Hinweise zur Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens für das Jahr 2016: Beachten Sie bitte, dass ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Vordruck notwendig ist und eine Mitteilung per E-Mail nicht akzeptiert werden kann. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, ist eine Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens für 2016 unbedingt erforderlich. Dies gilt auch, wenn sich das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr nicht verändern wird. Die Meldung wird bei der Künstlersozialkasse maschinell gelesen und kann nicht für andere Mitteilungen an die KSK genutzt werden. Für zusätzliche Hinweise verwenden Sie dann bitte ein KSK© gesondertes Blatt. Von telefonischen Nachfragen zum Eingang Ihrer Meldung bitten wir abzusehen. Zwischen dem Eingang der Meldung, der Erfassung sowie der Übertragung der Daten in die EDV können mehrere Tage vergehen. Eine zeitnahe Auskunft über den Eingang ist daher grundsätzlich nicht möglich. Die Künstlersozialkasse versendet keine Eingangsbestätigungen Ihrer Einkommensprognose 2016. Der (neue) Beitrag wird dann erstmalig am 05. Februar 2016 fällig bzw. abgebucht. Zum 05.01.2016 zahlen Sie noch den Dezember-Beitrag. Erläuterungen zum Begriff des Arbeitseinkommens – Stand: 09.2015 Herausgeber: Künstlersozialkasse • bei der Unfallversicherung Bund und Bahn • Gökerstraße 14 • 26384 Wilhelmshaven • Telefon 04421 9734051500 • Telefax 04421 7543-5080 • www.kuenstlersozialkasse.de Erläuterungen zum Begriff des Arbeitseinkommens Das Arbeitseinkommen entspricht der Differenz aus Betriebseinnahmen und -ausgaben. Es ist das Ergebnis einer nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnung. Was zählt zu den Betriebseinnahmen? alle Einnahmen in Geld- und Geldeswert, die unmittelbar aus der selbständigen künstlerischen / publizistischen Tätigkeit resultieren (z. B. Entgelte, Gagen, Honorare, Verkaufserlöse, Tantiemen und Lizenzen, Ausfallhonorare und Sachleistungen – ausgenommen steuerfreie Aufwandsentschädigungen); nicht jedoch von der Bundesagentur für Arbeit gewährte Leistungen wie Gründungszuschuss, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II, Einstiegsgeld, steuerfreie Übungsleiterpauschalen oder Aufwandsentschädigungen Urheberrechtliche Vergütungen (z. B. über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder VG-Wort) Stipendien, soweit sie einkommensteuerpflichtig sind. Preisgelder, soweit sie einkommensteuerpflichtig sind. Was zählt zu den Betriebsausgaben? Aufwendungen für Betriebsmittel (z. B. Musikinstrumente, Büroausstattung, Computer, soweit steuerlich anerkannt) Aufwendungen für Betriebsräume (Miete, Heizung, Reinigung) Fahrtkosten, Kosten für berufliche Fortbildung, Material-, Porto-, Telefonkosten und ähnliche „Werbungskosten“ Betriebliche Versicherungen (Betriebshaftpflicht, -rechtsschutz, Sachversicherungen) Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden (nicht: Beiträge zur eigenen Sozialversicherung!) Aufwendungen für Hilfskräfte (Lohn, Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge) Abschreibungen für Abnutzung und Substanzverringerung. Im Künstlersozialversicherungsrecht gilt derselbe Einkommensbegriff wie im Einkommensteuerrecht. Daher wird das für die Beitragsberechnung nach dem KSVG maßgebende Arbeitseinkommen aus künstlerischer / publizistischer Tätigkeit im Regelfall den „Einkünften aus selbständiger Arbeit“ im Einkommensteuerbescheid entsprechen. Das „zu versteuernde Einkommen“ ist nicht relevant! Falls noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, kann auch die letzte Einkommensteuererklärung oder der im letzten Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) ausgewiesene Gewinn als Anhaltspunkt für das voraussichtliche Arbeitseinkommen herangezogen werden. Ihre Künstlersozialkasse B I T T E D I E S E N V O R D R U C K V O L L S T Ä N D I G Bitte tragen Sie unten auf dem Vordruck unbedingt Ihren Namen, Vornamen sowie Ihre Versicherungsnummer ein! Ansonsten können wir eine Berücksichtigung Ihrer Meldung nicht gewährleisten! Hinweis: Bitte diesen Vordruck ausfüllen und per Brief an die Künstlersozialkasse, 26376 Wilhelmshaven, zurücksenden. Von einer Übermittlung per Telefax bitten wir wegen der erfahrungsgemäß erhöhten Störanfälligkeit abzusehen. Mit der Übersendung per Brief ist am besten gewährleistet, dass Ihre Einkommensmeldung rechtzeitig, vollständig und lesbar hier ankommt. Von Eingangsanfragen bitten wir wegen der Vielzahl der zu verarbeitenden Meldungen abzusehen. Wir bitten um Verständnis. Künstlersozialkasse 26376 Wilhelmshaven M01 M02 M03 M04 M05 M06 M07 M08 M09 M10 M11 M12 M13 M14 M15 M16 M17 M19 D01 D02 D03 D04 D05 D06 D07 D08 D09 D10 D11 D12 D13 D19 Abgabetermin Spätestens 01.12.2015 Musik Komponist Texter, Librettist Musikbearbeiter, Arrangeur Kapellmeister, Dirigent Chorleiter Instrumentalsolist in der „ernsten Musik“ Orchestermusiker in der „ernsten Musik“ Oper-, Operetten-, Musicalsänger Lied- und Oratoriensänger Chorsänger in der “ernsten Musik“ Sänger in Unterhaltungsmusik, Show, Folklore Tanz- und Popmusik Unterhaltungs- und Kurmusiker Jazz- und Rockmusiker Künstlerisch-technischer Mitarbeiter im Bereich Musik Pädagoge, Ausbilder im Bereich Musik Alleinunterhalter Ähnliche selbständige künstlerische Tätigkeit im Bereich Musik Darstellende Kunst Ballett-Tänzer, Ballett-Meister Schauspieler, Sprecher , Kabarettist Moderator, Rezitator Puppen-, Marionetten-, Figurenspieler Conférencier, Entertainer, Quizmaster Unterhaltungskünstler / Artist Regisseur, Filmemacher, Choreograph Dramaturg Bühnen-, Film-, Kostüm-, Maskenbildner Regieassistent Künstlerisch-technischer Mitarbeiter in der darstellenden Kunst Pädagoge, Ausbilder im Bereich darstellende Kunst Theaterpädagoge Ähnliche selbständige künstlerische Tätigkeit im Bereich darstellende Kunst B01 B02 B03 B04 B05 B06 B07 B08 B09 B10 B11 B12 B13 B14 B15 B19 W01 W02 W03 W04 W05 W06 W07 W08 W09 W10 W19 Bildende Kunst / Design Bildhauer Experimenteller Künstler, Objektemacher Maler, Zeichner, künstlerischer Grafiker Porträt-, Genre-, Landschaftsmaler Performance-/Aktionskünstler Videokünstler Künstlerischer Fotograf, Lichtbildner, Fotodesigner Karikaturist, Trick- und Comiczeichner, Illustrator Grafik-, Mode-, Textil-, Industrie-Designer, Layouter Werbefotograf Keramiker, Glasgestalter Gold- und Silberschmied, Emailleur Textil-, Holz-, Metallgestalter Graveur Pädagoge, Ausbilder im Bereich bildende Kunst / Design Ähnliche selbständige künstlerische Tätigkeit im Bereich bildende Kunst Wort Schriftsteller, Dichter Autor für Bühne, Film, Funk und Fernsehen Lektor Journalist, Redakteur Bildjournalist, Bildberichterstatter, Pressefotograf Kritiker Wissenschaftlicher Autor Fachmann/-frau für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung Übersetzer, Bearbeiter Pädagoge, Ausbilder im Bereich Publizistik Ähnliche selbständige publizistische Tätigkeit Name, Vorname: Dieser Beleg wird maschinell gelesen und kann nicht für andere Mitteilungen an die KSK genutzt werden. Zusätzliche Einträge werden nicht berücksichtigt! Versicherungsnummer: Z U R Ü C K S E N D E N Voraussichtl. Jahresarbeitseinkommen 2016: ,0 0 € *********************************************************************** Die Angabe des Jahresarbeitseinkommens 2016 (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben; siehe anl. Erläuterungen) bis zum 01.12.2015 ist unbedingt erforderlich, auch wenn keine Abweichung gegenüber dem laufenden Kalenderjahr erwartet wird. *********************************************************************** Kunstbereich: (Datum) Bitte geben Sie auch an, in welchem der o. g. vier Bereiche Sie 2015 die Haupteinnahmen erzielt haben. Angaben bitte nur bei Änderung gegenüber dem Vorjahr. ( Unterschrift – unbedingt erforderlich) Hinweis: Versicherte, die vorsätzlich oder fahrlässig der Meldepflicht nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KSVG nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommen, handeln ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden (vgl. § 36 Abs. 1, 3 KSVG).
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