F03B-Waldarbeiter-2016-Löhne Auszug aus dem LOHNTARIFVERTRAG für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 28. Januar 2016 - Gültig ab 1. Januar 2016 §3 Einmalzahlung und Lohntabelle Als Bestandteil der Lohnerhöhungen wird für Januar 2016 eine Einmalzahlung in Höhe von 50,00 Euro gezahlt. Bei Teilzeit vermindert sich die Höhe der Einmalzahlung im Verhältnis der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zur tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit. Die Einmalzahlung wird mit der Lohnabrechnung für den Monat Februar 2016 fällig. Ab dem 1. Februar 2016 gelten für die im Stundenlohn durchgeführten Arbeiten folgende Gesamtbruttostundenlöhne: ab 01.01.2016 ab 01.01.2017 Lohngruppe 1 Arbeitnehmer für leichte Arbeiten ohne Berufskönnen 8,80 Euro 9,10 Euro Lohngruppe 2 Arbeitnehmer für leichte Arbeiten mit Berufskönnen 9,42 Euro 9,72 Euro Lohngruppe 3 Arbeitnehmer für schwere Arbeiten 11,48 Euro 11,78 Euro Lohngruppe 4 Forstwirt (Waldfacharbeiter) 12,51 Euro 12,81 Euro Lohngruppe 5 Forstwirtschaftsmeister (Haumeister) 13,85 Euro 14,15 Euro 15,60 Euro 15,90 Euro Lohngruppe 6 Forstwirtschaftsmeister ab 5. Meisterjahr und die als solche eingestellt sind §3 Lohntabelle Für die im Stundenlohn durchgeführten Arbeiten gelten folgende Gesamtbruttostundenlöhne: ab 1.1.2016 ab 1.1.2017 Lohngruppe 1 Arbeitnehmer für leichte Arbeiten ohne Berufskönnen 8,80 € 9,10 € 9,42 € 9,72 € 11,48 € 11,78 € Lohngruppe 4 - Ecklohn Forstwirt (Waldfacharbeiter) 12,51 € 12,81 € Lohngruppe 5 Forstwirtschaftsmeister (Haumeister) 13,85 € 14,15 € Lohngruppe 6 Forstwirtschaftsmeister ab 5. Meisterjahr und die als solche eingestellt sind 15,70 € 16,00 € Lohngruppe 2 Arbeitnehmer für leichte Arbeiten mit Berufskönnen Lohngruppe 3 Arbeitnehmer für schwere Arbeiten
© Copyright 2024 ExpyDoc