Meldung zum Sonderkader Trainingskontrollen (ST‐Kader) 2016 Diese Meldung (5 Seiten) ist ausgefüllt und unterschrieben bis zum 31. Oktober 2015 an die Deutsche Triathlon Union e.V., Otto‐Fleck‐Schneise 8, 60528 Frankfurt zu senden. Folgende Hinweise sind zu beachten: Die Meldung zum ST‐Kader 2016 ist für alle Athletinnen und Athleten im Junioren und Elitebereich erforderlich, die im Wettkampfjahr 2016 keinem Bundeskader angehören bzw. keinen Elitepass beantragt haben und bei einer internationalen Veranstaltung (WM, EM, Weltcup, Europacup) für die DTU starten möchten. Die Meldung muss von dem Athleten bzw. von der Athletin schriftlich bis zum 31. Oktober 2015 (Poststempel) bei der DTU‐Geschäftsstelle angezeigt werden. Voraussetzung für die Aufnahme in den ST‐Kader 2016 ist die Anerkennung des Anti‐Doping‐ Codes der DTU sowie der Anti‐Doping‐Regelungen der NADA in Form einer schriftlichen Anti‐ Doping‐Verpflichtungserklärung. Name ______________________________________________________ Vorname ______________________________________________________ Geschlecht weiblich __________________________ Geburtsdatum __________________________ Nationalität ______________________________________________________ Anschrift ______________________________________________________ Telefon __________________________ Fax __________________________ Mobil __________________________ E‐Mail ______________________________________________________ Verein ______________________________________________________ Startpass‐Nr. __________________________ Landesverband ______________________________________________________ Disziplin Triathlon __________________________ Seite 1 von 5 Meldungzum Sonderkader Trainingskontrollen (ST‐Kader) 2016 Mir istbekannt, dass mit der Aufnahme in den ST‐Kader 2016 die Anerkennung des von der DTU herausgegebenen Anti‐Doping‐Codes, der Rechts‐ und Verfahrensordnung, des „Doping‐Kontroll‐ Systems“ der NADA sowie der ITU‐Regeln einschließlich der „Verfahrensrichtlinien zur Durchführung von Dopingkontrollen“ erforderlich ist. Mir ist weiterhin bekannt, dass die Meldung zum ST‐Kader jährlich neu vorzunehmen ist. Alle Streitigkeiten zwischen der DTU und dem Athleten, die einen Verstoß gegen den Anti‐Doping‐ Code der DTU zum Gegenstand haben, werden nach der Sportschiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) (DIS‐SportSchO) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs entschieden. Dem Deutschen Sportschiedsgericht wird insbesondere die Befugnis zum Ausspruch von Sanktionen bei Verstößen gegen Anti‐Doping‐Bestimmungen übertragen. Gleiches gilt für Maßnahmen gegen Suspendierungen, sowie Streitigkeiten über Auszahlungen oder Rückzahlungen von Preisgeldern der DTU an den Athleten. Die Entscheidung erfolgt, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung der Parteien, durch einen Einzelschiedsrichter. Nach § 38.2 der DIS‐SportSchO kannin einer Streitigkeit, die einen Verstoß gegen Anti‐Doping‐Bestimmungen zum Gegenstand hat, gegen den Schiedsspruch ein Rechtsmittel zum Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne eingelegt werden _________________________ ___________________________________ Datum, Ort Unterschrift Athlet Seite 2 von 5 Anti‐Doping Verpflichtungserklärung 2016 Name __________________________________________________ Vorname __________________________________________________ Geburtsdatum ____________________________ Geburtsort __________________________________________________ Verein __________________________________________________ Ich weiß, dass die Unterzeichnung dieser Anti‐Doping‐Verpflichtungserklärung Voraussetzung für die Aufnahme in den „Sonderkader Trainingskontrollen“ (ST‐Kader) und die Teilnahme an Olympischen Spielen, Internationalen Meisterschaften bzw. Voraussetzung für einen Start in der Nationalmannschaft ist. Ich erkenne die folgenden Regelungen der Doping‐Bekämpfung in ihrer jeweils aktuellen Fassung als für mich verbindlich an: • • • • die ITU‐Bestimmungen einschließlich der Verfahrensrichtlinien für Dopingkontrollen, die Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings der NADA , das Doping‐Kontroll‐System der NADA , die DTU‐Satzung, den Anti‐Doping‐Code, die Sportordnung