Bericht des Lenkungsausschusses Evaluierung der Polizeistrukturreform „Polizei Brandenburg 2020“ Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Stand: 21. Juli 2015 __________________________________________________________________________________ Impressum: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Evaluierung der Polizeistrukturreform „Polizei Brandenburg 2020“ Henning-von-Tresckow-Str. 9 - 13 14467 Potsdam Tel.: (0331) 886-0 Druck: Ministerium des Innern und für Kommunales www.mik.brandenburg.de Redaktionsschluss: 21. Juli 2015 __________________________________________________________________________________ Vorwort Seit Beginn der Umsetzung der Strukturreform „Polizei Brandenburg 2020“ am 1. November 2011 hat sich in unserer Polizei viel bewegt. Maßgeblich für uns alle sind dabei die formulierten Ziele, die Polizeipräsenz in der Fläche des Landes aufrechtzuerhalten, den Streifendienst weiterhin im bisherigen Umfang zu gewährleisten, die Interventionszeiten zu halten und die Verwaltungsstrukturen zu verschlanken sowie die Anzahl von Führungskräften in der neuen Struktur zu reduzieren. Im Wesentlichen ist die Reform inzwischen umgesetzt und die Brandenburger Polizei in den neuen Strukturen arbeitsfähig. Mein Dank und meine Anerkennung gilt hierfür insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, weil sie mit ihren Leistungen und ihrem Engagement die Umsetzung der Polizeistrukturreform ermöglicht haben. Sie haben bewiesen, dass wir dank ihrer Einsatzbereitschaft, ihres Wissens und Könnens jederzeit und auf vielfältige Weise für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land Sorge tragen. Eine Reform ist aber immer auch ein dynamischer Prozess, der mit entsprechenden Veränderungen einhergeht. Dies zeigt sich insbesondere darin, dass bereits im Zuge der Umsetzung punktuell nachgesteuert werden musste. Im Wissen darum, war eine Evaluierung der Polizeistrukturreform von Anfang an geplant. So galt es, etwaige Umsetzungsdefizite oder mögliche Schwachstellen aufzudecken, zu analysieren und Optimierungsmöglichkeiten zu benennen. Wir haben uns die Zeit genommen, diese Evaluierung gründlich durchzuführen und die Ergebnisse sorgsam zu bewerten. Dieser Prozess war durchgehend von einem hohen Interesse geprägt, nicht nur innerhalb der Brandenburger Polizei, sondern im besonderen Maße auch in der öffentlichen Diskussion. Es ist daher nachvollziehbar, dass die öffentliche Debatte über „offensichtliche“ Schwachstellen der Polizeistrukturreform in den Medien ausführlich geführt wurde. Dies allerdings zu einem Zeitpunkt, der eine ganzheitliche Bewertung der vorläufigen Untersuchungsergebnisse noch nicht zuließ. Daraus folgte die Forderung, dass Untersuchungsergebnisse einzelner Bereiche, vor allem hinsichtlich geforderter Personalressourcen, als Optimum und mithin abschließend zu betrachten seien. Diese Betrachtungsweise verkennt jedoch, dass sich Maximalforderungen stets in ein „Ganzes“ einfügen und auch in einem haushälterischen Gesamtkontext wiederfinden müssen. __________________________________________________________________________________ Die nunmehr in einer Gesamtbetrachtung erarbeiteten Empfehlungen sind geeignete wie notwendige Kompromisse, um die Polizei auch weiterhin erfolgreich zu machen. Schließlich gilt mein ausdrücklicher Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Polizeipräsidiums, der Polizeieinrichtungen und des Ministeriums für die geleistete Arbeit im gesamten Evaluierungsprozess. Mein weiterer Dank gilt den Personalvertretungen und den Gewerkschaften sowie allen Beauftragten für ihr konstruktives aber auch kritisches Mitwirken. Ihr Dr. Herbert Trimbach Lenkungsausschussvorsitzender und Abteilungsleiter 4 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Polizei, Ordnungsrecht, Brand- und Katastrophenschutz“ 1 Inhaltsverzeichnis: 2 3 Teil A Management Summary ........................................................................................................... 5 4 Teil B Polizeistrukturreform „Polizei Brandenburg 2020“ ................................................................... 9 5 Teil C Evaluierung der Polizeistrukturreform „Polizei Brandenburg 2020“ ....................................... 11 6 1. Auftrag ....................................................................................................................................... 11 7 2. Methodik .................................................................................................................................... 12 8 3. Prognosen und erfolgskritische Faktoren ................................................................................... 13 9 10 Teil D 4. Ergebnisse ............................................................................................................................ 14 Organisation............................................................................................................................... 14 11 4.1 Einleitung ........................................................................................................................... 14 12 4.2 Polizeipräsidium ................................................................................................................. 14 13 4.3 Polizeidirektionen ............................................................................................................... 15 14 4.4 Polizeiinspektionen ............................................................................................................ 15 15 4.5 Stabsaufgaben und Führungsunterstützung ...................................................................... 15 16 4.6 Organisationseinheiten ohne Stab ..................................................................................... 19 17 5. Führung...................................................................................................................................... 21 18 5.1 Führung auf Distanz ........................................................................................................... 21 19 5.2 Informationsgewinnung und Informationssteuerung........................................................... 23 20 6. Einsatzangelegenheiten ............................................................................................................. 23 21 6.1 Revierpolizei....................................................................................................................... 23 22 6.2 Wach- und Wechseldienst (WWD) ..................................................................................... 25 23 6.3 Wasserschutzpolizei .......................................................................................................... 26 24 6.4 Bereitschaftspolizei ............................................................................................................ 26 25 6.5 Spezialeinheiten/Spezialkräfte (SE/SK) ............................................................................. 27 26 6.6 Besondere Einsatzlagen .................................................................................................... 29 27 6.7 Diensthundwesen............................................................................................................... 29 28 7. Kriminalitätsangelegenheiten ..................................................................................................... 30 29 7.1 Aufgaben Kriminalitätsbekämpfung.................................................................................... 30 30 7.2 Organisation Kriminalpolizei ............................................................................................... 30 31 7.3 Kriminalstrategische Schwerpunkte ................................................................................... 31 32 7.4 Kriminalkommissariate in der Inspektion ............................................................................ 35 33 7.5 ZENTRAB .......................................................................................................................... 35 1 7.6 Kriminaldauerdienst und Kriminaltechnik (KDD/KT) ........................................................... 37 2 7.7 Operative Fahndung .......................................................................................................... 38 3 7.8 Kriminalpolizeiliche Auswertung und Analyse .................................................................... 38 4 7.9 Qualitätssicherung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) .............................................. 39 5 8. Verkehrsangelegenheiten .......................................................................................................... 39 6 8.1 Aufgaben der Verkehrsüberwachung im Wach- und Wechseldienst und Revierdienst ...... 39 7 8.2 Ziele der Verkehrsunfallbekämpfung.................................................................................. 39 8 8.3 Organisation der Verkehrspolizei ....................................................................................... 40 9 8.4 Verkehrsunfallbearbeitung ................................................................................................. 43 10 8.5 Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten ..................................................... 43 11 8.6 Führungs- und Einsatzmittel der Verkehrspolizei ............................................................... 44 12 8.7 Auswertung und Analyse der Verkehrsunfalllage ............................................................... 44 13 9. Personal ..................................................................................................................................... 44 14 9.1 Personalentwicklung und Verwendungssystem ................................................................. 44 15 9.2 Aus- und Weiterbildung ...................................................................................................... 45 16 9.3 Personalinformationssystem .............................................................................................. 46 17 9.4 Gesundheitsmanagement .................................................................................................. 47 18 9.5 Vereinbarkeit von Beruf und Familie .................................................................................. 47 19 10. Technik .................................................................................................................................. 49 20 10.1 Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln ................................................................... 49 21 10.2 Bargeldloser Zahlungsverkehr ........................................................................................... 50 22 10.3 Polizeiliches Informations- und Managementsystem (PI-MS) ............................................ 51 23 10.4 Kurierleistungen ................................................................................................................. 51 24 11. Liegenschaften ....................................................................................................................... 52 25 11.1 Allgemeine Betrachtung ..................................................................................................... 52 26 11.2 Entwicklung der Ausgaben ................................................................................................. 52 27 11.3 Entwicklung der vorgesehenen Investitionen ..................................................................... 53 28 11.4 Maßnahmen zur Herrichtung von „n24/7-Dienststellen“ ..................................................... 53 29 11.5 Arbeitsplatz und flexible Gestaltung der Liegenschaft........................................................ 53 30 12. Weitere Themen..................................................................................................................... 54 31 12.1 Fachhochschule der Polizei (FHPol) .................................................................................. 54 32 12.2 Zentraldienst der Polizei (ZDPol) ....................................................................................... 54 33 12.3 Polizeiinspektion Flughafen................................................................................................ 54 34 12.4 Landespolizeiorchester (LPO) ............................................................................................ 55 3 1 Teil E Schlussbemerkung................................................................................................................ 56 2 Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................................... 57 3 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 58 4 4 1 Teil A Management Summary 2 Mit der Umsetzung der Polizeistrukturreform „Polizei Brandenburg 2020“ im November 2011 wurde 3 unter anderem das Ziel angestrebt, die polizeilichen Aufgaben auf der oberen und mittleren Ebene zu 4 bündeln sowie Funktionen, insbesondere der Führung und Verwaltung, zu zentralisieren. Die Zusam- 5 menlegung bzw. Zentralisierung sollte Synergieeffekte erzielen und dadurch Einsparpotenzial eröffnen, 6 ohne die operative Leistungsfähigkeit der Polizei einzuschränken. 7 8 Bereits mit der Entscheidung über die Vorschläge der Aufbaustäbe vom 4. Mai 2011 wurde festgelegt, 9 zu späterer Zeit eine Gesamtevaluierung der neuen Aufbauorganisation und Ablaufstruktur in Verant- 10 wortung der Abteilung 4 des Ministeriums des Innern und für Kommunales vorzunehmen. Im Rahmen 11 der Evaluierung der Polizeistrukturreform waren die Belastbarkeit der seinerzeit durch den Aufbaustab 12 erstellten Prognosen und für die Reform definierten „erfolgskritischen Faktoren“ zu untersuchen sowie 13 ein Soll-Ist-Abgleich vorzunehmen. Ferner sollte die Stellenentwicklung und Personalzuordnung der 14 Polizeidienststellen für die Jahre ab 2015 betrachtet werden. 15 16 Die Evaluierungsergebnisse belegen, dass sich die Neuorganisation der Polizei des Landes Branden- 17 burg im Wesentlichen bewährt hat. Abweichungen und erforderlicher Nachbesserungs- bzw. Verände- 18 rungsbedarf sind im Folgenden zusammengefasst dargestellt: 19 20 Führung und Organisation 21 Das „Führen auf Distanz“ hat sich als kritisch herausgestellt und bedarf dringend einer Überprüfung. Im 22 Polizeipräsidium ist daher eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die Wechselwirkung des flexiblen Ar- 23 beitszeitmodells und des Führens auf Distanz untersucht. Unter Begleitung des Ministeriums und Betei- 24 ligung der Personal- und Berufsvertretungen sollen entsprechende Änderungsvorschläge erarbeitet 25 werden, wie künftig wieder Führung vor Ort zu gewährleisten ist. Bis zum Abschluss dieser Untersu- 26 chung ist den Revierleitern und Revierleiterinnen eine Weisungsbefugnis im Rahmen der Fachaufsicht 27 über die Bediensteten des Wach- und Wechseldienstes zu übertragen. Befugnisse der Dienstgruppen- 28 leitung bleiben davon unberührt. 29 30 Der Lagedienst des Einsatz- und Lagezentrums (ELZ) ist personell leicht zu verstärken. Die Anzahl der 31 vorhandenen zwölf Einsatzkoordinatoren und Einsatzkoordinatorinnen ist auch nach der Zusammenle- 32 gung zu einem ELZ beizubehalten. 5 1 Eine Zurückführung der in die Führungsdienste der Polizeiinspektionen verlagerten Aufgaben in die 2 Direktionsstäbe, mit eindeutiger Aufgabenabgrenzung und klar definierten Zuständigkeitsregelungen 3 sowie der dislozierte Einsatz von Bediensteten des Direktionsstabes sollte angestrebt werden. 4 5 Generell ist die Personalausstattung zur Führungsunterstützung (z.B. Direktionsbüro, Wasserschutzpo- 6 lizei, Verkehrspolizei) zu optimieren. Es wird empfohlen, die Anzahl der Dienstposten in den Stabsbe- 7 reichen des Polizeipräsidiums und der Direktionen in geringem Umfang zu erhöhen, da erwartete Sy- 8 nergieeffekte nicht im prognostizierten Umfang eingetreten sind. 9 10 Die Aufgaben der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sollten konsequent in die dafür gebildeten Presse- 11 stellen zurückgeführt werden. Insbesondere für die Thematik „Soziale Medien“ wird die personelle Ver- 12 stärkung der Pressestellen im Polizeipräsidium sowie in den Polizeidirektionen vorgeschlagen. 13 14 Die Gesamtorganisation der Polizei im Land Brandenburg weist Schnittstellen zwischen der Polizeiab- 15 teilung 4 des Ministeriums des Innern und für Kommunales, dem zentral geführten Polizeipräsidium, 16 den Fachdirektionen und den Polizeidirektionen mit ihren Polizeiinspektionen auf. In diesem Gefüge, 17 das geprägt ist durch Delegation von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung, ist es eine ständige 18 Herausforderung, die bestehenden Spannungsfelder zu minimieren. 19 20 Einsatzangelegenheiten 21 Der Wach- und Wechseldienst ist gemäß Koalitionsvertrag1 auf mindestens 2.200 Dienstposten zu ver- 22 stärken. Ebenso ist der Revierdienst entsprechend der – in der Polizeistrukturreform festgelegten – 23 Zielgröße von 549 Dienstposten auszustatten. Dem Ergebnis der Untersuchung folgend, soll die Rund- 24 um-die-Uhr-Besetzung einer Funktion „Streifenbedienstete(r) im Wach- und Wechseldienst“ sowie im 25 Kriminaldauerdienst mit dem Faktor 7 (statt bisher 6,5) berechnet werden. 