Sorglos wohnen im 3. Lebensabschnitt Finanzielle Aspekte Raiffeisenbank Region Stans + Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd Sandra Riner Stans, 7. Mai 2015 Raiffeisen-Themenabend «Sorglos wohnen im 3. Lebensabschnitt» Agenda § Begrüssung Stefan Fry, Raiffeisenbank Region Stans § Finanzielle Aspekte der Pensionierung Sandra Riner, Raiffeisen Regionalzentrum Anlagekunden § Rechtliche Aspekte der Pensionierung Robert Guthauser, Raiffeisen Regionalzentrum Anlagekunden § Verabschiedung Sorglos wohnen im 3. Lebensabschnit Finanzielle Aspekte t Kurt Schürmann, Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd Raiffeisenbank Region Stans + Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd § Apéro im Foyer Sandra Riner Stans, 7. Mai 2015 Sorglos wohnen im 3. Lebensabschnitt Finanzielle Aspekte Raiffeisenbank Region Stans + Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd Sandra Riner Stans, 7. Mai 2015 Alterswahrnehmung: Ab wann ist jemand alt Quelle: UBS Studie: 80 ist das neue 60, 2014 Seite 4 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Wohnstatus der über 65-jährigen (2011) Seite 5 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Faktoren für die Wohnsituation Quelle: UBS Studie: 80 ist das neue 60, 2014 Seite 6 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Vorbereitung auf die Pensionierung Welche Fragen stehen im Zentrum? Hobbies und Interessen Gesundheit, Ernährung, Sport Finanzielle Fragen Lebenssinn Anderes Soziale Beziehungen Seite 7 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Wohnen im Alter Rechtliche Fragen Themen der Pensionsplanung Einnahmen Steuern Ausgaben Ehe- und Erbrecht Vermögen Schulden Seite 8 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Einnahmen Man kauft mit Geld, das man nicht hat, Sachen, die man nicht braucht, um damit Leute zu beeindrucken, die man nicht mag. Autor unbekannt Seite 9 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Einkommensquellen Einnahmen Einkommensquellen 1. Säule 2. Säule 3. Säule Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge AHV Ergänzungs leistungen Obligatorisch Freiwillig BVG/UVG Zusatzvorsorge Existenzsicherung Seite 10 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Fortführung der gewohnten Lebenshaltung Gebunden Säule 3a Frei Säule 3b Individuelle Ergänzung Einkommenslücke im Alter Einnahmen Leistungen in % des Lohnes 100% 80% 60% 40% 20% Persönlicher Vorsorgebedarf Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden BVG Altersrente AHV Einzelrente 117'000 107'000 97'000 87'000 77'000 84’600 67'000 57'000 47'000 37'000 27'000 17'000 20‘880 7'000 0% Wie viel können Sie bis zur Pensionierung noch sparen? Einnahmen Reguläre Pensionierung Einkommensbedarf nach der Pensionierung: 80% 100% -> CHF 80‘000 80% Einkommenslücke 60% ordentliche Pensionskasse 12‘ 26‘ 40% 20% 0% Seite 12 Erwerbseinkommen bis Alter 65 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden AHV-Rente ab Alter 65 42‘ Lebenserwartung: ca. 20 Jahre Einkommenslücke: CHF 12‘000 -> Kapitalbedarf ca. CHF 240‘000 Grundlagen 1. Säule / AHV n Obligatorische n Sicherung Einnahmen Grundversicherung Existenzminimum n Umlageverfahren n Beitragspflicht ab Alter 18 bzw. 21 (für Nichterwerbstätige) bis Alter 65 (Männer), Alter 64 (Frauen) n Minimale Rente CHF 1’175/Monat (CHF 14’100/Jahr) n Maximale Einzelrente CHF 2’350 / Monat (CHF 28’200/Jahr) n Maximale Rente für Ehepaare CHF 3’525 / Monat (CHF 42’300/Jahr) n Obligatorisches Seite 13 Rentenalter Männer 65, Frauen 64 Jahre n Vorbezug 1 oder 2 Jahre (Rentenkürzung) n Aufschub bis max. 5 Jahre (Rentenzuschlag) Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Berechnung der AHV-Rente Berechnungsgrundlagen n Durchschnittliches n Anzahl AHV-Einkommen Beitragsjahre n Erziehungsgutschriften n Betreuungsgutschriften n Aufwertungsfaktor Seite 14 