommen zu, der meinung bin ich auch, wo steht der Mensch noch da?!. Aber an "siri nihil", kannst du mir vielleiht mal bescheid geben was das entgültige Urteil darüber ergeben hat, ich bin da sehr Intressiert dran, währe nett. Ich schaue mal ab und zu hier rein, speichere mal die Seite ab. 30.05.2015 13:52 Uhr 100. Sausewind: Kann man den Beschluss irgendwo einsehen? Mein Bruder hat seit über einem Jahr beständig 60 Prozent Kürzung und alles was er an Weiterbildung möchte wird ihm verwehrt oder er soll monatelang erst etwas anderes tun was nichts mit dem gemein hat worauf er hinaus will 30.05.2015 09:52 Uhr 99. siri nihil: @mdr 75. Beitrag beim Vorwurf der gleichen Berichterstattung reagieren die Medien immer mit dem Argument, niemand würde die Art und Weise der Berichterstattung vorgeben, ihrem Kommentar entnehme ich, dass Sie ebenfalls glauben, hier eine zufrieden stellende Antwort gegeben zu haben, dem ist natürlich nicht so. Der Vorwurf geht nicht darauf, dass eine gesteuerte Zensur stattfindet, sondern dass die Medien in eigener Entscheidung wortwörtlich gleich berichten. Es gibt keine ernst zu nehmende kritische Berichterstattung zu aktuellen Themen, es gibt nur die Satire, die andere Fragen stellt und andere Blickwinkel zeigt. Warum werden wortgleiche Nachrichten tagelang wiedergekäut? 30.05.2015 07:23 Uhr 98. siri nihil: Endlich!!!! Als Rechtsanwältin für Sozialrecht macht mir diese Entscheidung Hoffnung. Wenn das BVerfG das nun noch bestätigt, wäre endlich ein loch in den neoliberalen wall geschlagen, der Menschen als Ware sieht. Es istze erschreckend zu sehen, wieviele Menschen diese denkweise unhinterfragt übernommen haben und mit Begeisterung auf die, die noch weiter unten sind, treten. 30.05.2015 07:12 Uhr 97. C. Guthmann: @ Bernd Winter: Sie unterstellen einfach, dass die Leute, die Hartz IV beziehen, nicht arbeiten wollen. Der Mann, der hier gegen die Sanktionen geklagt hat, hat 2 Arbeitsangebote abgelehnt; das heißt noch lange nicht dass er prinzipiell nicht arbeiten will; es heißt lediglich, dass ihm diese 2 Angebote nicht zugesagt haben. Und das ist sein gutes Recht - Siehe dazu GG, Artikel 12! Davon abgesehen haben wir nicht das Problem, dass zu wenig Leute arbeiten wollen, sondern dass es nicht genügend bezahlte Arbeit für alle gibt. Selbst wenn wir uns die offizielle (geschönte) Arbeitslosenstatistik anschauen sehen wir, dass es 30.05.2015 00:56 Uhr http://www.mdr.de/thueringen/hartz-vier-sanktionen-verfassungswidrig-sozialgericht-gotha100.html 30.05.15 21:25 Seite 2 von 3 Sozialgericht Gotha hält Kürzung von Arbeitslosengeld II für verfassungswidrig | MDR.DE 30.05.15 21:25 weit mehr Erwerbslose als offene Stellen in Deutschland gibt. Die "Sozialschmarotzer-Debatte" ist m. E. daher eine Scheindebatte, die vom eigentlichen Problem am Arbeitsmarkt ablenkt. 96. Frank M. Foerster: 2 mal BRAVO: 1. dem Sozialgericht Gotha, das endlich nachfragt, wieso ein Hartz-IV-Grundbetrag, vom BVerfG in Karlsruhe als unterste Basis der Menschenwürde bewertet, in Arbeitsagenturen überhaupt gekürzt werden darf. Ein Grundund Menschenrecht, unantastbar nach Art. 1 GG, fast beliebige einschränkbar auf Sachbearbeiterebene? Das widerspricht sich. Ein 2. BRAVO dem MDR Thüringen, der - entgegen dem Mainstream - nicht ins Horn der üblichen Desinformation stößt sondern neutral berichtet. Weiter so. Und allen Kritikern daran (Realist2014, Bernd Winter etc.): Fallen Sie doch nicht auf die blöde Polemik herein, Hartz-IV-ler gegen Mindestlohnbezieher auszuspielen. Fakten gefällig? Statt der offiziellen 3 Mio. weist selbst Nürnberg über 5 Mio. Bezieher von Hartz-IV und Zusatzleistungen aus. Dem gegenüber stehen rund 500.000 offene Stellen. Können Sie rechnen? Okay - dann hat sich jeglicher Hohn über "arbeitsunwillige Drückeberger" ja nun wohl endgültig erledigt. 29.05.2015 22:11 Uhr 95. Alexandra Hess: Zu dem Schriftzug von Bernd Winter: Man soll nicht alle Menschen vergleichen, es gibt Menschen die Gesundheitlich nicht mehr dazu fähig sind arbeiten zu gehen. Ich bin auch darauf angewiesen und ich gehe mit meinem Lebenspartner angewiesen. Ich habe heute Leibhaftig mit erlebt das das Jobcenter keine Menschenwürde kennt und die ist nun mal unantasbar. die haben meinen Lebenspartner 300,- mehr angerechnet was er nicht hat und meine Kinder nicht mit angerechnet und was ist dabei raus gekommen, und ich kann zusehen wie ich mein sohn morgen was zu essen gebe. Hier in Deutschland ist das eigene Volk doch nur das letzte 29.05.2015 22:08 Uhr « 1 2 3 4 5 ... 11 » Die Kommentierungsdauer ist abgelaufen. Der Beitrag kann deshalb nicht mehr kommentiert werden. © 2015 MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK http://www.mdr.de/thueringen/hartz-vier-sanktionen-verfassungswidrig-sozialgericht-gotha100.html Seite 3 von 3
© Copyright 2025 ExpyDoc