DWT-aktuell 01-2015 - DWT-SGW

DEUTSCHE GESELLSCHAFT
FÜR WEHRTECHNIK e.V.
Bonn, 25. Juni 2015
An die Fördernden Mitglieder (FM)
und Persönlichen Mitglieder (PM) der DWT
DWT- aktuell 01 / 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserer DWT-aktuell übersenden wir Ihnen aktuelle Informationen, ggf. auch kurzfristig, häufig
auch im Originaltext. DWT-aktuell wird nur als E-Mail und ausschließlich an Fördernde Mitglieder
(FM) und Persönliche Mitglieder (PM) der DWT als zusätzlicher Mehrwert Ihrer Mitgliedschaft verteilt.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass einige der aufgeführten Original-E-Mails hier erst
kurzfristig eingegangen sind. Daraus können sich enge Terminsetzungen ergeben. Bitte beachten
Sie die angegebenen Termine. Auf diese hat die DW T keinen Einfluss. Vielfach lohnt es sich
aber, auch nach dem offiziellen Termin noch den Kontakt mit dem Versender herzustellen.
Bei allen Aspekten zu diesen E-Mails wenden Sie sich bitte direkt an die unten aufgeführten
Kontakte.
1. BMWi: Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und dienstleistungen des BMWi - Planungen für 2016
siehe hierzu Anlage 2015
(Original-E-Mail)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Planung der Maßnahmen im Rahmen der "Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen" für 2016 bitten wir um Ihre Mitarbeit.
Bitte teilen Sie uns Ihre Ideen und Vorschläge - wenn möglich mit einer kurzen Begründung bis zum Freitag, 3. Juli 2015 (an [email protected]) mit.
Aus der Erfahrung heraus können wir 10 bis 12 Veranstaltungen im Jahr realisieren. Wie schon
2015 möchten wir den Bereich IT-Sicherheit verstärkt einbeziehen. Ein weiterer thematischer
Schwerpunkt ist das Katastrophenrisikomanagement.
Außerdem möchten wir uns auf die Module
- Informationsveranstaltung in D
- Markterkundungsreise und
- Geschäftsanbahnungsreise
konzentrieren.
Im 3. Quartal werden wir dann mit dem Steuerungskreis unserer Exportinitiative (bestehend aus
Vertretern der Fachverbände und von Organisationen der Außenwirtschaftsförderung) die Ziele
für 2016 diskutieren bzw. festlegen.
Gleichzeitig gebe ich Ihnen die Übersicht über die Veranstaltungen in 2015 zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jutta Freyer
Hochstadenring 50, 53119 Bonn
Tel.: +49 228 41098-0, Fax: +49 228 41098-19, Internet: www.dwt-sgw.de, E-Mail: [email protected]
2
-------------------Referat IV A 4 "Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft; Stahl- und Metallerzeugung"
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
Tel.: (030) 18 615 - 7257
Fax: (030) 18 615 - 5434
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bmwi.de
2. BMWi: Markterkundungsreise nach Brasilien - IT-Sicherheit
- siehe hierzu Anlagen Brasilien 1 und 2
(Original-E-Mail)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie auf eine Markterkundungsreise nach Brasilien im Rahmen unserer "Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen" hinweisen. Die Reise hat den
Schwerpunkt IT-Sicherheit.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jutta Freyer
-------------------Referat IV A 4 "Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft; Stahl- und Metallerzeugung"
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
Tel.: (030) 18 615 - 7257
Fax: (030) 18 615 - 5434
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bmwi.de
3. BMWi: Innovationsprogramm des BMWi zu zivilen Sicherheitstechnologien für die Verteidigungsbranche
(Original-E-Mail)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung anerkennt das besondere Interesse Deutschlands an einer leistungs- und
wettbewerbsfähigen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Neben der volkswirtschaftlichen
Bedeutung der Branche tragen hierzu maßgeblich auch sicherheits- und technologiepolitische
Erwägungen bei.
Vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderungen, denen sich die Verteidigungsindustrie gegenübersieht, ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestrebt, durch die
Förderung des Innovationspotenzials der Verteidigungsbranche im Bereich der zivilen Sicherheitstechnologien unternehmerische Diversifizierungsstrategien in den zivilen Sicherheitssektor
zu unterstützen und zu einer nachhaltigen Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
der Verteidigungsindustrie beizutragen.
Für das laufende Jahr sind einmalig Mittel im Umfang von 7,5 Mio. Euro bewilligt worden, die für
die Periode 2015/2016 zugewandt werden können. Unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Zustimmung durch den Deutschen Bundestag werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren Mittel für ein Innovationsförderungsprogramm zur
Unterstützung von Diversifizierungsstrategien von Unternehmen der Verteidigungsbranche in
zivile Sicherheitstechnologien in Höhe von 10 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stehen.
Als Vertreter der Industrie, von Ressorts, Verbänden und Gewerkschaften möchten wir Sie gerne zu einer Informations- und Beratungsveranstaltung am
Freitag, den 17. Juli 2015
3
im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Hannoversche Str. 28-30, Gartenhaus Raum
HSG1.01 von 10:00 – 13:00 Uhr einladen.
Nachfolgende Punkte werden auf der Tagesordnung stehen:
TOP 1 – Vorstellung des Innovationsprogramms und Information über den aktuellen
Vorbereitungsstand
TOP 2 – Skizzierung der nächsten Schritte bis zum Programmstart
TOP 3 – Diskussion über die Ausgestaltung der Förderrichtlinie und die Bildung von
Programmschwerpunkten sowie die Rolle der Industrie-,
Verbands- und Gewerkschaftsvertreter als Programmmultiplikatoren
Bitte teilen Sie bis Freitag, den 3. Juli 2015 an [email protected] mit, ob Sie bzw.
ein Vertreter an der Veranstaltung teilnehmen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christian Stursberg
licencié en droit
-------------------Referat IV A 4 - Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft; Stahl- und Metallerzeugung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
Tel.: (030) 18 615 - 7455
Fax: (030) 18 615 - 5434
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bmwi.de
4. AHP: Informationsveranstaltung "Zivile Sicherheitstechnologien
und -dienstleistungen Kanada", 29.9.2015 in Hagen
- siehe hierzu Anlagen Kanada 1 und 2
(Original-E-Mail)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie auf die Informationsveranstaltung „Der Markt für zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen in Kanada“ am 29. September 2015 in der SIHK zu Hagen aufmerksam machen. Die Veranstaltung ist Bestandteil des BMWiMarkterschließungsprogramms für KMU und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) im Rahmen der „Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und dienstleistungen“ gefördert. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie interessierte Unternehmen
aus Ihrem Umfeld über diese Veranstaltung informieren könnten.
Die Informationsveranstaltung vermittelt den Teilnehmern einen fundierten Einblick in den kanadischen Markt für zivile Sicherheitstechnologien. Kanadische und deutsche Experten informieren aus erster Hand über spezifische Marktchancen und -wege sowie wirtschaftliche und
rechtliche Rahmenbedingungen. Zudem berichten deutsche Unternehmen von ihren Erfahrungen im kanadischen Sicherheitsmarkt. Im Anhang finden Sie das Programm mit Anmeldeformular. Anmeldeschluss ist der 10. September 2015. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie auch auf unser Projektseite unter http://sicherheitkanada.ahp-international.de.
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Unternehmen über diese Informationsveranstaltung informieren würden. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Mehr zu den Leistungen von AHP International für die Sicherheitstechnik und unseren Referenzen erfahren Sie
unter http://sicherheitswirtschaft.ahp-international.de
Mit freundlichen Grüßen
David Moock
4
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------Consultant
AHP International GmbH & Co. KG
AHP Gruppe / AHP Group
Phone +49 (0)30 7568754-14
Mobile +49 (0)151 42604015
Fax +49 (0)30 7568754-44
[email protected]
www.ahp-international.de
Globale Kompetenz aus einer Hand
www.ahp-international.com
Your German Business Hub for Europe
5. Die EDA informiert
Die EDA informiert regelmäßig auf ihrer Homepage über interessante Entwicklungen.Aktuelle Informationen finden Sie hier: EDA Info.
EDA magazine: Aerospace special issue
The latest issue of European Defence Matters, the official magazine of the European Defence
Agency, is now available. Timed to coincide with the 51st edition of the International Paris Air
Show, it focuses on European military aerospace issues.
This eighth issue of European Defence Matters covers a wide variety of aerospace-related topics
ranging from air-to-air refuelling, satellite communications, implementation of the Single European
Sky or remotely piloted aircraft systems. It includes interviews with EDA experts and key players in
the area such as Général Denis Mercier, French air force Chief of Staff, or Fernando Alonso, Head
of military aircraft with Airbus Defence & Space.
In addition to our European aerospace feature story, this issue also includes an exclusive opinion
piece from High Representative and Head of the Agency Federica Mogherini, who shares her
thoughts on the future of European defence.
The latest issue of European Defence Matters is available at this link.
6. Die SWP informiert
Nationale Parlamente und Verteidigungspolitik
- siehe hierzu Anlagen SWP 1 und 2
(Original-E-Mail)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem neuen Arbeitspapier „Nationale Parlamente und Verteidigungspolitik“ (Anhang) analysiere ich, gemeinsam mit Alicia von Voss, die Parlamentsrechte in Europa, in Bezug auf internationale Militäreinsätze und Rüstungsbeschaffung.
Mit der Bedeutung von Verteidigungskooperation in Europa wächst auch der Einfluss nationaler
Parlamentsentscheidungen auf die Möglichkeiten und Bedingungen der Verteidigungspolitik in
Partnerstaaten. Gleichzeitig ist der alleinige Fokus auf den eigenen nationalen Parlamentsvor-
5
behalt, wie etwa in der deutschen Debatte, unzureichend. In 17 von 28 im Rahmen dieser Analyse untersuchten Ländern Europas haben Parlamente das Recht, die Entsendung von Soldaten mitzubestimmen. Einsätze sind de facto eine gemeinsame Entscheidung aller teilnehmenden Staaten. Selbst wenn Deutschland seinen Vorbehalt verändern würde, blieben doch viele
weitere nationale Parlamente von EU- und NATO-Partnern in gemeinsame Entscheidungen
involviert.
Zugleich aber sind die Einflussmöglichkeiten der Parlamente in Europa sehr unterschiedlich
ausgeprägt. Diese Heterogenität unter den europäischen Staaten und die Notwendigkeit, Verteidigungskooperation früher und politisch verlässlich zu organisieren, verlangen eine Analyse
der Parlamentsvorrechte und deren Kompatibilität im europäischen Vergleich, die Sie in der
vorliegenden Arbeit und unter folgendem Link finden:
http://www.swpberlin.org/fileadmin/contents/products/arbeitspapiere/mlg_vos_apParlamentsvor
behalt_juni2015.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mölling & Alicia von Voss
Forschungsgruppe Sicherheitspolitik / International Security Division
Stiftung Wissenschaft und Politik fon +49 30 880 07-410
mobile: +49 152 22 78 06 06
www.swp-berlin.org
[email protected]
Parlamentsvorbehalt: So wird es nichts mit der europäischen Armee
- siehe hierzu Anlage SWP 3
(Original-E-Mail)
Liebe Kollegen und Freunde,
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem jüngsten Meinungsbeitrag argumentiere ich gemeinsam mit Alicia von Voss, dass die
Vorschläge der Rühe-Kommission nicht auf die fundamentalen Herausforderung eingeht, die
die fortschreitende Integration der Streitkräfte in Europa für den Parlamentsvorbehalt bedeutet.
Die notwendige Diskussion im Bundestag sollte erstens internationale statt nationale Regeln für
multinationale Fähigkeiten ins Auge fassen, zweitens die Rolle von Parlamenten als
Kooperationsverhinderer kritisch beleuchten und drittens auf die Veränderung der politischen
Praxis bei der Mandatsvergabe hinwirken.
http://www.swp-berlin.org/publikationen/kurz-gesagt/parlamentsvorbehalt-so-wird-es-nichts-mitder-europaeischen-armee.html
Dr. Christian Mölling
Stiftung Wissenschaft und Politik -
7. 7. Der BDI informiert
Den BDI-Aussenwirtschaftsreport 2 | 2015 finden Sie in der Anlage BDI 1
Die BDI/BDA Brüssel Aktuell Mai 2015 finden Sie in der Anlage BDI 2
6
8. DWT / SGW - Veranstaltungen 2015
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der DWT-Homepage: www.dwt-sgw.de
Hinweis:
Sollte Ihnen lediglich die „Print-Version“ dieser Ausgabe vorliegen, finden Sie alle
genannten Anlagen auf der DWT-Homepage unter dem Register Aktuelles / Infos.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Dördrechter, Oberst a.D.
Stv Geschäftsführer
Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik e.V. (DWT)
Hochstadenring 50, D-53119 Bonn
Tel.: +49 228 41098-24
Mobil: +49 172 7624776
Fax: +49 228 41098-29
[email protected]
www.dwt-sgw.de
IVA4 - 030107/4
24.06.2015
BMWi-Markterschließungsprogramm für KMU 2015
Sicherheitswirtschaft
Lf Modul
d.
Nr
.
Land/Thema
Termin
Ort
Durchfüher
1
Markterkundungsreise
Mexiko
25.4.-2.5.
Mexiko-Stadt
AHP
2
Geschäftsanbahnungsreise
Großbritannien
8.-12.6.
London
enviacon
3
Markterkundungsreise
Kenia/Tansania
15.-19.6.
Nairobi/Dar es Salaam
AHK
4
Markterkundungsreise
Brasilien
Sao Paulo/Belo
Horizonte/Rio de Janeiro
enviacon
31.8.-4.9.
4
Marktinformationstag
Kanada
29.9.
Hagen
AHP
6
Marktinformationstag
Italien
10.11.
Frankfurt/Main
ITKAM
7
Markterkundungsreise
Singapur
ev. November
Singapur
AHK
Kommentar
IT-Sicherheit
IT-Sicherheit
24.06.2015
Markterkundungsreise:
IT-Sicherheit in Brasilien
31. August – 04. September 2015
Im
Auftrag
des
Bundesministeriums
Beratungsunternehmen
enviacon
für
Wirtschaft
international
im
und
Energie
Rahmen
der
(BMWi)
organisiert
Exportinitiative
das
Zivile
Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen in Zusammenarbeit mit der AHK Rio de Janeiro eine
Markterkundungsreise zum Thema IT-Sicherheit nach Brasilien. Die Reise wird vom 31. August – 04.
