Sorglos wohnen im 3. Lebensabschnitt

Sorglos wohnen im 3. Lebensabschnitt
Finanzielle Aspekte
Raiffeisenbank Region Stans + Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd
Sandra Riner
Stans, 7. Mai 2015
Raiffeisen-Themenabend
«Sorglos wohnen im 3. Lebensabschnitt»
Agenda
§
Begrüssung
Stefan Fry, Raiffeisenbank Region Stans
§
Finanzielle Aspekte der Pensionierung
Sandra Riner, Raiffeisen Regionalzentrum Anlagekunden
§
Rechtliche Aspekte der Pensionierung
Robert Guthauser, Raiffeisen Regionalzentrum Anlagekunden
§
Verabschiedung
Sorglos wohnen im 3. Lebensabschnit
Finanzielle Aspekte
t
Kurt Schürmann,
Raiffeisenbank
Vierwaldstättersee-Süd
Raiffeisenbank
Region Stans
+ Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd
§
Apéro im Foyer
Sandra Riner
Stans, 7. Mai 2015
Sorglos wohnen im 3. Lebensabschnitt
Finanzielle Aspekte
Raiffeisenbank Region Stans + Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd
Sandra Riner
Stans, 7. Mai 2015
Alterswahrnehmung: Ab wann ist jemand alt
Quelle: UBS Studie: 80 ist das neue 60, 2014
Seite 4
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
Wohnstatus der über 65-jährigen (2011)
Seite 5
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
Faktoren für die Wohnsituation
Quelle: UBS Studie: 80 ist das neue 60, 2014
Seite 6
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
Vorbereitung auf die Pensionierung
Welche Fragen stehen im Zentrum?
Hobbies und
Interessen
Gesundheit,
Ernährung,
Sport
Finanzielle
Fragen
Lebenssinn
Anderes
Soziale
Beziehungen
Seite 7
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
Wohnen
im Alter
Rechtliche
Fragen
Themen der Pensionsplanung
Einnahmen
Steuern
Ausgaben
Ehe- und
Erbrecht
Vermögen
Schulden
Seite 8
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
Einnahmen
Man kauft mit Geld, das man nicht hat,
Sachen, die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken, die man nicht mag.
Autor unbekannt
Seite 9
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
Einkommensquellen
Einnahmen
Einkommensquellen
1. Säule
2. Säule
3. Säule
Staatliche Vorsorge
Berufliche Vorsorge
Private Vorsorge
AHV
Ergänzungs
leistungen
Obligatorisch
Freiwillig
BVG/UVG
Zusatzvorsorge
Existenzsicherung
Seite 10
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
Fortführung der
gewohnten
Lebenshaltung
Gebunden
Säule 3a
Frei
Säule 3b
Individuelle
Ergänzung
Einkommenslücke im Alter
Einnahmen
Leistungen in % des Lohnes
100%
80%
60%
40%
20%
Persönlicher Vorsorgebedarf
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
BVG Altersrente
AHV Einzelrente
117'000
107'000
97'000
87'000
77'000
84’600
67'000
57'000
47'000
37'000
27'000
17'000
20‘880
7'000
0%
Wie viel können Sie bis zur Pensionierung
noch sparen?