26 27 Mit Blick auf die Bindung großer Personalressourcen des Wach- und Wechseldienstes und des Revier- 28 dienstes zur Besetzung der Polizeireviere rund um die Uhr ist der Ausbau aller Polizeireviere nach 29 „n24/7-Standard“ unverzichtbar. Dem folgend, sind die Servicezeiten in den Polizeirevieren lageange- 30 passt auszugestalten. 1 Koalitionsvertrag zwischen SPD und DIE LINKE für die 6. Wahlperiode 6 1 Zur Entlastung des Wach- und Wechseldienstes bzw. Revierdienstes ist durch eine enge Zusammenar- 2 beit mit anderen Behörden (Ordnungsbehörden, Justiz) zukünftig darauf abzuzielen, die subsidiäre Auf- 3 gabenwahrnahme durch die Polizei auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken. 4 5 Eine Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit von Fährtenspürhunden, mit möglichst kurzen Anfahrtswegen, ist 6 flächendeckend sicherzustellen. 7 8 Der Erhalt von vier Hundertschaften ist mit Blick auf die Einsatzbelastung nicht disponibel. Die personel- 9 le Ausstattung der Bereitschaftspolizei ist zu erhöhen. 10 11 Es wird empfohlen, das Mobile Einsatzkommando zu verstärken, die Organisationseinheit „Operative 12 Technik“ strukturell abzubilden sowie insbesondere die personellen Voraussetzungen für eine Objektbe- 13 reitschaft des Spezialeinsatzkommandos zu schaffen. Darüber hinaus wird die erforderliche personelle 14 Untersetzung des Bereiches Einsatztechnik zur Verstärkung der Kommunikationsüberwachung und 15 Gewährleistung eines 24h-Bereitschaftssystems der Mobilfunkaufklärung empfohlen. 16 17 Kriminalitätsangelegenheiten 18 Der Staatsschutz sollte in den Bereichen Ermittlungen/Auswertungen, operative Maßnahmen und 19 Grundsatz personell verstärkt werden. 20 21 Mit Blick auf eine Reduzierung der sachbearbeiterbezogenen Vorgangsbelastung ist eine erforderliche 22 personelle Verstärkung der Kriminalkommissariate in den Polizeiinspektionen vorzunehmen. Der Be- 23 reich ZENTRAB I ist geringfügig personell zu verstärken. Vorgeschlagen wird, ZENTRAB II beizubehal- 24 ten und nach drei Jahren erneut zu evaluieren. 25 26 Die Bereiche Kriminaldauerdienst/Allgemeine Kriminaltechnik, Zentrale Kriminaltechnik und das Krimi- 27 naltechnische Institut sind deutlich zu verstärken. 28 29 Im Landeskriminalamt ist ein „IuK-Kompetenzzentrum“ einzurichten. Darin enthalten ist eine zu bildende 30 Organisationseinheit „Zentrale Internetrecherche“. 31 32 Sowohl die „Gemeinsame Ermittlungsgruppe Korruption“ als auch der Bereich zur Bekämpfung der 33 Wirtschaftskriminalität sind personell zu verstärken. Die Dienstposten der Wirtschaftskriminalität sind 34 belastungsbezogen zu verteilen. In den Kriminalkommissariaten Organisierte Kriminalität ist eine Er7 1 höhung des Personalansatzes anzustreben. Darüber hinaus ist die Sonderkommission „Grenze“ dauer- 2 haft im Landeskriminalamt zu integrieren. 3 4 Im Landeskriminalamt ist ein Sachgebiet zur „Qualitätssicherung der Polizeilichen Kriminalstatistik“ 5 dauerhaft einzurichten. Die dazu benötigten Dienstposten sind entsprechend zuzuweisen. 6 7 Die operativen Fahndungskräfte in den Direktionen sind zu verstärken. Darüber hinaus ist die strategi- 8 sche und operative Auswertung zu intensivieren. Im Bereich der operativen Auswertung besteht ein 9 Dienstpostenmehrbedarf. 10 11 Die bestehenden Organisationseinheiten Prävention sind in ihrer jetzigen Form beizubehalten. Unter 12 Beachtung der Schwerpunktsetzung sind die 120 Dienstposten für die Polizeiliche Prävention in den 13 Polizeiinspektionen belastungsbezogen zu verteilen. Aspekte der Verkehrsprävention sind dabei sach- 14 gerecht zu berücksichtigen. 15 16 Verkehrsangelegenheiten 17 Die Verkehrsüberwachungs-Trupps sind deutlich zu verstärken, um den Kontrolldruck im Land Bran- 18 denburg aufrecht zu erhalten, die Normentreue im Straßenverkehr zu fördern und dadurch die Ver- 19 kehrssicherheit zu gewährleisten. Zudem ist der steigenden Verkehrsbelastung auf Bundesautobahnen 20 durch den Schwerverkehr, mit einer personellen Verstärkung der Sonderüberwachungsgruppe Rech- 21 nung zu tragen. 22 23 Um die Qualitätssicherung der Verkehrsunfallvorgänge langfristig gewährleisten zu können, wird die 24 Zuweisung weiterer Dienstposten in die Direktionsstäbe dringend empfohlen. Darüber hinaus ist die 25 Bearbeitung von Auskunftsersuchen bei der Zentralen Bußgeldstelle zu zentralisieren. 26 27 Weitere Themen 28 In der Gesamtbetrachtung der Organisation Polizei im Land Brandenburg ist weiterer Personalbedarf 29 der Fachhochschule der Polizei und des Zentraldienstes der Polizei erforderlich. 30 31 Mit Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) ist eine deutliche Perso- 32 nalerhöhung in der Polizeiinspektion Flughafen vorzusehen. 33 8 1 Teil B Polizeistrukturreform „Polizei Brandenburg 2020“ 2 Bis zur Polizeistrukturreform „Polizei Brandenburg 2020“, die im November 2011 umgesetzt wurde, 3 zeichnete sich die Struktur der Polizei Brandenburg in erster Linie durch eine ausgeprägte örtliche und 4 sachliche Differenzierung aus. Sie bedingte ein in Teilen ungünstiges Verhältnis von Führung und ope- 5 rativen Kräften sowie einen hohen Koordinierungsbedarf zwischen den Behörden und Dienststellen. 6 Aufwändig war, dass in vielen Dienststellen die gleichen Stabs- und Verwaltungsfunktionen vorgehalten 7 werden mussten und dadurch in hohem Maße Ressourcen gebunden wurden. Zudem zwangen Prog- 8 nosen zur künftigen Haushaltentwicklung des Landes Brandenburg zu nicht unerheblichen Einschnitten 9 im Bereich der Personalausstattung. 10 11 So stellten die Aufbaustäbe in ihrem Bericht „Vorschlag zur Binnenstruktur, Dienstposten und Standor- 12 te“ im März 2011 fest: 13 14 „Die Prognosen zur Einnahmesituation des Landes Brandenburg stellen auch die Polizei vor eine neue 15 Herausforderung, ihre Verwaltungsstrukturen zu verändern und den Personalbestand wesentlich zu 16 verringern. Die Regierungsparteien haben für die 5. Legislaturperiode daher einen weiteren Abbau des 17 Personals der Landesverwaltung beschlossen. Durch den Minister des Innern wurde am 12. Februar 18 2010 die Einsparung von 1.873 Dienstposten bei der Polizei bis zum Jahr 2020 bekanntgegeben. Dem- 19 nach soll die Polizei 2020 nur noch über 7.000 Dienstposten verfügen. Der Wegfall von Stellen in dieser 20 Größenordnung hätte in der bisherigen Struktur nicht abgebildet werden können. 21 Die dadurch notwendige Weiterentwicklung der bisherigen Organisation erfordert damit eine wesentli- 22 che Änderung der Aufbau- und Ablauforganisation, um ausreichend große Gestaltungsspielräume zu 23 erhalten.“2 24 25 Für die Polizei Brandenburg bedeutete dies, nach einer möglichst effizienten Aufbau- und Ablauforgani- 26 sation zu suchen, die nicht nur die Aufgabenerfüllung gewährleistet, sondern auch flexibel genug ist, um 27 auf neue Kriminalitätsphänomene zu reagieren. Dabei musste und muss die Polizei perspektivisch mit 28 weniger Personal auskommen. Die bis dahin bestehende Organisation hätte dies nicht abbilden bzw. 29 leisten können. Ein Ziel der Polizeistrukturreform war, polizeiliche Aufgaben auf der oberen und mittle- 30 ren Ebene zu bündeln sowie Funktionen, insbesondere der Führung und Verwaltung zu zentralisieren. 2 Bericht der Aufbaustäbe „Polizei Brandenburg 2020“ vom März 2011 9 1 Die Zusammenlegung bzw. Zentralisierung sollte Synergieeffekte erzielen und dadurch Einsparpotenzi- 2 al eröffnen, ohne die operative Leistungsfähigkeit der Polizei einzuschränken. 3 4 Im Ergebnis der Plenarsitzung des Brandenburgischen Landtages vom 20. Januar 2010 wurde der An- 5 trag „Öffentliche Sicherheit durch eine bedarfsgerechte Personal- und Strukturplanung der Polizei ge- 6 währleisten“3 angenommen und der Minister des Innern beauftragt, bis September 2010 ein Konzept 7 vorzulegen. Zu dessen Vorbereitung wurde die „Kommission Polizei Brandenburg 2020“ eingesetzt. Die 8 von ihr am 7. Juli 2010 veröffentlichten Vorschläge4 für eine zukunftsfähige Struktur sowie zur Stellen- 9 und Personalentwicklung der Brandenburger Polizei stellten den Arbeitsgegenstand, Ausgangslage 10 sowie die Ziele und Grundsätze für eine Weiterentwicklung der Polizeistruktur dar. 11 12 Die Vorschläge der „Kommission Polizei Brandenburg 2020“ waren Grundlage für einen Kabinettbe- 13 schluss zur „Mittelfristigen Stellen- und Personalentwicklung einschließlich notwendiger Strukturverän- 14 derungen bei der Polizei des Landes Brandenburg“, der mit der Entschließung „Sicher leben in unserem 15 Land – Maßgaben für eine Polizei Brandenburg 2020“ am 16. Dezember 2010 durch den Landtag an- 16 genommen wurde.5 17 18 Für die Erarbeitung von Vorschlägen zur Aufgabenwahrnahme im Einzelnen und zur Binnenstruktur des 19 neu gebildeten Polizeipräsidiums Land Brandenburg und der nachgeordneten Dienststellen wurden 20 durch den Minister des Innern ein Aufbaustab für das Polizeipräsidium sowie vier nachgeordnete Auf- 21 baustäbe (Direktionen) eingesetzt. Mit den Berichten der Aufbaustäbe vom 31. Mai 20116 waren die 22 Voraussetzungen für den Übergang in die neue Struktur beschrieben. Zum 1. November 2011 wurde 23 die neue Organisationsstruktur der Polizei des Landes Brandenburg abgeschlossen. 24 3 Vgl. Landtagsbeschluss 5/291-B vom 20.Januar 2010 4 Vgl. Bericht der Kommission „Polizei Brandenburg 2020“ vom Juli 2010 5 Vgl. Landtagsbeschluss 5/2561-B vom 16. Dezember 2010 6 Vgl. Berichte der Aufbaustäbe „Polizei Brandenburg 2020“ vom Mai 2011 10 1 Teil C Evaluierung der Polizeistrukturreform „Polizei Brandenburg 2020“ 2 1. Auftrag 3 Bereits mit der Entscheidung7 über die Vorschläge der Aufbaustäbe vom 4. Mai 2011 wurde festgelegt, 4 zu späterer Zeit eine Gesamtevaluierung der neuen Aufbauorganisation und Ablaufstruktur in Verant- 5 wortung der Abteilung 4 des Ministeriums des Innern und für Kommunales vorzunehmen. 6 7 Die Koordinierung wurde dem Referat 44 übertragen, dort wurde ein „Evaluierungsbüro“ eingerichtet.8 8 Der Leiter der Abteilung 4 bildete im Juni 2014 einen Lenkungsausschuss unter seinem Vorsitz. 9 10 Im Rahmen der Evaluierung der Polizeistrukturreform waren die Belastbarkeit der seinerzeit durch den 11 Aufbaustab erstellten Prognosen und für die Reform definierten „erfolgskritischen Faktoren“ zu untersu- 12 chen sowie ein Soll-Ist-Abgleich vorzunehmen. Ferner sollten die Stellenentwicklung und Personalzu- 13 ordnung der Polizeidienststellen für die Jahre ab 2015 betrachtet werden. Dabei war im besonderen 14 Maße zu berücksichtigen, dass bereits mit Beginn der Umsetzung der Strukturreform äußerliche Fakto- 15 ren (z.B. Lageentwicklungen) Veränderungen unterlagen. 16 17 Überdies waren Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 6. Legislaturperiode9 des Brandenburger 18 Landtages zu berücksichtigen. Dieser sieht unter anderem vor: 19 - Ausschluss einer weiteren „Polizeistrukturreform“ im Zusammenhang mit der Evaluierung, 20 - Erhalt der Polizeireviere in der bisherigen Anzahl, 21 - Erhöhung des Stellensolls der Polizei auf „mindestens 7.800“, 22 - Verstärkung des Streifendienstes auf mindestens 2.200 Bedienstete, 23 - Fokussierung „auf die Ziele der Stärkung der Streifenkräfte in der Fläche, den Erhalt der Ein- 24 satzhundertschaften, der weiteren Verkürzung der Interventionszeiten und eine Stärkung des 25 Kriminaldauerdienstes“, 26 - Beschleunigung der baulichen und technischen Ertüchtigung der Polizeidienststellen und 27 - Aufstockung um 50 auf 120 Stellen im Bereich der polizeilichen Prävention. 7 Ministerentscheid vom 4. Mai 2011 8 Organigramm des Lenkungsausschusses (siehe Abbildung 1) 9 Koalitionsvertrag zwischen SPD und DIE LINKE für die 6. Wahlperiode 11 1 Mit Ministerentscheid vom 26. November 2014 wurde nunmehr das Polizeipräsidium mit der Durchfüh- 2 rung der Untersuchungen im Rahmen der Evaluierung beauftragt.10 3 Die Ergebnisse der Untersuchungen des Polizeipräsidiums wurden dem Ministerium des Innern und für 4 Kommunales im März 2015 vorgelegt. In der Lenkungsausschusssitzung am 24. April 2015 wurden alle 5 Lenkungsausschussmitglieder gebeten, bis Anfang Juni ihre Stellungnahmen zu den Untersuchungser- 6 gebnissen abzugeben. Auf dieser Grundlage wurde der vorliegende Bericht „Evaluierung der Polizei- 7 strukturreform Reform Polizei Brandenburg 2020“ erstellt. 8 2. Methodik 9 In der Gesamtanlage der Untersuchung wurden die Grundsätze des Projektmanagements berücksich- 10 tigt. Die Erhebungen zum Ist-Stand erfolgten anhand wissenschaftlicher Methoden. Im Rahmen der 11 Evaluierung wurden alle wesentlichen, reformbedingten Veränderungen der Aufbau- und Ablauforgani- 12 sation berücksichtigt, insbesondere die 13 - Annahmen für die Entwicklung bis 2020, 14 - Erfolgsfaktoren und erforderlichen Rahmenbedingungen, 15 - erfolgskritischen Bereiche und Prozesse der Aufbau- und Ablauforganisation und 16 - Umsetzung politischer und strategischer Vorgaben. 17 Durch insgesamt sechs gebildete Arbeitsgruppen11 wurden 47 relevante Themen identifiziert und diese 18 im Detail mit 96 zentralen Fragestellungen untersetzt. Die gewählte Strukturierung der Arbeitsgruppen, 19 einschließlich der Mitarbeit der Personal- und Berufsvertretungen, ermöglichte eine sachgerechte Aus- 20 wahl und Gliederung der Aufgaben und Themen bei gleichzeitiger Sicherung des notwendigen Fach- 21 verstandes. Fragestellungen wurden im Untersuchungsprozess hinsichtlich der Tiefe einzelner Analyse- 22 schritte priorisiert, Ergebnisse in unterschiedlichem Umfang dokumentiert und in dem durch das Polizei- 23 präsidium vorgelegten Untersuchungsergebnis beschrieben. 24 25 Bei der Erarbeitung und Aufbereitung der Themen wurde einheitlich wie folgt vorgegangen: 26 1. Darstellung Grundannahme/Soll-Zustand (Bericht Aufbaustäbe, aktuelle Verfügungslagen), 27 2. Darstellung Ist-Zustand, 28 3. Abgleich und Bewertung des Soll-/Ist-Zustandes, 29 4. Schlussfolgerungen/Empfehlungen, Alternativen mit Begründung einschließlich Votum. 10 Erlass MIK BB (44-400-01), Evaluierung der Polizeistrukturreform „Polizei Brandenburg 2020“, vom 8. Dezember 2014 11 Organigramm der Evaluierungsstruktur (siehe Abbildung 2) 12 1 Die besonders relevanten Sicherheitslagefelder, wie „Einsatz“, „Verkehr“ und „Kriminalität“, bildeten den 2 Schwerpunkt der Organisationsuntersuchung. Der Erhebungsprozess wurde durch die Fachhochschule 3 der Polizei des Landes Brandenburg methodisch begleitet. Die in der Evaluierung angewandten Erhe- 4 bungsmethoden wie Dokumentenanalyse, Expertenbefragungen und Kleingruppendiskussionen ent- 5 sprechen wissenschaftlichen Qualitätsstandards der empirischen Sozialforschung und stellen aussage- 6 kräftige und valide Ergebnisse sicher. 7 3. Prognosen und erfolgskritische Faktoren 8 Entgegen den Annahmen der Aufbaustäbe wird in der Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 201212 für 9 den Zeitraum von 2011 bis 2030 davon ausgegangen, dass im Jahr 2020 in Brandenburg 2,41 Millionen 10 Menschen leben. Das sind 40.000 Menschen mehr als angenommen. 11 12 Die Annahmen der Aufbaustäbe aus dem Jahr 2011 zur Entwicklung der Kriminalitätslage im Land 13 Brandenburg bis zum Jahr 2020 haben sich nach der gegenwärtigen Bewertung (Jahr 2013 und Trend 14 2014) nur in Teilen bestätigt. Entgegen der Annahme eines Rückgangs stagnierte die Gesamtkriminali- 15 tät (Fallzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik) im Zeitraum 2011 bis 2013. Dieser Trend setzte sich 16 auch 2014 fort.13 17 18 Die Grundannahmen zur Entwicklung des Verkehrsaufkommens sowie der Verkehrsunfallentwicklung 19 haben sich weitestgehend bestätigt. Die Annahmen der Aufbaustäbe zur allgemeinen Verkehrsunfall- 20 entwicklung sowie zur Entwicklung des Schwerverkehrs sind eingetroffen. 21 22 Das Gesamteinsatzaufkommen ist – wie erwartet – leicht gesunken, wobei die Anzahl der Einsätze aus 23 besonderem Anlass tendenziell zunimmt. 24 25 Die Grundannahmen der Aufbaustäbe in Bezug auf die Zentralisierung und Verlagerung von Aufgaben 26 auf externe Dienstleister sowie auf die bedarfsgerechte Erweiterung webbasierter Serviceangebote sind 27 überwiegend eingetreten. Ausgenommen davon sind die Personalstellen, bei denen die durch Bünde- 28 lung von Aufgaben erwarteten Synergieeffekte nur teilweise eingetreten sind. 29 12 Vgl. Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg 2011-2030, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Potsdam 2012 13 Vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik für das Land Brandenburg, 2014 13 1 Teil D Ergebnisse 2 4. Organisation 3 4.1 Einleitung 4 Die Neuorganisation der Polizei des Landes Brandenburg hat sich im Wesentlichen bewährt. Sie arbei- 5 tet in modernen, an Effizienz und Effektivität ausgerichteten Strukturen. Betrachtet man die wesentli- 6 chen Kennzahlen, mit denen polizeilicher Erfolg gemessen wird, ist die mit der Polizeistrukturreform 7 eingeführte Organisation insgesamt erfolgreich. Allerdings sind diese Erfolge auch darauf zurückzufüh- 8 ren, dass die mit der Polizeistrukturreform intendierte Dienstpostenabsenkung auf 7.000 (Soll 2020) 9 noch bei weitem nicht erreicht wurde.14 Es besteht grundsätzliche Übereinstimmung bei allen Beteilig- 10 ten, dass die aktuelle Organisation „keine Sparorganisation“ darstellt und perspektivisch nur mit deutlich 11 erhöhtem Personalansatz erfolgreich bleiben wird15. 