Nr. 39 Rundbrief an unsere Priesterfreunde im deutschen Sprachraum Oktober 2015 Zaitzkofen, am Fest des hl. Erzengels Michael, 29. September 2015 Hochwürden, lieber Mitbruder, der Priesterrundbrief Nr. 39 beschäftigt sich mit all den aktuellen Vorgängen in der Kirche und in der Gesellschaft, angefangen bei der Synode über Ehe und Familie, über die steigende Zahl der Kirchenaustritte, von der Diskussion über gewisse Aussagen des II. Vatikanischen Konzils bis hin zum Asylantenansturm. Er dürfte insofern für Sie von besonderem Interesse sein. Überzeugen Sie sich selbst davon und melden Sie sich schon bald für das nächste Treffen unserer Priesterfreunde am Montag, dem 23. November hier in Zaitzkofen an. Mit brüderlichem Gruß in Christo und Maria, Ihr Pater Franz Schmidberger Regens INSTÄNDIGES BITTGESUCH AN DEN PAPST von Bischof Bernard Fellay Heiliger Vater, mit größter Unruhe verfolgen wir um uns herum den fortschreitenden Niedergang in der Ehe und in der Familie, die Ursprung und Grundlage einer jeden menschlichen Gesellschaft sind. Dieser Verfall beschleunigt sich gegenwärtig in starkem Maß, insbesondere durch die legale Unterstützung der unmoralischsten und lasterhaftesten Verhaltensweisen. Das Gesetz Gottes wird heute sogar in seiner natürlichen Ausformung öffentlich mit Füßen getreten, die schwersten Sünden vermehren sich in dramatischer Weise und schreien zum Himmel. Heiliger Vater, wir können Euch nicht verbergen, dass der erste Teil der Synode, der den „seelsorgerlichen Herausforderungen der Familie im Zusammenhang mit der Evangelisierung“ gewidmet war, uns in Angst und Schrecken versetzt hat. Wir haben Behauptungen von Personen, die in kirchlicher Würde stehen – die sich auf Eure Unterstützung berufen, ohne dass dem widersprochen würde -, gelesen und gehört, die so sehr der Wahrheit widersprechen, die so sehr im Gegensatz zur klaren und beständigen Lehre der Kirche bezüglich der Heiligkeit der Ehe stehen, dass unsere Seele zutiefst beunruhigt worden ist. Was uns noch mehr beunruhigt sind gewisse Worte aus Eurem Munde, die verstehen lassen, dass es eine Entwicklung der Lehre gäbe, um auf die neuen Notwendigkeiten des christlichen Volkes zu antworten. Unsere Beunruhigung rührt daher, dass der hl. Pius X. in der Enzyklika Pascendi eine solche Angleichung des Dogmas an die angeblichen zeitgenössischen Notwendigkeiten verurteilt hat. Pius X. und Ihr, Heiliger Vater, haben die Fülle der geistlichen Gewalt zu lehren, zu heiligen und zu leiten im Gehorsam Christus gegenüber empfangen, der das Haupt und der Hirte der Herde zu allen Zeiten und an allen Orten ist, und dessen treuer Stellvertreter der Papst auf dieser Erde sein muss. Der Inhalt einer dogmatischen Verurteilung kann im Laufe der Zeit nicht zu einer erlaubten pastoralen Praxis werden. Gott, der Urheber der menschlichen Natur, hat die Einheit zwischen Mann und Frau auf Beständigkeit hin angelegt im Hinblick auf das Weiterbestehen des Menschengeschlechtes. Die Offenbarung im Alten Testament belehrt uns in völlig offenkundiger Weise über die Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe als der Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, die direkt von Gott 2 eingesetzt ist, und dass die wesentlichen Charakterzüge durch ihn dem freien Verfügungsrecht des Menschen entzogen sind, um unter einem ganz besonderen göttlichen Schutz zu stehen: „Du sollst nicht begehren die Frau deines Nächsten“ (Ex 20,17). Das Evangelium belehrt uns, dass Jesus selbst kraft seiner höchsten Autorität die Ehe endgültig wiederhergestellt hat, die durch die Verderbnis der Menschen in ihrer ursprünglichen Reinheit entstellt worden ist: „Was Gott verbunden hat, das soll der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,6). Es ist der Ruhm der katholischen Kirche, die menschliche und göttliche Wirklichkeit