Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung Academic Management Presse-Informationen Anti-Doping-Code wird auf die Probe gestellt Presse und Kommunikation Public Relations and Communication Institut für Sportrecht evaluiert den Nationalen Anti Doping Code, ein Anti-Doping-Regelwerk für den deutschen Sport Am Sportpark Müngersdorf 6 Köln, 9. Dezember 2015 Telefon +49(0)221 4982-3850 50933 Köln . Deutschland Telefax +49(0)221 4982-8400 Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) hat das Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln damit beauftragt, den Nationalen Anti Doping Code (NADC) in Deutschland auszuwerten und dessen Umsetzung in der Praxis zu beurteilen. Der NADA-Code ist das maßgebliche, sportartenübergreifende Regelwerk im Bereich der Anti-Doping-Arbeit in Deutschland und setzt die internationalen Vorgaben aus dem Welt Anti Doping Code (WADC) im deutschen Sport um. Grundlegendes Ziel beider Anti-Doping-Regelwerke ist der Schutz der fundamentalen Rechte der Athletinnen und Athleten, an einem dopingfreien Sport teilnehmen zu können. [email protected] www.dshs-koeln.de Ihre Ansprechpartnerinnen: Sabine Maas (Abteilungsleiterin) Julia Neuburg Der NADA-Code für den deutschen Sport wurde bereits 2004 verabschiedet und umgesetzt und seitdem mehrfach überarbeitet. Aktuell ist der NADA-Code 2015 gültig. Die Übersetzung der internationalen Vorlage (WADC 2015) ins Deutsche und die Anpassung an das deutsche Rechtssystem hatten bereits Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte, Leiter des Instituts für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln, und sein Team übernommen. Das nun startende neue Forschungsvorhaben zwischen dem Institut für Sportrecht und der NADA widmet sich inhaltlich der Frage nach dem Erfolg der Dopingbekämpfung auf Grundlage des NADA-Codes. Es wird also geprüft, ob sich dieses Regelwerk in der Praxis bewährt. Eine vergleichbare Evaluierung gibt es national und international bisher nicht. Ziel des Forschungsauftrages ist es, die Umsetzung des Codes zu evaluieren und deren Erfolg zu messen. Erarbeitet werden sollen aber auch Vorschläge, wie die rechtlichen Vorgaben im Anti-Doping-Bereich verbessert und die alltägliche Anwendung des NADA-Codes optimiert werden können. Diese Vorschläge könnten möglicherweise auch dazu dienen, Änderungen des WADA-Codes anzuregen. Die Projektlaufzeit erstreckt sich über zwei Jahre bis Ende Dezember 2017. Die Fördersumme beträgt rund 92.000 Euro. Der Vertrag über das Drittmittelprojekt wurde im Rahmen des 7. Kölner Sportrechtstages am 8. Dezember 2015 von VertreterInnen der Deutschen Sporthochschule Köln und der Nationalen Anti Doping Agentur unterzeichnet. pm1577 1/1 Kontakt: Institut für Sportrecht Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte E-Mail: [email protected] Tel.: +49 221 4982-6088 Foto: v.l.n.r.: Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder (Rektor), Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte (Leiter Institut für Sportrecht), Dr. Lars Mortsiefer (NADA-Vorstandsmitglied), Alexandra Wördehoff (Institut für Sportrecht)
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