12 4.2 Polizeipräsidium 13 Die Zusammenführung beider Polizeipräsidien zu einer Landesoberbehörde hat sich grundsätzlich be- 14 währt. Die Regelungen der Zuständigkeiten des Leitungsbereichs der Behörde haben sich sowohl mit 15 Blick auf die Abgrenzung zum Ministerium des Innern und für Kommunales als auch zu den Leitungsbe- 16 reichen der Polizei- und Fachdirektionen grundsätzlich bewährt. Gleichwohl bleiben bei einem zentral 17 geführten „Polizeipräsidium Land Brandenburg“ Nahtstellen zur Polizeiabteilung 4 des Ministeriums des 18 Innern und für Kommunales sowie zu den Polizeidirektionen, die – anders als vergleichbare Organisati- 19 onseinheiten anderer Bundesländer16 – keinen Behördenstatus haben. Das Gefüge von Zentralisation 20 und Dezentralisation, unter Berücksichtigung des Prinzips der Delegation von Aufgaben, Kompetenzen 21 und Verantwortung, bleibt eine ständige Herausforderung. Perspektivisch erscheint es geboten, dieses 22 Spannungsfeld zu minimieren. 23 24 Die Organisationsstruktur des Behördenstabes entspricht dem Soll-Zustand. Der Behördenstab stellt 25 den grundsätzlichen Service sowie die erforderliche Fachaufsicht über die Polizei- und Fachdirektionen 26 sicher. Die Zahl der Verwaltungsvorgänge ist jedoch entgegen den Annahmen gestiegen und weitere 27 Aufgabenfelder sind hinzugekommen. 14 Personal-SOLL 2015: 8.067 Dienstposten 15 Koalitionsvertrag zwischen SPD und DIE LINKE für die 6. Wahlperiode 16 z.B. Sachsen-Anhalt: Direktionen und LKA haben Behördenstatus; FHPol, Technisches Polizeiamt und Landesbereit- schaftspolizei sind Einrichtungen 14 1 4.3 Polizeidirektionen 2 Die Einrichtung der vier Polizeidirektionen an den Standorten Neuruppin, Frankfurt (Oder), Cottbus und 3 Brandenburg an der Havel hat sich im Wesentlichen bewährt. Im Vergleich der Polizeidirektionen weist 4 die Direktion Nord eine deutlich geringere Größe und Belastung auf. 5 6 Die Organisationsstruktur der Direktionsstäbe entspricht dem Soll-Zustand und hat sich grundsätzlich 7 bewährt. Die Struktur der Führungsorgane in den Direktionen entspricht im Wesentlichen der des Poli- 8 zeipräsidiums. Durch neue Aufgaben und einem gestiegenen Umfang bisheriger Arbeitsraten sind 9 Mehrbelastungen festzustellen. 10 11 Als Mangel hat sich herausgestellt, dass für die Leitung der Polizeidirektionen kein Direktionsbüro zur 12 Führungsunterstützung – analog eines Präsidialbüros – zur Verfügung steht. Um dies auszugleichen ist 13 unausweichlich, auf hierfür nicht vorgesehene Bedienstete, unter anderem des Direktionsstabes, zu- 14 rückzugreifen. Der zur Unterstützung der Direktionsleitung gebildete „Geschäftsdienst“ kann weder qua- 15 litativ noch quantitativ die Aufgaben eines Direktionsbüros übernehmen. Es sollte deshalb in allen Poli- 16 zeidirektionen ein Direktionsbüro eingerichtet werden. 17 4.4 Polizeiinspektionen 18 Die Polizeiinspektion als Organisationseinheit der Polizeidirektionen entspricht dem Soll-Zustand und 19 hat sich grundsätzlich bewährt. 20 4.5 Stabsaufgaben und Führungsunterstützung 21 Die folgenden Betrachtungen beziehen sich auf alle Ebenen und werden gebündelt dargestellt. 22 4.5.1 23 Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wurde in den Bereichen „Pressestelle“ zusammengeführt und der 24 Behördenleitung bzw. der Leitung der Polizeidirektionen direkt zugeordnet. Der überwiegende Teil der 25 Pressearbeit sollte in den Pressestellen geleistet werden. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 26 27 Die Praktikabilitäts- und Effizienzsteigerung, einschließlich des Anspruchs einer schnellen und gezielten 28 Abstimmung zwischen Behörden-/Direktionsleitung und den Pressestellen, ist eingetreten. Der Abstim- 29 mungsbedarf mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales nahm erheblich zu. 30 15 1 Die Aufgabenverteilungen und Zuständigkeitsregelungen zwischen der Pressestelle der Behörde sowie 2 den Pressestellen der Direktionen haben sich grundsätzlich bewährt. Entgegen der Grundannahme 3 erledigen die Polizeiinspektionen neben den Pressestellen der Direktionen jedoch nicht vorgesehene 4 Aufgaben der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. 5 6 Diese Aufgaben sollten konsequent in die dafür gebildeten Pressestellen zurückgeführt werden, wobei 7 die Polizeiinspektion Potsdam eine Ausnahme bildet. Andernfalls scheint es unumgänglich, hierfür mehr 8 Personal in den Führungsdiensten der Polizeiinspektionen einzusetzen. Um dem entgegenzuwirken 9 und die aufwachsende Thematik „Soziale Medien“ künftig im erforderlichen Maß inhaltlich betreuen zu 10 können, wird die personelle Verstärkung der Pressestellen im Polizeipräsidium sowie in den Polizeidi- 11 rektionen vorgeschlagen. 12 4.5.2 13 Die Einrichtung eines zentralen, landesweit zuständigen Einsatz- und Lagezentrums hat sich bewährt. 14 Die Zahl der Notrufeingänge, wie auch der im Einsatzleitsystem registrierten, polizeilich relevanten 15 Sachverhalte, verzeichnete eine unstete Entwicklung, die keine zuverlässigen Prognosen auf ein sich 16 veränderndes Arbeitsaufkommen im ELZ zulässt. Einsatz- und Lagezentrum (ELZ) 17 18 Die durchgeführte Untersuchung hat ergeben, dass die Reduzierung des Personals im Einsatz- und 19 Lagezentrum auf das Niveau der Dienstposten 2020 zu einer Mehrbelastung des Arbeitsaufkommens je 20 Bediensteten führen würde. Dies ginge zu Lasten der Arbeitsqualität und der Bearbeitungsschnelligkeit, 21 was auch mit Blick auf die Interventionszeiten kritisch erscheint. 22 23 Es wird daher empfohlen, den Lagedienst personell zu verstärken sowie die Anzahl der vorhandenen 24 Einsatzkoordinatoren und Einsatzkoordinatorinnen, einschließlich der noch bestehenden Außenstelle 25 Frankfurt (Oder), auch nach der Zusammenlegung zu einem ELZ beizubehalten. 26 27 Mit dem Wegfall des Lagedienstes Landeskriminalamt (LKA) wurden dessen Aufgaben dem ELZ über- 28 tragen. Daraus folgt neben den damit verbundenen Melde- und Berichtspflichten die Notwendigkeit, alle 29 Informationen zu bewerten, zu steuern und insbesondere erforderliche Sofortmaßnahmen zu veranlas- 30 sen. Der dafür notwendige kriminalpolizeiliche Sachverstand liegt jedoch vorrangig in der Fachdirektion 31 Landeskriminalamt. Experten der Kriminalpolizei votieren deshalb für eine Verlagerung von Dienstpos- 32 ten des Lagedienstes – mit der entsprechenden Aufgabenübertragung – zur Fachdirektion Landeskri16 1 minalamt. Letztlich sollte jedoch die Erhebung und Bewertung der gesamten polizeilichen Lage zentral 2 im „ELZ“ erfolgen, die hierfür erforderliche Expertise sollte daher an zentraler Stelle im ELZ abgebildet 3 werden. Das Polizeipräsidium sollte dies kritisch prüfen und entscheiden. 4 5 Mit Verlagerung des „Lagezentrums des Innenministeriums“17 wurden dessen Aufgaben durch das ELZ 6 abgebildet („ELZ 03“). In der Praxis hat sich diese Verlagerung aus Sicht des Ministeriums nur teilweise 7 bewährt. So steht die Leitung vom Dienst der Führung der Abteilung 4 nicht immer als Ansprechpartner 8 zur Verfügung. Belange des Ministeriums erfahren nicht durchgehend die ihnen gebotene Priorität. Füh- 9 rungsaufgaben der Leitung vom Dienst und ablauforganisatorische Belange sollten mit dem Polizeiprä- 10 sidium – wo erforderlich – abgestimmt und weitere Erfahrungen abgewartet werden, bevor gegebenen- 11 falls Überlegungen zur Nachjustierung der aktuellen Organisation angestellt werden. 12 4.5.3 13 Die Grundannahmen der Aufbaustäbe für die Stabsbereiche Einsatz-/Kriminalitätsangelegenheiten sind 14 eingetreten. Es wurde jedoch festgestellt, dass zugewiesene Arbeitsraten in andere Organisationsein- 15 heiten verlagert bzw. nicht in vollem Umfang selbst erledigt werden. Für die Zuführung weiterer Dienst- 16 posten in die Sachbereiche Einsatzangelegenheiten, Kriminalitätsangelegenheiten und wasserschutz- 17 polizeiliche Angelegenheiten wird jedoch keine Notwendigkeit gesehen. Stabsbereiche Einsatz- und Kriminalitätsangelegenheiten 18 19 Die Untersuchungsergebnisse der Expertinnen und Experten des Polizeipräsidiums aus den Fachberei- 20 chen Verkehrsangelegenheiten, Prävention und Führungsstab zur Bewältigung außergewöhnlicher 21 Lagen (FüSAL) wurden im Folgenden in den jeweiligen thematischen Betrachtungen berücksichtigt. 22 4.5.4 23 Die Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Struktur und Aufgabenzuweisung zwar grundsätzlich 24 bewährt haben, zur Aufgabenerledigung jedoch Ergänzungen und Änderungen in Bezug auf Aufgaben- 25 zuweisung und Zuständigkeiten auf Ebenen der Polizeidirektionen (Wasserschutzpolizei und Verkehrs- 26 polizei) und der Polizeiinspektionen notwendig sind. Stabsbereich Logistik 27 17 Erlass MI BB, Organisationserlass zur Verlagerung des Lagezentrums der Polizei des Ministerium des Innern (LZ MI) zum Polizeipräsidium Potsdam, Gesch.Z.: 03-I/6-123-14 vom 29. November 2010 17 1 Auf Ebene der Zuständigkeit des Behördenstabes werden die Aufgabenzuweisungen im Wesentlichen 2 als effizient und praktikabel eingeschätzt. Mit Blick auf die Schnittstellen zu den Fachdirektionen wird 3 Optimierungsbedarf gesehen. 4 5 Für die Wahrnahme spezieller Aufgaben (z.B. IT-Sicherheit, Betreuung Digitalfunk) bedarf es einer per- 6 sonellen Anpassung in den Stabsbereichen. 7 4.5.5 8 Im Zuge der Umsetzung der Reform „Polizei Brandenburg 2020“ sind die Stabsbereiche Personal ent- 9 sprechend der Zielstruktur gebildet worden. Die Aufbaustäbe gingen davon aus, dass durch die Zu- 10 sammenführung mehrerer Organisationseinheiten Synergieeffekte entstehen, da zentrale Fragen nur 11 noch einmal abgebildet werden müssen. Stabsbereich Personal 12 13 Die Aufgabenzuweisungen werden im Wesentlichen als effizient und praktikabel angesehen. Auch im 14 Hinblick auf die Polizeidirektionen und in Abgrenzung zu den Polizeiinspektionen konnte festgestellt 15 werden, dass sich Struktur und Aufgabenzuweisung bewährt haben. Es konnten Synergieeffekte erzielt 16 werden. Allerdings ist die Annahme, dass dies zu einer Einsparung von 50 Prozent des Personals in der 17 Personalverwaltung führt, nicht zutreffend. Vielmehr steht der Personalressourcenbedarf in der Perso- 18 nalverwaltung in starker Korrelation zur Anzahl des zu betreuenden Personals. Synergieeffekte be- 19 schränken sich insofern auf etwa ein Viertel der anfallenden, nicht von der Personalstärke abhängigen, 20 Aufgabenbereiche. Aus diesem Grunde wird empfohlen, die Stabsbereiche Personal des Behördensta- 21 bes und der Polizeidirektionen personell zu verstärken. 22 23 Die Untersuchung zeigte ferner den Bedarf auf, die bisher nicht im Geschäftsverteilungsplan ausgewie- 24 senen Aufgaben des Polizeipräsidiums dort abzubilden. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Be- 25 soldungsangelegenheiten und das „Betriebliche Eingliederungsmanagement“ für Personal, dessen 26 Verwaltung dem Polizeipräsidium obliegt, sollte wieder dorthin zurückgeführt werden. 27 4.5.6 28 Sowohl die Aufgaben der Versammlungs- als auch der Waffenbehörde sind den Stabsbereichen Recht 29 der Direktionsstäbe zugeordnet worden. Im Ergebnis der Untersuchung ist festzustellen, dass sich diese 30 Aufgabenübertragungen bewährt haben und sich kein Änderungsbedarf ergibt. Stabsbereich Recht 18 1 Darüber hinaus gingen die Aufbaustäbe von der Grundannahme aus, dass mit fortschreitendem Perso- 2 nalabbau Verwaltungsvorgänge abnehmen sowie durch Zentralisierung und daraus resultierender Sy- 3 nergieeffekte weitere Personaleinsparungen in der Verwaltung gerechtfertigt sind. 4 5 Im Ergebnis lässt sich jedoch feststellen, dass dies nicht eingetreten ist. Da Art und Umfang der Anfor- 6 derungen grundsätzlich gleich blieben, sind die Stabsbereiche personell zu verstärken. 7 4.6 Organisationseinheiten ohne Stab 8 4.6.1 9 Die Eingliederung des Landeskriminalamtes in das Polizeipräsidium hat sich bewährt und sollte unver- 10 ändert bleiben. Sie führte dazu, dass die erforderliche Stabsunterstützung nunmehr durch den Behör- 11 denstab gewährleistet werden muss. Im Ergebnis der Erhebungen zum Ist-Zustand wird festgestellt, 12 dass dies grundsätzlich umgesetzt wird. Die unterschiedlichen Standorte Potsdam und Eberswalde 13 wirken sich hierbei allerdings negativ auf die Aufgabenerfüllung aus. Dies kann durch den Einsatz dislo- 14 zierter Bediensteter des Behördenstabes und durch den Einsatz zusätzlichen Personals im Führungs- 15 dienst der Fachdirektion Landeskriminalamt kompensiert werden. Fachdirektion Landeskriminalamt (FD LKA) 16 17 Darüber hinaus wurde für die Erfüllung von Logistikaufgaben (Poststelle) sowie die gemeinsame Zent- 18 ralstelle der Polizei und der Justiz für die Vernichtung von Betäubungsmitteln ein geringer Personal- 19 mehrbedarf erkannt. 20 21 Mit Blick auf die bundesweite Organisation Bundeskriminalamt/Landeskriminalämter erscheint die Be- 22 zeichnung „Fachdirektion Landeskriminalamt“ unzweckmäßig, eine Umbenennung in „Landeskriminal- 23 amt“ wird vorgeschlagen. 24 25 Die Richtlinienkompetenz des Landeskriminalamtes als „Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Angele- 26 genheiten“18 muss in der Fortschreibung des Geschäftsverteilungsplanes des Polizeipräsidiums Be- 27 rücksichtigung finden. 18 Vgl. §1 Bundeskriminalamtgesetz 19 1 4.6.2 Fachdirektion Besondere Dienste 2 Die Bildung einer solchen Fachdirektion hat sich bewährt. Insbesondere die Eingliederung der Spezial- 3 einheiten/Spezialkräfte in diese Organisation ist zweckmäßig. Zur Führungsunterstützung wurde der 4 Leitung der Fachdirektion Besondere Dienste ein Führungsdienst zugeordnet, welcher ergänzend zu 5 den Stabsaufgaben der Behörde tätig werden sollte. Die Regelung wurde umgesetzt und der Führungs- 6 dienst eingerichtet. Die Untersuchung hat dennoch ergeben, dass eine zentrale Führung und Koordinie- 7 rung der Aufgaben der Fachdirektion in Verantwortung der Direktionsleitung nur eingeschränkt erfolgen 8 kann. 9 10 Es wird daher empfohlen, das Polizeipräsidium mit der Prüfung zu beauftragen, ob eine Zentralisierung 11 der unterschiedlichen Führungsdienste und Führungsgruppen (z.B. in Form eines zentralen Führungs- 12 dienstes der Fachdirektion Besondere Dienste) zweckmäßiger wäre. Dem Ministerium ist zu entspre- 13 chenden Lösungsvorschlägen zu berichten. 14 15 Weiterhin wird empfohlen, die Bezeichnung „Fachdirektion Besondere Dienste“ in „Direktion Besondere 16 Dienste“ zu ändern. 17 4.6.3 18 Die mit der Polizeistrukturreform beabsichtigten Synergieeffekte sollten durch Zentralisierung von 19 Stabsaufgaben auf Ebene der Polizeidirektionen erzielt werden. Damit verbunden war die Auflösung der 20 Schutzbereiche und Einrichtung der Polizeiinspektionen. Polizeiinspektionen 21 22 Die zur Führungsunterstützung der Inspektionsleitung eingerichteten Führungsdienste in den Polizeiin- 23 spektionen sollten darüber hinaus Teilaufgaben der ehemaligen Führungsstellen übernehmen, welche 24 in den Polizeidirektionen nicht effektiv erledigt werden können. 25 26 Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die Führungsdienste unter anderem – aufgrund mehrdeutiger 27 Formulierungen bezüglich der Zuständigkeits- und Aufgabenabgrenzungen im Geschäftsverteilungsplan 28 – Aufgaben der Direktionsstäbe wahrnehmen, ohne personell dafür ausgestattet zu sein. 29 20 1 Aus diesem Grunde wird die Zurückführung der in die Führungsdienste der Polizeiinspektionen verla- 2 gerten Aufgaben in die Direktionsstäbe, mit eindeutiger Aufgabenabgrenzung und klar definierten Zu- 3 ständigkeitsregelungen sowie der dislozierte Einsatz von Bediensteten des Direktionsstabes empfohlen. 4 4.6.4 5 In der neuen Organisation sollen die Direktionsstäbe die Stabsaufgaben für die Verkehrspolizei und die 6 Wasserschutzpolizei übernehmen. Im Ergebnis der Untersuchung ist festzustellen, dass die Direktions- 7 stäbe verschiedene Aufgaben, wie die Bereitstellung von Lageinformationen, Informationsbewertung 8 und erforderliches Kräftemanagement nur eingeschränkt leisten können. Daher wird empfohlen, diesen 9 Organisationseinheiten Dienstposten zur Führungsunterstützung zuzuweisen. Verkehrspolizei, Wasserschutzpolizei und Kriminalpolizei in der Direktion 10 11 Dem Leiter/der Leiterin der Kriminalpolizei in der Direktion ist ein Führungsdienst zugeordnet, dies hat 12 sich bewährt. 13 5. Führung 14 5.1 Führung auf Distanz 15 Einsparvorgaben im Rahmen der Polizeistrukturreform führten zu der Entscheidung, die Führungsstruk- 16 tur in der Polizei deutlich zu verschlanken. Die Anzahl der Führungsfunktionen im Wach- und Wechsel- 17 dienst wurde von 500 auf 192 Dienstposten reduziert und somit nicht mehr an jedem ehemaligen Wa- 18 chenstandort abgebildet. Dienstgruppenleitung und Wachdienstführung werden lediglich am jeweiligen 19 Sitz der Polizeiinspektionen vorgehalten. Dies hat zur Folge, dass für die in den Revieren eingesetzten 20 Bediensteten des Wach- und Wechseldienstes keine unmittelbare Führungskraft mehr vorhanden ist. 21 Daraus resultiert eine „Führung auf Distanz“. 