Priesterrundbrief Nr. 39 - Priesterseminar Herz Jesu

Nr. 39
Rundbrief
an unsere Priesterfreunde
im deutschen Sprachraum
Oktober 2015
Zaitzkofen, am Fest des hl. Erzengels Michael,
29. September 2015
Hochwürden, lieber Mitbruder,
der Priesterrundbrief Nr. 39 beschäftigt sich mit all den aktuellen
Vorgängen in der Kirche und in der Gesellschaft, angefangen bei der
Synode über Ehe und Familie, über die steigende Zahl der
Kirchenaustritte, von der Diskussion über gewisse Aussagen des
II. Vatikanischen Konzils bis hin zum Asylantenansturm. Er dürfte
insofern für Sie von besonderem Interesse sein. Überzeugen Sie sich
selbst davon und melden Sie sich schon bald für das nächste Treffen
unserer Priesterfreunde am Montag, dem 23. November hier in
Zaitzkofen an.
Mit brüderlichem Gruß in Christo und Maria,
Ihr
Pater Franz Schmidberger
Regens
INSTÄNDIGES BITTGESUCH AN DEN PAPST
von Bischof Bernard Fellay
Heiliger Vater,
mit größter Unruhe verfolgen wir um uns herum den fortschreitenden
Niedergang in der Ehe und in der Familie, die Ursprung und Grundlage einer
jeden menschlichen Gesellschaft sind. Dieser Verfall beschleunigt sich
gegenwärtig in starkem Maß, insbesondere durch die legale Unterstützung der
unmoralischsten und lasterhaftesten Verhaltensweisen. Das Gesetz Gottes wird
heute sogar in seiner natürlichen Ausformung öffentlich mit Füßen getreten,
die schwersten Sünden vermehren sich in dramatischer Weise und schreien
zum Himmel.
Heiliger Vater,
wir können Euch nicht verbergen, dass der erste Teil der Synode, der den
„seelsorgerlichen Herausforderungen der Familie im Zusammenhang mit der
Evangelisierung“ gewidmet war, uns in Angst und Schrecken versetzt hat. Wir
haben Behauptungen von Personen, die in kirchlicher Würde stehen – die sich
auf Eure Unterstützung berufen, ohne dass dem widersprochen würde -,
gelesen und gehört, die so sehr der Wahrheit widersprechen, die so sehr im
Gegensatz zur klaren und beständigen Lehre der Kirche bezüglich der
Heiligkeit der Ehe stehen, dass unsere Seele zutiefst beunruhigt worden ist.
Was uns noch mehr beunruhigt sind gewisse Worte aus Eurem Munde, die
verstehen lassen, dass es eine Entwicklung der Lehre gäbe, um auf die neuen
Notwendigkeiten des christlichen Volkes zu antworten. Unsere Beunruhigung
rührt daher, dass der hl. Pius X. in der Enzyklika Pascendi eine solche
Angleichung des Dogmas an die angeblichen zeitgenössischen
Notwendigkeiten verurteilt hat. Pius X. und Ihr, Heiliger Vater, haben die Fülle
der geistlichen Gewalt zu lehren, zu heiligen und zu leiten im Gehorsam
Christus gegenüber empfangen, der das Haupt und der Hirte der Herde zu allen
Zeiten und an allen Orten ist, und dessen treuer Stellvertreter der Papst auf
dieser Erde sein muss. Der Inhalt einer dogmatischen Verurteilung kann im
Laufe der Zeit nicht zu einer erlaubten pastoralen Praxis werden.
Gott, der Urheber der menschlichen Natur, hat die Einheit zwischen Mann
und Frau auf Beständigkeit hin angelegt im Hinblick auf das Weiterbestehen
des Menschengeschlechtes. Die Offenbarung im Alten Testament belehrt uns
in völlig offenkundiger Weise über die Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe
als der Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, die direkt von Gott
2
eingesetzt ist, und dass die wesentlichen Charakterzüge durch ihn dem freien
Verfügungsrecht des Menschen entzogen sind, um unter einem ganz
besonderen göttlichen Schutz zu stehen: „Du sollst nicht begehren die Frau
deines Nächsten“ (Ex 20,17).
Das Evangelium belehrt uns, dass Jesus selbst kraft seiner höchsten
Autorität die Ehe endgültig wiederhergestellt hat, die durch die Verderbnis der
Menschen in ihrer ursprünglichen Reinheit entstellt worden ist: „Was Gott
verbunden hat, das soll der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,6).
Es ist der Ruhm der katholischen Kirche, die menschliche und göttliche
Wirklichkeit der Ehe durch all die Jahrhunderte hindurch gegen Wind und
Wetter trotz aller Verlockungen, Drohungen und Versuchungen verteidigt zu
haben. Sie hat immer das Banner der Treue hochgehalten - selbst wenn
verdorbene Menschen sie allein wegen diesem Motiv verlassen haben -, das
Banner der Treue, der Reinheit und der Fruchtbarkeit, welche die wahre
eheliche und familiäre Liebe kennzeichnen.
Beim Herannahen des zweiten Teils der Synode, die sich der Familie
widmet, halten wir es im Gewissen für unsere Pflicht, dem Apostolischen Stuhl
die schlimmsten Ängste zum Ausdruck zu bringen, die uns erfassen im
Gedanken an „Schlussfolgerungen“, die aus diesem Anlass heraus
vorgeschlagen werden könnten, falls diese zum großen Unglück einen neuen
Angriff gegen die Heiligkeit der Ehe und der Familie darstellten, eine neue
Schwächung des Standes der Ehepaare und des häuslichen Heimes. Wir hoffen
aus ganzem Herzen, dass die Synode im Gegenteil ein Werk wahrer
Gerechtigkeit vollbringe, indem sie zum Wohl der Seelen die vollständige und
heilbringende Lehre bezüglich der Ehe den Menschen ins Gedächtnis ruft.
Wir sind uns in den gegenwärtigen Umständen vollkommen bewusst, dass
die Personen, die in ungeordneten ehelichen Verhältnissen eingebunden sind,
seelsorgerlich mit mitfühlendem Verständnis aufgenommen werden müssen,
um ihnen das überaus erbarmungsreiche Antlitz des Gottes der Liebe zu
zeigen, das die Kirche die Menschen erkennen lässt.
Indes stellt das Gesetz Gottes, Ausdruck seiner ewigen Liebe für die
Menschen, in sich selbst das höchste Erbarmen für alle Zeiten, alle Personen
und alle Lebenslagen dar. Folglich beten wir, dass die Wahrheit des
Evangeliums über die Ehe, welche die Synode verkünden müsste, in der Praxis
nicht umgangen wird durch zahlreiche „seelsorgerliche Ausnahmen“, die den
wahren Sinn völlig entstellen würden oder durch eine Gesetzgebung, welche
praktisch unfehlbar die wahre Tragweite beseitigen würde. Was diesen Punkt
betrifft, so können wir Euch nicht verschweigen, dass die vor kurzem
getroffenen kirchenrechtlichen Maßnahmen des Motu proprio Mitis iudex
3
Dominus Iesus, welche die jetzt beschleunigten Ungültigkeitserklärungen
erleichtern, de facto die Tür öffnen für ein Verfahren der „Ehescheidung auf
katholisch“, wenn man es auch nicht so nennt, und trotz der wiederholten
Aussagen über die Unauflöslichkeit der Ehe, die sich in diesem Motu proprio
finden. Diese Maßnahmen folgen der Entwicklung der Sitten unserer Zeit,
ohne danach zu trachten, sie gemäß dem göttlichen Gesetz richtigzustellen.
Wie könnte man hier nicht bestürzt sein angesichts des Loses der Kinder, die
in diesen im Eilverfahren ungültig erklärten Ehen geboren worden und die die
traurigen Opfer der „Wegwerfkultur“ sind?
Im 16. Jahrhundert verweigerte Papst Clemens VII. Heinrich VIII. von
England die Scheidung, die dieser verlangte. Der Papst hielt angesichts der
Drohung des anglikanischen Schismas gegen jeden Druck die unantastbare
Lehre Christi und seiner Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe aufrecht.
Wird man nunmehr seine Maßnahme in einem „kirchenrechtlichen Reueakt“
als missbilligt ansehen müssen?
Überall in der Welt sind in letzter Zeit zahlreiche Familien mutig
aufgestanden gegen Zivilgesetze, welche die natürliche und christliche Familie
untergraben und öffentlich zu schändlichen Verhaltensweisen ermutigen,
welche der elementarsten Moral widersprechen. Kann die Kirche jene, die
bisweilen auf ihre eigenen Kosten und immer unter Spott und Hohn, diesen so
notwendigen und gleichzeitig schwierigen Kampf führen, im Stich lassen?
Dies würde ein katastrophales Gegenzeugnis darstellen und wäre für diese
Personen eine Quelle des Ekels und der Entmutigung. Die Männer der Kirche
müssen ihnen im Gegenteil aus ihrer Sendung heraus eine klare und
begründete Unterstützung zuteilwerden lassen.
Heiliger Vater,
um der Ehre unseres Herrn Jesus Christus willen, zum Trost der Kirche
und aller katholischen Gläubigen, für das Wohl der Gesellschaft und der
ganzen Menschheit, flehen wir Euch also in dieser entscheidenden Stunde an,
in der Welt ein Wort der Wahrheit, der Klarheit und der Festigkeit erklingen zu
lassen für die Verteidigung der christlichen und selbst der einfachen
menschlichen Ehe, zur Unterstützung ihrer Grundlagen, nämlich der
Verschiedenheit und der Komplementarität der Geschlechter, als Stütze für
ihre Einheit und Unauflösbarkeit. Wir flehen Euch kindlich an, ein Wort
verlauten zu lassen, welches von wirksamen Maßnahmen begleitet ist und das
Eure tatkräftige Unterstützung der katholischen Familie zeigt.
4
Wir vertrauen diese demütige und inständige Bitte der Schirmherrschaft
des hl. Johannes des Täufers an, der für die öffentliche Verteidigung der
Heiligkeit und der Einheit der Ehe gegen eine zivile Autorität, die durch eine
Ärgernis erregende „Wiederverheiratung“ sich schändlich gab, das Martyrium
auf sich genommen hat; wir flehen den Vorläufer an, Eurer Heiligkeit den Mut
zu geben, im Angesicht der Welt die wahre Lehre bezüglich der natürlichen
und christlichen Ehe den Menschen ins Gedächtnis zu rufen.
Am Fest der Sieben Schmerzen Mariens, den 15. September 2015
+Bernard FELLAY
Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X.
Quelle: dici.org

Gebetsaufruf zur Synode
Liebe Gläubige,
vom 4. – 25. Oktober 2015 tagt in Rom die Bischofssynode zum
Thema Ehe und Familie. Die Zeichen stehen auf Sturm. Tiefe Spaltungen im
Kardinalskollegium und im Episkopat werden in dieser Frage sichtbar.
Weitreichende Entscheidungen bezüglich der Ehemoral und der Identität der
christlichen Familie werden fallen. Die Beratungen, Auseinander-setzungen
und Beschlüsse werden aber auch schwerwiegende Konsequenzen für die
Kirche selbst mit sich bringen.
Darum rufen wir Sie alle ab sofort bis zum Christkönigsfest zum
inständigen Gebet in Ihren Familien und in den Kapellen, zum eifrigen
Kommunionempfang in diesem Anliegen, zu großen und kleinen Opfern auf.
Es geht um die Ehre Gottes; es geht um die Rettung der Ehemoral und der
christlichen Familie. Es geht um das Heil der Seelen. Beten wir darum mit
der ganzen Kirche: „Allmächtiger Gott, schaue nicht weg von Deinem Volke,
das in der Trübsal zu Dir ruft, sondern um der Ehre Deines Namens willen,
eile gnädig den Bedrängten zu Hilfe. Durch Christus, unseren Herrn.
Zaitzkofen, am Fest des hl. Erzengels Michael
29. September 2015
P. Franz Schmidberger
5
Kommuniqué des Generalhauses
zur Beichtjurisdiktion
Kommuniqué des Generalhauses der Priesterbruderschaft St. Pius X. zum Brief des Papstes
Franziskus anlässlich des herannahenden
Heiligen Jahres (1. September 2015)
Die Priesterbruderschaft St. Pius X. hat durch die Presse die
Verfügungen von Papst Franziskus anlässlich des kommenden
Heiligen Jahres vernommen.
Im letzten Abschnitt seines Briefes, den er an den Erzbischof Rino
Fisichella, den Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der
Neuevangelisierung richtet, schreibt der Heilige Vater:
„[Ich] bestimme […] in der Zwischenzeit in eigener Verfügung,
dass diejenigen, die während des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit
das Sakrament der Versöhnung bei den Priestern der Bruderschaft St.
Pius X. empfangen, gültig und erlaubt die Lossprechung von ihren
Sünden erlangen.“
Die Priesterbruderschaft drückt dem Obersten Hirten für seine
väterliche Geste ihren Dank aus. In der Verwaltung des
Bußsakramentes hat sie sich immer und mit völliger Sicherheit auf die
außerordentliche Jurisdiktion, wie es die Normae generales des
Kanonischen Rechtes festhalten, gestützt. Aus Anlass dieses Heiligen
Jahres will Papst Franziskus, dass alle Gläubigen, die bei den Priestern
der Bruderschaft St. Pius X. beichten möchten, dies ohne jede
Beunruhigung tun können.
In diesem Jahr der Umkehr liegt es den Priestern der Bruderschaft
St. Pius X. am Herzen, mit neuem Großmut ihrem Amt als Beichtvater
zu obliegen, indem sie dem Beispiel des unermüdlichen Einsatzes, das
der hl. Pfarrer von Ars allen Priestern gegeben hat, folgen.
Menzingen, den 1. September 2015
6
Die Synode und die „schändlichen
Leidenschaften“1
von Pater Christian Thouvenot
11. September 2015
DICI ist ein Informationsorgan, das katholisch sein
will. Bei diesem Anspruch widerstrebt es ihm,
Themen aufzugreifen, von denen der hl. Paulus wollte, dass sie unter
Christen nicht einmal erwähnt werden: „Nehmt Gott zum Vorbild als seine
geliebten Kinder. Wandelt in der Liebe, wie auch Christus uns geliebt und
sich für uns als Opfergabe hingegeben hat, Gott zum lieblichen Wohlgeruch.
Unzucht oder irgendwelche Unreinheit soll bei euch nicht einmal genannt
werden. So ziemt es sich für Heilige“ (Eph 5,1-3).
Während der große Apostel in seinen Schülern Christus nachbildet, kann er
nicht dulden, dass sich unter ihnen noch Sklaven der fleischlichen
Leidenschaften und des Geistes der Begierlichkeit finden: „Davon seid fest
überzeugt: kein Lüstling oder Unreiner oder Habgieriger – das heißt
Götzendiener – hat Anteil am Reiche Christi und Gottes“ (ibid 5,5).