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Einnahmen AHV-Beiträge für Frühpensionierte Einnahmen Die Beitragspflicht ist erfüllt, wenn der Ehegatte erwerbstätig ist und mindestens CHF 960 Beiträge entrichtet. Minimalbeitrag: CHF 480 Maximalbeitrag: CHF 24‘000 Seite 15 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Grundlagen der 2. Säule / BVG n Obligatorische n Sicherung berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer des gewohnten Lebensstandards n Kapitaldeckungsverfahren n Ergänzung der 1. Säule n Ordentliches Rentenalter Männer 65, Frauen 64 n Eintrittsschwelle CHF 21’150 n Umwandlungssatz Seite 16 n Maximal versicherter Lohn im BVG CHF 84’600 n Wichtig: Reglement der Pensionskasse Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Einnahmen Wie bildet sich das Kapital im BVG? § Mann, durchschnittliches Einkommen von CHF 80‘000 § BVG Zinssatz 2 % Seite 17 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Einnahmen Pensionskasse und Steuern 400‘000 Einnahmen 400’000 32‘000 368‘000 27‘200 p.a. Summe der Einzahlungen + Zinsen Seite 18 Jährliche Rentenzahlungen 100 % steuerbar (bei 25% ca. CHF 7‘000) Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Einmalige Summe der NettoEinzahlungen Einkommens- Kapital steuer + Zinsen 5 – 15% Rente oder Kapital Seite 19 Einnahmen Rente Kapital Steuern § Zu 100% als Einkommen steuerbar § Einmalige Steuer zu reduziertem Satz § Vermögenssteuer auf Kapital Folgen für die Hinterbliebenen § Reduktion der Witwen-/Witwerrente auf 60% (gesetzliche Mindestlösung § 100% Rentenverlust für die übrigen Erben § 100% des vorhandenen Kapitals vererbbar Rendite § Nicht relevant, da Rente gesichert § Allfälliger Teuerungsausgleich § Renditerisiko liegt beim Anleger Flexibilität § Kein persönlicher Einfluss § Flexibel verfügbar § Individuelles Anlageziel Langlebigkeit § Garantierte lebenslange Rente § Keine Garantie für lebenslanges Einkommen § Wenig Spielraum bei kleinem Kapital Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Einkommen aus dem Vorsorgevermögen n § Kapitalverzehr âââââââ n n § Obligationen n âââââââ n n § Aktien n â â â â n n § Private Altersrente Rente n n n § Immobilien Seite 20 n âââââââ Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Einnahmen Einfach, sicher und flexibel …… bis das Kapital aufgebraucht ist. Steuerschonend Kapitalerhalt, garantierter Zins Einkommen abhängig vom Zinsniveau Zu 100% steuerbar Chancen auf steuerfreie Kapitalgewinne Dividende abhängig vom Unternehmen Verlustrisiken Lebenslänglich garantiertes Einkommen Nicht verbrauchtes Vermögen vererbbar Im Vergleich zur PK tiefer Umwandlungssatz Regelmässige Mieterträge Mieterrisiko, Verwaltungsaufwand Ausgaben Reich wird man nicht durch das, was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt. Henry Ford Seite 21 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Ohne Budget keine Planung n Pro Etappe ein Budget erstellen (z.B. bis Pension, nach Pension) n Möglichst n Geplante genau budgetieren Anschaffungen / Investitionen berücksichtigen n Schenkungen / Erbvorbezüge beachten Ziel ist es, genau soviel Einkommen zur Verfügung zu stellen, wie benötigt wird. Seite 22 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Ausgaben Ehe- und Erbrecht Wer will wohl und selig sterben, lässt sein Gut den rechten Erben. Unbekannt Seite 23 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Erbschaftsgeneration n Jährlich n 2/3 aller Schweizer (werden) erben n Durchschnittliche Summe pro Erblasser CHF 450’000 n Durchschnittliche Summe pro Erbe CF 178’000 n 58 % erben die Nachkommen n Rund Seite 24 werden ca. 40 Mrd. vererbt 2/3 erben Personen über 55 Jahre (1/3 ist bereits pensioniert) Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Vermögen Das Vermögen, das sich am besten verzinst, ist das Einfühlungsvermögen. Günter Radtke Seite 25 