Meldung zum Sonderkader Trainingskontrollen (ST-Kader

Meldung zum Sonderkader Trainingskontrollen (ST‐Kader) 2016 Diese Meldung (5 Seiten) ist ausgefüllt und unterschrieben bis zum 31. Oktober 2015 an die Deutsche Triathlon Union e.V., Otto‐Fleck‐Schneise 8, 60528 Frankfurt zu senden. Folgende Hinweise sind zu beachten: 
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Die Meldung zum ST‐Kader 2016 ist für alle Athletinnen und Athleten im Junioren und Elitebereich erforderlich, die im Wettkampfjahr 2016 keinem Bundeskader angehören bzw. keinen Elitepass beantragt haben und bei einer internationalen Veranstaltung (WM, EM, Weltcup, Europacup) für die DTU starten möchten. Die Meldung muss von dem Athleten bzw. von der Athletin schriftlich bis zum 31. Oktober 2015 (Poststempel) bei der DTU‐Geschäftsstelle angezeigt werden. Voraussetzung für die Aufnahme in den ST‐Kader 2016 ist die Anerkennung des Anti‐Doping‐
Codes der DTU sowie der Anti‐Doping‐Regelungen der NADA in Form einer schriftlichen Anti‐
Doping‐Verpflichtungserklärung. Name ______________________________________________________ Vorname ______________________________________________________ Geschlecht weiblich
__________________________ Geburtsdatum __________________________ Nationalität ______________________________________________________ Anschrift ______________________________________________________ Telefon __________________________ Fax __________________________ Mobil __________________________ E‐Mail ______________________________________________________ Verein ______________________________________________________ Startpass‐Nr. __________________________ Landesverband ______________________________________________________ Disziplin Triathlon
__________________________ Seite 1 von 5 Meldungzum Sonderkader Trainingskontrollen (ST‐Kader) 2016 Mir istbekannt, dass mit der Aufnahme in den ST‐Kader 2016 die Anerkennung des von der DTU herausgegebenen Anti‐Doping‐Codes, der Rechts‐ und Verfahrensordnung, des „Doping‐Kontroll‐
Systems“ der NADA sowie der ITU‐Regeln einschließlich der „Verfahrensrichtlinien zur Durchführung von Dopingkontrollen“ erforderlich ist. Mir ist weiterhin bekannt, dass die Meldung zum ST‐Kader jährlich neu vorzunehmen ist. Alle Streitigkeiten zwischen der DTU und dem Athleten, die einen Verstoß gegen den Anti‐Doping‐
Code der DTU zum Gegenstand haben, werden nach der Sportschiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) (DIS‐SportSchO) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs entschieden. Dem Deutschen Sportschiedsgericht wird insbesondere die Befugnis zum Ausspruch von Sanktionen bei Verstößen gegen Anti‐Doping‐Bestimmungen übertragen. Gleiches gilt für Maßnahmen gegen Suspendierungen, sowie Streitigkeiten über Auszahlungen oder Rückzahlungen von Preisgeldern der DTU an den Athleten. Die Entscheidung erfolgt, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung der Parteien, durch einen Einzelschiedsrichter. Nach § 38.2 der DIS‐SportSchO kannin einer Streitigkeit, die einen Verstoß gegen Anti‐Doping‐Bestimmungen zum Gegenstand hat, gegen den Schiedsspruch ein Rechtsmittel zum Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne eingelegt werden _________________________ ___________________________________ Datum, Ort Unterschrift Athlet Seite 2 von 5 Anti‐Doping Verpflichtungserklärung 2016 Name __________________________________________________ Vorname __________________________________________________ Geburtsdatum ____________________________ Geburtsort __________________________________________________ Verein __________________________________________________ Ich weiß, dass die Unterzeichnung dieser Anti‐Doping‐Verpflichtungserklärung Voraussetzung für die Aufnahme in den „Sonderkader Trainingskontrollen“ (ST‐Kader) und die Teilnahme an Olympischen Spielen, Internationalen Meisterschaften bzw. Voraussetzung für einen Start in der Nationalmannschaft ist. Ich erkenne die folgenden Regelungen der Doping‐Bekämpfung in ihrer jeweils aktuellen Fassung als für mich verbindlich an: •
