Justizvollzugsanstalt Stuttgart Asperger Straße 60 70439 Stuttgart www.jva-stuttgart.de Besuchsanmeldung Privatbesuche Festnetz: SMS oder Fax: nach Vereinbarung Montag bis Freitag Montag bis Freitag E-Mail: 0711/8020-2742 von 09.00Uhr-11.00 Uhr u.12.00Uhr-15.00Uhr. 0711 8020 2799 nur von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr möglich. -Mittwochs von 08.00 Uhr bis 15.oo Uhr- [email protected] Besuchsanmeldung Behörden Behörden und Rechtsanwälte Mittwoch Einlass: 07.00 Uhr – 10.45 Uhr, 11.30 Uhr – 14.45 Uhr, Einlass: 08:00 Uhr – 10.45 Uhr, 11.30 Uhr – 14.45 Uhr, Sprechzeit bis 11.15 Uhr Sprechzeit bis 15.15 Uhr Sprechzeit bis 11.15 Uhr Sprechzeit bis 15.15 Uhr BEHÖRDEN UND RECHTSANWÄLTE BITTE PER FAX ANMELDEN! 0711 8020 2799 Behördenanfragen 07.00 Uhr - 11.15 Uhr / 12.00 Uhr - 15.15 Uhr Leitung der Besuchsabteilung: 07.00 Uhr - 11.15 Uhr / 12.00 Uhr - 15.15 Uhr Mittwochs ab 08:00 Uhr 0711 8020 2740 0711 8020 2716 Bankverbindungen für Einzahlungen an den Inhaftierten Achtung neu ! Bei Überweisungen aus dem Inland: Empfänger: Zentrale Zahlstelle Justizvollzug IBAN: DE25600501010004552107 BIC: SOLADEST600 Kreditinstitut: Baden-Württembergische Bank Verwendungszweck: Name , Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen Grund der Einzahlung: z.B. Sondergeld 1 Anstaltskennung AK 80 Kontoinhaber: Name des Überweisenden Bei Auslandsüberweisungen: BLZ: BIC-/SWIFT-Code: SOLADEST600 IBAN : DE25600501010004552107 NUR VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLTE ÜBERWEISUNGSAUFTRÄGE KÖNNEN, UM VERWECHSLUNGEN AUSZUSCHLIEßEN, BEARBEITET WERDEN. Besuchsregelung: Allgemeines: Zutritt ist nur nach vorheriger Anmeldung mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis möglich. Führerscheine oder ähnliches gelten nicht als Ausweis. Besuchen Sie einen Untersuchungsgefangenen, bedarf es, je nach Beschluss, der schriftlichen Besuchsgenehmigung des zuständigen Richters oder Staatsanwaltes vor der Terminvergabe. Die Besuchserlaubnis hat nur für einen Besuch Gültigkeit (Faxe oder Kopien von Besuchern werden nicht anerkannt). Jugendliche unter 18 Jahren benötigen bei jedem Besuch die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten beim Eintritt in die JVA Stuttgart. Zum Besuch können höchstens 3 Personen zugelassen werden, wobei Kinder ab 2 Jahren als Besucher gerechnet werden. Kinder unter 14 Jahren können nur in Begleitung ihres Erziehungsberechtigten die Anstalt betreten. Bitte beachten Sie, dass Privatbesuche immer vorher angemeldet werden müssen. Nur bei pünktlichem Erscheinen kann die Durchführung des Besuches gewährt werden. Die Zeitangabe Ihres Besuchstermins bedeutet, dass Sie sich bis spätestens zu diesem Zeitpunkt an der Torwache (Besucherzugang JVA) einfinden müssen. Dolmetscher: Ist ein Dolmetscher vorgeschrieben, sind nur öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscher zugelassen. Auf der Besuchserlaubniss sollte die Dolmetscherüberwachung notiert sein. Dolmetscher müssen von den Besuchern beauftragt werden. Anzahl der Besuche: Besuche mit Untersuchungsgefangenen werden auf monatlich 2x 60 Minuten terminiert. Jugendliche (in der JVA Stuttgart. zählen Gefangene bis zur Vollendung des 24.Lebensjahres als „jugendliche Gefangene“ )können, soweit möglich, monatlich 4 x 60 Minuten erhalten. Strafgefangene monatlich 2x 60 Minuten. Einkauf: Die Besuchseinkäufe können von den Besuchern selbsttätig durchgeführt werden. Die Automaten dafür befinden sich in der Vorhalle der Besuchsüberwachung. Zum Einkauf an den Automaten werden Chipkarten benötigt, die sie beim Betreten der JVA erwerben können. Zum Erwerb der Karten benötigen sie 10,- Euro als Pfand. Dieses Pfand erhalten sie bei Rückgabe der Karte am Automaten wieder