Pressemitteilung der IAVH (International Association for Veterinary Homeopathy), GGTM (Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin e.V.), ECH (European Committee for Homeopathy) zum Thema „EU-Verordnung über Tierarzneimittel (COM (2014) 558 final) Der Einsatz von Naturheilkunde bei Tieren muss ohne weitere Einschränkungen erhalten bleiben – tausende homöopathische Arzneien könnten in Zukunft für Tiere nicht mehr verfügbar sein! (18.9.2015, IAVH, GGTM, ECH) Naturheilkundliche Heilmittel wie Homöopathika, Phythotherapeutika und anthroposophische Arzneimittel werden aufgrund zahlreicher Behandlungserfolge immer populärer. Viele Heim-, Sport- und landwirtschaftliche Nutztiere profitieren durch ihre Verschreibung. Die Verschreibung solcher Medikamente verbessert aber nicht nur deren Lebensqualität, sondern ihr Einsatz verringert auch den Einsatz von Antibiotika. Naturheilkundliche Arzneimittel verursachen (mit wenigen Ausnahmen) keine Rückstände in Fleisch, Milch, oder Absonderungen der Tiere (und Menschen). Die EU hat in der Regulation EU 834/07 ihre Präferenz für den Einsatz von homöopathischen und phythotherapeutischen Arzneimitteln in der Bio-Landwirtschaft etabliert. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn auf die spezifischen Besonderheiten homöopathischer und phytotherapeutischer Medikamente Rücksicht genommen wird. Einige der Formulierungen im abzustimmenden Vorschlag der geplanten EU-Verordnung COM(2014)558 ignorieren diese Besonderheiten. Durch diese teils widersprüchlichen oder ungenauen Formulierungen werden derartige Erschwernisse kreiert, die zum Verschwinden dieser Therapien führen können. Dies entspricht nicht dem Wunsch vieler TierärztInnen und TierhalterInnen in der EU. Die GGTM (Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin), die IAVH (International Association for Veterinary Homeopathy) und das ECH (European Committee for Homeopathy) fordern daher, dass der in dieser Form vorliegende Entwurf nicht vom Europäischen Parlament angenommen wird. Folgende Punkte gehören davor berücksichtigt: Die bestehende Vielfalt der naturheilkundlichen Therapieverfahren mit ihren Traditionen in Europa muss erhalten bleiben bzw. sichergestellt werden. Zulassungen und Registrierungen, die gemäß der Verordnung 726/2004 oder gemäß der Richtlinie 2001/82/EG erteilt oder von der Richtlinie 2001/82/EG anerkannt wurden, müssen fortbestehen (z.B. homöopathische oder pflanzliche Tierarzneimittel). Neben homöopathischen Tierarzneimitteln müssen explizit auch pflanzliche Zubereitungen als Tierarzneimittel genannt und anerkannt werden. Der Einsatz naturheilkundlicher Arzneimittel durch Tierärzte, insbesondere auch bei Nutztieren, muss erheblich erleichtert werden. Der Begriff „immunologische homöopathische Produkte“ ist völlig unklar und in keinem anderen pharmazeutischen oder juristischen Text zu finden. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte der Absatz „Immunologische homöopathische Produkte können nicht nach dem vereinfachten Verfahren registriert werden, da immunologische Arzneimittel in hoher Verdünnung eine Reaktion auslösen können.“ gestrichen werden. Homöopathische Einzelmittel müssen weiterhin für Menschen und Tiere ident behandelt werden, da sie 100% ident sind. Die Definition „Homöopathische Tierarzneimittel“ sollte daher nicht für registrierte homöopathische Einzelmittel (die in Herstellung, Qualitätsstandards und Anwendung für Mensch und Tier ident sind) angewendet werden. Die Bezeichnung „Homöopathische Tierarzneimittel“ sollte einzig für die zugelassenen homöopathischen Arzneispezialitäten mit spezieller Indikation für Zieltierarten gelten. Alle Tiere sollen von TierärztInnen mit allen am europäischen Arzneimittelmarkt befindlichen homöopathischen Arzneimitteln behandelt werden dürfen (ausgenommen