Justizvollzugsanstalt Stuttgart

Justizvollzugsanstalt Stuttgart
Asperger Straße 60
70439 Stuttgart
www.jva-stuttgart.de
Besuchsanmeldung Privatbesuche
Festnetz:
SMS oder Fax:
nach Vereinbarung
Montag bis Freitag
Montag bis Freitag
E-Mail:
0711/8020-2742
von 09.00Uhr-11.00 Uhr u.12.00Uhr-15.00Uhr.
0711 8020 2799 nur von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr möglich.
-Mittwochs von 08.00 Uhr bis 15.oo Uhr-
[email protected]
Besuchsanmeldung Behörden
Behörden und Rechtsanwälte
Mittwoch
Einlass: 07.00 Uhr – 10.45 Uhr,
11.30 Uhr – 14.45 Uhr,
Einlass: 08:00 Uhr – 10.45 Uhr,
11.30 Uhr – 14.45 Uhr,
Sprechzeit bis 11.15 Uhr
Sprechzeit bis 15.15 Uhr
Sprechzeit bis 11.15 Uhr
Sprechzeit bis 15.15 Uhr
BEHÖRDEN UND RECHTSANWÄLTE BITTE PER FAX ANMELDEN!
0711 8020 2799
Behördenanfragen
07.00 Uhr - 11.15 Uhr / 12.00 Uhr - 15.15 Uhr
Leitung der Besuchsabteilung: 07.00 Uhr - 11.15 Uhr / 12.00 Uhr - 15.15 Uhr
Mittwochs ab 08:00 Uhr
0711 8020 2740
0711 8020 2716
Bankverbindungen für Einzahlungen an den Inhaftierten
Achtung neu !
Bei Überweisungen aus dem Inland:
Empfänger:
Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
IBAN:
DE25600501010004552107
BIC:
SOLADEST600
Kreditinstitut:
Baden-Württembergische Bank
Verwendungszweck:
Name , Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen
Grund der Einzahlung:
z.B. Sondergeld 1
Anstaltskennung
AK 80
Kontoinhaber:
Name des Überweisenden
Bei Auslandsüberweisungen:
BLZ: BIC-/SWIFT-Code:
SOLADEST600
IBAN :
DE25600501010004552107
NUR VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLTE ÜBERWEISUNGSAUFTRÄGE KÖNNEN, UM VERWECHSLUNGEN AUSZUSCHLIEßEN, BEARBEITET WERDEN.
Besuchsregelung:
Allgemeines:
Zutritt ist nur nach vorheriger Anmeldung mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis möglich.
Führerscheine oder ähnliches gelten nicht als Ausweis.
Besuchen Sie einen Untersuchungsgefangenen, bedarf es, je nach Beschluss, der schriftlichen Besuchsgenehmigung des zuständigen Richters oder Staatsanwaltes vor der Terminvergabe. Die Besuchserlaubnis hat nur für einen Besuch Gültigkeit (Faxe oder Kopien von Besuchern werden nicht anerkannt).
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen bei jedem Besuch die schriftliche Einverständniserklärung eines
Erziehungsberechtigten beim Eintritt in die JVA Stuttgart.
Zum Besuch können höchstens 3 Personen zugelassen werden, wobei Kinder ab 2 Jahren als Besucher
gerechnet werden. Kinder unter 14 Jahren können nur in Begleitung ihres Erziehungsberechtigten die Anstalt betreten. Bitte beachten Sie, dass Privatbesuche immer vorher angemeldet werden müssen.
Nur bei pünktlichem Erscheinen kann die Durchführung des Besuches gewährt werden.
Die Zeitangabe Ihres Besuchstermins bedeutet, dass Sie sich bis spätestens zu diesem Zeitpunkt
an der Torwache (Besucherzugang JVA) einfinden müssen.
Dolmetscher: Ist ein Dolmetscher vorgeschrieben, sind nur öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscher
zugelassen. Auf der Besuchserlaubniss sollte die Dolmetscherüberwachung notiert sein.
Dolmetscher müssen von den Besuchern beauftragt werden.
Anzahl der Besuche:
Besuche mit Untersuchungsgefangenen werden auf monatlich 2x 60 Minuten terminiert. Jugendliche (in der JVA Stuttgart. zählen Gefangene bis zur Vollendung des 24.Lebensjahres als „jugendliche Gefangene“ )können, soweit möglich, monatlich 4 x 60 Minuten erhalten. Strafgefangene monatlich 2x 60 Minuten.
Einkauf:
Die Besuchseinkäufe können von den Besuchern selbsttätig durchgeführt werden.
Die Automaten dafür befinden sich in der Vorhalle der Besuchsüberwachung.
Zum Einkauf an den Automaten werden Chipkarten benötigt, die sie beim Betreten der JVA
erwerben können.