22 23 Ohne vorhandene Erfahrungswerte wurde angenommen, eine Führung der Mitarbeiterinnen und Mitar- 24 beiter vor Ort sei in der bisherigen Form nicht weiter erforderlich. Im Rahmen der fachlichen Diskussion 25 trugen Führungskräfte vor, dass alle festgestellten Defizite trotz Führung vor Ort entstanden seien. Zur 26 Kompensation direkter und persönlicher Kommunikation war u.a. moderner Technikeinsatz (Videokon- 27 ferenzmöglichkeiten) vorgesehen, der jedoch aus Kostengründen nicht eingeführt wurde. 28 29 Insgesamt ist festzustellen, dass sich diese Form der Führung nicht bewährt hat. Bis auf wenige Aus- 30 nahmen kann es im täglichen Dienst kaum gelingen, regelmäßig einen persönlichen Kontakt zwischen 21 1 zentral eingesetzten Führungskräften und disloziert tätigen Bediensteten herzustellen. Der hierdurch 2 eingetretene Zustand wird unter Führungs- und Fürsorgegesichtspunkten als nicht akzeptabel bewertet. 3 4 Ergänzend kommt hinzu, dass in Teilen des Landes das ehemalige Dienstgruppenmodell durch ein 5 Poolmodell ersetzt wurde19. Hier mangelt es den Bediensteten nicht nur an persönlicher Führung und 6 Fürsorge, sondern auch an dem sozialen System einer beruflichen Bezugsgruppe. 7 8 Da auch die Dienstgruppenleitung in einem Führungskräftepool Dienst verrichtet, müssen „virtuelle“ 9 Dienstgruppen (Informationsgruppen) gebildet werden, um überhaupt noch eine formelle Zuordnung 10 von Vorgesetzten und Bediensteten herzustellen. Führungskräfte versehen somit nur noch zufällig pa- 11 rallel mit den ihnen zugeordneten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Dienst. Sie können sich weder fak- 12 tisch um Personalentwicklung und Mitarbeiterförderung kümmern, noch sind sie hinreichend in soziale 13 wie gesundheitliche Lebensumstände der Bediensteten eingebunden. Vor allem angesichts des aktuell 14 hohen Krankenstandes ist dies nicht weiter zu verantworten. Identifikation, Teambindung, Mitarbeiterzu- 15 friedenheit und Motivation der Bediensteten sind systembedingt in solchen Bereichen in aller Regel 16 defizitär. 17 18 Insbesondere die Wechselwirkung zwischen „Führen auf Distanz“ und dem Flexiblen Arbeitszeitmodell 19 wurde bisher nur unzureichend berücksichtigt. Der momentane Zustand ist systemisch zwingend zu 20 verändern. Es wird daher empfohlen, eine Arbeitsgruppe im Polizeipräsidium einzurichten, die unter 21 Begleitung des Ministeriums und Beteiligung der Berufs- und Personalvertretungen entsprechende Än- 22 derungsvorschläge erarbeitet. Bestehende Ergebnisse wissenschaftlicher Studien sind hierbei heranzu- 23 ziehen.20 Die erforderliche Bildung sozialer Bezugsgruppen ist hierbei prioritär, wobei die Vorteile eines 24 „Flexiblen Arbeitszeitmodells“ mit Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dringend zu berück- 25 sichtigen sind. Die Arbeitsgruppe sollte zudem untersuchen, wie möglichst stellenneutral künftig wieder 26 Führung vor Ort gewährleistet werden kann. Alternativen, wie der Einsatz eines „Streifenkoordinators“, 27 sowie die Übernahme einer Abwesenheitsvertretung der Dienstgruppenleiter durch die Wachdienstfüh- 28 rer, sind abzuwägen. 29 19 Gemäß Dienstvereinbarung FAM bestand Wahlmöglichkeit für die Bediensteten (15 Organisationseinheiten im Poolmodell und 12 Organisationseinheiten im Dienstgruppenmodell [inkl. ELZ]) 20 z.B. das von der Europäischen Union geförderte FP7- Projekt COMPOSITE (COMparative POlice Studie In The European Union), durchgeführte wissenschaftliche Untersuchung in der Polizei des Landes Brandenburg (2013 – 2014) 22 1 Bis zum Vorliegen von Ergebnissen der eingesetzten Arbeitsgruppe ist den Leitern und Leiterinnen der 2 Polizeireviere als Sofortmaßnahme eine Weisungsbefugnis im Rahmen der Fachaufsicht für den Wach- 3 und Wechseldienst zu übertragen. Befugnisse der Dienstgruppenleiter und Dienstgruppenleiterinnen 4 bleiben davon unberührt. 5 6 5.2 Informationsgewinnung und Informationssteuerung 7 Bestehende Regelungen zur formellen und informellen Kommunikation haben sich grundsätzlich be- 8 währt. Die Systeme der formellen Kommunikation werden genutzt. Der Datenaustausch im Rahmen der 9 informellen Kommunikation ist dagegen kritisch zu bewerten. Die heutige Technik bietet Möglichkeiten, 10 umfangreiche Datenmengen elektronisch zu steuern (z.B. in Anhängen von E-Mails). Diese Form des 11 Informationsaustausches bringt jedoch nicht nur Vorteile mit sich. Die Untersuchung des Polizeipräsidi- 12 ums ergab, dass Informationen zum Teil unterschiedlich und nicht adressatengerecht gesteuert werden. 13 Im Ergebnis sind teils ineffiziente und unkoordinierte Informationssteuerungen zu bemängeln, die er- 14 höhten Zeitaufwand bei der Bearbeitung nach sich ziehen und technische Ressourcen binden. 15 16 Es wird daher empfohlen, eine Arbeitsgruppe im Polizeipräsidium einzusetzen, um Optimierungsvor- 17 schläge für eine deutlich effizientere Informationssteuerung zu erarbeiten. Ziel sollte sein, das beste- 18 hende Informationsaufkommen in der formellen sowie informellen Kommunikation in allen Ebenen zu 19 minimieren, adressatengerecht zu filtern und zu steuern. Daneben sind bestehende Sende- und Emp- 20 fangsrechte der formellen Kommunikation auf das dienstlich notwendige Maß zu begrenzen. 21 6. Einsatzangelegenheiten 22 6.1 Revierpolizei 23 Mit der Strukturreform sollte die Anzahl der Revierpolizisten und Revierpolizistinnen unverändert blei- 24 ben. Der Revierzuschnitt wurde in erforderlichem Umfang angepasst.21 25 26 Bezüglich der Erfüllung der originär dem Revierdienst zugewiesenen Aufgaben ist im Ergebnis der Un- 27 tersuchungen festzustellen, dass diese nur eingeschränkt wahrgenommen werden können. In fast allen 28 Revieren (90 Prozent) werden andere Organisationseinheiten durch den Revierdienst unterstützt, z.B. 29 zur Erreichung der Mindestdienststärke im Wach- und Wechseldienst, zur Besetzung der Reviere („Be- 21 1. Bericht zum Umsetzungsstand der Polizeistrukturreform, MI BB (2013) S.23 23 1 amter/Beamtin des Innendienstes“), für Teilermittlungsaufträge der Kriminalpolizei, für den Einsatz in 2 Besonderen Aufbauorganisationen sowie zur Amts- oder Vollzugshilfe für andere Behörden. 3 Die Verteilung der Dienstposten gemäß einem durch den Aufbaustab festgelegten Betreuungsschlüssel 4 entspricht in urbanen und ländlichen Bereichen noch nicht dem Reformziel22. Erkannte Umsetzungsde- 5 fizite sind auszugleichen. 6 7 Die durchschnittliche Führungsspanne im Bereich Revierdienst beträgt derzeit 1:12. Zusätzlich zu ihren 8 Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht über den Revierdienst, leiten sie den Führungsdienst der Poli- 9 zeiinspektion und sind die Abwesenheitsvertretung der Inspektionsleitung. 10 11 In acht Polizeiinspektionen ist der Leitung des Führungs- und Revierdienstes strukturmäßig ein Koordi- 12 nator bzw. eine Koordinatorin zugeordnet, um die Aufgaben der Dienstplanung und Fachaufsicht wahr- 13 zunehmen. Den übrigen Inspektionen ist eine solche Funktion nicht zugeordnet worden. Dadurch erge- 14 ben sich dort bei der Abwesenheitsvertretung Einschränkungen in der Wahrnahme ihrer Aufgaben. 15 Daher wird der zusätzliche Einsatz weiterer Koordinatoren und Koordinatorinnen empfohlen, um in Ein- 16 zelfällen die Führungsspanne zu senken und den Leiter/die Leiterin des Führungs- und Revierdienstes 17 zu entlasten. 18 19 Gemäß der Reformvorgabe ist in den Polizeirevieren kein Geschäftsdienst vorgesehen. Dies beklagt 20 vor allem die Leitung größerer Reviere. Hier sollte dem Polizeipräsidium die Möglichkeit eingeräumt 21 werden, Personal nach eigenem Bedarf entsprechend einzusetzen. 22 23 Mit Blick auf die Bindung großer Personalressourcen des Wach- und Wechseldienstes und des Revier- 24 dienstes zur Besetzung der Polizeireviere rund um die Uhr ist der Ausbau aller Polizeireviere nach 25 „n24/7-Standard“23 unverzichtbar. Zudem sollte eine lageangepasste Gestaltung der Servicezeiten – vor 26 allem nachts – in Polizeirevieren zulässig sein. Dadurch werden Ressourcen im Wach- und Wechsel- 27 dienst und im Revierdienst freigesetzt, um im Bedarfsfall flexibel auf Lageentwicklungen reagieren zu 28 können. 29 22 Das Betreuungsverhältnis ist in den ländlich strukturierten Regionen 1:4.000 Einwohner, in den Städten Potsdam, Frank- furt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel 1:7.500 Einwohner. 23 Materiell-technische Sicherung der Polizeireviere 24 1 Durch eine effiziente Planung ist sicherzustellen, dass die Besetzung der Reviere sowohl durch den 2 Wach- und Wechseldienst, als auch den Revierdienst gewährleistet wird. Die personelle Stärkung des 3 Wach- und Wechseldienstes entlastet zudem die Revierpolizei zu Gunsten ihrer originären Aufgaben. 4 6.2 Wach- und Wechseldienst (WWD) 5 Durch Beschluss des Landtages24 wurde als Ziel definiert, den Streifendienst im gleichen Umfang wie 6 vor der Polizeistrukturreform zu gewährleisten. Eine Kenngröße hierfür war die durchschnittliche tägli- 7 che Verfügbarkeit von Streifenwagen. Die Anzahl von 124 Streifenwagen stellt eine rein rechnerische 8 Größe dar, die auch vor der Strukturreform nur in Einzelfällen erreicht wurde. Die in den Polizeiwachen 9 (entspricht den heutigen Revieren) eingesetzten und überwiegend Außendienst versehenden Dienst- 10 gruppenleiter und Dienstgruppenleiterinnen wurden dabei mitgezählt. In diesem Kontext entspricht die 11 durchschnittliche tägliche Anzahl von ca. 110 Streifenwagen25 in etwa dem Niveau vor der Polizeistruk- 12 turreform. Die beschlossene Verstärkung des Wach- und Wechseldienstes auf mindestens 2.200 Be- 13 dienstete wird zu einer Erhöhung führen. 14 15 Dem Ergebnis der Untersuchung folgend, die Rund-um-die-Uhr-Besetzung einer Funktion „Streifenbe- 16 dienstete(r) im Wach- und Wechseldienst“ mit dem Faktor 7 (statt bisher 6,5) zu berechnen26, würde 17 den Fehlzeiten aufgrund Abordnungen, Elternzeit und Mutterschutz sowie einem erhöhten Aus- und 18 Weiterbildungsbedarf gerecht. Gleiches gilt für die Berechnung des Personalbedarfs im Kriminaldauer- 19 dienst. 20 21 Auch mit der personellen Verstärkung der Operativen Fahndung bleibt die Bekämpfung der Straßenkri- 22 minalität eine wesentliche Teilaufgabe der Schutzpolizei im täglichen Dienst. Lageabhängig sind ent- 23 sprechende Zivilstreifen vorzusehen. Perspektivisch ist die Bildung von „Einsatztrupps zur Bekämpfung 24 der Straßenkriminalität“ sowohl in den Polizeiinspektionen als auch auf den Bundesautobahnen vorzu- 25 sehen. 26 27 Die Zahl der Bediensteten zur Sicherung eines Sonderobjektes in der Polizeiinspektion Uckermark 28 muss geringfügig verstärkt werden, da bei Anwesenheit der Schutzperson zusätzliche Sicherungsauf- 29 gaben erforderlich sind. Dies fand bislang keine Berücksichtigung. 30 24 Landtagsbeschluss 5/2561-B vom 16. Dezember 2010 25 Fahrzeuge der im Außendienst befindlichen Kriminalpolizei werden nicht erfasst 26 Dies entspricht im Wesentlichen auch den Forderungen der Personal- und Berufsvertretungen. 25 1 Die im Zuge von Amtshilfe gebundenen Kräfte des WWD und des Revierdienstes stehen für ihre origi- 2 nären Aufgaben nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung. Durch eine enge Zusammenarbeit mit 3 anderen Behörden ist zukünftig darauf abzuzielen, die subsidiäre Aufgabenwahrnahme durch die Poli- 4 zei auf das Wesentliche zu beschränken. Die Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit der Ordnungsbe- 5 hörden auch außerhalb der Bürodienstzeit und an Wochenenden ist hierbei ein wichtiges Kriterium, 6 soweit dies den Ordnungsbehörden unter Berücksichtigung ihrer Größe zumutbar ist. 7 8 Mit der Justiz sollten mit Blick auf die Entlastung des WWD und Revierdienstes die grundsätzlichen 9 Regelungen der Amtshilfe beim Transport von Personen optimiert werden. Soweit möglich, sollte die 10 Polizei regelmäßig die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt anfahren können. 11 6.3 Wasserschutzpolizei 12 Die Grundannahmen der Aufbaustäbe zu den Entwicklungen im Schiffsverkehr haben sich insgesamt 13 bestätigt.27 Der Wassertourismus wird weiter ausgebaut und verlangt die zunehmende Konzentration 14 der Wasserschutzpolizei auf den Freizeitschiffsverkehr, ohne die Berufsschifffahrt zu vernachlässigen. 15 16 Die Entscheidungen zur Aufbauorganisation und Ablaufstruktur in der Wasserschutzpolizei sind umge- 17 setzt, stellen eine Verbesserung gegenüber der Altorganisation dar und haben sich bewährt. Es hat sich 18 als sachgerecht erwiesen, die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnahme auf Ebene der Polizeidi- 19 rektion zu bündeln und die Organisationseinheit der Direktionsleitung zu unterstellen. 20 21 Abweichend von den Reformfestlegungen ist der Wach- und Wechseldienst der Wasserschutzpolizei 22 weiterhin an Bootsliegeplätzen disloziert. Dadurch erhöht sich ihre Präsenz auf den Wasserstraßen und 23 der logistische Aufwand für zeitintensive Fahrten zum Einsatzgebiet wird reduziert. Polizeiliche Liegen- 24 schaften müssen prinzipiell taktischen und logistischen Anforderungen entsprechen. Daher sollten sich 25 diese grundsätzlich in unmittelbarer Nähe der Liegeplätze ihrer Bootstechnik befinden. Es wird daher 26 empfohlen, das bestehende Liegenschaftskonzept zu überprüfen. 27 6.4 Bereitschaftspolizei 28 Mit der Eingliederung der Bereitschaftspolizeiabteilung in die Fachdirektion Besondere Dienste sollten 29 die Aufgaben des ehemaligen Stabes der Landeseinsatzeinheit durch den Behördenstab wahrgenom- 27 1. Bericht Aufbaustab Polizeipräsidium und Aufbaustäbe PD vom 31. März 2011 26 1 men werden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich die Einbindung der Bereitschaftspolizeiabteilung in 2 die Fachdirektion Besondere Dienste grundsätzlich bewährt hat. 3 4 Die Bereitschaftspolizeiabteilung ist in ihrer derzeitigen Struktur mit vier Einsatzhundertschaften durch 5 Einsätze aus besonderem Anlass voll ausgelastet. Sie kann dem bestehenden Bedarf an geschlosse- 6 nen Einheiten sowohl zur Unterstützung des Wach- und Wechseldienstes, als auch sonstigen Einsatz- 7 lagen nur teilweise genügen. Neben den regelmäßig wiederkehrenden Einsatzlagen (z.B. Fußballein- 8 sätze, Veranstaltungs- und Versammlungslagen) nehmen Einsätze im Zusammenhang mit Asylpolitik, 9 Islamismus und Grenzkriminalität deutlich zu. 10 11 Eine Bereitschaftspolizeiabteilung mit drei Einsatzhundertschaften könnte diesen Bedarf nicht annä- 12 hernd abdecken. Aus diesem Grund ist der Erhalt der vier Hundertschaften alternativlos. Weiterhin ist 13 die personelle Ausstattung der Bereitschaftspolizei zu erhöhen und damit stärker der Vereinbarung mit 14 dem Bund28 anzupassen. 15 6.5 Spezialeinheiten/Spezialkräfte (SE/SK) 16 Die strukturelle Eingliederung der Abteilung SE/SK in die Fachdirektion Besondere Dienste ist umge- 17 setzt und hat sich bewährt. 18 19 Sowohl die Untersuchungen im Rahmen der Evaluierung als auch die der Fachgruppe SE/SK stellen 20 fest, dass die geplante Einsparung von Personal im Führungsdienst nicht zu empfehlen ist. Die Gewähr- 21 leistung von Aufgaben der Alltagsorganisation und bei besonderen Einsatzlagen sowie die Durchfüh- 22 rung einer einsatzbezogenen Aus- und Weiterbildung bedingen speziell hierfür vorzuhaltendes Perso- 23 nal. 24 25 Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Funktion „Beamter/Beamtin vom Dienst“ der Bereitschaftspoli- 26 zeiabteilung und der Abteilung Spezialeinheiten/Spezialkräfte, einschließlich ihrer Aufgabenraten, 27 dienstpostenneutral in einer Organisationseinheit zusammenzuführen. Aufgrund des fachlichen und 28 sicherungstechnischen Bedarfs sollte „der Beamte/die Beamtin vom Dienst“ in der Abteilung Spezial- 29 einheiten/Spezialkräfte verortet werden. 30 28 Bund-Länder-Abkommen „Bestimmungen/Richtlinien/Anweisungen/Sammlungen“ BRAS 140.1 vom 11. März 1998 [letzte Änderung 2011] 27 1 Mit Umsetzung der Polizeistrukturreform wurden die Einsatzgruppen des Mobilen Einsatzkommandos 2 (MEK) von fünf auf vier reduziert. Im Rahmen einer Projektstruktur wurde die Organisationseinheit 3 „Operative Technik“ (OT) gebildet. Dies erfolgte zu Lasten der Einsatzstärke von MEK, Spezialeinsatz- 4 kommando (SEK) und Technischer Einsatzgruppe (TEG). Die Bündelung von Kompetenzen in einem 5 Bereich OT hat sich bewährt und trägt dem gestiegenen Bedarf am Einsatz verdeckter technischer Mit- 6 tel Rechnung. Daher wird empfohlen, die Organisationseinheit „Operative Technik“ strukturell abzubil- 7 den und künftig mit Dienstposten zu untersetzen. 8 9 Die Untersuchung des Polizeipräsidiums hat ergeben, dass der Bedarf an professionellen Observati- 10 onskräften zur Bekämpfung der Schweren und Organisierten Kriminalität sowie zur Abwehr terroristi- 11 scher Gefahren seit Umsetzung der Polizeistrukturreform höher ist als angenommen. Es wird daher 12 empfohlen, den Abbau einer Gruppe MEK zu revidieren und insgesamt fünf Einsatzgruppen MEK abzu- 13 bilden. 14 15 Im Spezialeinsatzkommando sind vier taktische Einsatzgruppen strukturiert. Aufgrund von Verwendun- 16 gen in den Bereichen OT und Weiterbildung stehen im SEK faktisch drei Einsatzgruppen zur Verfügung. 