Institut für Rechtsmedizin Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Butenfeld 34 (Gebäude N81) 22529 Hamburg Arbeitsbereich Toxikologie Aufgaben Das toxikologische Labor beschäftigt sich mit dem analytischen Nachweis von Drogen, Arzneimitteln und anderen Fremdstoffen in menschlichem Untersuchungsmaterial. Kontakt Leiterin Dr. rer. nat. H. Andresen-Streichert Forensische Toxikologin GTFCh Tel: 0 40/ 7410 - 52128 [email protected] Diese Untersuchungen, einschließlich der Gutachten- und Befunderstellung, werden für verschiedene Auftraggeber, wie z.B. Krankenhäuser, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei, Fahrerlaubnisbehörden oder andere Institutionen sowie Privatpersonen durchgeführt. Labor Tel: 0 40/ 7410 - 52134 Sekretariat Frau Burkhardt, Frau Fischer Tel.: 0 40/ 7410 - 53617 (telef. Sprechzeiten: 9:00-13:00 Uhr) Süd Fax: 0 40/ 7410 - 58660 erfe Die Untersuchungen erfolgen entsprechend aktueller Richtlinien mittels moderner („gerichtsverwertbarer“) Analysenmethoden wie z.B. Immunoassays sowie Gaschromatographie und/oder Flüssigchromatographie gekoppelt mit massenspektrometrischen Detektoren. N45 TAXI Ge sch wi ste r-S ch oll -St N41 raß e W23 W16 W27 N21 N20 C O61 D O10 W30 W37 W39 W14 W35 Neues Klinikum Gesundheitszentrum Spectrum am UKE P O53 O49 O26 O38 O24 O58 O54 O50 O22 N3 2 O64 O70 P B A 43 C W26 D W29 B Erika-Haus N30 N27 A W12 W28 N26 Campus Forschung P Kinder N23 N19 N17 P W41 N24 N60 W2 4 B N44 N22 N13 A N43 N46 N34 N61 N36 N80 O46 O57 O59 N71 N62 Zentrum für Diagnostik Institut für Rechtsmedizin Frickestraße Campus Lehre N55 HPI O56 N81 N67 N65 O55 Buchenal lee N69 N70 N73 Butenfel d lds tra ße Das Labor ist seit 2004 nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke akkreditiert. W44 Informationen für Polizei und Justiz Arbeitsbereich Toxikologie Arbeitsbereich Alkohologie Forensische Untersuchungen Drogenanalytik Im Bereich der Forensischen Toxikologie und Alkohologie werden in den Laboren des Instituts für Rechtsmedizin Proben bei folgenden Fragestellungen untersucht: Das toxikologische Labor führt auch andere Untersuchungen auf Inhaltsstoffe und Abbauprodukte illegaler Drogen in Blut, Urin und Haaren durch. Untersuchungen im Auftrag der Polizei: Die Gutachten werden für verschiedene Fragestellungen erstattet, wie z.B. Besteht der Verdacht, dass eine Person unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten ein Kraftfahrzeug geführt hat, wird eine Blutprobe entnommen um zu klären, ob diese Person aufgrund einer Substanzbeeinflussung nicht mehr in der Lage war, ein Kraftfahrzeug mit der erforderlichen Sicherheit zu führen. Des Weiteren werden Proben von Personen untersucht, die unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten eine Straftat begangen haben und dadurch in ihrer Steuerungsfähigkeit möglicherweise erheblich beeinträchtigt waren, sowie von Personen, die möglicherweise Opfer einer Straftat geworden sind (Untersuchung auf sog. „K.-o.-Tropfen“). Post-mortem Toxikologie: Wenn bei einem Todesfall der Verdacht einer todesursächlichen oder mittodesursächlichen Intoxikation besteht, werden die im Rahmen der Obduktion gewonnenen Asservate nach Auftrag durch die Staatsanwaltschaft im Toxikologischen Labor auf das Vorhandensein von Drogen, Medikamenten oder Chemikalien analysiert. So kann die Todesursache geklärt und der Verdacht eines Suizides, einer Vergiftung durch fremde Hand oder einer Fehlmedikation bestätigt oder ausgeschlossen werden. ▪▪ bei Sorgerechtsstreitigkeiten ▪▪ zur Kontrolle von Drogen-Entzugsbehandlungen ▪▪ zur Überprüfung von Bewährungsauflagen ▪▪ für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) Im Haar können folgende Parameter überprüft werden: ▪▪ Amphetamine und Amphetaminderivate (Ecstasy), ▪▪ Benzodiazepine, ▪▪ Cannabisinhaltsstoff (THC), ▪▪ Cocain und das Cocainabbauprodukt (Benzoylecgonin), ▪▪ Opiate (Heroinabbauprodukte [Morphin, Monoacetylmorphin], Codein und Dihydrocodein) ▪▪ Substitutionsmedikamente (Methadon, Buprenorphin) Das Drogenscreening im Urin umfasst üblicherweise folgende Parameter: ▪▪ Amphetamin und Methamphetamin ▪▪ Ecstasy-Substanzen ▪▪ Benzodiazepine ▪▪ Cocain-Abbauprodukte ▪▪ Cannabisabbauprodukt (THC-COOH) ▪▪ Opiate (u.a. Heroin-Abbauprodukte) ▪▪ Methadon (Substitutionsmedikament) Darüber hinaus können: • weitere illegale Drogen (z.B. LSD, Phencyclidin, Propoxyphen) • weitere Medikamente (Barbiturate, Buprenorphin, Tricyclische Antidepressiva) • Ethylglucuronid (Alkoholabbauprodukt) bestimmt werden. Je nach Fragestellung kann ein erweitertes oder eingeschränktes Analysespektrum untersucht werden. Es erfolgt eine sog. Bestätigungsanalyse der positiven Vortest-Ergebnisse mittels GC/MS oder LC/MS, so dass die forensische Verwertbarkeit der Ergebnisse gewährleistet ist.
© Copyright 2025 ExpyDoc