Auszug aus dem Lohntarifvertrrag

F03B-Waldarbeiter-2016-Löhne
Auszug aus dem
LOHNTARIFVERTRAG
für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen
beschäftigten Waldarbeiter vom 28. Januar 2016
- Gültig ab 1. Januar 2016 §3
Einmalzahlung und Lohntabelle
Als Bestandteil der Lohnerhöhungen wird für Januar 2016 eine Einmalzahlung in Höhe von
50,00 Euro gezahlt. Bei Teilzeit vermindert sich die Höhe der Einmalzahlung im Verhältnis
der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zur tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit. Die
Einmalzahlung wird mit der Lohnabrechnung für den Monat Februar 2016 fällig.
Ab dem 1. Februar 2016 gelten für die im Stundenlohn durchgeführten Arbeiten folgende
Gesamtbruttostundenlöhne:
ab
01.01.2016
ab
01.01.2017
Lohngruppe 1
Arbeitnehmer für leichte Arbeiten ohne
Berufskönnen
8,80 Euro
9,10 Euro
Lohngruppe 2
Arbeitnehmer für leichte Arbeiten mit
Berufskönnen
9,42 Euro
9,72 Euro
Lohngruppe 3
Arbeitnehmer für schwere Arbeiten
11,48 Euro
11,78 Euro
Lohngruppe 4
Forstwirt (Waldfacharbeiter)
12,51 Euro
12,81 Euro
Lohngruppe 5
Forstwirtschaftsmeister (Haumeister)
13,85 Euro
14,15 Euro
15,60 Euro
15,90 Euro
Lohngruppe 6
Forstwirtschaftsmeister ab 5. Meisterjahr und die
als solche eingestellt sind
§3
Lohntabelle
Für die im Stundenlohn durchgeführten Arbeiten gelten folgende Gesamtbruttostundenlöhne:
ab 1.1.2016
ab 1.1.2017
Lohngruppe 1
Arbeitnehmer für leichte Arbeiten ohne Berufskönnen
8,80 €
9,10 €
9,42 €
9,72 €
11,48 €
11,78 €
Lohngruppe 4 - Ecklohn Forstwirt (Waldfacharbeiter)
12,51 €
12,81 €
Lohngruppe 5
Forstwirtschaftsmeister (Haumeister)
13,85 €
14,15 €
Lohngruppe 6
Forstwirtschaftsmeister ab 5. Meisterjahr
und die als solche eingestellt sind
15,70 €
16,00 €
Lohngruppe 2
Arbeitnehmer für leichte Arbeiten mit Berufskönnen
Lohngruppe 3
Arbeitnehmer für schwere Arbeiten