Anti-Doping-Code wird auf die Probe gestellt

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Anti-Doping-Code wird auf die Probe gestellt
Presse und Kommunikation
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Institut für Sportrecht evaluiert den Nationalen Anti Doping
Code, ein Anti-Doping-Regelwerk für den deutschen Sport
Am Sportpark Müngersdorf 6
Köln, 9. Dezember 2015
Telefon +49(0)221 4982-3850
50933 Köln
.
Deutschland
Telefax +49(0)221 4982-8400
Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) hat das
Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln damit
beauftragt, den Nationalen Anti Doping Code (NADC) in Deutschland
auszuwerten und dessen Umsetzung in der Praxis zu beurteilen.
Der NADA-Code ist das maßgebliche, sportartenübergreifende Regelwerk
im Bereich der Anti-Doping-Arbeit in Deutschland und setzt die internationalen Vorgaben aus dem Welt Anti Doping Code (WADC) im deutschen Sport um. Grundlegendes Ziel beider Anti-Doping-Regelwerke ist
der Schutz der fundamentalen Rechte der Athletinnen und Athleten, an
einem dopingfreien Sport teilnehmen zu können.
[email protected]
www.dshs-koeln.de
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Sabine Maas (Abteilungsleiterin)
Julia Neuburg
Der NADA-Code für den deutschen Sport wurde bereits 2004 verabschiedet und umgesetzt und seitdem mehrfach überarbeitet. Aktuell ist der
NADA-Code 2015 gültig. Die Übersetzung der internationalen Vorlage
(WADC 2015) ins Deutsche und die Anpassung an das deutsche Rechtssystem hatten bereits Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte, Leiter des Instituts
für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln, und sein Team
übernommen.
Das nun startende neue Forschungsvorhaben zwischen dem Institut für
Sportrecht und der NADA widmet sich inhaltlich der Frage nach dem
Erfolg der Dopingbekämpfung auf Grundlage des NADA-Codes. Es wird
also geprüft, ob sich dieses Regelwerk in der Praxis bewährt. Eine vergleichbare Evaluierung gibt es national und international bisher nicht.
Ziel des Forschungsauftrages ist es, die Umsetzung des Codes zu evaluieren und deren Erfolg zu messen. Erarbeitet werden sollen aber auch
Vorschläge, wie die rechtlichen Vorgaben im Anti-Doping-Bereich verbessert und die alltägliche Anwendung des NADA-Codes optimiert werden können. Diese Vorschläge könnten möglicherweise auch dazu dienen, Änderungen des WADA-Codes anzuregen.
Die Projektlaufzeit erstreckt sich über zwei Jahre bis Ende Dezember
2017. Die Fördersumme beträgt rund 92.000 Euro.
Der Vertrag über das Drittmittelprojekt wurde im Rahmen des 7. Kölner
Sportrechtstages am 8. Dezember 2015 von VertreterInnen der Deutschen Sporthochschule Köln und der Nationalen Anti Doping Agentur
unterzeichnet.
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Kontakt:
Institut für Sportrecht
Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 221 4982-6088
Foto:
v.l.n.r.: Univ.-Prof. Dr. Heiko
Strüder (Rektor), Univ.-Prof. Dr.
Martin Nolte (Leiter Institut für
Sportrecht), Dr. Lars Mortsiefer
(NADA-Vorstandsmitglied),
Alexandra Wördehoff (Institut
für Sportrecht)