DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR WEHRTECHNIK e.V. Bonn, 25. Juni 2015 An die Fördernden Mitglieder (FM) und Persönlichen Mitglieder (PM) der DWT DWT- aktuell 01 / 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserer DWT-aktuell übersenden wir Ihnen aktuelle Informationen, ggf. auch kurzfristig, häufig auch im Originaltext. DWT-aktuell wird nur als E-Mail und ausschließlich an Fördernde Mitglieder (FM) und Persönliche Mitglieder (PM) der DWT als zusätzlicher Mehrwert Ihrer Mitgliedschaft verteilt. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass einige der aufgeführten Original-E-Mails hier erst kurzfristig eingegangen sind. Daraus können sich enge Terminsetzungen ergeben. Bitte beachten Sie die angegebenen Termine. Auf diese hat die DW T keinen Einfluss. Vielfach lohnt es sich aber, auch nach dem offiziellen Termin noch den Kontakt mit dem Versender herzustellen. Bei allen Aspekten zu diesen E-Mails wenden Sie sich bitte direkt an die unten aufgeführten Kontakte. 1. BMWi: Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und dienstleistungen des BMWi - Planungen für 2016 siehe hierzu Anlage 2015 (Original-E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, zur Planung der Maßnahmen im Rahmen der "Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen" für 2016 bitten wir um Ihre Mitarbeit. Bitte teilen Sie uns Ihre Ideen und Vorschläge - wenn möglich mit einer kurzen Begründung bis zum Freitag, 3. Juli 2015 (an [email protected]) mit. Aus der Erfahrung heraus können wir 10 bis 12 Veranstaltungen im Jahr realisieren. Wie schon 2015 möchten wir den Bereich IT-Sicherheit verstärkt einbeziehen. Ein weiterer thematischer Schwerpunkt ist das Katastrophenrisikomanagement. Außerdem möchten wir uns auf die Module - Informationsveranstaltung in D - Markterkundungsreise und - Geschäftsanbahnungsreise konzentrieren. Im 3. Quartal werden wir dann mit dem Steuerungskreis unserer Exportinitiative (bestehend aus Vertretern der Fachverbände und von Organisationen der Außenwirtschaftsförderung) die Ziele für 2016 diskutieren bzw. festlegen. Gleichzeitig gebe ich Ihnen die Übersicht über die Veranstaltungen in 2015 zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Jutta Freyer Hochstadenring 50, 53119 Bonn Tel.: +49 228 41098-0, Fax: +49 228 41098-19, Internet: www.dwt-sgw.de, E-Mail: [email protected] 2 -------------------Referat IV A 4 "Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft; Stahl- und Metallerzeugung" Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin Tel.: (030) 18 615 - 7257 Fax: (030) 18 615 - 5434 E-Mail: [email protected] Internet: www.bmwi.de 2. BMWi: Markterkundungsreise nach Brasilien - IT-Sicherheit - siehe hierzu Anlagen Brasilien 1 und 2 (Original-E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie auf eine Markterkundungsreise nach Brasilien im Rahmen unserer "Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen" hinweisen. Die Reise hat den Schwerpunkt IT-Sicherheit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Jutta Freyer -------------------Referat IV A 4 "Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft; Stahl- und Metallerzeugung" Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin Tel.: (030) 18 615 - 7257 Fax: (030) 18 615 - 5434 E-Mail: [email protected] Internet: www.bmwi.de 3. BMWi: Innovationsprogramm des BMWi zu zivilen Sicherheitstechnologien für die Verteidigungsbranche (Original-E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundesregierung anerkennt das besondere Interesse Deutschlands an einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Neben der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche tragen hierzu maßgeblich auch sicherheits- und technologiepolitische Erwägungen bei. Vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderungen, denen sich die Verteidigungsindustrie gegenübersieht, ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestrebt, durch die Förderung des Innovationspotenzials der Verteidigungsbranche im Bereich der zivilen Sicherheitstechnologien unternehmerische Diversifizierungsstrategien in den zivilen Sicherheitssektor zu unterstützen und zu einer nachhaltigen Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Verteidigungsindustrie beizutragen. Für das laufende Jahr sind einmalig Mittel im Umfang von 7,5 Mio. Euro bewilligt worden, die für die Periode 2015/2016 zugewandt werden können. Unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Zustimmung durch den Deutschen Bundestag werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren Mittel für ein Innovationsförderungsprogramm zur Unterstützung von Diversifizierungsstrategien von Unternehmen der Verteidigungsbranche in zivile Sicherheitstechnologien in Höhe von 10 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stehen. Als Vertreter der Industrie, von Ressorts, Verbänden und Gewerkschaften möchten wir Sie gerne zu einer Informations- und Beratungsveranstaltung am Freitag, den 17. Juli 2015 3 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Hannoversche Str. 28-30, Gartenhaus Raum HSG1.01 von 10:00 – 13:00 Uhr einladen. Nachfolgende Punkte werden auf der Tagesordnung stehen: TOP 1 – Vorstellung des Innovationsprogramms und Information über den aktuellen Vorbereitungsstand TOP 2 – Skizzierung der nächsten Schritte bis zum Programmstart TOP 3 – Diskussion über die Ausgestaltung der Förderrichtlinie und die Bildung von Programmschwerpunkten sowie die Rolle der Industrie-, Verbands- und Gewerkschaftsvertreter als Programmmultiplikatoren Bitte teilen Sie bis Freitag, den 3. Juli 2015 an [email protected] mit, ob Sie bzw. ein Vertreter an der Veranstaltung teilnehmen wird. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christian Stursberg licencié en droit -------------------Referat IV A 4 - Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft; Stahl- und Metallerzeugung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin Tel.: (030) 18 615 - 7455 Fax: (030) 18 615 - 5434 E-Mail: [email protected] Internet: www.bmwi.de 4. AHP: Informationsveranstaltung "Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen Kanada", 29.9.2015 in Hagen - siehe hierzu Anlagen Kanada 1 und 2 (Original-E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir Sie auf die Informationsveranstaltung „Der Markt für zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen in Kanada“ am 29. September 2015 in der SIHK zu Hagen aufmerksam machen. Die Veranstaltung ist Bestandteil des BMWiMarkterschließungsprogramms für KMU und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen der „Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und dienstleistungen“ gefördert. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie interessierte Unternehmen aus Ihrem Umfeld über diese Veranstaltung informieren könnten. Die Informationsveranstaltung vermittelt den Teilnehmern einen fundierten Einblick in den kanadischen Markt für zivile Sicherheitstechnologien. Kanadische und deutsche Experten informieren aus erster Hand über spezifische Marktchancen und -wege sowie wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Zudem berichten deutsche Unternehmen von ihren Erfahrungen im kanadischen Sicherheitsmarkt. Im Anhang finden Sie das Programm mit Anmeldeformular. Anmeldeschluss ist der 10. September 2015. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie auch auf unser Projektseite unter http://sicherheitkanada.ahp-international.de. Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Unternehmen über diese Informationsveranstaltung informieren würden. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Mehr zu den Leistungen von AHP International für die Sicherheitstechnik und unseren Referenzen erfahren Sie unter http://sicherheitswirtschaft.ahp-international.de Mit freundlichen Grüßen David Moock 4 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------Consultant AHP International GmbH & Co. KG AHP Gruppe / AHP Group Phone +49 (0)30 7568754-14 Mobile +49 (0)151 42604015 Fax +49 (0)30 7568754-44 [email protected] www.ahp-international.de Globale Kompetenz aus einer Hand www.ahp-international.com Your German Business Hub for Europe 5. Die EDA informiert Die EDA informiert regelmäßig auf ihrer Homepage über interessante Entwicklungen.Aktuelle Informationen finden Sie hier: EDA Info. EDA magazine: Aerospace special issue The latest issue of European Defence Matters, the official magazine of the European Defence Agency, is now available. Timed to coincide with the 51st edition of the International Paris Air Show, it focuses on European military aerospace issues. This eighth issue of European Defence Matters covers a wide variety of aerospace-related topics ranging from air-to-air refuelling, satellite communications, implementation of the Single European Sky or remotely piloted aircraft systems. It includes interviews with EDA experts and key players in the area such as Général Denis Mercier, French air force Chief of Staff, or Fernando Alonso, Head of military aircraft with Airbus Defence & Space. In addition to our European aerospace feature story, this issue also includes an exclusive opinion piece from High Representative and Head of the Agency Federica Mogherini, who shares her thoughts on the future of European defence. The latest issue of European Defence Matters is available at this link. 6. Die SWP informiert Nationale Parlamente und Verteidigungspolitik - siehe hierzu Anlagen SWP 1 und 2 (Original-E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem neuen Arbeitspapier „Nationale Parlamente und Verteidigungspolitik“ (Anhang) analysiere ich, gemeinsam mit Alicia von Voss, die Parlamentsrechte in Europa, in Bezug auf internationale Militäreinsätze und Rüstungsbeschaffung. Mit der Bedeutung von Verteidigungskooperation in Europa wächst auch der Einfluss nationaler Parlamentsentscheidungen auf die Möglichkeiten und Bedingungen der Verteidigungspolitik in Partnerstaaten. Gleichzeitig ist der alleinige Fokus auf den eigenen nationalen Parlamentsvor- 5 behalt, wie etwa in der deutschen Debatte, unzureichend. In 17 von 28 im Rahmen dieser Analyse untersuchten Ländern Europas haben Parlamente das Recht, die Entsendung von Soldaten mitzubestimmen. Einsätze sind de facto eine gemeinsame Entscheidung aller teilnehmenden Staaten. Selbst wenn Deutschland seinen Vorbehalt verändern würde, blieben doch viele weitere nationale Parlamente von EU- und NATO-Partnern in gemeinsame Entscheidungen involviert. Zugleich aber sind die Einflussmöglichkeiten der Parlamente in Europa sehr unterschiedlich ausgeprägt. Diese Heterogenität unter den europäischen Staaten und die Notwendigkeit, Verteidigungskooperation früher und politisch verlässlich zu organisieren, verlangen eine Analyse der Parlamentsvorrechte und deren Kompatibilität im europäischen Vergleich, die Sie in der vorliegenden Arbeit und unter folgendem Link finden: http://www.swpberlin.org/fileadmin/contents/products/arbeitspapiere/mlg_vos_apParlamentsvor behalt_juni2015.pdf Mit freundlichen Grüßen Christian Mölling & Alicia von Voss Forschungsgruppe Sicherheitspolitik / International Security Division Stiftung Wissenschaft und Politik fon +49 30 880 07-410 mobile: +49 152 22 78 06 06 www.swp-berlin.org [email protected] Parlamentsvorbehalt: So wird es nichts mit der europäischen Armee - siehe hierzu Anlage SWP 3 (Original-E-Mail) Liebe Kollegen und Freunde, Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem jüngsten Meinungsbeitrag argumentiere ich gemeinsam mit Alicia von Voss, dass die Vorschläge der Rühe-Kommission nicht auf die fundamentalen Herausforderung eingeht, die die fortschreitende Integration der Streitkräfte in Europa für den Parlamentsvorbehalt bedeutet. Die notwendige Diskussion im Bundestag sollte erstens internationale statt nationale Regeln für multinationale Fähigkeiten ins Auge fassen, zweitens die Rolle von Parlamenten als Kooperationsverhinderer kritisch beleuchten und drittens auf die Veränderung der politischen Praxis bei der Mandatsvergabe hinwirken. http://www.swp-berlin.org/publikationen/kurz-gesagt/parlamentsvorbehalt-so-wird-es-nichts-mitder-europaeischen-armee.html Dr. Christian Mölling Stiftung Wissenschaft und Politik - 7. 7. Der BDI informiert Den BDI-Aussenwirtschaftsreport 2 | 2015 finden Sie in der Anlage BDI 1 Die BDI/BDA Brüssel Aktuell Mai 2015 finden Sie in der Anlage BDI 2 6 8. DWT / SGW - Veranstaltungen 2015 Einzelheiten entnehmen Sie bitte der DWT-Homepage: www.dwt-sgw.de Hinweis: Sollte Ihnen lediglich die „Print-Version“ dieser Ausgabe vorliegen, finden Sie alle genannten Anlagen auf der DWT-Homepage unter dem Register Aktuelles / Infos. Mit freundlichen Grüßen Claus Dördrechter, Oberst a.D. Stv Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik e.V. (DWT) Hochstadenring 50, D-53119 Bonn Tel.: +49 228 41098-24 Mobil: +49 172 7624776 Fax: +49 228 41098-29 [email protected] www.dwt-sgw.de IVA4 - 030107/4 24.06.2015 BMWi-Markterschließungsprogramm für KMU 2015 Sicherheitswirtschaft Lf Modul d. Nr . Land/Thema Termin Ort Durchfüher 1 Markterkundungsreise Mexiko 25.4.-2.5. Mexiko-Stadt AHP 2 Geschäftsanbahnungsreise Großbritannien 8.-12.6. London enviacon 3 Markterkundungsreise Kenia/Tansania 15.-19.6. Nairobi/Dar es Salaam AHK 4 Markterkundungsreise Brasilien Sao Paulo/Belo Horizonte/Rio de Janeiro enviacon 31.8.-4.9. 