Einnahmen
Reguläre Pensionierung
Einkommensbedarf nach der
Pensionierung: 80%
100%
-> CHF 80‘000
80%
Einkommenslücke
60%
ordentliche
Pensionskasse
12‘
26‘
40%
20%
0%
Seite 12
Erwerbseinkommen
bis Alter 65
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
AHV-Rente
ab Alter 65
42‘
Lebenserwartung: ca. 20 Jahre
Einkommenslücke: CHF 12‘000
-> Kapitalbedarf ca. CHF 240‘000
Grundlagen 1. Säule / AHV
n Obligatorische
n Sicherung
Einnahmen
Grundversicherung
Existenzminimum
n Umlageverfahren
n Beitragspflicht
ab Alter 18 bzw. 21 (für Nichterwerbstätige) bis Alter 65
(Männer), Alter 64 (Frauen)
n Minimale
Rente CHF 1’175/Monat (CHF 14’100/Jahr)
n Maximale
Einzelrente CHF 2’350 / Monat (CHF 28’200/Jahr)
n Maximale
Rente für Ehepaare CHF 3’525 / Monat (CHF 42’300/Jahr)
n Obligatorisches
Seite 13
Rentenalter Männer 65, Frauen 64 Jahre
n Vorbezug
1 oder 2 Jahre (Rentenkürzung)
n Aufschub
bis max. 5 Jahre (Rentenzuschlag)
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Berechnung der AHV-Rente
Berechnungsgrundlagen
n Durchschnittliches
n Anzahl
AHV-Einkommen
Beitragsjahre
n Erziehungsgutschriften
n Betreuungsgutschriften
n Aufwertungsfaktor
Seite 14
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Einnahmen
AHV-Beiträge für Frühpensionierte
Einnahmen
Die Beitragspflicht ist erfüllt, wenn der
Ehegatte erwerbstätig ist und mindestens
CHF 960 Beiträge entrichtet.
Minimalbeitrag: CHF
480
Maximalbeitrag: CHF 24‘000
Seite 15
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Grundlagen der 2. Säule / BVG
n Obligatorische
n Sicherung
berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer
des gewohnten Lebensstandards
n Kapitaldeckungsverfahren
n Ergänzung
der 1. Säule
n Ordentliches
Rentenalter Männer 65, Frauen 64
n Eintrittsschwelle
CHF 21’150
n Umwandlungssatz
Seite 16
n Maximal
versicherter Lohn im BVG CHF 84’600
n Wichtig:
Reglement der Pensionskasse
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Einnahmen
Wie bildet sich das Kapital im BVG?
§ Mann, durchschnittliches Einkommen von CHF 80‘000
§ BVG Zinssatz 2 %
Seite 17
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Einnahmen
Pensionskasse und Steuern
400‘000
Einnahmen
400’000
32‘000
368‘000
27‘200 p.a.
Summe der
Einzahlungen
+ Zinsen
Seite 18
Jährliche Rentenzahlungen
100 % steuerbar
(bei 25% ca. CHF 7‘000)
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Einmalige
Summe der
NettoEinzahlungen Einkommens- Kapital
steuer
+ Zinsen
5 – 15%
Rente oder Kapital
Seite 19
Einnahmen
Rente
Kapital
Steuern
§ Zu 100% als Einkommen steuerbar
§ Einmalige Steuer zu reduziertem Satz
§ Vermögenssteuer auf Kapital
Folgen für die
Hinterbliebenen
§ Reduktion der Witwen-/Witwerrente auf 60%
(gesetzliche Mindestlösung
§ 100% Rentenverlust für die übrigen Erben
§ 100% des vorhandenen Kapitals vererbbar
Rendite
§ Nicht relevant, da Rente gesichert
§ Allfälliger Teuerungsausgleich
§ Renditerisiko liegt beim Anleger
Flexibilität
§ Kein persönlicher Einfluss
§ Flexibel verfügbar
§ Individuelles Anlageziel
Langlebigkeit
§ Garantierte lebenslange Rente
§ Keine Garantie für lebenslanges Einkommen
§ Wenig Spielraum bei kleinem Kapital
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Einkommen aus dem Vorsorgevermögen
n
§ Kapitalverzehr
âââââââ
n
n
§ Obligationen
n
âââââââ
n
n
§ Aktien
n
â
â
â â
n
n
§ Private Altersrente
Rente
n
n
n
§ Immobilien
Seite 20
n
âââââââ
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Einnahmen
Einfach, sicher und flexibel
…… bis das Kapital aufgebraucht ist.
Steuerschonend
Kapitalerhalt, garantierter Zins
Einkommen abhängig vom Zinsniveau
Zu 100% steuerbar
Chancen auf steuerfreie Kapitalgewinne
Dividende abhängig vom Unternehmen
Verlustrisiken
Lebenslänglich garantiertes Einkommen
Nicht verbrauchtes Vermögen vererbbar
Im Vergleich zur PK tiefer Umwandlungssatz
Regelmässige Mieterträge
Mieterrisiko, Verwaltungsaufwand
Ausgaben
Reich wird man nicht durch das, was man verdient,
sondern durch das, was man nicht ausgibt.