Zum Erwerb der Karten benötigen sie 10,- Euro als Pfand. Dieses Pfand erhalten sie bei Rückgabe der
Karte am Automaten wieder ausbezahlt. Diese Karte können sie anschließend mit einem
maximalen Betrag von 10,-Euro pro Besuch aufladen.
Der Kartenautomat nimmt auch Geldscheine bis maximal 20,-Euro an.
Als Ersatz für die Lebensmittelpakete wurde das Sondergeld I eingeführt.
Dieses Sondergeld I beträgt für alle Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene z.Zt. 61,25 Euro
pro Kalendermonat.
Alle Untersuchungsgefangenen können zusätzlich zum SG I weiterhin derzeit für 136,- Euro von
ihrem Eigengeld einkaufen.
Privatwäsche
Es wird einmalig ein Paket mit jeweils Grundausstattung, Sportbekleidung und Oberbekleidung angenommen.
Jedes Privatwäschestück wird vor Ausgabe an den Gefangenen gekennzeichnet um eine
Zuordnung zum Besitzer zu gewährleisten.
Das Merkblatt Privatwäsche für Besucher und die Inhaltsverzeichnisse für das Oberbekleidungs- und das
Grundausstattungspaket, sowie für das Sportbekleidungspaket erhalten Sie vom Besuchsbeamten oder
aus dem Internet.
Zur Beachtung:
Grundausstattungspakete und Oberbekleidungspakete, sowie Sportbekleidungspakete müssen
jeweils einzeln per Post zugesandt bzw. können beim Besuch einzeln abgegeben werden. Es ist
nicht möglich, Grundausstattung und Oberbekleidung beziehungsweise Sportbekleidung , in einem
Paket zu zusenden bzw. beim Besuch abzugeben.
Auf den Paketen muss ein Kuvert angebracht sein, in welchem sich ein Inhaltsverzeichnis der
übersandten Kleidungstücke befindet.
Bei der Zusendung des Sportbekleidungspaketes ist es unerheblich, ob bereits eine Grundausstattung vorhanden ist.
Paketmaße: Es können nur Paket bis zur Maximalgröße von 53 cm ( Breite) x 38 cm ( Höhe )
angenommen werden.
Pakete, welche diese Maße überschreiten , werden zurückgesandt.
Auf dem Paket muss ein Kuvert mit einem ausgefüllten Inhaltsverzeichnis angebracht
sein.
Jeder Gefangene, der in der JVA Stuttgart seine Privatwäsche tragen möchte, muss beim
internen Anstaltseinkauf ein Wäschenetz mit der entsprechenden Nummer erwerben.
Erst wenn dieses Wäschenetz erworben und registriert wurde, kann die Annahme des privaten Grundausstattungswäschepaketes bzw. des Oberbekleidungspaketes oder des
Sportbekleidungspaketes erfolgen.
Besucher können beim Erstbesuch, in Verbindung mit einer Wäscheabgabe, in der Besuchsüberwachung ein Wäschenetz für den Gefangenen erwerben.
Voraussetzungen zum Erwerb des Wäschenetzes:
 Der Gefangene hat noch kein Wäschenetz auf seinen Namen eingetragen. Der Bedienstete am Besucherschalter der Torwache erteilt ihnen hierzu Auskunft.
 Sie müssen, zu Ihrer Einkaufskarte für Ihre Zuwendung an den Gefangenen, zusätzlich eine zweite Einkaufskarte erwerben und mit 10,- Euro Guthaben aufladen. Bei
dieser zweiten Einkaufskarte ist ebenfalls das Pfand von 10 ,- Euro aufzuwenden.
Dieses Pfand erhalten Sie bei der Rückgabe am Automaten wieder erstattet. Zum
Erwerb eines Wäschenetzes müssen Sie also insgesamt 20,- Euro mitführen.
Zusendung von Büchern Zeitschriften Tonträgern ( CDs und Musikkassetten / Hörbücher )
Die Zusendung von Zeitschriften und Zeitungen ist nur direkt über den Verlag möglich.
Der Bezug von Büchern, Musik-CD`s und Hörbüchern ist nur über die folgenden Händler / Unternehmen
zulässig:
-
Weltbild / Jokers,
Libri GmbH (Unterverlag von Jokers)
Buchhandlung Wittwer (Stuttgart),
Evangelische Jugendwerk (EJW),
Thalia.
Türk.Kitabevi ( Türkischer Bücherversand )
Stiftung Marburger Medien
Zusendungen sonstiger Dritter werden nicht angenommen. Auch Sendungen in denen sich Gegenstände
befinden, werden nicht angenommen.
Ebenfalls von der Zusendung ausgeschlossen sind DVDs.
Es werden bis zu 10 Fotos angenommen.
Die maximale Größe der Fotos darf die einer handelsüblichen Postkarte nicht überschreiten.