Und doch hat die heutige Welt seit langem die entwürdigendsten
Perversionen übernommen und das Schicksal, das Sodoma und Gomorrha
vorbehalten war, vergessen.2 So verbreiten sich die Päderastie, die Bestialität
und zahlreiche andere geschlechtliche Perversionen in der modernen
Gesellschaft, und dies in dem Maße, als die Schamhaftigkeit, die Treue, die
Enthaltsamkeit und alle Tugenden, die imstande sind, die Begierlichkeit zu
mäßigen, den Rückzug angetreten haben.
Gegen das Naturgesetz und das göttliche Gesetz
Angesichts der Angriffe gegen die christliche Ehe, und jetzt auch gegen die
natürliche Ehe (die auf Dauer angelegte Verbindung eines Mannes und einer
Frau zu einem häuslichen Heim im Hinblick darauf, Kindern das Leben zu
schenken und sie zu erziehen), erinnert die katholische Kirche unermüdlich
an die Wahrheit und die Moral des Evangeliums: „Gebt euch keiner
Täuschung hin! Unzüchtige, Götzendiener, Ehebrecher, Lüstlinge,
Röm 1,26
Die Zerstörung von Sodoma und Gomorrha ist im Buch Gen 18 und 19
aufgezeichnet.
7
1
2
Knabenschänder, Diebe, Habsüchtige, Trunkenbolde, Gotteslästerer, Räuber
werden am Reich Gottes keinen Anteil haben“ (1 Kor 9,10).
Die Sünde der Homosexualität stellt eine schwerwiegende Unordnung dar;
ihre spezifische Handlung wird durch die Heilige Schrift eingereiht unter „die
Sünden, die zum Himmel schreien“, unter demselben Rechtstitel, wie der
Mord oder die Bedrückung der Witwe und des Waisen. Die Sünden, die zum
Himmel schreien, sind jene, deren Boshaftigkeit und in besonderer Weise
ihre Störung der gesellschaftlichen Ordnung, die sie hervorrufen, schon auf
dieser Erde nach der gerechten Strafe vonseiten Gottes rufen.3
Dies zeigt die Schwere der Sünde der Homosexualität auf, die indes
banalisiert und sogar ermutigt wird durch alle möglichen Organismen und
alle möglichen Propagandamittel. Man denke an die Vereine „LGTB“, an die
Filme, an die Mode, an die Umzüge und Paraden („Gaypride“), die jedes Jahr
die Straßen der Weltstädte überschwemmen.
Die katholische Kirche entgeht nicht dem Druck, der vonseiten der
lasterhaften Welt und ihrer verdorbenen Sitten auf sie ausgeübt wird. Bis jetzt
war es ihr gelungen, das widernatürliche Wesen und die Schändlichkeit
dieser Art von Sünde immer wieder ins Gedächtnis zu rufen. Der neue
Katechismus aus dem Jahr 1992 konnte noch in seiner Nummer 2357
schreiben: „Die Kirche stützt sich auf die Heilige Schrift, die solche
Handlungen als schwere Verirrungen ansieht4; die Tradition hat stets erklärt,
dass die « homosexuellen Handlungen (…) ihrer wesentlichen und
unerlässlichen Zuordnung beraubt sind »5. Sie stehen dem Naturgesetz
entgegen. Sie verschließen den Geschlechtsakt der Weitergabe des Lebens.
Sie gehen auch nicht aus einer affektiven und geschlechtlichen
Komplementarität hervor. Sie können keinesfalls in irgendeiner Weise
gutgeheißen werden.“
Tiefe Spaltungen zwischen den Synodenvätern
Die Vorbereitung der Synode über die Familie hat in paradoxer Weise den
Verbreitern und Streitern für die Banalisierung der Homosexualität eine
Plattform eingeräumt. Am 13. Oktober 2014 hat der ungarische Kardinal
Péter Erdö, Generalrelator der Synode, sich auf einen entsprechenden Text
berufen, der in einem vor 200 Journalisten veröffentlichten Dokument
P. Dominikus Prümmer OP, Handbuch der Moraltheologie, Herder 1961, Band 1, Nr.
360
4 Vgl. Gen 19,1-29; Röm 1,24-27; 1 Kor 6,9-10; 1 Tim 1,10
5 Glaubenskongregation, Erklärung „Persona humana“, 29. Dezember 1975, Nr. 8
8
3
enthalten ist. Es trägt den Titel Relatio post desceptationem und spricht von
den Gaben und Qualitäten, die homosexuelle Personen „in die christliche
Gemeinschaft einbringen können“ (Relatio Nr. 50). Die Synode verwirft
einerseits jegliche Gleichstellung mit der Ehe zwischen Mann und Frau, wie
auch den internationalen Druck zugunsten der Gender-Ideologie (Nr. 51),
andererseits nimmt die Synode „zur Kenntnis, dass es Fälle gibt, wo die
gegenseitige Unterstützung bis zum Opfer eine kostbare Hilfe für das Leben
der Partner ist“! (Nr. 52). Während dieser selben Pressekonferenz präzisierte
Bischof Bruno Forte, Sondersekretär der Synode und wahrscheinlich Urheber
der Ärgernis erregenden Paragraphen folgendes: „Ich glaube, dass das
Dokument positive Aspekte aufzudecken sucht, die man als Element im
Innern dieser Verbindungen findet. Es ist einfach, eine Sache zu verwerfen;
aber es ist eine Übung der intellektuellen Ehrlichkeit und der spirituellen
Liebe, alles anzuerkennen und als Wert herauszustellen, was positiv ist,
selbst im Innern dieser Erfahrungen.“
So verkündet die Kirche zum ersten Mal in ihrer Geschichte auf offiziellem
Weg das Willkommensein homosexueller Personen als solcher. Die
Herausforderung besteht hinfort nicht mehr in der Bekehrung und dem
Aufruf zu Buße, zum Kampf gegen die ungeordneten und sündhaften
Hinneigungen, sondern in der Bereitschaft, „diese Personen willkommen zu
heißen und ihnen einen Raum der Brüderlichkeit in unseren Gemeinschaften
sicherzustellen“ (ibid Nr. 51), während sie doch den Tatsachen nach und
öffentlich in dieser Art von Laster leben.
Das Ärgernis war riesengroß und die Reaktionen auf diesen Zwischenbericht
ließen nicht lange auf sich warten. Mgr. Stanislas Gadecki, Erzbischof von
Poznan und Präsident der Bischofskonferenz Polens, der am 13. Oktober von
Radio Vatikan befragt wurde, fürchtet sich nicht zu erklären: „Dieses
Dokument ist unannehmbar.“ Auch die afrikanischen Bischöfe haben ihre
tiefe Ablehnung zum Ausdruck gebracht: Kardinal William Fox Napier,
Erzbischof von Durban, hat sich auf Twitter entschieden gegen die Artikel
über die Homosexualität geäußert, worauf Kardinal Walter Kasper in einem
Gespräch mit Journalisten geantwortet hat, die afrikanischen Bischöfe
„sollten uns nicht sagen, was zu tun ist“. – Einige Monate später kommt
Kardinal Napier auf die herablassende Verachtung von Kardinal Kasper zu
sprechen, der „behauptet, die afrikanischen Bischöfe sind zu sehr den Tabus
unterworfen, und zu zurückhaltend, um die Frage der Polygamie und der Ehe
zwischen Personen des selben Geschlechtes anzugehen“…
Jedenfalls bemühte sich der Schlussbericht der Synode am 18. Oktober, das
Feuer zu löschen, indem er die Kunst eines Kompromisses gebrauchte. Man
konnte hören, dass der Paragraph über die Homosexuellen zur Abstimmung
9
gestellt worden war und 118 Ja-Stimmen und 62 Nein-Stimmen bekommen
hatte. Pater Federico Lombardi, der Leiter des Pressebüros des Heiligen
Stuhles, sah sich gezwungen herauszustellen, dass „diesen Paragraphen zur
Mehrheit zugestimmt worden war, selbst wenn sie nicht die qualifizierte
erforderliche Mehrheit erreicht haben“. Daher hat Papst Franziskus
gewünscht, dass die verworfenen Paragraphen ebenfalls veröffentlich werden
sollten „im Hinblick auf die Fortsetzung der Diskussion“.
Selbst wenn der Text gemäß Pater Lombardi „kein Dokument des Lehramtes
oder der kirchlichen Disziplin ist“, so stellt er doch ein großes Problem dar.
Wie konnte ein widernatürliches Verhalten, das innerlich der richtigen
Hinordnung entbehrt, so positiv dargestellt werden? Wie kann eine Sünde,
die zum Himmel schreit, eine geschlechtliche Hinordnung werden, die
imstande ist, Gaben und Qualitäten (welche?) in die christliche Gemeinschaft
einzubringen? Und was bedeutet schließlich dieses kaum verhüllte Lob des
Opfers zwischen homosexuellen Personen? Wird man so weit gehen, diese
„kostbare Hilfe für das Leben der Partner“ zu vergleichen mit der Treue und
der Unterstützung der Eheleute in der Ehe? Dies wäre eine jene
„gotteslästerlichen Annäherungen“ zwischen dem Evangelium und der
Revolution, welche Pius X. vor mehr als einem Jahrhundert verurteilt hat.6
Wie können Kirchenmänner positive Werte oder den Gegenstand der
Erbauung in solchen Lastern finden, die immer sündhafte Verhältnisse sind?
Mgr. Huonder wird von seinen Mitbrüdern missbilligt
Am 31. Juli 2015 hat ein Schweizer Bischof mutig die Morallehre der Kirche
auf diesen Gebieten im Verlauf eines Vortrags mit dem Titel „Die Ehe,
Geschenk, Sakrament und Sendung“ ins Gedächtnis gerufen. Mgr. Vitus
Huonder, Bischof von Chur, ergriff in Fulda in Deutschland im Rahmen des
Forums Deutscher Katholiken das Wort. Weil er das Unglück hatte, die
Heilige Schrift zu zitieren (Lev 18,22 und vor allem Lev 20, 13: „ Wenn sich
ein Mann mit einem anderen Mann vergeht wie mit einer Frau, so haben
beide eine Schandtat begangen. Sie sollen mit dem Tod bestraft werden),
wurde der Bischof Gegenstand einer wahren „Fatwa der Massenmedien“, d.h.
einer Kampagne des organisierten Drucks durch gewisse homosexuelle
Lobbys, die von den Medien und mehreren Personen der Öffentlichkeit
aufgegriffen wurden. Mgr. Huonder konnte noch so sehr zur Beruhigung
aufrufen und präzisieren, dass er an die zehn anderen Stellen der Heiligen
Schrift aus dem Alten und Neuen Testament angeführt hat, dass er einzig und
allein im Wesentlichen die Lehre des Katechismus aufgegriffen, und dass er
6
Brief über den Sillon, 25. August 1910
10
selbstverständlich keineswegs aufruft zur Tötung der verkommenen
Menschen - alles half nichts. Der Präsident der christlich-demokratischen
Partei, Christophe Darbellay, bezeichnete die Worte des Bischofs von Chur
als „unannehmbar“.
Schlimmer noch: Die Schweizer Bischofskonferenz missbilligte in Eile ihren
Mitbruder im Bischofsamt, der einen Prozess an den Hals gehängt und
Morddrohungen bekam. Der Vorsitzende dieser Bischofskonferenz, Mgr.
Markus Büchel, Bischof von St. Gallen, erklärte sich zu freuen „über jede
Beziehung, in der die Partner sich gegenseitig annehmen als von Gott
geliebte Kinder“ (sic). Und er fügte hinzu: „Unsere gegenwärtigen
Kenntnisse über die Homosexualität als affektiver Einsatz und als nicht frei
gewählte geschlechtliche Neigung, waren in der biblischen Epoche
unbekannt.“ So hat die Kirche heute die Aufgabe, die homosexuellen
Personen auf ihrem Lebensweg zu begleiten: „Ein Weg, auf dem sie ihre
besondere Form der Beziehungen und ihre Geschlechtlichkeit zu einem
Bestandteil ihres Lebens machen können“ (sic).
Man kann die Anerkennung und den Segen dieser Art von Vereinigungen
nicht besser vorbereiten. Umso mehr, als der Präsident der Bischofskonferenz
hinzufügt, dass die Kirche „eine neue Sprache finden muss, die der
jeweiligen Lage und den Personen angemessen ist“.7
Schließlich erklärte Mgr. Charles Morerod, Bischof von Genf, Freiburg und
Lausanne, der Zeitung Le Temps vom 12. August 2015, „die Tatsache,
homosexuell zu sein, vor allem wenn dies ohne persönliche Wahl so sei, sei
weder ein Verbrechen noch eine Sünde“. Und er fügt erklärend hinzu, dass
die Mehrzahl der homosexuellen Personen sich einfach als solche entdeckt
haben, ohne freie Wahl, und dass sie also ohne moralische Verantwortung
sind. Die Geschichte wird aufzeichnen, dass man bis zum 21. Jahrhundert
warten musste, damit Kirchenmänner theologisch versuchen, die
schändlichsten Verhaltensweisen zu rechtfertigen. Mgr. Morerod behauptet,
die christliche Moral könne nur in ihrer Ganzheit durch jene geübt werden,
die den Glauben haben; aber er vergisst ins Gedächtnis zu rufen, dass selbst
ohne den Glauben alle Menschen über die Richtigkeit ihrer Hinneigungen
urteilen können. Was ist aus dem Naturgesetz geworden? Die Tugend der
Keuschheit, die ein Teil der Kardinaltugend der Mäßigkeit ist, würde also
nicht alle Menschen, die den Vernunftgebrauch haben, verpflichten?
7
Cath.ch – APIC, 9. August 2015
11
Was wird auf der nächsten Synode geschehen?
Kirchenmänner verkennen nunmehr die Aufgaben ihres Amtes, und dies aus
Menschenfurcht oder Feigheit, auch unglücklicherweise ermutigt durch die
Worte von Papst Franziskus, der dazu aufruft, einen Beweis des
Willkommens und des Erbarmens gegenüber Homosexuellen an den Tag zu
legen („Wenn eine Person gay8 ist und den Herrn mit gutem Willen sucht,
wer bin ich, um zu urteilen?“9), Gefangene des ,Konzilsgeistes‘, der einen
neuen Humanismus verkünden wollte, gegründet auf dem Kult des Menschen
und der Person10. Sie scheinen das Bestehen der allerelementarsten
natürlichen Moral zu vergessen, als wäre es nutzlos, unseren Zeitgenossen
die guten Sitten zu predigen, da soundso viele unter ihnen den Glauben nicht
mehr annehmen.