Henry Ford
Seite 21
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Ohne Budget keine Planung
n Pro
Etappe ein Budget erstellen (z.B. bis Pension, nach Pension)
n Möglichst
n Geplante
genau budgetieren
Anschaffungen / Investitionen berücksichtigen
n Schenkungen
/ Erbvorbezüge beachten
Ziel ist es, genau soviel Einkommen
zur Verfügung zu stellen, wie benötigt wird.
Seite 22
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Ausgaben
Ehe- und
Erbrecht
Wer will wohl und selig sterben,
lässt sein Gut den rechten Erben.
Unbekannt
Seite 23
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Erbschaftsgeneration
n Jährlich
n 2/3
aller Schweizer (werden) erben
n Durchschnittliche
Summe pro Erblasser CHF 450’000
n Durchschnittliche
Summe pro Erbe CF 178’000
n 58
% erben die Nachkommen
n Rund
Seite 24
werden ca. 40 Mrd. vererbt
2/3 erben Personen über 55 Jahre (1/3 ist bereits pensioniert)
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Vermögen
Das Vermögen, das sich am besten verzinst,
ist das Einfühlungsvermögen.
Günter Radtke
Seite 25
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Das magische Zieldreieck
Vermögen
Liquidität
Steuern
Inflation
Kosten
Rendite
Seite 26
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Sicherheit
Diversifikation reduziert Risiko
Don't put all eggs in one basket!
Englisches Sprichwort
Seite 27
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Vermögen
Liegenschaftsübertragung
Verkauf
Grundstückgewinnsteuer
EinkommensVermögenssteuer
Ausgleichung
Herabsetzung
Nutzniessung
Wohnrecht
Schenkung +
gem. Schenkung
Seite 28
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Ergänzungsleistungen
Schulden
Das einzige, was man ohne Geld machen
kann, sind Schulden.
Heinz Schenk
Seite 29
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Jede 5. Immobilie ist durch Raiffeisen finanziert
Seite 30
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Wann ist eine Hypothek steuerneutral?
Schulden
Hypothekarhöhe
2.5%
Zins
3‘
14‘
Eigenmietwert
Seite 31
11‘
UnterhaltsAbzug
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Steuerbares
Einkommen
=
11‘
Hypothekarzins
440‘
In Tausend CHF
Hypothek erhöhen oder amortisieren?
Kosten von Schulden
Schulden
Netto-Rendite von Anlagen*
5%
1.875%
0.5%
0.5 %
0.25%
2%
Hypozins
1.5%
Steuerersparnis
durch
Schuldzinsabzug*
Nettozinssatz
* Grenzssteuersatz 25 %
Seite 32
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0.1875%
Sparkonto
0.375%
1%
Obligationen EinmalCHF
einlage
1.5%
Fonds ausgewogen
Langfristig: mindestens 5 Jahre
3.75%
Aktien
(Risiko)
Langfristige Tragbarkeit sicherstellen
Seite 33
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Schulden
Steuern
Nichts auf der Welt ist sicher, ausser dem Tod
und den Steuern.
