Sanierung des Gotthard-Strassentunnels

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Medienmitteilung
Sanierung des Gotthard-Strassentunnels
Mezzana, 11. November 2015
Der Staatsrat des Kantons Tessin hat anlässlich einer Medienkonferenz im
Südtessin seine Haltung zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels bekräftigt.
Der Staatsrat unterstützt den Sanierungsvorschlag von Bundesrat und Parlament.
Nur so kann der Kanton auch während der fast dreijährigen Vollschliessung auf
eine verlässliche Strassenverbindung mit dem Rest des Landes zählen und die
Sicherheit im Tunnel verbessert werden. Der Bau von provisorischen
Verladeanlagen lehnt er ab.
Die Kantonsregierung hat anlässlich einer Medienkonferenz in Mezzana seine
Unterstützung für die Sanierungsvariante bekräftigt, die den Bau einer zweiten Röhre
ohne Erhöhung der Kapazität vorsieht. Ein „Nein“ zu dieser Sanierungsvariante wäre
schwierig zu interpretieren, und würde zu einer Zeit der großen Unsicherheit führen.
Notwendig wäre der Bau von provisorischen Verladeanlagen für LKWs und PKWs. Der
Staatsrat hat sich dezidiert gegen den Bau solcher Verladeanlagen im Kanton Tessin
ausgesprochen. Der Bau solcher Verladeanlagen im Ausland wäre mit Unsicherheiten
verbunden und teurer als der Bau des Sanierungstunnels. Zudem würden solche
Verladeanlagen die Verlagerungspolitik konkurrenzieren. Sie könnten frühestens im Jahr
2028 in Betrieb gehen. Der Kanton Tessin wäre während drei Jahren vom Rest des
Landes isoliert, mit negativen Folgen für die Wirtschaft kantonaler und nationaler Ebene.
Der Staatsrat unterstreicht, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung das beste
Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Der Bau einer zweiten Röhre stellt sicher, dass auch
die kommenden Sanierungen in 30 oder 40 Jahren ohne Unterbrechung des Verkehrs
und ohne zusätzliche Investitionen durchgeführt werden können.
Die Kosten für die von Bundesrat und Parlament beschlossene Sanierungsvariante sind
absolut vergleichbar mit den Kosten für die Sanierung anderer Autobahnabschnitte. Der
Bau des Sanierungstunnels auf der A2 am Belchen kostet gar rund 30% mehr pro
Kilometer als der Sanierungstunnel am Gotthard. Es besteht kein Grund, um am
Gotthard von dem im Nationalstrassennetz gültigen Standards abzuweichen.
Der Staatsrat hat schliesslich die Bedeutung der Sicherheit hervorgehoben: Nur die vom
Bundesrat vorgeschlagene Sanierungsvariante erlaubt es, die Gefahr von Frontal- oder
Streifkollisionen im Tunnel zu beseitigen, eine Gefahr die bis heute zum Tod von 36
Menschen geführt hat.
Weitere Auskünfte:
Norman Gobbi, Staatsratspräsident, [email protected], tel. 091 814 44 90
Jörg De Bernardi, Delegierter für Bundesbeziehungen, tel. 091 814 59 91, [email protected]