September 2015 stattfinden und bietet deutschen KMU aus der IT-Branche aktuelle Informationen aus erster
Hand zum Markteinstieg in Brasilien. Im Rahmen des attraktiven Programms bekommen die teilnehmenden
Unternehmen die Möglichkeit, in Kontakt mit Fachverbänden, Behörden und internationalen sowie
brasilianischen
Unternehmen
zu
treten,
an
einer
spezifischen
Informationsveranstaltung
mit
Expertenvorträgen zu Marktbedingungen, Trends und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie an einem
Besuch der Fachmesse it-sa in São Paulo teilzunehmen.
Das Potenzial der IT-Branche im BRIC-Staat Brasilien ist groß. Gemäß Informationen von Germany Trade
and Invest vom Februar diesen Jahres war Brasilien 2014 mit Umsatzsteigerungen von 10,4% direkt hinter
Indien die am schnellsten wachsende IT-Nation. Als eine Schlüsselbranche stellt sich hierbei die ITSicherheit dar. Der große Bankensektor des Landes ist ein wichtiger Abnehmer für Lösungen aus diesem
Bereich ebenso wie staatliche Stellen und größere private Unternehmen.
Gemäß einer auf der Fachmesse it-sa 2014 vorgestellten Analyse des Unternehmens Symantec hat Brasilien
im Jahr 2013 hinsichtlich der Häufigkeit von Cyberattacken den weltweit achten Platz eingenommen.
Ausgehend von diesem Sachverhalt wurden auf der Messe eingehend die Notwendigkeiten einerseits einer
verstärkten digitalen Bildung der Bevölkerung zu Fragen der IT-Sicherheit und andererseits weitreichender
Sicherheitsmaßnahmen des privaten wie öffentlichen Sektors diskutiert. Die Themenbereiche Internet of
Things sowie Big Data und Mobility Payment werden in diesem Zusammenhang als besonders relevant
erachtet. Für deutsche Unternehmen mit innovativen Lösungen bieten sich auf dem größten Markt
Lateinamerikas gute Chancen für eine erfolgreiche Tätigkeit.
Die Markterkundungsreise findet im Rahmen des Markterschließungsprogramms des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie (BMWi) statt. Fachlich unterstützt wird die Veranstaltung durch die Allianz für
Mit freundlicher Unterstützung von
Durchführer
Sicherheit in der Wirtschaft e.V. (ASW Bundesverband), den Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V.
(BDSW), den Lateinamerika Verein e.V. (LAV) sowie den TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V.
Eine Übersicht zu weiteren Projekten des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU können Sie unter
www.ixpos.de/markterschliessung‎abrufen.
Kontakt
Dr. Dania Schüürmann, enviacon international
, Tel: 030 8148841-17, E-Mail: [email protected]
Markterkundung IT-Sicherheit nach
Brasilien
31. August – 04. September 2015
BMWi-Markterschließungsprogramm für KMU
Mit freundlicher Unterstützung von: Durchführer:
Impressum
Herausgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Öffentlichkeitsarbeit
11019 Berlin
www.bmwi.de
Das Bundesministerium für Wirtschaft und
®
Energie ist mit dem audit berufundfamilie
für seine familienfreundliche Personalpolitik
ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von
der berufundfamilie gGmbH, einer Initiative
der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen.
Text und Redaktion
enviacon international
eine Marke der
Dr. Bauer & Wiedemann Beratungsgesellschaft mbH
Martin-Buber-Str. 24 | 14163 Berlin |
www.enviacon.com
redaktionelle Bearbeitung
enviacon international
Gestaltung und Produktion
enviacon international
Stand
19.05.2015
Druck
enviacon international
Bildnachweis
© cifotart/shutterstock.com
Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum
Verkauf bestimmt. Nicht zulässig ist die Verteilung
auf Wahlveranstaltungen und an Informationsständen
der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder
Aufkleben von Informationen oder Werbemitteln.
Inhalt
1. Programm ........................................................................................................................................................................................... 1
2. Marktinformation ............................................................................................................................................................................... 3
3. Anmeldeunterlagen ............................................................................................................................................................................ 4
3.1 Informationen zum Eigenanteil ...................................................................................................................................................... 4
3.2 Verbindliche Anmeldung, KMU und „De-minimis“-Beihilfen Erklärung .................................................................................... 5
3.3 Allgemeine Hinweise zur Markterkundung ................................................................................................................................... 7
3.4 Die wichtigsten Informationen auf einen Blick.............................................................................................................................. 8
1 1. Programm
Markterkundung IT-Sicherheit nach Brasilien
Zeitraum: 31. August – 04. September 2015
Anmeldeschluss: 24. Juni 2015
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) organisiert das Beratungsunternehmen enviacon
international im Rahmen der Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen eine Markterkundungsreise zum
Thema IT-Sicherheit nach Brasilien.
Montag, 31. August 2015
06:00 – 12:00
19:00 – 22:00
Individuelle Anreise der deutschen Teilnehmer nach São Paulo
Briefing und Abendessen mit deutschen Teilnehmern
Dienstag, 01. September 2015
09:00 – 13:00
Halbtägige Informationsveranstaltung beim Industrieverband São
Paulo, FIESP, zu den folgenden Themen:
Der Markt für IT-Sicherheit in Brasilien
Rechtliche Rahmenbedingungen in Brasilien für die ITBranche
Best-Practice für den Markteintritt deutscher
Unternehmen
13:00 – 14:00
Gemeinsames Mittagessen mit geladenen Gästen
14:00 – 15:00
Unternehmensbesuch & Gesprächstermin sowie Besichtigung
des Data Centers von T-Systems Brasil
16:00 – 18:00
Besuch des Fachkongresses it-sa 2015 (optional & auf eigene
Kosten)
18:00 – 21:00
Gemeinsames Abendessen mit deutschen Teilnehmern und
geladenen Gästen
Mittwoch, 02. September 2015
09:00 – 10:00
Gesprächstermin & Besichtigung einer brasilianischen Bank in
Anwesenheit von erfahrenen Systemintegratoren (TBC)
11:00 – 13:00
Gesprächstermin bei Gartner zu Potenzialen der ITSicherheitsbranche in Brasilien (TBC)
13:00 - 14:00
Gemeinsames Mittagessen
14:00 – 16:00
Unternehmensbesuch bei der Software AG (TBC)
19:00 – 21:00
Gemeinsames Abendessen (optional)
Donnerstag, 03. September 2015
08:00 – 09:30
Flug nach Rio de Janeiro
12:00 – 13:00
Besichtigung des städtischen Centro de Operações und
Gesprächstermin mit Vertretern der Präfektur Rio de Janeiro zu
Fragen der öffentlichen Sicherheit
13:00 – 14:00
Gemeinsames Mittagessen mit deutschen Teilnehmern und
geladenen Gästen
2 14:00 – 18:00
Roundtable-Gespräch in der Handelskammer Rio de Janeiro
(ACRJ) mit Mitgliedsunternehmen der ACRJ und des ITFachverbandes SOFTEX aus dem Bereich IT-Sicherheit
19:00 – 21:00
Gemeinsames Abendessen (optional)
Freitag, 04. September 2015
09:00 – 13:00
Unternehmensbesuche bei brasilianischen
Telekommunikationsunternehmen mit Sitz in Rio de Janeiro
13:00 – 14:00
Mittagessen & bilaterale Abschlussgespräche
14:00 – 18:00
Individuelle Abreise
Wichtiger Hinweis: Beim tabellarisch dargestellten Programmablauf handelt es sich um eine vorläufige Fassung (Stand 19.
Mai 2015), welche in der Ausgestaltung vom tatsächlichen Programm abweichen kann.
Abhängig von den angemeldeten Unternehmen und deren Branchenschwerpunkten wird das Programm entsprechend
angepasst.
Kontakt
Dr. Dania Schüürmann enviacon international Tel.: +49 30 814 8841-­‐17 Email: [email protected] 3 2. Marktinformation
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) organisiert das Beratungsunternehmen enviacon
international im Rahmen der Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen in Zusammenarbeit mit der AHK
Rio de Janeiro eine Markterkundungsreise zum Thema IT-Sicherheit nach Brasilien. Die Reise wird vom 31. August – 04. September
2015 stattfinden und bietet deutschen KMU aus der IT-Branche aktuelle Informationen aus erster Hand zum Markteinstieg in
Brasilien. Im Rahmen des attraktiven Programms bekommen die teilnehmenden Unternehmen die Möglichkeit, in Kontakt mit
Fachverbänden,
Behörden
und
internationalen
sowie
brasilianischen
Unternehmen
zu
treten,
an
einer
spezifischen
Informationsveranstaltung mit Expertenvorträgen zu Marktbedingungen, Trends und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie an
einem Besuch der Fachmesse it-sa in São Paulo teilzunehmen.
Das Potenzial der IT-Branche im BRIC-Staat Brasilien ist groß. Gemäß Informationen von Germany Trade and Invest vom Februar
diesen Jahres war Brasilien 2014 mit Umsatzsteigerungen von 10,4% direkt hinter Indien die am schnellsten wachsende IT-Nation.
Als eine Schlüsselbranche stellt sich hierbei die IT-Sicherheit dar. Der große Bankensektor des Landes ist ein wichtiger
Abnehmer für Lösungen aus diesem Bereich ebenso wie staatliche Stellen und größere private Unternehmen.
Gemäß einer auf der Fachmesse it-sa 2014 vorgestellten Analyse des Unternehmens Symantec hat Brasilien im Jahr 2013 hinsichtlich
der Häufigkeit von Cyberattacken den weltweit achten Platz eingenommen. Ausgehend von diesem Sachverhalt wurden auf der
Messe eingehend die Notwendigkeiten einerseits einer verstärkten digitalen Bildung der Bevölkerung zu Fragen der IT-Sicherheit
und andererseits weitreichender Sicherheitsmaßnahmen des privaten wie öffentlichen Sektors diskutiert. Die Themenbereiche Internet
of Things sowie Big Data und Mobility Payment werden in diesem Zusammenhang als besonders relevant erachtet. Für deutsche
Unternehmen mit innovativen Lösungen bieten sich auf dem größten Markt Lateinamerikas gute Chancen für eine erfolgreiche
Tätigkeit.
Die Markterkundungsreise findet im Rahmen des Markterschließungsprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWi) statt. Fachlich unterstützt wird die Veranstaltung durch die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. (ASW
Bundesverband), den Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW), den Lateinamerika Verein e.V. (LAV) sowie durch den
TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V.
Eine
Übersicht
zu
weiteren
Projekten
des
BMWi-Markterschließungsprogramms
www.ixpos.de/markterschliessung abrufen.
Anmeldeschluss ist der 24. Juni 2015.
für
KMU
können
Sie
unter
4 3. Anmeldeunterlagen
3.1 Informationen zum Eigenanteil
Das Beratungsunternehmen enviacon international führt vom 31. August bis 04. September 2015 eine Markterkundungsreise für
deutsche Unternehmen im Bereich der IT-Sicherheit nach Brasilien durch. Das Projekt wird aufgrund eines Beschlusses des
Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert und ist Bestandteil des BMWiMarkterschließungsprogramms für KMU. Unterstützt wird die Markterkundung durch die AHK Rio de Janeiro, die Allianz für
Sicherheit in der Wirtschaft (ASW Bundesverband) e.V., den Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und den
Lateinamerika Verein e.V. (LAV).
Der Eigenanteil der Teilnehmer beträgt in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens:
•
500 Euro (brutto) für Teilnehmer mit weniger als 1 Mio. Euro Jahresumsatz und weniger als 10 Mitarbeitern
•
750 Euro (brutto) für Teilnehmer mit weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und weniger als 500 Mitarbeitern
•
1000 Euro (brutto) für Teilnehmer ab 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder mehr als 500 Mitarbeitern
Die Flug-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind im oben aufgelisteten Eigenanteil nicht inbegriffen.
Bitte senden Sie die unterschriebenen und eingescannten Informations- und Anmeldeunterlagen bis zum 24. Juni 2015 an:
Dr. Dania Schüürmann, enviacon international, Email: [email protected], Fax: +49-30-814-8841-10
5 3.2 Verbindliche Anmeldung
für die Markterkundungsreise nach Brasilien zum Thema IT-Sicherheit im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für
KMU im Zeitraum vom 31. August bis 04. September 2015.
Unternehmen:
Name/ Vorname:
Position/ Abteilung:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
Telefon/ Mobil/ Fax:
E-Mail:
Internetseite:
Tätigkeitsbereich Ihres Unternehmens:
Mein Unternehmen ist bereits in Brasilien aktiv:
Ja
Nein
Falls ja, bitte erläutern:
Meine Erwartungen an die Markterkundungsreise:
Hiermit melde ich mich verbindlich für die Teilnahme an der oben genannten Markterkundung an. Ich bestätige, dass
ich die Hinweise gelesen habe und damit einverstanden bin.
Ich bin einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail Adresse) von enviacon
international gespeichert und im Rahmen dieser Veranstaltung genutzt sowie an das BMWi zum Zweck der Evaluierung der
Veranstaltung weitergeleitet werden.
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an weitere (bis auf die zuvor genannten) Dritte erfolgt nicht. Alle
Erklärungen können jederzeit widerrufen werden. In diesem Fall und soweit Ihre personenbezogenen Daten für die oben
genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden diese gelöscht.