Benjamin Franklin
Seite 34
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Neue Ausgangslage
Einkommenssteuer
§
§
§
Seite 35
Andere Elemente:
Renteneinkommen statt Lohn
Geringere Abzugsmöglichkeiten
- Berufsauslagen
- Einzahlungen Säule 3a
Veränderte Sozialabzüge
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Steuern
Vermögenssteuer
§
§
§
Veränderung des steuerbaren
Vermögensbestandes durch:
Einmalige Kapitalzuflüsse
- Bezug Pensionskassenkapital
- Auszahlungen Säule 3a/b
Einmalige Kapitalabflüsse
- Kauf einer Leibrente
- Schenkungen
Pensionskasse: Kapitalbezug
Steuern
Kapitalleistungssteuern 2015 im interkantonalen Vergleich
Kapitalauszahlung von CHF 400‘000
Chur
Liestal
Appenzell
Schwyz
Altdorf
Bellinzona
Zug
Schaffhausen
Glarus
Zürich
Genève
Sarnen
Aarau
Frauenfeld
Herisau
Bern
Solothurn
Stans
St. Gallen
Luzern
Delémont
Sion
Neuchâtel
Basel
Fribourg
Lausanne
50'000
45'000
40'000
35'000
30'000
25'000
20'000
15'000
10'000
5'000
0
Stans:
CHF 31’736
Seite 36
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
Es kommt nicht darauf an,
die Zukunft vorauszusehen,
sondern auf sie vorbereitet zu sein.
Perikles
Seite 37
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Sorglos wohnen im 3. Lebensabschnitt
Ihre Wünsche - Unsere Lösungen
Ø Haus / Wohnung ?
Ø Miete / Kauf ?
Seite 38
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Haus oder Wohnung
Wohnung
Vorteile
Nachteile
§ Geringer Landflächenbedarf
§ Grenzen beim Individualismus
§ Investitionen und Reparaturkosten
der gemeinschaftlichen Anlagen auf
mehrere Parteien verteilt
§ Gemeinschaftsbeschluss für Unterhalt,
Reparaturen der gemeinschaftlichen
Anlagen und Verwaltungskosten
§ Einfacher zu vermieten
§ Einzahlung in den Erneuerungsfonds
à viele Fonds sind unterdotiert
§ STWE im ZGB 1965 eingeführt
Haus
Seite 39
§ STWE im Trend, in der Praxis
etabliert
Anzahl Wohnungseigentümer
Jahr 2000
237’700
Jahr 2010
373’500
§ Regulatorische Vorschriften: Verwaltung,
STWE-Versammlung, Nutzungsreglement
§ Architektur, Innenausbau und
Umgebungsgestaltung individuell
(innerhalb der gesetzlichen
Schranken & Nachbarrecht)
§ Umschwung bedeutet Arbeit
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§ Verzögerung bei Entscheidungen wegen
qualifizierter Beschlussfassung
§ Unterschätzte Unterhalts- und
Renovationskosten insbes. bei
Liebhaberobjekten / Altbauten
Bewertung der Liegenschaft
Verkehrs-/Marktwert
§ Wert, den ein Dritter bezahlen müsste
§ Expertenschätzung
§ ZGB 617 Anrechnungswert für Erbteilung
Steuerwert
§ Amtlicher Wert, kantonale Unterschiede
§ Kantonaler Schätzer
§ Veranlagung Vermögenssteuer
Verkaufspreis
§ Festlegung durch Verkäufer
Seite 40
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Bewertung von Wohneigentum
Positive Wertfaktoren
§
§
§
§
§
Aussicht, Besonnung
Situierung Grundstück, Umgebung, Hanglage
Infrastruktur in der Nähe: Einkauf, Schulen, ÖV, Naherholungsgebiete, Kultur
Nähe zum Arbeitsplatz
steuergünstig
Negative Wertfaktoren
§
§
§
§
Seite 41
Luft- und Lärmimmissionen
Hohe Wohnungsdichte, kleiner Grenzabstand
Elektrosmog (Antennen, Hochspannungsleitungen)
Drohende Naturgefahren wie Überschwemmungen oder Lawinen
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Wohnrecht und Nutzniessung im Vergleich
Seite 42
Wohnrecht
Nutzniessung
Höchstpersönlich. Unübertragbar,
unvererblich
Ausübung übertragbar – Ausschluss mit
Vertrag
Recht auf Besitz und Gebrauch
Recht auf Besitz, Gebrauch und Nutzung
Kleine Reparaturen und gewöhnlicher
Unterhalt zulasten des
Wohnrechtsberechtigten
Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen, Steuern
und Versicherungsprämien zulasten des
Nutzniessers
Darf Familienangehörige und Hausgenossen
in die Wohnung aufnehmen
Recht auf Erträgnisse (an Liegenschaften und
beweglichem Vermögen)
Untergang: Zeitablauf, Verzicht, Tod
Untergang: Zeitablauf, Verzicht, Tod
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Wohnqualität im Alter
Komfort, Geborgenheit, Netzwerk
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
Geeignete Architektur: Lift, stufenlos, rollstuhlgängig
Direkter Zugang zu Balkon/Terrasse
Reduktion der Wohnfläche, pflegeleicht
gute Infrastruktur in Gehdistanz (Einkauf, Kultur)
Haltestelle, Anbindung an öffentliches Verkehrsnetz
Nähe zu Verwandten und Bekannten
Nachbarschaftshilfe und Gemeinschaftsräume
Einbettung in soziale Netzwerke
Selbständige Haushaltführung oder mit Unterstützung
Altersgemischte Wohngemeinschaften
Serviceleistungen (Reinigung, Pflege, Spitex usw.)