der Ehe durch all die Jahrhunderte hindurch gegen Wind und Wetter trotz aller Verlockungen, Drohungen und Versuchungen verteidigt zu haben. Sie hat immer das Banner der Treue hochgehalten - selbst wenn verdorbene Menschen sie allein wegen diesem Motiv verlassen haben -, das Banner der Treue, der Reinheit und der Fruchtbarkeit, welche die wahre eheliche und familiäre Liebe kennzeichnen. Beim Herannahen des zweiten Teils der Synode, die sich der Familie widmet, halten wir es im Gewissen für unsere Pflicht, dem Apostolischen Stuhl die schlimmsten Ängste zum Ausdruck zu bringen, die uns erfassen im Gedanken an „Schlussfolgerungen“, die aus diesem Anlass heraus vorgeschlagen werden könnten, falls diese zum großen Unglück einen neuen Angriff gegen die Heiligkeit der Ehe und der Familie darstellten, eine neue Schwächung des Standes der Ehepaare und des häuslichen Heimes. Wir hoffen aus ganzem Herzen, dass die Synode im Gegenteil ein Werk wahrer Gerechtigkeit vollbringe, indem sie zum Wohl der Seelen die vollständige und heilbringende Lehre bezüglich der Ehe den Menschen ins Gedächtnis ruft. Wir sind uns in den gegenwärtigen Umständen vollkommen bewusst, dass die Personen, die in ungeordneten ehelichen Verhältnissen eingebunden sind, seelsorgerlich mit mitfühlendem Verständnis aufgenommen werden müssen, um ihnen das überaus erbarmungsreiche Antlitz des Gottes der Liebe zu zeigen, das die Kirche die Menschen erkennen lässt. Indes stellt das Gesetz Gottes, Ausdruck seiner ewigen Liebe für die Menschen, in sich selbst das höchste Erbarmen für alle Zeiten, alle Personen und alle Lebenslagen dar. Folglich beten wir, dass die Wahrheit des Evangeliums über die Ehe, welche die Synode verkünden müsste, in der Praxis nicht umgangen wird durch zahlreiche „seelsorgerliche Ausnahmen“, die den wahren Sinn völlig entstellen würden oder durch eine Gesetzgebung, welche praktisch unfehlbar die wahre Tragweite beseitigen würde. Was diesen Punkt betrifft, so können wir Euch nicht verschweigen, dass die vor kurzem getroffenen kirchenrechtlichen Maßnahmen des Motu proprio Mitis iudex 3 Dominus Iesus, welche die jetzt beschleunigten Ungültigkeitserklärungen erleichtern, de facto die Tür öffnen für ein Verfahren der „Ehescheidung auf katholisch“, wenn man es auch nicht so nennt, und trotz der wiederholten Aussagen über die Unauflöslichkeit der Ehe, die sich in diesem Motu proprio finden. Diese Maßnahmen folgen der Entwicklung der Sitten unserer Zeit, ohne danach zu trachten, sie gemäß dem göttlichen Gesetz richtigzustellen. Wie könnte man hier nicht bestürzt sein angesichts des Loses der Kinder, die in diesen im Eilverfahren ungültig erklärten Ehen geboren worden und die die traurigen Opfer der „Wegwerfkultur“ sind? Im 16. Jahrhundert verweigerte Papst Clemens VII. Heinrich VIII. von England die Scheidung, die dieser verlangte. Der Papst hielt angesichts der Drohung des anglikanischen Schismas gegen jeden Druck die unantastbare Lehre Christi und seiner Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe aufrecht. Wird man nunmehr seine Maßnahme in einem „kirchenrechtlichen Reueakt“ als missbilligt ansehen müssen? Überall in der Welt sind in letzter Zeit zahlreiche Familien mutig aufgestanden gegen Zivilgesetze, welche die natürliche und christliche Familie untergraben und öffentlich zu schändlichen Verhaltensweisen ermutigen, welche der elementarsten Moral widersprechen. Kann die Kirche jene, die bisweilen auf ihre eigenen Kosten und immer unter Spott und Hohn, diesen so notwendigen und gleichzeitig schwierigen Kampf führen, im Stich lassen? Dies würde ein katastrophales Gegenzeugnis darstellen und wäre für diese Personen eine Quelle des Ekels und der Entmutigung. Die Männer der Kirche müssen ihnen im Gegenteil aus ihrer Sendung heraus eine klare und begründete Unterstützung zuteilwerden