BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3005 21. Wahlperiode 02.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 26.01.16 und Betr.: Antwort des Senats Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten wegen Waffen- und NaziDevotionalien-Sammlung SPIEGEL ONLINE und weiteren Medienberichten zufolge ermittelt die Lübecker Staatsanwaltschaft gegen einen Hamburger Polizeibeamten, der zahlreiche Waffen- und Nazi-Devotionalien gehortet beziehungsweise gesammelt haben soll. Ich frage den Senat: Die Beantwortung der Fragen erfolgt zum Teil auf Grundlage der vom Bundesministerium der Finanzen und des Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein eingeholten Beiträge, soweit diesen Stellen dies in der zur Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich war. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann und wodurch wurden die Zollfahnder/-innen auf illegale Waffenlieferungen an den Polizeibeamten aufmerksam? 2. Seit wann hat die Lübecker Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen? 3. Wann wurde der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde von den Ermittlungen gegen den Polizeibeamten und wann genau von welchen Tatvorwürfen informiert? a. 4. Inwiefern trifft zu oder nicht zu, dass die Lübecker Staatsanwaltschaft die Hamburger Behörde von der Sammlung von Nazi-Devotionalien zunächst nicht informiert habe? Wann wurde von wem die Wohnung des Polizeibeamten durchsucht und wurden die fast 1.000 Waffen, Waffenteile, Patronen et cetera und die Nazi-Devotionalien gefunden? Die Ermittlungen sind von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck im Juli 2015 aufgenommen worden. Nach der am 24. November 2015 erfolgten Durchsuchung teilte der Verteidiger des Beschuldigten am 26. November 2015 der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck unter Bekanntgabe der Dienststelle des Beschuldigten mit, dass der Beschuldigte den gegen ihn gerichteten Tatverdacht und das Ergebnis der Ermittlungen gegenüber seinem Dienstvorgesetzten von sich aus mitgeteilt hat. Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck nach Vorlage der Akten und nach Auswertung der sichergestellten Gegenstände die Disziplinarstelle des Dienstherrn des Beschuldigten am 25. Januar 2016 unterrichtet. Noch am glei- Drucksache 21/3005 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode chen Tag ist der Disziplinarstelle des Dienstherrn des Beschuldigten ein Aktendoppel übersandt worden. Die Polizei Hamburg teilt mit, dass der betroffene Beamte selbst seinen Vorgesetzten, den Leiter des Polizeikommissariates (PK) 24, am 25. November 2015 über ein gegen ihn geführtes Strafverfahren in Kenntnis gesetzt habe. Er habe ihm mitgeteilt, der Zoll habe am 24. November 2015 bei ihm frühmorgens eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Anlass hierfür sei gewesen, dass er über das Internet einen Laserpointer in China bestellt habe. Dieser hätte ihn jedoch nie erreicht, da die Warensendung vom Zoll angehalten worden sei. Die Durchsuchung habe sich demnach auf mögliche Unterlagen hinsichtlich dieser Bestellung bezogen. Er berichtete in diesem Zusammenhang davon, dass im Rahmen dieser Durchsuchung bei ihm Zufallsfunde sichergestellt worden seien, die aus einer Erbschaft stammen würden. Nähere Angaben zu diesen Zufallsfunden wollte er nach bereits erfolgter Beratung durch seinen Rechtsanwalt ausdrücklich nicht machen. Der betroffene Beamte berichtete seinem Vorgesetzten, dass dem Zoll im Rahmen der Ermittlungen seine Zugehörigkeit zur Polizei Hamburg bekannt gewesen sei und der Vorgesetzte in seiner Funktion als PK-Leiter von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck kontaktiert werden könnte. Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck informierte den Leiter des PK 24 am 20. Januar 2016 über das Strafverfahren sowie die erfolgte Wohnungsdurchsuchung des Zollfahndungsamtes am 24. November 2015 einhergehend mit dem Hinweis auf einen umfangreichen Waffenfund sowie die Sicherstellung von NSPropagandamaterialien. Bei den Waffen handele es sich um diverse Schusswaffen, Messer, Munition und weitere Gegenstände mit waffenrechtlicher Relevanz. In der Folge erhielt der Dienstvorgesetzte von dort am 20. Januar 2016 Kenntnis. Die Polizei leitete darauf folgend interne Überprüfungen des Sachverhaltes ein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Ermittelt neben der Staatsanwaltschaft Lübeck auch Dezernat Interne Ermittlungen (D.I.E.)? Wenn ja, seit wann und wegen welcher Tatvorwürfe? Nein. 6. Ein Hamburger Polizeisprecher wird in mehreren Medien mit der Äußerung wiedergegeben, dass die Hamburger Polizei keine Hinweise darauf habe, dass der Beamte rechtes Gedankengut habe. Wurden die Kollegen/-innen des Beamten befragt? Wenn ja, wann? Wenn nein, worauf stützt sich diese Äußerung? Nein. Die Äußerung basiert auf den dienstlichen Feststellungen der Dienststellenleitung des PK 24 sowie des unmittelbaren Vorgesetzten des Beamten. Demnach lagen den Vorgesetzten aus dem Verhalten aus der Dienststelle keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der betroffene Beamte mit der rechten Szene in Verbindung gebracht werden kann und/oder Träger rechten Gedankengutes ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. – 4. 7. Trifft zu, dass der Polizeibeamte, gegen den jetzt ermittelt wird, im selben Kommissariat eingesetzt war wie der Polizeibeamte, dem vor knapp neun Monaten vorgeworfen wurde, über WhatsApp Fotos eines Weihnachtsbaums verbreitet zu haben, an dem Kugeln mit Hakenkreuzen hingen? Wenn ja, inwiefern haben die beiden Polizeibeamten direkt zusammengearbeitet? Ja. Beide Mitarbeiter waren am PK 24 in der Zeit vom 1. Oktober 2014 bis zum 18. März 2015 eingesetzt. Die Mitarbeiter haben in unterschiedlichen Dienstgruppen 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3005 Dienst verrichtet und hatten nach Kenntnis der Polizei keinen direkten dienstlichen Kontakt. 8. War der Polizeibeamte, gegen den jetzt ermittelt wird, jemals zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften eingesetzt? 9. War dieser Polizeibeamte jemals an Ermittlungen im Zusammenhang mit rechten und rassistischen Vorfällen beteiligt? Nein. Wenn ja, werden die Vorfälle erneut aufgerollt? Nein. 10. Ist das Disziplinarverfahren gegen den unter 7. genannten Beamten des Polizeikommissariats 24 beendet? Wenn ja, mit welchem Ausgang? Nein. 3
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