ausbezahlt. Diese Karte können sie anschließend mit einem maximalen Betrag von 10,-Euro pro Besuch aufladen. Der Kartenautomat nimmt auch Geldscheine bis maximal 20,-Euro an. Als Ersatz für die Lebensmittelpakete wurde das Sondergeld I eingeführt. Dieses Sondergeld I beträgt für alle Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene z.Zt. 61,25 Euro pro Kalendermonat. Alle Untersuchungsgefangenen können zusätzlich zum SG I weiterhin derzeit für 136,- Euro von ihrem Eigengeld einkaufen. Privatwäsche Es wird einmalig ein Paket mit jeweils Grundausstattung, Sportbekleidung und Oberbekleidung angenommen. Jedes Privatwäschestück wird vor Ausgabe an den Gefangenen gekennzeichnet um eine Zuordnung zum Besitzer zu gewährleisten. Das Merkblatt Privatwäsche für Besucher und die Inhaltsverzeichnisse für das Oberbekleidungs- und das Grundausstattungspaket, sowie für das Sportbekleidungspaket erhalten Sie vom Besuchsbeamten oder aus dem Internet. Zur Beachtung: Grundausstattungspakete und Oberbekleidungspakete, sowie Sportbekleidungspakete müssen jeweils einzeln per Post zugesandt bzw. können beim Besuch einzeln abgegeben werden. Es ist nicht möglich, Grundausstattung und Oberbekleidung beziehungsweise Sportbekleidung , in einem Paket zu zusenden bzw. beim Besuch abzugeben. Auf den Paketen muss ein Kuvert angebracht sein, in welchem sich ein Inhaltsverzeichnis der übersandten Kleidungstücke befindet. Bei der Zusendung des Sportbekleidungspaketes ist es unerheblich, ob bereits eine Grundausstattung vorhanden ist. Paketmaße: Es können nur Paket bis zur Maximalgröße von 53 cm ( Breite) x 38 cm ( Höhe ) angenommen werden. Pakete, welche diese Maße überschreiten , werden zurückgesandt. Auf dem Paket muss ein Kuvert mit einem ausgefüllten Inhaltsverzeichnis angebracht sein. Jeder Gefangene, der in der JVA Stuttgart seine Privatwäsche tragen möchte, muss beim internen Anstaltseinkauf ein Wäschenetz mit der entsprechenden Nummer erwerben. Erst wenn dieses Wäschenetz erworben und registriert wurde, kann die Annahme des privaten Grundausstattungswäschepaketes bzw. des Oberbekleidungspaketes oder des Sportbekleidungspaketes erfolgen. Besucher können beim Erstbesuch, in Verbindung mit einer Wäscheabgabe, in der Besuchsüberwachung ein Wäschenetz für den Gefangenen erwerben. Voraussetzungen zum Erwerb des Wäschenetzes: Der Gefangene hat noch kein Wäschenetz auf seinen Namen eingetragen. Der Bedienstete am Besucherschalter der Torwache erteilt ihnen hierzu Auskunft. Sie müssen, zu Ihrer Einkaufskarte für Ihre Zuwendung an den Gefangenen, zusätzlich eine zweite Einkaufskarte erwerben und mit 10,- Euro Guthaben aufladen. Bei dieser zweiten Einkaufskarte ist ebenfalls das Pfand von 10 ,- Euro aufzuwenden. Dieses Pfand erhalten Sie bei der Rückgabe am Automaten wieder erstattet. Zum Erwerb eines Wäschenetzes müssen Sie also insgesamt 20,- Euro mitführen. Zusendung von Büchern Zeitschriften Tonträgern ( CDs und Musikkassetten / Hörbücher ) Die Zusendung von Zeitschriften und Zeitungen ist nur direkt über den Verlag möglich. Der Bezug von Büchern, Musik-CD`s und Hörbüchern ist nur über die folgenden Händler / Unternehmen zulässig: - Weltbild / Jokers, Libri GmbH (Unterverlag von Jokers) Buchhandlung Wittwer (Stuttgart), Evangelische Jugendwerk (EJW), Thalia. Türk.Kitabevi ( Türkischer Bücherversand ) Stiftung Marburger Medien Zusendungen sonstiger Dritter werden nicht angenommen. Auch Sendungen in denen sich Gegenstände befinden, werden nicht angenommen. Ebenfalls von der Zusendung ausgeschlossen sind DVDs. Es werden bis zu 10 Fotos angenommen. Die maximale Größe der Fotos darf die einer handelsüblichen Postkarte nicht überschreiten.
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