Ort, Datum
Unterschrift, Firmenstempel
6 Erklärung
____________________________________________________________________________
Firmenname
__________________________________
_______
_____________________________
Straße / Hausnummer
PLZ
Ort
__________________________________
Geschäftsführer/-in
_________________________________________________
E-Mail-Adresse
______________
______________________________________
Anzahl Beschäftigte
Jahresumsatz in Euro
_________________________________________________________________________
Branchen-/Wirtschaftsbereich
Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), weniger als 10 Beschäftigte
und weniger als 1 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist;
Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), weniger als 500 Beschäftigte
und weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist;
Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), mehr als 500 Beschäftigte
oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro aufweist;
Erklärung nur notwendig bei Modulen Markterkundung, Geschäftsanbahnung und Leistungspräsentation
Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren
gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet;
Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen die EU-Freigrenze für „De-minimis“-Beihilfen – unabhängig
vom Beihilfegeber – in Höhe von 200.000,- EUR, unter Einbeziehung des zu erwartenden Beihilfebetrages, in
den drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren nicht überschritten hat.
Ich/Wir erkläre(n), vorstehende Angaben nach besten Wissen und Gewissen gemacht zu haben und dass
diese subventionserheblich im Sinne von § 264 StGB sind.
____________________
Datum, Ort
Datenschutzhinweis:
______________________________________
rechtsverbindliche Unterschrift/ Firmenstempel
Der computergestützten Erfassung, Speicherung und Weitergabe der Firmendaten an
Dritte wird zugestimmt. Es gelten die Bestimmungen des § 28 BDSG.
7 3.3
§
Allgemeine Hinweise zur Markterkundung
Die Markterkundungsreise wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen des
Markterschließungsprogramms für KMU gefördert. Unternehmen können diese Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen,
sofern dabei das maximale Fördervolumen (200.000 € in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren) nicht überschritten wird. Das
Unternehmen ist verpflichtet, eine entsprechende De-minimis Erklärung beim Projektdurchführer abzugeben.
§
Der „De-minimis“-Beihilfebetrag pro Teilnehmer beträgt bei dieser Reise 82,00 EUR. Nach Abschluss der Reise wird eine
Bescheinigung hierüber ausgestellt.
§
Die individuellen Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten trägt jedes teilnehmende Unternehmen selbst.
§
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Markterkundungsreise ist mit der Unterschrift für das Unternehmen verbindlich. Der
zuständige Projektdurchführer behält sich eine fachliche Prüfung vor. Eine Teilnahmebestätigung erhält das Unternehmen nach
Prüfung durch den Projektdurchführer.
§
Mit der Teilnahme an der Markterkundungsreise verpflichtet sich das Unternehmen zur:
a) Zahlung des Eigenanteils in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße
b) an Befragungen zur Qualität hinsichtlich Organisation und Umsetzung der Markterkundungsreise zur Evaluierung
teilzunehmen
§
Das Unternehmen hat das Recht, die Anmeldung binnen 4 Wochen, spätestens jedoch bis 8 Wochen vor Beginn der
Markterkundung zu widerrufen.
§
Die Geschäftsreise findet statt und wird freigegeben, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Unternehmen etwa 8 Wochen vor
der Reise erreicht wird. Bei Absage der Reise werden evtl. bereits entstandene Kosten nicht erstattet. Wir empfehlen daher mit
verbindlichen Buchungen von Flügen bis Freigabe der Reise zu warten.
§
Nach Freigabe der Reise wird Ihnen eine Rechnung über den fälligen Eigenanteil zur unverzüglichen Zahlung zugestellt.
§
Sollte das Unternehmen später als 8 Wochen vor Reisebeginn absagen, wird der Eigenanteil nicht zurückerstattet. Sollte die
Reise aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht freigegeben sein, ist eine kostenfreie Absage noch möglich.
Ich bestätige, dass die gemachten Angaben vollständig, wahr und fehlerfrei sind.
Unterschrift
Stempel
Name
Funktion
Datum
8 3.4 Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Veranstaltung
„Markterkundung IT-Sicherheit nach Brasilien“
Zeitraum
31. August – 04. September 2015
Anmeldeschluss
24. Juni 2015
Veranstaltungsort
São Paulo, Rio de Janeiro, Brasilien
Durchführer
enviacon international
Dr. Bauer & Wiedemann Beratungsgesellschaft mbH
Martin-Buber-Str. 24, 14163 Berlin
www.enviacon.com
Auftraggeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Unterstützer
Deutsch-Brasilianische Industrie- und Handelskammer (AHK Rio de Janeiro), die Allianz für
Sicherheit in der Wirtschaft (ASW Bundesverband) e.V., Bundesverband der Sicherheitswirtschaft
(BDSW), Lateinamerika Verein e.V. (LAV), TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V.
Ansprechpartner
Dr. Dania Schüürmann
Tel.: 030 8148841-17
Email: [email protected]
9 www.ixpos.de/markterschliessung
www.bmwi.de
Pressemitteilung
Informationsveranstaltung: Kanada - Zivile Sicherheitstechnologien und
–dienstleistungen (29. September 2015)
Im Rahmen der „Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen“ des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) organisiert AHP International am 29. September
2015 eine Informationsveranstaltung in der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen zu
Geschäftschancen und Rahmenbedingungen im Bereich der zivilen Sicherheit in Kanada. Die Veranstaltung
richtet sich an Unternehmen aus der Branche der zivilen Sicherheitstechnologien und – dienstleistungen
und wird von den deutschen Fachverbänden BDSV, ZVEI, GSW NRW und bwcon unterstützt.
Kanada gilt generell als sehr sicheres Land. Globale Bedrohungen haben jedoch auch vor Kanada nicht halt
gemacht. Als enger Partner der USA wurde das Land mehrmals Ziel von Attentaten. Die kanadische
Regierung erhöht daher die Sicherheitsvorkehrungen vor allem an öffentlichen Plätzen, Gebäuden und
Flughäfen. Auch der Bereich Cybersecurity ist ein kritisches Thema für ein hoch vernetztes und digitalisiertes
Land wie Kanada. Eine nationale Cyber Security Strategie soll sowohl kritische Infrastrukturen wie
Stromnetze und Finanzinstitutionen als auch Unternehmen gegen Wirtschaftsspionage schützen. Neben der
öffentlichen Sicherheit ist auch die Nachfrage für die Absicherung privater Häuser gestiegen. Moderne
digital vernetzte Sicherheitssysteme, aber auch klassische Alarmanlagen, Einbruchsschutz und
Brandschutzanlagen sind hier gefragt. Die sehr offene Volkswirtschaft Kanadas bietet deutschen
Unternehmen in all diesen Bereichen enorme und vielfältige Chancen. Auch bei öffentlichen Aufträgen
kommen deutsche Unternehmen oft zum Zuge. Das geplante Freihandelsabkommen CETA stellt zudem
sicher, dass weitere Handelsbarrieren fallen.
Die Informationsveranstaltung vermittelt den Teilnehmern einen fundierten Einblick in den kanadischen
Markt für zivile Sicherheitstechnologien. Kanadische und deutsche Experten informieren aus erster Hand
über spezifische Marktchancen und -wege sowie wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Zudem
berichten deutsche Unternehmen von ihren Erfahrungen im kanadischen Sicherheitsmarkt. Das Projekt
wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das BMWi gefördert und ist Bestandteil
des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU. Es richtet sich vorrangig an kleine und mittelständische
Unternehmen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, wobei auch Nicht-KMUs eine Teilnahme möglich ist. Die
Teilnehmer der Veranstaltung tragen lediglich die Kosten in Höhe von 30,- Euro (inkl. MwSt.) für das
ganztägige Catering.
Durchführer
Das detaillierte Programm zur Informationsveranstaltung und die Anmeldung stehen zum Download auf der
Projektwebsite von AHP International unter sicherheit-kanada.ahp-international.de bereit.
Anmeldeschluss ist der 10.09.2015
Kontakt
Für weitere Fragen zu dem Programm und zur Anmeldung kontaktieren Sie bitte:
David Moock
AHP International GmbH & Co. KG
Telefon: 030 7568754-14
E-Mail: [email protected]
Informationsveranstaltung Kanada
„Der Markt für zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen in
Kanada – Chancen für deutsche Unternehmen“
29.09.2015 – in der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen
Chancen für deutsche Unternehmen in Kanada
Im Rahmen der „Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWi) organisiert AHP International am 29. September 2015 eine Informationsveranstaltung in der Südwestfälischen Industrie- und
Handelskammer zu Hagen. Verschiedene Branchen- und Länderexperten aus Kanada und Deutschland berichten über wirtschaftliche und
politische Rahmenbedingungen, aktuelle Marktchancen, Betätigungsfelder im Bereich der zivilen Sicherheitswirtschaft und geben konkrete
Informationen zum Markteinstieg in Kanada.
Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen in Kanada
Kanada gilt generell als sehr sicheres Land. Globale Bedrohungen haben jedoch auch vor Kanada nicht haltgemacht. Als enger Partner der
USA wurde das Land mehrmals Ziel von Attentaten. Die kanadische Regierung erhöht daher die Sicherheitsvorkehrungen vor allem an
öffentlichen Plätzen, Gebäuden und Flughäfen. Auch der Bereich Cybersecurity ist ein kritisches Thema für ein hoch vernetztes und
digitalisiertes Land wie Kanada. Eine nationale Cybersecurity-Strategie soll sowohl kritische Infrastrukturen wie Stromnetze und
Finanzinstitutionen als auch Unternehmen gegen Wirtschaftsspionage schützen. Neben der öffentlichen Sicherheit ist auch die Nachfrage für
die Absicherung privater Häuser gestiegen. Moderne digital vernetzte Sicherheitssysteme, aber auch klassische Alarmanlagen,
Einbruchsschutz und Brandschutzanlagen sind hier gefragt.
Die sehr offene Volkswirtschaft Kanadas bietet deutschen Unternehmen in all diesen Bereichen enorme und vielfältige Chancen. Auch bei
öffentlichen Aufträgen kommen deutsche Unternehmen oft zum Zuge. Das geplante Freihandelsabkommen CETA stellt zudem sicher, dass
weitere Handelsbarrieren fallen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand über Chancen für Ihr Unternehmen im Bereich der zivilen
Sicherheitswirtschaft in Kanada zu informieren!
Durchführer
BMWi-Informationsveranstaltung Kanada „Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen“
2
Das Veranstaltungsprogramm
Moderation: Dr. Linda von Delhaes-Guenther
Veranstaltungsort: Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen
Vorläufiges Programm (29.09.2015)
Programm Vormittag
10:00 – 10:30
Begrüßungsworte der SIHK zu Hagen
Heinz-Josef Schröder, Fachbereich International, SIHK zu Hagen
Begrüßung durch Vertreter der Kanadischen Botschaft/Generalkonsulat (angefragt)
Begrüßung und kurze Vorstellung des Markterschließungsprogramms des BMWi
Dr. Christian Stursberg, Referat IV A 4, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)
Begrüßung durch AHP International und Vorstellung des Podiums und der deutschen Teilnehmer
Dr. Linda von Delhaes-Guenther, Geschäftsführerin, AHP International GmbH & Co. KG
10:30 – 11:00
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Kanada
Robert Matschoß, Referent Nordamerika, Germany Trade & Invest (GTAI)
11:00 – 11:15
11:15 – 12.00
Kaffeepause
Geschäftspraxis in Kanada
Wladimir Kissilev, Senior Project Manager, Salveo Groupe
12:00 – 13:00
Der kanadische Markt für Sicherheitstechnik - Aktuelle Trends in den Bereichen CyberSecurity,
öffentliche & private Sicherheit
Bonnie Butlin, Executive Director, Canada Security Partners‘ Forum
13:00 – 14:00
Mittagspause und Networking
Programm Nachmittag
14:00 – 15:00
Aktuelle Marktchancen für deutsche Unternehmen – Private & Öffentliche Projekte,
Ausschreibungen & gefragte Technologiefelder
Bonnie Butlin, Executive Director, Canada Security Partners' Forum
15:00 – 15:30
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Markteintritt in Kanada unter besonderer
Berücksichtigung von CETA
Stefan Rizor, LL.M., McGill, Rechtsanwalt, Osborne Clarke / Vorstand Deutsch-Kanadische Gesellschaft
15:30 – 15:45
Kaffeepause
15:45 – 16:15
Förderbedingungen, Finanzierungs- und Risikoabsicherung
Nationalbank AG (n.n.)
16:15 – 17:30
Erfahrungsberichte von in Kanada aktiven Sicherheitstechnikunternehmen (KMU)
- QGroup (n.n.)
- Weitere Unternehmen sind angefragt
17:30 - 18:00
Fragen & Diskussion mit den Referenten
Referenten
Bonnie Butlin
Security Partners' Forum (SPF), Canadian Security Executive Forum (CSEF), The Infrastructure Security
Partnership (TISP) http://cspf-forum.ca/
Bonnie Butlin verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der zivilen Sicherheit. Als Mitbegründerin des SPF und Managing
Director des Canadian Security Executive Forum (CSEF) koordiniert sie die momentan 23 Sicherheitsforen in ganz Kanada. Jedes dieser
Foren setzt sich aus verschiedenen Sicherheitsverbänden und -experten zusammen, welche zusammen ein Netzwerk für offene
Kommunikation und Dialoge in der Sicherheitsbranche bilden. Themen sind unter anderem Risiko- und Krisenmanagement,
Geschäftskontinuität, Arbeitnehmerschutz oder der Zugang zu Informationen und Privatsphäre. Bonnie Butlin wurden verschiedene
Stipendien und Preise in der Branche verliehen. Zusätzlich ist sie als internationale Koordinatorin für die Women in Security and
Resilience Alliance (WISECRA) sowie als Beraterin, Wissenschaftlerin und öffentliche Rednerin tätig. Das Security Magazine zeichnete
sie 2013 als eine der einflussreichsten Personen in der Sicherheitsbranche aus.
Informationsveranstaltung Kanada „Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen“
Anmeldung zur Teilnahme
an der Informationsveranstaltung „Der Markt für zivile Sicherheitstechnologien und dienstleistungen in Kanada – Chancen für deutsche Unternehmen“ am 29.09.2015
An:
E-Mail:
Fax:
David Moock, Consultant
[email protected]
030 / 7568754-44
Alternativ ist eine Online-Anmeldung möglich unter http://sicherheit-kanada.ahp-international.de/
Anmeldeschluss:10.09.2015
Hiermit möchte ich mich für die o.g. Informationsveranstaltung anmelden.*
UNTERNEHMENSNAME .................................................................................................................................
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TELEFON ...........................................................................................................................................................
FAX .....................................................................................................................................................................