jener, die gemäß Verordnung (EU) 37/2010 für Lebensmittel liefernde Tiere verboten sind). Eine eigens für Tiere vorgesehene Registrierung der derzeit generell registrierten Homöopathika, die seit jeher in der Human- und Veterinärmedizin gleichermaßen bewährt eingesetzt werden, würde aus wirtschaftlichen Gründen kaum durchgeführt werden. Die Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin (GGTM e.V.) ist die Interessenvertretung ganzheitlich arbeitender Tierärztinnen und Tierärzte, die neben ihrer schulmedizinischen Grundausbildung zusätzlich naturheilkundliche Therapiemethoden anwenden. Die GGTM e.V. hat über 700 Mitglieder in Deutschland, Österreich, der Schweiz und weiteren EUMitgliedstaaten. Allein in Deutschland wenden darüber hinaus mehrere tausend Tierärztinnen und Tierärzte homöopathische, pflanzliche und anthroposophische Arzneimittel mit Erfolg für das Tierwohl an. Die Bandbreite der Therapieverfahren können Sie der Webseite der GGTM -Information für Tierhalter- entnehmen. Eine entsprechende Broschüre ist auch als Download unter http://ggtm.de/index.php?id=1977 verfügbar. Die International Association for Veterinary Homeopathy (IAVH) ist die internationale Dachorganisation für Veterinärhomöopathie. Sie wurde 1986 mit dem Ziel gegründet, das Wissen, Verständnis und die praktischen Erkenntnisse auf dem Gebiet der homöopathischen Tiermedizin zu wahren und zu fördern. Der nachhaltigen Arbeit zum Wohle der Tiergesundheit im Rahmen einer erweiterten medizinischen Sichtweise und in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des ökologischen Landbaus hat sich die IAVH im Besonderen verschrieben. Die IAVH hat über 700 Mitglieder weltweit. Klinische Forschung, Publikationen (Homepage mit sämtlichen veröffentlichten Studien: www.homeopathicvet.org) und der Erfahrungsaustausch im Rahmen von Tagungen und Kongressen, sowie Seminartätigkeit und die Fort- und Weiterbildung im Bereich der tierärztlichen Homöopathie bilden Kernbereiche unserer Arbeit. Das European Committee for Homeopathy (ECH) repräsentiert alle ÄrztInnen, die sich auf Homöopathie spezialisiert haben und ist in 40 Gesellschaften in 25 europäischen Ländern organisiert. Die wissenschaftliche Entwicklung der Homöopathie voranzutreiben; hohe Standards in Ausbildung, Training und Ausübung der homöopathischen Behandlungsweise zu erhalten; professionelle Standards in der homöopathischen Praxis in Europa zu harmonisieren; qualitativ hochwertige homöopathische Versorgung der PatientInnen anzubieten und diese qualitativ hochwertige homöopathische Therapieform in das Europäische Gesundheitssystem zu intergieren sind unsere Ziele. Der Aufgabenbereich des ECH subcommitte pharmacy umfasst u.a. folgende Aufgaben: Unterstützung der Verfügbarkeit von sicheren hochwertigen homöopathischen Arzneimitteln und ein harmonisiertes System der Nomenklatur für homöopathische Arzneimittel zu fördern, um sicherzustellen, dass es keine Unklarheiten hinsichtlich des Ausgangsmaterial der Arzneien gibt. Die sorgfältige Beobachtung von Wirkstoffanalysen der Ausganssubstanzen und das Procedere der Herstellung bürgen für die pharmazeutische Qualität von homöopathischen Arzneimitteln. Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin e.V. Dr. Heidi Kübler, 1. Vorsitzende GGTM-Geschäftsstelle Mooswaldstr. 7 D-79227 Schallstadt Fon: +49 7664 403638 -0 Fax: -88 [email protected] www.ggtm.de International Association for Veterinary Homeopathy Dr. Edward DeBeukelear, Präsident IAVH-Geschäftsstelle Mooswaldstr. 7 D-79227 Schallstadt Fon: +49 7664 403638 -20 Fax: -88 [email protected] www.iavh.org European Committe for Homeopathy ECH Sekretariat Noorwegenstraat 49 Haven 8008X BE-9940 Evergem [email protected] www.homeopathyeurope.org Dr. Thomas Peinbauer, Präsident
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