17 Außerhalb der Dienstzeit wird die ständige Verfügbarkeit durch die Rufbereitschaft einer „Diensthaben- 18 de Gruppe“ gewährleistet. Ein probates Mittel, den zügigen Einsatz vor Ort in einem Flächenland wie 19 Brandenburg zu verbessern, ist die Einrichtung einer Objektbereitschaft. Ein schnelleres Wirken von 20 Sondereinsatzkräften bei Gefahren- oder Einsatzlagen und terroristischen Anschlägen kann zum er- 21 folgskritischen Faktor werden. Daher wird empfohlen, die erforderlichen Dienstposten für die Einrichtung 22 einer Objektbereitschaft zuzuweisen. 23 24 Der Bereich Einsatztechnik der Abteilung SE/SK wurde im Rahmen der Polizeistrukturreform nicht ver- 25 ändert. Jedoch hat die Untersuchung ergeben, dass gerade in diesem Bereich durch die fortschreitende 26 Entwicklung der (Kommunikations-)Technik zusätzlicher Personalbedarf erkennbar ist. 27 28 Für eine zukunftsfähige Fortentwicklung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) wird empfohlen, 29 die vorhandenen und noch erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen perspektivisch in einem IuK- 30 Kompetenzzentrum zu bündeln. Unabhängig davon ist es erforderlich, in dem Bereich der Kommunika- 31 tionsüberwachung sowohl personelle als auch materielle Ressourcen zur Überwachung verschlüsselter 32 Kommunikation zu schaffen. Dazu ist eine geringe Anzahl an zusätzlichen Dienstposten erforderlich. 33 Weiterhin sollte der Bereich Mobilfunkaufklärung zur Gewährleistung eines 24h-Bereitschaftssystems 34 personell verstärkt werden. 28 1 Es wird empfohlen, die Technische Einsatzgruppe (Standort Eberswalde) mit der Abteilung SE/SK ört- 2 lich am Standort Potsdam zusammenzuführen. 3 4 Weiterhin wird empfohlen, den Bereich „Zeugenschutzlogistik“ personell abzubilden. 5 6.6 Besondere Einsatzlagen 6 Mit Umsetzung der Polizeistrukturreform wurde ein zentraler Führungsstab zur Bewältigung außerge- 7 wöhnlicher Lagen (FüSAL) geschaffen, welcher zusammen mit der Beratergruppe den Behördenstabs- 8 bereich 1.6 bildet. 9 10 Die erwarteten Synergien im FüSAL und in der Zusammenarbeit mit den Behördenstabsbereichen 1.1 11 ff. sind eingetreten. Dem FüSAL obliegen unter anderem die Weiterbildung von Funktionsinhabern so- 12 wie die Vorbereitung von Einsätzen auf Ebene des Polizeipräsidiums. Die Vorbereitung, Durchführung 13 und Nachbereitung von besonderen Einsatzlagen sollte hauptsächlich durch die Polizeidirektionen er- 14 folgen. Die Lastenverteilung bei diesen Einsatzanlässen wird zwischen Polizeidirektion und Polizeiin- 15 spektion indes kritisch gesehen. Hier ist konzeptionell nachzubessern. 16 17 Dem ELZ wurde unter anderem die zentrale Führung in der ersten Phase bei besonderen Einsatzlagen 18 übertragen, es nimmt diese Aufgabe sachgerecht war. Grundsätzlich ist die Struktur – einschließlich 19 FüSAL – zur Bewältigung von besonderen Einsatzlagen geeignet. Die Verfügungslage sowie die Füh- 20 rungsfähigkeit des Polizeipräsidiums sind sachgerecht. 21 22 Darüber hinaus wird empfohlen, dass ausgewählte Polizeiführer und Polizeiführerinnen, unabhängig 23 ihrer Funktion, ausschließlich für ein spezielles Lagefeld weitergebildet werden. Ein an diesem Bedarf 24 orientiertes optimiertes Angebotskonzept seitens FHPol/Sicherheitskooperation/Deutsche Hochschule 25 der Polizei ist dazu anzustreben. 26 6.7 Diensthundwesen 27 Das Land Brandenburg praktiziert, wie von den Aufbaustäben empfohlen, weiterhin eine duale Verwen- 28 dung von Diensthunden. Ausgenommen hiervon sind die Sprengstoffspürhunde der Polizeiinspektion 29 Flughafen. Dies bedeutet, dass alle Diensthunde eine allgemeine Ausbildung als Schutzhund besitzen 30 und darüber hinaus spezialisiert für die Suche nach Rauschgift oder Sprengstoff bzw. als Fährtenspür- 31 hund ausgebildet werden. Die duale Verwendung von Diensthunden hat sich bewährt, entspricht bun- 29 1 desweiten Standards und ist beizubehalten. Möglichkeiten zu Ausbildung von Mantrailer-Hunden sind 2 zu prüfen, auch um gegebenenfalls Kosten für einem Rückgriff auf Externe zu sparen. 3 Eine zentrale Vorgabe der Aufbaustäbe war die ständige flächendeckende Verfügbarkeit von Fährten- 4 spürhunden. Diese Vorgabe war mit dem vorgesehenen Personalansatz nicht umsetzbar. Im Ergebnis 5 der Untersuchung des Polizeipräsidiums wird empfohlen, die notwendige Zuweisung zusätzlicher 6 Dienstposten vorzunehmen, um eine auch zeitnahe Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit von Fährtenspür- 7 hunden sicherzustellen. 8 7. Kriminalitätsangelegenheiten 9 7.1 Aufgaben Kriminalitätsbekämpfung 10 Die von den Aufbaustäben vorgeschlagene Aufbau- und Ablauforganisation der Kriminalpolizei hat sich 11 im Hinblick auf eine effiziente Aufgabenerfüllung grundsätzlich bewährt. In einzelnen Aufgabenberei- 12 chen ist Optimierungsbedarf erkannt. Eine gesteigerte Qualität kriminalpolizeilicher Arbeit ist vorrangi- 13 ges Ziel. 14 7.2 Organisation Kriminalpolizei 15 Auf Basis des Berichts der Aufbaustäbe waren grundsätzliche Festlegungen zur Organisation der Kri- 16 minalpolizei in allen Ebenen vorzunehmen. Dazu erfolgte die Bildung von Kriminalkommissariaten in 17 den Direktionen, die in Sachbereiche strukturiert und, bei entsprechender Personalstärke, auch an meh- 18 rere Standorte disloziert wurden. 19 20 Zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten und zur Bearbeitung ermittlungsintensiver Verfahren 21 wurde auf Ebene der Direktionen der Bereich Kriminalpolizei mit entsprechenden Dezernaten geschaf- 22 fen. An die Kriminalpolizei der Direktion wurden die Zentrale Anzeigenbearbeitung ZENTRAB sowie der 23 Kriminaldauerdienst angegliedert. 24 25 Das Landeskriminalamt wird organisatorisch als Fachdirektion geführt und ist in Abteilungen gegliedert. 26 Durch den Minister des Innern war Eberswalde als Standort des Landeskriminalamtes bereits festge- 27 legt.29 Darüber hinaus wurde auf Basis einer durchgeführten Nutzwertanalyse die Dislozierung je eines 28 Kommissariats an den jeweiligen Standorten der Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Organisierte 29 Kriminalität (Frankfurt (Oder)) und Wirtschaftskriminalität (Potsdam) empfohlen. 30 29 Entscheidung des Ministers des Innern des Landes Brandenburg vom 16. September 2010 30 1 Die organisatorischen Vorschläge der Aufbaustäbe wurden auf den Ebenen der Polizeiinspektionen 2 sowie der Direktionen und bezogen auf die Fachdirektion Landeskriminalamt grundsätzlich umgesetzt. 3 Die Untersuchung des Polizeipräsidiums ergab, dass sich die Einrichtung von Kriminalkommissariaten 4 in den Polizeiinspektionen sowie von spezialisierten Kriminalkommissariaten und Dezernaten auf Ebene 5 der Direktionen bewährt hat. Die derzeit im Polizeipräsidium getroffenen Regelungen zur Fachaufsicht 6 durch die Kriminalpolizei der Direktion über die Kriminalkommissariate in den Polizeiinspektionen sind 7 sachgerecht, müssen jedoch in der Fortschreibung des Geschäftsverteilungsplanes deutlicher definiert 8 werden. 9 10 Mehrheitlich werden die Organisationseinheiten hinsichtlich ihrer Anpassungsfähigkeit an Veränderun- 11 gen des Kriminalitätsgeschehens als nicht ausreichend effektiv und flexibel eingeschätzt. So ist bei- 12 spielsweise der Zugriff auf das Kriminalkommissariat Operative Fahndung für Polizeiinspektionen nur 13 eingeschränkt möglich. Mit Blick auf die demografische Entwicklung, auch bei der Kriminalpolizei, ist 14 diese in gebotenem Umfang durch Absolventen der Fachhochschule zu verstärken. 15 7.3 Kriminalstrategische Schwerpunkte 16 7.3.1 17 Das Szenario der Aufbaustäbe sah einen landesweiten Rückgang von Delikten der politisch motivierten 18 Kriminalität vor. Entgegen dieser Annahmen ist die PMK im Zeitraum 2011-2014 um 35 Prozent und die 19 Anzahl der PMK-Gewaltstraftaten um ca. 77 Prozent gestiegen. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 20 21 Durch die Zentralisierung von Aufgaben und Standorten sowie durch die Bündelung von Aufgaben im 22 Bereich Grundsatz und Auswertung wurden Personaleinsparungen für möglich gehalten. Die personelle 23 Ausstattung des Staatsschutzes entspricht bereits annähernd dem Stellensoll 2020. 24 25 Mit dem Aufdecken des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) und den daraus 26 gezogenen Konsequenzen im Rahmen der Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem parla- 27 mentarischen Raum30 sind jedoch zusätzliche Aufgaben für den Staatsschutz entstanden. 28 29 Auf die Bekämpfung des islamistischen Extremismus bezogene Maßnahmen sind arbeits- und perso- 30 nalintensiv. So wurde im Polizeipräsidium in der Fachdirektion Landeskriminalamt eine Ermittlungs- 30 Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus, Parlamentarischer Unterausschuss NSU 31 1 gruppe Salafismus gebildet und mit Wirkung zum 6. März 2015 in eine besondere Aufbauorganisation 2 (BAO) überführt. 3 4 Im Zuge der Umsetzung der Polizeistrukturreform wurde deutlich, dass die Bearbeitung politisch moti- 5 vierter Kriminalität an nur einem Standort in den Polizeidirektionen optimierungsbedürftig erscheint. Es 6 wird zudem empfohlen, die Bereiche für die Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität personell zu 7 verstärken und eine lageangepasste Personalausstattung sicherzustellen. 8 7.3.2 9 Beide Phänomenbereiche kennzeichnet ein zunehmender Ermittlungsaufwand aufgrund bundesweiter 10 und internationaler Verflechtungen, aufwändiger Ermittlungsmethoden, wie Telekommunikationsüber- 11 wachung, internationale Rechtshilfe, verdeckte Maßnahmen, operative Maßnahmen im Ausland sowie 12 die Einbeziehung externer Gutachter. Die zunehmende Digitalisierung bedingt einen hohen Aufwand 13 bei der Sicherstellung und Auswertung elektronischer Beweismittel. Wirtschaftskriminalität/Korruption 14 15 Die Fallzahlen der Wirtschaftskriminalität sind zwar stark gesunken, der Ermittlungsaufwand hingegen 16 deutlich angestiegen. Die örtlichen Schwerpunkte der Wirtschaftskriminalität im Land Brandenburg be- 17 finden sich in Frankfurt (Oder), Potsdam und Cottbus. Gleichzeitig befinden sich an diesen Standorten 18 Abteilungen der Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft. Über polizeiliche Standorte der Sachbe- 19 arbeitung ist sachgerecht zu entscheiden. 20 21 Die Fallzahlen im Bereich der Korruptionskriminalität haben sich bei steigendem Ermittlungsaufwand 22 erhöht. Die Einrichtung der Gemeinsame Ermittlungsgruppe (GEG) „Korruption“ hat sich bewährt. 23 24 Der gegenwärtige Dienstpostenansatz 2020 ist nicht geeignet, Wirtschaftskriminalität und Korruption 25 sachgerecht zu bekämpfen. Es wird daher empfohlen, die Bereiche personell zu verstärken und die 26 Dienstposten zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität belastungsbezogen zu verteilen. 27 7.3.3 28 Die Aufbaustäbe stellten fest, dass die Bekämpfung der Kriminalität in den brandenburgischen Grenz- 29 regionen ein Schwerpunkt der Arbeit der Landespolizei bleibt. Insbesondere die Zahl der Kfz-Diebstähle 30 und weiterer Eigentumsdelikte verzeichneten in einigen Regionen erhebliche Steigerungsraten. Es wur- Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität 32 1 de davon ausgegangen, dass die Maßnahmen der Bildung der BAO „Grenze“ sowie der speziellen Prä- 2 vention und Öffentlichkeitsarbeit mittelfristig zum Erfolg führen und daher eine Berücksichtigung in der 3 Allgemeinen Aufbauorganisation nicht gesondert erfolgen muss. 4 5 Zur Beibehaltung der effektiven und effizienten Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität 6 wird die BAO „Grenze“ seit dem 1. April 2014 unter der Bezeichnung Sonderkommission „Grenze“ fort- 7 geführt. Hierbei wird empfohlen, die Sonderkommission „Grenze“ dauerhaft im Landeskriminalamt zu 8 integrieren und die erforderlichen Dienstposten zuzuweisen. 9 10 Seit dem Jahr 2012 erfolgte die Neuausrichtung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität/-Vorfeld 11 (OK/OK-Vorfeld) im Land Brandenburg auf den strategischen Schwerpunkt Grenzüberschreitende Kri- 12 minalität. Im Ergebnis dieser Neuausrichtung ist eine Verdopplung der Verfahrenskomplexe des 13 OK/OK-Vorfeldes festzustellen. 14 15 Die Einrichtung der Kriminalkommissariate Organisierte Kriminalität an den Standorten Eberswalde und 16 Frankfurt (Oder) sowie die Beibehaltung des Kriminalkommissariates Organisierte Kriminalität in Pots- 17 dam haben sich bewährt. Hier ist eine leichte Erhöhung des Personalansatzes anzustreben. 18 19 Die aktuelle Dislozierung im Kriminalkommissariat Vermögensabschöpfung auf die Standorte Eberswal- 20 de, Frankfurt (Oder), Potsdam und Cottbus hat sich bewährt. Die Untersuchung des Polizeipräsidiums 21 hat ergeben, dass die Dienstposten des Kriminalkommissariates Vermögensabschöpfung in das neu 22 einzurichtende Dezernat „Schwere grenzüberschreitende Eigentumskriminalität“ an den vier Standorten 23 zu verteilen sind. 24 7.3.4 25 Die Aufbaustäbe prognostizierten einen Anstieg ermittlungsintensiver Vermögensdelikte mit Internetbe- 26 zug bis zum Jahr 2020. Diese Annahme ist eingetroffen. Dabei führte die deutliche Zunahme der zu 27 sichernden und auszuwertenden Datenvolumen, bei gleich bleibendem Personalansatz, zu einem er- 28 heblichen Anstieg der Bearbeitungszeiten. Cybercrime 29 30 Die aufbau- und ablauforganisatorischen Vorgaben der Aufbaustäbe sind umgesetzt. Bewertend ist 31 festzustellen, dass sich die dreistufige Bearbeitungszuständigkeit bewährt hat. Handlungsbedarf besteht 33 1 bezüglich einer weiteren Zentralisierung, Spezialisierung und kontinuierlichen Fortentwicklung der ein- 2 gesetzten Technologien. 3 Die derzeitige Vorgangsbearbeitung in den Kriminalkommissariaten der Inspektionen wird den Anforde- 4 rungen einer spezialisierten Bearbeitung nicht mehr gerecht. Eine effiziente Bearbeitung dieser Delikte 5 erfordert eine Bündelung spezialisierter Sachbearbeiter. 6 7 Es wird daher vorgeschlagen, im Landeskriminalamt ein „IuK-Kompetenzzentrum“ (mit Implementierung 8 des Fachbereiches Telekommunikationsüberwachung der Fachdirektion Besondere Dienste) einzurich- 9 ten. In diesem sollen die repressiven und präventiven Aufgaben sowie die Ermittlungsunterstützung zur 10 Bekämpfung der Cybercrime zusammengefasst werden. Darin enthalten ist eine zu bildende Organisa- 11 tionseinheit „Zentrale Internetrecherche“ für die Durchführung anlassunabhängiger Recherchen im In- 12 ternet zur Erkennung von Straftaten und Gewinnung von Ermittlungs- sowie Fahndungsansätzen. Eine 13 personelle Verstärkung dieses Bereiches geht damit einher. 14 15 Darüber hinaus wird empfohlen, in der Kriminalpolizei der Direktionen ein Kommissariat „Besondere 16 Ermittlungen/Cybercrime“ einzurichten. Dies sollte dienstpostenneutral realisiert werden, da die benötig- 17 ten Dienstposten belastungsbezogen verlagert werden können. Die Bearbeitung der Delikte Cybercrime 18 und Straftaten im Zusammenhang mit dem Internet erfolgen künftig in diesem Kommissariat, mit Aus- 19 nahme der durch das Landeskriminalamt bearbeiteten Sachverhalte. Verfahren, die für eine Bearbei- 20 tung in ZENTRAB geeignet sind, verbleiben in deren Zuständigkeit. 21 7.3.5 22 Im Hinblick auf die Entwicklung der Kriminalitätslage, insbesondere vor dem Hintergrund der Bekämp- 23 fung des Einbruchsdiebstahls, beschloss der Landtag am 27. Juni 2014 unter anderem, dass die Prä- 24 vention auf insgesamt 120 Dienstposten verstärkt werden soll31. Polizeiliche Prävention 25 26 Die Vorgaben der Aufbaustäbe hinsichtlich der Aufbau- und Ablauforganisation wurden umgesetzt. Eine 27 landesweit abgestimmte Bearbeitung präventiver Aufgaben ist gewährleistet. Die Einrichtung der Berei- 28 che Prävention in ihrer jetzigen Abbildung hat sich auf allen Ebenen bewährt. In den Polizeiinspektionen 29 wird eine qualifizierte Präventionsarbeit durchgeführt, die sich an Zielgruppen und Phänomenen orien- 31 Landtagsbeschluss „Für Brandenburgs Sicherheit! – Prävention stärken und finanziell fördern.“ LT-DS 5/9240-B 34 1 tiert. Die direkte Anbindung an die Inspektionsleitung hat sich dabei als vorteilhaft erwiesen. Die einge- 2 richtete Zentralstelle Prävention im Behördenstab hat sich ebenfalls bewährt. 3 4 Die bestehenden Organisationseinheiten Prävention sind in ihrer jetzigen Form beizubehalten. Unter 5 Beachtung der Schwerpunktsetzung sind die 120 Dienstposten für die Polizeiliche Prävention in den 6 Polizeiinspektionen belastungsbezogen zu verteilen. Ganzheitliche Präventionserfordernisse – sowohl 7 der Verkehrs- als auch der Kriminalprävention – sind zu berücksichtigen. 8 9 Das Gesamtkonzept „Polizeiliche Prävention“ und der Präventionspool sind hinsichtlich neuer Phäno- 10 menbereiche auf ihre Aktualität zu überprüfen und vornehmlich im Hinblick auf den Einbruchsschutz 11 fortzuschreiben. Weiterhin wird die Berufung eines Landespräventionsbeauftragten empfohlen. 12 7.4 Kriminalkommissariate in der Inspektion 13 Auf Vorschlag der Aufbaustäbe sind in den Polizeiinspektionen Kriminalkommissariate eingerichtet wor- 14 den, um die Kriminalitätsbekämpfung vor Ort sicherzustellen. Diese sind dabei gegebenenfalls delikts- 15 bezogen, örtlich oder verrichtungsorientiert in Sachbereiche strukturiert, um so den regionalen Unter- 16 schieden und Besonderheiten Rechnung tragen zu können. 