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Das magische Zieldreieck Vermögen Liquidität Steuern Inflation Kosten Rendite Seite 26 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Sicherheit Diversifikation reduziert Risiko Don't put all eggs in one basket! Englisches Sprichwort Seite 27 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Vermögen Liegenschaftsübertragung Verkauf Grundstückgewinnsteuer EinkommensVermögenssteuer Ausgleichung Herabsetzung Nutzniessung Wohnrecht Schenkung + gem. Schenkung Seite 28 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Ergänzungsleistungen Schulden Das einzige, was man ohne Geld machen kann, sind Schulden. Heinz Schenk Seite 29 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Jede 5. Immobilie ist durch Raiffeisen finanziert Seite 30 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Wann ist eine Hypothek steuerneutral? Schulden Hypothekarhöhe 2.5% Zins 3‘ 14‘ Eigenmietwert Seite 31 11‘ UnterhaltsAbzug Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Steuerbares Einkommen = 11‘ Hypothekarzins 440‘ In Tausend CHF Hypothek erhöhen oder amortisieren? Kosten von Schulden Schulden Netto-Rendite von Anlagen* 5% 1.875% 0.5% 0.5 % 0.25% 2% Hypozins 1.5% Steuerersparnis durch Schuldzinsabzug* Nettozinssatz * Grenzssteuersatz 25 % Seite 32 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden 0.1875% Sparkonto 0.375% 1% Obligationen EinmalCHF einlage 1.5% Fonds ausgewogen Langfristig: mindestens 5 Jahre 3.75% Aktien (Risiko) Langfristige Tragbarkeit sicherstellen Seite 33 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Schulden Steuern Nichts auf der Welt ist sicher, ausser dem Tod und den Steuern. Benjamin Franklin Seite 34 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Neue Ausgangslage Einkommenssteuer § § § Seite 35 Andere Elemente: Renteneinkommen statt Lohn Geringere Abzugsmöglichkeiten - Berufsauslagen - Einzahlungen Säule 3a Veränderte Sozialabzüge Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Steuern Vermögenssteuer § § § Veränderung des steuerbaren Vermögensbestandes durch: Einmalige Kapitalzuflüsse - Bezug Pensionskassenkapital - Auszahlungen Säule 3a/b Einmalige Kapitalabflüsse - Kauf einer Leibrente - Schenkungen Pensionskasse: Kapitalbezug Steuern Kapitalleistungssteuern 2015 im interkantonalen Vergleich Kapitalauszahlung von CHF 400‘000 Chur Liestal Appenzell Schwyz Altdorf Bellinzona Zug Schaffhausen Glarus Zürich Genève Sarnen Aarau Frauenfeld Herisau Bern Solothurn Stans St. Gallen Luzern Delémont Sion Neuchâtel Basel Fribourg Lausanne 50'000 45'000 40'000 35'000 30'000 25'000 20'000 15'000 10'000 5'000 0 Stans: CHF 31’736 Seite 36 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusehen, sondern auf sie vorbereitet zu sein. Perikles Seite 37 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Sorglos wohnen im 3. Lebensabschnitt Ihre Wünsche - Unsere Lösungen Ø Haus / Wohnung ? Ø Miete / Kauf ? Seite 38 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Haus oder Wohnung Wohnung Vorteile Nachteile § Geringer Landflächenbedarf § Grenzen beim Individualismus § Investitionen und Reparaturkosten der gemeinschaftlichen Anlagen auf mehrere Parteien verteilt § Gemeinschaftsbeschluss für Unterhalt, Reparaturen der gemeinschaftlichen Anlagen und Verwaltungskosten § Einfacher zu vermieten § Einzahlung in den Erneuerungsfonds à viele Fonds sind unterdotiert § STWE im ZGB 1965 eingeführt Haus Seite 39 § STWE im Trend, in der Praxis etabliert Anzahl Wohnungseigentümer Jahr 2000 237’700 Jahr 2010 373’500 § Regulatorische Vorschriften: Verwaltung, STWE-Versammlung, Nutzungsreglement § Architektur, Innenausbau und Umgebungsgestaltung individuell (innerhalb der gesetzlichen Schranken & Nachbarrecht) § Umschwung bedeutet Arbeit Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden § Verzögerung bei Entscheidungen wegen