Ø Flächenbedarf steigt: 2/3 der Altersgruppe 60+ lebt heute in 3-4 Zimmerwohnung
Ø Haltedauer für Grundeigentum sinkt: früher 30 Jahre, heute 15 Jahre
Ø Wiederverkäuflichkeit beachten: Liebhaberobjekte, Luxuseinbauten und
architektonische Extravaganzen werden häufig nicht honoriert
Seite 43
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Erbvorbezug und Ausgleichung
Herr und Frau Huber übertragen ihr Einfamilienhaus ins Alleineigentum der Tochter Susanne
Meier, geb. 1980
Anrechnungswert
CHF 1‘000‘000
Gegenleistungen
Schuldübernahme der bestehenden Hypothek
Kapitalwert lebenslange Nutzniessung für die Eltern
Darlehen an die Tochter, Zins 1% p.a.
Erbvorbezug an die Tochter
= Total Anrechnungswert
CHF
300‘000
CHF
150‘000
CHF
200’000
CHF
350’000
CHF 1‘000’000
Ø
Die Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen, die Steuern und Abgaben sowie die Versicherungsprämien
tragen die Nutzniesser. Ausserordentliche Lasten, Reparaturen und bauliche Massnahmen trägt die
Tochter (Grundeigentümerin)
Ø
Den Erbvorbezug hat Susanne im Nachlass des zweitversterbenden Elternteils gegenüber ihrem Bruder
auszugleichen.
Ein allfälliger Mehrwert der Liegenschaft im Zeitpunkt der Erbteilung ist nicht ausgleichungspflichtig.
Ø
à Empfehlung: Beizug eines Experten für die rechtliche und steuerliche Beratung !
Seite 44
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Fragen bei Wohneigentum im (Pensions-)Alter
§ Wohnraum nicht altersgerecht = Umbau nötig (Treppen, Bäder)
§ Anstehende Umbauten / Renovationen = Rückstellungen / fehlendes Kapital
§ Ansprüche ans eigene Heim = Wunsch nach Veränderung
§ Kinder aus dem Haus = ungenutzter Wohnraum
§ Eingeschränkte Mobilität = Haus wird zur Last
§ Zeitpunkt für Übergabe an die Erben / Verkauf der Liegenschaft
§ Vorbezug Vorsorgegelder = Reduzierte PK-Rente
§ Eigenmietwert / Steuerlast
§ Steigende Gesundheits- und Pflegekosten
§ Tieferes Einkommen = Tragbarkeit evtl. nicht mehr gegeben
§ Tragbarkeitsberechnung auf Renteneinkommen (AHV, Pensionskasse), evt.