Es kommt dazu, wie der hl. Paulus die Römer belehrt, dass ohne den Glauben
an Jesus Christus alle Menschen in der Sünde und unter der Drohung des
göttlichen Zornes sind. Die gegenwärtige Welt, die ihren Heiland verworfen
hat, sein Gesetz der Liebe und seine Gebote, ist in das schändlichste
Heidentum zurückgefallen, jenes, das der Völkerapostel ohne Furcht
beschreibt als „schändliche Leidenschaften: Ihre Weiber verkehrten den
natürlichen Verkehr in den widernatürlichen. Ebenso gaben die Männer den
natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in ihrer wilden Gier
zueinander. Männer trieben Schamloses mit Männern und empfingen so an
sich die verdiente Strafe für ihre Verirrung“ (Röm 1, 24-27).11
Sind aber jene schuldig, die sich diesen Leidenschaften überlassen, dann
„sind jene, die solchen, die solches tun, Beifall spenden“ (ibid 1,32), noch
Dieses englische Wort bezeichnet einen Homosexuellen.
Pressekonferenz vom 28. Juli 2013
10 Vgl. Paul VI., Rede anlässlich des Abschlusses des II. Vatikanischen Konzils am 7.
Dezember 1965: „Die Religion des Gottes, der sich zum Menschen gemacht hat, ist
der Religion (denn es ist eine) des Menschen begegnet, der sich zu Gott gemacht hat.
(…) Erkennt ihn wenigstens dieses Verdienst zu, ihr modernen Humanisten, die ihr
auf den übernatürlichen Charakter der höchsten Dinge verzichtet, und wisset unseren
neuen Humanismus anzuerkennen: Auch wir haben, mehr als jeder andere, den Kult
des Menschen.“
11 Der Katechismus von Pius X. stellt die Bosheit der Sünde der Unkeuschheit so dar:
„Sie ist eine sehr schwere und verabscheuungswürdige Sünde vor Gott und den
Menschen; sie würdigt den Menschen zum Tier herab, treibt ihn zu vielen anderen
Sünden und Lastern und zieht die schrecklichsten Strafen in diesem und im anderen
Leben nach sich.“, Kompendium der christlichen Lehre von Papst Pius X., 1981,
Mediatrix-Verlag Wien, S. 157, Nr. 425.
12
8
9
schuldiger. Denn „wehe, die ihr Böses gut und Gutes böse nennt! Die ihr
Finsternis zu Licht macht und Licht zu Finsternis“ (Is 5,20)! Möge die
kommende Synode unter der Autorität des Obersten Hirten den Rauch Satans
vertreiben, der das Licht des Glaubens und der Vernunft verdunkelt. In erster
Linie gilt das Wort Christi den Hirten der Herde: „Ihr seid das Licht der
Welt. Eine Stadt, die auf einem Berg liegt, kann nicht verborgen bleiben.
Auch zündet man kein Licht an und stellt es unter einen Scheffel, sondern auf
einen Leuchter. Dann leuchtet es für alle im Hause“ (Mt 5, 14-15).
Quelle: http://www.dici.org/documents/le-synode-et-les-passions-dignominie-1/

Weiter dem Abgrund entgegen
Die Kirche in Deutschland nähert sich in den letzten Tagen und Wochen in
raschem Schritt der Apostasie, d.h. dem völligen Aufgeben des Glaubens.
Hier die Tatsachen:
Die Bischöfe haben am 27. April d. J. beschlossen, das Arbeitsrecht in den
Diözesen dem Zeitgeist anzupassen und künftig geschiedene
„Wiederverheiratete“ wie auch praktizierende Homosexuelle und Lesben in
den kirchlichen Dienst voll zu integrieren. Allein die Diözesen Regensburg
und Eichstätt haben sich diesem verderblichen Programm nicht
angeschlossen.
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken gab am 9. Mai bei seiner
Zusammenkunft in Würzburg eine Empfehlung für die kommende
Bischofskonferenz, die im Oktober in Rom tagen wird, ab. Die Hauptpunkte
sind diese:
1. Eine grundsätzliche Anerkennung von sündhaften
Lebensgemeinschaften, wie eingetragene Partnerschaften oder anderen
Lebensgemeinschaften außerhalb der sakramentalen Ehe. Wörtlich heißt
es: „Zugleich achten wir die Lebensgemeinschaften, in denen für uns
wichtige Werte verwirklicht werden: verlässliche Verantwortung
füreinander, Treue in der Beziehung, Weggemeinschaft in
Verbindlichkeit. (…) Unter Familie verstehen wir auch nichteheliche
Formen von verbindlich gelebter Partnerschaft.“
13
2. Im Gegensatz zum Auftrag Christi, alle Völker in der unveränderlichen
Lehre zu unterrichten und sie zu seinen Jüngern zu machen, fordert das
Zentralkomitee ein Weiterentwickeln der Lehre, d.h. ein Abrücken von
der ewigen Wahrheit im Dialog mit den Gläubigen: „Die kirchliche
Lehre muss im Dialog mit den Gläubigen unter Einbeziehung ihrer
jeweiligen Lebenswelt weiterentwickelt werden.“
3. Im Gegensatz zur ständigen Lehre der Kirche, insbesondere vorgetragen
durch Papst Pius XI. in der Enzyklika Casti conubii vom 31.12.1930,
durch Papst Pius XII. in seiner Ansprache an die katholischen
Hebammen Italiens am 29.10.1951, in der Enzyklika Mater et Magistra
von Papst Johannes XXIII. vom 15. Mai 1961, in der Enzyklika
Humanae vitae von Papst Paul VI. vom 25.7.1968, selbst noch im II.
Vatikanischen Konzil in Gaudium et spes Nr. 50 und noch in der
Enzyklika Familiares consortio von Papst Johannes Paul II. vom 22.
November 1981 verlangt das Zentralkomitee „eine Neubewertung der
Methoden der künstlichen Empfängnisregelung“. Hinfort soll das
sündhafte Verhalten der Menschen normative Kraft sein, nicht mehr das
Gesetz Gottes.
4. Weiter schlägt es die kirchliche Segnung von gleichgeschlechtlichen
Paaren vor: „Eine Weiterentwicklung von liturgischen Formen,
insbesondere Segnungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften“ und
„die vorbehaltlose Akzeptanz des Zusammenlebens in festen
gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.“ Der hl. Paulus fällt im ersten
Kapitel des Römerbriefes ein ganz anderes Urteil: „Deshalb gab Gott sie
[die Heiden] gottschändlichen Leidenschaften preis: Ihre Weiber
verkehrten den natürlichen Verkehr in den widernatürlichen. Ebenso
gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und
entbrannten in ihrer wilden Gier zueinander. Männer trieben
Schamloses mit Männern und empfingen so an sich die verdiente Strafe
für ihre Verirrung.“
5. Schließlich sollen alle geschiedenen „Wiederverheirateten“ zu den
Sakramenten zugelassen werden: „Eine Einbindung von Ehepartnern,
die nach einer Scheidung in einer zweiten Zivilehe leben, in das
kirchliche Leben sowie auf der Grundlage einer fundierten
Gewissensentscheidung auch ihre Zulassung zu den Sakramenten.“
Auch hier können und müssen wir das Urteil des Völkerapostels Paulus
anführen: „Wer daher unwürdig dieses [eucharistische] Brot ißt oder
den Kelch des Herrn trinkt, der versündigt sich am Leibe und Blute des
Herrn. (…); der ißt und trinkt sich das Gericht.“ (1 Kor 11,27-29)
14
Besserwisserisch, eigensinnig und arrogant will folglich das
Zentralkomitee die Seelen ins Verderben stoßen.
Wie kann man bei solchen Forderungen die Aussagen in der Erklärung
ernstnehmen, „Im Zentralkomitee der deutschen Katholiken“ sei „seit jeher
die Stärkung der Familie und die Anwaltschaft für ihre Interessen in Politik
und Kirche ein wichtiges Arbeitsfeld“?
Kardinal Marx hat das Zentralkomitee wegen Punkt 4 gerügt. Hat er
vergessen, dass, wer Wind sät, Sturm erntet? Mit der Entscheidung der
Bischöfe und der deutschen Oberlaien sind wir einen guten Schritt dem
Abgrund nähergekommen, nämlich einer autokephalen deutschen
Nationalkirche, deren Funktionäre selber in das Himmelreich nicht eintreten
wollen und es jenen verschließen, die hinein wollen (Mt 23,13).
Darf es einen da wundern, wenn die weltliche Gesellschaft das in die Praxis
umsetzt, was Bischöfe und Zentralkomitee den Grundsätzen nach zugestehen
bzw. einführen? In Baden Württemberg ist durch die grün-rote
Landesregierung ein radikaler kultureller und sozialer Umerziehungsvorgang
im Gang, der Sodoma und Gomorrha bei weitem übertrifft.
In der Stadt Wien wurden die Bilder auf den Ampeln der
Fußgängerübergänge gemäß der Gender-Ideologie neu gestaltet: Überall sind
hinfort schwule und lesbische Paare
dargestellt. Natürlich geht diese
Neuanschaffung auf Kosten der
Steuerzahler, wie auch die
Zentralkommissionsfunktionäre von
den Kirchensteuern leben.
Und jetzt stellt das einst so katholische
Irland, die Insel der Heiligen, die
Homoverbindungen mit der Ehe gleich!
Usquequo Domine – wie lange noch, o
Herr?
Zaitzkofen, den 26. Mai 2015
P. Franz Schmidberger
Regens
15
Blinde und Führer von Blinden
Nach Angabe der deutschen Bischöfe sind im Jahre 2014 217.716
Katholiken aus der Kirche ausgetreten, 20 % mehr als im Jahr zuvor, die
höchste Zahl überhaupt.
Woher dieser Anstieg? Der Grund ist einfach: Der Glaube ist in vielen
Seelen, vielleicht sogar in den meisten Taufschein-Katholiken in
Deutschland, erstorben. Die dürren Äste fallen vom Baum, selbst ohne den
Sturm der Missbrauchsskandale des Jahres 2010. Da hilft auch kein
Franziskus-Effekt, der ehedem Schönrederei oder Selbsttäuschung oder
beides zusammen ist.
Welche Folgerung ziehen die deutschen Bischöfe aus dieser
alarmierenden Entwicklung, allen voran ihr Vorsitzender, Kardinal Marx?
Rufen sie zu Gebet und Buße auf, organisieren sie Volksmissionen, richten
sie Glaubenskurse ein, bieten sie Glaubensunterweisung über das Internet an,
klagen sie sich selbst ihres Versagens an und bitten um Entschuldigung, wie
sie es sonst so gerne für andere tun? Nichts von alledem, nichts, absolut
nichts. Ihnen geht es darum, die Geschiedenen „Wiederverheirateten“ zur
Kommunion zuzulassen – dies ist in Deutschland inzwischen gängige Praxis,
und man will diese auch der kommenden Synode aufoktroyieren -, den
Sodomiten einen Ehrenplatz in der Kirche einzuräumen und die vorkonziliare
Religionspraxis zu verhindern, zu bekämpfen, auszuschließen. Sie sind
Blinde und Führer von Blinden (Mt 15,14) – wenn auch nicht alle, so doch
die meisten. „Wenn aber der Blinde den Blinden führt, fallen beide in die
Grube.“ Dieses Schicksal wird sie spätestens beim Gerichte Gottes ereilen.
Zaitzkofen, am Fest der hl. Büßerin Maria Magdalena
22. Juli 2015
P. Franz Schmidberger

Die Völkerwanderung
Ist die gegenwärtige Masseninvasion Mitteleuropas ein Zufall? Wir
glauben es nicht. Sie hat vielmehr ihre mehr oder minder offenkundigen
Gründe. Zählen wir einige davon auf.
1. Der westliche Liberalismus hat in Europa ein geistiges Vakuum
geschaffen. Ein Vakuum bleibt aber nie als solches bestehen, es zieht
16
außerhalb Liegendes an. So zieht der religiöse und moralische Verfall jene
Völker an, die, wenn auch einem falschen und gefährlichen Glauben
verpflichtet, diesen doch bis in die letzte Konsequenz leben, wie dies eben
beim Islam der Fall ist.
2. An der Mittelmeerküste zwischen Genua und Nizza liegt die
Geburtsrate pro Frau bei 0,6 Kindern, im gegenüberliegenden Marokko und
Algerien bei 6 Kindern. In den Ländern Mitteleuropas insgesamt ist es nicht
viel besser, so in Deutschland, Italien, Frankreich und Spanien. Dabei sind in
den entsprechenden statistischen Erhebungen die kinderreichen
Einwandererfamilien aus Algerien in Frankreich und aus der Türkei in
Deutschland schon mit eingerechnet.
3. Es gibt Kräfte, die an einer systematischen Zerstörung der letzten
Reste des christlichen Erbes in Europa arbeiten. Was ist leichter, als durch
einen solchen Zustrom von vor allem jungen islamischen Männern das
Christentum auszuhebeln? Hier und dort hört man, dass das Geld für die
Schleuser aus den USA fließt und die französischen Behörden in den
Ländern Nordafrikas die Massenflucht mit organisieren. Saudi-Arabien bietet
der Bundesrepublik Deutschland wohl keine Flüchtlingshilfe an, wohl aber
den Bau von 250 Moscheen. Menschen, die inmitten dieses Chaos zu
Besonnenheit aufrufen, wie der ungarische Präsident Orban, werden als
Rechtsradikale verschrien. Dabei sind die Massenmedien gleichgeschaltet.
4. Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, dass es diese nämlichen
antichristlichen Kräfte sind, die Bürgerkriege im Irak und in Syrien entfesselt
haben, welche jetzt einen Teil der heutigen Asylanten in die Flucht getrieben
haben. Wer hat vor einigen Jahren den sogenannten „arabischen Frühling“
inszeniert? Wer hat den Irak unter Saddam Hussein mit dem Vorwand
angegriffen, er besitze Massenvernichtungsmittel, was sich in der Folge als
falsch, als Lüge entpuppt hat? Als dieser Tage Russland in der UNO die
Resolution einbrachte, die IS als terroristische Gruppe einzustufen, scheiterte
der Antrag am Widerstand der USA Obamas.
Werfen wir noch kurz einen Blick auf die Folgen dieser
Masseninvasion. Kurzfristig stehen die Asylanten, meist junge Männer, da
ohne Arbeit, ohne Kenntnis unserer Sprache, ohne das geringste Interesse an
einer Integration. Schwere soziale Unruhen kann man für die nahe Zukunft
sich an der Hand abzählen. Längerfristig gesehen werden die angestammten
Europäer sich in ein neues Europa mit der Scharia integrieren müssen. Frau
Aydan Özoguz (*31.5.1967 in Hamburg, deutsche Politikerin, seit 2009
Mitglied des Deutschen Bundestages, seit Dezember 2011 stellvertretende
17
Bundesvorsitzende der SPD, seit Dezember 2014 Beauftragte der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration) sagt
unverblümt, dass die Europäer sich in Zukunft täglich ihre Rechte erstreiten
müssen.