lassen. Heiliger Vater, um der Ehre unseres Herrn Jesus Christus willen, zum Trost der Kirche und aller katholischen Gläubigen, für das Wohl der Gesellschaft und der ganzen Menschheit, flehen wir Euch also in dieser entscheidenden Stunde an, in der Welt ein Wort der Wahrheit, der Klarheit und der Festigkeit erklingen zu lassen für die Verteidigung der christlichen und selbst der einfachen menschlichen Ehe, zur Unterstützung ihrer Grundlagen, nämlich der Verschiedenheit und der Komplementarität der Geschlechter, als Stütze für ihre Einheit und Unauflösbarkeit. Wir flehen Euch kindlich an, ein Wort verlauten zu lassen, welches von wirksamen Maßnahmen begleitet ist und das Eure tatkräftige Unterstützung der katholischen Familie zeigt. 4 Wir vertrauen diese demütige und inständige Bitte der Schirmherrschaft des hl. Johannes des Täufers an, der für die öffentliche Verteidigung der Heiligkeit und der Einheit der Ehe gegen eine zivile Autorität, die durch eine Ärgernis erregende „Wiederverheiratung“ sich schändlich gab, das Martyrium auf sich genommen hat; wir flehen den Vorläufer an, Eurer Heiligkeit den Mut zu geben, im Angesicht der Welt die wahre Lehre bezüglich der natürlichen und christlichen Ehe den Menschen ins Gedächtnis zu rufen. Am Fest der Sieben Schmerzen Mariens, den 15. September 2015 +Bernard FELLAY Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X. Quelle: dici.org Gebetsaufruf zur Synode Liebe Gläubige, vom 4. – 25. Oktober 2015 tagt in Rom die Bischofssynode zum Thema Ehe und Familie. Die Zeichen stehen auf Sturm. Tiefe Spaltungen im Kardinalskollegium und im Episkopat werden in dieser Frage sichtbar. Weitreichende Entscheidungen bezüglich der Ehemoral und der Identität der christlichen Familie werden fallen. Die Beratungen, Auseinander-setzungen und Beschlüsse werden aber auch schwerwiegende Konsequenzen für die Kirche selbst mit sich bringen. Darum rufen wir Sie alle ab sofort bis zum Christkönigsfest zum inständigen Gebet in Ihren Familien und in den Kapellen, zum eifrigen Kommunionempfang in diesem Anliegen, zu großen und kleinen Opfern auf. Es geht um die Ehre Gottes; es geht um die Rettung der Ehemoral und der christlichen Familie. Es geht um das Heil der Seelen. Beten wir darum mit der ganzen Kirche: „Allmächtiger Gott, schaue nicht weg von Deinem Volke, das in der Trübsal zu Dir ruft, sondern um der Ehre Deines Namens willen, eile gnädig den Bedrängten zu Hilfe. Durch Christus, unseren Herrn. Zaitzkofen, am Fest des hl. Erzengels Michael 29. September 2015 P. Franz Schmidberger 5 Kommuniqué des Generalhauses zur Beichtjurisdiktion Kommuniqué des Generalhauses der Priesterbruderschaft St. Pius X. zum Brief des Papstes Franziskus anlässlich des herannahenden Heiligen Jahres (1. September 2015) Die Priesterbruderschaft St. Pius X. hat durch die Presse die Verfügungen von Papst Franziskus anlässlich des kommenden Heiligen Jahres vernommen. Im letzten Abschnitt seines Briefes, den er an den Erzbischof Rino Fisichella, den Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung richtet, schreibt der Heilige Vater: „[Ich] bestimme […] in der Zwischenzeit in eigener Verfügung, dass diejenigen, die während des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit das Sakrament der Versöhnung bei den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. empfangen, gültig und erlaubt die Lossprechung von ihren Sünden erlangen.