4 Marktinformationstag Kanada 29.9. Hagen AHP 6 Marktinformationstag Italien 10.11. Frankfurt/Main ITKAM 7 Markterkundungsreise Singapur ev. November Singapur AHK Kommentar IT-Sicherheit IT-Sicherheit 24.06.2015 Markterkundungsreise: IT-Sicherheit in Brasilien 31. August – 04. September 2015 Im Auftrag des Bundesministeriums Beratungsunternehmen enviacon für Wirtschaft international im und Energie Rahmen der (BMWi) organisiert Exportinitiative das Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen in Zusammenarbeit mit der AHK Rio de Janeiro eine Markterkundungsreise zum Thema IT-Sicherheit nach Brasilien. Die Reise wird vom 31. August – 04. September 2015 stattfinden und bietet deutschen KMU aus der IT-Branche aktuelle Informationen aus erster Hand zum Markteinstieg in Brasilien. Im Rahmen des attraktiven Programms bekommen die teilnehmenden Unternehmen die Möglichkeit, in Kontakt mit Fachverbänden, Behörden und internationalen sowie brasilianischen Unternehmen zu treten, an einer spezifischen Informationsveranstaltung mit Expertenvorträgen zu Marktbedingungen, Trends und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie an einem Besuch der Fachmesse it-sa in São Paulo teilzunehmen. Das Potenzial der IT-Branche im BRIC-Staat Brasilien ist groß. Gemäß Informationen von Germany Trade and Invest vom Februar diesen Jahres war Brasilien 2014 mit Umsatzsteigerungen von 10,4% direkt hinter Indien die am schnellsten wachsende IT-Nation. Als eine Schlüsselbranche stellt sich hierbei die ITSicherheit dar. Der große Bankensektor des Landes ist ein wichtiger Abnehmer für Lösungen aus diesem Bereich ebenso wie staatliche Stellen und größere private Unternehmen. Gemäß einer auf der Fachmesse it-sa 2014 vorgestellten Analyse des Unternehmens Symantec hat Brasilien im Jahr 2013 hinsichtlich der Häufigkeit von Cyberattacken den weltweit achten Platz eingenommen. Ausgehend von diesem Sachverhalt wurden auf der Messe eingehend die Notwendigkeiten einerseits einer verstärkten digitalen Bildung der Bevölkerung zu Fragen der IT-Sicherheit und andererseits weitreichender Sicherheitsmaßnahmen des privaten wie öffentlichen Sektors diskutiert. Die Themenbereiche Internet of Things sowie Big Data und Mobility Payment werden in diesem Zusammenhang als besonders relevant erachtet. Für deutsche Unternehmen mit innovativen Lösungen bieten sich auf dem größten Markt Lateinamerikas gute Chancen für eine erfolgreiche Tätigkeit. Die Markterkundungsreise findet im Rahmen des Markterschließungsprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) statt. Fachlich unterstützt wird die Veranstaltung durch die Allianz für Mit freundlicher Unterstützung von Durchführer Sicherheit in der Wirtschaft e.V. (ASW Bundesverband), den Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW), den Lateinamerika Verein e.V. (LAV) sowie den TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. Eine Übersicht zu weiteren Projekten des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU können Sie unter www.ixpos.de/markterschliessungabrufen. Kontakt Dr. Dania Schüürmann, enviacon international , Tel: 030 8148841-17, E-Mail: [email protected] Markterkundung IT-Sicherheit nach Brasilien 31. August – 04. September 2015 BMWi-Markterschließungsprogramm für KMU Mit freundlicher Unterstützung von: Durchführer: Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit 11019 Berlin www.bmwi.de Das Bundesministerium für Wirtschaft und ® Energie ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie gGmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen. Text und Redaktion enviacon international eine Marke der Dr. Bauer & Wiedemann Beratungsgesellschaft mbH Martin-Buber-Str. 24 | 14163 Berlin | www.enviacon.com redaktionelle Bearbeitung enviacon international Gestaltung und Produktion enviacon international Stand 19.05.2015 Druck enviacon international Bildnachweis © cifotart/shutterstock.com Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Nicht zulässig ist die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben von Informationen oder Werbemitteln. Inhalt 1. Programm ........................................................................................................................................................................................... 1 2. Marktinformation ............................................................................................................................................................................... 3 3. Anmeldeunterlagen ............................................................................................................................................................................ 4 3.1 Informationen zum Eigenanteil ...................................................................................................................................................... 4 3.2 Verbindliche Anmeldung, KMU und „De-minimis“-Beihilfen Erklärung .................................................................................... 5 3.3 Allgemeine Hinweise zur Markterkundung ................................................................................................................................... 7 3.4 Die wichtigsten Informationen auf einen Blick.............................................................................................................................. 8 1 1. Programm Markterkundung IT-Sicherheit nach Brasilien Zeitraum: 31. August – 04. September 2015 Anmeldeschluss: 24. Juni 2015 Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) organisiert das Beratungsunternehmen enviacon international im Rahmen der Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen eine Markterkundungsreise zum Thema IT-Sicherheit nach Brasilien. Montag, 31. August 2015 06:00 – 12:00 19:00 – 22:00 Individuelle Anreise der deutschen Teilnehmer nach São Paulo Briefing und Abendessen mit deutschen Teilnehmern Dienstag, 01. September 2015 09:00 – 13:00 Halbtägige Informationsveranstaltung beim Industrieverband São Paulo, FIESP, zu den folgenden Themen: Der Markt für IT-Sicherheit in Brasilien Rechtliche Rahmenbedingungen in Brasilien für die ITBranche Best-Practice für den Markteintritt deutscher Unternehmen 13:00 – 14:00 Gemeinsames Mittagessen mit geladenen Gästen 14:00 – 15:00 Unternehmensbesuch & Gesprächstermin sowie Besichtigung des Data Centers von T-Systems Brasil 16:00 – 18:00 Besuch des Fachkongresses it-sa 2015 (optional & auf eigene Kosten) 18:00 – 21:00 Gemeinsames Abendessen mit deutschen Teilnehmern und geladenen Gästen Mittwoch, 02. September 2015 09:00 – 10:00 Gesprächstermin & Besichtigung einer brasilianischen Bank in Anwesenheit von erfahrenen Systemintegratoren (TBC) 11:00 – 13:00 Gesprächstermin bei Gartner zu Potenzialen der ITSicherheitsbranche in Brasilien (TBC) 13:00 - 14:00 Gemeinsames Mittagessen 14:00 – 16:00 Unternehmensbesuch bei der Software AG (TBC) 19:00 – 21:00 Gemeinsames Abendessen (optional) Donnerstag, 03. September 2015 08:00 – 09:30 Flug nach Rio de Janeiro 12:00 – 13:00 Besichtigung des städtischen Centro de Operações und Gesprächstermin mit Vertretern der Präfektur Rio de Janeiro zu Fragen der öffentlichen Sicherheit 13:00 – 14:00 Gemeinsames Mittagessen mit deutschen Teilnehmern und geladenen Gästen 2 14:00 – 18:00 Roundtable-Gespräch in der Handelskammer Rio de Janeiro (ACRJ) mit Mitgliedsunternehmen der ACRJ und des ITFachverbandes SOFTEX aus dem Bereich IT-Sicherheit 19:00 – 21:00 Gemeinsames Abendessen (optional) Freitag, 04. September 2015 09:00 – 13:00 Unternehmensbesuche bei brasilianischen Telekommunikationsunternehmen mit Sitz in Rio de Janeiro 13:00 – 14:00 Mittagessen & bilaterale Abschlussgespräche 14:00 – 18:00 Individuelle Abreise Wichtiger Hinweis: Beim tabellarisch dargestellten Programmablauf handelt es sich um eine vorläufige Fassung (Stand 19. Mai 2015), welche in der Ausgestaltung vom tatsächlichen Programm abweichen kann. Abhängig von den angemeldeten Unternehmen und deren Branchenschwerpunkten wird das Programm entsprechend angepasst. Kontakt Dr. Dania Schüürmann enviacon international Tel.: +49 30 814 8841-‐17 Email: [email protected] 3 2. Marktinformation Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) organisiert das Beratungsunternehmen enviacon international im Rahmen der Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen in Zusammenarbeit mit der AHK Rio de Janeiro eine Markterkundungsreise zum Thema IT-Sicherheit nach Brasilien. Die Reise wird vom 31. August – 04. September 2015 stattfinden und bietet deutschen KMU aus der IT-Branche aktuelle Informationen aus erster Hand zum Markteinstieg in Brasilien. Im Rahmen des attraktiven Programms bekommen die teilnehmenden Unternehmen die Möglichkeit, in Kontakt mit Fachverbänden, Behörden und internationalen sowie brasilianischen Unternehmen zu treten, an einer spezifischen Informationsveranstaltung mit Expertenvorträgen zu Marktbedingungen, Trends und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie an einem Besuch der Fachmesse it-sa in São Paulo teilzunehmen. Das Potenzial der IT-Branche im BRIC-Staat Brasilien ist groß. Gemäß Informationen von Germany Trade and Invest vom Februar diesen Jahres war Brasilien 2014 mit Umsatzsteigerungen von 10,4% direkt hinter Indien die am schnellsten wachsende IT-Nation. Als eine Schlüsselbranche stellt sich hierbei die IT-Sicherheit dar. Der große Bankensektor des Landes ist ein wichtiger Abnehmer für Lösungen aus diesem Bereich ebenso wie staatliche Stellen und größere private Unternehmen. Gemäß einer auf der Fachmesse it-sa 2014 vorgestellten Analyse des Unternehmens Symantec hat Brasilien im Jahr 2013 hinsichtlich der Häufigkeit von Cyberattacken den weltweit achten Platz eingenommen. Ausgehend von diesem Sachverhalt wurden auf der Messe eingehend die Notwendigkeiten einerseits einer verstärkten digitalen Bildung der Bevölkerung zu Fragen der IT-Sicherheit und andererseits weitreichender Sicherheitsmaßnahmen des privaten wie öffentlichen Sektors diskutiert. Die Themenbereiche Internet of Things sowie Big Data und Mobility Payment werden in diesem Zusammenhang als besonders relevant erachtet. Für deutsche Unternehmen mit innovativen Lösungen bieten sich auf dem größten Markt Lateinamerikas gute Chancen für eine erfolgreiche Tätigkeit. Die Markterkundungsreise findet im Rahmen des Markterschließungsprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) statt. Fachlich unterstützt wird die Veranstaltung durch die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. (ASW Bundesverband), den Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW), den Lateinamerika Verein e.V. (LAV) sowie durch den TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. Eine Übersicht zu weiteren Projekten des BMWi-Markterschließungsprogramms www.ixpos.de/markterschliessung abrufen. Anmeldeschluss ist der 24. Juni 2015. für KMU können Sie unter 4 3. Anmeldeunterlagen 3.1 Informationen zum Eigenanteil Das Beratungsunternehmen enviacon international führt vom 31. August bis 04. September 2015 eine Markterkundungsreise für deutsche Unternehmen im Bereich der IT-Sicherheit nach Brasilien durch. Das Projekt wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert und ist Bestandteil des BMWiMarkterschließungsprogramms für KMU. Unterstützt wird die Markterkundung durch die AHK Rio de Janeiro, die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft (ASW Bundesverband) e.V., den Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und den Lateinamerika Verein e.V. (LAV). Der Eigenanteil der Teilnehmer beträgt in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens: • 500 Euro (brutto) für Teilnehmer mit weniger als 1 Mio. Euro Jahresumsatz und weniger als 10 Mitarbeitern • 750 Euro (brutto) für Teilnehmer mit weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und weniger als 500 Mitarbeitern • 1000 Euro (brutto) für Teilnehmer ab 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder mehr als 500 Mitarbeitern Die Flug-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind im oben aufgelisteten Eigenanteil nicht inbegriffen. Bitte senden Sie die unterschriebenen und eingescannten Informations- und Anmeldeunterlagen bis zum 24. Juni 2015 an: Dr. Dania Schüürmann, enviacon international, Email: [email protected], Fax: +49-30-814-8841-10 5 3.2 Verbindliche Anmeldung für die Markterkundungsreise nach Brasilien zum Thema IT-Sicherheit im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU im Zeitraum vom 31. August bis 04. September 2015. Unternehmen: Name/ Vorname: Position/ Abteilung: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Telefon/ Mobil/ Fax: E-Mail: Internetseite: Tätigkeitsbereich Ihres Unternehmens: Mein Unternehmen ist bereits in Brasilien aktiv: Ja Nein Falls ja, bitte erläutern: Meine Erwartungen an die Markterkundungsreise: Hiermit melde ich mich verbindlich für die Teilnahme an der oben genannten Markterkundung an. Ich bestätige, dass ich die Hinweise gelesen habe und damit einverstanden bin. Ich bin einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail Adresse) von enviacon international gespeichert und im Rahmen dieser Veranstaltung genutzt sowie an das BMWi zum Zweck der Evaluierung der Veranstaltung weitergeleitet werden. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an weitere (bis auf die zuvor genannten) Dritte erfolgt nicht. Alle Erklärungen können jederzeit widerrufen werden. In diesem Fall und soweit Ihre personenbezogenen Daten für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden diese gelöscht. Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel 6 Erklärung ____________________________________________________________________________ Firmenname __________________________________ _______ _____________________________ Straße / Hausnummer PLZ Ort __________________________________ Geschäftsführer/-in _________________________________________________ E-Mail-Adresse ______________ ______________________________________ Anzahl Beschäftigte Jahresumsatz in Euro _________________________________________________________________________ Branchen-/Wirtschaftsbereich Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 1 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist; Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), weniger als 500 Beschäftigte und weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist; Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), mehr als 500 Beschäftigte oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro aufweist; Erklärung nur notwendig bei Modulen Markterkundung, Geschäftsanbahnung und Leistungspräsentation Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet; Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen die EU-Freigrenze für „De-minimis“-Beihilfen – unabhängig vom Beihilfegeber – in Höhe von 200.000,- EUR, unter Einbeziehung des zu erwartenden Beihilfebetrages, in den drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren nicht überschritten hat. Ich/Wir erkläre(n), vorstehende Angaben nach besten Wissen und Gewissen gemacht zu haben und dass diese subventionserheblich im Sinne von § 264 StGB sind. ____________________ Datum, Ort Datenschutzhinweis: ______________________________________ rechtsverbindliche Unterschrift/ Firmenstempel Der computergestützten Erfassung, Speicherung und Weitergabe der Firmendaten an Dritte wird zugestimmt. Es gelten die Bestimmungen des § 28 BDSG. 7 3.3 § Allgemeine Hinweise zur Markterkundung Die Markterkundungsreise wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU gefördert. Unternehmen können diese Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen, sofern dabei das maximale Fördervolumen (200.000 € in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren) nicht überschritten wird. Das Unternehmen ist verpflichtet, eine entsprechende De-minimis Erklärung beim Projektdurchführer abzugeben. § Der „De-minimis“-Beihilfebetrag pro Teilnehmer beträgt bei dieser Reise 82,00 EUR. Nach Abschluss der Reise wird eine Bescheinigung hierüber ausgestellt. § Die individuellen Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten trägt jedes teilnehmende Unternehmen selbst. § Die Anmeldung zur Teilnahme an der Markterkundungsreise ist mit der Unterschrift für das Unternehmen verbindlich. Der zuständige Projektdurchführer behält sich eine fachliche Prüfung vor. Eine Teilnahmebestätigung erhält das Unternehmen nach Prüfung durch den Projektdurchführer. § Mit der Teilnahme an der Markterkundungsreise verpflichtet sich das Unternehmen zur: a) Zahlung des Eigenanteils in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße b) an Befragungen zur Qualität hinsichtlich Organisation und Umsetzung der Markterkundungsreise zur Evaluierung teilzunehmen § Das Unternehmen hat das Recht, die Anmeldung binnen 4 Wochen, spätestens jedoch bis 8 Wochen vor Beginn der Markterkundung zu widerrufen. § Die Geschäftsreise findet statt und wird freigegeben, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Unternehmen etwa 8 Wochen vor der Reise erreicht wird. Bei Absage der Reise werden evtl. bereits entstandene Kosten nicht erstattet. Wir empfehlen daher mit verbindlichen Buchungen von Flügen bis Freigabe der Reise zu warten. § Nach Freigabe der Reise wird Ihnen eine Rechnung über den fälligen Eigenanteil zur unverzüglichen Zahlung zugestellt. § Sollte das Unternehmen später als 8 Wochen vor Reisebeginn absagen, wird der Eigenanteil nicht zurückerstattet. Sollte die Reise aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht freigegeben sein, ist eine kostenfreie Absage noch möglich. Ich bestätige, dass die gemachten Angaben vollständig, wahr und fehlerfrei sind. Unterschrift Stempel Name Funktion Datum 8 3.4 Die wichtigsten Informationen auf einen Blick Veranstaltung „Markterkundung IT-Sicherheit nach Brasilien“ Zeitraum 31. August – 04. September 2015 Anmeldeschluss 24. Juni 2015 Veranstaltungsort São Paulo, Rio de Janeiro, Brasilien Durchführer enviacon international Dr. Bauer & Wiedemann Beratungsgesellschaft mbH Martin-Buber-Str. 24, 14163 Berlin www.enviacon.com Auftraggeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Unterstützer Deutsch-Brasilianische Industrie- und Handelskammer (AHK Rio de Janeiro), die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft (ASW Bundesverband) e.V., Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Lateinamerika Verein e.V. (LAV), TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. Ansprechpartner Dr. Dania Schüürmann Tel.: 030 8148841-17 Email: [email protected] 9 www.ixpos.de/markterschliessung www.bmwi.de Pressemitteilung Informationsveranstaltung: Kanada - Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen (29. September 2015) Im Rahmen der „Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) organisiert AHP International am 29. September 2015 eine Informationsveranstaltung in der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen zu Geschäftschancen und Rahmenbedingungen im Bereich der zivilen Sicherheit in Kanada. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen aus der Branche der zivilen Sicherheitstechnologien und – dienstleistungen und wird von den deutschen Fachverbänden BDSV, ZVEI, GSW NRW und bwcon unterstützt. Kanada gilt generell als sehr sicheres Land. Globale Bedrohungen haben jedoch auch vor Kanada nicht halt gemacht. Als enger Partner der USA wurde das Land mehrmals Ziel von Attentaten. Die kanadische Regierung erhöht daher die Sicherheitsvorkehrungen vor allem an öffentlichen Plätzen, Gebäuden und Flughäfen. Auch der Bereich Cybersecurity ist ein kritisches Thema für ein hoch vernetztes und digitalisiertes Land wie Kanada. Eine nationale Cyber Security Strategie soll sowohl kritische Infrastrukturen wie Stromnetze und Finanzinstitutionen als auch Unternehmen gegen Wirtschaftsspionage schützen. Neben der öffentlichen Sicherheit ist auch die Nachfrage für die Absicherung privater Häuser gestiegen. Moderne digital vernetzte Sicherheitssysteme, aber auch klassische Alarmanlagen, Einbruchsschutz und Brandschutzanlagen sind hier gefragt. Die sehr offene Volkswirtschaft Kanadas bietet deutschen Unternehmen in all diesen Bereichen enorme und vielfältige Chancen. Auch bei öffentlichen Aufträgen kommen deutsche Unternehmen oft zum Zuge. Das geplante Freihandelsabkommen CETA stellt zudem sicher, dass weitere Handelsbarrieren fallen. Die Informationsveranstaltung vermittelt den Teilnehmern einen fundierten Einblick in den kanadischen Markt für zivile Sicherheitstechnologien. Kanadische und deutsche Experten informieren aus erster Hand über spezifische Marktchancen und -wege sowie wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Zudem berichten deutsche Unternehmen von ihren Erfahrungen im kanadischen Sicherheitsmarkt. Das Projekt wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das BMWi gefördert und ist Bestandteil des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU. Es richtet sich vorrangig an kleine und mittelständische Unternehmen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, wobei auch Nicht-KMUs eine Teilnahme möglich ist. Die Teilnehmer der Veranstaltung tragen lediglich die Kosten in Höhe von 30,- Euro (inkl. MwSt.) für das ganztägige Catering. Durchführer Das detaillierte Programm zur Informationsveranstaltung und die Anmeldung stehen zum Download auf der Projektwebsite von AHP International unter sicherheit-kanada.ahp-international.de bereit. Anmeldeschluss ist der 10.09.2015 Kontakt Für weitere Fragen zu dem Programm und zur Anmeldung kontaktieren Sie bitte: David Moock AHP International GmbH & Co. KG Telefon: 030 7568754-14 E-Mail: [email protected] Informationsveranstaltung Kanada „Der Markt für zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen in Kanada – Chancen für deutsche Unternehmen“ 29.09.2015 – in der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen Chancen für deutsche Unternehmen in Kanada Im Rahmen der „Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) organisiert AHP International am 29. September 2015 eine Informationsveranstaltung in der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen. Verschiedene Branchen- und Länderexperten aus Kanada und Deutschland berichten über wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen, aktuelle Marktchancen, Betätigungsfelder im Bereich der zivilen Sicherheitswirtschaft und geben konkrete Informationen zum Markteinstieg in Kanada. Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen in Kanada Kanada gilt generell als sehr sicheres Land. Globale Bedrohungen haben jedoch auch vor Kanada nicht haltgemacht. Als enger Partner der USA wurde das Land mehrmals Ziel von Attentaten. Die kanadische Regierung erhöht daher die Sicherheitsvorkehrungen vor allem an öffentlichen Plätzen, Gebäuden und Flughäfen. Auch der Bereich Cybersecurity ist ein kritisches Thema für ein hoch vernetztes und digitalisiertes Land wie Kanada. Eine nationale Cybersecurity-Strategie soll sowohl kritische Infrastrukturen wie Stromnetze und Finanzinstitutionen als auch Unternehmen gegen Wirtschaftsspionage schützen. Neben der öffentlichen Sicherheit ist auch die Nachfrage für die Absicherung privater Häuser gestiegen. Moderne digital vernetzte Sicherheitssysteme, aber auch klassische Alarmanlagen, Einbruchsschutz und Brandschutzanlagen sind hier gefragt. Die sehr offene Volkswirtschaft Kanadas bietet deutschen Unternehmen in all diesen Bereichen enorme und vielfältige Chancen. Auch bei öffentlichen Aufträgen kommen deutsche Unternehmen oft zum Zuge. Das geplante Freihandelsabkommen CETA stellt zudem sicher, dass weitere Handelsbarrieren fallen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand über Chancen für Ihr Unternehmen im Bereich der zivilen Sicherheitswirtschaft in Kanada zu informieren! Durchführer BMWi-Informationsveranstaltung Kanada „Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen“ 2 Das Veranstaltungsprogramm Moderation: Dr. Linda von Delhaes-Guenther Veranstaltungsort: Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen Vorläufiges Programm (29.09.2015) Programm Vormittag 10:00 – 10:30 Begrüßungsworte der SIHK zu Hagen Heinz-Josef Schröder, Fachbereich International, SIHK zu Hagen Begrüßung durch Vertreter der Kanadischen Botschaft/Generalkonsulat (angefragt) Begrüßung und kurze Vorstellung des Markterschließungsprogramms des BMWi Dr. Christian Stursberg, Referat IV A 4, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) Begrüßung durch AHP International und Vorstellung des Podiums und der deutschen Teilnehmer Dr. Linda von Delhaes-Guenther, Geschäftsführerin, AHP International GmbH & Co. KG 10:30 – 11:00 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Kanada Robert Matschoß, Referent Nordamerika, Germany Trade & Invest (GTAI) 11:00 – 11:15 11:15 – 12.00 Kaffeepause Geschäftspraxis in Kanada Wladimir Kissilev, Senior Project Manager, Salveo Groupe 12:00 – 13:00 Der kanadische Markt für Sicherheitstechnik - Aktuelle Trends in den Bereichen CyberSecurity, öffentliche & private Sicherheit Bonnie Butlin, Executive Director, Canada Security Partners‘ Forum 13:00 – 14:00 Mittagspause und Networking Programm Nachmittag 14:00 – 15:00 Aktuelle Marktchancen für deutsche Unternehmen – Private & Öffentliche Projekte, Ausschreibungen & gefragte Technologiefelder Bonnie Butlin, Executive Director, Canada Security Partners' Forum 15:00 – 15:30 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Markteintritt in Kanada unter besonderer Berücksichtigung von CETA Stefan Rizor, LL.M., McGill, Rechtsanwalt, Osborne Clarke / Vorstand Deutsch-Kanadische Gesellschaft 15:30 – 15:45 Kaffeepause 15:45 – 16:15 Förderbedingungen, Finanzierungs- und Risikoabsicherung Nationalbank AG (n.n.) 16:15 – 17:30 Erfahrungsberichte von in Kanada aktiven Sicherheitstechnikunternehmen (KMU) - QGroup (n.n.) - Weitere Unternehmen sind angefragt 17:30 - 18:00 Fragen & Diskussion mit den Referenten Referenten Bonnie Butlin Security Partners' Forum (SPF), Canadian Security Executive Forum (CSEF), The Infrastructure Security Partnership (TISP) http://cspf-forum.ca/ Bonnie Butlin verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der zivilen Sicherheit. Als Mitbegründerin des SPF und Managing Director des Canadian Security Executive Forum (CSEF) koordiniert sie die momentan 23 Sicherheitsforen in ganz Kanada. Jedes dieser Foren setzt sich aus verschiedenen Sicherheitsverbänden und -experten zusammen, welche zusammen ein Netzwerk für offene Kommunikation und Dialoge in der Sicherheitsbranche bilden. Themen sind unter anderem Risiko- und Krisenmanagement, Geschäftskontinuität, Arbeitnehmerschutz oder der Zugang zu Informationen und Privatsphäre. Bonnie Butlin wurden verschiedene Stipendien und Preise in der Branche verliehen. Zusätzlich ist sie als internationale Koordinatorin für die Women in Security and Resilience Alliance (WISECRA) sowie als Beraterin, Wissenschaftlerin und öffentliche Rednerin tätig. Das Security Magazine zeichnete sie 2013 als eine der einflussreichsten Personen in der Sicherheitsbranche aus. Informationsveranstaltung Kanada „Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen“ Anmeldung zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung „Der Markt für zivile Sicherheitstechnologien und dienstleistungen in Kanada – Chancen für deutsche Unternehmen“ am 29.09.2015 An: E-Mail: Fax: David Moock, Consultant [email protected] 030 / 7568754-44 Alternativ ist eine Online-Anmeldung möglich unter http://sicherheit-kanada.ahp-international.de/ Anmeldeschluss:10.09.2015 Hiermit möchte ich mich für die o.g. Informationsveranstaltung anmelden.* UNTERNEHMENSNAME ................................................................................................................................. VORNAME, NAME ........................................................................................................................................... FUNKTION......................................................................................................................................................... ANSCHRIFT ....................................................................................................................................................... PLZ / ORT ........................................................................................................................................................... TELEFON ........................................................................................................................................................... FAX ..................................................................................................................................................................... HANDY............................................................................................................................................................... E-MAIL ............................................................................................................................................................... WEBSITE ............................................................................................................................................................ * Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei; es wird eine Pauschale von 30,-- EUR (inkl. MwSt.) pro Person für das Catering erhoben. * Anmeldungen sind bis zum 10.09.2015 möglich. Verbindlich angemeldeten Teilnehmern, die ihre Teilnahme nach diesem Datum stornieren bzw. nicht zur Veranstaltung erscheinen, wird die Pauschale in Rechnung gestellt. * Bei mehreren Besuchern pro Unternehmen ist die Anmeldung für jeden Teilnehmer einzeln auszufüllen. * Eine Weitergabe der Anmeldedaten erfolgt an das BMWi im Rahmen der Förderbedingungen. Eine Teilnehmerliste mit Firmenbezeichnung, Teilnehmername, Funktion und Website wird den Teilnehmern während der Veranstaltung ausgehändigt. Ort, Datum Unterschrift * Der computergestützten Erfassung, Speicherung und Weitergabe der Firmendaten an Dritte wird zugestimmt. Es gelten die Bestimmungen des § 28 BDSG. 3 Informationsveranstaltung Kanada „Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen“ Impressum Ansprechpartner AHP International GmbH & Co. KG Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 11 10787 Berlin Text und Redaktion AHP International GmbH & Co. KG Dr. Linda von Delhaes-Guenther, David Moock David Moock Consultant Telefon: Fax: Email: Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit 11019 Berlin www.bmwi.de Stand 22.06.2015 030 / 7568754-14 030 / 7568754-44 [email protected] Besuchen Sie unsere Website für die Informationsveranstaltung Kanada unter: http://sicherheit-kanada.ahp-international.de/ www.ixpos.de/markterschliessung www.bmwi.de Bildnachweis Toronto Downtown from Ward's Island, by Russavia. License: CC BYSA2.0. 