HANDY...............................................................................................................................................................
E-MAIL ...............................................................................................................................................................
WEBSITE ............................................................................................................................................................
* Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei; es wird eine Pauschale von 30,-- EUR (inkl. MwSt.) pro Person für das
Catering erhoben.
* Anmeldungen sind bis zum 10.09.2015 möglich. Verbindlich angemeldeten Teilnehmern, die ihre Teilnahme nach diesem
Datum stornieren bzw. nicht zur Veranstaltung erscheinen, wird die Pauschale in Rechnung gestellt.
* Bei mehreren Besuchern pro Unternehmen ist die Anmeldung für jeden Teilnehmer einzeln auszufüllen.
* Eine Weitergabe der Anmeldedaten erfolgt an das BMWi im Rahmen der Förderbedingungen. Eine Teilnehmerliste mit
Firmenbezeichnung, Teilnehmername, Funktion und Website wird den Teilnehmern während der Veranstaltung ausgehändigt.
Ort, Datum
Unterschrift
* Der computergestützten Erfassung, Speicherung und Weitergabe der Firmendaten an Dritte wird zugestimmt. Es gelten die
Bestimmungen des § 28 BDSG.
3
Informationsveranstaltung Kanada „Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen“
Impressum
Ansprechpartner
AHP International GmbH & Co. KG
Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 11
10787 Berlin
Text und Redaktion
AHP International GmbH & Co. KG
Dr. Linda von Delhaes-Guenther, David Moock
David Moock
Consultant
Telefon:
Fax:
Email:
Herausgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Öffentlichkeitsarbeit
11019 Berlin
www.bmwi.de
Stand
22.06.2015
030 / 7568754-14
030 / 7568754-44
[email protected]
Besuchen Sie unsere Website für die Informationsveranstaltung
Kanada unter: http://sicherheit-kanada.ahp-international.de/
www.ixpos.de/markterschliessung
www.bmwi.de
Bildnachweis
Toronto Downtown from Ward's Island, by Russavia. License: CC BYSA2.0.
3
Arbeitspapier
Forschungsgruppe Sicherheitspolitik
Stiftung Wissenschaft und Politik
Deutsches Institut für Internationale
Politik und Sicherheit
Christian Mölling, Alicia von Voss
Nationale Parlamente
und Verteidigungspolitik
Parlamentsrechte in Europa im Vergleich:
Internationale Militäreinsätze und
Beschaffungsprozesse
FG03-AP Nr 03
Juni 2015
Berlin
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
SWP
Stiftung Wissenschaft und Politik
Deutsches Institut für
Internationale Politik und
Sicherheit
Ludwigkirchplatz 3−4
10719 Berlin
Telefon +49 30 880 07-0
Fax +49 30 880 07-100
www.swp-berlin.org
[email protected]
SWP-Arbeitspapiere sind OnlineVeröffentlichungen der
Forschungsgruppen. Sie
durchlaufen kein förmliches
Gutachterverfahren. Sie dürfen
nur mit Zustimmung der
jeweiligen Autoren/ Herausgeber
zitiert werden.
Dr. Christian Mölling ist
Wissenschaftler in der
Forschungsgruppe
Sicherheitspolitik.
Alicia von Voss ist
Projektassistentin in der
Forschungsgruppe
Sicherheitspolitik.
Dieses Arbeitspapier wurde im
Rahmen des Projekts “Security
and Defence in Northern Europe”
erstellt.
Die Rolle nationaler Parlamente in
Verteidigungsfragen 4
Drei wesentliche Rechte: Budget, Information, Mitbestimmung
4
Rechte bei Internationalen Militäreinsätzen 5
Budgetrechte 5
Informationsrechte 6
Mitbestimmungsrechte 6
Rechte bei der Rüstungsbeschaffung 9
Budgetrechte 9
Informationsrechte 10
Mitbestimmungsrechte 11
Schlussfolgerungen 12
Annex 14
Einleitung
Verteidigungspolitik ist traditionell eine Domäne der
Exekutive. Dennoch können Parlamente zentrale Elemente in diesem Bereich mitbestimmen. Nicht nur,
wenn Verteidigungsausschüsse, auswärtige Ausschüsse oder das Parlament als Ganzes Entscheidungen zu
Militäreinsätzen treffen, sondern schon weit „früher“,
nämlich wenn Parlamente über Ausrüstungsbeschaffungen mitentscheiden.
Unter welchen Bedingungen Soldaten in den Einsatz gehen dürfen und mit welcher Ausrüstung sie
operieren, hat auch erheblichen Einfluss auf die Möglichkeit der Armeen, miteinander zu kooperieren.
Erstens spielen Parlamente eine Rolle darin, die politischen Rahmenbedingungen zur Entsendung nationaler Verbände und damit die Zuverlässigkeit der Zusage
von Beiträgen zu multinationalen Operationen und
Fähigkeiten zu gewährleisten – sofern sie Entscheidungen über Militäreinsätze beeinflussen können.
Zweitens spielt gemeinsame Ausrüstung eine wichtige
Rolle bei der Verteidigungskooperation, z.B. bei der
Interoperabilität und den Kosten für den Betrieb von
militärischem Gerät.
Konzepte wie Pooling und Sharing, Verteidigungsunion oder Rahmennationenkonzept verweisen auf
die zunehmende Bedeutung von Verteidigungskooperation in Europa. Dabei soll die Kooperation schon
weit vor dem eigentlichen Einsatz beginnen. So wollen
die Staaten militärische Fähigkeiten, die ihnen individuell fehlen, gemeinsam bereitstellen. Dafür müssen
die Staaten gegenseitige Abhängigkeiten eingehen.
Dies können sie nur, wenn unter den Partnern Vertrauen darüber herrscht, dass alle bereit sind, Einsätze
mitzutragen. Wenn ein Staat den Einsatz der gemeinsamen Fähigkeit verweigert, müssten alle zuhause
bleiben.
Mit der Bedeutung von Verteidigungskooperation
in Europa wächst also auch der Einfluss nationaler
Parlamentsentscheidungen auf die Möglichkeiten und
Bedingungen der Verteidigungspolitik in Partnerstaaten. In 17 von 28 im Rahmen dieser Analyse untersuchten Ländern Europas haben Parlamente das
Recht, die Entsendung von Soldaten mitzubestimmen.
Deshalb ist der Fokus auf den eigenen nationalen
Parlamentsvorbehalt, wie etwa in der deutschen Debatte, unzureichend. Einsätze sind de facto eine gemeinsame Entscheidung aller teilnehmenden Staaten.
Selbst wenn Deutschland seinen Vorbehalt verändern
würde, blieben doch viele weitere nationale Parlamen-
te von EU- und NATO-Partnern in gemeinsame Entscheidungen involviert.
Zugleich aber sind die Einflussmöglichkeiten der
Parlamente in Europa sehr unterschiedlich ausgeprägt. Diese Heterogenität unter den europäischen
Staaten und die Notwendigkeit, Verteidigungskooperation früher und politisch verlässlich zu organisieren, verlangen eine Analyse der Parlamentsvorrechte
und deren Kompatibilität im europäischen Vergleich.
Um den Beitrag nationaler Parlamente besser einschätzen zu können und potentielle Möglichkeiten zu
finden, diesen zu verbessern, geht dieses Papier der
Frage nach: Wie gehen europäische Länder mit der
Rolle von Parlamenten in Verteidigungsfragen um?
Diese Frage bezieht sich sowohl auf die Rolle von Parlamenten in Entscheidungsprozessen zu Militäreinsätzen als auch auf ihre Rolle in Beschaffungsprozessen.
Während die Rolle nationaler Parlamente in Entscheidungen zu internationalen Operationen weithin
analysiert wurde1, ist die Rolle von Parlamenten in
Beschaffungsprozessen bis dato noch nicht im Detail
beleuchtet worden.2 Vor allem im Zusammenhang mit
der Debatte um Verteidigungskooperation wurde die
Rolle nationaler Parlamente bislang nur wenig diskutiert. Einige vergleichende Analysen zu Parlamentsrechten bzgl. internationalen Operationen wurden in
den letzten Jahren veröffentlicht.3
Die Grundlage für einen strukturierten Vergleich
der Rolle von nationalen Parlamenten in der Verteidigungspolitik in diesem Arbeitspapier bildet die vom
Geneva Centre for the Democratic Control of Armed
Forces veröffentlichte Typologie zur Einschätzung von
Stärken und Schwächen parlamentarischer Rechte.4
Cf. Hans Born et al. Parliamentary Oversight of Civilian and Military ESDP Missions: The European and National Levels, EU: DG External Policies of the Union, Brussels October 2007; Dirk Peters, Wolfgang Wagner & Cosima Glahn (2014): Parliamentary
Control of CSDP: the Case of the EU’s fight against piracy off
the Somali coast, European Security, S. 1-19.
2 Das DCAF hat eine Übersicht über die Rolle von Parlamenten in militärischen Beschaffungsprozessen veröffentlicht:
Parliament’s Role in Defence Procurement, Geneva Centre for the
Democratic Control of Armed Forces (DCAF) Backgrounder,
Geneva September 2006. Eine detailliertere Analyse findet
sich in: Willem F. van Eekelen (2013). The Parliamentary Dimension of Defence Procurement: Policy, Requirements, Production, Cooperation and Acquisition, Revised Edition, DCAF.
3 Für einen Beitrag zu der Rolle von Parlamenten in der P&S
Debatte: Margriet Drent (March 2014). Sovereignty, parliamentary involvement and European defence cooperation,
Clingendael Report.
4 Cf. Sandra Dietrich, Hartwig Hummel & Stefan Marschall
1
SWP-Berlin
Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen
Juni 2015
3
Bestehende Analysen basieren auf sehr allgemeinen
Begriffen. So konzentrieren sie sich z.B. darauf, ob
Entscheidungen über Militäreinsätzen vor oder nachdem Truppen entsendet werden, bzw. worden sind,
notwendig sind.5 Zudem vernachlässigen sie die Nuancen von Parlamentsrechten und vermögen es nicht,
ein Gesamtbild von Parlamentsrechten in Sicherheitsund Verteidigungsfragen zu liefern, da sie die parlamentarische Kontrollfunktion über Beschaffungsprojekte nicht einbeziehen. Hier leistet das vorliegende
Papier einen besonderen Beitrag, weil es aufbauend
auf den allgemeinen Kategorien die Parlamentsrechte
detaillierter untersucht und so wichtige Unterschiede
herausarbeitet. Die folgende Analyse von Parlamentszuständigkeiten in Europa basiert auf Antworten offizieller Vertreter 28 EU-Staaten und Norwegens.6 Zwei
Fragebögen (s. Annex) wurden an nationale Vertreter
der Parlamentarischen Versammlung der NATO und
an Botschaftsvertreter geschickt.7
Die Rolle nationaler Parlamente
in Verteidigungsfragen
Während EU- und NATO-Mitgliedstaaten wesentliche
Elemente einer repräsentativen Demokratie teilen,
gibt es erhebliche Unterschiede, wenn es um die Einflussmöglichkeiten der Parlamente auf die Außenund speziell die Verteidigungspolitik geht. Zum Beispiel gibt das französische Präsidialsystem dem Präsidenten vorrangig die Entscheidungsrechte über Militäreinsätze, während beispielsweise das deutsche System Militäreinsätze von einer Mehrheit im Parlament
abhängig macht.
(2008). Strengthening Parliamentary “War Powers“ in Europe:
Lessons from 25 National Parliaments, DCAF Occasional Paper No. 27; Sandra Dietrich, Hartwig Hummel & Stefan Marschall (2010). Parliamentary War Powers: A Survey of 25 European
Parliaments. DCAF Occasional Paper No. 21.
5 Siehe auch: Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle
von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die FriedensWarte: Journal of International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3).
6 Norwegen wurde in der Analyse miteinbezogen. Luxemburg
und Malta haben keine Antworten zum Fragebogen geliefert.
Informationen zu Luxemburg sind entnommen aus: Nicolai
von Ondarza (2012). Legitimatoren ohne Einfluss?, Nationale Parlamente in Entscheidungsprozessen zu militärischen EU- und VNOperationen im Vergleich. Baden-Baden, Nomos.
7
Antworten zum Fragebogen sind mit folgenden drei Symbolgen notiert: √=ja, X=nein, !=k.A.
SWP-Berlin
Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen
April 2015
4
Die Veränderungen der internationalen Sicherheitslandschaft in den 1990er haben in vielen europäischen Staaten und vor allem in Zentral- und Osteuropa zu Reformen innerstaatlicher Entscheidungsprozesse über Auslandseinsätze geführt.8 Obwohl die
Entscheidungen des französischen Präsidenten und
des britischen Premierministers, ihre Parlamente in
der Syrienkrise zu konsultieren, darauf hinwiesen
könnten, dass Parlamentsvorbehalte in außen- und
verteidigungspolitischen Fragen an Bedeutung gewinnen9, kann seit 1989 kein allgemeiner Trend einer
Zunahme von Parlamentsvorbehalten in europäischen
Staaten beobachtet werden.10 Stattdessen haben europäische Staaten zunehmend differenzierte Parlamentsbeteiligungsrechte.
Drei wesentliche Rechte: Budget, Information,
Mitbestimmung
Die Rechte eines Parlaments können in drei Kategorien unterteilt werden:11
1. Budgetrechte,
2. Informationsrechte,
3. Mitbestimmungsrechte: Recht, Details einer
Operation/eines Beschaffungsprozesses zu bestimmen.
Die ersten beiden Rechte sind grundlegende Kontrollrechte eines jeden Parlaments, die es ihm erlauben,
seine Aufsichtsfunktion auszuüben. Das dritte ist ein
direktes Mitspracherecht – also die Möglichkeit, sehr
starken Einfluss auf die Entscheidungen auszuüben.
In einigen Ländern muss das Parlament Auslandseinsätzen zustimmen, wobei es Unterschiede gibt, wann
das Parlament konsultiert werden muss – entweder
vor oder nach der Entsendung von Truppen. Darüber
hinaus kann auch unterschieden werden, bei welcher
Siehe auch: Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle
von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die FriedensWarte: Journal of International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3),
S. 69-87.
9 Siehe auch: Fabio Longo (January 2014), When Parliaments
do not wage war: Military operations abroad and constitutional frameworks, ISPI Analysis, no. 227.