17 18 Im Ergebnis der Untersuchung des Polizeipräsidiums wurde festgestellt, dass die derzeitige Arbeitsbe- 19 lastung (durchschnittliche jährliche Vorgangsbelastung) in den Kriminalkommissariaten der Polizeiin- 20 spektionen stark voneinander abweicht. Es wird empfohlen, mit Blick auf eine Reduzierung der sachbe- 21 arbeiterbezogenen Vorgangsbelastung und damit zur möglichen Verbesserung der Aufklärungsquote, 22 eine erforderliche personelle Verstärkung vorzunehmen. Ferner sollte ein Ziel sein, die durchschnittliche 23 Bearbeitungsdauer zu reduzieren. 24 25 Neben den Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung sind den Kriminalkommissariaten der Polizeiinspek- 26 tionen darüber hinaus gesonderte, arbeitszeitintensive Aufgaben (wie z.B. szenekundige Beamte, Ver- 27 wahrstelle) übertragen worden, die zusätzlich wahrgenommen werden müssen. Es wird daher empfoh- 28 len, auch diese Bereiche personell zu stärken. 29 7.5 ZENTRAB 30 Mit dem Ziel der Steigerung der Effizienz und Qualität der Sachbearbeitung im Bereich der Massenkri- 31 minalität sowie zur Entlastung der Arbeit der Fachkommissariate erfolgte die landesweite Einführung 35 1 der Zentralen Anzeigenbearbeitung (ZENTRAB).32 Im Jahr 2012 wurde ZENTRAB um eine Verneh- 2 mungskomponente erweitert und ZENTRAB II eingerichtet.33 Hierbei wurden Bearbeitungsanteile aus 3 den Kriminalkommissariaten der Polizeiinspektionen herausgelöst und ZENTRAB II übertragen, was 4 eine Verschiebung der entsprechenden Dienstposten nach sich zog. 5 6 Die Organisationseinheiten ZENTRAB I und II sind landesweit eingeführt. Die Besetzung der Dienstpos- 7 ten entspricht der Planung. 8 9 Die Untersuchung des Polizeipräsidiums zeigt, dass sich die Einführung von ZENTRAB I im Hinblick auf 10 die kriminalpolizeiliche Aufgabenbewältigung grundsätzlich bewährt hat und zur Entlastung der Krimi- 11 nalkommissariate der Polizeiinspektionen beiträgt. Es wurde jedoch Optimierungsbedarf bei der kon- 12 zeptionellen Umsetzung von ZENTRAB – insbesondere zu den Festlegungen hinsichtlich „Vetorecht“, 13 „Annahmestopp“ durch ZENTRAB, die Ausgestaltung des Straftatenkatalogs für die Bearbeitungszu- 14 ständigkeiten sowie zur Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen – erkannt. Erforderliche 15 Optimierungen kann das Polizeipräsidium in eigener Zuständigkeit vornehmen. 16 17 Es wird vorgeschlagen, den Bereich ZENTRAB I geringfügig personell zu verstärken. 18 19 Zu der Frage, ob sich ZENTRAB II bewährt hat und beibehalten werden sollte, liegen divergierende 20 Voten vor. Bei der Auflösung ergäbe sich lediglich eine Verschiebung der Arbeitsraten und des Perso- 21 nals in die Kriminalkommissariate der Polizeiinspektionen, ohne dadurch eine messbare Minimierung 22 der Arbeitsbelastung der Sachbearbeitung zu erzielen. Besonders tragend erscheint jedoch das Argu- 23 ment, dass soziale Vorteile, wie z.B. flexible Gestaltungsmöglichkeiten der Bediensteten hinsichtlich der 24 Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ohne zwingende fachliche Erfordernisse aufgegeben würden. Dies 25 erscheint nicht vermittelbar. 26 27 Unter Berücksichtigung aller Argumente sollte ZENTRAB II zunächst beibehalten und nach drei Jahren 28 erneut evaluiert werden, insbesondere mit Blick auf die angestrebte Entlastung der Sachbearbeitung. 29 Vereinzelt feststellbare Umsetzungsdefizite sind konsequent zu beheben. 32 Bericht Kommission Polizei Brandenburg 2020, Juli 2010, S. 27 33 Konzeption zu Einführung ZENTRAB II, 25. April 2012 36 1 7.6 Kriminaldauerdienst und Kriminaltechnik (KDD/KT) 2 Im Rahmen der Polizeistrukturreform wurde in den Polizeidirektionen jeweils ein Kommissariat Krimi- 3 naldauerdienst (KDD)/Allgemeine Kriminaltechnik (Allg. KT) eingerichtet. Ziel war es insbesondere, die 4 Qualität des „ersten Angriffs“ zu steigern. Ebenso erfolgte der Vorschlag, in der Kriminalpolizei der Di- 5 rektion das Kommissariat Zentrale Kriminaltechnik (ZKT) einzurichten. 6 7 In Abgrenzung zur Fachdirektion Landeskriminalamt sollte der Fokus vorrangig auf die Durchführung 8 der kriminaltechnischen/erkennungsdienstlichen Expertise gelegt werden. Der Tatortdienst der Fachdi- 9 rektion Landeskriminalamt sollte nur in bestimmten Fällen von Brand-, Sprengstoff- sowie Umweltdelik- 10 ten zum Einsatz kommen. 11 12 Die Vorschläge der Aufbaustäbe sind umgesetzt. 13 14 Mit der Einführung des Kriminalkommissariats KDD/Allg. KT ist eine Verbesserung des ersten Angriffs 15 erfolgt. Die Qualifikation der Bediensteten des KDD/Allg. KT entspricht den Einsatzanforderungen. Die 16 Herangehensweisen bei der Einrichtung der Standorte KDD/Allg. KT in den einzelnen Direktionen hat 17 sich bewährt, jedoch erscheint eine differenzierte Ausweisung von Dienstposten für Ermittler/-innen und 18 Kriminaltechniker/-innen notwendig. 19 20 Darüber hinaus zeigte sich, dass die mit der Polizeistrukturreform implementierte Organisation und Auf- 21 gabenzuweisung für die Zentrale Kriminaltechnik zweckmäßig ist, sich aber mit dem zugewiesenen 22 Dienstpostenansatz nicht zufriedenstellend umsetzen lässt. 23 24 Im Bereich der kriminaltechnischen Untersuchung/Expertise wurden mit der Polizeistrukturreform keine 25 organisatorischen Veränderungen vorgenommen. Die Personalsituation im Kriminaltechnischen Institut 26 (KTI) und die dadurch verursachte unzureichende Filterfunktion in den Direktionen führten zu einer er- 27 heblichen Verlängerung der Bearbeitungszeiten. 28 29 Es wird vorgeschlagen, die Bereiche KDD/Allg. KT, ZKT und KTI deutlich zu verstärken. 30 31 Das Polizeipräsidium sollte in seinem Arbeitskreis Kriminaltechnik einheitliche und verbindliche Kriterien 32 hinsichtlich Erkennungsdienst und Brandortuntersuchung erarbeiten. 37 1 7.7 Operative Fahndung 2 Im Rahmen der Polizeistrukturreform erfolgte die Zentralisierung der Fahndung im Kriminalkommissariat 3 Operative Fahndung (KK OF) in der Kriminalpolizei der Direktion (KDir.). Die Anzahl der Dienstposten 4 wurde stark reduziert. 5 6 Bewertend ist festzustellen, dass sich die Zentralisierung von spezialisierten Fahndungskräften in den 7 KK OF bewährt hat. Die zwischenzeitliche Eingliederung der operativen Kräfte der BAO „Grenze“ in die 8 KK OF ist ebenfalls sachgerecht. Problematisch ist die Tatsache, dass den Polizeiinspektionen nun- 9 mehr keine zivilen Fahndungskräfte strukturmäßig zur Verfügung stehen, um schnell und flexibel auf 10 Kriminalitätsphänomene zu reagieren. Vor allem mit Blick auf eine wirksame Bekämpfung der Straßen- 11 kriminalität ist dies kritisch zu bewerten. Diesbezüglich sind Zusammenarbeitsformen mit der Schutzpo- 12 lizei zu forcieren. Eine wirksame lage- und brennpunktorientierte Bekämpfung der Straßenkriminalität ist 13 mit dieser Organisationseinheit aufgrund anderer, prioritärer Ermittlungsaufgaben allenfalls partiell leist- 14 bar. 15 16 Der Bedarf an operativer Fahndung wird tendenziell anwachsen. Die gegenwärtig vorhandenen Fahn- 17 dungskräfte reichen derzeit für die Aufgabenwahrnahme nicht aus und sollten verstärkt werden. Die 18 vorgeschlagene Verstärkung des MEK sollte zu einer Entlastung der Operativen Fahndung beitragen. 19 7.8 Kriminalpolizeiliche Auswertung und Analyse 20 Mit Umsetzung der Polizeistrukturreform wurde die operative Auswertung nur in speziellen Bereichen 21 der Kriminalitätsbekämpfung (OK, PMK) dargestellt. Insbesondere im Hinblick auf die Erkennung von 22 Serien- und Bandentaten wird operative Auswertung nicht ausreichend gewährleistet. Festzustellen ist, 23 dass die strategische Auswertung im Polizeipräsidium nur eingeschränkt ausreicht. 24 25 Die operative TKÜ sowie die Auswertung von Daten aus der TKÜ sind nur unzureichend gewährleistet. 26 Die Verfügung des Polizeipräsidiums zur Auswertung von Massendaten ist nicht umgesetzt. Dienstpos- 27 ten für die aufgewachsenen Aufgaben sind bisher nicht bereitgestellt. Die ausschließlich dezentrale 28 Organisation der Massendatenauswertung hat sich nicht bewährt. 29 30 Die strategische und operative Auswertung ist zu intensivieren, es besteht im Bereich der operativen 31 Auswertung ein Dienstpostenmehrbedarf. Daher wird empfohlen, einen Arbeitskreis im Polizeipräsidium 32 einzurichten, um Maßnahmen und Organisation der kriminalpolizeilichen Auswertung und Analyse zu 33 optimieren und einen sachgerechten Personalbedarf zu ermitteln. 38 1 7.9 Qualitätssicherung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2 Um zukünftig einen Qualitätsstandard der PKS zu garantieren und eine präzisere Lagedarstellung der 3 Kriminalität im Land Brandenburg zu erzielen, wird empfohlen, im LKA ein entsprechendes Sachgebiet 4 (LKA 112) dauerhaft einzurichten. Die dazu benötigten Dienstposten sollten dem LKA zugewiesen wer- 5 den. 6 8. Verkehrsangelegenheiten 7 8.1 Aufgaben der Verkehrsüberwachung im Wach- und Wechseldienst und Revierdienst 8 Die Aufbaustäbe definierten die Verkehrsüberwachung als eine dauerhafte Teilaufgabe des WWD so- 9 wie des Revierdienstes. 10 11 Der Anteil der Verkehrsüberwachung im Bereich des WWD und Revierdienstes ist im Betrachtungszeit- 12 raum aufgrund von Einsatzbelastungen, Einhaltung von Mindeststärken sowie Priorisieren von Notruf- 13 bearbeitung zurückgegangen. Dies betrifft nahezu alle Aktionsfelder der Verkehrsüberwachung. 14 Insbesondere mit Blick auf die Erreichung der Zielvorstellungen des „Verkehrssicherheitsprogrammes 15 2024“ der Landesregierung sind die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen des WWD und Revierdienstes 16 deutlich zu intensivieren. 17 8.2 Ziele der Verkehrsunfallbekämpfung 18 Der Bericht der Aufbaustäbe fokussierte auf eine Verkehrsüberwachung an Unfallbrennpunkten. Ver- 19 bindlich werden die Ziele der Verkehrsunfallbekämpfung im Integrierten Verkehrssicherheitsprogramm 20 für das Land Brandenburg34 formuliert. 21 22 Die durch den Landtagsbeschluss formulierten Ziele sind mit polizeilichen Maßnahmen nur durch eine 23 größtmögliche Auslastung der zur Verfügung stehenden Geschwindigkeitsmessgeräte sowie der dauer- 24 haften Überwachung weiterer Hauptunfallursachen (Abstand, Rotlicht, Alkohol/Drogen etc.) beeinfluss- 25 bar. Dazu bedarf es neben den Aktivitäten des WWD und Revierdienstes insbesondere des Einsatzes 26 spezialisierter Kräfte der Verkehrspolizei. 27 28 Um diese Ziele zu erfüllen, durch flächenhaften Kontrolldruck Normentreue im Straßenverkehr zu erzie- 29 len und letztlich die Verkehrssicherheit landesweit zu gewährleisten, wird dringend empfohlen, insbe- 34 Landtag Brandenburg, Drucksache 5/8956 39 1 sondere bei den Verkehrsüberwachungs-Trupps (VKÜ-Trupp) die Anzahl der Dienstposten spürbar zu 2 erhöhen. 3 8.3 Organisation der Verkehrspolizei 4 8.3.1 5 Die Verkehrspolizei wurde auf Ebene der Polizeidirektion zentralisiert. Dem Leiter/der Leiterin der Ver- 6 kehrspolizei der Direktion (VPD) sind die Autobahnpolizei, die Sonderüberwachungsgruppe, der Ein- 7 satztrupp Video und die Verkehrsüberwachungstrupps unterstellt, um dem Ziel des integrativen Ansat- 8 zes einer ganzheitlichen Verkehrsunfall- und Kriminalitätsbekämpfung gerecht zu werden. Führung 9 10 Die Autobahnpolizei und die Sonderüberwachungsgruppe werden jeweils durch einen Leiter/eine Leite- 11 rin geführt. Für die Führung der Streifen im Wach- und Wechseldienst der Autobahnpolizei ist je Polizei- 12 direktion eine Funktion Dienstgruppenleitung Bundesautobahn (BAB) vorgesehen. 13 14 Die Vorgaben der Aufbaustäbe wurden sowohl hinsichtlich der Leitung der Autobahnpolizei als auch der 15 Führung der Streifen sowie festgelegten Anzahl an Streifenbezirken umgesetzt. Die Führung der Strei- 16 fen im Wach- und Wechseldienst der Autobahnpolizei durch die Dienstgruppenleitung BAB hat sich 17 bewährt und sollte beibehalten werden. 18 19 Der Ist-Zustand der Organisation Verkehrspolizei entspricht im Wesentlichen dem vorgegebenen Soll- 20 Zustand. Die Organisationsstruktur der VPD sowie die Bündelung von verkehrspolizeilichen Kompeten- 21 zen unter einer Leitung Verkehrspolizei in der Direktion haben sich bewährt. Die Konzentration auf 22 Kernaufgaben der Verkehrsunfallbekämpfung ist möglich. In der Zusammenarbeit mit den Polizeiinspek- 23 tionen ist jedoch Optimierungsbedarf durch das Polizeipräsidium erkannt. 24 25 Es wird empfohlen, der Leitung der Sonderüberwachungsgruppe zusätzlich den VKÜ-Trupp und den 26 Einsatztrupp Video zu unterstellen und die Funktion als „Leiter/Leiterin Verkehrsüberwachung“ zu be- 27 zeichnen. Dies würde sowohl eine Koordinierung der Dienst- und Einsatzplanung sowie Koordinierung 28 von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mit den Polizeiinspektionen und den Kommunen gewährleis- 29 ten. 40 1 8.3.2 Autobahnpolizei 2 Die Größe der Streifenbezirke richtete sich nach den Interventionszeiten für eilbedürftige Einsatzanläs- 3 se der Rettungsdienste und entspricht grundsätzlich einem Streckenabschnitt von 50 Kilometern Bun- 4 desautobahn. 5 6 Der Bericht der Aufbaustäbe sah für den Bereich der Bundesautobahn ausschließlich eine zentrale 7 Einsatzbearbeitung im ELZ vor. Entgegen den Annahmen war auch eine weiterführende Bearbeitung in 8 den Autobahnpolizeirevieren erforderlich. 9 10 Im Zuge der Umstrukturierung des ELZ wurden Fragen der zentralen Einsatzbearbeitung für den Be- 11 reich der Autobahnpolizei35 analysiert. Im Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass Aufgaben 12 der Autobahnpolizei teilweise dezentral organisiert werden sollten. Es wird die Besetzung der Auto- 13 bahnpolizeireviere mit einem Einsatzbearbeiter/einer Einsatzbearbeiterin rund um die Uhr empfohlen. 14 15 Die vor der Polizeistrukturreform vorhandenen „Einsatztrupps zur Bekämpfung der Kriminalität auf den 16 Bundesautobahnen“ (ET/BAB) wurden aufgelöst. Das Dunkelfeld der Kriminalität auf den Bundesauto- 17 bahnen ist hoch. Die im Zuge der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität auch auf den 18 Bundesautobahnen durchgeführten Maßnahmen reichen nicht aus, um flächendeckend die Kriminalität 19 auf Bundesautobahnen wirksam zu bekämpfen. Allerdings leisten die Streifen der Autobahnpolizei be- 20 reits einen wichtigen Beitrag, der um weitere – vor allem verdeckte Maßnahmen – ergänzt werden soll- 21 te. Perspektivisch sind durch das Polizeipräsidium konzeptionelle Lösungsansätze, ggf. durch den Ein- 22 satz spezieller Einheiten, zu erarbeiten. 23 8.3.3 24 Im Ergebnis der Polizeistrukturreform wurden VKÜ-Trupps gebildet und mit der automatisierten Ge- 25 schwindigkeitsüberwachung sowie der Überwachung und Bekämpfung weiterer Hauptunfallursachen 26 beauftragt. Verkehrsüberwachungstrupps (VKÜ-Trupps) 27 28 Die VKÜ-Trupps sind entsprechend der Vorgaben der Aufbaustäbe eingerichtet. Die Dislozierung der 29 VKÜ-Trupps auf die Polizeiinspektionen hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Dadurch wird 35 Fachtagung des Polizeipräsidenten mit den DGL BAB im September 2013 41 1 bei Vermeidung weiter Anfahrtswege eine brennpunktorientierte wie flächenhafte Verkehrsunfallbe- 2 kämpfung möglich. 3 4 Um die Überwachung und Bekämpfung der Hauptunfallursachen weiterhin auf hohem Niveau zu halten, 5 wird eine personelle Verstärkung der Geschwindigkeits- und Verkehrsüberwachung empfohlen. 6 8.3.4 7 Jede Polizeidirektion verfügt über eine SüGru – ihr obliegen Kontrollen des gewerblichen Personen- 8 und Güterverkehrs. Der steigenden Verkehrsbelastung auf der BAB durch den Schwerverkehr ist mit 9 einer geringfügigen personellen Verstärkung der SüGru Rechnung zu tragen. Sonderüberwachungsgruppe (SüGru) 10 8.3.5 Einsatztrupp Video (ET/Video) 11 Für die ET/Video wurde durch die Aufbaustäbe vorgeschlagen, sie einmal pro Polizeidirektion vorzuse- 12 hen und an den Standorten der Autobahnpolizei zu dislozieren. Mit dem Dienstpostensoll sind die 13 ET/Video in der Lage, die an sie gestellten Aufgaben zu erfüllen. Anpassungen sind derzeit nicht erfor- 14 derlich. 15 8.3.6 16 Entgegen dem Vorschlag der Aufbaustäbe wurde der Krad- und Eskortendienst durch Ministerent- 17 scheid36 beibehalten und strukturmäßig an die Verkehrspolizei der Direktion West angegliedert. Krad- und Eskortendienst (KED) 18 19 Neben Maßnahmen der Begleitung und Lotsung führender Repräsentanten anderer Staaten wird der 20 KED regelmäßig im Rahmen von besonderen Einsatzlagen im Einsatzabschnitt Verkehr sowie zur Ver- 21 kehrsüberwachung eingesetzt. Ein Erhalt des KED ist nicht disponibel, zumal das Land Berlin erklärt 22 hat, bei Staatsbesuchen eine Übernahme der Eskortengestellung nicht sicherstellen zu können. derarti- 23 ge Einsätze werden sich bei Inbetriebnahme des Regierungsflughafens am Flughafen BER deutlich 24 erhöhen. 36 Erlass MI BB, Gesch.Z.: IV/4.2.13-400-00 vom 5. April 2012 42 1 8.4 Verkehrsunfallbearbeitung 2 8.4.1 3 Die Verkehrsunfallaufnahme ist grundsätzlich Aufgabe des WWD und Revierdienstes. Spezialisierte 4 Kräfte zur Verkehrsunfallaufnahme sind nicht vorgesehen. Unterstützt wird die Verkehrsunfallaufnahme 5 insbesondere bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge durch den Einsatz des Kriminaldauerdienstes. Der 6 Geschäftsverteilungsplan des Polizeipräsidiums ist diesbezüglich fortzuschreiben, um den Einsatz des 7 Kriminaldauerdienstes bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge verbindlich zu regeln. 