Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/3005
21. Wahlperiode
02.02.16
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 26.01.16
und
Betr.:
Antwort des Senats
Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten wegen Waffen- und NaziDevotionalien-Sammlung
SPIEGEL ONLINE und weiteren Medienberichten zufolge ermittelt die Lübecker Staatsanwaltschaft gegen einen Hamburger Polizeibeamten, der zahlreiche Waffen- und Nazi-Devotionalien gehortet beziehungsweise gesammelt
haben soll.
Ich frage den Senat:
Die Beantwortung der Fragen erfolgt zum Teil auf Grundlage der vom Bundesministerium der Finanzen und des Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes
Schleswig-Holstein eingeholten Beiträge, soweit diesen Stellen dies in der zur Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich
war.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1.
Wann und wodurch wurden die Zollfahnder/-innen auf illegale Waffenlieferungen an den Polizeibeamten aufmerksam?
2.
Seit wann hat die Lübecker Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen?
3.
Wann wurde der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde von
den Ermittlungen gegen den Polizeibeamten und wann genau von welchen Tatvorwürfen informiert?
a.
4.
Inwiefern trifft zu oder nicht zu, dass die Lübecker Staatsanwaltschaft die Hamburger Behörde von der Sammlung von Nazi-Devotionalien zunächst nicht informiert habe?
Wann wurde von wem die Wohnung des Polizeibeamten durchsucht und
wurden die fast 1.000 Waffen, Waffenteile, Patronen et cetera und die
Nazi-Devotionalien gefunden?
Die Ermittlungen sind von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck im Juli
2015 aufgenommen worden.
Nach der am 24. November 2015 erfolgten Durchsuchung teilte der Verteidiger des
Beschuldigten am 26. November 2015 der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht
Lübeck unter Bekanntgabe der Dienststelle des Beschuldigten mit, dass der Beschuldigte den gegen ihn gerichteten Tatverdacht und das Ergebnis der Ermittlungen
gegenüber seinem Dienstvorgesetzten von sich aus mitgeteilt hat.
Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck nach Vorlage der
Akten und nach Auswertung der sichergestellten Gegenstände die Disziplinarstelle
des Dienstherrn des Beschuldigten am 25. Januar 2016 unterrichtet. Noch am glei-
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chen Tag ist der Disziplinarstelle des Dienstherrn des Beschuldigten ein Aktendoppel
übersandt worden.
Die Polizei Hamburg teilt mit, dass der betroffene Beamte selbst seinen Vorgesetzten,
den Leiter des Polizeikommissariates (PK) 24, am 25. November 2015 über ein gegen
ihn geführtes Strafverfahren in Kenntnis gesetzt habe. Er habe ihm mitgeteilt, der Zoll
habe am 24. November 2015 bei ihm frühmorgens eine Wohnungsdurchsuchung
durchgeführt. Anlass hierfür sei gewesen, dass er über das Internet einen Laserpointer in China bestellt habe. Dieser hätte ihn jedoch nie erreicht, da die Warensendung
vom Zoll angehalten worden sei. Die Durchsuchung habe sich demnach auf mögliche
Unterlagen hinsichtlich dieser Bestellung bezogen. Er berichtete in diesem Zusammenhang davon, dass im Rahmen dieser Durchsuchung bei ihm Zufallsfunde sichergestellt worden seien, die aus einer Erbschaft stammen würden. Nähere Angaben zu
diesen Zufallsfunden wollte er nach bereits erfolgter Beratung durch seinen Rechtsanwalt ausdrücklich nicht machen.
Der betroffene Beamte berichtete seinem Vorgesetzten, dass dem Zoll im Rahmen
der Ermittlungen seine Zugehörigkeit zur Polizei Hamburg bekannt gewesen sei und
der Vorgesetzte in seiner Funktion als PK-Leiter von der Staatsanwaltschaft bei dem
Landgericht Lübeck kontaktiert werden könnte.
Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck informierte den Leiter des PK 24
am 20. Januar 2016 über das Strafverfahren sowie die erfolgte Wohnungsdurchsuchung des Zollfahndungsamtes am 24. November 2015 einhergehend mit dem Hinweis auf einen umfangreichen Waffenfund sowie die Sicherstellung von NSPropagandamaterialien. Bei den Waffen handele es sich um diverse Schusswaffen,
Messer, Munition und weitere Gegenstände mit waffenrechtlicher Relevanz. In der
Folge erhielt der Dienstvorgesetzte von dort am 20. Januar 2016 Kenntnis. Die Polizei
leitete darauf folgend interne Überprüfungen des Sachverhaltes ein.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
5.
Ermittelt neben der Staatsanwaltschaft Lübeck auch Dezernat Interne
Ermittlungen (D.I.E.)?
Wenn ja, seit wann und wegen welcher Tatvorwürfe?
Nein.
6.
Ein Hamburger Polizeisprecher wird in mehreren Medien mit der Äußerung wiedergegeben, dass die Hamburger Polizei keine Hinweise darauf
habe, dass der Beamte rechtes Gedankengut habe. Wurden die Kollegen/-innen des Beamten befragt?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, worauf stützt sich diese Äußerung?
Nein. Die Äußerung basiert auf den dienstlichen Feststellungen der Dienststellenleitung des PK 24 sowie des unmittelbaren Vorgesetzten des Beamten. Demnach lagen
den Vorgesetzten aus dem Verhalten aus der Dienststelle keine Anhaltspunkte dafür
vor, dass der betroffene Beamte mit der rechten Szene in Verbindung gebracht werden kann und/oder Träger rechten Gedankengutes ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
– 4.
7.
Trifft zu, dass der Polizeibeamte, gegen den jetzt ermittelt wird, im selben Kommissariat eingesetzt war wie der Polizeibeamte, dem vor knapp
neun Monaten vorgeworfen wurde, über WhatsApp Fotos eines Weihnachtsbaums verbreitet zu haben, an dem Kugeln mit Hakenkreuzen
hingen?
Wenn ja, inwiefern haben die beiden Polizeibeamten direkt zusammengearbeitet?
Ja. Beide Mitarbeiter waren am PK 24 in der Zeit vom 1. Oktober 2014 bis zum 18.
März 2015 eingesetzt. Die Mitarbeiter haben in unterschiedlichen Dienstgruppen
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Dienst verrichtet und hatten nach Kenntnis der Polizei keinen direkten dienstlichen
Kontakt.
8.
War der Polizeibeamte, gegen den jetzt ermittelt wird, jemals zum
Schutz von Flüchtlingsunterkünften eingesetzt?
9.
War dieser Polizeibeamte jemals an Ermittlungen im Zusammenhang mit
rechten und rassistischen Vorfällen beteiligt?
Nein.
Wenn ja, werden die Vorfälle erneut aufgerollt?
Nein.
10. Ist das Disziplinarverfahren gegen den unter 7. genannten Beamten des
Polizeikommissariats 24 beendet?
Wenn ja, mit welchem Ausgang?
Nein.
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