und die Rechts‐ und Verfahrensordnung. Ich weiß, dass der Inhalt dieser Regelungen als bekannt vorausgesetzt wird. Sie sind auf der Homepage der DTU bzw. der NADA abrufbar und einsehbar. Änderungen der Regelungen erlangen durch Veröffentlichung auf der DTU‐Homepage (www.dtu‐ info.de) Wirksamkeit und gelten ab diesem Zeitpunkt als bekannt. Hinweis nach § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Personenbezogene Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert. ________________________ ___________________________________ Datum, Ort Unterschrift Seite 3 von 5 Einverständniserklärung der ST‐Kaderathleten 2016 Ein erfolgreicher Kampf gegen Doping ist ohne die aktive Mithilfe der Athletinnen und Athleten nicht denkbar. Ein wichtiger Beitrag ist dabei die über die vertragliche Verpflichtung hinausgehende Einverständniserklärung. Mit der Erklärung dokumentiert der Athlet / die Athletin der Öffentlichkeit, dass er / sie aktiv und offensiv für einen sauberen und manipulationsfreien Leistungssport eintritt. Die Erklärungen gelten bis zur Einreichung eines Widerspruchs. Name _______________________________________________________ Vorname _______________________________________________________ Verein _______________________________________________________ Triathlon Disziplin ___________________________________ Ich bin generell damit einverstanden, dass mein Name im Zusammenhang mit Dopingkontrollen und dem Ergebnis durchgeführter Kontrollen veröffentlicht wird. Hinweis nach § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Personenbezogene Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert. _________________________ ___________________________________ Datum, Ort Unterschrift Seite 4 von 5 S Schieds sverein nbarungg zwischen Deutschee Triathlon U Union e.V. Otto o‐Fleck‐Schne eise 8 60528 Frankfurt am m Main ‐ nachfolgeend „DTU“ ggenannt – und Vorname: Name, V Straße, H Hausnr. : PLZ, Ort:: _____________________________ _________________________ _____________________________ _________________________ _____________________________ _________________________ d „Athlet“ ge ‐ ‐ nachfolgen enannt1 ‐ Alle Streeitigkeiten zw wischen der DTU und dem Athleten n, die einen Verstoß geggen die Anti‐Doping‐ Ordnungg der DTU und dem Antti‐Doping Code der NADA A zum Gegeenstand habeen, werden nach der Sportsch hiedsgerichtssordnung der Deutschen Institutiion für Sch hiedsgerichtssbarkeit (DIS) (DIS‐ des ordenttlichen Rech SportSch hO) unter Ausschluss A htswegs enttschieden. Der Ausschluss des ordentlicchen Rechtsw weges erstreeckt sich auch auf Verfah hren des einsstweiligen Reechtsschutze es Dem Deutschen Spo ortschiedsgerricht wird insbesondere die Befugniss zum Aussp pruch von Sanktionen bei Versstößen gegen Anti‐Dopin ng‐Bestimmu ungen überttragen. Gleicches gilt fürr Maßnahme en gegen Suspend dierungen, sowie Streitigkeiten übeer Auszahlun ngen oder Rückzahlung R en von Preisgeldern gegenüb ber dem Athlleten. D ihr Ergeebnismanageement durch die „Verein nbarung über das Ergebn nismanagem ment“ mit Da die DTU Wirkungg zum 01.01 1.2012 auf die d Stiftung Nationale Anti‐Doping A A Agentur (NA ADA), Heussallee 38, Bonn, üb bertragen haat, erstreckt ssich diese Scchiedsvereinbarung auch h auf die NAD DA. Nach § 38.2 der DIIS‐SportSchO O kann in einer Streitigkeit, die ein nen Verstoß ß gegen Antii‐Doping‐ Bestimm mungen zum m Gegenstan nd hat, gegeen den Schiedsspruch ein Rechtsm mittel zum Court of Arbitratiion for Sportt (CAS) in Lau usanne eingeelegt werden n. ____________________________________ ___________ _ ______________________ _____ Ort, Datu um Ort, Datum O ____________________________________ ___________ _ ______________________ _____ Unterschrift DTU Unterschrift At U thlet ___________ _ ______________________ _____ ____________________________________ Unterschrift DTU (bei Minderjäh hrigen – Unterrschrift des Erziehungsber E rechtigten) 1 Der Einffachheit halbeer wurde die m männliche Forrm verwendett, ohne dass h hierdurch einee Benachteeiligung der Geeschlechter im m Sinne des A Allgemeinen Gleichstellungssgesetzes (AGG) intendierrt oder gewollt ist. Seite 5 von 5
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