Beten wir darum mit der ganzen Kirche gegen deren Verfolger:
„Wir bitten Dich, o Herr: Zermalme den Hochmut unserer Feinde und
wirf nieder ihren Trotz mit Deiner mächtigen Hand. Durch Christus, unseren
Herrn.“
Zaitzkofen, am Fest des hl. Erzengels Michael
29. September 2015
P. Franz Schmidberger

Diskussion über einige Konzilstexte
Vor kurzem haben wir mit einem Bischof einen Austausch geführt über einige
fragwürdige Texte des II. Vatikanischen Konzils. Lesen Sie hier die
Argumentation beider Seiten nach.
ANMERKUNGEN BZW. DUBIA ZU EINIGEN DOKUMENTEN DES
II. VATIKANISCHEN KONZILS
29. Januar 2015
Vorbemerkung
In den folgenden Ausführungen beschränken wir uns auf die Dokumente als
solche und abstrahieren folglich vom Konzils(un)geist mit seiner
fragwürdigen subjektivistischen und existenzialistischen Philosophie, mit
seinem völlig illusorischen Fortschrittsglauben und dem Fehlen der
Kreuzestheologie, wie dies in besonderer Weise in der Pastoralkonstitution
Gaudium et spes in Erscheinung tritt. Auch ist unsere Aufzählung
keineswegs erschöpfend; vielmehr haben wir nur die uns am wichtigsten
erscheinenden Punkte herausgegriffen. Auch wird in diesen Überlegungen
die Autorität des Konzils oder einzelner Dokumente nicht erörtert. Nur so
viel sei angemerkt: Noch nie hat ein Konzil seine Verlautbarungen
klassifiziert in Konstitutionen, Dekrete und Erklärungen. Allein dies wirft
Fragen bezüglich der Verbindlichkeit der Texte auf.
(1)
18
I. „Sacrosanctum Concilium“: Die Konstitution über die Liturgie
Die Umsetzung dieser Konstitution gehen weit über den Text hinaus:
Nirgends ist beispielsweise in der Konstitution die Rede von der
Handkommunion, nirgends wird die Zelebration versus populum erwähnt
oder gar gefordert. Nr. 36 § 1 und 2 lassen verstehen, dass der Gebrauch der
Muttersprache in der Liturgie sehr beschränkt bleiben soll; sie soll gemäß
Artikel 54 „besonders in den Lesungen und im Allgemeinen Gebet“
Verwendung finden. Von einer Verwendung im eigentlichen
Opfergottesdienst und insbesondere im Kanon ist nirgends die Rede. Nr. 50
spricht von einer Überarbeitung des Messritus, aber nicht von seiner
Neuschöpfung – abgesehen vom Ritus für die Konzelebration (Artikel 58).
(2) In Artikel 101 § 1 heißt es „Gemäß Jahrhunderte alter Überlieferung des
lateinischen Ritus sollen die Kleriker beim Stundengebet die lateinische
Sprache beibehalten“. Nr. 89 d sieht vor, dass die Prim wegfallen soll. Diese
findet sich indes schon in der Regel des hl. Benedikt († 547) und entspricht
demgemäß praktisch einer immerwährenden Tradition in der Kirche. Sie ist
darüber hinaus ein überaus schönes Morgengebet vor Beginn des Tagwerkes.
Wir erlauben uns die Frage, ob nicht mit der Nr. 33 der Anfang einer
Verschiebung vom Opfergottesdienst zu einem Wortgottesdienst bzw. zur
katechetischen Unterweisungen gegeben ist. Diese Akzentverschiebung wird
dann in Nr. 35 noch sichtbarer. In der Nr. 47 wäre weit deutlicher zu
unterscheiden zwischen dem Opfer als solchem, nämlich der Darbringung
des Leibes und des Blutes Christi selbst an den himmlischen Vater und den
Früchten, insbesondere der hl. Kommunion, die aus dem Opfer fließt. Nach
Artikel 107 ist das liturgische Jahr erneuerungsbedürftig; aber nirgends ist die
Rede von einer Zerschlagung und einem Ersatz durch einen Drei-Jahres(3) Zyklus. Artikel 110 schränkt praktisch das Fasten auf den Karfreitag ein, mit
der Möglichkeit, es auf den Karsamstag auszudehnen. Ist dies nicht ein Bruch
mit einer die ganze Kirchengeschichte durchziehenden christlichen Praxis?
Mit dem Ausdruck „Tisch des Wortes Gottes“ in Artikel 51 ist die Grundlage
gelegt für eine falsche Dialektik zwischen Wort und Sakrament.
Die Artikel 37-40 sind die Quelle für alle möglichen Exzesse und
Missbräuche in der sogenannten Inkulturation. Der Begriff paschale
mysterium, der wesentlich auf die Mysterientheologie Odo Casels
zurückgeht, läuft wegen diesem Ursprung Gefahr, das eucharistische Opfer
vor allem als eine Vergegenwärtigung der Auferstehung Christi zu sehen,
während dieses in Wirklichkeit allein die sakramentale Darstellung des
19
Leidens des Herrn ist. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. hat dazu eine
(4)
wichtige Studie vorgelegt12.
Fügen wir noch den Artikel 7 als unbedingt präzisionsbedürftig an: Man kann
in der Tat in den Text hineinlesen, dass die sakramentale Gegenwart Christi
mit der Kraft Christi in den übrigen Sakramenten, mit der Gegenwart in
seinem Wort oder jener, „wo zwei oder drei versammelt sind“ (Mt 18,20) in
(5)
seinem Namen auf die gleiche Stufe gestellt wird.
II. Die dogmatische Konstitution „Lumen gentium“
In Artikel 1 wird gesagt, die Kirche sei in Christus „sacramentum seu signum (6)
et instrumentum (…) totiusque generis humani unitatis“. Wenn darunter
verstanden wird, dass die Einheit des Menschengeschlechtes aus der
Vereinigung des einzelnen Menschen mit Gott fließt, d.h. dass alle Menschen
im mystischen Leibe Christi geeint sein sollen, so ist diesem Satz
vollkommen zuzustimmen. Wenn aber die Kirche einfach Zeichen und
Werkzeug der Einheit der Menschheit sein soll, so ist dieser Satz weder
durch die Heilige Schrift, noch durch die Kirchenväter, noch durch das
Lehramt der Kirche gedeckt.
Artikel 8: Über das „subsistit in“ ist schon viel Tinte geflossen und wird (7)
vermutlich noch viel fließen. Die vielleicht gründlichste Untersuchung zu
diesem Ausdruck stammt von Herrn Dr. Wolfgang Schüler13. Falls das
„subsistit in“ wirklich die Identifikation zwischen Kirche Christi und
katholische Kirche ausdrücken will, so sind wir selbstverständlich
einverstanden. Doch wurde in einem ersten Entwurf für diese Konstitution
das est bewusst durch das subsistit ersetzt. Dazu sagte Kardinal Kasper vor
einigen Jahren, dass genau diese Änderung den nachkonziliaren
Ökumenismus erst möglich gemacht habe. Der frühere Kardinal Ratzinger
lehnt gemäß der FAZ vom 22. 09. 2000 auf S. 51 das est aus Mystici corporis
ab, da dieses eine Totaldeckung bedeute, „bei der außerhalb der katholischen
Gemeinschaft nichts von Kirchlichkeit übrigbliebe. Dies aber trifft nicht zu“.
Wenn nun hier und dort behauptet wird, die Erklärung Dominus Jesus aus (8)
dem Jahre 2000 habe hier Klarheit geschaffen, so möchten wir anfragen, wo
in dieser Erklärung die vollständige Identifikation zwischen der Kirche
Christi und der katholischen Kirche zum Ausdruck gebracht wird, wie dies
noch Mystici Corporis von Pius XII. aus dem Jahr 1943 tut. Auch die
Erklärung der Glaubenskongregation vom 10.7.2007 schafft keine Klarheit.
12
13
Das Problem der Liturgiereform, Vereinigung St. Pius X., Stuttgart, 2001
„Zweites Vatikanisches Konzil: Segen oder Fluch?“, S. 20 ff, Sarto-Verlag 2011
20
(9)
Artikel 16: „Musulmanos, (…) qui nobiscum Deum adorant unicum…“.
Dieser Satz ist zumindest missverständlich. Christen und Moslems bekennen,
dass es nur einen Gott gibt; sie unterscheiden sich aber vollkommen, wenn es
um das Wesen dieses Gottes geht: Die Christen beten den dreifaltigen Gott
der Offenbarung an, die Muslime einen ausgedachten ein-persönlichen Gott,
folglich kann das nobiscum nicht stehen bleiben. Es müsste heißen: Die
Muslime, die wie die Christen einen einzigen Gott anbeten oder: Die
Muslime, die wie die Christen den Polytheismus verwerfen.
Artikel 22: Die nota praevia behebt im Wesentlichen die Zweifel und
Unklarheiten der Aussage in diesem Artikel. Besonders bedeutungsvoll
scheint uns die Bemerkung in der nota praevia, das Kollegium sei nicht
immer „in voller Tätigkeit“. Wir würden vorschlagen, diese Einschränkung
zu präzisieren und zu sagen, das Kollegium sei mit und unter dem Papst nur
in voller Tätigkeit bei Ökumenischen Konzilien. Im Übrigen ist diese
angebliche doppelte Autorität ohne die Präzisierung der nota praevia
eingegangen in das Kirchenrecht des Jahres 1983 (Can. 336) wie auch in den
Katechismus der katholischen Kirche Nr. 877 und in das Kompendium, Frage
180.
(10) Die Artikel 9-17 handeln vom Volke Gottes, danach ist die Rede von der
kirchlichen Hierarchie und im Besonderen von den Bischöfen. Frage: Wird
hier nicht die Ordnung vollkommen umgekehrt? Werden nicht die Gläubigen
durch den priesterlichen Dienst der Hierarchie gezeugt? Die Reihenfolge
könnte nahelegen, dass die Hierarchie einfach aus dem Volke Gottes
hervorgeht, wie bei einer demokratischen Regierung.
III. Das Ökumenismusdekret „Unitatis redintegratio“
In Artikel 3 Abschnitt 4 heißt es: „Ebenso sind diese getrennten Kirchen und
Gemeinschaften trotz der Mängel, die ihnen nach unserem Glauben anhaften,
nicht ohne Bedeutung und Gewicht im Geheimnis des Heiles. Denn der Geist
Christi hat sich gewürdigt, sie als Mittel des Heiles zu gebrauchen, deren
Wirksamkeit sich von der der katholischen Kirche anvertrauten Fülle der
Gnade und Wahrheit herleitet“ – so die Übersetzung von Rahner-Vorgrimler.
Besser übersetzt müsste es heißen: „Der Geist Christi weigert sich nicht…(uti
non renuit)“, was freilich an der Sache nicht viel ändert. Mit getrennten
Kirchen und Gemeinschaften sind wohl die Orthodoxen, dann aber auch alle
Gemeinschaften protestantischer Prägung gemeint. Frage: Kann man wirklich
von Kirchen sprechen? Sind die Orthodoxen eine Schwesterkirche zur
katholischen Kirche? Wohl haben sie das Weihesakrament, das hl. Messopfer
und die sieben Sakramente; aber sie haben sich zu ihrem eigenen Unglück
21
vom Stuhl Petri und der katholischen Kirche getrennt, leben also im Schisma.
Noch weit weniger kann man von den protestantischen Gemeinschaften als
Kirchen sprechen, da ihnen jegliche Sakramentalität abgeht. Es wäre also
zunächst einmal der Begriff Kirchen ersatzlos zu streichen. Sodann erhebt
sich die Frage, ob diese Gemeinschaften wirklich vom Geiste Christi als
Mittel des Heiles gebraucht werden. Wir leugnen diese Aussage simpliciter,
auch wenn sie in der Folge eine Einschränkung erfährt: „deren Wirksamkeit
sich von der der katholischen Kirche…“. Wenn Orthodoxe und Protestanten
einzelne Elemente der Wahrheit und der Gnade besitzen, so gehören diese
rechtmäßiger Weise der katholischen Kirche an; sie haben sie
unrechtmäßiger Weise bei ihrer Trennung mitgenommen. Jedenfalls sind
diese Gemeinschaften als solche niemals Mittel des Heiles, weil sie gerade in
ihrer Trennung dem Heiligen Geist widerstehen. Ohne Zweifel kann sich ein
Protestant retten, wenn er im error invincibilis ist. Aber er rettet sich dann
eben in seiner Gemeinschaft, niemals durch seine Gemeinschaft, weil man
sich eben nur durch Christus und durch die von ihm gestiftete Kirche retten
kann (vergl. Joh 14,6).
Im Artikel 7 wird die Schuld an der Trennung der Christen Katholiken und
Protestanten in gleicher Weise zugeschrieben. Frage: Sind mögliche
psychologische oder pädagogische Fehler der Kirche im 11. bzw. 16.
(11)
Jahrhundert auf gleiche Stufe zu stellen mit Schisma und Häresie?
In Artikel 11 ist die Rede von der Hierarchie der Wahrheiten innerhalb der
katholischen Lehre. In der Folge haben progressive Kräfte aus dieser
Aussage den Schluss gezogen, man könne die Wahrheit vom Primat Petri
gegenüber den Orthodoxen, die Wahrheit vom Sühneopfer auf unseren
Altären, vom Priestertum, den sieben Sakramenten einschließlich der Ehe
und von der Stellung Mariens in der Heilsökonomie den Protestanten
gegenüber verschweigen. 1982 hat dann die Glaubenskongregation hier
erfreulicherweise Klarheit geschaffen: Es gibt nicht wichtigere oder
unwichtigere Wahrheiten; vielmehr sagt Hierarchie der Wahrheiten nur aus,
dass die eine Wahrheit aus der anderen fließt, z. B. die ganze Ekklesiologie
aus der Christologie. Dieses Vorgehen kann und muss exemplarisch sein für
die Revision gewisser Konzilsaussagen.
IV. Die Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den
nichtchristlichen Religionen „Nostra aetate“
Der ganze Text ist schwer fehlerhaft, indem er das antichristliche und selbst
dämonische Element in den nichtchristlichen Religionen verschweigt. Die
Ausführung über den Islam erscheint uns gerade auch im Hinblick auf die
heutigen Auseinandersetzungen als blauäugiges Wunschdenken ohne jeden
22
Bezug auf den Koran mit seinem Aufruf zum Kampf gegen die
„Ungläubigen“, d.h. die Christen und die Juden (Artikel 3).