Kapitalverzehr
§ Amortisation der Hypothek (60% des Verkehrswertes)
Seite 45
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
Spick - Checkliste
§ Fachmännische Bewertung - Schätzung der Liegenschaft
§ Begleitung bei Verhandlungen und Vertragsabschluss durch Fachperson
§ Verkauf der Liegenschaft und Kauf einer kleineren Wohnung - freies Kapital
§ Vermietung von nicht genutzten Teilen der Liegenschaft - generiert zusätzliches
Einkommen
§ Übertragung der Liegenschaft an die Nachkommen; evt. mit Wohnrecht oder
Nutzniessung
§ Rechtzeitige Vorsorge für Krankheit, Handlungsunfähigkeit und Todesfall
à Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Ehe-/Erbvertrag, Versicherung
§ Periodische Überprüfung der Massnahmen – Anpassung an veränderte Verhältnisse
Seite 46
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
Erben und Teilen - Begriffe
Erbrecht
Erbengemeinschaft
Willensvollstrecker
Herabsetzungsklage
Seite 47
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
Ausschlagung
Enterbung
Legat
Erbteilung
Familienrecht
Inventar
Pflichtteil
Ehegüter- / Erbrecht
Zusammenhang zwischen Güter- und Erbrecht
ledig
verwitwet
geschieden
ganzes Vermögen fällt in
den Nachlass
güterrechtliche
Auseinandersetzung
erbrechtliche
Teilung
Seite 48
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
verheiratet
Die Güterstände
nicht vertragliche
Errungenschaftsbeteiligung
Gütertrennung
richterliche
Anordnung *
vertragliche
Gütergemeinschaft
Gütertrennung
(ordentlicher)
* Eheschutzmassnahmen:
Ø Auskunft über Einkommen, Vermögen, Schulden
Ø Festlegung von Beiträgen an den Unterhalt
Ø Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes
Ø Regelung des Getrenntlebens
Seite 49
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
allgemeine
beschränkte
Gesetzliche Erbfolge
Wie sieht die Parentelenordnung aus?
Grossvater
Onkel,
Tanten
Cousins,
Cousinen
Grossmutter
Vater
Brüder
Schwestern
Mutter
Erblasser
Brüder
Schwestern
Cousins,
Cousinen
usw.
Neffen,
Nichten
Kinder
Neffen,
Nichten
usw.
usw.
Enkel
usw.
usw.
usw.
Urenkel
usw.
usw.
usw.
3. Parentel
Stamm der
Grosseltern
2. Parentel
Stamm der
Eltern
1.Parentel
Stamm des
Erblassers
2. Parentel
Stamm der
Eltern
3. Parentel
Stamm der
Grosseltern
Ehepartner
Eingetragener Partner
Seite 50
Onkel,
Tanten
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usw.
Verfügungen von Todes wegen
Welche Möglichkeiten gibt es?
Testament
(letztwillige Verfügung)
Eigenhändiges
Testament
Seite 51
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
Erbvertrag
Öffentliches
Testament
Nottestament
Vermögen erben
Erbrecht: Was muss ich wissen resp. beachten?
Handschrift
Testament
n
Formvorschriften beachten
n
Jederzeit widerrufbar
n
Deponierung Amtsnotariat /
Gemeindeverwaltung
Seite 52
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
Datum
Eigenhändige
Unterschrift
Vermögen erben
Erbrecht: Was muss ich wissen resp. beachten?
Erbvertrag/Erbverzichtsvertrag
n
Öffentliche Beurkundung
n
Deponierung Amtsnotariat /
Gemeindeverwaltung
Seite 53
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Fallbeispiel Konkubinat
Vater
Schwester
Seite 54
Mutter
Ursula
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Vater
Fritz
Mutter
Schwester
Bruder
Erbengemeinschaft mit Immobilien
Vater
Seite 55
Peter
Regula
Tochter
Sohn
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Fritz
Mutter
Schwester
Bruder
Erbengemeinschaft mit Immobilien
Gesetzliche Erbfolge
Vater
Peter
Regula
Fritz
1/2
Seite 56
Tochter
Sohn
1/4
1/4
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Mutter
Schwester
Bruder
Erbengemeinschaft mit Immobilien
Testamentarische Regelung
Vater
Mutter
5/8
Peter
Tochter
3/16
Seite 57
Regula
Sohn
3/16
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Fritz
Schwester
Bruder
Erbengemeinschaft mit Immobilien
Erbvertragliche Regelung mit Vor- und Nacherbschaft
Vater
Mutter
1/1
Peter
Regula
Fritz
à Vorerbe
Tochter
Sohn
1/2
1/2
Nacherben
Seite 58
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Schwester
Bruder
Erbteilung
Was muss beachtet werden?