“ Die Priesterbruderschaft drückt dem Obersten Hirten für seine väterliche Geste ihren Dank aus. In der Verwaltung des Bußsakramentes hat sie sich immer und mit völliger Sicherheit auf die außerordentliche Jurisdiktion, wie es die Normae generales des Kanonischen Rechtes festhalten, gestützt. Aus Anlass dieses Heiligen Jahres will Papst Franziskus, dass alle Gläubigen, die bei den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. beichten möchten, dies ohne jede Beunruhigung tun können. In diesem Jahr der Umkehr liegt es den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. am Herzen, mit neuem Großmut ihrem Amt als Beichtvater zu obliegen, indem sie dem Beispiel des unermüdlichen Einsatzes, das der hl. Pfarrer von Ars allen Priestern gegeben hat, folgen. Menzingen, den 1. September 2015 6 Die Synode und die „schändlichen Leidenschaften“1 von Pater Christian Thouvenot 11. September 2015 DICI ist ein Informationsorgan, das katholisch sein will. Bei diesem Anspruch widerstrebt es ihm, Themen aufzugreifen, von denen der hl. Paulus wollte, dass sie unter Christen nicht einmal erwähnt werden: „Nehmt Gott zum Vorbild als seine geliebten Kinder. Wandelt in der Liebe, wie auch Christus uns geliebt und sich für uns als Opfergabe hingegeben hat, Gott zum lieblichen Wohlgeruch. Unzucht oder irgendwelche Unreinheit soll bei euch nicht einmal genannt werden. So ziemt es sich für Heilige“ (Eph 5,1-3). Während der große Apostel in seinen Schülern Christus nachbildet, kann er nicht dulden, dass sich unter ihnen noch Sklaven der fleischlichen Leidenschaften und des Geistes der Begierlichkeit finden: „Davon seid fest überzeugt: kein Lüstling oder Unreiner oder Habgieriger – das heißt Götzendiener – hat Anteil am Reiche Christi und Gottes“ (ibid 5,5). Und doch hat die heutige Welt seit langem die entwürdigendsten Perversionen übernommen und das Schicksal, das Sodoma und Gomorrha vorbehalten war, vergessen.2 So verbreiten sich die Päderastie, die Bestialität und zahlreiche andere geschlechtliche Perversionen in der modernen Gesellschaft, und dies in dem Maße, als die Schamhaftigkeit, die Treue, die Enthaltsamkeit und alle Tugenden, die imstande sind, die Begierlichkeit zu mäßigen, den Rückzug angetreten haben. Gegen das Naturgesetz und das göttliche Gesetz Angesichts der Angriffe gegen die christliche Ehe, und jetzt auch gegen die natürliche Ehe (die auf Dauer angelegte Verbindung eines Mannes und einer Frau zu einem häuslichen Heim im Hinblick darauf, Kindern das Leben zu schenken und sie zu erziehen), erinnert die katholische Kirche unermüdlich an die Wahrheit und die Moral des Evangeliums: „Gebt euch keiner Täuschung hin! Unzüchtige, Götzendiener, Ehebrecher, Lüstlinge, Röm 1,26 Die Zerstörung von Sodoma und Gomorrha ist im Buch Gen 18 und 19 aufgezeichnet. 7 1 2 Knabenschänder, Diebe, Habsüchtige, Trunkenbolde, Gotteslästerer, Räuber werden am Reich Gottes keinen Anteil haben“ (1 Kor 9,10). Die Sünde der Homosexualität stellt eine schwerwiegende Unordnung dar; ihre spezifische Handlung wird durch die Heilige Schrift eingereiht unter „die Sünden, die zum Himmel schreien“, unter demselben Rechtstitel, wie der Mord oder die Bedrückung der Witwe und des Waisen. Die Sünden, die zum Himmel schreien, sind jene, deren Boshaftigkeit und in besonderer Weise ihre Störung der gesellschaftlichen Ordnung, die sie hervorrufen, schon auf dieser Erde nach der gerechten Strafe vonseiten Gottes rufen.3 Dies zeigt die Schwere der Sünde der Homosexualität auf, die indes banalisiert und sogar ermutigt wird durch alle möglichen Organismen und alle möglichen Propagandamittel. Man denke an die Vereine „LGTB“, an die Filme, an die Mode, an die Umzüge und Paraden („Gaypride“), die jedes Jahr die Straßen der Weltstädte überschwemmen. Die katholische Kirche entgeht nicht dem Druck, der vonseiten der lasterhaften Welt und ihrer verdorbenen Sitten auf sie ausgeübt wird. Bis jetzt war es ihr gelungen, das widernatürliche Wesen und die Schändlichkeit dieser Art von Sünde immer wieder ins Gedächtnis zu rufen. Der neue Katechismus aus dem Jahr 1992 konnte noch in seiner Nummer 2357 schreiben: „Die Kirche stützt sich auf die Heilige Schrift, die solche Handlungen als schwere Verirrungen ansieht4; die Tradition hat stets erklärt, dass die « homosexuellen Handlungen (…) ihrer wesentlichen und unerlässlichen Zuordnung beraubt sind »5. Sie stehen dem Naturgesetz entgegen. Sie verschließen den Geschlechtsakt der Weitergabe des Lebens. Sie gehen auch nicht aus einer affektiven und geschlechtlichen Komplementarität hervor. Sie können keinesfalls in irgendeiner Weise gutgeheißen werden.