Team -Steuern/Gebühren/AbgabenTel.: 02663 291-506/505 Fax.: 02663 291-555 E-Mail: [email protected] MELDUNG ÜBER EINEN EIGENTUMSWECHSEL Hinweise und Erklärungen zu diesem Formular finden Sie auf der Folgeseite (bitte Objekt-Nr. angeben falls bekannt) FÜR OBJEKT: Straße & Hausnummer: Grundstücksgröße (m²): Gemarkung: Datum Kaufvertrag: Urkunden-Nummer: Flur, Flurstück: NEUE ANSCHRIFT DES BISHERIGEN EIGENTÜMERS: Name: Straße & Hausnummer: PLZ & Ort: Telefon für Rückfragen: ANSCHRIFT DES NEUEN EIGENTÜMERS: Name: Straße & Hausnummer: PLZ & Ort: Telefon für Rückfragen: STAND DES WASSERZÄHLERS Zähler-Nr.: Zählerstand: m³ Ablesedatum: Entgelte für Wasser und Abwasser werden vom Erwerber gezahlt ab: Das Haus wird ab dem ... (Datum) mit ... Personen bewohnt: (Anzahl Personen) Für die Richtigkeit der Angaben: Ort: Datum: Unterschrift (Veräußerer): Unterschrift (Erwerber): (vorbehaltlich der noch vorzulegenden Grundbucheintragung über den erfolgten Eigentumswechsel) HINWEIS Die Änderung der Grundsteuer erfolgt auf der Grundlage eines Fortschreibungsbescheides des Finanzamtes Altenkirchen-Hachenburg, frühestens zum 01. Januar des Folgejahres, nachdem der Kaufvertrag Rechtskraft erlangt hat. Etwaige vertragliche Vereinbarungen, wonach der Käufer zur Zahlung der Steuern verpflichtet ist, bleiben für uns ohne rechtliche Auswirkung. 1-2 Team -Steuern/Gebühren/AbgabenTel.: 02663 291-506/505 Fax.: 02663 291-555 E-Mail: [email protected] HINWEISE UND ERKLÄRUNGEN ZUM FORMULAR Liebe Bürgerinnen und Bürger, diese Hinweise und Erklärungen sollen Ihnen bei evtl. Unklarheiten eine Hilfestellung für das Ausfüllen dieses Formulars sein. Gerne hilft Ihnen das Team -Steuern/Gebühren/Abgaben- auch persönlich weiter. Rufen Sie dazu einfach die Mitarbeiter/innen unter den abgedruckten Telefonnummern an. FÜR OBJEKT: Sofern Ihnen die Objektnummer bekannt ist, bitten wir Sie diese anzugeben. NEUE ANSCHRIFT DES BISHERIGEN EIGENTÜMERS: Tragen Sie bitte in diesen Feldern die genaue neue Anschrift sowie die Telefonnummer des bisherigen Eigentümers ein. Die vollständigen Eintragungen sind notwendig, damit die Endabrechnung problemlos zugeschickt werden kann. Die Telefonnummer ist für evtl. Rückfragen bei Unstimmigkeiten notwendig. ANSCHRIFT DES NEUEN EIGENTÜMERS: Tragen Sie bitte in diesen Feldern die genaue Anschrift sowie die Telefonnummer des neuen Eigentümers ein. Die vollständigen Eintragungen sind notwendig, damit die Berechnung der Entgelte für Wasser und Abwasser sowie der folgende Schriftwechsel problemlos zugeschickt werden kann. Die Telefonnummer ist für evtl. Rückfragen bei Unstimmigkeiten notwendig. STAND DES WASSERZÄHLERS: Tragen Sie bitte in diesem Feld den Stand des Wasserzählers zum Zeitpunkt der Eigentumsübergabe ein. Der Zählerstand besteht aus fünf Ziffern. Die Zählernummer ist im Messingring des Zählers eingestanzt. ANZAHL DER IM HAUS LEBENDEN PERSONEN: Die Felder „Das Haus wird ab dem ... (Datum)“ und „mit ... Personen bewohnt: (Anzahl Personen)“ sind wichtig, damit ein verbrauchsgerechter Abschlag für Wasser und Abwasser zugeteilt werden kann. Selbstverständlich kann dieser Abschlag auch nach den Wünschen des Anschlussnehmers angepasst werden. Sprechen Sie dazu einfach mit einer/einem Mitarbeiter/in des Teams Steuern/Gebühren/Abgaben. Irrtümer vorbehalten! Es gelten die jeweils gültigen Satzungsregelungen. Um eine schnelle Bearbeitung gewährleisten zu können, muss das Formular vollständig ausgefüllt sein! Ihr Team -Steuern/Gebühren/Abgaben- 2-2
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