In Artikel 2 wird vom Hinduismus verschwiegen, dass er Tausende und
Millionen von Göttern hat. Besonders irrtümlich ist die Aussage über den
Buddhismus, nämlich dass in ihm „ein Weg gelehrt werde, auf dem die
Menschen mit frommem und vertrauendem Sinn (…) zur höchsten
Erleuchtung zu gelangen vermögen (… ad summam illuminationem
pertingere valeant)“. Diese Aussage macht den Missionsauftrag der Kirche
wenigstens in Bezug auf den Buddhismus zunichte. Es müsste also heißen,
dass der Buddhismus dies von sich behauptet mit einer weiteren Anmerkung,
dass er überhaupt keinen persönlichen Gott kennt und sein Ziel nicht die
Fülle des Glückes in der Anschauung des dreifaltigen Gottes ist, sondern das
Nirwana, das Nichts. Gemäß dem Konzil kommt man durch eigene
Bemühung oder vermittels höherer Hilfe (vel propriis conatibus vel superiore
auxilio innixi) zu dieser höchsten Erleuchtung. Von welcher höheren Hilfe ist
(12) hier die Rede, wenn es keinen persönlichen Gott gibt?
V. Die dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung
„Dei verbum“
(13) Hier muss in Kapitel 7 und 8 in besonderer Weise bedauert werden, dass die
zwei Quellen der Offenbarung, nämlich Schrift und Tradition, nicht deutlich
angegeben werden. In Artikel 8 ist dazuhin von einem Anwachsen der
apostolischen Überlieferung die Rede im Gegensatz zur Lehre der Kirche,
nach der die apostolische Überlieferung mit dem Tode des letzten Apostels
abgeschlossen ist. Etwas anderes ist es, wenn die Kirche und der einzelne
Christ durch das Wirken des Heiligen Geistes tiefer in diese apostolische
Überlieferung eindringen. Das Anwachsen ist folglich in diesem Sinn zu
präzisieren, wie es auch vom I. Vatikanischen Konzil verstanden worden ist,
dass seinerseits das Commonitorium des hl. Vinzenz von Lérins zum Zeugen
anruft (DH 3020).
VI. Die Erklärung über die Religionsfreiheit „Dignitatis humanae“
(14) Klären wir zunächst den Begriff: Wenn unter Religionsfreiheit verstanden
wird, jeder Mensch könne gemäß seiner subjektiven Einsicht selber seine
Religion wählen, jeder könne nach seiner Façon selig werden, dann ist diese
Auffassung von der Kirche immer verurteilt worden, und auch das II.
Vatikanische Konzil widerspricht dem in Dignitatis humanae Nr. 1, wo es
heißt „Alle Menschen sind ihrerseits verpflichtet, die Wahrheit, besonders in
dem was Gott und seine Kirche angeht, zu suchen und die erkannte Wahrheit
23
aufzunehmen und zu bewahren“. Aber nicht darum geht es bei der Erklärung
über die Religionsfreiheit des II. Vatikanischen Konzils, sondern um das
Verhältnis des Staates bezüglich nichtchristlicher Religionen und
nichtkatholischer Bekenntnisse im öffentlichen Bereich. Und auch in diesem
Sinn hat die Kirche die Religionsfreiheit immer verurteilt. Es geht also nicht
um irgendeinen Zwang vonseiten des Staates oder der Gesellschaft, den
katholischen Glauben anzunehmen; dies verbietet ausdrücklich der Kanon
1351 des CIC 1917. Die Verurteilung der Kirche betrifft auch nicht das
forum internum des einzelnen Menschen, nicht einmal den privaten Bereich
des einzelnen Bürgers, falls nicht die Rechte Dritter betroffen sind.
Der fragwürdige Satz der Erklärung in Artikel 2 lautet: „Das Vatikanische
Konzil erklärt, dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit
hat. Diese Freiheit besteht darin, dass alle Menschen frei sein müssen von
jedem Zwang sowohl vonseiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen,
wie jeglicher menschlichen Gewalt, so dass in religiösen Dingen niemand
gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert
wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen –
innerhalb der gebührenden Grenzen – nach seinem Gewissen zu handeln.“
Mit den Päpsten Pius VI. bis Pius XII. einschließlich widersprechen wir der
Behauptung, niemand dürfe gehindert werden, öffentlich nach seinem
Gewissen zu handeln. Diese Behauptung, so wird gesagt, fließe aus der
Würde der menschlichen Person, sei also ein Naturrecht, ein negatives Recht,
d. h. nicht gehindert zu werden. Allen anderen Aussagen des Satzes stimmen
wir voll zu. Auch sind wir ganz damit einverstanden, dass den anderen
Religionen und Bekenntnissen im öffentlichen Bereich Toleranz eingeräumt
werden kann, um ein größeres Gut zu wahren oder ein größeres Übel zu
verhindern, wie Papst Leo XIII. ausführt, und dies nach klugem Ermessen der
Autoritäten im Staat. Diese Toleranz kann sogar als bürgerliches Recht in
Gesetzesform verankert werden. Doch nie und nimmer handelt es sich hier
(15)
um ein Naturrecht.
Führen wir dazu die Zeugnisse der Päpste an:
Verurteilung der Religionsfreiheit
Die Päpste haben die Religionsfreiheit von ihrem ersten Auftreten an immer
wieder verurteilt. So bezeichnete Pius VI. im Brief Quod aliquantulum vom
10.3.1791 an die französischen Bischöfe in der Nationalversammlung die
Religionsfreiheit als ein „monströses Recht“:
„In dieser Absicht errichtet man als ein Recht des in Gesellschaft lebenden
Menschen diese absolute Freiheit, die nicht nur das Recht sichert, bezüglich
24
seiner religiösen Meinung nicht beunruhigt zu werden, sondern auch jene
Freizügigkeit gewährt, in religiöser Hinsicht alles zu denken, zu sagen, zu
schreiben und sogar ungestraft drucken zu lassen, was die ungeordnetste
Einbildung eingeben mag – ein monströses Recht, das indessen nach der
Meinung der Versammlung aus der allen Menschen natürlichen Gleichheit
und Freiheit hervorgehen soll.“
Pius VII. verurteilte in seinem Apostolischen Brief Post tam diurnitas an den
Bischof von Troyes die durch die Verfassung von 1814 gewährten „Kult- und
Gewissensfreiheit“ und bezeichnete sie als Häresie:
„Eben dadurch, dass man die Freiheit aller Kulte ohne Unterschied errichtet,
verwechselt man die Wahrheit mit dem Irrtum und stellt die heilige und
unbefleckte Braut Christi, die Kirche, außerhalb derer es kein Heil geben
kann, auf eine Stufe mit den häretischen Sekten und sogar mit der jüdischen
Treulosigkeit (laut Pius XII. sollte es Unglauben heißen). Außerdem duldet
und begünstigt man, indem man den häretischen Sekten und ihren
Religionsdienern Förderung und Schutz verspricht, nicht nur ihre Personen,
sondern auch ihre Irrtümer. Das ist implizit die unheilvolle und auf immer
beklagenswerte Häresie, die der hl. Augustinus mit folgenden Worten
erwähnt: ,Sie behauptet, dass alle Häretiker auf dem guten Wege sind und die
Wahrheit sagen, eine so monströse Absurdität, dass ich nicht glauben kann,
dass eine Sekte sie wirklich bekennt.‘“
Gregor XVI. verurteilte durch seine Enzyklika Mirari vos vom 15.8.1832
den von Félicité de Lamennais vertretenen Liberalismus:
„Aus dieser vergifteten Quelle, dem Indifferentismus, erfließt diese falsche
und absurde Maxime oder besser dieser Wahnsinn, dass man einem jeden
Gewissensfreiheit verschaffen und verbürgen muss, eine der ansteckendsten
Irrlehren, welcher jene absolute und zügellose Meinungsfreiheit den Weg
bahnt, die sich zum Ruin der Kirche und des Staates überall in Ausbreitung
befindet und welche manche Menschen… sich nicht scheuen als Vorteil für
die Religion darzustellen. ,Kein ärgerer Tod für die Seelen, als die Freiheit
des Irrtums‘, sagte der hl. Augustinus.“
Pius IX. spricht in Quanta cura vom 8.12.1864 von einer Freiheit des
Verderbens:
„Entgegen der Lehre der Schrift, der Kirche und der Kirchenväter scheuen sie
sich nicht zu behaupten, dass ,die beste Regierung die ist, wo man der
(öffentlichen) Gewalt nicht das Amt zuerkennt, die, welche die katholische
Religion verletzen, durch den Zwang der Strafen im Zaum zu halten, es sei
25
denn, dass die öffentliche Ruhe es erfordert‘. … Nun aber bedenken sie nicht,
… dass sie ,eine Freiheit des Verderbens‘ predigen…“
Im Syllabus wurden unter Pius IX. folgende Irrtümer verurteilt:
77. In unserer Zeit ist es nicht mehr von Nutzen, dass die katholische
Religion als einzige Religion des Staates betrachtet wird unter Ausschluss
aller anderen Kulte.
78. Daher hat in einigen katholischen Ländern das Gesetz mit Recht dafür
gesorgt, dass die Ausländer, die dorthin kommen, dort die öffentliche
Ausübung ihrer speziellen Kulte genießen.
79. Es ist falsch, dass die bürgerliche Freiheit für alle Kulte und die allen
gewährte Vollmacht, offen und öffentlich alle ihre Gedanken und alle ihre
Meinungen zu bekunden, die Völker leichter in die Verderbnis der Sitten und
des Geistes stürzen und die Pest des Indifferentismus verbreiten.
Wichtige Enzykliken von Leo XIII. sind Immortale Dei vom 1.11.1885 über
die christliche Staatsordnung und Libertas praestantisimum vom 20.6.1885
über die wahre Freiheit und die liberalen Irrtümer.
Pius X. verurteilte in der Enzyklika Vehementer nos vom 11.2.1906 die
Trennung von Kirche und Staat.
Pius XI. erließ die wichtige Enzyklika Quas primas vom 11.12.1925 über das
Königtum Christi mit Einführung des Christkönigsfests.
Noch Pius XII. vertrat die traditionelle Lehre z. B. in der Ansprache Ecce
che gia un anno vom 6.10.1946:
„Die katholische Kirche ist … eine vollkommene Gesellschaft und hat als
Fundament die Wahrheit des von Gott geoffenbarten unfehlbaren Glaubens.
Was im Gegensatz zu dieser Wahrheit steht, ist zwangsläufig ein Irrtum und
dem Irrtum können nicht objektiv dieselben Rechte zuerkannt werden wie der
Wahrheit.“
Schlussfolgerung: Über 150 Jahre hinweg (seit der Französischen
Revolution) haben die Päpste die Religionsfreiheit einmütig verurteilt, und
zwar mit den stärksten Ausdrücken. Zudem darf man nicht vergessen, dass
die Kirche sich in ihrer ganzen Geschichte nie von solchen Prinzipien leiten
ließ.
26
Fassen wir das Gesagte in einer Übersicht zusammen:
Forderungen an einen katholischen Staat:
1. Schutz und Förderung der einzig wahren Religion, nämlich der
katholischen Kirche.
2. Andere Religionen werden allenfalls geduldet, im höchsten Fall kann
ihnen ein bürgerliches Recht eingeräumt werden; aber sie haben nie ein
Naturrecht.
3. Das Naturrecht wird in der Verfassung und Gesetzgebung beachtet; z. B.
gibt es keine Ehescheidung, keine Pornographie, keine Abtreibung, keine
Kontrazeptiva, die Sonn- und Feiertage sind geschützt, Gotteslästerung wird
bestraft.
4. Die Kirchenfeste sind staatliche Feiertage.
5. Die höheren Staatsbeamten werden nur unter Katholiken gewählt.
6. Die Regierung nimmt an öffentlichen Gotteshuldigungen der Kirche teil,
wie z. B. an der Fronleichnamsprozession.
27
Antwort auf Einwände:
In der Erklärung heißt es, dass die Religionsfreiheit gewährt werden soll
„innerhalb der gebührenden Grenzen“. Diese Einschränkung ist unbestimmt
und auch unzureichend. An ihrer Stelle müsste mindestens das Gemeinwohl,
das bonum commune, treten, wobei dann aber ganze Passagen des folgenden
Textes eine Änderung erfahren müssten.
Die Verteidiger der Religionsfreiheit behaupten, der Staat sei inkompetent in
religiöser Hinsicht. Der Staat wird jedoch repräsentiert vom Staatschef, also
von einer konkreten Person, die gemäß dem Vatikanum I Gott erkennen kann
und gemäß der Erklärung von Leo XIII. in Immortale Dei auch erkennen
kann, welches die wahre Religion ist.
Wenn wir die Religionsfreiheit verurteilen, dann können wir auch nicht
erwarten, dass totalitäre Staaten und muslimische Staaten den Christen
Religionsfreiheit gewähren. Darauf ist zu antworten, dass Wahrheit und
Irrtum nicht auf die gleiche Stufe zu stellen sind, dass vielmehr allein die
wahre Religion immer und überall ein Recht hat, und nicht so der Irrtum, wie
Pius XII. ausführt (s.o.). Nur unser gebenedeiter Herr und die von ihm
gestiftete Kirche haben immer und überall ein Recht, ein Naturrecht.
Die Verurteilung der Religionsfreiheit erfolgte auch nicht aus zeitbedingten
Umständen, sondern betrifft Prinzipien: Dem Schöpfer, Erhalter und Ziel
aller Dinge, dem dreieinigen Gott, ist vom Menschen als Individuum und als
Gesellschaftswesen immer und überall ein Kult zu erweisen, und zwar der
wahre Kult. Man kann die Lehre der Kirche so zusammenfassen: Die
Wahrheit hat immer ein Recht, der Irrtum kann und muss bisweilen toleriert
werden. Das gilt auch für die Anhänger falscher Religionen in der
öffentlichen Bekundung ihrer Religion.
Der Kern der Religionsfreiheit:
Die Erklärung über die Religionsfreiheit sündigt in zweifacher Hinsicht: Sie
fordert von der Gesellschaft Gott gegenüber keinen öffentlichen Kult mehr
und räumt den anderen, falschen Religionen ein (negatives) Naturrecht ein.