3 Arbeitspapier Forschungsgruppe Sicherheitspolitik Stiftung Wissenschaft und Politik Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit Christian Mölling, Alicia von Voss Nationale Parlamente und Verteidigungspolitik Parlamentsrechte in Europa im Vergleich: Internationale Militäreinsätze und Beschaffungsprozesse FG03-AP Nr 03 Juni 2015 Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 SWP Stiftung Wissenschaft und Politik Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit Ludwigkirchplatz 3−4 10719 Berlin Telefon +49 30 880 07-0 Fax +49 30 880 07-100 www.swp-berlin.org [email protected] SWP-Arbeitspapiere sind OnlineVeröffentlichungen der Forschungsgruppen. Sie durchlaufen kein förmliches Gutachterverfahren. Sie dürfen nur mit Zustimmung der jeweiligen Autoren/ Herausgeber zitiert werden. Dr. Christian Mölling ist Wissenschaftler in der Forschungsgruppe Sicherheitspolitik. Alicia von Voss ist Projektassistentin in der Forschungsgruppe Sicherheitspolitik. Dieses Arbeitspapier wurde im Rahmen des Projekts “Security and Defence in Northern Europe” erstellt. Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen 4 Drei wesentliche Rechte: Budget, Information, Mitbestimmung 4 Rechte bei Internationalen Militäreinsätzen 5 Budgetrechte 5 Informationsrechte 6 Mitbestimmungsrechte 6 Rechte bei der Rüstungsbeschaffung 9 Budgetrechte 9 Informationsrechte 10 Mitbestimmungsrechte 11 Schlussfolgerungen 12 Annex 14 Einleitung Verteidigungspolitik ist traditionell eine Domäne der Exekutive. Dennoch können Parlamente zentrale Elemente in diesem Bereich mitbestimmen. Nicht nur, wenn Verteidigungsausschüsse, auswärtige Ausschüsse oder das Parlament als Ganzes Entscheidungen zu Militäreinsätzen treffen, sondern schon weit „früher“, nämlich wenn Parlamente über Ausrüstungsbeschaffungen mitentscheiden. Unter welchen Bedingungen Soldaten in den Einsatz gehen dürfen und mit welcher Ausrüstung sie operieren, hat auch erheblichen Einfluss auf die Möglichkeit der Armeen, miteinander zu kooperieren. Erstens spielen Parlamente eine Rolle darin, die politischen Rahmenbedingungen zur Entsendung nationaler Verbände und damit die Zuverlässigkeit der Zusage von Beiträgen zu multinationalen Operationen und Fähigkeiten zu gewährleisten – sofern sie Entscheidungen über Militäreinsätze beeinflussen können. Zweitens spielt gemeinsame Ausrüstung eine wichtige Rolle bei der Verteidigungskooperation, z.B. bei der Interoperabilität und den Kosten für den Betrieb von militärischem Gerät. Konzepte wie Pooling und Sharing, Verteidigungsunion oder Rahmennationenkonzept verweisen auf die zunehmende Bedeutung von Verteidigungskooperation in Europa. Dabei soll die Kooperation schon weit vor dem eigentlichen Einsatz beginnen. So wollen die Staaten militärische Fähigkeiten, die ihnen individuell fehlen, gemeinsam bereitstellen. Dafür müssen die Staaten gegenseitige Abhängigkeiten eingehen. Dies können sie nur, wenn unter den Partnern Vertrauen darüber herrscht, dass alle bereit sind, Einsätze mitzutragen. Wenn ein Staat den Einsatz der gemeinsamen Fähigkeit verweigert, müssten alle zuhause bleiben. Mit der Bedeutung von Verteidigungskooperation in Europa wächst also auch der Einfluss nationaler Parlamentsentscheidungen auf die Möglichkeiten und Bedingungen der Verteidigungspolitik in Partnerstaaten. In 17 von 28 im Rahmen dieser Analyse untersuchten Ländern Europas haben Parlamente das Recht, die Entsendung von Soldaten mitzubestimmen. Deshalb ist der Fokus auf den eigenen nationalen Parlamentsvorbehalt, wie etwa in der deutschen Debatte, unzureichend. Einsätze sind de facto eine gemeinsame Entscheidung aller teilnehmenden Staaten. Selbst wenn Deutschland seinen Vorbehalt verändern würde, blieben doch viele weitere nationale Parlamen- te von EU- und NATO-Partnern in gemeinsame Entscheidungen involviert. Zugleich aber sind die Einflussmöglichkeiten der Parlamente in Europa sehr unterschiedlich ausgeprägt. Diese Heterogenität unter den europäischen Staaten und die Notwendigkeit, Verteidigungskooperation früher und politisch verlässlich zu organisieren, verlangen eine Analyse der Parlamentsvorrechte und deren Kompatibilität im europäischen Vergleich. Um den Beitrag nationaler Parlamente besser einschätzen zu können und potentielle Möglichkeiten zu finden, diesen zu verbessern, geht dieses Papier der Frage nach: Wie gehen europäische Länder mit der Rolle von Parlamenten in Verteidigungsfragen um? Diese Frage bezieht sich sowohl auf die Rolle von Parlamenten in Entscheidungsprozessen zu Militäreinsätzen als auch auf ihre Rolle in Beschaffungsprozessen. Während die Rolle nationaler Parlamente in Entscheidungen zu internationalen Operationen weithin analysiert wurde1, ist die Rolle von Parlamenten in Beschaffungsprozessen bis dato noch nicht im Detail beleuchtet worden.2 Vor allem im Zusammenhang mit der Debatte um Verteidigungskooperation wurde die Rolle nationaler Parlamente bislang nur wenig diskutiert. Einige vergleichende Analysen zu Parlamentsrechten bzgl. internationalen Operationen wurden in den letzten Jahren veröffentlicht.3 Die Grundlage für einen strukturierten Vergleich der Rolle von nationalen Parlamenten in der Verteidigungspolitik in diesem Arbeitspapier bildet die vom Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces veröffentlichte Typologie zur Einschätzung von Stärken und Schwächen parlamentarischer Rechte.4 Cf. Hans Born et al. Parliamentary Oversight of Civilian and Military ESDP Missions: The European and National Levels, EU: DG External Policies of the Union, Brussels October 2007; Dirk Peters, Wolfgang Wagner & Cosima Glahn (2014): Parliamentary Control of CSDP: the Case of the EU’s fight against piracy off the Somali coast, European Security, S. 1-19. 2 Das DCAF hat eine Übersicht über die Rolle von Parlamenten in militärischen Beschaffungsprozessen veröffentlicht: Parliament’s Role in Defence Procurement, Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces (DCAF) Backgrounder, Geneva September 2006. Eine detailliertere Analyse findet sich in: Willem F. van Eekelen (2013). The Parliamentary Dimension of Defence Procurement: Policy, Requirements, Production, Cooperation and Acquisition, Revised Edition, DCAF. 3 Für einen Beitrag zu der Rolle von Parlamenten in der P&S Debatte: Margriet Drent (March 2014). Sovereignty, parliamentary involvement and European defence cooperation, Clingendael Report. 4 Cf. Sandra Dietrich, Hartwig Hummel & Stefan Marschall 1 SWP-Berlin Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen Juni 2015 3 Bestehende Analysen basieren auf sehr allgemeinen Begriffen. So konzentrieren sie sich z.B. darauf, ob Entscheidungen über Militäreinsätzen vor oder nachdem Truppen entsendet werden, bzw. worden sind, notwendig sind.5 Zudem vernachlässigen sie die Nuancen von Parlamentsrechten und vermögen es nicht, ein Gesamtbild von Parlamentsrechten in Sicherheitsund Verteidigungsfragen zu liefern, da sie die parlamentarische Kontrollfunktion über Beschaffungsprojekte nicht einbeziehen. Hier leistet das vorliegende Papier einen besonderen Beitrag, weil es aufbauend auf den allgemeinen Kategorien die Parlamentsrechte detaillierter untersucht und so wichtige Unterschiede herausarbeitet. Die folgende Analyse von Parlamentszuständigkeiten in Europa basiert auf Antworten offizieller Vertreter 28 EU-Staaten und Norwegens.6 Zwei Fragebögen (s. Annex) wurden an nationale Vertreter der Parlamentarischen Versammlung der NATO und an Botschaftsvertreter geschickt.7 Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen Während EU- und NATO-Mitgliedstaaten wesentliche Elemente einer repräsentativen Demokratie teilen, gibt es erhebliche Unterschiede, wenn es um die Einflussmöglichkeiten der Parlamente auf die Außenund speziell die Verteidigungspolitik geht. Zum Beispiel gibt das französische Präsidialsystem dem Präsidenten vorrangig die Entscheidungsrechte über Militäreinsätze, während beispielsweise das deutsche System Militäreinsätze von einer Mehrheit im Parlament abhängig macht. (2008). Strengthening Parliamentary “War Powers“ in Europe: Lessons from 25 National Parliaments, DCAF Occasional Paper No. 27; Sandra Dietrich, Hartwig Hummel & Stefan Marschall (2010). Parliamentary War Powers: A Survey of 25 European Parliaments. DCAF Occasional Paper No. 21. 5 Siehe auch: Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die FriedensWarte: Journal of International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3). 6 Norwegen wurde in der Analyse miteinbezogen. Luxemburg und Malta haben keine Antworten zum Fragebogen geliefert. Informationen zu Luxemburg sind entnommen aus: Nicolai von Ondarza (2012). Legitimatoren ohne Einfluss?, Nationale Parlamente in Entscheidungsprozessen zu militärischen EU- und VNOperationen im Vergleich. Baden-Baden, Nomos. 7 Antworten zum Fragebogen sind mit folgenden drei Symbolgen notiert: √=ja, X=nein, !=k.A. SWP-Berlin Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen April 2015 4 Die Veränderungen der internationalen Sicherheitslandschaft in den 1990er haben in vielen europäischen Staaten und vor allem in Zentral- und Osteuropa zu Reformen innerstaatlicher Entscheidungsprozesse über Auslandseinsätze geführt.8 Obwohl die Entscheidungen des französischen Präsidenten und des britischen Premierministers, ihre Parlamente in der Syrienkrise zu konsultieren, darauf hinwiesen könnten, dass Parlamentsvorbehalte in außen- und verteidigungspolitischen Fragen an Bedeutung gewinnen9, kann seit 1989 kein allgemeiner Trend einer Zunahme von Parlamentsvorbehalten in europäischen Staaten beobachtet werden.10 Stattdessen haben europäische Staaten zunehmend differenzierte Parlamentsbeteiligungsrechte. Drei wesentliche Rechte: Budget, Information, Mitbestimmung Die Rechte eines Parlaments können in drei Kategorien unterteilt werden:11 1. Budgetrechte, 2. Informationsrechte, 3. Mitbestimmungsrechte: Recht, Details einer Operation/eines Beschaffungsprozesses zu bestimmen. Die ersten beiden Rechte sind grundlegende Kontrollrechte eines jeden Parlaments, die es ihm erlauben, seine Aufsichtsfunktion auszuüben. Das dritte ist ein direktes Mitspracherecht – also die Möglichkeit, sehr starken Einfluss auf die Entscheidungen auszuüben. In einigen Ländern muss das Parlament Auslandseinsätzen zustimmen, wobei es Unterschiede gibt, wann das Parlament konsultiert werden muss – entweder vor oder nach der Entsendung von Truppen. Darüber hinaus kann auch unterschieden werden, bei welcher Siehe auch: Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die FriedensWarte: Journal of International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), S. 69-87. 9 Siehe auch: Fabio Longo (January 2014), When Parliaments do not wage war: Military operations abroad and constitutional frameworks, ISPI Analysis, no. 227. 10 Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), S. 71. 11 Diese Einordnung basiert auf der Typologie des Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces (DCAF) cf. DCAF (10/2006): Sending Troops Abroad, DCAF Backgrounder, S. 2-3. 8 Art von Militäreinsätzen und Beschaffungen eine Entscheidung des Parlaments benötigt wird. Rechte bei Internationalen Militäreinsätzen Während die meisten europäischen Parlamente grundlegende Kontrollmechanismen zur Hand haben, um das Engagement ihrer nationalen Truppen in multilateralen Operationen zu überwachen, haben sie nur geringen Einfluss auf die Rahmenbedingungen, unter denen sie die Truppen in Einsätze schicken. Tabelle 1: Parlamentsrechte in Entscheidungen über Militäreinsätzen Formales Recht Budgetrecht Informationsrecht Mitbestimmungsrecht Umsetzung Verteidigungs-, oder Operationsbudget festlegen. Über laufende/geplante Einsätze von der Regierung informiert werden. Einspruch gegen Regierungsentscheidung erheben zu können, bevor oder nachdem die Regierung die Entscheidung gefällt hat. Recht die Truppenanzahl, das Zeitfenster und die Ausrüstung festzulegen. gibt es Unterschiede bzgl. des Kontrollausmaßes bei der Finanzierung von internationalen Militäroperationen. Darum sind die Budgetrechte nationaler Parlamente besonders relevant.13 Ein nationales Parlament hat starke Budgetrechte, wenn es ein detailliertes Budget verabschieden kann, d.h. das Budget einzelner Punkte bestimmen kann, und wenn es bei Änderungen konsultiert werden muss. Im Gegensatz dazu hat ein nationales Parlament schwache Budgetrechte, wenn es über das Verteidigungsbudget nur als Teil des gesamten Haushalts abstimmen und nicht genaue Punkte im Verteidigungsbudget festlegen kann. Anknüpfend an diese Einordnung können nur zehn europäische Parlamente das Budget für Einsätze separat bestimmen und haben somit starke Budgetrechte in Bezug auf internationale Militäreinsätze: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Italien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei und Zypern (s. Tabelle 2). Budgetrechte Generell hat jedes nationale Parlament Budgetrechte. Das Recht, das Budget zu bestimmen und zu kontrollieren, ist eine der wesentlichen Kontrollfunktionen, die das Parlament in Außen- und Sicherheitsfragen ausüben kann. Nationalen Parlamenten kommt sogar eine Schlüsselrolle bei der Finanzierung internationaler Militäreinsätze zu, da EU- und NATO-Operationen primär durch Mitgliedstaaten finanziert werden und nicht durch ein gemeinsames Budget.12 Allerdings Das Europäische Parlament legt die Finanzierung von zivilen Operationen fest, wird bei militärischen Operationen aber nicht konsultiert. Die Finanzierung von militärischen Operationen untersteht nicht der Kontrolle des EP. Die EU unterscheidet zwischen „individuellen“ Kosten und „gemeinsamen“ Kosten. Alle Kosten, die nicht als gemeinsame Kosten definiert sind (z.B. Personal, Logistik, Ausrüstung) werden von EU Mitgliedstaaten getragen; nur Kosten die durch eine gemeinsame Administration, ein gemeinsames Hauptquartier, Kommunikation oder durch die Nutzung von NATO Strukturen entstehen, werden von allen Mitgliedstaaten getragen. Die EU hat speziell für militärische GSVP Missionen den Finanzmechanismus ‚Athena‘ entwickelt; dieses Organ agiert separat von GSVP Organen. Die Entscheidung und die 12 Kontrolle des Budgets für militärische GSVP Missionen erfolgt durch das Athena Special Committee (siehe auch Nicolai von Ondarza: (2012). Legitimatoren ohne Einfluss?, Nationale Parlamente in Entscheidungsprozessen zu militärischen EU- und VNOperationen im Vergleich. Baden-Baden, Nomos, S.136-137). 