Editorial I dürfen die Anwälte des Justizministeriums künftig keine Vergleiche mit verfolgten Unternehmen mehr schließen, bevor sie nicht einen klaren Plan vorlegen, wie sie gegen die für einen Regelverstoß verantwortlichen Personen weiter vorgehen wollen. Kritiker könnten den angekündigten neuen Kurs der USErmittler zwar ggf. als alten Wein in neuen Schläuchen bezeichnen. Denn gänzlich neu ist diese Entwicklung tatsächlich nicht. Bereits in der Vergangenheit hat das DoJ eine klare Tendenz dazu erkennen lassen, härter gegen Bekanntlich verfolgen US-Behörden Unternehmen unverantwortliche Entscheidungsträger in Unternehmen nachgiebig, wenn sie gegen amerikanische Gesetze vervorzugehen. Allerdings geht das Yates-Memo mit seiner stoßen. Nicht selten erreichen die gegen einzelne Firmen klaren Marschrichtung nun noch einen deutlichen Schritt verhängten Bußgelder dreistellige Millionenbeträge. weiter als die bisherige Verfolgungspraxis des US-JustizAmerikanische Ermittlungsbehörden gehen bei Gesetzesministeriums. verletzungen nun deutlich härter gegen einzelne PersoDie neuen Vorgaben gelten ohne jede Einschränkung für nen im Unternehmen vor. Das US-Justizministerium (DoJ) sämtliche zukünftigen Ermittlungen in Bezug auf Gesethat kürzlich einen für Unternehmen und deren Führungszesverstöße durch Unternehmen. Das DoJ wird seinen kräfte entscheidenden Kurswechsel bekannt gegeben. neuen Kurs aber auch bei bereits laufenden UntersuAm 9.9.2015 stellte die stellvertretende Generalanwältin chungsverfahren verfolgen, sodes DoJ, Ms. Sally Yates, eine weit es dies „für zweckmäßig entsprechende Stellungnahhält“. In der Vergangenheit hame vor. „Einer der effektivsten Fortan müssen Firmen verantben die US-Ermittler ein hartes Wege, Gesetzesverstöße durch wortliche Personen bis hin zur Vorgehen sehr häufig als zweckUnternehmen zu verhindern, ist Vorstandsebene benennen. mäßig beurteilt. Auch Unternehes, diejenigen Personen zur Remen, die bereits jetzt im Fokus chenschaft zu ziehen, die gegen laufender Untersuchungen stehen, müssen sich daher Regeln verstoßen haben“, so Yates. In der Vergangenheit auf die neue Gangart des DoJ einstellen. wurde dem DoJ teilweise vorgeworfen, nicht entschieden Mit der neuen, verschärften Verfolgungspraxis des USgenug gegen Vorstände oder andere VerantwortungsträJustizministeriums wird die Aufarbeitung von Verstößen ger in Unternehmen vorzugehen. Dies soll sich mit dem gegen amerikanische Gesetze für Unternehmen noch sog. Yates-Memo nun ändern. In dem Memo stellt das komplexer. Sie müssen nicht nur mögliche Strafzahlunamerikanische Justizministerium einen 6-Punkte-Plan gen, sondern auch sonstige Sanktionen und Rufschäden auf, nach dem US-Ermittler künftig vorgehen sollen. in ihre Rechnung einbeziehen, wenn sie eine KooperatiDer aus Unternehmenssicht wohl wichtigste Aspekt des on mit dem DoJ erwägen. Künftig müssen Unternehmen Yates-Memos betrifft die Zusammenarbeit zwischen vielmehr auch genau prüfen, welchen EntscheidungsUnternehmen und Verfolgungsbehörden. Bekanntlich trägern das Risiko straf- und zivilrechtlicher Verfolgung berücksichtigen US-Ermittler die Kooperation eines Undurch die US-Behörden droht. Dies wird noch mehr als ternehmens strafmildernd, wenn sie Bußgelder wegen vorher eine gründliche interne Sachverhaltsaufklärung Gesetzesverstößen verhängen. Um künftig überhaupt für erfordern, bevor man sich entscheidet, ob man bei der einen solchen „cooperation credit“ in Frage zu kommen, Reaktion auf Verstöße gegen amerikanische Gesetze müssen Unternehmen die Verantwortlichen benennen. mit den US-Behörden zusammenarbeitet. Unternehmen Sie müssen dem Justizministerium sämtliche relevanten sollten künftig auch damit rechnen, dass betroffene MitFakten über diejenigen Personen mitteilen, die für den arbeiter bei den internen Ermittlungen deutlich weniger Regelverstoß verantwortlich sind. Hierbei soll dem Unkooperativ sein dürften als in der Vergangenheit, wenn ternehmen keinerlei Wahlrecht zustehen, welche Sachihnen nun selbst Strafverfolgung droht. verhalte es offenlegt und welche nicht. Fortan müssen Firmen verantwortliche Personen somit bis hin zur Vorstandsebene benennen. Zudem werden die DoJ-Anwälte Autor angewiesen, in jeder Phase einer Untersuchung stets energisch und präzise zu ermitteln, welche Personen für Tim Wybitul, RA/FAArbR, ist Partner bei welche Handlungen verantwortlich sind. Hogan Lovells. Er leitet die Compliance & Fortan darf das DoJ bei einer Einigung mit dem jeweiliInvestigations-Gruppe der Kanzlei in Frankgen Unternehmen auch weder Straf- noch Zivilverfahren furt und berät Unternehmen bei internen gegen einzelne Personen fallen lassen. Damit ist es ab Untersuchungen, Compliance, Datenschutz sofort nicht mehr möglich, im Rahmen einer Abmachung und Arbeitsrecht. Von 2008 bis 2010 führte zwischen beschuldigtem Unternehmen und DoJ zu verer ein großes Team, das die UBS AG bei den einbaren, dass Vorstände oder andere Mitarbeiter nicht damaligen Ermittlungen des DoJ, der SEC mehr gesondert strafrechtlich verfolgt werden – oder und des IRS unterstützte. Schadensersatzansprüche fürchten müssen. Zudem CB-EDITORIAL US-Ermittler nehmen Vorstände ins Visier Compliance-Berater | 12/2015 | 1.12.2015
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