Die Folgen der Religionsfreiheit:
In der Folge der Erklärung der Religionsfreiheit wurden eine ganze Reihe
von Staaten mit Hinweis auf diese Erklärung laisiert, so insbesondere
Kolumbien, wo sich Kardinal Hoyos, damals noch Bischof, gerühmt hat, dass
er bei der Regierung im Sinne der Abschaffung der katholischen
Staatsreligion vorstellig geworden ist. Ebenso haben bei der Laisierung des
28
Kantons Wallis in der Schweiz die kirchlichen Autoritäten mit Hinweis auf
Dignitatis humanae die Abschaffung des Artikels gefordert, der sagt, im
Kanton Wallis sei die katholische Religion Staatsreligion. Darüber hinaus ist
die Verbindung der Religionsfreiheit zum Agnostizismus und Atheismus
nicht zu verkennen: Wenn der Staat neutral sein soll und der Staatschef die
wahre Religion nicht erkennen kann, warum soll das dann nicht für den
Einzelmenschen zutreffen? So führt also die Religionsfreiheit im oben
dargelegten zweiten Fall, d.h. die eingeschränkte Religionsfreiheit, zur
radikalen Religionsfreiheit, nämlich zum Subjektivismus, zur Diktatur des
Relativismus und zur heutigen postchristlichen säkularen Gesellschaft.
Es erscheint sehr schwierig, ja, sogar unmöglich, den offenkundigen Bruch in
DH mit der bisherigen Lehre zu heilen. Es bedarf einer „sanatio in radice“,
die sich an den von Kardinal Ottaviani beim Konzil eingebrachten Entwurf
anlehnt oder diesen simpliciter übernimmt (siehe Anhang).
VII. Das Dekret über Dienst und Leben der Priester
„Presbyterorum ordinis“
(16) Nr. 2: Die Umkehrung der Ordnung zwischen Amtspriestertum und
allgemeinem Priestertum der Laien fällt sofort ins Auge: „Jesus (…) gibt
seinem ganzen mystischen Leib Anteil an der Geistessalbung, mit der er
gesalbt worden ist…“. „Damit die Gläubigen zu einem Leib, in dem nicht
alle Glieder denselben Dienst verrichten (Röm 12,4), zusammenwachsen, hat
der gleiche Herr einige von ihnen zu amtlichen Dienern eingesetzt.“ Um jede
Zweideutigkeit auszuschließen, müsste nach dem ersten Satz in Artikel 2 der
Satz angefügt werden: Dabei unterscheidet sich das Priestertum aller
Gläubigen vom Amtspriestertum nicht nur dem Grade, sondern dem Wesen
nach. Auch ist der Amtspriester nicht der Delegierte der Gemeinde; vielmehr
hat er in direkter und sakramentaler Weise am Priestertum Christi Anteil. Er
allein kann weihen, segnen, das Opfer darbringen und die Sünden nachlassen.
VIII. Die pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute
„Gaudium et spes“
„Zusammen mit der Erklärung über die Religionsfreiheit stellt dieses
Dokument in Verbindung mit den Texten über Religionsfreiheit und über die
Weltreligionen eine Revision des Syllabus Pius IX., eine Art Gegensyllabus
dar“, so der frühere Kardinal Ratzinger 14. Im Artikel 5 wird bewundernd
vom tiefgreifenden Wandel in der Gesellschaft gesprochen. Erstaunlich ist
14
Theologische Prinzipienlehre, Erich Wewel Verlag, München 1982, S. 398
29
der Satz: „Gleichzeitig befasst sich die Menschheit in immer steigendem Maß
mit
der
Vorausberechnung
und
Steuerung
ihres
eigenen
Bevölkerungswachstums“. Liegt hier nicht eine implizite Aufforderung zur
Geburtenkontrolle vor? Und müsste nicht am Ende dieses Artikels 5 ein
warnender Satz stehen wie etwa: „All diese Bewegungen sind oft nicht auf
das bonum commune ausgerichtet und bilden eine echte Gefahr für das Heil
der Seelen.“ Insgesamt fehlt es dem ganzen Text am christlichen
Heilsgeheimnis: Das Wort Erbsünde kommt nicht ein einziges Mal vor und
wird der Sache nach nur kurz in Artikel 13 gestreift. Nirgends leuchtet das
Kreuz Christi auf, nirgends findet man einen Aufruf zu Opfer, Buße, zu
Tugend und Pflichterfüllung. Gaudium et spes ist der Botschaft von Fatima
direkt entgegengesetzt.
Im Artikel 12 heißt es: „Es ist fast einmütige Auffassung der Gläubigen und
der Nichtgläubigen, dass alles auf Erden auf den Menschen als seinen Mittelund Höhepunkt hinzuordnen ist“. Diese Aussage ist zumindest zweideutig,
insofern Gott und nicht der Mensch Mittel- und Höhepunkt aller Dinge auf
Erden ist. In dieser Zweideutigkeit ist sie ein Zeuge der anthropozentrischen
Wende durch das Konzil und die nachkonziliare Zeit. Es müsste also diesem
Satz folgende Aussage vorangestellt werden: Ziel der gesamten Schöpfung ist
die Verherrlichung des dreifaltigen Gottes und die Teilhabe des
vernunftbegabten Geschöpfes an seinem inneren Glück und seiner Seligkeit.
Und dann könnte es weiter heißen: Krone und Mittelpunkt der sichtbaren
Schöpfung ist der Mensch als Geistwesen mit Leib und Seele.
Nach der überlieferten Lehre der Kirche ist das erste Ziel der Ehe, Kindern (17)
das Leben zu schenken, so die Enzyklika Casti conubi von Papst Pius XI.
und mit ihr die gesamte kirchliche Lehre. Man versteht nicht, warum dann in
diesem Dokument in Nr. 49 die eheliche Liebe an die erste Stelle gerückt
wird, die Fruchtbarkeit in der Ehe in Nr. 50 an die zweite. Diese Verkehrung
findet sich auch im CIC 1983 im Can. 1055. Dabei müssen die Eheleute
gemäß dieser Nr. 50 sich lange Zeit den Kopf zerbrechen, ob sie einem
weiteren Kind das Leben schenken. Wörtlich heißt es: „Hierbei müssen sie
auf ihr eigenes Wohl wie auf das ihrer Kinder – der schon geborenen oder zu
erwartenden – achten; sie müssen die materiellen und geistigen Verhältnisse
der Zeit und ihres Lebens zu erkennen suchen und schließlich auch das Wohl
der Gesamtfamilie, der weltlichen Gesellschaft und der Kirche
berücksichtigen.“ Wenn man genau hinsieht, sind hier zehn Bedingungen
genannt, welche die Eheleute zunächst untersuchen müssen: ihr eigenes
Wohl; das der schon geborenen Kinder; das der zu erwartenden; die
materiellen Verhältnisse der Zeit; die geistigen Verhältnisse der Zeit; der
materiellen Verhältnisse ihres Lebens; der geistigen Verhältnisse ihres
30
Lebens; das Wohl der Gesamtfamilie; der weltlichen Gesellschaft und der
Kirche. Wo ist hier noch Platz für das Vertrauen in Gottes gütige Vorsehung;
wo ist hier die Ermutigung, Kindern das Leben zu schenken, die auf dieser
Erde Anbeter des wahren Gottes sind und im Himmel an seiner ewigen
Seligkeit teilhaben werden? Wir sind hier bereits in bedenklicher Nähe zu der
Aussage: „Gute Katholiken meinten irrtümlich, sie müssten sich vermehren
wie die Kaninchen.“ Um die Zweideutigkeiten zu zerstreuen, müsste folglich
mindestens in dem Konzilsdokument Artikel 49 und Artikel 50 vertauscht
werden. Außerdem wäre unbedingt auf die Enzyklika Humanae vitae von
Paul VI. aus dem Jahr 1968 zu verweisen.
In Nr. 57 werden die Christen aufgefordert, „zusammen mit allen Menschen
am Aufbau einer menschlicheren Welt mitzuarbeiten“. Steht diese Aussage
nicht in direktem Widerspruch zur Aufforderung des hl. Paulus im 2.
Korintherbrief: „Zieht nicht mit den Ungläubigen an einem Joch! Denn was
haben Gerechtigkeit und Gottlosigkeit miteinander zu tun? Was haben Licht
und Finsternis gemeinsam? Wie stimmen Christus und Belial zusammen?
Was hat der Gläubige mit dem Ungläubigen zu schaffen? Wie verträgt sich
der Tempel Gottes mit Götzen?“ (6, 14-16). Die Aussage der
Pastoralkonstitution müsste also hier etwa so geändert werden: Die Christen
sind aufgerufen, soweit es an ihnen liegt, mit allen Menschen in Frieden zu
leben. Darüber hinaus ist ihre erste Aufgabe, am Aufbau einer christlichen
Gesellschaft, an der Verchristlichung der Welt zu arbeiten.
Schlussbemerkung
Wir haben in der vorliegenden Untersuchung einige Hauptpunkte der
Doppeldeutigkeit und des Widerspruchs zur bisherigen Lehre der Kirche in
den Konzilstexten herausgegriffen, ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit.
Diese Aussagen haben in Synergie mit dem Konzilsgeist wesentlich zur Krise
und zum Niedergang der Kirche im Glauben, in der Lehrverkündigung und
im Leben der Christen geführt.
Der verstorbene Kardinal Stickler sagte einem unserer Patres eines Tages, die
Texte des Konzils bedürften selbstverständlich einer Revision; die
Priesterbruderschaft St. Pius X. könne an einer solchen mitarbeiten. Wir
haben es auf bescheidene Weise mit diesen Zeilen versucht.
Als Anhang wurde ein von der Theologischen Kommission vorgelegtes Schema einer
Konstitution über die Kirche (2. Teil, 9. Kapitel: „Über die Beziehungen zwischen
Kirche und Staat und über die religiöse Toleranz“) angefügt, siehe „Sie haben Ihn
entthront“, Marcel Lefebvre, Stuttgart 1988, S. 253.
31
***
Einwände gegen die Kritik zu einigen Konzilsdokumenten
25. Februar 2015
1) Wir sollten uns auf die Konzilstexte konzentrieren, die nachkonziliare
Entwicklung in Fragen der Liturgie hat ihre Kritik in folgenden Dokumenten
erfahren:
Hier sei nur auf „Mysterium Fidei“ vom 3.9.1965, auf die 5. Instruktion zur
Durchführung von Sacrosanctum Concilium vom 7.5.2001, und vor allem auf
„Redemtionis Sacramentum“ vom 23.4.2004 hingewiesen.
2) Von einer einheitlichen und durchgehenden Tradition des Chor- und
Breviergebets kann keine Rede sein. Vgl. J. BRINKTRINE, Das römische
Brevier, Paderborn 1932 – P. SALMON, L’office divin au moyen-âge (= Lex
orandi 43) 1967
3) Die Fastenpraxis war nach Zeiten und Ländern sehr verschieden: es gab
immer wieder „Brüche“!
„Tisch des Wortes“ etc.: muss man das so negativ wie hier sehen?
4) Es hat immer und überall auch vor Vat. II Missbräuche, Fehlentwicklungen
gegeben! Betreffs Mysterientheologie: Die hl. Messe ist keineswegs „allein
die sakramentale Darstellung des Leidens…“
Im „Suscipe“ heißt es vielmehr: „hanc oblationem … ob memoriam …
passionis, resurrectionis, et ascensionis…“ und ebenso im „Unde et
memores“: „tam beatae passionis, nec non et ab inferis resurrectionis, sed et
in caelos gloriosae ascensionis…“: die memoria, repraesentation bezieht
sich auf das ganze Pascha-mysterium, dessen einzelne Elemente
unterschieden, nicht aber getrennt werden können.
5) Wenn man den Satz zu Ende liest, heißt es da von der Gegenwart Christi:
„…tum maxime (!!) in speciebus eucharisticis…“
6) Hier sollte man den ganzen Satz lesen, dann ist das inkriminierte Verständnis
ausgeschlossen.
7) Wenn Kasper das so meint, irrt er.
Die Identifikation von Kirche Christi und katholischer Kirche schließt nicht
aus, dass die Getrennten bei ihrem Bruch mit der Kirche Wahres und Gutes
behalten haben.
8) Ich kann in den Artt. 16 und 17 von Dominus Jesus nichts anderes erkennen
als diese Identifikation. Die Formulierung vom 10.7.2007 ist meines
Erachtens eindeutig.
32
9) Das „nobiscum“ würde ich übersetzen: „die wie wir einen einzigen Gott
anbeten“.
10) Hier sollte man bedenken, dass der ordo essendi einer und der ordo dicendi
ein anderer ist. „Demokratie“ sollte man dabei nicht vermuten.
11) Es wird eindeutig zwischen Kirchen (die Sukzession und damit Sakramente
haben) und Gemeinschaften (die dies nicht haben) unterschieden. Im Übrigen
ist das Verhältnis zur Orthodoxie sehr vielschichtig und in der Geschichte
niemals eindeutig geklärt worden. Vgl. die Konzilien von Konstanz und
Florenz. In Florenz waren die Griechen gleichberechtigte Konzilsväter! Dazu
„Das Konzil von Konstanz“ von Walter Kardinal Brandmüller, Bd. II 185199; 397-409 und sein Aufsatz „Martin V. und die Griechenunion“ in Studia
Gratiana, Salamanca 1998. Die Protestanten werden nirgendwo „Kirchen“
genannt. Dennoc kann ihnen im Hinblick auf ihre gültige Taufe und die Ehe
nicht „jegliche Sakramentalität“ abgesprochen werden. Vgl. auch die Note
zum Begriff „Schwesterkirchen“ vom 30. Juni 2000 der
Glaubenskongregation. A propos „Schuld an der Trennung“: das ist eine
historische, keine theologische Frage.
12) Schon in der Einleitung wird der Tenor der Erklärung angegeben: die Kirche
„ea imprimis hic considerat, quae hominibus sunt communia et ad mutuum
consortium ducunt“. D.h. hier geht es nicht um theologische
Auseinandersetzung, sondern um eine Einladung zu friedlichem
Zusammenleben. All das ist zudem auch zusammen mit dem Missionsdekret
„Ad gentes“ zu lesen.
Im Übrigen war zur Zeit des Konzils von islamischer Aggression noch nichts
zu spüren. Es ist auch zu betonen, dass das, was über die Religionen
inhaltlich gesagt wird, jeweils deren eigenes Selbstverständnis wiedergibt,
nicht aber eine katholische Beurteilung.
Wenn man nun das genus litterarium des Textes beachtet, kommt man also
nicht gemäß dem Konzil, sondern nach buddhistischer Lehre zur höchsten
Erleuchtung propriis conatibus… Vgl. Notifikation zu dem Buch von J.
Dupuis S.J. „Verso una teologia cristiana del pluralismo religioso“ vom 24.
Januar 2001 der Glaubenskongregation.