13 Op.cit., S. 54. SWP-Berlin Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen Juni 2015 5 Tabelle 2: Budgetrechte - Auszug aus dem Fragebogen Zypern Ungarn Tschechien Spanien Slowenien Slowakei Schweden Rumänien Portugal Polen Österreich Norwegen Niederlande Malta Luxemburg Litauen Lettland Kroatien Italien Irland Großbritannien Griechenland Frankreich Finnland Estland Deutschland Dänemark Bulgarien Belgien Ihr Parlament… 5. …stimmt es über das Budget der Operation ab? Allgemein haben alle Parlamente in europäischen Staaten wesentliche Informationsrechte (s. Tabelle 3). Allerdings haben z.B. die Parlamente in Polen, Frankreich und Portugal formell gesehen kein Recht, Informationen über geplante internationale Einsätze zu erhalten, bevor Truppen in den Einsatz geschickt wurden. In anderen Staaten werden entweder das gesamte Parlament oder einzelne Ausschüsse (Außen- oder Verteidigungs-) über geplante Einsätze in Kenntnis gesetzt. Das ist z.B. in Deutschland, Finnland, Großbritannien, den Niederlanden und Österreich der Fall. Informationsrechte Im Zusammenhang mit multilateralen Militäreinsätzen sind zwei Aspekte der Informationsrechte wichtig: Der Zeitpunkt, zu dem Informationen über Operationen geliefert werden und der Umfang, in dem Informationen weitergegeben werden. Ein nationales Parlament hat starke Informationsrechte, wenn es frühzeitig informiert werden muss, Zugang zu detaillierten Informationen der Einsätze hat und kontinuierlich und über die gesamte Planungsphase eines Einsatzes informiert werden muss. Tabelle 3: Informationsrechte zu Einsätzen - Auszug aus dem Fragebogen Zypern Ungarn Tschechien Spanien Slowenien Slowakei Schweden Rumänien Portugal Polen Österreich Norwegen Niederlande Malta Luxemburg Litauen Lettland Kroatien Italien Irland Großbritannien Griechenland Frankreich Finnland Estland Deutschland Dänemark Bulgarien Belgien Ihr Parlament… 1. …Informationsrechte über die Entsendung von Truppen in Auslandseinsätze? 2. …diskutiert es oder wird es über die Entsendung von Truppen in Auslandseinsätze konsultiert? 11. …besucht es Truppen in Auslandseinsätzen? Mitbestimmungsrechte Nationale Parlamente haben unterschiedliche Instrumente zur Hand, mit denen sie bei Militäreinsätzen mitentscheiden können. Allerdings gibt es Unterschiede in Bezug auf den Grad ihrer Mitbestimmungsrechte und die rechtliche Verpflichtung der Regierung, der Entscheidung des Parlaments zu folgen. Die Abstimmung im Parlament über Militäreinsätze kann also bindend für die Regierung sein oder auch nicht. Das stärkste Instrument parlamentarischer Aufsicht, ist die Fähigkeit, die Modalitäten und Rahmenbedingungen für das internationale Engagement der Trup- SWP-Berlin Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen April 2015 6 pen festzulegen, d.h. die Details einer Operation zu bestimmen.14 In diesem Zusammenhang ist auch der Zeitpunkt wichtig, also ob die Zustimmung des Parlaments bevor oder nachdem Truppen im Ausland eingesetzt worden sind, erforderlich ist: Sobald Truppen in einen Einsatz geschickt worden sind, ist es schwierig für das Parlament, die Entscheidungen der Regierung zu revidieren, weil ein Truppenabzug eine laufende Operation Hans Born & Heiner Hänggi. The use of force under international auspices: Strengthening parliamentary accountability. DCAF Policy Paper No. 7, Geneva August 2005, S. 3-11. 14 gefährden könnte. Deshalb ist es besser, die parlamentarische Zustimmung vorher einzuholen.15 Darüber hinaus ist auch der Umfang der Mitbestimmungsrechte wichtig, also ob ein Parlament die Fähigkeit hat, operationelle Details, wie etwa die Dauer des Einsatzes, die Truppenhöchstzahl und die Einsatzregeln, festzulegen.16 Daher sind mehrere Faktoren relevant, um die Rechte eines Parlaments beurteilen zu können: a) ob es konsultiert werden muss, b) ob die Entscheidung des Parlaments bindend für die Regierung ist, c) der Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung nötig ist, und d) der Umfang der Bestimmungsrechte. In Europa ist die parlamentarische Zustimmung zu Auslandseinsätzen in 17 Ländern notwendig (s. Tabelle 4). In neun Ländern gibt das Parlament die Zustimmung zu einem Einsatz, bevor Truppen entsendet werden, und sie treffen die Entscheidung Truppen zu entsenden. Hier herrscht also ein starkes Mitbestimmungsrecht: Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Italien, Kroatien, Litauen und der Slowakei. Im Gegensatz dazu spielt das Parlament in elf Ländern gar keine Rolle, wenn es um die Bewilligung des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte jenseits der eigenen Landesgrenzen geht: Belgien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowenien, Ungarn und Zypern. Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces (10/2006), Sending Troops Abroad, DCAF Backgrounder, S. 2. 16 Solche Entscheidungen werden in der Regel in enger Abstimmung und Koordination mit professionellem militärischem Personal getroffen. 15 SWP-Berlin Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen Juni 2015 7 Tabelle 4: Entscheidungsbildung Militäreinsätze - Auszug aus dem Fragebogen Zypern Ungarn Tschechien Spanien Slowenien Slowakei Schweden Rumänien Portugal Polen Österreich Norwegen Niederlande Malta Luxemburg Litauen Lettland Kroatien Italien Irland Großbritannien Griechenland Frankreich Finnland Estland Deutschland Dänemark Bulgarien Belgien Ihr Parlament… 3. …trifft es die Entscheidung Truppen in Auslandseinsätze zu schicken? 4. …stimmt es der Entsendung von Truppen in Auslandseinsätze vor der Entsendung zu? Nur sechs nationale Parlamente haben sehr starke Rechte (s. Tabelle 5). In Bulgarien, Dänemark, Estland, Kroatien, Litauen und der Slowakei müssen Parlamen- te einem Auslandseinsatz zustimmen, und zwar vor der Entsendung, und sie können operationelle Details des Einsatzes festlegen. Tabelle 5: Parameter Militäreinsätze - Auszug aus dem Fragebogen Zypern Ungarn Tschechien Spanien Slowenien Slowakei Schweden Rumänien Portugal Polen Österreich Norwegen Niederlande Malta Luxemburg Litauen Lettland Kroatien Italien Irland Großbritannien Griechenland Frankreich Finnland Estland Deutschland Dänemark Bulgarien Belgien Ihr Parlament… 6. …bestimmt es das Mandat der Operation? 7. …bestimmt es die Truppenanzahl die entsendet wird? 8. …bestimmt es die Einsatzregeln? 9. …bestimmt es die Einsatzdauer der Operation? 10. …bestimmt es die Ausrüstung die benutzt wird? Allerdings ist das Bild undeutlicher und vieldeutiger, als diese Zahlen suggerieren: Einige Länder kennen Fälle, in denen das Parlament nicht konsultiert werden muss, trotz seines formellen Rechts, seine Zustimmung zu internationalen Einsätzen zu geben. Das bedeutet, dass das Parlament seine Zustimmung nur in einigen Fällen und zu bestimmten Arten von Militäreinsätzen geben muss; in anderen Fällen kann die Regierung autonom entscheiden.17 In Irland bedarf es z.B. keiner parlamentarischen Zustimmung bei Militäreinsätzen von weniger als zwölf Soldaten. In Österreich, Tschechien und der Slowakei kann die parlamentarische Zustimmung zu einer Mission zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn es sich um einen Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), S. 76. 17 SWP-Berlin Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen April 2015 8 Notfall handelt (nach zwei Wochen oder 60 Tagen). Viele Staaten benötigen nur parlamentarische Zustimmung in besonders umfangreichen Militäreinsätzen, wobei dann alle anderen Missionen keiner parlamentarischen Zustimmung bedürfen. In Schweden z.B. braucht es keine parlamentarische Zustimmung bei traditionellen Friedenseinsätzen, da ein geringes Risiko einer Konflikteskalation erwartet wird und daher auch ein geringeres Risiko für das Leben der Soldaten besteht.18 In anderen Staaten sind Einsätze, die im Rahmen von internationalen Organisationen durchgeführt werden, von der parlamentarischen Zustimmung ausgenommen. In diesen Fällen wird das Mandat der internationalen Organisation als Ersatz Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), S. 76f. 18 für die parlamentarische Zustimmung behandelt. Das ist häufig der Fall in zentral- und osteuropäischen Demokratien (Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn19).20 Da aber die Mehrzahl der Einsätze, an denen sich diese Länder beteiligen, im Rahmen der NATO oder der EU erfolgen, ist die parlamentarische Kontrolle im Prinzip untergraben und hat de facto zu einer Abschaffung des parlamentarischen Vetos geführt.21 dadurch Beschaffungsentscheidungen zu überwachen. Fast alle europäischen Parlamente haben das Recht, das jährliche Budget zu verabschieden und Änderungen vorzunehmen. In 21 Staaten hat das Parlament das Recht, zusätzliche Haushaltsmittel zu bewilligen. Somit haben die meisten nationalen Parlamente starke Budgetrechte (s. Tabelle 7). Rechte bei der Rüstungsbeschaffung Nationale Parlamente haben de jure die Möglichkeit, verschiedene Mechanismen und Instrumente einzusetzen, um Kontrolle über Beschaffungsprozesse auszuüben – vor allem über die Kontrolle des Budgets für militärische Beschaffungen. Allerdings hat die Mehrzahl der Parlamente nur wenig Einfluss auf die Beschaffungsentscheidungen, da sie deren Rahmenbedingungen nicht beeinflussen können und kein Mitspracherecht haben, welche Art von militärischer Ausrüstung beschafft wird. Tabelle 6: Parlamentsrechte in Beschaffungsentscheidungen Formelles Recht Budgetrecht Informationsrecht Mitbestimmungsrecht Umsetzung Budget für Beschaffungen festlegen. Über laufende/geplante Beschaffungen informiert werden. Rechtliche Rahmenbedingungen für Beschaffungen festlegen, Offset Klauseln überwachen, technische Details diskutieren, den Lieferanten aussuchen, Zustimmung zu Beschaffungsvorhaben, die über einen bestimmten Betrag hinausgehen oder die ein bestimmtes Waffensystem betreffen. Budgetrechte Nationale Parlamente haben die Möglichkeit, dem jährlichen Budget der Exekutive zuzustimmen und 19 In Ungarn bedarf es für NATO und EU Operationen keiner parlamentarischen Zustimmung. Im Fall anderer multilateraler Operationen, einschließlich von VN geführten Missionen, bedarf es parlamentarischer Zustimmung. 20 Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), S. 78. 21 Ibid. SWP-Berlin Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen Juni 2015 9 Tabelle 7: Budgetrechte, Beschaffungsprozesse - Auszug aus dem Fragebogen Zypern Ungarn Tschechien Spanien Slowenien Slowakei Schweden Rumänien Portugal Polen Österreich Norwegen Niederlande 10 Malta SWP-Berlin Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen Juni 2015 Luxemburg 22 „Offsets“ sind Kompensationsgeschäfte, bei denen ein Teil der Wertschöpfung des gekauften Guts im Land des Käufers erfolgen muss. Litauen Vier nationale Parlamente haben starke Informationsrechte, weil sie Berichte der Regierung verlangen, Offset22 Klauseln überwachen und Evaluierungen durchführen können (s. Tabelle 8). Das ist der Fall in Bulgarien, Griechenland, den Niederlanden und Tschechien. Sieben Parlamente haben mittelstarke Informationsrechte: Deutschland, Frankreich, Kroatien, Norwegen, Portugal, Rumänien, und die Slowakei. Acht Parlamente haben gar kein Recht auf Informationen zu Beschaffungsprozessen: Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Italien, Litauen, Österreich, und Polen. Lettland Informationsrechte Kroatien 9. …stimmt es dem jährlichen Haushaltsbudgetvorschlag der Exekutive zu? 10. …kann es Änderungen an dem jährlichen Haushaltsbudgetvorschlag vornehmen? 11. …diskutiert es zusätzliche Budgetautorisierungen? 12. …stimmt es zusätzlichen Budgetautorisierungen zu? Italien Irland Großbritannien Griechenland Frankreich Finnland Estland Deutschland Dänemark Bulgarien Belgien Ihr Parlament… Tabelle 8: Informationen zu Beschaffungsprozessen - Auszug aus dem Fragebogen Zypern Ungarn Tschechien Spanien Slowenien Slowakei Schweden Rumänien Portugal Polen Österreich Norwegen Niederlande Malta Luxemburg Litauen Lettland Kroatien Italien Irland Großbritannien Griechenland Frankreich Finnland Estland Deutschland Dänemark Bulgarien Belgien Ihr Parlament… 4. …kann es Berichte über bestimmte Ausschreibungen und Verträge von der Exekutive und von Industrievertretern verlangen? 5. …kann es Offset Klauseln in Beschaffungsverträgen überwachen? 