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Wirtschaftsstrafrecht
Die großen Kanzleien entdecken Neuland
Interview mit Rechtsanwalt Dr. Werner Leitner, München
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Was hat den Markt im Wirtschaftsstrafrecht in den
vergangenen fünf Jahren am meisten geprägt?
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ohne Frage ein Wachstumsmarkt,
auch wenn die großen Korruptionsfälle, die die Republik bewegt haben (Siemens, MAN und andere) zwischenzeitlich justiziell weitgehend abgearbeitet sind. Compliance ist in aller
Munde und unternehmensinterne Untersuchungen gehören
zum Standard, wenn es darum geht, Sachverhalte aufzuklären,
bevor die Staatsanwaltschaft dies tut oder auch parallel dazu.
Das hat dazu geführt, dass die großen Anwaltskanzleien das
Strafrecht entdeckt haben. Compliance-Beratung und interne
Untersuchungen werden nicht selten mit großem Personalaufwand angeboten. Besonnene Stimmen mahnen hier zu etwas
mehr Zurückhaltung, dies könnte sich im Markt niederschlagen. Daneben bleiben Korruptionsvorwürfe, Untreuevorwürfe und Insolvenzdelikte die Verfahren, die nach wie vor
weitgehend den Alltag der Wirtschaftsstrafrechtler bestimmen.
In diesen Bereichen ist aber zunehmend ein Bedarf an Präventiv- und Vorfeldberatung zu verzeichnen. Viele unternehmerische Risikoentscheidungen werden heute von einer strafrechtlichen Expertise begleitet. Das Steuerstrafrecht und insbesondere die Beratung bei Selbstanzeigen sind mit dem Scheitern
des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens in den Vordergrund getreten.
schaftsstrafrechtlichen Boutiquen weiter das Kerngeschäft
strafrechtlicher Beratung und Verteidigung in den Händen
halten. Daneben werden die großen Kanzleien einzelne Bereiche in ihr Beratungsportfolio aufnehmen.
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Wo haben Berufsanfänger als Anwalt für
Wirtschaftsstrafrecht die größten Chancen?
Auf den ersten Blick bieten die großen Kanzleien den Berufsanfängern die größten Chancen. Wer allerdings die Nachhaltigkeit und nicht nur die wirtschaftlichen Aussichten für
seinen Beruf in den Vordergrund stellt, der wird in einer Strafrechtsboutique mehr Möglichkeiten zur Entfaltung haben.
Wirtschaftsstrafrecht ist immer auch Strafverteidigung, und
Strafverteidigung ist ein Beruf, der für Individualisten
gemacht ist. Wer mit dem Wirtschaftsstrafrecht liebäugelt,
der sollte sich früh darauf ausrichten. Schon Studium und
Referendariat bieten hierfür viele Möglichkeiten.
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Was vermitteln Studium und Referendariat nicht,
was eine junge Anwältin, ein junger Anwalt für
Wirtschaftsstrafrecht braucht?
Im Strafrecht weiß man nie, was kommt. Aktuell steht die
Beratung bei Selbstanzeigen in hohem Kurs. Jetzt nach der
Bundestagswahl wird sich zeigen, wie der Gesetzgeber mit der
Thematik weiter umgeht. Datensicherheit und Datendiebstahl
sind Themen, die nicht nur die große Politik beschäftigen.
Auch im unternehmerischen Wettbewerb wird gegen Datendiebstahl zunehmend hart vorgegangen.
Da fragt man besser, was Studium und Referendariat überhaupt an Handwerkszeug vermitteln. Die Landung in der Praxis ist für junge Anwältinnen und Anwälte immer eine harte.
Die strafrechtlichen Schwerpunkte aus Studium und Referendariat finden sich in der Praxis fast nicht wieder. Dabei bleibt
exzellente Kenntnis des Straf- und Strafprozessrechts natürlich
eine Grundvoraussetzung. Aber im Fall und im Mandat stehen
sie in ihrer Bedeutung neben psychologischem Geschick, strategischen Fähigkeiten, Fleiß, Ausdauer und Hartnäckigkeit.
Der Beruf verzeiht keine Fehler und man muss mit Niederlagen umgehen können. Don’t be romantic! Wer sich trotzdem
entscheidet, auf den wartet eine Berufung, kein Beruf. Was
gibt es Schöneres!
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Der Autor ist Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen
Anwaltvereins.
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Was wird dieses Jahr das bestimmende
Ereignis werden?
Wagen Sie eine Prognose:
Wie wird der Markt in fünf Jahren aussehen?
Das Wirtschaftsstrafrecht wird eine weitere Spezialisierung
erfahren, der Bedarf an qualifizierter Erfahrung wird weiter
zunehmen. Anders als in anderen Bereichen werden die wirt38 / anwaltsblatt karriere