Einladung LJR 2_2015 - DLRG

DLRG-Jugend Baden ⋅ Jugendvorstand ⋅ Werftstraße 8a ⋅ 76189 Karlsruhe
Verteiler:
Bezirksjugendleiter Baden
Landesjugendvorstand
Revisoren
Ressortstäbe z.Kts
LJS Stuttgart z. Kts.
LV — Geschäftsstelle z. Kts.
Bundesjugend z. Kts.
Deutsche
Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Landesverband Baden e.V.
Landesjugendvorstand
Werftstraße 8a
76189 Karlsruhe
Telefon (0721) 911 00 31
Telefax (0721) 911 00 70
[email protected]
www.baden-dlrg.de
28.10.2015
Einladung zum Landesjugendrat 2/2015 in Mannheim
am 28.11.2015
Hallo,
hiermit laden wir Dich herzlich zum Landesjugendrat 2/2015 der DLRG-Jugend Baden
in die DLRG Geschäftsstelle Mannheim, August-Kuhn-Straße 33, 68167
Mannheim ein.
Wir werden am Samstag, den 28. November 2015 um 11:00 Uhr mit der Tagung
beginnen.
Die Anreise ist ab 10:30 Uhr möglich und wir bieten eine kleine Begrüßungsstärkung an.
Für Verpflegung während der Tagung ist gesorgt.
Geplant ist ein offizielles Ende der Tagung gegen 18:00 Uhr.
Anschließend laden wir zu einem gemütlichen Kegelabend ein. Bitte teile uns in Deiner
Rückmeldung mit, ob Du dabei bist (Hallenschuhe). Danach ist eine Übernachtung von
Samstag auf Sonntag in der Geschäftsstelle auf selbst mitgebrachten
Luftmatratzen/Feldbetten möglich.
Anträge zur Tagung müssen bis spätestens Samstag, den 14. November 2015 im
Landesjugendsekretariat eingegangen sein.
Um besser planen zu können, trage Dich bitte bis zum 14. November 2015 in folgende
Abfrage ein: http://doodle.com/poll/axr3pitw9h9dqy8f
Bei einer nicht fristgerechten Abmeldung (bis spätestens 14. November 2015) müssen wir
Deiner Bezirksjugend gemäß des Beschlusses des Landesjugendrates 1/1996 die
Ausfallkosten in Höhe von 20,00 Euro in Rechnung stellen.
Die DLRG-Jugend Baden ist Mitglied im Landesjugendring Baden-Württemberg.
Teilnehmer des Landesjugendrates sind gemäß § 7 Abs. 2 der Landesjugendordnung (LJO)
a) die Bezirksjugendleiterinnen oder eine Vertreterin, die von der
Bezirksjugendleiterin/vom Bezirk schriftlich zur Vertretung beauftragt ist,
b) die stimmberechtigten Mitglieder des Landesjugendvorstandes.
Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendrates sind die nicht stimmberechtigten
Mitglieder des Landesjugendvorstandes und die Revisor/innen.
Die Bezirksjugendleiter/innen oder die beauftragten Vertreter haben je angefangene
600 jugendliche Mitglieder eine Stimme.
Wie am Landesjugendrat 1/2011 beschlossen, werden für jeweils einen Vertreter pro
Bezirk die Reisekosten übernommen.
Wir freuen uns sehr darauf, Dich beim Landesjugendrat wiederzusehen!
Mit freundlichen Grüßen
DLRG-Jugend Baden
Ressortleiter Finanzen
Anlage:
Vorläufige Tagesordnung
Stimmschlüssel
Die DLRG-Jugend Baden ist Mitglied im Landesjugendring Baden-Württemberg.
Sparkasse Karlsruhe Ettlingen BIC: KARSDE66 IBAN: DE43 6605 0101 0009 8349 04
BLZ: 660 501 01 Konto: 9 074 915
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