“ Tiefe Spaltungen zwischen den Synodenvätern Die Vorbereitung der Synode über die Familie hat in paradoxer Weise den Verbreitern und Streitern für die Banalisierung der Homosexualität eine Plattform eingeräumt. Am 13. Oktober 2014 hat der ungarische Kardinal Péter Erdö, Generalrelator der Synode, sich auf einen entsprechenden Text berufen, der in einem vor 200 Journalisten veröffentlichten Dokument P. Dominikus Prümmer OP, Handbuch der Moraltheologie, Herder 1961, Band 1, Nr. 360 4 Vgl. Gen 19,1-29; Röm 1,24-27; 1 Kor 6,9-10; 1 Tim 1,10 5 Glaubenskongregation, Erklärung „Persona humana“, 29. Dezember 1975, Nr. 8 8 3 enthalten ist. Es trägt den Titel Relatio post desceptationem und spricht von den Gaben und Qualitäten, die homosexuelle Personen „in die christliche Gemeinschaft einbringen können“ (Relatio Nr. 50). Die Synode verwirft einerseits jegliche Gleichstellung mit der Ehe zwischen Mann und Frau, wie auch den internationalen Druck zugunsten der Gender-Ideologie (Nr. 51), andererseits nimmt die Synode „zur Kenntnis, dass es Fälle gibt, wo die gegenseitige Unterstützung bis zum Opfer eine kostbare Hilfe für das Leben der Partner ist“! (Nr. 52). Während dieser selben Pressekonferenz präzisierte Bischof Bruno Forte, Sondersekretär der Synode und wahrscheinlich Urheber der Ärgernis erregenden Paragraphen folgendes: „Ich glaube, dass das Dokument positive Aspekte aufzudecken sucht, die man als Element im Innern dieser Verbindungen findet. Es ist einfach, eine Sache zu verwerfen; aber es ist eine Übung der intellektuellen Ehrlichkeit und der spirituellen Liebe, alles anzuerkennen und als Wert herauszustellen, was positiv ist, selbst im Innern dieser Erfahrungen.“ So verkündet die Kirche zum ersten Mal in ihrer Geschichte auf offiziellem Weg das Willkommensein homosexueller Personen als solcher. Die Herausforderung besteht hinfort nicht mehr in der Bekehrung und dem Aufruf zu Buße, zum Kampf gegen die ungeordneten und sündhaften Hinneigungen, sondern in der Bereitschaft, „diese Personen willkommen zu heißen und ihnen einen Raum der Brüderlichkeit in unseren Gemeinschaften sicherzustellen“ (ibid Nr. 51), während sie doch den Tatsachen nach und öffentlich in dieser Art von Laster leben. Das Ärgernis war riesengroß und die Reaktionen auf diesen Zwischenbericht ließen nicht lange auf sich warten. Mgr. Stanislas Gadecki, Erzbischof von Poznan und Präsident der Bischofskonferenz Polens, der am 13. Oktober von Radio Vatikan befragt wurde, fürchtet sich nicht zu erklären: „Dieses Dokument ist unannehmbar.“ Auch die afrikanischen Bischöfe haben ihre tiefe Ablehnung zum Ausdruck gebracht: Kardinal William Fox Napier, Erzbischof von Durban, hat sich auf Twitter entschieden gegen die Artikel über die Homosexualität geäußert, worauf Kardinal Walter Kasper in einem Gespräch mit Journalisten geantwortet hat, die afrikanischen Bischöfe „sollten uns nicht sagen, was zu tun ist“. – Einige Monate später kommt Kardinal Napier auf die herablassende Verachtung von Kardinal Kasper zu sprechen, der „behauptet, die afrikanischen Bischöfe sind zu sehr den Tabus unterworfen, und zu zurückhaltend, um die Frage der Polygamie und der Ehe zwischen Personen des selben Geschlechtes anzugehen“… Jedenfalls bemühte sich der Schlussbericht der Synode am 18. Oktober, das Feuer zu löschen, indem er die Kunst eines Kompromisses gebrauchte. Man konnte hören, dass der Paragraph über die Homosexuellen zur Abstimmung 9 gestellt worden war