6. …kann es Evaluierungen von Beschaffungen als Teil eines Defence Review Prozesses durchführen? dungen (s. Tabelle 9). Der oben erwähnten Einteilung folgend, haben vier nationale Parlamente starke parlamentarische Mitbestimmungsrechte in Beschaffungsprozessen: Bulgarien, die Niederlande, Tschechien und Zypern. In acht Ländern hat das Parlament mittelstarke Aufsichtsbefugnisse: Belgien, Deutschland, Finnland, Griechenland, Österreich, Schweden, Slowakei und Ungarn. Neun nationale Parlamente haben nur eine schwache Kontrolle über Beschaffungsprozesse: Estland, Großbritannien, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien und Slowenien. In sechs Ländern spielt das Parlament in Beschaffungsprozessen überhaupt keine Rolle: Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Norwegen und Spanien. Mitbestimmungsrechte Neben der Möglichkeit, über Budget- und Informationsrechte eine Kontrollfunktion auszuüben, haben nationale Parlamente potenziell ein Mitbestimmungsrecht in Beschaffungsentscheidungen. Ein Parlament hat schwache bis mittelstarke Aufsichtsbefugnisse, wenn es rechtliche Rahmenbedingungen für Beschaffungen definieren kann oder Beschaffungsvorhaben über einem bestimmten Finanzumfang zustimmen muss. Ein Parlament hat starke Rechte, wenn es darüber hinaus auch Details bestimmen kann, z.B. wenn es eine Rolle darin spielt, technische Anforderungen zu definieren oder den Lieferanten zu bestimmen. Nationale Parlamente spielen – wenn überhaupt – nur eine geringfügige Rolle in Beschaffungsentschei- Tabelle 9: Mitbestimmungsrechte bei Beschaffungsprozessen - Auszug aus dem Fragebogen Zypern Ungarn Tschechien Spanien Slowenien Slowakei Schweden Rumänien Portugal Polen Österreich Norwegen Niederlande Malta Luxemburg Litauen Lettland Kroatien Italien Irland Großbritannien Griechenland Frankreich Finnland Estland Deutschland Dänemark Bulgarien Belgien Ihr Parlament… 1. …erstellt es ein rechtliches Rahmenwerk für Beschaffungen? 2. …stimmt es über Beschaffungsvorhaben über eine bestimmte Finanzierungshöhe oder über eine bestimmte Waffengattung ab? 3. …spielt es eine Rolle einen Lieferanten auszusuchen? 7. …kann es technische Anforderungen diskutieren? SWP-Berlin Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen Juni 2015 11 Schlussfolgerungen Die meisten europäischen Parlamente haben wesentliche Kontrollmechanismen zur Hand, um das Engagement ihrer Truppen in multilateralen Auslandseinsätzen zu überwachen: Sie können diese Aufsicht über ihre Budget- und Informationsrechte ausüben. Unterschiede gibt es allerdings in Bezug auf den Detailgrad des Budgets, das sie verabschieden können, also, ob sie z.B. über Budgets für Einsätze mitbestimmen können und zu welchem Zeitpunkt im Prozess sie Informationen verlangen können – bevor oder nachdem Tatsachen geschaffen worden sind. Wenn man diese Nuancen in Betracht zieht, verabschiedet nur eine Minderheit von Parlamenten in Europa ein detailliertes Budget und hat somit starke Kontrolle über Truppeneinsätze im Ausland. Die meisten Parlamente werden erst nachdem Entscheidungen der Regierung getroffen worden sind, darüber informiert – zu einem Zeitpunkt, zu dem sie zwar noch die Regierungsentscheidung sanktionieren können, diese aber nicht mehr beeinflussen können. Das „a priori“ Mitspracherecht bei der Entsendung von Truppen steht nur einer Minderheit von Parlamenten in Europa zu. Darüber hinaus können nur wenige Parlamente operationelle Details bestimmen und dadurch ihrer Rolle, die Entscheidungen der Exekutive zu beeinflussen und zu legitimieren, gerecht werden. Bis dato wurde die Rolle von nationalen Parlamenten in Beschaffungsprozessen nicht umfassend und vergleichend analysiert. Die Auswertung der Fragebögen weist darauf hin, dass die Mehrheit der Parlamente nur ein geringes oder gar kein Sagen in Beschaffungsentscheidungen hat. Die meisten nationalen Parlamente erfüllen ihre grundlegende Kontrollfunktion, indem sie das Verteidigungsbudget überwachen und somit bis zu einem gewissen Grad Einfluss auf Beschaffungsentscheidungen nehmen können. Eine Mehrheit hat nur geringe Rechte, Beschaffungen zu überwachen, indem sie Informationen von der Exekutive verlangen kann, entweder durch Berichte oder Evaluierungen von Beschaffungen als Teil einer umfassenden Überprüfung der Verteidigungspolitik. Nur eine Minderheit nationaler Parlamente hat ein starkes Mitspracherecht in Beschaffungsentscheidungen: Während eine Mehrheit ein rechtliches Rahmenwerk für Beschaffungen etablieren könnte, haben sie keinen SWP-Berlin Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen Juni 2015 12 Einfluss darauf, was für eine Art von Ausrüstung beschafft wird. Nationale Parlamente sind in Entscheidungen zur Entsendung von Truppen in Auslandseinsätze stärker involviert als in Entscheidungen zu Beschaffungen. Obwohl Parlamente allgemein grundlegende Budgetund Informationsrechte haben, sind ihre Rechte begrenzt, was die Fähigkeit angeht, die Parameter von Militäreinsätzen und Beschaffungen festzulegen. Deshalb sind sie nicht zwangsläufig über den gesamten Verteidigungsplanungsprozess einbezogen. Für erfolgreiche Verteidigungskooperation muss Zuverlässigkeit für Partner gewährleistet werden. Zu diesem Zweck sollten interparlamentarische Verbindungen gestärkt werden, um Prozeduren in Partnerstaaten besser nachvollziehen zu können, und um die Konsequenzen vertiefter Verteidigungskooperation einschätzen zu können. Ihre Entscheidungen haben Einfluss auf die Verteidigungspolitik in anderen Ländern. Darum müssen Parlamentarier über Entscheidungsprozeduren in anderen europäischen Partnerstaaten Bescheid wissen. P&S beinhaltet stärkere Abhängigkeiten zwischen europäischen Staaten. Aber steigende Dependenz wirft die Frage auf, wie man die Verfügbarkeit militärischer Fähigkeiten gewährleisten kann. Um die Verlässlichkeit für Verteidigungskooperation zwischen EU und NATO-Partnerstaaten zu erhöhen, sollte das Ziel eher sein, Unterschiede auszugleichen, Prozesse zu synchronisieren und interparlamentarische Kontakte und Kooperation zu fördern. Vermehrte interparlamentarische Kontakte und Kooperation könnten Verteidigungskooperationsbemühungen unterstützen. Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass sich Verteidigungskooperation zwischen europäischen Staaten in so genannten ‚Inseln der Kooperation‘ oder Clustern entwickelt. Darum könnte die Stärkung von interparlamentarischen Verbindungen zwischen Staaten, die bereits eng miteinander in Verteidigungs- und Sicherheitsfragen kooperieren, ein erster wichtiger Schritt sein. Obwohl die Anzahl an bilateralen Treffen zwischen Verteidigungsausschüssen von Partnerstaaten, wie z.B. zwischen dem niederländischen und dem belgischen Verteidigungsausschuss, relativ hoch ist, haben diese Treffen doch eher einen ad-hoc Charakter. Auf EU Ebene ist die Interparlamentarische Kooperation (IPC) zu GASP und GSVP eine Plattform, auf der alle EU-Mitgliedstaaten und das europäische Parlament repräsentiert sind. Sie wurde nach vielen Meinungsverschiedenheiten und Kompromissen ins Leben gerufen. Das Resultat ist ein IPC, das auf geringer In- stitutionalisierung basiert und keinen Schwerpunkt auf eine Kontrollfunktion legt. Entscheidungen werden einstimmig getroffen, und Vereinbarungen sind nicht verbindlich. In 2014 hat die niederländische Delegation ein Positionspapier zu parlamentarischen Prozeduren für den Einsatz von Truppen in multilateralen Operationen veröffentlicht – ein erster Versuch, Meinungen zu Verfahren in EU Mitgliedstaaten auszutauschen. SWP-Berlin Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen Juni 2015 13 Annex Questionnaire: Role of Parliament in Troop Deployment Does your parliament… 1. ...have information rights on the deployment of troops abroad? 2. ...debate or is it consulted on the deployment of troops abroad? 3. …take the decision on the deployment of troops abroad? 4. ...approve the deployment of troops abroad a priori? 5. ...approve the budget of the mission? 6. ...determine the mandate of the mission? 7. ...determine the number of troops being deployed? 8. ...determine the rules of engagement? 9. ...determine the duration of the mission? 10. ...determine the type of weapons and equipment to be used? 11. ...visit troops deployed abroad? SWP-Berlin Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen Juni 2015 14 Questionnaire: Role of Parliament in Defence Procurement Does your parliament… 1. …establish a legal framework for procurement? 2. …approve procurement contracts above a certain level of funding or that concern certain types of weapons? level of funding/types of weapons 3. …play a role in selecting the vendor? 4. …request reports from the executive and industry officials regarding specific tenders and contracts? 5. …monitor offset clauses in procurement contracts? 6. …conduct evaluations of procurement as part of a larger defence review process? 7. …debate technical requirements for procurement? 8. …approve or is it briefed on long-term programmatic documents (such as national security strategy, white papers etc.)? Approve/Brief 9. …approve the executive’s annual budget proposal? 10. …make amendments to the annual budget proposal? 11. …debate supplementary budget authorisations? 12. …approve supplementary budget authorisations? SWP-Berlin Die Rolle nationaler Parlamente in Verteidigungsfragen Juni 2015 15 Working Paper Research Division European and Atlantic Security Stiftung Wissenschaft und Politik German Institute for International and Security Affairs Christian Mölling, Alicia von Voss The Role of European National Parliaments in Defence Affairs A Comparison of Decision-Making Powers across Europe concerning International Troop Deployments and Procurement Processes FG03-WP No 01 March 2015 Berlin Table of Contents Introduction 3 SWP Stiftung Wissenschaft und Politik German Institute for International and Security Affairs Ludwigkirchplatz 3−4 10719 Berlin Phone +49 30 880 07-0 Fax +49 30 880 07-100 www.swp-berlin.org [email protected] SWP Working Papers are online publications of SWP's research divisions which have not been formally reviewed by the Institute. Please do not cite them without the permission of the authors or editors. Dr. Christian Mölling is an Associate in SWP’s International Security Division. Alicia von Voss is a Project Assistant in SWP’s International Security Division. This paper was prepared as part of the project “Security and Defence in Northern Europe”. The Role of National Parliaments in Defence Affairs 4 Role of Parliaments: International Troop Deployment 4 Budgetary Rights 5 Information Rights 6 Veto powers and ability to determine details of an operation 6 Role of Parliaments: Procurement Processes 8 Budgetary Rights 8 Information Rights 9 Setting Procurement Parameters 9 Implications for P&S 10 Conclusion 11 Annex 12 Introduction There is one important reason to take a deeper look into the role of parliaments as a factor in defence cooperation. National parliaments provide the legitimacy to governments’ decisions: While the government may sign MoUs to deepen defence cooperation, it is parliament that legitimizes and allocates money to the government’s actions. Therefore, it is important that parliaments can assess the political and military implications of deepened defence cooperation, and are involved over the whole defence planning process. Though defence cooperation has traditionally been treated as the domain of the executive, it has a serious parliamentary dimension. National committees on defence or foreign affairs or the parliament as a whole can be key decision makers in two areas: In decisions to use force and in decisions on defence procurements. Both seriously affect defence cooperation: First, parliaments affect the reliability of multinational forces and capabilities if or as far as they can decide on the national elements in it. Second, common equipment is said to play a crucial role for deepening defence cooperation. Therefore, debates like the German one on the potential reform of the parliamentary decision making process are ill-informed if they remain focused only on their own contribution but do not take into account those they decide along with: the other national parliaments of EU and NATO partners. Defence cooperation hence depends on the compatibility and synchronisation of national parliaments, in terms of processes and authorities. Thus, deepening defence cooperation among European states demands a re-evaluation of parliamentary prerogatives and their compatibility. It also requires synchronisation among European partners to be able to secure the parliament’s powers on the one hand, and increase reliability for EU and NATO partners on the other. Hence, to evaluate the contribution of national parliaments and potential ways to improve this, the answer to two questions is needed: 1) How do European countries handle the role of parliament in defence related issues? This implies the role of parliaments in decision-making on the use of force but also their role in defence procurement processes. 2) What are the implications for P&S? Whereas the role of national parliaments in decisions on international operations has been analysed1, the role of parliaments in procurement processes has to date not been explored in detail.2 Particularly in the context of the P&S debate, the role national parliaments play has not been thoroughly discussed.3 A few comparative analyses on parliamentary oversight powers over troop deployments were published in recent years. Particularly the Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces has published analyses with a clear typology of how to assess the strengths and weaknesses of parliamentary powers, thus allowing for a structured comparison.4 However, the analysis is based on very broad terms, e.g. only focusing on whether decisions on troop deployment are taken ex ante or ex post.5 The results of such analyses neglect the nuances in parliamentary oversight powers. Moreover, they fall short of delivering a thorough picture of parliamentary oversight on security and defence related issues, because oversight of defence procurement projects is not taken into account. The following analysis of parliamentary powers in Europe is based on answers provided by official representatives of European states6. Two questionnaires (cf. Cf. Hans Born et al. Parliamentary Oversight of Civilian and Military ESDP Missions: The European and National Levels, EU: DG External Policies of the Union, Brussels October 2007; Dirk Peters, Wolfgang Wagner & Cosima Glahn (2014): Parliamentary Control of CSDP: the Case of the EU’s fight against piracy off the Somali coast, European Security, p. 1-19. 