§ Die Erbteilung kann jederzeit von jedem Erben verlangt werden
§ Gleiche Rechte auf Gegenstände im Nachlass à Erbengemeinschaft
Gesamthandverhältnis
§ Überlebender Ehegatte: Vorrecht an Hausrat, Wohnrecht oder Nutzniessung
an gemeinsamer Wohnung / Haus (unter Anrechnung am Erbteil)
§ Besondere Wünsche des Erblassers, z.B. Auflagen, Bedingungen
§ Schriftlicher Teilungsvertrag
Seite 59
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Willensvollstreckung
§ Komplexe Vermögensverhältnisse
§ Ehegüter- und erbrechtliche Teilung
§ Vermächtnisse
§ Komplizierte Anordnungen
§ Minderjährige Erben
§ Immobilien
§ Alleinstehende Personen
Seite 60
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Erbschafts- und Schenkungssteuer - Kanton Nidwalden
Ehepartner, eingetragener Partner,
Nachkommen
steuerfrei
Eltern
steuerfrei
Geschwister
5%
Lebenspartner/in
steuerfrei
Übrige, nichtverwandte Personen
max 15 %
Zuwendungen an juristische Personen
welche gewinn- und kapitalsteuerbefreit sind
steuerfrei
Steuerfreibeträge:
CHF 20’000 für Geschwister, Halbgeschwister, Neffen, Nichten, Onkel, Tanten,
Grosseltern, übrige Personen
Seite 61
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Erbschafts- und Schenkungssteuer
Bund: keine Erbschafts-/Schenkungssteuer
Erbschaftssteuer-Initiative
Kanton Schwyz:
keine Erbschafts-/Schenkungssteuer
In allen Kantonen sind die eingetragenen Partner
dem Ehepartner gleichgestellt
(Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher
Paare - Partnerschaftsgesetz)
Für Konkubinatspaare gelten in den Kantonen
besondere Tarife
Definition Kanton NW: „Personen, die während mindestens fünf Jahren am
gleichen Wohnsitz in dauernder Wohngemeinschaft gelebt haben.»
Seite 62
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Das neue Erwachsenenschutzrecht - Übersicht
Materielle Änderungen
1
2
Gesetzliche
Vorsorgemassnahmen
Behördliche
Vorsorgemassnahmen
§ Vorsorgeauftrag
§ Patientenverfügung
§Vertretungsrecht im
Rahmen der ordentlichen
Verwaltung
§Vertretungsrecht bei
medizinischen
Massnahmen
§Vertretungsrecht bei
Aufenthalt in Wohn-und
Pflegeeinrichtungen
§ Beistandschaft als „EinheitsMassnahme“
Selbstbestimmungsrecht
Eigene Vorsorge
Seite 63
3
Privatrechtliche
Vorsorgemassnahmen
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
Massnahmen kommen nur dann in Betracht, wenn kein Vorsorgeauftrag
vorliegt
SUBSIDIARITÄT!
Der Vorsorgeauftrag
Beispiel (Kurzform)
Vorsorgeauftrag
Ich, die Unterzeichnete, Verena Muster, geb. ……, verwitwet, wohnhaft …..,
beauftrage hiermit im Sinne von Art. 360 ZGB für den Fall meiner Urteilsunfähigkeit
meine Nichte, Frau Susanne Meier, geb. ….., wohnhaft ……, meine Interessen im
persönlichen Bereich (Unterkunft, Pflege und Betreuung, medizinische Behandlung)
wahrzunehmen, mein Einkommen und Vermögen zu verwalten und mich in
rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten zu vertreten.
Ort und Datum
Seite 64
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Unterschrift Verena Muster
Pensionsplanung bei Raiffeisen
Seite 65
Raiffeisen Schweiz | Regionalzentrum Anlagekunden
Fragen
Seite 66
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En Guete!
En Guete!
Seite 67
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