10 Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz
und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of
International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), S. 71.
11 Diese Einordnung basiert auf der Typologie des Geneva
Centre for the Democratic Control of Armed Forces (DCAF) cf.
DCAF (10/2006): Sending Troops Abroad, DCAF Backgrounder, S.
2-3.
8
Art von Militäreinsätzen und Beschaffungen eine Entscheidung des Parlaments benötigt wird.
Rechte bei Internationalen Militäreinsätzen
Während die meisten europäischen Parlamente
grundlegende Kontrollmechanismen zur Hand haben,
um das Engagement ihrer nationalen Truppen in
multilateralen Operationen zu überwachen, haben sie
nur geringen Einfluss auf die Rahmenbedingungen,
unter denen sie die Truppen in Einsätze schicken.
Tabelle 1: Parlamentsrechte in Entscheidungen über
Militäreinsätzen
Formales Recht
Budgetrecht
Informationsrecht
Mitbestimmungsrecht
Umsetzung
Verteidigungs-, oder Operationsbudget festlegen.
Über laufende/geplante
Einsätze von der Regierung
informiert werden.
Einspruch gegen Regierungsentscheidung erheben zu können, bevor oder
nachdem die Regierung die
Entscheidung gefällt hat.
Recht die Truppenanzahl,
das Zeitfenster und die
Ausrüstung festzulegen.
gibt es Unterschiede bzgl. des Kontrollausmaßes bei
der Finanzierung von internationalen Militäroperationen.
Darum sind die Budgetrechte nationaler Parlamente besonders relevant.13 Ein nationales Parlament hat
starke Budgetrechte, wenn es ein detailliertes Budget
verabschieden kann, d.h. das Budget einzelner Punkte
bestimmen kann, und wenn es bei Änderungen konsultiert werden muss. Im Gegensatz dazu hat ein nationales Parlament schwache Budgetrechte, wenn es
über das Verteidigungsbudget nur als Teil des gesamten Haushalts abstimmen und nicht genaue Punkte
im Verteidigungsbudget festlegen kann.
Anknüpfend an diese Einordnung können nur zehn
europäische Parlamente das Budget für Einsätze separat bestimmen und haben somit starke Budgetrechte
in Bezug auf internationale Militäreinsätze: Belgien,
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Italien, Kroatien,
Polen, Rumänien, Slowakei und Zypern (s. Tabelle 2).
Budgetrechte
Generell hat jedes nationale Parlament Budgetrechte.
Das Recht, das Budget zu bestimmen und zu kontrollieren, ist eine der wesentlichen Kontrollfunktionen,
die das Parlament in Außen- und Sicherheitsfragen
ausüben kann. Nationalen Parlamenten kommt sogar
eine Schlüsselrolle bei der Finanzierung internationaler Militäreinsätze zu, da EU- und NATO-Operationen
primär durch Mitgliedstaaten finanziert werden und
nicht durch ein gemeinsames Budget.12 Allerdings
Das Europäische Parlament legt die Finanzierung von zivilen Operationen fest, wird bei militärischen Operationen
aber nicht konsultiert. Die Finanzierung von militärischen
Operationen untersteht nicht der Kontrolle des EP. Die EU
unterscheidet zwischen „individuellen“ Kosten und „gemeinsamen“ Kosten. Alle Kosten, die nicht als gemeinsame Kosten
definiert sind (z.B. Personal, Logistik, Ausrüstung) werden
von EU Mitgliedstaaten getragen; nur Kosten die durch eine
gemeinsame Administration, ein gemeinsames Hauptquartier, Kommunikation oder durch die Nutzung von NATO
Strukturen entstehen, werden von allen Mitgliedstaaten getragen. Die EU hat speziell für militärische GSVP Missionen
den Finanzmechanismus ‚Athena‘ entwickelt; dieses Organ
agiert separat von GSVP Organen. Die Entscheidung und die
12
Kontrolle des Budgets für militärische GSVP Missionen erfolgt
durch das Athena Special Committee (siehe auch Nicolai von
Ondarza: (2012). Legitimatoren ohne Einfluss?, Nationale Parlamente in Entscheidungsprozessen zu militärischen EU- und VNOperationen im Vergleich. Baden-Baden, Nomos, S.136-137).
13 Op.cit., S. 54.
SWP-Berlin
Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen
Juni 2015
5
Tabelle 2: Budgetrechte - Auszug aus dem Fragebogen
Zypern
Ungarn
Tschechien
Spanien
Slowenien
Slowakei
Schweden
Rumänien
Portugal
Polen
Österreich
Norwegen
Niederlande
Malta
Luxemburg
Litauen
Lettland
Kroatien
Italien
Irland
Großbritannien
Griechenland
Frankreich
Finnland
Estland
Deutschland
Dänemark
Bulgarien
Belgien
Ihr Parlament…
5. …stimmt es über das Budget der
Operation ab?
Allgemein haben alle Parlamente in europäischen
Staaten wesentliche Informationsrechte (s. Tabelle 3).
Allerdings haben z.B. die Parlamente in Polen, Frankreich und Portugal formell gesehen kein Recht, Informationen über geplante internationale Einsätze zu
erhalten, bevor Truppen in den Einsatz geschickt wurden. In anderen Staaten werden entweder das gesamte
Parlament oder einzelne Ausschüsse (Außen- oder
Verteidigungs-) über geplante Einsätze in Kenntnis
gesetzt. Das ist z.B. in Deutschland, Finnland, Großbritannien, den Niederlanden und Österreich der Fall.
Informationsrechte
Im Zusammenhang mit multilateralen Militäreinsätzen sind zwei Aspekte der Informationsrechte wichtig:
Der Zeitpunkt, zu dem Informationen über Operationen geliefert werden und der Umfang, in dem Informationen weitergegeben werden. Ein nationales Parlament hat starke Informationsrechte, wenn es frühzeitig informiert werden muss, Zugang zu detaillierten Informationen der Einsätze hat und kontinuierlich und über die gesamte Planungsphase eines Einsatzes informiert werden muss.
Tabelle 3: Informationsrechte zu Einsätzen - Auszug aus dem Fragebogen
Zypern
Ungarn
Tschechien
Spanien
Slowenien
Slowakei
Schweden
Rumänien
Portugal
Polen
Österreich
Norwegen
Niederlande
Malta
Luxemburg
Litauen
Lettland
Kroatien
Italien
Irland
Großbritannien
Griechenland
Frankreich
Finnland
Estland
Deutschland
Dänemark
Bulgarien
Belgien
Ihr Parlament…
1. …Informationsrechte über die
Entsendung von Truppen in
Auslandseinsätze?
2. …diskutiert es oder wird es über
die Entsendung von Truppen in
Auslandseinsätze konsultiert?
11. …besucht es Truppen in
Auslandseinsätzen?
Mitbestimmungsrechte
Nationale Parlamente haben unterschiedliche Instrumente zur Hand, mit denen sie bei Militäreinsätzen
mitentscheiden können. Allerdings gibt es Unterschiede in Bezug auf den Grad ihrer Mitbestimmungsrechte und die rechtliche Verpflichtung der Regierung, der Entscheidung des Parlaments zu folgen. Die
Abstimmung im Parlament über Militäreinsätze kann
also bindend für die Regierung sein oder auch nicht.
Das stärkste Instrument parlamentarischer Aufsicht,
ist die Fähigkeit, die Modalitäten und Rahmenbedingungen für das internationale Engagement der Trup-
SWP-Berlin
Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen
April 2015
6
pen festzulegen, d.h. die Details einer Operation zu
bestimmen.14
In diesem Zusammenhang ist auch der Zeitpunkt
wichtig, also ob die Zustimmung des Parlaments bevor
oder nachdem Truppen im Ausland eingesetzt worden
sind, erforderlich ist: Sobald Truppen in einen Einsatz
geschickt worden sind, ist es schwierig für das Parlament, die Entscheidungen der Regierung zu revidieren, weil ein Truppenabzug eine laufende Operation
Hans Born & Heiner Hänggi. The use of force under international auspices: Strengthening parliamentary accountability. DCAF Policy Paper No. 7, Geneva August 2005, S. 3-11.
14
gefährden könnte. Deshalb ist es besser, die parlamentarische Zustimmung vorher einzuholen.15
Darüber hinaus ist auch der Umfang der Mitbestimmungsrechte wichtig, also ob ein Parlament die
Fähigkeit hat, operationelle Details, wie etwa die Dauer des Einsatzes, die Truppenhöchstzahl und die Einsatzregeln, festzulegen.16 Daher sind mehrere Faktoren relevant, um die Rechte eines Parlaments beurteilen zu können: a) ob es konsultiert werden muss, b) ob
die Entscheidung des Parlaments bindend für die
Regierung ist, c) der Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung nötig ist, und d) der Umfang der Bestimmungsrechte.
In Europa ist die parlamentarische Zustimmung zu
Auslandseinsätzen in 17 Ländern notwendig (s. Tabelle
4). In neun Ländern gibt das Parlament die Zustimmung zu einem Einsatz, bevor Truppen entsendet
werden, und sie treffen die Entscheidung Truppen zu
entsenden. Hier herrscht also ein starkes Mitbestimmungsrecht: Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland,
Irland, Italien, Kroatien, Litauen und der Slowakei. Im
Gegensatz dazu spielt das Parlament in elf Ländern
gar keine Rolle, wenn es um die Bewilligung des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte jenseits der eigenen
Landesgrenzen geht: Belgien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Polen,
Portugal, Slowenien, Ungarn und Zypern.
Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces
(10/2006), Sending Troops Abroad, DCAF Backgrounder, S. 2.
16
Solche Entscheidungen werden in der Regel in enger Abstimmung und Koordination mit professionellem militärischem Personal getroffen.
15
SWP-Berlin
Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen
Juni 2015
7
Tabelle 4: Entscheidungsbildung Militäreinsätze - Auszug aus dem Fragebogen
Zypern
Ungarn
Tschechien
Spanien
Slowenien
Slowakei
Schweden
Rumänien
Portugal
Polen
Österreich
Norwegen
Niederlande
Malta
Luxemburg
Litauen
Lettland
Kroatien
Italien
Irland
Großbritannien
Griechenland
Frankreich
Finnland
Estland
Deutschland
Dänemark
Bulgarien
Belgien
Ihr Parlament…
3. …trifft es die Entscheidung
Truppen in Auslandseinsätze zu
schicken?
4. …stimmt es der Entsendung von
Truppen in Auslandseinsätze vor
der Entsendung zu?
Nur sechs nationale Parlamente haben sehr starke
Rechte (s. Tabelle 5). In Bulgarien, Dänemark, Estland,
Kroatien, Litauen und der Slowakei müssen Parlamen-
te einem Auslandseinsatz zustimmen, und zwar vor
der Entsendung, und sie können operationelle Details
des Einsatzes festlegen.
Tabelle 5: Parameter Militäreinsätze - Auszug aus dem Fragebogen
Zypern
Ungarn
Tschechien
Spanien
Slowenien
Slowakei
Schweden
Rumänien
Portugal
Polen
Österreich
Norwegen
Niederlande
Malta
Luxemburg
Litauen
Lettland
Kroatien
Italien
Irland
Großbritannien
Griechenland
Frankreich
Finnland
Estland
Deutschland
Dänemark
Bulgarien
Belgien
Ihr Parlament…
6. …bestimmt es das Mandat der
Operation?
7. …bestimmt es die
Truppenanzahl die entsendet
wird?
8. …bestimmt es die Einsatzregeln?
9. …bestimmt es die Einsatzdauer
der Operation?
10. …bestimmt es die Ausrüstung
die benutzt wird?
Allerdings ist das Bild undeutlicher und vieldeutiger,
als diese Zahlen suggerieren: Einige Länder kennen
Fälle, in denen das Parlament nicht konsultiert werden muss, trotz seines formellen Rechts, seine Zustimmung zu internationalen Einsätzen zu geben. Das
bedeutet, dass das Parlament seine Zustimmung nur
in einigen Fällen und zu bestimmten Arten von Militäreinsätzen geben muss; in anderen Fällen kann die
Regierung autonom entscheiden.17 In Irland bedarf es
z.B. keiner parlamentarischen Zustimmung bei Militäreinsätzen von weniger als zwölf Soldaten. In Österreich, Tschechien und der Slowakei kann die parlamentarische Zustimmung zu einer Mission zu einem
späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn es sich um einen
Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz
und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of
International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), S. 76.
17
SWP-Berlin
Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen
April 2015
8
Notfall handelt (nach zwei Wochen oder 60 Tagen).
Viele Staaten benötigen nur parlamentarische Zustimmung in besonders umfangreichen Militäreinsätzen, wobei dann alle anderen Missionen keiner parlamentarischen Zustimmung bedürfen. In Schweden
z.B. braucht es keine parlamentarische Zustimmung
bei traditionellen Friedenseinsätzen, da ein geringes
Risiko einer Konflikteskalation erwartet wird und
daher auch ein geringeres Risiko für das Leben der
Soldaten besteht.18 In anderen Staaten sind Einsätze,
die im Rahmen von internationalen Organisationen
durchgeführt werden, von der parlamentarischen
Zustimmung ausgenommen. In diesen Fällen wird das
Mandat der internationalen Organisation als Ersatz
Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz
und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of
International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), S. 76f.
18
für die parlamentarische Zustimmung behandelt. Das
ist häufig der Fall in zentral- und osteuropäischen
Demokratien (Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn19).20 Da aber die Mehrzahl der Einsätze,
an denen sich diese Länder beteiligen, im Rahmen der
NATO oder der EU erfolgen, ist die parlamentarische
Kontrolle im Prinzip untergraben und hat de facto zu
einer Abschaffung des parlamentarischen Vetos geführt.21
dadurch Beschaffungsentscheidungen zu überwachen.
Fast alle europäischen Parlamente haben das Recht,
das jährliche Budget zu verabschieden und Änderungen vorzunehmen. In 21 Staaten hat das Parlament
das Recht, zusätzliche Haushaltsmittel zu bewilligen.