13) Man bittet genauer zu lesen: in art. 7 wird deutlich: „qui (apostoli) in
praedicatione orali, exemplis et institutionibus … tradiderunt …“ und dem,
was die Apostel und Evangelisten „sub inspiratione eiusdem Spiritus Sancti
… scriptis mandauerung“. Und dann: „Haec igitur Sacra Traditio et Sacra
utriusque Testamenti Scriptura…“ Dann zu art. 8: Es ist nicht die
Offenbarung, die „sub assistentia Spiritus Sacti in ecclesia proficit“, sondern
33
ihr Verständnis : „crescit enim tam rerum quam verborum traditorum
perceptio (!!) “.
14) Davon abgesehen, dass über diesen Text durchaus diskutiert werden kann –
wie mehrfach betont – darf doch gebeten werden, den ganzen (!) Text zu
lesen. Was die zahlreichen päpstlichen Aussagen zum Thema anlangt, ist zu
bemerken, dass diese aus ihrem je konkreten historischen Kontext zu
interpretieren sind. Sie beziehen sich auf konkrete historische Situationen und
sind deshalb auf heutige und künftige Verhältnisse nur cum grano salis
anwendbar.
Auch muss betont werden, dass es den „katholischen Staat“ nirgendwo auf
Erden gibt noch geben wird. Die Argumentation des Verfassers geht von
abstrakten Prinzipien aus, deren Anwendung an der Realität scheitert. Will
man wirklich von Obama, Putin, Merkel und Hollande erwarten, dass diese
erkennen, welche die wahre Religion ist? Ich erlaube mir, eine Predigt zum
Thema beizulegen, die ich für eine Wallfahrt der Ecclesia-Dei-Gemeinschaften
kürzlich gehalten habe.
Noch geht die Kirche den Kreuzweg mit ihrem Herrn durch diese Welt,
Golgotha ist nahe und Ostern noch (wie?) weit! Vgl. Schreiben der
Glaubenskongregation v. 24. November 2002 „Über den Einsatz und das
Verhalten der Katholiken am politischen Leben“.
15) Es wird ausdrücklich gesagt, dass diese Religionsfreiheit „innerhalb der
gebührenden Grenzen“ gilt. Ergo innerhalb des Naturrechts. D.h. z.B. dass
Morde aus religiösen Gründen nicht geduldet werden dürfen. Damit erübrigt
sich der weitere Absatz. Im Übrigen ist es nach wie vor in der
wissenschaftlichen Diskussion umstritten, wie weit bzw. eng die Grenzen des
Naturrechts zu ziehen sind.
Der inkriminierte Absatz ist eine Zustandsbeschreibung, keine katholische
Beurteilung der gegenwärtigen Welt. Zu art. 12: Ist nicht der Mensch als
Ebenbild Gottes Krone der Schöpfung? Im Zusammenhang mit „de personae
humanae dignitate“ wäre der vom Verfasser vorgeschlagene Zusatz fehl am
Platz!
Schließlich die Bemerkung „Das Wort Erbsünde kommt nicht ein einziges
Mal vor und wird der Sache nach nur kurz in art. 13 gestreift“ unzutreffend.
Wie ein Blick auf die Wortkonkordanz zeigt, ist 14 Mal in Gaudium et spes
davon die Rede.
16) Dazu sagt Lumen gentium 10,19: „Sacerdotium autem commune fidelium et
sacerdotium ministeriale seu hierarchicum, licet essentia et non gradu
tantum (!!) differant, tamen ordinantur…“
34
17) Die eheliche Liebe ist es, aus der die Kinder hervorgehen, nicht umgekehrt!
Im Übrigen sind auch diese Aussagen im Lichte von „Humanae vitae“ zu
lesen. Der Forderung des Verfassers, es wäre im Text auf „HV“ zu
verweisen, konnte im Jahre 1965 noch nicht entsprochen werden!
***
Antwort auf die Einwände gegen unsere Kritik an gewissen
Konzilsaussagen
16. Mai 2015
Geordnet gemäß der Nummerierung der Einwände.
1. Natürlich beschränken wir uns in unseren Ausführungen auf die Texte des
Konzils, wie dies abgesprochen war. Die Frage der Verbindlichkeit wurde
nur beiläufig in der Vorbemerkung kurz angeschnitten und ist nirgends sonst
thematisiert worden.
2. Im Punkt der lateinischen Sprache beim Offizium ist das Konzils selbst als
Zeuge angeführt, welches die Kleriker auffordert, beim Offizium die
lateinische Sprache beizubehalten (Art. 101 §1). Wir wollten hier lediglich
auf die Diskrepanz zwischen dem Konzil und seiner Umsetzung in der Folge
hinweisen.
Natürlich hat das Breviergebet im Laufe der Geschichte eine Entwicklung
gekannt, wie übrigens die ganze Liturgie. Es sei aber nochmals darauf
aufmerksam gemacht, dass sich die Prim schon in der Regel des hl. Benedikt
(† 547) findet. Gerade bei J. Brinktrine, Das römische Brevier, Paderborn
1932, heißt es auf S. 91, der zweite Teil der Prim findet „sich zum Teil bereits
in der Regel des hl. Chrodegang von Metz († 766)“, und weiter „fast in der
heutigen Form tritt er auf im Offizium des Klosters von Fleury und der Abtei
St. Bavo zu Gent (vor dem 10. Jahrhundert)“. Folglich dürfen wir in Bezug
auf diese Hore, die das Konzil ersatzlos gestrichen hat, sehr wohl von einer
immerwährenden Tradition (immerwährend im weiten Sinn) in der Kirche
sprechen.
3. Unser gebenedeiter Herr begann sein öffentliches Wirken mit den Worten:
„Bekehrt euch; denn das Himmelreich ist nahe“ (Mt 4,17). Zu allen Zeiten
hat die Kirche gemäß dem Beispiel Christi und seiner Lehre das Fasten geübt
(Mt 4,2; 6,16; 9,15; 17,21). Die Christen haben das Fasten meist in
Verbindung gebracht mit einer 40-tägigen Übung, vorgelebt durch Moses
und Elias, vorgebildet durch die 40-jährige Wüstenwanderung des
auserwählten Volkes. Die Kirchenväter forderten einhellig das Fasten von
35
den Jüngern Christi; der Kodex des Jahres 1917 schreibt es noch gestreng vor
(Can 1252).
Selbstredend gab es nach Zeiten und Ländern eine verschiedene Praxis. Das
Fasten aber auf einen Tag im Jahr zu beschränken, ist ein Skandal und stößt
auf vollkommenes Unverständnis bei den Christen des Ostens.
Wie dialektisch „der Tisch des Wortes Gottes“ zum „Tisch des Sakramentes“
gesehen wird, stellt die postkonziliare Praxis jedermann deutlich vor Augen.
4. Wir halten daran fest: Die hl. Messe ist allein die sakramentale Darstellung
des Leidens Jesu Christi am Kreuz. So lehrt es das Konzil von Trient in
seiner 22. Sitzung: Christus der Herr hat „beim letzten Abendmahle, in der
Nacht, da er verraten wurde, um seiner geliebten Braut, der Kirche, ein
sichtbares (wie es die Natur des Menschen erfordert) Opfer zu hinterlassen,
durch das jenes blutige Opfer, das einmal am Kreuze dargebracht werden
sollte, vergegenwärtigt werden, sein Gedächtnis bis zum Ende der Zeiten
fortdauern und dessen heilbringende Kraft für die Vergebung der Sünden, die
von uns täglich begangen werden, zugewandt werden sollte“ (DH 1740).
Genauso lehrt Papst Pius XII. in der Enzyklika Mediator Dei vom 20.
November 1947: „Das hochheilige Opfer des Altares ist also kein bloßes und
einfaches Gedächtnis des Leidens und Todes Jesu Christi, sondern eine
wahre und eigentliche Opferhandlung, bei welcher der göttliche
Hohepriester durch seine unblutige Hinopferung das tut, was er schon am
Kreuze getan hat, sich selbst dem ewigen Vater als wohlgefälligste
Opfergabe darbringend. «Es ist ein … und dieselbe Opfergabe und es ist
derselbe, den jetzt durch seinen Dienst der Priester opfert und der sich selbst
damals am Kreuz darbrachte, nur die Opferweise ist verschieden.» (…)
Durch die Wesensverwandlung des Brotes in den Leib und des Weines in das
Blut Christi ist nämlich sein Leib ebenso gegenwärtig wie sein Blut; die
eucharistischen Gestalten aber, unter denen er gegenwärtig ist, versinnbilden
die gewaltsame Trennung des Leibes und des Blutes. So wird das Gedächtnis
seines Todes, der sich auf Kalvaria wirklich vollzogen hat, in jedem Opfer
des Altares neu begangen, insofern durch deutliche Sinnbilder Jesus Christus
im Opferzustand dargestellt und gezeigt wird.“ (Heilslehre der Kirche Nr.
265 -268)
Nirgends ist hier die Rede von der Darstellung der Auferstehung oder der
Himmelfahrt Christi. Natürlich ist der auferstandene und erhöhte Herr auf
dem Altar gegenwärtig und leidet nicht mehr in der hl. Messe. Außerdem hat
er durch sein Leiden die Auferstehung und die Himmelfahrt verdient. So wird
logischerweise im überlieferten Ritus zweimal nach dem Leiden auch die
Auferstehung und die Himmelfahrt erwähnt: Beides fließt aus dem Leiden
36
und ist sichtbares Unterpfand dafür, dass das Leiden ein Sühneopfer war.
Sehr schön heißt es am Ende des Psalms 109: „De torrente in via bibet;
propteria exaltabit caput – er trank aus dem Leidensbach an seinem
Lebensweg; deshalb ist er erhöht worden.“ Indes werden Auferstehung und
Himmelfahrt rituell nicht dargestellt. Man kann allenfalls eine rituelle
Darstellung der Auferstehung in der Vermischung des Hostienpartikels mit
dem Kostbaren Blut sehen. Diese Geste ist aber nicht wesentlich für das hl.
Messopfer, wie es die sakramentale Trennung der Gestalten in der
Doppelkonsekration zur Darstellung des Todes Christi ist.
5. Wir haben nicht gesagt, der Text stelle simpliciter die sakramentale
Gegenwart Christi mit der Kraft Christi in den übrigen Sakramenten auf eine
Stufe; wohl aber könne man dies so verstehen. Daran ändert auch das Ende
des Satzes nicht „… tum maxime in speciebus eucharisticis…“. Diese
eucharistische Gegenwart ist nämlich von anderer Art als die anderen
Gegenwartsformen; sie ist nicht einfach eine Steigerung von diesen. Sonst
müsste man logischerweise vor zwei oder drei im Gebet versammelten
Christen mindestens eine Verneigung, wenn nicht gar eine Kniebeuge
machen.
6. Auch hier sagen wir nicht, dass gemäß dem Text die Kirche notwendig
Zeichen und Werkzeug der Einheit der Menschheit sei; aber diese
Interpretation ist eben auch nicht auszuschließen, selbst wenn man den
ganzen Satz liest. Diese doppelte Interpretationsmöglichkeit, diese
Zweideutigkeit ist eben im Konzil an vielen Stellen anzutreffen und bedarf
der Eindeutigmachung, um falsche Schlüsse unmöglich zu machen.
7. Natürlich haben die von der Kirche Getrennten bei ihrem Bruch Wahres
und Gutes mitgenommen, das aber rechtmäßig der Kirche gehört. Wir
bestreiten indes energisch, dass diese Elemente eine Kirchlichkeit darstellen.
Insofern ist die Aussage des früheren Kardinal Ratzingers vom 22.9.2000 auf
S. 51 der FAZ überdeutlich, wenn er sagt, das est sei abzulehnen, weil sonst
außerhalb der katholischen Kirche nichts von Kirchlichkeit übrigbliebe. Man
kann die Identifikation von Kirche Christi und katholische Kirche nicht
deutlicher in Abrede stellen, als es hier geschehen ist.
8. Nirgends in Dominus Jesus, nirgends in der Formulierung vom 10.7.2007
der Glaubenskongregation wird die Kirche Christi mit der katholischen
Kirche eindeutig identifiziert bzw. eine Totaldeckung ausgesagt. Und
Kardinal Ratzinger lehnt sie ja auch gerade ab (siehe Punkt 7).
9. Die vorgeschlagene Übersetzung des nobiscum „die wie wir einen einzigen
Gott anbeten“ ist zwar gut gemeint, im katholischen Sinne gedeutet, ist aber
keine Übersetzung des Textes, der eben etwas anderes aussagt. Und genau
37
darum geht es ja, in dieser Kritik die fragwürdigen bzw. fehlerhaften
Aussagen des Textes ausfindig zu machen.
10. Die Behandlung des Volkes Gottes an erster Stelle, der Hierarchie und im
Besonderen der Bischöfe an zweiter Stelle drängt jedem logisch denkendem
Menschen die Frage auf, ob die Hierarchie aus dem Volke Gottes hervorgeht.
Der ordo dicendi muss dem Leser bzw. dem zu Unterrichtenden den ordo
essendi klar vor Augen führen; dazu gehört auch das Verhältnis der
Hierarchie zum Volk Gottes. Es ist nun einmal die Hierarchie ein
instrumentum Jesu Christi, die das Volk Gottes in geistiger Vaterschaft zeugt,
und nicht umgekehrt.
11. Die Note zum Begriff „Schwesterkirchen“ vom 30. Juni 2000 der
Glaubenskongregation ist uns durchaus bekannt. Im Widerspruch dazu hat
Papst Johannes Paul II. in der Folge diesen Begriff weiter verwendet.
Die „Schuld an der Trennung“ ist per se eine historische, keine theologische
Frage. Wenn aber im Konzilstext der Eindruck erweckt wird, als seien beide
Teile in gleicher Art und Weise schuldig, so ist hier nicht mehr die
Kirchengeschichte, sondern die Theologie angesprochen.
12. Nirgends im Text des Konzils ist gesagt, dass diese Aussagen gemacht
würden von der Sicht dieser falschen Religionen aus; vielmehr macht das
Konzil selbst diese Aussagen. Eine entsprechende Klarstellung, dass es sich
um die Selbsteinschätzung dieser Religionen handelt, würde den Text sehr
entschärfen.
Was die Aussagen über den Islam betrifft, so geht es hier nicht um
Aggression dieser falschen Religion, sondern um die Aussagen des Konzils:
Kann man im Islam von wahrer Sittlichkeit sprechen? Sind den
Konzilsvätern die Suren, die zum Angriff und selbst zur Tötung der
Ungläubigen (gemeint sind Juden und Christen) aufrufen, nicht bekannt
gewesen?
