Hinweise zur Meldung des voraussichtlichen

Hinweise zur Meldung des voraussichtlichen
Jahresarbeitseinkommens für das Jahr 2016:
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Beachten Sie bitte, dass ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Vordruck notwendig ist und eine Mitteilung per E-Mail nicht akzeptiert werden kann.
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Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, ist eine Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens für 2016 unbedingt erforderlich. Dies gilt auch, wenn sich das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr nicht verändern wird.
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Die Meldung wird bei der Künstlersozialkasse maschinell gelesen und kann nicht für andere Mitteilungen an die KSK genutzt werden. Für zusätzliche Hinweise verwenden Sie dann bitte ein
KSK©
gesondertes Blatt.
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Von telefonischen Nachfragen zum Eingang Ihrer Meldung bitten wir abzusehen. Zwischen dem
Eingang der Meldung, der Erfassung sowie der Übertragung der Daten in die EDV können mehrere Tage vergehen. Eine zeitnahe Auskunft über den Eingang ist daher grundsätzlich nicht
möglich.
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Die Künstlersozialkasse versendet keine Eingangsbestätigungen Ihrer Einkommensprognose
2016. Der (neue) Beitrag wird dann erstmalig am 05. Februar 2016 fällig bzw. abgebucht. Zum
05.01.2016 zahlen Sie noch den Dezember-Beitrag.
Erläuterungen zum Begriff des Arbeitseinkommens – Stand: 09.2015
Herausgeber: Künstlersozialkasse • bei der Unfallversicherung Bund und Bahn • Gökerstraße 14 • 26384 Wilhelmshaven •
Telefon 04421 9734051500 • Telefax 04421 7543-5080 • www.kuenstlersozialkasse.de
Erläuterungen zum Begriff des Arbeitseinkommens
Das Arbeitseinkommen entspricht der Differenz aus Betriebseinnahmen und -ausgaben. Es ist das Ergebnis einer
nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts aufgestellten Gewinn- und
Verlustrechnung.
Was zählt zu den Betriebseinnahmen?
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alle Einnahmen in Geld- und Geldeswert, die unmittelbar aus der selbständigen künstlerischen / publizistischen Tätigkeit resultieren (z. B. Entgelte, Gagen, Honorare, Verkaufserlöse, Tantiemen und Lizenzen, Ausfallhonorare und Sachleistungen – ausgenommen steuerfreie Aufwandsentschädigungen); nicht jedoch von
der Bundesagentur für Arbeit gewährte Leistungen wie Gründungszuschuss, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II, Einstiegsgeld, steuerfreie Übungsleiterpauschalen oder Aufwandsentschädigungen
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Urheberrechtliche Vergütungen (z. B. über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder VG-Wort)
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Stipendien, soweit sie einkommensteuerpflichtig sind.
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Preisgelder, soweit sie einkommensteuerpflichtig sind.
Was zählt zu den Betriebsausgaben?
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Aufwendungen für Betriebsmittel (z. B. Musikinstrumente, Büroausstattung, Computer, soweit steuerlich anerkannt)
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Aufwendungen für Betriebsräume (Miete, Heizung, Reinigung)
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Fahrtkosten, Kosten für berufliche Fortbildung, Material-, Porto-, Telefonkosten und ähnliche „Werbungskosten“
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Betriebliche Versicherungen (Betriebshaftpflicht, -rechtsschutz, Sachversicherungen)
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Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden (nicht: Beiträge zur eigenen Sozialversicherung!)
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Aufwendungen für Hilfskräfte (Lohn, Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge)
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Abschreibungen für Abnutzung und Substanzverringerung.
Im Künstlersozialversicherungsrecht gilt derselbe Einkommensbegriff wie im Einkommensteuerrecht. Daher wird
das für die Beitragsberechnung nach dem KSVG maßgebende Arbeitseinkommen aus künstlerischer / publizistischer Tätigkeit im Regelfall den „Einkünften aus selbständiger Arbeit“ im Einkommensteuerbescheid entsprechen.
Das „zu versteuernde Einkommen“ ist nicht relevant!
Falls noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, kann auch die letzte Einkommensteuererklärung oder der im
letzten Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) ausgewiesene Gewinn als Anhaltspunkt für das
voraussichtliche Arbeitseinkommen herangezogen werden.
Ihre Künstlersozialkasse
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Bitte tragen Sie unten auf dem Vordruck
unbedingt Ihren Namen, Vornamen sowie Ihre Versicherungsnummer ein! Ansonsten können wir eine Berücksichtigung Ihrer Meldung nicht gewährleisten!