Somit haben die meisten nationalen Parlamente starke Budgetrechte (s. Tabelle 7).
Rechte bei der Rüstungsbeschaffung
Nationale Parlamente haben de jure die Möglichkeit,
verschiedene Mechanismen und Instrumente einzusetzen, um Kontrolle über Beschaffungsprozesse auszuüben – vor allem über die Kontrolle des Budgets für
militärische Beschaffungen. Allerdings hat die Mehrzahl der Parlamente nur wenig Einfluss auf die Beschaffungsentscheidungen, da sie deren Rahmenbedingungen nicht beeinflussen können und kein Mitspracherecht haben, welche Art von militärischer
Ausrüstung beschafft wird.
Tabelle 6: Parlamentsrechte in Beschaffungsentscheidungen
Formelles Recht
Budgetrecht
Informationsrecht
Mitbestimmungsrecht
Umsetzung
Budget für Beschaffungen festlegen.
Über laufende/geplante Beschaffungen informiert werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Beschaffungen festlegen, Offset Klauseln überwachen, technische Details diskutieren, den Lieferanten aussuchen, Zustimmung zu Beschaffungsvorhaben, die über einen
bestimmten Betrag hinausgehen oder die ein bestimmtes
Waffensystem betreffen.
Budgetrechte
Nationale Parlamente haben die Möglichkeit, dem
jährlichen Budget der Exekutive zuzustimmen und
19
In Ungarn bedarf es für NATO und EU Operationen keiner
parlamentarischen Zustimmung. Im Fall anderer multilateraler Operationen, einschließlich von VN geführten Missionen,
bedarf es parlamentarischer Zustimmung.
20 Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz
und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of
International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), S. 78.
21 Ibid.
SWP-Berlin
Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen
Juni 2015
9
Tabelle 7: Budgetrechte, Beschaffungsprozesse - Auszug aus dem Fragebogen
Zypern
Ungarn
Tschechien
Spanien
Slowenien
Slowakei
Schweden
Rumänien
Portugal
Polen
Österreich
Norwegen
Niederlande
10
Malta
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Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen
Juni 2015
Luxemburg
22
„Offsets“ sind Kompensationsgeschäfte, bei denen ein Teil
der Wertschöpfung des gekauften Guts im Land des Käufers
erfolgen muss.
Litauen
Vier nationale Parlamente haben starke Informationsrechte, weil sie Berichte der Regierung verlangen,
Offset22 Klauseln überwachen und Evaluierungen
durchführen können (s. Tabelle 8). Das ist der Fall in
Bulgarien, Griechenland, den Niederlanden und
Tschechien. Sieben Parlamente haben mittelstarke
Informationsrechte: Deutschland, Frankreich, Kroatien, Norwegen, Portugal, Rumänien, und die Slowakei. Acht Parlamente haben gar kein Recht auf Informationen zu Beschaffungsprozessen: Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Italien, Litauen, Österreich,
und Polen.
Lettland
Informationsrechte
Kroatien
9. …stimmt es dem jährlichen
Haushaltsbudgetvorschlag der
Exekutive zu?
10. …kann es Änderungen an dem
jährlichen
Haushaltsbudgetvorschlag
vornehmen?
11. …diskutiert es zusätzliche
Budgetautorisierungen?
12. …stimmt es zusätzlichen
Budgetautorisierungen zu?
Italien
Irland
Großbritannien
Griechenland
Frankreich
Finnland
Estland
Deutschland
Dänemark
Bulgarien
Belgien
Ihr Parlament…
Tabelle 8: Informationen zu Beschaffungsprozessen - Auszug aus dem Fragebogen
Zypern
Ungarn
Tschechien
Spanien
Slowenien
Slowakei
Schweden
Rumänien
Portugal
Polen
Österreich
Norwegen
Niederlande
Malta
Luxemburg
Litauen
Lettland
Kroatien
Italien
Irland
Großbritannien
Griechenland
Frankreich
Finnland
Estland
Deutschland
Dänemark
Bulgarien
Belgien
Ihr Parlament…
4. …kann es Berichte über
bestimmte Ausschreibungen und
Verträge von der Exekutive und von
Industrievertretern verlangen?
5. …kann es Offset Klauseln in
Beschaffungsverträgen
überwachen?
6. …kann es Evaluierungen von
Beschaffungen als Teil eines
Defence Review Prozesses
durchführen?
dungen (s. Tabelle 9). Der oben erwähnten Einteilung
folgend, haben vier nationale Parlamente starke parlamentarische Mitbestimmungsrechte in Beschaffungsprozessen: Bulgarien, die Niederlande, Tschechien und Zypern. In acht Ländern hat das Parlament
mittelstarke Aufsichtsbefugnisse: Belgien, Deutschland, Finnland, Griechenland, Österreich, Schweden,
Slowakei und Ungarn. Neun nationale Parlamente
haben nur eine schwache Kontrolle über Beschaffungsprozesse: Estland, Großbritannien, Kroatien,
Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien und
Slowenien. In sechs Ländern spielt das Parlament in
Beschaffungsprozessen überhaupt keine Rolle: Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Norwegen und Spanien.
Mitbestimmungsrechte
Neben der Möglichkeit, über Budget- und Informationsrechte eine Kontrollfunktion auszuüben, haben
nationale Parlamente potenziell ein Mitbestimmungsrecht in Beschaffungsentscheidungen. Ein Parlament
hat schwache bis mittelstarke Aufsichtsbefugnisse,
wenn es rechtliche Rahmenbedingungen für Beschaffungen definieren kann oder Beschaffungsvorhaben
über einem bestimmten Finanzumfang zustimmen
muss. Ein Parlament hat starke Rechte, wenn es darüber hinaus auch Details bestimmen kann, z.B. wenn
es eine Rolle darin spielt, technische Anforderungen
zu definieren oder den Lieferanten zu bestimmen.
Nationale Parlamente spielen – wenn überhaupt –
nur eine geringfügige Rolle in Beschaffungsentschei-
Tabelle 9: Mitbestimmungsrechte bei Beschaffungsprozessen - Auszug aus dem Fragebogen
Zypern
Ungarn
Tschechien
Spanien
Slowenien
Slowakei
Schweden
Rumänien
Portugal
Polen
Österreich
Norwegen
Niederlande
Malta
Luxemburg
Litauen
Lettland
Kroatien
Italien
Irland
Großbritannien
Griechenland
Frankreich
Finnland
Estland
Deutschland
Dänemark
Bulgarien
Belgien
Ihr Parlament…
1. …erstellt es ein rechtliches
Rahmenwerk für Beschaffungen?
2. …stimmt es über
Beschaffungsvorhaben über eine
bestimmte Finanzierungshöhe
oder über eine bestimmte
Waffengattung ab?
3. …spielt es eine Rolle einen
Lieferanten auszusuchen?
7. …kann es technische
Anforderungen diskutieren?
SWP-Berlin
Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen
Juni 2015
11
Schlussfolgerungen
Die meisten europäischen Parlamente haben wesentliche Kontrollmechanismen zur Hand, um das Engagement ihrer Truppen in multilateralen Auslandseinsätzen zu überwachen: Sie können diese Aufsicht über
ihre Budget- und Informationsrechte ausüben. Unterschiede gibt es allerdings in Bezug auf den Detailgrad
des Budgets, das sie verabschieden können, also, ob sie
z.B. über Budgets für Einsätze mitbestimmen können
und zu welchem Zeitpunkt im Prozess sie Informationen verlangen können – bevor oder nachdem Tatsachen geschaffen worden sind. Wenn man diese Nuancen in Betracht zieht, verabschiedet nur eine Minderheit von Parlamenten in Europa ein detailliertes
Budget und hat somit starke Kontrolle über Truppeneinsätze im Ausland. Die meisten Parlamente werden
erst nachdem Entscheidungen der Regierung getroffen worden sind, darüber informiert – zu einem Zeitpunkt, zu dem sie zwar noch die Regierungsentscheidung sanktionieren können, diese aber nicht mehr
beeinflussen können.
Das „a priori“ Mitspracherecht bei der Entsendung
von Truppen steht nur einer Minderheit von Parlamenten in Europa zu. Darüber hinaus können nur
wenige Parlamente operationelle Details bestimmen
und dadurch ihrer Rolle, die Entscheidungen der Exekutive zu beeinflussen und zu legitimieren, gerecht
werden.
Bis dato wurde die Rolle von nationalen Parlamenten in Beschaffungsprozessen nicht umfassend und
vergleichend analysiert. Die Auswertung der Fragebögen weist darauf hin, dass die Mehrheit der Parlamente nur ein geringes oder gar kein Sagen in Beschaffungsentscheidungen hat. Die meisten nationalen
Parlamente erfüllen ihre grundlegende Kontrollfunktion, indem sie das Verteidigungsbudget überwachen
und somit bis zu einem gewissen Grad Einfluss auf
Beschaffungsentscheidungen nehmen können. Eine
Mehrheit hat nur geringe Rechte, Beschaffungen zu
überwachen, indem sie Informationen von der Exekutive verlangen kann, entweder durch Berichte oder
Evaluierungen von Beschaffungen als Teil einer umfassenden Überprüfung der Verteidigungspolitik. Nur
eine Minderheit nationaler Parlamente hat ein starkes
Mitspracherecht in Beschaffungsentscheidungen:
Während eine Mehrheit ein rechtliches Rahmenwerk
für Beschaffungen etablieren könnte, haben sie keinen
SWP-Berlin
Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen
Juni 2015
12
Einfluss darauf, was für eine Art von Ausrüstung beschafft wird.
Nationale Parlamente sind in Entscheidungen zur
Entsendung von Truppen in Auslandseinsätze stärker
involviert als in Entscheidungen zu Beschaffungen.
Obwohl Parlamente allgemein grundlegende Budgetund Informationsrechte haben, sind ihre Rechte begrenzt, was die Fähigkeit angeht, die Parameter von
Militäreinsätzen und Beschaffungen festzulegen. Deshalb sind sie nicht zwangsläufig über den gesamten
Verteidigungsplanungsprozess einbezogen.
Für erfolgreiche Verteidigungskooperation muss
Zuverlässigkeit für Partner gewährleistet werden. Zu
diesem Zweck sollten interparlamentarische Verbindungen gestärkt werden, um Prozeduren in Partnerstaaten besser nachvollziehen zu können, und um die
Konsequenzen vertiefter Verteidigungskooperation
einschätzen zu können.
Ihre Entscheidungen haben Einfluss auf die Verteidigungspolitik in anderen Ländern. Darum müssen
Parlamentarier über Entscheidungsprozeduren in
anderen europäischen Partnerstaaten Bescheid wissen.
P&S beinhaltet stärkere Abhängigkeiten zwischen
europäischen Staaten. Aber steigende Dependenz wirft
die Frage auf, wie man die Verfügbarkeit militärischer
Fähigkeiten gewährleisten kann. Um die Verlässlichkeit für Verteidigungskooperation zwischen EU und
NATO-Partnerstaaten zu erhöhen, sollte das Ziel eher
sein, Unterschiede auszugleichen, Prozesse zu synchronisieren und interparlamentarische Kontakte und
Kooperation zu fördern. Vermehrte interparlamentarische Kontakte und Kooperation könnten Verteidigungskooperationsbemühungen unterstützen. Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass sich Verteidigungskooperation zwischen europäischen Staaten
in so genannten ‚Inseln der Kooperation‘ oder Clustern entwickelt. Darum könnte die Stärkung von interparlamentarischen Verbindungen zwischen Staaten, die bereits eng miteinander in Verteidigungs- und
Sicherheitsfragen kooperieren, ein erster wichtiger
Schritt sein. Obwohl die Anzahl an bilateralen Treffen
zwischen Verteidigungsausschüssen von Partnerstaaten, wie z.B. zwischen dem niederländischen und dem
belgischen Verteidigungsausschuss, relativ hoch ist,
haben diese Treffen doch eher einen ad-hoc Charakter.
Auf EU Ebene ist die Interparlamentarische Kooperation (IPC) zu GASP und GSVP eine Plattform, auf der
alle EU-Mitgliedstaaten und das europäische Parlament repräsentiert sind. Sie wurde nach vielen Meinungsverschiedenheiten und Kompromissen ins Leben
gerufen. Das Resultat ist ein IPC, das auf geringer In-
stitutionalisierung basiert und keinen Schwerpunkt
auf eine Kontrollfunktion legt. Entscheidungen werden einstimmig getroffen, und Vereinbarungen sind
nicht verbindlich. In 2014 hat die niederländische
Delegation ein Positionspapier zu parlamentarischen
Prozeduren für den Einsatz von Truppen in multilateralen Operationen veröffentlicht – ein erster Versuch,
Meinungen zu Verfahren in EU Mitgliedstaaten auszutauschen.
SWP-Berlin
Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen
Juni 2015
13
Annex
Questionnaire: Role of Parliament in Troop Deployment
Does your parliament…
1. ...have information rights on the deployment of
troops abroad?
2. ...debate or is it consulted on the deployment of
troops abroad?
3. …take the decision on the deployment of troops
abroad?
4. ...approve the deployment of troops abroad a
priori?
5. ...approve the budget of the mission?
6. ...determine the mandate of the mission?
7. ...determine the number of troops being deployed?
8. ...determine the rules of engagement?
9. ...determine the duration of the mission?
10. ...determine the type of weapons and equipment
to be used?
11. ...visit troops deployed abroad?
SWP-Berlin
Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen
Juni 2015
14
Questionnaire: Role of Parliament in Defence Procurement
Does your parliament…
1. …establish a legal framework for procurement?
2. …approve procurement contracts above a certain level of funding or that concern certain
types of weapons?
level of funding/types of weapons
3. …play a role in selecting the vendor?
4. …request reports from the executive and industry officials regarding specific tenders and
contracts?
5. …monitor offset clauses in procurement contracts?
6. …conduct evaluations of procurement as part
of a larger defence review process?
7. …debate technical requirements for procurement?
8. …approve or is it briefed on long-term programmatic documents (such as national security
strategy, white papers etc.)?
Approve/Brief
9. …approve the executive’s annual budget proposal?
10. …make amendments to the annual budget
proposal?
11. …debate supplementary budget authorisations?