2 The DCAF published an overview of the role of parliament in defence procurement processes: Parliament’s Role in Defence Procurement, Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces (DCAF) Backgrounder, Geneva September 2006. A more detailed analysis is offered in: Willem F. van Eekelen (2013). The Parliamentary Dimension of Defence Procurement: Policy, Requirements, Production, Cooperation and Acquisition, Revised Edition, DCAF. 3 For an input on the role of parliaments in the P&S debate, see: Margriet Drent (March 2014). Sovereignty, parliamentary involvement and European defence cooperation, Clingendael Report. 4 Cf. Sandra Dietrich, Hartwig Hummel & Stefan Marschall (2008). Strengthening Parliamentary “War Powers“ in Europe: Lessons from 25 National Parliaments, DCAF Occasional Paper No. 27; Sandra Dietrich, Hartwig Hummel & Stefan Marschall (2010). Parliamentary War Powers: A Survey of 25 European Parliaments. DCAF Occasional Paper No. 21. 5 Cf. Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3). 6 Norway was included in the analysis. No answers to the questionnaires were provided by Luxembourg and Malta. Information on Luxembourg was obtained from: Nicolai von 1 SWP-Berlin Role of National Parliaments in Defence Affairs March 2015 3 Annex) were distributed to national representatives in the NATO parliamentary assembly, as well as to representatives at national embassies. 7 The Role of National Parliaments in Defence Affairs While Member States of EU and NATO all share the basic elements of a representative democracy, there are well known differences. For example, the French presidential system gives superior decision-making power to the president, while the German system seriously depends on the consensus within the parliament. The power national parliaments can exert is shaped by the domestic political and societal system, its balance of powers vis-à-vis other decision making bodies. However, changes in roles and procedures can be prompted from the outside: The change in the international security environment in the 1990s led to a reform in internal decision-making processes regarding the deployment of Armed Forces in many European states – particularly in Central and Eastern Europe.8 Though the recent decisions by the French President and British Prime Minister to consult their parliaments in the Syrian crisis could suggest that parliamentary prerogatives in foreign and defence policy matters are gaining new momentum9, no general trend towards an increase in parliamentary approval since 1989 in European states can be observed.10 Instead, an increased differentiation of rights of parliaments has occurred: European States increasingly have nuanced parliamentary participation rights. The areas where parliaments can influence decision-making in foreign and defence policy matters can broadly be divided along three categories11: 1. Basic budgetary powers, 2. Right to information, 3. Veto powers (before or after) and the power to determine details of an operation/ procurement process. The first two rights are basic rights of a parliament, enabling it to fulfil its control and oversight function. The latter one is a direct, strong decision-making power. In some countries, parliament has to authorise and approve all troop deployments. This may be needed either before or after the deployment of troops. Hence, a distinction can be made according to the stage when parliament authorises an operation, either before or afterwards; and according to what kind of mission or procurement requires a decision by parliament. Role of Parliaments: International Troop Deployment As previously mentioned, the role of parliaments in decisions on multilateral troop deployment can be divided into three powers: budgetary rights, right to information, and the right to co-decision with veto powers. While most European parliaments have basic control mechanisms at hand to oversee the engagement of their national armed forces in multilateral operations, they have only limited powers to determine the parameters under which they are deployed. Table 1: Power of parliaments in decisions on military operations Formal Powers Budgetary rights Ondarza (2012). Legitimatoren ohne Einfluss?, Nationale Parlamente in Entscheidungsprozessen zu militärischen EU- und VN-Operationen im Vergleich. Baden-Baden, Nomos. 7 Answers to the questionnaire are noted down with three symbols. √=yes, X=no, !=n.a. 8 See also Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), p. 6987. 9 Cf. Fabio Longo (January 2014), When Parliaments do not wage war: Military operations abroad and constitutional frameworks, ISPI Analysis, no. 227. 10 Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), p. 71. SWP-Berlin Role of National Parliaments in Defence Affairs March 2015 4 Information rights Veto power & right to determine the details of an operation Implementation Using the right to determine the defence budget Right to be informed by government about ongoing/ planned operations Power to veto a government’s decision on the deployment of troops, before or after government has taken the decision Right to determine the number of troops that are deployed, the time frame, and the equipment used The categorisation is based on the typology of the Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces (DCAF) cf. DCAF (10/2006): Sending Troops Abroad, DCAF Backgrounder, p. 2-3. 11 Budgetary Rights A majority in the EU enjoys only weak budgetary rights. The right to determine and control the budget is one of the basic control functions a parliament has in foreign and security policy matters. In general, every national parliament has budgetary rights. However, there are differences regarding the degree of control of financing military operations. National parliaments have a key role in financing international military operations, since EU and NATO operations are primarily funded through the Member States and not through a common budget.12 Therefore, the budgetary powers national parliaments have are highly relevant.13 A national parliament is said to have strong budgetary powers if it can pass a detailed budget, i.e. determine the budget for single items, and if it has to be consulted in case of changes to the budget. In contrast, a national parliament has low budgetary power if it only decides upon the defence budget as part of the general budget and cannot determine the budget for single items in the defence budget. Following this classification, only ten European parliaments can determine the budget of an operation separately, meaning separate to the annual defence budget, and thus have strong budgetary powers with regard to international troop deployments. The European Parliament determines the funding of civil operations but is not consulted on military operations. The financing of military operations is not controlled by the EP. The EU differentiates between “individual” costs and “common” costs: All costs that are not defined as common (such as personnel, logistics, equipment) are covered by EU Member States; only costs incurred by a common administration, headquarter, communication or the use of NATO structures, are carried by all Member States. The EU has developed a financing mechanism, known as ‘Athena’, specifically for military CSDP missions; this body operates separately from CSDP bodies. Hence, the decision as well as the control of the budget for military CSDP operations is taken by the Athena special committee (see also Nicolai von Ondarza: (2012). Legitimatoren ohne Einfluss?, Nationale Parlamente in Entscheidungsprozessen zu militärischen EU- und VN-Operationen im Vergleich. Baden-Baden, Nomos, p.136-137). 13 Nicolai von Ondarza (2012). Legitimatoren ohne Einfluss?, Nationale Parlamente in Entscheidungsprozessen zu militärischen EU- und VN-Operationen im Vergleich. Baden-Baden, Nomos, p. 54. 12 SWP-Berlin Role of National Parliaments in Defence Affairs March 2015 5 Table 2: Extract Answers to Questionnaire – Budgetary Powers, Troop Deployment UK Spain Sweden Slovenia Slovakia Romania Portugal Poland Norway Malta Netherlands Lithuania Luxembourg Latvia Italy Ireland Greece Hungary Germany France Finland Estonia Denmark Czech Rep. Cyprus Croatia Bulgaria Austria Belgium Does your parliament… 5. ...approve the budget of the mission? Information Rights Regarding the right to information, two aspects are important in the context of multilateral military operations: the timing and the scope of information passed on. A national parliament has strong powers, if it is informed at an early stage, has access to detailed information of an operation and is continuously informed during the planning phase of an operation. Generally speaking, all parliaments in European states have basic information rights. Yet, in Poland, France and Portugal for example, the parliaments formally do not have any right to obtain information regarding a planned international troop deployment beforehand. In other states, the whole parliament or separate committees (foreign or defence) are consulted on planned military operations. The latter is the case in Germany, the Netherlands, Finland, Austria and the UK. Table 3: Extract Answers to Questionnaire - Information on Troop Deployment UK Spain Sweden Slovakia Slovenia Romania Poland Portugal Norway Malta Netherlands Lithuania Luxembourg Italy Latvia Ireland Greece Hungary France Germany Finland Estonia Denmark Cyprus Czech Rep. Croatia Bulgaria Austria Belgium Does your parliament… 1. ...have information rights on the deployment of troops abroad? 2. ...debate or is it consulted on the deployment of troops abroad? 11. ...visit troops deployed abroad? Veto powers and ability to determine details of an operation National parliaments have different instruments at hand by which they can exert control over decisions on troop deployments. However, there are differences with regard to the scope and the legal obligation of governments to follow the decision of a national parliament, i.e. whether a parliamentary vote on troop deployment is binding to the government or not. The strongest instrument of parliamentary oversight is the ability to co-decide on the terms of an international engagement, i.e. to determine the details of an operation.14 In this context, the timing is important, i.e. whether parliamentary approval is necessary before or after troops have been deployed abroad: Once troops have been deployed, it becomes difficult for parliament to undo a government’s decision, because a withdrawal of troops could jeopardize an ongoing operation. Therefore, it is generally preferable to ask for parliamentary approval before the fact.15 Moreover, the scope is important, i.e. whether or not a parliament has the ability to decide upon operational details such as the duration of an operation, how many troops are to be sent and the rules of engagement.16 Hence, several factors are relevant to be able to assess the powers of a parliament: a) whether it has to be consulted, b) whether its decision is legally binding to the government, c) the time of its decision, and d) the scope of its co-decision powers. Across Europe, parliamentary approval is needed in 17 countries. Parliaments in 13 countries take the Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces (10/2006), Sending Troops Abroad, DCAF Backgrounder, p. 2 16 Such decisions are usually taken in close coordination and consultation with professional military personnel. 15 Hans Born & Heiner Hänggi. The use of force under international auspices: Strengthening parliamentary accountability. DCAF Policy Paper No. 7, Geneva August 2005, p. 3-11. 14 SWP-Berlin Role of National Parliaments in Defence Affairs March 2015 6 decision on international troop deployment, meaning their decision is binding to the government, and 13 parliaments approve a mission beforehand - though they do not necessarily coincide with the 13 parliaments that take the decision. Nine countries both approve the deployment a priori and take the decision to send troops abroad. In contrast, the parliament plays virtually no role in 11 countries. Table 4: Extract Answers to Questionnaire - Decision-making on military deployments UK Spain Sweden Slovenia Slovakia Romania Portugal Poland Norway Malta Netherlands Lithuania Luxembourg Latvia Italy Ireland Greece Hungary Germany France Finland Estonia Denmark Czech Rep. Cyprus Croatia Bulgaria Austria Belgium Does your parliament… 3. …take the decision on the deployment of troops abroad? 4. ...approve the deployment of troops abroad a priori ? Parliaments that take the decision and approve the deployment a priori, and determine operational details, at least to some extent, have very strong rights. Following this classification, only six national parlia- ments can be said to possess very strong rights: Bulgaria, Croatia, Denmark, Estonia, Lithuania, and Slovakia. Table 5: Extract Answers to Questionnaire - Parameters of Military Operations UK Spain Sweden Slovakia Slovenia Romania Poland Portugal Norway Malta Netherlands Lithuania Luxembourg Italy Latvia Ireland Greece Hungary France Germany Finland Estonia Denmark Cyprus Czech Rep. Croatia Bulgaria Austria Belgium Does your parliament… 6. ...determine the mandate of the mission? 7. ...determine the number of troops being deployed? 8. ...determine the rules of engagement? 9. ...determine the duration of the mission? 10. ...determine the type of weapons and equipment to be used? However, the picture is more blurred and ambiguous as those numbers suggest: Several countries have cases where parliament does not have to be consulted despite the formal right of parliament to approve an international mission. Hence, parliamentary approval is only required in certain cases and certain types of military missions, otherwise the government decides autonomously.17 In Ireland for example, military missions of less than twelve soldiers can be decided upon autonomously by the government. In Austria, the Czech Republic and Slovakia, parliamentary approval Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), p. 76. 