Informationen für Polizei und Justiz

Institut für Rechtsmedizin
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Butenfeld 34 (Gebäude N81)
22529 Hamburg
Arbeitsbereich Toxikologie
Aufgaben
Das toxikologische Labor beschäftigt sich mit dem
analytischen Nachweis von Drogen, Arzneimitteln
und anderen Fremdstoffen in menschlichem Untersuchungsmaterial.
Kontakt
Leiterin Dr. rer. nat. H. Andresen-Streichert
Forensische Toxikologin GTFCh
Tel: 0 40/ 7410 - 52128
[email protected]
Diese Untersuchungen, einschließlich der Gutachten- und Befunderstellung, werden für verschiedene
Auftraggeber, wie z.B. Krankenhäuser, Gerichte,
Staatsanwaltschaften, Polizei, Fahrerlaubnisbehörden oder andere Institutionen sowie Privatpersonen
durchgeführt.
Labor
Tel: 0 40/ 7410 - 52134
Sekretariat
Frau Burkhardt, Frau Fischer
Tel.: 0 40/ 7410 - 53617
(telef. Sprechzeiten: 9:00-13:00 Uhr)
Süd
Fax: 0 40/ 7410 - 58660
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Die Untersuchungen erfolgen entsprechend aktueller
Richtlinien mittels moderner („gerichtsverwertbarer“)
Analysenmethoden wie z.B. Immunoassays sowie
Gaschromatographie und/oder Flüssigchromatographie gekoppelt mit massenspektrometrischen
Detektoren.
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Neues
Klinikum
Gesundheitszentrum
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Zentrum für Diagnostik
Institut für Rechtsmedizin
Frickestraße
Campus
Lehre
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Buchenal
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Das Labor ist seit 2004 nach DIN ISO 17025 für
forensische Zwecke akkreditiert.
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Informationen für
Polizei und Justiz
Arbeitsbereich Toxikologie
Arbeitsbereich Alkohologie
Forensische Untersuchungen
Drogenanalytik
Im Bereich der Forensischen Toxikologie und Alkohologie werden in den Laboren des Instituts für Rechtsmedizin Proben bei folgenden Fragestellungen untersucht:
Das toxikologische Labor führt auch andere Untersuchungen auf Inhaltsstoffe und Abbauprodukte illegaler
Drogen in Blut, Urin und Haaren durch.
Untersuchungen im Auftrag der Polizei:
Die Gutachten werden für verschiedene Fragestellungen
erstattet, wie z.B.
Besteht der Verdacht, dass eine Person unter dem
Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten ein
Kraftfahrzeug geführt hat, wird eine Blutprobe entnommen um zu klären, ob diese Person aufgrund einer
Substanzbeeinflussung nicht mehr in der Lage war, ein
Kraftfahrzeug mit der erforderlichen Sicherheit zu führen. Des Weiteren werden Proben von Personen untersucht, die unter dem Einfluss von Drogen oder
Medikamenten eine Straftat begangen haben und
dadurch in ihrer Steuerungsfähigkeit möglicherweise
erheblich beeinträchtigt waren, sowie von Personen,
die möglicherweise Opfer einer Straftat geworden sind
(Untersuchung auf sog. „K.-o.-Tropfen“).
Post-mortem Toxikologie:
Wenn bei einem Todesfall der Verdacht einer todesursächlichen oder mittodesursächlichen Intoxikation
besteht, werden die im Rahmen der Obduktion gewonnenen Asservate nach Auftrag durch die Staatsanwaltschaft im Toxikologischen Labor auf das Vorhandensein von Drogen, Medikamenten oder Chemikalien
analysiert. So kann die Todesursache geklärt und der
Verdacht eines Suizides, einer Vergiftung durch fremde
Hand oder einer Fehlmedikation bestätigt oder ausgeschlossen werden.
▪▪ bei Sorgerechtsstreitigkeiten
▪▪ zur Kontrolle von Drogen-Entzugsbehandlungen
▪▪ zur Überprüfung von Bewährungsauflagen
▪▪ für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Im Haar können folgende Parameter überprüft werden:
▪▪ Amphetamine und Amphetaminderivate (Ecstasy),
▪▪ Benzodiazepine,
▪▪ Cannabisinhaltsstoff (THC),
▪▪ Cocain und das Cocainabbauprodukt
(Benzoylecgonin),
▪▪ Opiate (Heroinabbauprodukte [Morphin,
Monoacetylmorphin], Codein und Dihydrocodein)
▪▪ Substitutionsmedikamente (Methadon,
Buprenorphin)
Das Drogenscreening im Urin umfasst üblicherweise
folgende Parameter:
▪▪ Amphetamin und Methamphetamin
▪▪ Ecstasy-Substanzen
▪▪ Benzodiazepine
▪▪ Cocain-Abbauprodukte
▪▪ Cannabisabbauprodukt (THC-COOH)
▪▪ Opiate (u.a. Heroin-Abbauprodukte)
▪▪ Methadon (Substitutionsmedikament)
Darüber hinaus können:
• weitere illegale Drogen (z.B. LSD, Phencyclidin, Propoxyphen)
• weitere Medikamente (Barbiturate, Buprenorphin, Tricyclische Antidepressiva)
• Ethylglucuronid (Alkoholabbauprodukt)
bestimmt werden.
Je nach Fragestellung kann ein erweitertes oder eingeschränktes Analysespektrum untersucht werden.
Es erfolgt eine sog. Bestätigungsanalyse der positiven
Vortest-Ergebnisse mittels GC/MS oder LC/MS, so dass
die forensische Verwertbarkeit der Ergebnisse gewährleistet ist.