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die ITU‐Bestimmungen einschließlich der Verfahrensrichtlinien für Dopingkontrollen, die Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings der NADA , das Doping‐Kontroll‐System der NADA , die DTU‐Satzung, den Anti‐Doping‐Code, die Sportordnung und die Rechts‐ und Verfahrensordnung. Ich weiß, dass der Inhalt dieser Regelungen als bekannt vorausgesetzt wird. Sie sind auf der Homepage der DTU bzw. der NADA abrufbar und einsehbar. Änderungen der Regelungen erlangen durch Veröffentlichung auf der DTU‐Homepage (www.dtu‐
info.de) Wirksamkeit und gelten ab diesem Zeitpunkt als bekannt. Hinweis nach § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Personenbezogene Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert. ________________________ ___________________________________ Datum, Ort Unterschrift Seite 3 von 5 Einverständniserklärung der ST‐Kaderathleten 2016 Ein erfolgreicher Kampf gegen Doping ist ohne die aktive Mithilfe der Athletinnen und Athleten nicht denkbar. Ein wichtiger Beitrag ist dabei die über die vertragliche Verpflichtung hinausgehende Einverständniserklärung. Mit der Erklärung dokumentiert der Athlet / die Athletin der Öffentlichkeit, dass er / sie aktiv und offensiv für einen sauberen und manipulationsfreien Leistungssport eintritt. Die Erklärungen gelten bis zur Einreichung eines Widerspruchs. Name _______________________________________________________ Vorname _______________________________________________________ Verein _______________________________________________________ Triathlon
Disziplin ___________________________________ Ich bin generell damit einverstanden, dass mein Name im Zusammenhang mit Dopingkontrollen und dem Ergebnis durchgeführter Kontrollen veröffentlicht wird. Hinweis nach § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Personenbezogene Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert. _________________________ ___________________________________ Datum, Ort Unterschrift Seite 4 von 5 S
Schieds
sverein
nbarungg zwischen
Deutschee Triathlon U
Union e.V. Otto
o‐Fleck‐Schne
eise 8 60528 Frankfurt am
m Main ‐ nachfolgeend „DTU“ ggenannt – und Vorname: Name, V
Straße, H
Hausnr. : PLZ, Ort:: _____________________________
_________________________ _____________________________
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‐
‐ nachfolgen
enannt1 ‐ Alle Streeitigkeiten zw
wischen der DTU und dem Athleten
n, die einen Verstoß geggen die Anti‐Doping‐
Ordnungg der DTU und dem Antti‐Doping Code der NADA
A zum Gegeenstand habeen, werden nach der Sportsch
hiedsgerichtssordnung der Deutschen Institutiion für Sch
hiedsgerichtssbarkeit (DIS) (DIS‐
des ordenttlichen Rech
SportSch
hO) unter Ausschluss A
htswegs enttschieden. Der Ausschluss des ordentlicchen Rechtsw
weges erstreeckt sich auch auf Verfah
hren des einsstweiligen Reechtsschutze
es Dem Deutschen Spo
ortschiedsgerricht wird insbesondere die Befugniss zum Aussp
pruch von Sanktionen bei Versstößen gegen Anti‐Dopin
ng‐Bestimmu
ungen überttragen. Gleicches gilt fürr Maßnahme
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1.2012 auf die d Stiftung Nationale Anti‐Doping A
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ADA), Heussallee 38, Bonn, üb
bertragen haat, erstreckt ssich diese Scchiedsvereinbarung auch
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Unterschrift DTU (bei Minderjäh
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rechtigten) 1 Der Einffachheit halbeer wurde die m
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