8 8.4.2 9 Durch die Aufbaustäbe wurde die Bearbeitung von Verkehrsstraftaten bei der Verkehrspolizei der Direk- 10 tion als unzweckmäßig erachtet. Sie hat weiterhin in den Kriminalkommissariaten der Inspektionen zu 11 erfolgen. Geeignete Vorgänge werden darüber hinaus von ZENTRAB sowie in der Kriminalpolizei der 12 Direktionen bearbeitet. Aufnahme Sachbearbeitung 13 14 Zwischen den Festlegungen der Aufbaustäbe und der Umsetzung der Strukturen können keine Abwei- 15 chungen festgestellt werden. Zurzeit ist kein Änderungsbedarf erkennbar. 16 8.4.3 17 Aktenauskunftsersuchen werden in der Zentralen Bußgeldstelle und in den Führungsdiensten der Poli- 18 zeiinspektionen bearbeitet. Aufgrund fehlender Regelungen im Geschäftsverteilungsplan ist die Bear- 19 beitung der Ersuchen in den Inspektionen unterschiedlich geregelt. Aktenauskunftsersuchen 20 21 Es wird vorgeschlagen, die Bearbeitung aller Ersuchen bei der Zentralen Bußgeldstelle zu zentralisie- 22 ren. Dadurch würde eine Entlastung der Polizeiinspektionen eintreten. Zudem könnten die Ersuchen 23 durch eine teilautomatisierte Bearbeitung effizienter gestaltet und die Umsetzung der Gebührenordnung 24 sichergestellt werden. 25 8.5 Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten 26 Die Aufbaustäbe gingen von einer moderaten Steigerung der zu begleitenden Transporte aus. Jedoch 27 hat die Untersuchung des Polizeipräsidiums ergeben, dass sich die Anzahl der Transportbegleitungen 28 deutlich erhöht hat. Dies ist unter anderem auf die eingeleitete energiepolitische Wende (Bau von 43 1 Windkraftanlagen) zurückzuführen. Erforderliche Maßnahmen zur Entlastung der Polizei, z.B. durch 2 Verwaltungshelfer bzw. Beliehene, sind auf Bundes- und Landesebene eingeleitet. 3 8.6 Führungs- und Einsatzmittel der Verkehrspolizei 4 Die Anzahl des zur Verkehrsüberwachung eingesetzten Geräts hat sich seit 2011 nur unwesentlich 5 reduziert. Die Polizei verfügt über ausreichend und dem Stand der Technik entsprechendes Gerät, um 6 eine wirkungsorientierte Verkehrsüberwachung sicherzustellen. Dieses wird mit dem durch die Auf- 7 baustäbe beschriebenen Dienstpostensoll in der SüGru und dem Einsatztrupp Video ausgelastet. Die 8 „ViBrAM-Technik“37 ist auf dem neuesten technischen Stand und sollte weiterhin eingesetzt werden. 9 Erfolgreiche Konzepte der Polizeidirektionen („Mit Abstand sicher“) sind auf eine landesweite Umset- 10 zung zu prüfen. 11 8.7 Auswertung und Analyse der Verkehrsunfalllage 12 Die Qualitätssicherung der Verkehrsunfallanzeigen obliegt den Direktionsstäben. 13 14 Bei der Aufgabenzuweisung dieses Tätigkeitsfeldes blieben wesentliche erfolgskritische Faktoren unbe- 15 rücksichtigt. Dazu zählt insbesondere der zur Qualitätsprüfung erforderliche Zeitaufwand. Im Rahmen 16 der Untersuchung des Polizeipräsidiums wurde deutlich, dass diese Aufgabe auf Grund der Datenmen- 17 ge lediglich in Teilen von den Direktionsstäben bewältigt werden kann. Die generell händisch durchzu- 18 führende Qualitätsprüfung der Verkehrsunfallanzeigen konzentriert sich im Direktionsstab überwiegend 19 auf Unfälle auf den Bundesautobahnen. Wesentliche Arbeitsraten wurden Bediensteten in den Füh- 20 rungsdiensten der Polizeiinspektionen übertragen. 21 22 Der in den Direktionsstäben vorgesehene Personalansatz ist zu gering bemessen. Um die Qualitätssi- 23 cherung der Verkehrsunfallvorgänge langfristig gewährleisten zu können, wird die Zuweisung weiterer 24 Dienstposten empfohlen. 25 9. Personal 26 9.1 Personalentwicklung und Verwendungssystem 27 Durch die Aufbaustäbe wurde vorgeschlagen, auch in der neuen Struktur eine stetige Personalentwick- 28 lung zu gewährleisten und bestehende Konzeptionen diesen Strukturen anzupassen und fortzuschrei- 37 Video-Brücken-Abstands-Messung 44 1 ben sowie Coaching- und Mentoring-Elemente zu integrieren. Daneben sollte auch eine vorausschau- 2 ende Verwendungsplanung erfolgen. 3 4 Im Polizeipräsidium sind die vorhandenen Konzeptionen – unter Anpassung an die neue Struktur – 5 weiterentwickelt worden. Es bestehen Personalentwicklungspools mit verschiedenen Zielrichtungen 6 sowohl für den gehobenen als auch für den mittleren Polizeivollzugsdienst. Das Rahmenkonzept zur 7 Personalentwicklung ist bereits evaluiert und fortgeschrieben. 8 9 Die Maßgaben der Aufbaustäbe für die Personalentwicklung sind im Wesentlichen umgesetzt. Perso- 10 nalentwicklung wird auf allen Ebenen und zielgerichtet betrieben. Mentoring- und Coachingansätze, vor 11 allem im höheren Polizeivollzugsdienst, sind weiter auszubauen. 12 13 Die Untersuchung hat darüber hinaus ergeben, dass eine vorausschauende Verwendungsplanung als 14 Instrument der individuellen Personalentwicklung noch nicht standardisiert eingeführt wurde. Die Vo- 15 raussetzungen dafür werden aber derzeit durch die Schaffung funktionsbezogener Qualifikationsprofile 16 erarbeitet. 17 18 Es wird daher empfohlen, die Personalentwicklungskonzepte fortzuschreiben und weiterzuentwickeln. 19 20 Um Mitarbeitern eine Personalentwicklung für den Laufbahnaufstieg in den höheren Polizeivollzugs- 21 dienst zu ermöglichen, ohne dabei Stellen in den Stammdienststellen zu blockieren, wurde im Rahmen 22 der Polizeistrukturreform ein Personalentwicklungspool mit sieben Dienstposten im Polizeipräsidium 23 vorgesehen. Diese sind organisatorisch an den Behördenstabsbereich Personal angebunden. Aller- 24 dings sind die nach der Polizeistrukturreform ausgewählten Bediensteten nicht mehr auf diese Dienst- 25 posten umgesetzt worden. 26 27 Das Vorhalten entsprechender Stellen für die Zwecke des Personalentwicklungspools im Behördenstab 28 des Polizeipräsidiums hat sich nicht bewährt, diese oben genannten sieben Dienstposten können frei- 29 gesetzt werden. 30 9.2 Aus- und Weiterbildung 31 Die Zuständigkeit für die Aus- und Weiterbildung wurde an der Fachhochschule der Polizei des Landes 32 Brandenburg in Oranienburg gebündelt. Die Weiterbildung erfolgt dezentral an den Standorten der Wei- 33 terbildungszentren. Durch die Zentralisierung der Zuständigkeit für die Aus- und Weiterbildung kann ein 45 1 landeseinheitliches und standardisiertes Angebot zur Verfügung gestellt werden. Zur Sicherung einer 2 am tatsächlichen Bedarf orientierten, professionellen und innovativen Weiterbildung wurden unter Lei- 3 tung der Fachhochschule der Polizei Fachzirkel eingerichtet, die in enger Zusammenarbeit mit dem 4 Polizeipräsidium eine qualitätsgerechte und praxisnahe Wissensvermittlung gewährleisten. 5 6 Die enge und zielgerichtete Kommunikation zwischen Bildungsverantwortlichen der Fachhochschule 7 und den Bedarfsträgern der Behörde erhöht die Akzeptanz der gemeinsam entwickelten Weiterbil- 8 dungsformate und trägt entscheidend zur Qualitätsentwicklung und -sicherung bei. Das Niveau dieser 9 Zusammenarbeit gilt es auch künftig zu halten und weiter auszubauen. 10 11 Im Ergebnis der Untersuchung des Polizeipräsidiums wird festgestellt, dass zwar eine spürbare Intensi- 12 vierung der Aus- und Weiterbildung erreicht worden ist, dieser Trend ist fortzusetzen. Dies trifft in be- 13 sonderem Maße auch auf die kriminalistische Aus- und Weiterbildung zu. Das Personalentwicklungs- 14 konzept der Polizei des Landes Brandenburg sieht eine Erstverwendung in der Kriminalpolizei für Ab- 15 solventen der Fachhochschule vor, eine tendenzielle Erhöhung ist anzustreben. 16 9.3 Personalinformationssystem 17 Das Personalinformationssystem ist durch die Aufbaustäbe als erfolgskritischer Faktor bei der weiteren 18 Umsetzung der Polizeistruktur betrachtet worden. Es sollte eine technische Unterstützung der Füh- 19 rungskräfte gewährleisten und Informationen zu Dienstposten, Stellenplänen, Fortbildungs- und Qualifi- 20 zierungsmöglichkeiten sowie personenbezogene Daten (Krankenstand, Leistungs- und Qualifizierungs- 21 stand) aktuell, übersichtlich und nutzungsfreundlich abbilden. 22 23 Die Annahmen der Aufbaustäbe zum Personalinformationssystem, das alle personalrelevanten Füh- 24 rungsinformationen für Führungskräfte adressatengerecht abbildet, sind teilweise umgesetzt. Abwei- 25 chungen zu den Vorstellungen der Aufbaustäbe betreffen insbesondere die Abbildung von Stellen- und 26 Dienstpostenübersichten sowie von Weiterbildungsmöglichkeiten und -nachweisen. 27 28 Die Behörde sollte nach Lösungen suchen, wie führungsrelevante Personaldaten und Informationen 29 übersichtlich und aus einer Hand bereitgestellt werden können, damit die von den Aufbaustäben erwar- 30 tete Unterstützung der Führungskräfte durch ein effektives Personalinformationssystem gewährleistet 31 wird. 46 1 9.4 Gesundheitsmanagement 2 Aufgrund der direkten Auswirkungen der Gesundheit auf die Leistungsbereitschaft und Leistungsfähig- 3 keit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einer hoch belasteten Organisation mit teilweise steigen- 4 den Anforderungen haben die Aufbaustäbe ein permanentes Gesundheitsmanagement als wesentli- 5 chen Faktor bei der weiteren Umsetzung der Polizeistrukturreform betrachtet. Unabhängig von den 6 bereits etablierten vielfältigen Maßnahmen ist deshalb der mitarbeiterorientierten Führung, neben der 7 Fach- und Ergebnisverantwortung der Vorgesetzten, eine hohe Bedeutung beigemessen worden. 8 9 Bestehende Konzeptionen auf dem Gebiet des Gesundheitsmanagements sind an die neuen Strukturen 10 angepasst und fortgeschrieben. Dennoch sind die Fehlzeiten in der Behörde gestiegen. Das Gesund- 11 heitsmanagement wird im Polizeipräsidium konstant betrieben und sukzessive ausgebaut. Wesentliche 12 Bestandteile sind unter anderem das seit 2012 eingeführte Fehlzeitencontrolling und die intensive Be- 13 treuung der Bediensteten durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement sowie eine gesundheits- 14 fördernde Ausstattung der Arbeitsplätze. Ergebnisse und Sachstände des betrieblichen Gesundheits- 15 managements werden in einem jährlichen Gesundheitsbericht zusammengefasst. 16 17 Daneben ist auch das Verfahren für dienstrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit gesundheitli- 18 chen Einschränkungen und Dienst- oder Polizeidienstunfähigkeit deutlich gestrafft und fortentwickelt 19 worden. 20 21 Zur Umsetzung eines systemischen Gesundheitsmanagements müssen sowohl Personalmanagement 22 als auch Personalförderung mit dem Gesundheitsmanagement Hand in Hand gehen. Der Herausforde- 23 rung des demografischen Wandels in der Polizei sowie des hohen Krankenstandes kann nur gezielt und 24 konsequent begegnet werden. Ein dezidiertes Controlling erlaubt gezielte Förderung und wo nötig Inter- 25 vention. Die Stabsbereiche Personal stellen sicher, dass die Aufgaben einer sozialen Servicestelle in 26 erforderlichem Umfang wahrgenommen werden. 27 9.5 Vereinbarkeit von Beruf und Familie 28 Vereinbarkeit von Beruf und Familie genießt einen hohen Stellenwert bei den Bediensteten. Auf Grund- 29 lage der arbeitszeitrechtlichen/gesetzlichen Bestimmungen, der tarifrechtlichen Regelungen sowie der 30 Rahmendienstvereinbarung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird eine situationsgerechte An- 31 passung an familiäre Bedürfnisse – unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange – angestrebt und 32 in allen im Polizeipräsidium praktizierten Arbeitszeitmodellen umgesetzt. 33 47 1 Neben der Arbeitsortflexibilisierung werden Möglichkeiten der flexiblen Gleitzeitgestaltung, Teilzeitar- 2 beit, Tagdienste bei regulärem (Wechsel-)Schichtdienst, versetzte Schichtzeiten im Rahmen der flexib- 3 len Planung der Arbeitszeiten, aber auch die Beurlaubung ohne Besoldung genutzt. Durch die Veranke- 4 rung in einer Dienstanweisung ist ein standardisiertes Verfahren zur Beantragung, Prüfung und Gewäh- 5 rung von Möglichkeiten der Arbeitsortflexibilität geschaffen worden. Die Vorstellungen der Aufbaustäbe 6 sind umgesetzt. 7 8 Die Möglichkeiten der Arbeitsortflexibilität werden von Bediensteten bislang nur in begrenztem Umfang 9 in Anspruch genommen. Entsprechende Möglichkeiten zur Umsetzung sollten weiterhin aktiv kommuni- 10 ziert und angeboten werden, um auch die Attraktivität des Polizeiberufes zu steigern. Erforderliche 11 technische Möglichkeiten sind zu forcieren. 12 13 Im Ergebnis der Untersuchung des Polizeipräsidiums ist festzustellen, dass das Thema „Vereinbarkeit 14 von Beruf und Familie“ in den Weiterbildungsangeboten für Führungskräfte intensiver behandelt werden 15 soll. In der Praxis besteht die Herausforderung, einsatznotwendige, wiederholte bzw. kurzfristige 16 Dienstplanänderungen auf ein Minimum zu reduzieren. 17 18 Mit der Einführung eines „Flexiblen Arbeitszeitmodells“ (FAM) sollte eine größere Vereinbarkeit von 19 Beruf und Familie ermöglicht werden (z.B. auch stundenweiser Dienst für Teilzeitkräfte, größere Flexibi- 20 lität für Alleinerziehende u.v.m.), da starre Schichtsysteme nur eingeschränkt mit den persönlichen Be- 21 langen der Bediensteten korrespondieren. 22 23 Die Umsetzung des „Flexiblen Arbeitszeitmodells“ kann in Dienstgruppen- sowie in Poolform erfolgen, 24 hierüber konnten die Dienststellen abstimmen.38 Vor dem Hintergrund der durchaus als angespannt zu 25 betrachtenden Personalsituation kommt es insbesondere in Poolsystemen immer wieder zur Nichtein- 26 haltung der zugesicherten 14-tägigen Planungssicherheit. Die weiteren Risiken sind im Zusammenhang 27 mit Führen auf Distanz bereits unter Punkt 1.2.1 dargestellt. Der Aufbau eines modernen und zukunfts- 28 orientierten Dienstregimes sollte zu spürbaren Verbesserungen führen. Mit der unter Nummer 5.1 ange- 29 sprochenen Einrichtung einer Arbeitsgruppe im Polizeipräsidium sind entsprechende Lösungsansätze 30 zur weiteren Optimierung zu erwarten. 38 Gem. Anlage 1 zur Dienstvereinbarung zur Fortführung des flexiblen, belastungsbezogenen Arbeitszeitmodells (FAM) im Polizeipräsidium vom 09.07.2014 verrichten 15 Organisationseinheiten im Poolmodell und 12 Organisationseinheiten im Dienstgruppenmodell den Wechselschichtdienst (inkl. ELZ) 48 1 10. Technik 2 10.1 3 Die Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln muss sachgerecht erfolgen und dem Bedarf entspre- 4 chen. Der Personalbestand, die Entwicklungen des Einsatzgeschehens und arbeitsschutzrechtliche 5 Vorgaben sind entscheidende Planungsgrundlagen. Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln 6 7 Die Polizei ist grundsätzlich sachgerecht und modern ausgestattet. Durch geeignete Planungen und 8 Priorisierungen sind auch weiterhin haushälterische Restriktionen umzusetzen. Die mit den bevorste- 9 henden Personalveränderungen (perspektivischer Personalaufwuchs) verbundenen Anforderungen sind 10 zu berücksichtigen. 11 10.1.1 Fahrzeugausstattung 12 Der durch die Aufbaustäbe dargestellte Bedarf sah eine Verbesserung der Ausstattung gegenüber dem 13 Fahrzeugsoll aus dem Jahr 2009 vor. Die Mehrausstattung/der Mehrbedarf war durch die Neuzuwei- 14 sung von Aufgaben für die Revierpolizei, die Bildung der Polizeiinspektion Flughafen und die Zurück- 15 stellung von Beschaffungen des Bundes für die Bereitschaftspolizei notwendig. 16 17 Die Fahrzeugausstattung wurde unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des Haushaltsvollzuges ver- 18 bessert. Der Bestand an Dienstfahrzeugen hat sich leicht erhöht und ist ausreichend. 19 10.1.2 Technikbestand 20 Die Aufbaustäbe sind bei ihrer Bewertung davon ausgegangen, dass mit fortschreitender Personalredu- 21 zierung eine Verringerung des Technikbestandes einhergeht. 22 23 Allgemein ist jedoch festzustellen, dass sich der Technikbestand seit 2010 wesentlich erhöht hat. 24 Sofern sich bezüglich des Personalbestandes 2020 Änderungen ergeben, folgen daraus Anpassungen 25 bei der technischen Ausstattung (z.B. Mannausstattung Digitalfunkgeräte). 26 10.1.3 Verfügbarkeit mobiler Technik 27 Der Bedarf an Informationstechnik hat sich in den vergangenen Jahren mit dem Ausbau moderner 28 Kommunikationssysteme erhöht. Insgesamt verfügen die Organisationseinheiten noch nicht über eine 49 1 ausreichende Anzahl an mobil/variabel nutzbarer Technik. Der ermittelte Bedarf ist durch das Polizei- 2 präsidium gegenüber dem Ministerium angezeigt und begründet worden39. Die Umsetzung erfolgt im 3 Rahmen haushälterischer Möglichkeiten. 4 5 Bei den im Wach- und Wechseldienstes verfügbaren mobilen Endgeräten (mAPC) ist von einer Ein- 6 satzdauer von drei bis vier Jahren auszugehen. Es bedarf einer entsprechenden Ersatz- und Anpas- 7 sungsplanung. 8 9 Aufgrund der bestehenden Schnittstellenproblematik (Hardwareinkompatibilität) sollte die flächende- 10 ckende Fahrzeugausstattung mit Multifunktions-PC umgesetzt und perspektivisch eine Ausstattung mit 11 anderen Endgeräten, wie z.B. Tablets, geprüft werden. Entscheidendes Kriterium ist die Anwender- 12 /Nutzerfreundlichkeit sowie die Akzeptanz durch die Bediensteten. 13 10.2 14 Durch die Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sollten Doppelerfassungen bei Verwarnungs- 15 geldern vermieden und der mit der Abrechnung verbundene Kontrollaufwand reduziert werden. Der 16 bargeldlose Zahlungsverkehr40 ist zwischenzeitlich grundsätzlich eingeführt worden. Lediglich für Be- 17 dienstete der Wasserschutz- und Verkehrspolizei (Autobahnpolizei und Sonderüberwachungsgruppe) 18 besteht noch die Möglichkeit, Verwarnungsgeld in „bar“ zu erheben41. Bargeldloser Zahlungsverkehr 19 20 Im Ergebnis zeigt sich, dass sowohl die Einführung der entsprechenden Software als auch der Ersatz 21 der bisher eingesetzten Kartenzahlungsgeräte durch Geräte, die das sicherere PIN-Verfahren nutzen, 22 positive Wirkungen haben. Der Verwaltungsaufwand sowie der Aufwand für die Ausgabe und Überwa- 23 chung des Belegflusses konnten reduziert werden. 