qualifizierter Beschlussfassung § Unterschätzte Unterhalts- und Renovationskosten insbes. bei Liebhaberobjekten / Altbauten Bewertung der Liegenschaft Verkehrs-/Marktwert § Wert, den ein Dritter bezahlen müsste § Expertenschätzung § ZGB 617 Anrechnungswert für Erbteilung Steuerwert § Amtlicher Wert, kantonale Unterschiede § Kantonaler Schätzer § Veranlagung Vermögenssteuer Verkaufspreis § Festlegung durch Verkäufer Seite 40 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Bewertung von Wohneigentum Positive Wertfaktoren § § § § § Aussicht, Besonnung Situierung Grundstück, Umgebung, Hanglage Infrastruktur in der Nähe: Einkauf, Schulen, ÖV, Naherholungsgebiete, Kultur Nähe zum Arbeitsplatz steuergünstig Negative Wertfaktoren § § § § Seite 41 Luft- und Lärmimmissionen Hohe Wohnungsdichte, kleiner Grenzabstand Elektrosmog (Antennen, Hochspannungsleitungen) Drohende Naturgefahren wie Überschwemmungen oder Lawinen Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Wohnrecht und Nutzniessung im Vergleich Seite 42 Wohnrecht Nutzniessung Höchstpersönlich. Unübertragbar, unvererblich Ausübung übertragbar – Ausschluss mit Vertrag Recht auf Besitz und Gebrauch Recht auf Besitz, Gebrauch und Nutzung Kleine Reparaturen und gewöhnlicher Unterhalt zulasten des Wohnrechtsberechtigten Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen, Steuern und Versicherungsprämien zulasten des Nutzniessers Darf Familienangehörige und Hausgenossen in die Wohnung aufnehmen Recht auf Erträgnisse (an Liegenschaften und beweglichem Vermögen) Untergang: Zeitablauf, Verzicht, Tod Untergang: Zeitablauf, Verzicht, Tod Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Wohnqualität im Alter Komfort, Geborgenheit, Netzwerk § § § § § § § § § § § Geeignete Architektur: Lift, stufenlos, rollstuhlgängig Direkter Zugang zu Balkon/Terrasse Reduktion der Wohnfläche, pflegeleicht gute Infrastruktur in Gehdistanz (Einkauf, Kultur) Haltestelle, Anbindung an öffentliches Verkehrsnetz Nähe zu Verwandten und Bekannten Nachbarschaftshilfe und Gemeinschaftsräume Einbettung in soziale Netzwerke Selbständige Haushaltführung oder mit Unterstützung Altersgemischte Wohngemeinschaften Serviceleistungen (Reinigung, Pflege, Spitex usw.) Ø Flächenbedarf steigt: 2/3 der Altersgruppe 60+ lebt heute in 3-4 Zimmerwohnung Ø Haltedauer für Grundeigentum sinkt: früher 30 Jahre, heute 15 Jahre Ø Wiederverkäuflichkeit beachten: Liebhaberobjekte, Luxuseinbauten und architektonische Extravaganzen werden häufig nicht honoriert Seite 43 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Erbvorbezug und Ausgleichung Herr und Frau Huber übertragen ihr Einfamilienhaus ins Alleineigentum der Tochter Susanne Meier, geb. 1980 Anrechnungswert CHF 1‘000‘000 Gegenleistungen Schuldübernahme der bestehenden Hypothek Kapitalwert lebenslange Nutzniessung für die Eltern Darlehen an die Tochter, Zins 1% p.a. Erbvorbezug an die Tochter = Total Anrechnungswert CHF 300‘000 CHF 150‘000 CHF 200’000 CHF 350’000 CHF 1‘000’000 Ø Die Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen, die Steuern und Abgaben sowie die Versicherungsprämien tragen die Nutzniesser. Ausserordentliche Lasten, Reparaturen und bauliche Massnahmen trägt die Tochter (Grundeigentümerin) Ø Den Erbvorbezug hat Susanne im Nachlass des zweitversterbenden Elternteils gegenüber ihrem Bruder auszugleichen. Ein allfälliger Mehrwert der Liegenschaft im Zeitpunkt der Erbteilung ist nicht ausgleichungspflichtig. Ø à Empfehlung: Beizug eines Experten für die rechtliche und steuerliche Beratung ! Seite 44 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Fragen bei Wohneigentum im (Pensions-)Alter § Wohnraum nicht altersgerecht = Umbau nötig (Treppen, Bäder) § Anstehende Umbauten / Renovationen = Rückstellungen / fehlendes Kapital § Ansprüche ans eigene Heim = Wunsch nach Veränderung § Kinder aus dem Haus = ungenutzter Wohnraum § Eingeschränkte Mobilität = Haus wird zur Last § Zeitpunkt für Übergabe an die Erben / Verkauf der Liegenschaft § Vorbezug Vorsorgegelder = Reduzierte PK-Rente § Eigenmietwert / Steuerlast § Steigende Gesundheits- und Pflegekosten § Tieferes Einkommen = Tragbarkeit evtl. nicht mehr gegeben § Tragbarkeitsberechnung auf Renteneinkommen (AHV, Pensionskasse), evt. Kapitalverzehr § Amortisation der Hypothek (60% des Verkehrswertes) Seite 45 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Spick - Checkliste § Fachmännische Bewertung - Schätzung der Liegenschaft § Begleitung bei Verhandlungen und Vertragsabschluss durch Fachperson § Verkauf der Liegenschaft und Kauf einer kleineren Wohnung - freies Kapital § Vermietung von nicht genutzten Teilen der Liegenschaft - generiert zusätzliches Einkommen § Übertragung der Liegenschaft an die Nachkommen; evt. mit Wohnrecht oder Nutzniessung § Rechtzeitige Vorsorge für Krankheit, Handlungsunfähigkeit und Todesfall à Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Ehe-/Erbvertrag, Versicherung § Periodische Überprüfung der Massnahmen – Anpassung an veränderte Verhältnisse Seite 46 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Erben und Teilen - Begriffe Erbrecht Erbengemeinschaft Willensvollstrecker Herabsetzungsklage Seite 47 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Ausschlagung Enterbung Legat Erbteilung Familienrecht Inventar Pflichtteil Ehegüter- / Erbrecht Zusammenhang zwischen Güter- und Erbrecht ledig verwitwet geschieden ganzes Vermögen fällt in den Nachlass güterrechtliche Auseinandersetzung erbrechtliche Teilung Seite 48 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden verheiratet Die Güterstände nicht vertragliche Errungenschaftsbeteiligung Gütertrennung richterliche Anordnung * vertragliche Gütergemeinschaft Gütertrennung (ordentlicher) * Eheschutzmassnahmen: Ø Auskunft über Einkommen, Vermögen, Schulden Ø Festlegung von Beiträgen an den Unterhalt Ø Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes Ø Regelung des Getrenntlebens Seite 49 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden allgemeine beschränkte Gesetzliche Erbfolge Wie sieht die Parentelenordnung aus? Grossvater Onkel, Tanten Cousins, Cousinen Grossmutter Vater Brüder Schwestern Mutter Erblasser Brüder Schwestern Cousins, Cousinen usw. Neffen, Nichten Kinder Neffen, Nichten usw. usw. Enkel usw. usw. usw. Urenkel usw. usw. usw. 3. Parentel Stamm der Grosseltern 2. Parentel Stamm der Eltern 1.Parentel Stamm des Erblassers 2. Parentel Stamm der Eltern 3. Parentel Stamm der Grosseltern Ehepartner Eingetragener Partner Seite 50 Onkel, Tanten Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden usw. Verfügungen von Todes wegen Welche Möglichkeiten gibt es? Testament (letztwillige Verfügung) Eigenhändiges Testament Seite 51 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Erbvertrag Öffentliches Testament Nottestament Vermögen erben Erbrecht: Was muss ich wissen resp. beachten? Handschrift Testament n Formvorschriften beachten n Jederzeit widerrufbar n Deponierung Amtsnotariat / Gemeindeverwaltung Seite 52 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Datum Eigenhändige Unterschrift Vermögen erben Erbrecht: Was muss ich wissen resp. beachten? Erbvertrag/Erbverzichtsvertrag n Öffentliche Beurkundung n Deponierung Amtsnotariat / Gemeindeverwaltung Seite 53 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Fallbeispiel Konkubinat Vater Schwester Seite 54 Mutter Ursula Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Vater Fritz Mutter Schwester Bruder Erbengemeinschaft mit Immobilien Vater Seite 55 Peter Regula Tochter Sohn Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Fritz Mutter Schwester Bruder Erbengemeinschaft mit Immobilien Gesetzliche Erbfolge Vater Peter Regula Fritz 1/2 Seite 56 Tochter