17 of a mission can be carried out at a later point in time in case of an emergency/urgency (after 2 weeks or 60 days). Many EU Member States only require parliamentary approval in particularly heavy types of military deployments, in which case all other missions do not fall under parliamentary approval. For instance, in Sweden, traditional peacekeeping missions do not require parliamentary approval, as the expectation is that there is a low risk of escalation of the conflict and therefore a reduced risk to soldiers’ lives.18 In other states, missions carried out under the aegis of an international organization do not require parliamentary Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), p. 76f. 18 SWP-Berlin Role of National Parliaments in Defence Affairs March 2015 7 approval. In those cases, the mandate of an international organization is taken as a substitute for parliamentary approval. This is often the case in Central and Eastern European democracies (Hungary19, Bulgaria, Slovakia, Czech Republic, Romania).20 Yet, as the majority of operations these countries take on are carried out under NATO and EU, parliamentary oversight has been undermined and has de facto led to the abolition of the parliamentary veto.21 Role of Parliaments: Procurement Processes National parliaments have the possibility de jure to apply different sets of mechanisms and instruments to exert control over procurement processes – most notably the possibility to determine the budget for military procurements. Yet, the majority of parliaments only have little influence over procurement decisions, as they cannot shape the parameters and have no say in what kind of military equipment is purchased. Table 6: Powers of Parliaments in Procurement Decisions Formal Powers Budgetary Rights Information Rights Right to determine the framework/ details of a procurement Implementation Using the right to determine the budget with regard to procurement decisions Right to be informed by government about ongoing/ planned procurement The right – in theory - to establish legal frameworks for procurement, monitor offset clauses, debate technical details, select vendor, approve procurement contracts exceeding a certain level of funding or concern a certain type of weapon Budgetary Rights Similar to the budgetary rights of parliament with regard to multilateral military operations, national parliaments have the possibility to approve the executive branch’s annual budget and thereby monitor 19 In Hungary, NATO and EU operations do not require parliamentary approval. In case of other multilateral operations, including UN led missions, parliamentary approval is required. 20 Dirk Peters & Wolfgang Wagner (2012). Zwischen Effizienz und Legitimität: Parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen im weltweiten Vergleich, Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organisation, Vol. 87(2-3), p. 78. 21 Ibid. SWP-Berlin Role of National Parliaments in Defence Affairs March 2015 8 procurement decisions. Almost all European parliaments have the power to oversee the annual budget and make amendments to it. In 21 states, parliament has the power to approve supplementary budgets. Thus, most national parliaments possess strong budgetary rights. Table 7: Extract Answers to Questionnaire – Budgetary Powers, Procurement Processes UK Spain Sweden Slovenia Slovakia Romania Portugal Poland Norway Malta Netherlands Lithuania Luxembourg Latvia Italy Ireland Greece Hungary Germany France Finland Estonia Denmark Czech Rep. Cyprus Croatia Bulgaria Austria Belgium Does your parliament… 9. …approve the executive’s annual budget proposal? 10. …make amendments to the annual budget proposal? 11. …debate supplementary budget authorisations? 12. …approve supplementary budget authorisations? Information Rights Similar to the role of parliaments in international military operations, the most basic control function national parliaments can exercise is requesting information on procurements. Again, a distinction can be made according to what kind of information parliaments can request from the executive. Based on the answers to the questionnaire, four national parliaments have strong information rights, because they can request reports from the executive, monitor offset clauses and can conduct evaluations of procurement as part of a larger defence review process. This is the case in Bulgaria, the Czech Republic, Greece and the Netherlands. Seven parliaments possess medium information rights, and eight have only weak rights. Eight parliaments have no right to information on procurement at all. Table 8: Extract Answers to Questionnaire - Information on Procurement Processes UK Spain Sweden Slovakia Slovenia Romania Poland Portugal Norway Malta Netherlands Lithuania Luxembourg Italy Latvia Ireland Greece Hungary France Germany Finland Estonia Denmark Cyprus Czech Rep. Croatia Bulgaria Austria Belgium Does your parliament… 4. …request reports from the executive and industry officials regarding specific tenders and contracts? 5. …monitor offset clauses in procurement contracts? 6. …conduct evaluations of procurement as part of a larger defence review process? Setting Procurement Parameters Besides the ability to exert a control function through budgetary and information rights, national parliaments can have a say in procurement decisions. However, their role in procurement processes has to date not been analyzed. A parliament possesses weak to medium oversight powers if it can establish a legal framework for procurement or approves procurement contracts above a certain level of funding. A parliament possesses strong parliamentary rights in procurement processes if it can determine details beyond that, for example if it plays a role in setting technical requirements or selecting the supplier. The role of national parliaments in procurement decisions is very small at best. Following the abovementioned classification, four national parliaments have strong parliamentary co-decision powers in procurement processes: Bulgaria, Cyprus, the Czech Republic and the Netherlands. Eight countries possess medium parliamentary oversight powers, and nine national parliaments have only weak parliamentary oversight of procurement processes. The parliament in six countries have no role in procurement processes at all. SWP-Berlin Role of National Parliaments in Defence Affairs March 2015 9 Table 9: Extract Answers to Questionnaire - Co-Decision Procurement Processes UK Spain Sweden Slovakia Slovenia Romania Poland Portugal Norway Malta Netherlands Lithuania Luxembourg Italy Latvia Ireland Greece Hungary France Germany Finland Estonia Denmark Cyprus Czech Rep. Croatia Bulgaria Austria Belgium Does your parliament… 1. …establish a legal framework for procurement? 2. …approve procurement contracts above a certain level of funding or that concern certain types of weapons? 3. …play a role in selecting the vendor? 7. …debate technical requirements for procurement? Implications for P&S Basically, P&S is about organizing and legitimizing greater interdependence among states and about saving money. Both objectives should be of concern to parliaments. Moreover, if defense cooperation is to be successful, trust and reliability are needed among partners. Therefore, parliamentarians need to be aware of decision-making procedures in other European partner states. P&S entails increasing dependence among European member states. But greater dependence raises questions about how the availability of military capabilities can be ensured. To increase reliability for defence cooperation among EU and NATO partners, the goal should rather be to accommodate differences, synchronize processes and increase interparliamentary contacts and cooperation. Increasing interparliamentary contacts and cooperation could support defence cooperation efforts. Research suggests that defence cooperation among EU member states evolves in clusters or islands of cooperation. Therefore, strengthening interparliamentary ties between states that are already cooperating closely in defence and security matters could be an important first step. Although a number of bilateral meetings take place between defence committees of partner countries, for example between the Dutch and Belgian Defence Committees, these meetings are ad-hoc in character.22 At EU level, the Interparliamentary Cooperation (IPC)23 on CFSP is a forum in which all EU member states’ parliaments and the European parliament are represented. It was set up after much disagreement and compromise. The result is an IPC based on low institutionalisation and no emphasis on exercising a scrutinizing function.24 Decisions are taken by unanimity and conclusions are non-binding. In 2014, the Dutch delegation introduced a position paper on parliamentary procedures for the deployment of armed forces in multilateral missions – a first attempt to exchange views on practices across EU member states.25 Margriet Drent (March 2014). Sovereignty, parliamentary involvement and European defence cooperation, Clingendael Report, p. 21f. 25 Delegation of the Netherlands to the CSFP/CSDP Conference (April 2014): Discussion Paper EU Battlegroups: Use them or lose them. 24 Margriet Drent (March 2014). Sovereignty, parliamentary involvement and European defence cooperation, Clingendael Report, p. 21. 23 The IPC is based on Art. 10 of the Lisbon Treaty. 22 SWP-Berlin Role of National Parliaments in Defence Affairs March 2015 10 Conclusion Generally, most European parliaments have basic control mechanisms at hand to oversee the engagement of their national armed forces in multilateral operations: They can exercise oversight by controlling the budget and by requesting information on international operations from the executive. Differences exist however with regard to how detailed a budget is they can pass and at what point in the process they can request information – before or after the fact. If these nuances are taken into account, only a minority of parliaments in Europe approves a detailed budget and thus have a stronger control over troop deployments abroad. In case of the right to request information, parliaments are often informed only after decisions by the executive have been taken, at a point where they can sanction the government’s decisions, but no longer influence them. A third parliamentary power is the right to co-decide on the deployment: Only a minority of parliaments in Europe takes the decision to deploy troops and approves their deployment a priori. In addition, only few can determine operational details and thus fulfil a role in which they shape and legitimise the executive’s decisions. To date, the role of national parliaments in procurement processes has not been the subject of thorough comparative analysis. The evaluation of the questionnaire suggests that the majority of parliaments has little or no say in procurement decisions. Most national parliaments fulfil a basic control function by overseeing the defence budget and may thereby influence procurement decisions. Yet, a majority only has limited powers in monitoring procurements by requesting information from the executive, either via reports or evaluations of procurements as part of a larger defence review process. Only a minority of national parliaments have a strong say in procurement decisions: While a majority may establish a legal framework for procurements, most parliaments do not have any role in shaping or determining what kind of equipment is purchased. To summarize, national parliaments are more involved in decisions on troop deployment than in procurement decisions. Though parliaments generally have basic budgetary and information rights, their powers to decide upon the parameters of an operation or procurement are remote. Hence, they are not necessarily involved throughout the whole defence planning process. P&S is, basically, about 1) organising, legitimising interdependence, and 2) saving money. Both objectives must be in the interest and under the scrutiny of parliaments. Therefore, parliaments should be drivers of P&S, perhaps more than governments are. Moreover, for defence cooperation to be successful, reliability for partners is needed. Hence, interparliamentary ties should be strengthened to be able to understand the procedures in partner states and to assess the consequences of closer defence cooperation. SWP-Berlin Role of National Parliaments in Defence Affairs March 2015 11 Annex Questionnaire: Role of Parliament in Troop Deployment Does your parliament… 1. ...have information rights on the deployment of troops abroad? 2. ...debate or is it consulted on the deployment of troops abroad? 3. …take the decision on the deployment of troops abroad? 4. ...approve the deployment of troops abroad a priori? 5. ...approve the budget of the mission? 6. ...determine the mandate of the mission? 7. ...determine the number of troops being deployed? 8. ...determine the rules of engagement? 9. ...determine the duration of the mission? 10. ...determine the type of weapons and equipment to be used? 11. ...visit troops deployed abroad? SWP-Berlin Role of National Parliaments in Defence Affairs March 2015 12 Questionnaire: Role of Parliament in Defence Procurement Does your parliament… 1. …establish a legal framework for procurement? 2. …approve procurement contracts above a certain level of funding or that concern certain types of weapons? level of funding/types of weapons 3. …play a role in selecting the vendor? 4. …request reports from the executive and industry officials regarding specific tenders and contracts? 5. …monitor offset clauses in procurement contracts? 6. …conduct evaluations of procurement as part of a larger defence review process? 7. …debate technical requirements for procurement? 8. …approve or is it briefed on long-term programmatic documents (such as national security strategy, white papers etc.)? Approve/Brief 9. …approve the executive’s annual budget proposal? 10. …make amendments to the annual budget proposal? 11. …debate supplementary budget authorisations? 12. …approve supplementary budget authorisations? SWP-Berlin Role of National Parliaments in Defence Affairs March 2015 13
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