24 25 Die Untersuchung zeigte aber auch, dass die eingeführten Endgeräte für den Bereich des Wach- und 26 Wechseldienstes nur eingeschränkt tauglich sind. Dies hat Einfluss auf die Akzeptanz des Systems. 27 Eine Verbesserung ist zwingend erforderlich. Es sollte unbedingt und zeitnah durch das Polizeipräsidi- 28 um geprüft und entsprechend votiert werden, ob eine übergangsweise Wiedereinführung von Verwar- 29 nungsgeldblöcken in operativen Einheiten geboten ist und welche administrativen Erfordernisse damit Berichte PP vom 2. Juli 2013, 18. Februar 2014 und 27. Juni 2014 (jeweils Gesch.Z.: StB2.1-412-62) Empfehlungen der Kommission Polizei Brandenburg 2020; Vorschlag der Aufbaustäbe vom März 2011; Entscheidung Staatssekretär vom 7. Februar 2012 ergänzt durch Erlass MI BB vom 28. März 2012 41 gemäß Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 5.2.2 Absatz 4 der Dienstanweisung über den innerbehördlichen Umgang mit Zahlungsmitteln (DA Geld) in der Fassung vom 22. Juli 2014 39 40 50 1 verbunden wären. Unbenommen davon, ist die Anwenderfreundlichkeit der eingeführten Systeme weiter 2 zu optimieren, vor allem um auch in operativen Bereichen wie in ad-hoc-Situationen (z.B. bei spontanen 3 Verkehrskontrollen) eine spürbare Entlastung zu erreichen. 4 10.3 5 Bisher erfolgten die Erfassung und Auswertung von steuerungs- und führungsrelevanten Informationen 6 in vielen solitären Systemen, eine zentrale Analyse und Generierung entsprechender Lageinformatio- 7 nen war nur eingeschränkt möglich. Im Bericht der Aufbaustäbe aus dem Jahr 2011 wurden Vorgabe 8 zur Einführung eines landesweit einheitlichen Informations- und Managementsystems zur operativen 9 wie strategischen Steuerungsunterstützung festgelegt. Polizeiliches Informations- und Managementsystem (PI-MS) 10 11 Das bestehende Polizeiliche Informations- und Managementsystem ist grundsätzlich adressatenge- 12 recht, wobei insbesondere für die Verkehrs- und Kriminalitätslage eine aktuelle und hohe Datenqualität 13 vorliegt. Für detaillierte Recherchen muss aber auf weitere Informationsquellen zurückgegriffen werden, 14 z.B. um auch bis auf Ebene der Ämter, Städte, Gemeinden und Ortsteile recherchieren zu können. 15 16 Das bestehende Polizeiliche Informations- und Managementsystem „PI-MS 1.0“ soll bis 2017 durch „PI- 17 MS 2.0“ ersetzt und eine Informationsplattform, welche bedarfs- und adressatengerecht die wesentli- 18 chen Führungsinformationen georeferenziert zur Verfügung stellt, in die Systemlandschaft der Polizei 19 des Landes Brandenburg integriert werden. 20 21 Grundlegendes Ziel ist, das Standardberichtswesen als Steuerungs- und Führungsinstrument auf allen 22 Ebenen zu etablieren. Geplante Weiterbildungsveranstaltungen sind im Zusammenwirken zwischen 23 dem Sachgebiet des Polizeilichen Informations- und Managementsystem des Polizeipräsidiums und der 24 Fachhochschule der Polizei kurzfristig zu forcieren. 25 26 Eine systemische Weiterentwicklung, unter Berücksichtigung der technischen und haushälterischen 27 Rahmenbedingungen, ist durch das Polizeipräsidium geplant. 28 10.4 29 Ein Teilangebot der Dienstleistungen des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und 30 Bauen (BLB) sind Kurierdienste. In der Untersuchung des Polizeipräsidiums wird dargestellt, dass das 31 bestehende Kuriersystem zu unflexibel und an starre Kurierrouten gebunden ist. Möglichkeiten einer 32 Änderung bzw. Ergänzung der Kurierrouten bestehen beim BLB gegenwärtig nicht bzw. können nur als Kurierleistungen 51 1 zusätzliche Leistung kostenpflichtig eingekauft werden. Darüber hinaus kann der polizeiinterne Fahr- 2 und Kurierdienst (eigene Kraftfahrer und teilweise Vollzugskräfte) künftig aufgrund des fortschreitenden 3 Personalabbaus nicht mehr wie bisher sichergestellt werden. 4 5 Im Rahmen der Untersuchung des Polizeipräsidiums wurde die Möglichkeit der Einführung eines poli- 6 zeiinternen Kurierdienstes als zu personalintensiv verworfen. 7 8 Als weitere Lösungsmöglichkeiten kommen sowohl die Ausschreibung dieser Leistungen, aber auch die 9 Übernahme der Leistungserbringung durch den Landesbetrieb in Betracht. Einer zentralen Aufgaben- 10 wahrnahme durch den BLB wird der Vorrang eingeräumt. Dafür ist im Sachhaushalt haushälterische 11 Vorsorge zu treffen. 12 11. Liegenschaften 13 11.1 14 Das Liegenschaftskonzept ist umgesetzt. Es richtet sich nach der für das Jahr 2020 prognostizierten 15 Organisationsstruktur (Aufbau-/Ablauforganisation) sowie dem dann vorhandenen Personalbestand und 16 folgt dem Ansatz, vorrangig eine Unterbringung auf landeseigenen Liegenschaften zu gewährleisten. Allgemeine Betrachtung 17 18 Neben Liegenschaftsoptimierungen konnten in Teilen auch Kündigungen („Abmietungen“) vorgenom- 19 men werden. Ergänzend erfolgte im Zuge der Bewertung teilweise eine Anmietung und Herrichtung 20 neuer Liegenschaften. 21 22 Es ist zu berücksichtigen, dass bei der nunmehr zu erwartenden Personalaufstockung konzeptionelle 23 Anpassungen und weiterführende Maßnahmen notwendig werden. 24 25 11.2 Entwicklung der Ausgaben 26 Für die Jahre 2012 bis 2014 ergaben sich summarisch Mehraufwendungen gegenüber den Planungen. 27 Allein 2014 betrugen die Mehrausgaben ca. 1,35 Mio. €. 28 29 Da die tatsächliche Mietentwicklung bereits im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Haushalt 30 2013/2014 Berücksichtigung fand, erfolgte hier schon eine Korrektur. Gegenüber den Haushaltsansät- 31 zen 2013/2014 sind daher nur geringfügige Minderausgaben zu verzeichnen. 52 1 11.3 Entwicklung der vorgesehenen Investitionen 2 Der durch die Aufbaustäbe prognostizierte Investitionsbedarf von etwa 81,5 Mio. € (ohne Sicherung 3 Polizeireviere) hat sich seit 2011 in Bezug auf die zugrunde liegenden Maßnahmen reduziert. Durch 4 vielfältige Angebote kommunaler bzw. privater Eigentümer reduziert er sich auf ca. 60,1 Mio. €42. 5 11.4 6 Ziel der Polizeistruktur war es, sämtliche Reviere im n24/7-Standard zu ertüchtigen. Gegenwärtig ist 7 dies an acht Standorten erfüllt. Weitere Maßnahmen sind durch Ministerentscheid43 bis auf weiteres 8 ausgesetzt. Maßnahmen zur Herrichtung von „n24/7-Dienststellen“ 9 10 Vor dem Hintergrund einer möglichst hohen Flexibilität des Einsatzes von Kräften und der Vermeidung 11 von Ressourcenbindung zur Rund-um-die-Uhr-Besetzung von Polizeidienststellen, ist der geplante lan- 12 desweite Ausbau von Polizeidienststellen aus polizeifachlicher Sicht zwingend umzusetzen. Standorte 13 der Verkehrs- und Wasserschutzpolizei sind ggf. gesondert zu betrachten. 14 15 Für die Sicherung der 32 nicht ständig besetzten Polizeireviere wurde von einem Investitionsvolumen 16 von ca. 2,4 Mio. € ausgegangen. Diese Mittel sind nicht ausreichend. Die Entwicklung seit 2011 hat 17 darüber hinaus gezeigt, dass die erforderlichen finanziellen Aufwendungen für bauliche Veränderungen 18 perspektivisch nicht durch Einsparungen bei den Miet- und Bewirtschaftungskosten kompensiert werden 19 können. 20 11.5 21 Grundsätzlich erscheint das Konzept „Flexible Büroarbeitsplätze“ auch für die Polizei geeignet. Die wei- 22 tere Entwicklung und Umsetzung dieses Konzepts sollte von gewonnen Erfahrungen mit den bisher 23 nach diesen Standards gestalteten Gebäuden abhängig gemacht werden. Entscheidend ist neben der 24 Funktionalität auch die Akzeptanz durch die Bediensteten. Dem verringerten Volumen des umbauten 25 Raumes stehen höhere Aufwendungen für die Ausstattung gegenüber, an dieser Stelle darf unter Ak- 26 zeptanzgesichtspunkten nicht am Bedarf der Bediensteten „vorbei gespart“ werden. 42 43 Arbeitsplatz und flexible Gestaltung der Liegenschaft Basis sind die Daten der Aufbaustäbe aus dem Jahres 2011 (ohne Berücksichtigung Kostensteigerungen) Ministerentscheid vom 8. Mai 2014 53 1 12. Weitere Themen 2 12.1 3 Im Rahmen der Polizeireform 2011 erfolgte für die Fachhochschule der Polizei, mit der Übertragung der 4 Gesamtverantwortung für die polizeiliche Weiterbildung im Land Brandenburg, eine pauschale Zuwei- 5 sung von 350 Stellen. Fachhochschule der Polizei (FHPol) 6 7 Mit der Verdoppelung der Einstellungs- und Ausbildungszahlen auf 300 Anwärter und Anwärterinnen 8 jährlich und der damit verbundenen, logistisch erforderlichen Verteilung der Einstellungen auf zwei Ter- 9 mine im Jahr, gehen ein erhöhter Lehrenden- und Trainerbedarf sowie ein Stellenmehrbedarf für anwär- 10 terbezogene Basisaufgaben (Auswahlverfahren, Prüfungsorganisation, Medien- und Lehrmittelunter- 11 stützung) einher. 12 13 Zur kontinuierlichen Gewährleistung und Absicherung des zusätzlichen Lehrbedarfs sind zusätzliche 14 Stellen für Lehrkräfte und Trainer bzw. Trainerinnen sowie zur Aufrechterhaltung der anwärterbezoge- 15 nen Basisaufgaben erforderlich. 16 17 Die FHPol zeigt einen deutlichen Stellenmehrbedarf an. Diesem Mehrbedarf ist dem Grunde nach zu 18 entsprechen. 19 12.2 20 Dem zusätzlichen Personalbedarf des Zentraldienstes der Polizei sollte tendenziell entsprochen wer- 21 den. Darüber hinaus ist eine weitere Zuführung von acht Dienstposten aufgrund der beabsichtigten 22 Übertragung von Aufgaben des Polizeipräsidiums (PI-MS; Zentralisierung der Aktenauskunftsersuchen) 23 dienstpostenneutral vorzunehmen (das Personal folgt der Aufgabe). 24 12.3 25 Eine Untersuchung der Polizeiinspektion Flughafen fand im Rahmen der Evaluierung der Polizeistruk- 26 turreform nicht statt. Dies ist durch das Polizeipräsidium nachzuholen. Grundsätzlich lässt sich feststel- 27 len, dass sich die gewählte Struktur der Polizeiinspektion Flughafen bewährt hat und den flughafenspe- 28 zifischen Anforderungen an die landespolizeilichen Aufgaben – bei noch nicht aufgenommenem Flugbe- 29 trieb am neuen Flughafen – gerecht wird. Ein notwendiges enges Zusammenwirken mit externen Part- 30 nern (u.a. Bundespolizei, Flughafengesellschaft) erfolgt. Zentraldienst der Polizei (ZDPol) Polizeiinspektion Flughafen 31 54 1 Unter Berücksichtigung bisheriger Stellungnahmen des „Projekts BBI“ des Polizeipräsidiums ist davon 2 auszugehen, dass an der Polizeiinspektion Flughafen erheblicher Personalmehrbedarf bei Inbetrieb- 3 nahme des Flughafens BER besteht. 4 5 Aktuelle Prognosen der Flughafengesellschaft gehen von schätzungsweise 32 Mio. Flugreisenden pro 6 Jahr aus.44 Entsprechend steigen auch die Anforderungen an die Landespolizei (Einsatz-, Verkehrs- 7 und Kriminalitätsaufkommen). 8 9 Dienstposten zur Bewältigung der allgemeinen administrativen und operativen Aufgaben innerhalb des 10 Führungsdienstes der Polizeiinspektion sind aktuell personell nicht ausreichend unterlegt. Perspekti- 11 visch ist in der Polizeiinspektion Flughafen von einem deutlichen Personalmehrbedarf auszugehen. 12 12.4 13 Unabhängig von der Entschließung des Landtages, das Landespolizeiorchester zu erhalten, sollte der 14 Personalbestand des Landespolizeiorchesters bis zum Jahr 2020 um 5 Dienstposten auf 40 reduziert 15 werden. Landespolizeiorchester (LPO) 16 17 Der Personalbestand entspricht nach wie vor der Ausgangslage des Jahres 2011 und umfasst 45 Musi- 18 ker. Eine Reduzierung des Stellensolls hat bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden. 19 20 Das Polizeipräsidium hält eine Reduzierung der Dienstposten unter orchesterfachlichen Gesichtspunk- 21 ten mit den an das LPO gestellten Anforderungen für nicht vereinbar. 22 23 Daher wird empfohlen, das Stellensoll des LPO wieder auf 45 Dienstposten anzuheben. Zudem sollte 24 unter administrativen und haushälterischen Gesichtspunkten die strukturelle Angliederung des Landes- 25 polizeiorchesters an den ZDPol zu erfolgen. In diesem Fall bleibt die fachlich inhaltliche Zuständigkeit 26 des Polizeipräsidiums unberührt. 44 Im Jahr 2014 nutzten 27.980.533 Passagiere die Flughäfen Schönefeld und Tegel (Anstieg von 6,3 Prozent zu 2013). 2014 wurden in Schönefeld 7.292.517 Passagiere gezählt (Anstieg von 8,4 Prozent zu 2013). Quelle: Pressemitteilung FBB vom 9. Januar 2015 55 1 Teil E Schlussbemerkung 2 Die Polizeistrukturreform „Polizei Brandenburg 2020“ ist umgesetzt. Der beschriebene Sollzustand ist 3 eingetreten. Die Polizeistrukturreform führte zu einer unter damaligen Voraussetzungen sachgerechten 4 Organisation der Polizei des Landes Brandenburg. Die Polizei ist insgesamt erfolgreich! 5 6 Die Maßgabe der Zentralisierung von Verwaltungsaufgaben, vor dem Hintergrund Synergieeffekte zu 7 erzielen, war und ist richtig. Klar erkennbar wurde aber auch, dass trotz Zentralisierung zahlreiche Auf- 8 gaben eine dezentrale Erledigung erfordern. 9 10 Bei einem derart umfassenden Veränderungsprozess waren organisatorische wie personelle Nachrege- 11 lungen im Sinne einer „Lernenden Organisation“ unabdingbar und zu erwarten. Die Evaluierung der 12 Polizeistrukturreform hatte das Ziel, genau diesen Bedarf zu identifizieren. Dabei wurde festgestellt, 13 dass wesentliche Prognosen und Erwartungen, die als Grundlage für Organisationsentscheidungen 14 dienten, nur teilweise eingetreten sind. Durch den Umstand, dass noch deutlich mehr Personal gegen- 15 über dem beschriebenen Sollzustand vorhanden war und ist, konnten negative Auswirkungen größten- 16 teils kompensiert werden. Aus heutiger Sicht und im Ergebnis der Evaluierung sind daher die beschrie- 17 benen organisatorischen und personellen Anpassungen erforderlich. In der Gesamtbetrachtung ergibt 18 sich ein Personalmehrbedarf von 1.216 Stellen gegenüber dem Stellensoll 2020 (7.000), wobei mit Er- 19 öffnung des Flughafens BER ein zusätzlicher Personalmehrbedarf für die Polizeiinspektion Flughafen 20 perspektiv notwendig wird. 21 22 Die Gesellschaft ist stetigen Veränderungen unterworfen. Die aktuellen Entwicklungen, z.B. im Bereich 23 des internationalen Terrorismus, zeigen dies besonders deutlich. Auch zukünftig werden Organisations- 24 anpassungen in der Polizei notwendig sein. Dies ist unerlässlich, um in geeignetem Maße auf aktuelle 25 Gegebenheiten bzw. Entwicklungen reagieren zu können und weiterhin die Sicherheit für die Bürgerin- 26 nen und Bürger in unserem Land zu gewährleisten. 27 56 1 Abbildungsverzeichnis 2 3 Abbildung 1: Organigramm des Lenkungsausschusses 4 5 6 7 8 Abbildung 2: Organigramm der Arbeitsgruppen 9 10 11 57 1 Abkürzungsverzeichnis 2 AG Arbeitsgruppe 3 AL Abteilungsleitung 4 Allg. KT Allgemeine Kriminaltechnik 5 BAB Bundesautobahn 6 BAO Besondere Aufbauorganisation 7 BBI Berlin Brandenburg International 8 BBS Büro Beratung und Strategie 9 BdK Bund Deutscher Kriminalbeamter 10 BER Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ 11 BLB Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen 12 BRAS Bestimmungen, Richtlinien, Anweisungen, Sammlungen von Katalogen und Nachschlagewerken 13 14 BStB Behördenstabsbereich 15 DGL Dienstgruppenleiter/-innen 16 DP Dienstposten 17 DPolG Deutsche Polizeigewerkschaft 18 ELZ Einsatz- und Lagezentrum 19 ET/BAB Einsatztrupp zur Bekämpfung der Kriminalität auf Bundesautobahnen 20 ET/Video Einsatztrupp Video 21 FAM Flexibles belastungsbezogenes Arbeitszeitmodell 22 FBB Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 23 FD BD Fachdirektion Besondere Dienste 24 FD LKA Fachdirektion Landeskriminalamt 25 FHPol Fachhochschule der Polizei 26 FüSAL Führungsstab zur Bewältigung außergewöhnlicher Lagen 27 GdP Gewerkschaft der Polizei 28 GEG Gemeinsame Ermittlungsgruppe 29 GüK Grenzüberschreitende Kriminalität 30 IT Informationstechnik 31 IuK Informations- und Kommunikationstechnik 32 KDD Kriminaldauerdienst 58 1 KDir Kriminalpolizei in der Direktion 2 KED Krad- und Eskortendienst 3 Kfz Kraftfahrzeug 4 KK OF Kriminalkommissariat operative Fahndung 5 KT Kriminaltechnik 6 KTI Kriminaltechnisches Institut 7 LKA Landeskriminalamt 8 LPO Landespolizeiorchester 9 LT-DS Landtag Brandenburg Drucksache 10 LZ MI Lagezentrum Ministerium des Innern 11 mAPC mobiler Arbeitsplatzcomputer 12 MEK Mobiles Einsatzkommando 13 MI BB Ministerium des Innern des Landes Brandenburg 14 MIK Ministerium des Innern und für Kommunales 15 NSU Nationalsozialistischer Untergrund 16 n24/7 nicht rund um die Uhr besetzt (24 Stunden/7 Tage) 17 OK Organisierte Kriminalität 18 OT Operative Technik 19 PC Personal Computer 20 PIN Persönliche Identifikationsnummer 21 P-HPR Polizei-Hauptpersonalrat 22 PI-MS Polizeiliches Informations- und Managementsystem 23 PKS Polizeiliche Kriminalstatistik 24 PMK Politisch motivierte Kriminalität 25 PP Polizeipräsidium Land Brandenburg 26 RL Referatsleitung 27 SEK Spezialeinsatzkommando 28 SE/SK Spezialeinheiten/Spezialkräfte 29 SKT Soziale Kompetenztrainings 30 SoKo Sonderkommission 31 SüGru Sonderüberwachungsgruppe 32 TEG Technische Einsatzgruppe 33 TKÜ Telekommunikationsüberwachung 34 USBV Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen 59 1 ViBrAM Video-Brücken-Abstands-Messung 2 VKÜ-Trupp Verkehrsüberwachungstrupp 3 VPD Verkehrspolizei der Direktion 4 WWD Wach- und Wechseldienst 5 WSP Wasserschutzpolizei 6 ZDPol Zentraldienst der Polizei 7 ZENTRAB Zentrale Anzeigenbearbeitung 8 ZKT Zentrale Kriminaltechnik 60
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