13. Wir nehmen den Einwand an.
14. Hier befriedigt die Erwiderung sehr wenig. Es ist nämlich keine Frage des
historischen Kontexts, festzustellen, dass sowohl der einzelne Mensch wie
auch die Gesellschaft Gott die notwendige Ehre erweisen müssen. Dies
verlangt bereits die natürliche Vernunft, erst recht verlangt dies der Glaube.
Man lese die lichtvolle Enzyklika Immortale Dei vom 1. November 1885 von
Papst Leo XIII. zu diesem Thema.
Weiter stellen wir fest, dass es den katholischen Staat konkret gegeben hat;
man denke an das Heilige Römische Reich oder auch an das Königreich
38
Frankreich unter einem Ludwig IX. Man denke aber auch noch an das
Ecuador von Garcia Moreno, an das Portugal unter Salazar oder das Spanien
unter General Franco. Der Fuero de los españoles, die Charta der Rechte und
Pflichten des spanischen Bürgers, sahen in Artikel 6 folgendes vor:
„Bekenntnis und Ausübung der katholischen Religion, welche die Religion
des spanischen Staates ist, genießen offiziellen Schutz. – Niemand wird
wegen seines religiösen Glaubens oder der privaten Ausübung seines Kultes
beunruhigt. – Es werden keine anderen äußeren Zeremonien oder
Kundgebungen erlaubt, als die der Staatsreligion.“
Papst Pius XII. hat dies am 6. 10. 1946 in der Ansprache ecco che gia un
anno so ausgedrückt: „Die katholische Kirche ist (…) eine vollkommene
Gesellschaft und hat als Fundament die Wahrheit des von Gott geoffenbarten
unfehlbaren Glaubens. Was im Gegensatz zu dieser Wahrheit steht, ist
zwangsläufig ein Irrtum, und dem Irrtum können nicht objektiv dieselben
Rechte zuerkannt werden, wie der Wahrheit.“ Mit einem Wort: Nur die
Wahrheit hat ein Recht und ein Recht auf Verbreitung, nie der Irrtum; auch
der Irrende hat kein Naturrecht, seinen Irrtum öffentlich zu verbreiten. Diese
Verbreitung kann und muss gegebenenfalls vom Staatschef geduldet werden,
um ein größeres Gut zu bewahren oder ein größeres Übel zu verhindern.
Auch wenn wir in der heutigen pluralistischen Gesellschaft und säkularen
Welt die Möglichkeit eines katholischen Staates faktisch als unmöglich
ansehen, so heißt dies nicht, dass ein solcher eines Tages nicht wieder
möglich sein kann. Niemand weiß, was die Zukunft bringt. Wer hätte noch
vor wenigen Jahren glauben können, dass in Russland eine ganze Bewegung
gegen die praktizierte Homosexualität und die Abtreibung sich in Gang setzt?
Noch einmal: Eine Sache sind die Prinzipien, eine andere ihre konkreten
Anwendungen in der Geschichte bzw. in der heutigen gesellschaftlichen
Lage.
Eines steht fest: Ein katholischer Staat anerkennt den Absolutheitsanspruch
Jesu Christi, wehrt des Irrtums und trägt so mächtig zum Heil der
unsterblichen Seelen bei. Wer einen solchen nach Maßgabe der konkreten
Umstände überhaupt nicht anstrebt, gießt Wasser auf die Mühle des
religiösen Relativismus in der Gesellschaft. Inwiefern hat dann noch das
Wort des ersten Papstes Geltung: „Non est in alio aliquo salus“? Inwiefern
gelten dann noch die Aussagen des Völkerapostels Paulus „Opportet illum
regnare“ (1 Kor 15,25) und „omnia per ipsum, et in ipso creata sunt; et ipse
est ante omnes, et omnia in ipso constant“ (Kol 1,16-17).
15. Wenn in Dignitatis humanae von den gebührenden Grenzen gesprochen
wird, so ist damit noch nicht automatisch das Naturrecht gemeint. Es ist dies
gewiss eine katholische Interpretation; die Neuerer und die Liberalen würden
39
die Dinge aber ganz anders sehen. In Artikel 6 Abschnitt 3 wird ausdrücklich
noch einmal gefordert, dass das Recht auf Freiheit in religiösen Dingen für
alle Bürger und religiösen Gemeinschaften anerkannt und gewahrt wird. Dies
gilt mithin auch für den Islam, den Buddhismus, Hinduismus und alle Sekten.
Natürlich ist der Mensch als Ebenbild Gottes Krone der Schöpfung. Ist dies
aber die gleiche Aussage wie in Gaudium et spes Nr. 12: „Es ist fast
einmütige Auffassung der Gläubigen und der Nichtgläubigen, dass alles auf
Erden auf den Menschen als seinen Mittel- und Höhepunkt hinzuordnen ist“?
Zwar ist in Gaudium et spes das eine oder andere Mal die Rede von der
Sünde; aber das Wort Erbsünde kommt überhaupt nie vor, der Sache nach
wird die Erbsünde in Artikel 13 behandelt, wie wir dies auch in unserer
Kritik ausdrücklich gesagt haben. Vielleicht lohnt es sich, an dieser Stelle aus
dem Schreiben von Donoso Cortés an Seine Eminenz, Kardinal Fornari, vom
19. Juni 1852 zu zitieren: „Unter der Voraussetzung, dass der Mensch nicht
in Sünde gefallen sei, ergibt sich die Leugnung – und es wird auch geleugnet
– dass der Mensch (in der Taufe) wiedergeboren wurde. Unter der
Voraussetzung, dass der Mensch nicht wiedergeboren wurde, ergibt sich die
Leugnung – und es wird auch geleugnet – der Mysterien der Erlösung und
der Menschwerdung, des Dogmas vom Fleischgewordenen Wort und des
Göttlichen Wortes selbst. Wenn man einerseits die natürliche Unversehrtheit
des menschlichen Willens voraussetzt und andererseits sich weigert,
anzuerkennen, dass es ein anderes Übel oder eine andere Sünde gebe, als
das, was die weltliche Philosophie dafür ausgibt, so folgt daraus die
Leugnung – und es wird auch geleugnet – des Einflusses der
heiligmachenden Gnade auf den Menschen und damit gleichzeitig des
Dogmas von der dritten göttlichen Person, des Heiligen Geistes. Aus allen
diesen Verneinungen ergibt sich die Leugnung des erhabenen Dogmas von
der Allerheiligsten Dreifaltigkeit, Eckstein unseres Glaubens und Fundament
aller katholischen Dogmen.
Daraus entspringt das umfassende System des Naturalismus, der den
gründlichen, allgemeinen und vollkommenen Widerspruch zu allen unseren
Glaubenssätzen darstellt. Als Katholiken glauben und bekennen wir, dass der
sündige Mensch immerwährend hilfebedürftig ist, und dass Gott ihm diese
Hilfe ständig mittels eines übernatürlichen Beistandes gewährt, in dem Seine
Liebe und Seine unendliche Barmherzigkeit zugleich in wunderbarer Weise
wirksam sind. Für uns ist das Übernatürliche die Atmosphäre des
Natürlichen, das heißt: jenes schließt dieses ein und erhält es, ohne sich
fühlbar zu machen.“
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16. Wir bemängeln hier dasselbe, was wir schon in Lumen gentium
bemängelt haben, wo wir in Punkt 10 uns noch einmal um eine Antwort
bemüht haben. Es stimmt, dass der Unterschied zwischen dem hierarchischen
Priestertum und dem allgemeinen Priestertum der Laien in Lumen gentium
10,19 herausgehoben wird. Aber sowohl in Lumen gentium wie auch in
Presbyterorum ordinis ist die Reihenfolge verdreht.
17. Das Kirchenrecht des Jahres 1917 stellt im Kanon 1013 folgendes fest:
„Matrimonii finis primarius est procreatio atque educatio prolis; secundarius
mutuum adiutorium et remedium concupiscentiae.“ Es geht also um einen
Primär- und einen Sekundärzweck; beide Ziele können unmöglich
gleichgeordnet sein. Diese nämliche Ordnung stellt auch Pius XI. in der
Enzyklika Casti conubii vom 31. 12. 1930 heraus. Dort heißt es: „Die erste
Stelle unter den Gütern der Ehen nimmt also das Kind ein“ (Heilslehre der
Kirche Nr. 1649). Selbst Johannes Paul II. hält an dieser Ordnung noch fest
in der Nr. 14 der Enzyklika Familiares consortio. Man lese übrigens zu
diesem Thema den ausgezeichneten Vortrag von Prof. Roberto de Mattei, der
diesem Dokument beigelegt ist.
In geradezu skandalöser Weise fordert dagegen das Konzil in Gaudium et
spes Nr. 50, die Eltern müssten eine ganze Litanei von Bedingungen erfüllen,
bevor sie einem weiteren Kind das Leben schenken: „Hierbei müssen sie auf
ihre eigenes Wohl wie auch auf das ihrer Kinder – der schon geborenen oder
zu erwartenden – achten; sie müssen die materiellen und geistigen
Verhältnisse der Zeit und ihres Lebens zu erkennen suchen und schließlich
auch das Wohl der Gesamtfamilie, der weltlichen Gesellschaft und der
Kirche berücksichtigen.“
Nachtrag
Wir möchten noch einen wichtigen Kritikpunkt unserer ursprünglichen
Abhandlung an dieser Stelle anfügen:
In Gaudium et spes, Artikel 22, Abschnitt 2 heißt es: „Denn er, der Sohn
Gottes, hat sich in seiner Menschwerdung gewissermaßen mit jedem
Menschen vereinigt.“ Ist diese Behauptung, so wie sie steht, aufrecht zu
halten? Hat sich Christus wirklich schon aufgrund seiner Menschwerdung
mit jedem Menschen vereinigt? Geschieht diese Vereinigung nicht vielmehr
durch die Taufe und vor allem die heilige Eucharistie auf der sakramentalen
Ebene, durch Glaube, Hoffnung und Liebe vonseiten des Menschen? Hier
scheint uns das Tor zur Allerlösung geöffnet zu sein.
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Priesterausbildung im 3. Jahrtausend
Am 1. Mai dieses Jahres haben wir unseren Seminarfilm ins Internet
gesetzt und im Laufe des Sommers alle Pfarrer in Deutschland, deren
Email-Adresse wir auffinden konnten, auf diesen aufmerksam gemacht.
Lesen Sie hier das entsprechende Anschreiben und aus den vielen
Rückantworten vier charakteristische Beispiele:
Grüß Gott, Herr Pfarrer,
bitte erlauben Sie mir, Sie auf einen Film des Priesterseminars Herz Jesu in
Zaitzkofen bei Regensburg, ein Haus der Priesterbruderschaft St. Pius X.,
aufmerksam zu machen.
Er wurde vor kurzem ins Netz gestellt und kann unter
https://www.youtube.com/watch?v=P2eos9nIv4g aufgerufen werden.
In diesem begleitet der Zuschauer einen Priesteramtskandidaten zum Weihealtar
des Jahres 2014. Der 34 min lange Streifen will ein Wegweiser sein, wie die
Kirche ihre heutige schwere Krise überwinden kann. Jedenfalls gibt er Einblick
in unser Wollen und Tun.
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Pfarrangehörige, insbesondere junge
Leute, auf den Film aufmerksam machten.
Mit freundlichem, mitbrüderlichem Gruß,
Pater Franz Schmidberger
Regens
Hochwürdiger Herr Regens,
lieber Mitbruder,
ich danke Ihnen für den Hinweis auf den Film, gerne gebe ich den
Hinweis auf ihn weiter und werde ihn sicher in der Jugendgruppe zeigen
und besprechen.
Im Gebet verbunden und mit guten Wünschen
N.N., Pfarrer
Sehr geehrter Herr Regens Schmidberger,
mein Pfarramt hat den Hinweis zum Youtube-film „Priesterausbildung
im 3. Jahrtausend“ bekommen. Ich habe reingeschaut, doch nach ein
paar Minuten durchzappen musste ich aufhöre. Ich bin geschockt, dass
das sowas unter dem Deckmantel unserer Kirche möglich ist.
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Was Sie da liefern ist eine Zumutung. Sie vermitteln ein Priesterbild,
das es so nicht (mehr) gibt und meiner Meinung nach auch nicht mehr
geben soll.
Der Titel „Priesterausbildung im 3. Jahrtausend“ ist meiner Meinung
nach eine bewusste Irreführung. Der Titel müsste lauten:
Priesterausbildung wie sie vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil war.
Bitte streichen sie unsere Pfarrgemeinde aus ihrem Verteiler, wir
möchten von Ihnen keine Email und auch kein Post bekommen.
Viele Grüße
Dekan N.N.
Lieber P. Schmidberger,
den Film kenne ich bereits und habe ihn schon mehrfach empfohlen.
Glückwunsch dazu!
Schon lange habe ich das, was einen Priester ausmacht, nicht mehr so gut
dargestellt gesehen.
Leider wird es der Film aus bekannten Gründen trotzdem nicht schaffen, vom
„Zentrum für Berufungspastoral“ verlinkt zu werden …
Gottes Segen für Ihren Dienst!
Oremus Pro Invicem
N.N.
Pfarrer
Was hat Römische Weltkleidung mit Jesus Christus zu tun?
Schweißlappen am Arm ist doch nichts Liturgisches oder einfach
Schwachsinn.
Werft diese alten Züpfe weg und mach die „Kirche nicht so eng und
gar nicht Christlich
M.f.G
Pfarrer
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TERMINE 2015
November
Montag
23. 11.
Treffen für Priesterfreunde
Beginn:
10.15 Uhr
Ende: gegen 16.30 Uhr
Zaitzkofen
TERMINE 2016
Februar
Dienstag
Mittwoch
2.2.
3.2.
Einkleidung und Tonsur
Niedere Weihen
Zaitzkofen
Zaitzkofen
Donnerstag
11.2.
Treffen für Priesterfreunde
Beginn:
10.15 Uhr
Ende: gegen 16.30 Uhr
Zaitzkofen
INHALT
Vorwort .............................................................................................................. 1
Inständiges Bittgesuch an den Papst .................................................................. 2
Gebetsaufruf zur Synode ................................................................................... 5
Die Synode und die „schändlichen Leidenschaften“ ......................................... 7
Weiter dem Abgrund entgegen ........................................................................ 13
Blinde und Führer von Blinden ....................................................................... 16
Die Völkerwanderung ...................................................................................... 16
Diskussion über einige Konzilstexte................................................................ 18
Priesterausbildung im 3. Jahrtausend............................................................... 42
Herausgegeben von:
Priesterseminar Herz Jesu  Zaitzkofen 15  D-84069 Schierling
Tel. 09451 94 31 90  Fax 09451 94 31 910  [email protected]
www.priesterseminar-herz-jesu.de
Bankverbindung:
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BLZ 750 620 26
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