Sohn 1/4 1/4 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Mutter Schwester Bruder Erbengemeinschaft mit Immobilien Testamentarische Regelung Vater Mutter 5/8 Peter Tochter 3/16 Seite 57 Regula Sohn 3/16 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Fritz Schwester Bruder Erbengemeinschaft mit Immobilien Erbvertragliche Regelung mit Vor- und Nacherbschaft Vater Mutter 1/1 Peter Regula Fritz à Vorerbe Tochter Sohn 1/2 1/2 Nacherben Seite 58 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Schwester Bruder Erbteilung Was muss beachtet werden? § Die Erbteilung kann jederzeit von jedem Erben verlangt werden § Gleiche Rechte auf Gegenstände im Nachlass à Erbengemeinschaft Gesamthandverhältnis § Überlebender Ehegatte: Vorrecht an Hausrat, Wohnrecht oder Nutzniessung an gemeinsamer Wohnung / Haus (unter Anrechnung am Erbteil) § Besondere Wünsche des Erblassers, z.B. Auflagen, Bedingungen § Schriftlicher Teilungsvertrag Seite 59 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Willensvollstreckung § Komplexe Vermögensverhältnisse § Ehegüter- und erbrechtliche Teilung § Vermächtnisse § Komplizierte Anordnungen § Minderjährige Erben § Immobilien § Alleinstehende Personen Seite 60 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Erbschafts- und Schenkungssteuer - Kanton Nidwalden Ehepartner, eingetragener Partner, Nachkommen steuerfrei Eltern steuerfrei Geschwister 5% Lebenspartner/in steuerfrei Übrige, nichtverwandte Personen max 15 % Zuwendungen an juristische Personen welche gewinn- und kapitalsteuerbefreit sind steuerfrei Steuerfreibeträge: CHF 20’000 für Geschwister, Halbgeschwister, Neffen, Nichten, Onkel, Tanten, Grosseltern, übrige Personen Seite 61 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Erbschafts- und Schenkungssteuer Bund: keine Erbschafts-/Schenkungssteuer Erbschaftssteuer-Initiative Kanton Schwyz: keine Erbschafts-/Schenkungssteuer In allen Kantonen sind die eingetragenen Partner dem Ehepartner gleichgestellt (Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare - Partnerschaftsgesetz) Für Konkubinatspaare gelten in den Kantonen besondere Tarife Definition Kanton NW: „Personen, die während mindestens fünf Jahren am gleichen Wohnsitz in dauernder Wohngemeinschaft gelebt haben.» Seite 62 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Das neue Erwachsenenschutzrecht - Übersicht Materielle Änderungen 1 2 Gesetzliche Vorsorgemassnahmen Behördliche Vorsorgemassnahmen § Vorsorgeauftrag § Patientenverfügung §Vertretungsrecht im Rahmen der ordentlichen Verwaltung §Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen §Vertretungsrecht bei Aufenthalt in Wohn-und Pflegeeinrichtungen § Beistandschaft als „EinheitsMassnahme“ Selbstbestimmungsrecht Eigene Vorsorge Seite 63 3 Privatrechtliche Vorsorgemassnahmen Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Massnahmen kommen nur dann in Betracht, wenn kein Vorsorgeauftrag vorliegt SUBSIDIARITÄT! Der Vorsorgeauftrag Beispiel (Kurzform) Vorsorgeauftrag Ich, die Unterzeichnete, Verena Muster, geb. ……, verwitwet, wohnhaft ….., beauftrage hiermit im Sinne von Art. 360 ZGB für den Fall meiner Urteilsunfähigkeit meine Nichte, Frau Susanne Meier, geb. ….., wohnhaft ……, meine Interessen im persönlichen Bereich (Unterkunft, Pflege und Betreuung, medizinische Behandlung) wahrzunehmen, mein Einkommen und Vermögen zu verwalten und mich in rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten zu vertreten. Ort und Datum Seite 64 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Unterschrift Verena Muster Pensionsplanung bei Raiffeisen Seite 65 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden Fragen Seite 66 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden En Guete! En Guete! Seite 67 Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
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