DLRG-Jugend Baden ⋅ Jugendvorstand ⋅ Werftstraße 8a ⋅ 76189 Karlsruhe Verteiler: Bezirksjugendleiter Baden Landesjugendvorstand Revisoren Ressortstäbe z.Kts LJS Stuttgart z. Kts. LV — Geschäftsstelle z. Kts. Bundesjugend z. Kts. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Baden e.V. Landesjugendvorstand Werftstraße 8a 76189 Karlsruhe Telefon (0721) 911 00 31 Telefax (0721) 911 00 70 [email protected] www.baden-dlrg.de 28.10.2015 Einladung zum Landesjugendrat 2/2015 in Mannheim am 28.11.2015 Hallo, hiermit laden wir Dich herzlich zum Landesjugendrat 2/2015 der DLRG-Jugend Baden in die DLRG Geschäftsstelle Mannheim, August-Kuhn-Straße 33, 68167 Mannheim ein. Wir werden am Samstag, den 28. November 2015 um 11:00 Uhr mit der Tagung beginnen. Die Anreise ist ab 10:30 Uhr möglich und wir bieten eine kleine Begrüßungsstärkung an. Für Verpflegung während der Tagung ist gesorgt. Geplant ist ein offizielles Ende der Tagung gegen 18:00 Uhr. Anschließend laden wir zu einem gemütlichen Kegelabend ein. Bitte teile uns in Deiner Rückmeldung mit, ob Du dabei bist (Hallenschuhe). Danach ist eine Übernachtung von Samstag auf Sonntag in der Geschäftsstelle auf selbst mitgebrachten Luftmatratzen/Feldbetten möglich. Anträge zur Tagung müssen bis spätestens Samstag, den 14. November 2015 im Landesjugendsekretariat eingegangen sein. Um besser planen zu können, trage Dich bitte bis zum 14. November 2015 in folgende Abfrage ein: http://doodle.com/poll/axr3pitw9h9dqy8f Bei einer nicht fristgerechten Abmeldung (bis spätestens 14. November 2015) müssen wir Deiner Bezirksjugend gemäß des Beschlusses des Landesjugendrates 1/1996 die Ausfallkosten in Höhe von 20,00 Euro in Rechnung stellen. Die DLRG-Jugend Baden ist Mitglied im Landesjugendring Baden-Württemberg. Teilnehmer des Landesjugendrates sind gemäß § 7 Abs. 2 der Landesjugendordnung (LJO) a) die Bezirksjugendleiterinnen oder eine Vertreterin, die von der Bezirksjugendleiterin/vom Bezirk schriftlich zur Vertretung beauftragt ist, b) die stimmberechtigten Mitglieder des Landesjugendvorstandes. Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendrates sind die nicht stimmberechtigten Mitglieder des Landesjugendvorstandes und die Revisor/innen. Die Bezirksjugendleiter/innen oder die beauftragten Vertreter haben je angefangene 600 jugendliche Mitglieder eine Stimme. Wie am Landesjugendrat 1/2011 beschlossen, werden für jeweils einen Vertreter pro Bezirk die Reisekosten übernommen. Wir freuen uns sehr darauf, Dich beim Landesjugendrat wiederzusehen! Mit freundlichen Grüßen DLRG-Jugend Baden Ressortleiter Finanzen Anlage: Vorläufige Tagesordnung Stimmschlüssel Die DLRG-Jugend Baden ist Mitglied im Landesjugendring Baden-Württemberg. Sparkasse Karlsruhe Ettlingen BIC: KARSDE66 IBAN: DE43 6605 0101 0009 8349 04 BLZ: 660 501 01 Konto: 9 074 915 2
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