12. …approve supplementary budget authorisations?
SWP-Berlin
Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen
Juni 2015
15
Working Paper
Research Division
European and Atlantic Security
Stiftung Wissenschaft und Politik
German Institute for
International and Security Affairs
Christian Mölling, Alicia von Voss
The Role of European
National Parliaments in
Defence Affairs
A Comparison of Decision-Making Powers
across Europe concerning International Troop
Deployments and Procurement Processes
FG03-WP No 01
March 2015
Berlin
Table of Contents
Introduction 3
SWP
Stiftung Wissenschaft und Politik
German Institute
for International and
Security Affairs
Ludwigkirchplatz 3−4
10719 Berlin
Phone +49 30 880 07-0
Fax +49 30 880 07-100
www.swp-berlin.org
[email protected]
SWP Working Papers are online
publications of SWP's research
divisions which have not been
formally reviewed by the
Institute. Please do not cite them
without the permission of the
authors or editors.
Dr. Christian Mölling is an
Associate in SWP’s International
Security Division.
Alicia von Voss is a Project
Assistant in SWP’s International
Security Division.
This paper was prepared as part of
the project “Security and Defence
in Northern Europe”.
The Role of National Parliaments in Defence Affairs
4
Role of Parliaments: International Troop Deployment
4
Budgetary Rights 5
Information Rights 6
Veto powers and ability to determine details of an operation 6
Role of Parliaments: Procurement Processes 8
Budgetary Rights 8
Information Rights 9
Setting Procurement Parameters 9
Implications for P&S 10
Conclusion 11
Annex 12
Introduction
There is one important reason to take a deeper look
into the role of parliaments as a factor in defence
cooperation. National parliaments provide the legitimacy to governments’ decisions: While the government may sign MoUs to deepen defence cooperation,
it is parliament that legitimizes and allocates money
to the government’s actions. Therefore, it is important
that parliaments can assess the political and military
implications of deepened defence cooperation, and are
involved over the whole defence planning process.
Though defence cooperation has traditionally been
treated as the domain of the executive, it has a serious
parliamentary dimension. National committees on
defence or foreign affairs or the parliament as a whole
can be key decision makers in two areas: In decisions
to use force and in decisions on defence procurements. Both seriously affect defence cooperation: First,
parliaments affect the reliability of multinational
forces and capabilities if or as far as they can decide on
the national elements in it. Second, common equipment is said to play a crucial role for deepening defence cooperation.
Therefore, debates like the German one on the potential reform of the parliamentary decision making
process are ill-informed if they remain focused only on
their own contribution but do not take into account
those they decide along with: the other national parliaments of EU and NATO partners. Defence cooperation hence depends on the compatibility and synchronisation of national parliaments, in terms of processes and authorities.
Thus, deepening defence cooperation among European states demands a re-evaluation of parliamentary
prerogatives and their compatibility. It also requires
synchronisation among European partners to be able
to secure the parliament’s powers on the one hand,
and increase reliability for EU and NATO partners on
the other.
Hence, to evaluate the contribution of national parliaments and potential ways to improve this, the answer to two questions is needed: 1) How do European
countries handle the role of parliament in defence
related issues? This implies the role of parliaments in
decision-making on the use of force but also their role
in defence procurement processes. 2) What are the
implications for P&S?
Whereas the role of national parliaments in decisions on international operations has been analysed1,
the role of parliaments in procurement processes has
to date not been explored in detail.2 Particularly in the
context of the P&S debate, the role national parliaments play has not been thoroughly discussed.3 A few
comparative analyses on parliamentary oversight
powers over troop deployments were published in
recent years. Particularly the Geneva Centre for the
Democratic Control of Armed Forces has published
analyses with a clear typology of how to assess the
strengths and weaknesses of parliamentary powers,
thus allowing for a structured comparison.4 However,
the analysis is based on very broad terms, e.g. only
focusing on whether decisions on troop deployment
are taken ex ante or ex post.5 The results of such analyses neglect the nuances in parliamentary oversight
powers. Moreover, they fall short of delivering a thorough picture of parliamentary oversight on security
and defence related issues, because oversight of defence procurement projects is not taken into account.
The following analysis of parliamentary powers in
Europe is based on answers provided by official representatives of European states6. Two questionnaires (cf.
Cf. Hans Born et al. Parliamentary Oversight of Civilian and Military ESDP Missions: The European and National Levels, EU: DG External Policies of the Union, Brussels October 2007; Dirk Peters, Wolfgang Wagner & Cosima Glahn (2014): Parliamentary
Control of CSDP: the Case of the EU’s fight against piracy off
the Somali coast, European Security, p. 1-19.
2 The DCAF published an overview of the role of parliament
in defence procurement processes: Parliament’s Role in Defence
Procurement, Geneva Centre for the Democratic Control of
Armed Forces (DCAF) Backgrounder, Geneva September 2006.
A more detailed analysis is offered in: Willem F. van Eekelen
(2013). The Parliamentary Dimension of Defence Procurement: Policy,
Requirements, Production, Cooperation and Acquisition, Revised Edition, DCAF.
3 For an input on the role of parliaments in the P&S debate,
see: Margriet Drent (March 2014). Sovereignty, parliamentary
involvement and European defence cooperation, Clingendael
Report.
4 Cf. Sandra Dietrich, Hartwig Hummel & Stefan Marschall
(2008). Strengthening Parliamentary “War Powers“ in Europe:
Lessons from 25 National Parliaments, DCAF Occasional Paper No. 27; Sandra Dietrich, Hartwig Hummel & Stefan Marschall (2010). Parliamentary War Powers: A Survey of 25 European
Parliaments. DCAF Occasional Paper No. 21.
5 Cf. Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal
of International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3).
6
Norway was included in the analysis. No answers to the
questionnaires were provided by Luxembourg and Malta. Information on Luxembourg was obtained from: Nicolai von
1
SWP-Berlin
Role of National Parliaments in Defence Affairs
March 2015
3
Annex) were distributed to national representatives in
the NATO parliamentary assembly, as well as to representatives at national embassies. 7
The Role of National
Parliaments in Defence Affairs
While Member States of EU and NATO all share the
basic elements of a representative democracy, there
are well known differences. For example, the French
presidential system gives superior decision-making
power to the president, while the German system
seriously depends on the consensus within the parliament. The power national parliaments can exert is
shaped by the domestic political and societal system,
its balance of powers vis-à-vis other decision making
bodies.
However, changes in roles and procedures can be
prompted from the outside: The change in the international security environment in the 1990s led to a
reform in internal decision-making processes regarding the deployment of Armed Forces in many European states – particularly in Central and Eastern Europe.8 Though the recent decisions by the French President and British Prime Minister to consult their parliaments in the Syrian crisis could suggest that parliamentary prerogatives in foreign and defence policy
matters are gaining new momentum9, no general
trend towards an increase in parliamentary approval
since 1989 in European states can be observed.10 Instead, an increased differentiation of rights of parliaments has occurred: European States increasingly
have nuanced parliamentary participation rights.
The areas where parliaments can influence decision-making in foreign and defence policy matters can
broadly be divided along three categories11:
1. Basic budgetary powers,
2. Right to information,
3. Veto powers (before or after) and the power to
determine details of an operation/ procurement process.
The first two rights are basic rights of a parliament,
enabling it to fulfil its control and oversight function.
The latter one is a direct, strong decision-making power. In some countries, parliament has to authorise and
approve all troop deployments. This may be needed
either before or after the deployment of troops. Hence,
a distinction can be made according to the stage when
parliament authorises an operation, either before or
afterwards; and according to what kind of mission or
procurement requires a decision by parliament.
Role of Parliaments: International Troop
Deployment
As previously mentioned, the role of parliaments in
decisions on multilateral troop deployment can be
divided into three powers: budgetary rights, right to
information, and the right to co-decision with veto
powers. While most European parliaments have basic
control mechanisms at hand to oversee the engagement of their national armed forces in multilateral
operations, they have only limited powers to determine the parameters under which they are deployed.
Table 1: Power of parliaments in decisions on military operations
Formal Powers
Budgetary rights
Ondarza (2012). Legitimatoren ohne Einfluss?, Nationale Parlamente
in Entscheidungsprozessen zu militärischen EU- und VN-Operationen
im Vergleich. Baden-Baden, Nomos.
7 Answers to the questionnaire are noted down with three
symbols. √=yes, X=no, !=n.a.
8 See also Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen
Effizienz und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte:
Journal of International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), p. 6987.
9 Cf. Fabio Longo (January 2014), When Parliaments do not
wage war: Military operations abroad and constitutional
frameworks, ISPI Analysis, no. 227.
10 Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz
und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of
International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), p. 71.
SWP-Berlin
Role of National Parliaments in Defence Affairs
March 2015
4
Information rights
Veto power &
right to determine
the details of an
operation
Implementation
Using the right to determine
the defence budget
Right to be informed by government about ongoing/
planned operations
Power to veto a government’s
decision on the deployment of
troops, before or after government has taken the decision
Right to determine the number
of troops that are deployed, the
time frame, and the equipment
used
The categorisation is based on the typology of the Geneva
Centre for the Democratic Control of Armed Forces (DCAF) cf.
DCAF (10/2006): Sending Troops Abroad, DCAF Backgrounder, p.
2-3.
11
Budgetary Rights
A majority in the EU enjoys only weak budgetary
rights. The right to determine and control the budget
is one of the basic control functions a parliament has
in foreign and security policy matters. In general,
every national parliament has budgetary rights. However, there are differences regarding the degree of
control of financing military operations. National
parliaments have a key role in financing international
military operations, since EU and NATO operations are
primarily funded through the Member States and not
through a common budget.12
Therefore, the budgetary powers national parliaments have are highly relevant.13 A national parliament is said to have strong budgetary powers if it can
pass a detailed budget, i.e. determine the budget for
single items, and if it has to be consulted in case of
changes to the budget. In contrast, a national parliament has low budgetary power if it only decides upon
the defence budget as part of the general budget and
cannot determine the budget for single items in the
defence budget.
Following this classification, only ten European
parliaments can determine the budget of an operation
separately, meaning separate to the annual defence
budget, and thus have strong budgetary powers with
regard to international troop deployments.
The European Parliament determines the funding of civil
operations but is not consulted on military operations. The
financing of military operations is not controlled by the EP.
The EU differentiates between “individual” costs and “common” costs: All costs that are not defined as common (such as
personnel, logistics, equipment) are covered by EU Member
States; only costs incurred by a common administration,
headquarter, communication or the use of NATO structures,
are carried by all Member States. The EU has developed a financing mechanism, known as ‘Athena’, specifically for military CSDP missions; this body operates separately from CSDP
bodies. Hence, the decision as well as the control of the budget for military CSDP operations is taken by the Athena special
committee (see also Nicolai von Ondarza: (2012). Legitimatoren
ohne Einfluss?, Nationale Parlamente in Entscheidungsprozessen zu
militärischen EU- und VN-Operationen im Vergleich. Baden-Baden,
Nomos, p.136-137).
13
Nicolai von Ondarza (2012). Legitimatoren ohne Einfluss?, Nationale Parlamente in Entscheidungsprozessen zu militärischen EU- und
VN-Operationen im Vergleich. Baden-Baden, Nomos, p. 54.
12
SWP-Berlin
Role of National Parliaments in Defence Affairs
March 2015
5
Table 2: Extract Answers to Questionnaire – Budgetary Powers, Troop Deployment
UK
Spain
Sweden
Slovenia
Slovakia
Romania
Portugal
Poland
Norway
Malta
Netherlands
Lithuania
Luxembourg
Latvia
Italy
Ireland
Greece
Hungary
Germany
France
Finland
Estonia
Denmark
Czech Rep.
Cyprus
Croatia
Bulgaria
Austria
Belgium
Does your parliament…
5. ...approve the budget of the
mission?
Information Rights
Regarding the right to information, two aspects are
important in the context of multilateral military operations: the timing and the scope of information
passed on. A national parliament has strong powers, if
it is informed at an early stage, has access to detailed
information of an operation and is continuously informed during the planning phase of an operation.
Generally speaking, all parliaments in European
states have basic information rights. Yet, in Poland,
France and Portugal for example, the parliaments
formally do not have any right to obtain information
regarding a planned international troop deployment
beforehand. In other states, the whole parliament or
separate committees (foreign or defence) are consulted
on planned military operations. The latter is the case
in Germany, the Netherlands, Finland, Austria and the
UK.
Table 3: Extract Answers to Questionnaire - Information on Troop Deployment
UK
Spain
Sweden
Slovakia
Slovenia
Romania
Poland
Portugal
Norway
Malta
Netherlands
Lithuania
Luxembourg
Italy
Latvia
Ireland
Greece
Hungary
France
Germany
Finland
Estonia
Denmark
Cyprus
Czech Rep.
Croatia
Bulgaria
Austria
Belgium
Does your parliament…
1. ...have information rights on the
deployment of troops abroad?
2. ...debate or is it consulted on
the deployment of troops abroad?
11. ...visit troops deployed
abroad?
Veto powers and ability to determine details of an
operation
National parliaments have different instruments at
hand by which they can exert control over decisions
on troop deployments. However, there are differences
with regard to the scope and the legal obligation of
governments to follow the decision of a national parliament, i.e. whether a parliamentary vote on troop
deployment is binding to the government or not. The
strongest instrument of parliamentary oversight is the
ability to co-decide on the terms of an international
engagement, i.e. to determine the details of an operation.14
In this context, the timing is important, i.e. whether parliamentary approval is necessary before or after
troops have been deployed abroad: Once troops have
been deployed, it becomes difficult for parliament to
undo a government’s decision, because a withdrawal
of troops could jeopardize an ongoing operation.
Therefore, it is generally preferable to ask for parliamentary approval before the fact.15 Moreover, the
scope is important, i.e. whether or not a parliament
has the ability to decide upon operational details such
as the duration of an operation, how many troops are
to be sent and the rules of engagement.16 Hence, several factors are relevant to be able to assess the powers
of a parliament: a) whether it has to be consulted, b)
whether its decision is legally binding to the government, c) the time of its decision, and d) the scope of its
co-decision powers.