Hinweis: Bitte diesen Vordruck ausfüllen und per Brief an
die Künstlersozialkasse, 26376 Wilhelmshaven, zurücksenden. Von einer Übermittlung per Telefax bitten wir wegen
der erfahrungsgemäß erhöhten Störanfälligkeit abzusehen.
Mit der Übersendung per Brief ist am besten gewährleistet,
dass Ihre Einkommensmeldung rechtzeitig, vollständig und
lesbar hier ankommt. Von Eingangsanfragen bitten wir wegen der Vielzahl der zu verarbeitenden Meldungen abzusehen. Wir bitten um Verständnis.
Künstlersozialkasse
26376 Wilhelmshaven
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Abgabetermin
Spätestens
01.12.2015
Musik
Komponist
Texter, Librettist
Musikbearbeiter, Arrangeur
Kapellmeister, Dirigent
Chorleiter
Instrumentalsolist in der „ernsten Musik“
Orchestermusiker in der „ernsten Musik“
Oper-, Operetten-, Musicalsänger
Lied- und Oratoriensänger
Chorsänger in der “ernsten Musik“
Sänger in Unterhaltungsmusik, Show, Folklore
Tanz- und Popmusik
Unterhaltungs- und Kurmusiker
Jazz- und Rockmusiker
Künstlerisch-technischer Mitarbeiter im Bereich Musik
Pädagoge, Ausbilder im Bereich Musik
Alleinunterhalter
Ähnliche selbständige künstlerische Tätigkeit im Bereich
Musik
Darstellende Kunst
Ballett-Tänzer, Ballett-Meister
Schauspieler, Sprecher , Kabarettist
Moderator, Rezitator
Puppen-, Marionetten-, Figurenspieler
Conférencier, Entertainer, Quizmaster
Unterhaltungskünstler / Artist
Regisseur, Filmemacher, Choreograph
Dramaturg
Bühnen-, Film-, Kostüm-, Maskenbildner
Regieassistent
Künstlerisch-technischer Mitarbeiter in der darstellenden
Kunst
Pädagoge, Ausbilder im Bereich darstellende Kunst
Theaterpädagoge
Ähnliche selbständige künstlerische Tätigkeit im Bereich
darstellende Kunst
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B14
B15
B19
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W05
W06
W07
W08
W09
W10
W19
Bildende Kunst / Design
Bildhauer
Experimenteller Künstler, Objektemacher
Maler, Zeichner, künstlerischer Grafiker
Porträt-, Genre-, Landschaftsmaler
Performance-/Aktionskünstler
Videokünstler
Künstlerischer Fotograf, Lichtbildner, Fotodesigner
Karikaturist, Trick- und Comiczeichner, Illustrator
Grafik-, Mode-, Textil-, Industrie-Designer, Layouter
Werbefotograf
Keramiker, Glasgestalter
Gold- und Silberschmied, Emailleur
Textil-, Holz-, Metallgestalter
Graveur
Pädagoge, Ausbilder im Bereich bildende Kunst / Design
Ähnliche selbständige künstlerische Tätigkeit im Bereich
bildende Kunst
Wort
Schriftsteller, Dichter
Autor für Bühne, Film, Funk und Fernsehen
Lektor
Journalist, Redakteur
Bildjournalist, Bildberichterstatter, Pressefotograf
Kritiker
Wissenschaftlicher Autor
Fachmann/-frau für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung
Übersetzer, Bearbeiter
Pädagoge, Ausbilder im Bereich Publizistik
Ähnliche selbständige publizistische Tätigkeit
Name, Vorname:
Dieser Beleg wird maschinell gelesen und kann nicht für
andere Mitteilungen an die KSK genutzt werden. Zusätzliche Einträge werden nicht berücksichtigt!
Versicherungsnummer:
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Voraussichtl. Jahresarbeitseinkommen 2016:
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Die Angabe des Jahresarbeitseinkommens 2016 (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben; siehe anl. Erläuterungen)
bis zum 01.12.2015 ist unbedingt erforderlich, auch wenn
keine Abweichung gegenüber dem laufenden Kalenderjahr
erwartet wird.
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Kunstbereich:
(Datum)
Bitte geben Sie auch an, in welchem der o. g. vier Bereiche
Sie 2015 die Haupteinnahmen erzielt haben. Angaben bitte
nur bei Änderung gegenüber dem Vorjahr.
( Unterschrift – unbedingt erforderlich)
Hinweis: Versicherte, die vorsätzlich oder fahrlässig der Meldepflicht nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KSVG nicht
rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommen, handeln ordnungswidrig. Dies kann mit einer
Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden (vgl. § 36 Abs. 1, 3 KSVG).