Meldung über einen Eigentumswechsel

Team -Steuern/Gebühren/AbgabenTel.: 02663 291-506/505
Fax.: 02663 291-555
E-Mail: [email protected]
MELDUNG ÜBER EINEN EIGENTUMSWECHSEL
Hinweise und Erklärungen zu diesem Formular finden Sie auf der Folgeseite
(bitte Objekt-Nr. angeben falls bekannt)
FÜR OBJEKT:
Straße & Hausnummer:
Grundstücksgröße (m²):
Gemarkung:
Datum Kaufvertrag:
Urkunden-Nummer:
Flur, Flurstück:
NEUE ANSCHRIFT DES BISHERIGEN EIGENTÜMERS:
Name:
Straße & Hausnummer:
PLZ & Ort:
Telefon für Rückfragen:
ANSCHRIFT DES NEUEN EIGENTÜMERS:
Name:
Straße & Hausnummer:
PLZ & Ort:
Telefon für Rückfragen:
STAND DES WASSERZÄHLERS
Zähler-Nr.:
Zählerstand:
m³
Ablesedatum:
Entgelte für Wasser und Abwasser
werden vom Erwerber gezahlt ab:
Das Haus wird ab dem ... (Datum)
mit ... Personen bewohnt: (Anzahl Personen)
Für die Richtigkeit der Angaben:
Ort:
Datum:
Unterschrift (Veräußerer):
Unterschrift (Erwerber):
(vorbehaltlich der noch vorzulegenden Grundbucheintragung über den erfolgten Eigentumswechsel)
HINWEIS
Die Änderung der Grundsteuer erfolgt auf der Grundlage eines Fortschreibungsbescheides
des Finanzamtes Altenkirchen-Hachenburg, frühestens zum 01. Januar des Folgejahres,
nachdem der Kaufvertrag Rechtskraft erlangt hat.
Etwaige vertragliche Vereinbarungen, wonach der Käufer zur Zahlung der Steuern verpflichtet
ist, bleiben für uns ohne rechtliche Auswirkung.
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Team -Steuern/Gebühren/AbgabenTel.: 02663 291-506/505
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HINWEISE UND ERKLÄRUNGEN ZUM FORMULAR
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
diese Hinweise und Erklärungen sollen Ihnen bei evtl. Unklarheiten eine Hilfestellung für das Ausfüllen
dieses Formulars sein. Gerne hilft Ihnen das Team -Steuern/Gebühren/Abgaben- auch persönlich
weiter. Rufen Sie dazu einfach die Mitarbeiter/innen unter den abgedruckten Telefonnummern an.
FÜR OBJEKT:
Sofern Ihnen die Objektnummer bekannt ist, bitten wir Sie diese anzugeben.
NEUE ANSCHRIFT DES BISHERIGEN EIGENTÜMERS:
Tragen Sie bitte in diesen Feldern die genaue neue Anschrift sowie die Telefonnummer des
bisherigen Eigentümers ein. Die vollständigen Eintragungen sind notwendig, damit die
Endabrechnung problemlos zugeschickt werden kann. Die Telefonnummer ist für evtl. Rückfragen bei
Unstimmigkeiten notwendig.
ANSCHRIFT DES NEUEN EIGENTÜMERS:
Tragen Sie bitte in diesen Feldern die genaue Anschrift sowie die Telefonnummer des neuen
Eigentümers ein. Die vollständigen Eintragungen sind notwendig, damit die Berechnung der Entgelte
für Wasser und Abwasser sowie der folgende Schriftwechsel problemlos zugeschickt werden kann.
Die Telefonnummer ist für evtl. Rückfragen bei Unstimmigkeiten notwendig.
STAND DES WASSERZÄHLERS:
Tragen Sie bitte in diesem Feld den Stand des Wasserzählers zum
Zeitpunkt der Eigentumsübergabe ein. Der Zählerstand besteht aus
fünf Ziffern. Die Zählernummer ist im Messingring des Zählers
eingestanzt.
ANZAHL DER IM HAUS LEBENDEN PERSONEN:
Die Felder „Das Haus wird ab dem ... (Datum)“ und „mit ... Personen
bewohnt: (Anzahl Personen)“ sind wichtig, damit ein
verbrauchsgerechter Abschlag für Wasser und Abwasser zugeteilt
werden kann. Selbstverständlich kann dieser Abschlag auch nach
den Wünschen des Anschlussnehmers angepasst werden.
Sprechen Sie dazu einfach mit einer/einem Mitarbeiter/in des Teams
Steuern/Gebühren/Abgaben.
Irrtümer vorbehalten! Es gelten die jeweils gültigen Satzungsregelungen.
Um eine schnelle Bearbeitung gewährleisten zu können, muss das Formular vollständig
ausgefüllt sein!
Ihr
Team -Steuern/Gebühren/Abgaben-
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