Across Europe, parliamentary approval is needed in
17 countries. Parliaments in 13 countries take the
Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces
(10/2006), Sending Troops Abroad, DCAF Backgrounder, p. 2
16
Such decisions are usually taken in close coordination and
consultation with professional military personnel.
15
Hans Born & Heiner Hänggi. The use of force under international auspices: Strengthening parliamentary accountability. DCAF Policy Paper No. 7, Geneva August 2005, p. 3-11.
14
SWP-Berlin
Role of National Parliaments in Defence Affairs
March 2015
6
decision on international troop deployment, meaning
their decision is binding to the government, and 13
parliaments approve a mission beforehand - though
they do not necessarily coincide with the 13 parliaments that take the decision. Nine countries both
approve the deployment a priori and take the decision
to send troops abroad. In contrast, the parliament
plays virtually no role in 11 countries.
Table 4: Extract Answers to Questionnaire - Decision-making on military deployments
UK
Spain
Sweden
Slovenia
Slovakia
Romania
Portugal
Poland
Norway
Malta
Netherlands
Lithuania
Luxembourg
Latvia
Italy
Ireland
Greece
Hungary
Germany
France
Finland
Estonia
Denmark
Czech Rep.
Cyprus
Croatia
Bulgaria
Austria
Belgium
Does your parliament…
3. …take the decision on the
deployment of troops abroad?
4. ...approve the deployment of
troops abroad a priori ?
Parliaments that take the decision and approve the
deployment a priori, and determine operational details, at least to some extent, have very strong rights.
Following this classification, only six national parlia-
ments can be said to possess very strong rights: Bulgaria, Croatia, Denmark, Estonia, Lithuania, and Slovakia.
Table 5: Extract Answers to Questionnaire - Parameters of Military Operations
UK
Spain
Sweden
Slovakia
Slovenia
Romania
Poland
Portugal
Norway
Malta
Netherlands
Lithuania
Luxembourg
Italy
Latvia
Ireland
Greece
Hungary
France
Germany
Finland
Estonia
Denmark
Cyprus
Czech Rep.
Croatia
Bulgaria
Austria
Belgium
Does your parliament…
6. ...determine the mandate of the
mission?
7. ...determine the number of
troops being deployed?
8. ...determine the rules of
engagement?
9. ...determine the duration of the
mission?
10. ...determine the type of
weapons and equipment to be
used?
However, the picture is more blurred and ambiguous
as those numbers suggest: Several countries have cases
where parliament does not have to be consulted despite the formal right of parliament to approve an
international mission. Hence, parliamentary approval
is only required in certain cases and certain types of
military missions, otherwise the government decides
autonomously.17 In Ireland for example, military missions of less than twelve soldiers can be decided upon
autonomously by the government. In Austria, the
Czech Republic and Slovakia, parliamentary approval
Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz
und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of
International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), p. 76.
17
of a mission can be carried out at a later point in time
in case of an emergency/urgency (after 2 weeks or 60
days). Many EU Member States only require parliamentary approval in particularly heavy types of military deployments, in which case all other missions do
not fall under parliamentary approval. For instance, in
Sweden, traditional peacekeeping missions do not
require parliamentary approval, as the expectation is
that there is a low risk of escalation of the conflict and
therefore a reduced risk to soldiers’ lives.18 In other
states, missions carried out under the aegis of an international organization do not require parliamentary
Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz
und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of
International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), p. 76f.
18
SWP-Berlin
Role of National Parliaments in Defence Affairs
March 2015
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approval. In those cases, the mandate of an international organization is taken as a substitute for parliamentary approval. This is often the case in Central and
Eastern European democracies (Hungary19, Bulgaria,
Slovakia, Czech Republic, Romania).20 Yet, as the majority of operations these countries take on are carried
out under NATO and EU, parliamentary oversight has
been undermined and has de facto led to the abolition
of the parliamentary veto.21
Role of Parliaments: Procurement Processes
National parliaments have the possibility de jure to
apply different sets of mechanisms and instruments to
exert control over procurement processes – most notably the possibility to determine the budget for military procurements. Yet, the majority of parliaments
only have little influence over procurement decisions,
as they cannot shape the parameters and have no say
in what kind of military equipment is purchased.
Table 6: Powers of Parliaments in Procurement Decisions
Formal Powers
Budgetary
Rights
Information
Rights
Right to determine the
framework/
details of a
procurement
Implementation
Using the right to determine the budget with regard to procurement decisions
Right to be informed by government
about ongoing/ planned procurement
The right – in theory - to establish legal
frameworks for procurement, monitor
offset clauses, debate technical details,
select vendor, approve procurement
contracts exceeding a certain level of
funding or concern a certain type of
weapon
Budgetary Rights
Similar to the budgetary rights of parliament with
regard to multilateral military operations, national
parliaments have the possibility to approve the executive branch’s annual budget and thereby monitor
19
In Hungary, NATO and EU operations do not require parliamentary approval. In case of other multilateral operations,
including UN led missions, parliamentary approval is required.
20 Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz
und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of
International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), p. 78.
21 Ibid.
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Role of National Parliaments in Defence Affairs
March 2015
8
procurement decisions. Almost all European parliaments have the power to oversee the annual budget
and make amendments to it. In 21 states, parliament
has the power to approve supplementary budgets.
Thus, most national parliaments possess strong budgetary rights.
Table 7: Extract Answers to Questionnaire – Budgetary Powers, Procurement Processes
UK
Spain
Sweden
Slovenia
Slovakia
Romania
Portugal
Poland
Norway
Malta
Netherlands
Lithuania
Luxembourg
Latvia
Italy
Ireland
Greece
Hungary
Germany
France
Finland
Estonia
Denmark
Czech Rep.
Cyprus
Croatia
Bulgaria
Austria
Belgium
Does your parliament…
9. …approve the executive’s
annual budget proposal?
10. …make amendments to the
annual budget proposal?
11. …debate supplementary budget
authorisations?
12. …approve supplementary
budget authorisations?
Information Rights
Similar to the role of parliaments in international
military operations, the most basic control function
national parliaments can exercise is requesting information on procurements. Again, a distinction can
be made according to what kind of information parliaments can request from the executive. Based on the
answers to the questionnaire, four national parliaments have strong information rights, because they
can request reports from the executive, monitor offset
clauses and can conduct evaluations of procurement
as part of a larger defence review process. This is the
case in Bulgaria, the Czech Republic, Greece and the
Netherlands. Seven parliaments possess medium information rights, and eight have only weak rights.
Eight parliaments have no right to information on
procurement at all.
Table 8: Extract Answers to Questionnaire - Information on Procurement Processes
UK
Spain
Sweden
Slovakia
Slovenia
Romania
Poland
Portugal
Norway
Malta
Netherlands
Lithuania
Luxembourg
Italy
Latvia
Ireland
Greece
Hungary
France
Germany
Finland
Estonia
Denmark
Cyprus
Czech Rep.
Croatia
Bulgaria
Austria
Belgium
Does your parliament…
4. …request reports from the
executive and industry officials
regarding specific tenders and
contracts?
5. …monitor offset clauses in
procurement contracts?
6. …conduct evaluations of
procurement as part of a larger
defence review process?
Setting Procurement Parameters
Besides the ability to exert a control function through
budgetary and information rights, national parliaments can have a say in procurement decisions. However, their role in procurement processes has to date
not been analyzed. A parliament possesses weak to
medium oversight powers if it can establish a legal
framework for procurement or approves procurement
contracts above a certain level of funding. A parliament possesses strong parliamentary rights in procurement processes if it can determine details beyond
that, for example if it plays a role in setting technical
requirements or selecting the supplier.
The role of national parliaments in procurement
decisions is very small at best. Following the abovementioned classification, four national parliaments
have strong parliamentary co-decision powers in procurement processes: Bulgaria, Cyprus, the Czech Republic and the Netherlands. Eight countries possess
medium parliamentary oversight powers, and nine
national parliaments have only weak parliamentary
oversight of procurement processes. The parliament in
six countries have no role in procurement processes at
all.
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March 2015
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Table 9: Extract Answers to Questionnaire - Co-Decision Procurement Processes
UK
Spain
Sweden
Slovakia
Slovenia
Romania
Poland
Portugal
Norway
Malta
Netherlands
Lithuania
Luxembourg
Italy
Latvia
Ireland
Greece
Hungary
France
Germany
Finland
Estonia
Denmark
Cyprus
Czech Rep.
Croatia
Bulgaria
Austria
Belgium
Does your parliament…
1. …establish a legal framework
for procurement?
2. …approve procurement
contracts above a certain level of
funding or that concern certain
types of weapons?
3. …play a role in selecting the
vendor?
7. …debate technical requirements
for procurement?
Implications for P&S
Basically, P&S is about organizing and legitimizing
greater interdependence among states and about saving money. Both objectives should be of concern to
parliaments. Moreover, if defense cooperation is to be
successful, trust and reliability are needed among
partners. Therefore, parliamentarians need to be
aware of decision-making procedures in other European partner states.
P&S entails increasing dependence among European
member states. But greater dependence raises questions about how the availability of military capabilities can be ensured. To increase reliability for defence
cooperation among EU and NATO partners, the goal
should rather be to accommodate differences, synchronize processes and increase interparliamentary
contacts and cooperation. Increasing interparliamentary contacts and cooperation could support defence
cooperation efforts. Research suggests that defence
cooperation among EU member states evolves in clusters or islands of cooperation. Therefore, strengthening interparliamentary ties between states that are
already cooperating closely in defence and security
matters could be an important first step. Although a
number of bilateral meetings take place between defence committees of partner countries, for example
between the Dutch and Belgian Defence Committees,
these meetings are ad-hoc in character.22 At EU level,
the Interparliamentary Cooperation (IPC)23 on CFSP is
a forum in which all EU member states’ parliaments
and the European parliament are represented. It was
set up after much disagreement and compromise. The
result is an IPC based on low institutionalisation and
no emphasis on exercising a scrutinizing function.24
Decisions are taken by unanimity and conclusions are
non-binding. In 2014, the Dutch delegation introduced a position paper on parliamentary procedures
for the deployment of armed forces in multilateral
missions – a first attempt to exchange views on practices across EU member states.25
Margriet Drent (March 2014). Sovereignty, parliamentary involvement and European defence cooperation, Clingendael Report,
p. 21f.
25
Delegation of the Netherlands to the CSFP/CSDP Conference
(April 2014): Discussion Paper EU Battlegroups: Use them or lose
them.
24
Margriet Drent (March 2014). Sovereignty, parliamentary involvement and European defence cooperation, Clingendael Report,
p. 21.
23 The IPC is based on Art. 10 of the Lisbon Treaty.
22
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Role of National Parliaments in Defence Affairs
March 2015
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Conclusion
Generally, most European parliaments have basic
control mechanisms at hand to oversee the engagement of their national armed forces in multilateral
operations: They can exercise oversight by controlling
the budget and by requesting information on international operations from the executive. Differences exist
however with regard to how detailed a budget is they
can pass and at what point in the process they can
request information – before or after the fact. If these
nuances are taken into account, only a minority of
parliaments in Europe approves a detailed budget and
thus have a stronger control over troop deployments
abroad. In case of the right to request information,
parliaments are often informed only after decisions by
the executive have been taken, at a point where they
can sanction the government’s decisions, but no longer influence them. A third parliamentary power is the
right to co-decide on the deployment: Only a minority
of parliaments in Europe takes the decision to deploy
troops and approves their deployment a priori. In
addition, only few can determine operational details
and thus fulfil a role in which they shape and legitimise the executive’s decisions.
To date, the role of national parliaments in procurement processes has not been the subject of thorough comparative analysis. The evaluation of the
questionnaire suggests that the majority of parliaments has little or no say in procurement decisions.
Most national parliaments fulfil a basic control function by overseeing the defence budget and may thereby influence procurement decisions. Yet, a majority
only has limited powers in monitoring procurements
by requesting information from the executive, either
via reports or evaluations of procurements as part of a
larger defence review process. Only a minority of national parliaments have a strong say in procurement
decisions: While a majority may establish a legal
framework for procurements, most parliaments do
not have any role in shaping or determining what
kind of equipment is purchased.
To summarize, national parliaments are more involved in decisions on troop deployment than in procurement decisions. Though parliaments generally
have basic budgetary and information rights, their
powers to decide upon the parameters of an operation
or procurement are remote. Hence, they are not necessarily involved throughout the whole defence planning process.
P&S is, basically, about 1) organising, legitimising
interdependence, and 2) saving money. Both objectives
must be in the interest and under the scrutiny of parliaments. Therefore, parliaments should be drivers of
P&S, perhaps more than governments are. Moreover,
for defence cooperation to be successful, reliability for
partners is needed. Hence, interparliamentary ties
should be strengthened to be able to understand the
procedures in partner states and to assess the consequences of closer defence cooperation.
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March 2015
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Annex
Questionnaire: Role of Parliament in Troop Deployment
Does your parliament…
1. ...have information rights on the deployment of
troops abroad?
2. ...debate or is it consulted on the deployment of
troops abroad?
3. …take the decision on the deployment of troops
abroad?
4. ...approve the deployment of troops abroad a
priori?
5. ...approve the budget of the mission?
6. ...determine the mandate of the mission?
7. ...determine the number of troops being deployed?
8. ...determine the rules of engagement?
9. ...determine the duration of the mission?
10. ...determine the type of weapons and equipment
to be used?
11. ...visit troops deployed abroad?
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Questionnaire: Role of Parliament in Defence Procurement
Does your parliament…
1. …establish a legal framework for procurement?
2. …approve procurement contracts above a certain level of funding or that concern certain
types of weapons?
level of funding/types of weapons
3. …play a role in selecting the vendor?
4. …request reports from the executive and industry officials regarding specific tenders and
contracts?
5. …monitor offset clauses in procurement contracts?
6. …conduct evaluations of procurement as part
of a larger defence review process?
7. …debate technical requirements for procurement?
8. …approve or is it briefed on long-term programmatic documents (such as national security
strategy, white papers etc.)?
Approve/Brief
9. …approve the executive’s annual budget proposal?
10. …make amendments to the annual budget
proposal?
11. …debate supplementary budget authorisations?
12. …approve supplementary budget authorisations?
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