und 118 Ja-Stimmen und 62 Nein-Stimmen bekommen hatte. Pater Federico Lombardi, der Leiter des Pressebüros des Heiligen Stuhles, sah sich gezwungen herauszustellen, dass „diesen Paragraphen zur Mehrheit zugestimmt worden war, selbst wenn sie nicht die qualifizierte erforderliche Mehrheit erreicht haben“. Daher hat Papst Franziskus gewünscht, dass die verworfenen Paragraphen ebenfalls veröffentlich werden sollten „im Hinblick auf die Fortsetzung der Diskussion“. Selbst wenn der Text gemäß Pater Lombardi „kein Dokument des Lehramtes oder der kirchlichen Disziplin ist“, so stellt er doch ein großes Problem dar. Wie konnte ein widernatürliches Verhalten, das innerlich der richtigen Hinordnung entbehrt, so positiv dargestellt werden? Wie kann eine Sünde, die zum Himmel schreit, eine geschlechtliche Hinordnung werden, die imstande ist, Gaben und Qualitäten (welche?) in die christliche Gemeinschaft einzubringen? Und was bedeutet schließlich dieses kaum verhüllte Lob des Opfers zwischen homosexuellen Personen? Wird man so weit gehen, diese „kostbare Hilfe für das Leben der Partner“ zu vergleichen mit der Treue und der Unterstützung der Eheleute in der Ehe? Dies wäre eine jene „gotteslästerlichen Annäherungen“ zwischen dem Evangelium und der Revolution, welche Pius X. vor mehr als einem Jahrhundert verurteilt hat.6 Wie können Kirchenmänner positive Werte oder den Gegenstand der Erbauung in solchen Lastern finden, die immer sündhafte Verhältnisse sind? Mgr. Huonder wird von seinen Mitbrüdern missbilligt Am 31. Juli 2015 hat ein Schweizer Bischof mutig die Morallehre der Kirche auf diesen Gebieten im Verlauf eines Vortrags mit dem Titel „Die Ehe, Geschenk, Sakrament und Sendung“ ins Gedächtnis gerufen. Mgr. Vitus Huonder, Bischof von Chur, ergriff in Fulda in Deutschland im Rahmen des Forums Deutscher Katholiken das Wort. Weil er das Unglück hatte, die Heilige Schrift zu zitieren (Lev 18,22 und vor allem Lev 20, 13: „ Wenn sich ein Mann mit einem anderen Mann vergeht wie mit einer Frau, so haben beide eine Schandtat begangen. Sie sollen mit dem Tod bestraft werden), wurde der Bischof Gegenstand einer wahren „Fatwa der Massenmedien“, d.h. einer Kampagne des organisierten Drucks durch gewisse homosexuelle Lobbys, die von den Medien und mehreren Personen der Öffentlichkeit aufgegriffen wurden. Mgr. Huonder konnte noch so sehr zur Beruhigung aufrufen und präzisieren, dass er an die zehn anderen Stellen der Heiligen Schrift aus dem Alten und Neuen Testament angeführt hat, dass er einzig und allein im Wesentlichen die Lehre des Katechismus aufgegriffen, und dass er 6 Brief über den Sillon, 25. August 1910 10 selbstverständlich keineswegs aufruft zur Tötung der verkommenen Menschen - alles half nichts. Der Präsident der christlich-demokratischen Partei, Christophe Darbellay, bezeichnete die Worte des Bischofs von Chur als „unannehmbar“. Schlimmer noch: Die Schweizer Bischofskonferenz missbilligte in Eile ihren Mitbruder im Bischofsamt, der einen Prozess an den Hals gehängt und Morddrohungen bekam. Der Vorsitzende dieser Bischofskonferenz, Mgr. Markus Büchel, Bischof von St. Gallen, erklärte sich zu freuen „über jede Beziehung, in der die Partner sich gegenseitig annehmen als von Gott geliebte Kinder“ (sic). Und er fügte hinzu: „Unsere gegenwärtigen Kenntnisse über die Homosexualität als affektiver Einsatz und als nicht frei gewählte geschlechtliche Neigung, waren in der biblischen Epoche unbekannt.“ So hat die Kirche heute die Aufgabe, die homosexuellen Personen auf ihrem Lebensweg zu begleiten: „Ein Weg, auf dem sie ihre besondere Form der Beziehungen und ihre Geschlechtlichkeit zu einem Bestandteil ihres Lebens machen können“ (sic). Man kann die Anerkennung und den Segen dieser Art von Vereinigungen nicht besser vorbereiten. Umso mehr, als der Präsident der Bischofskonferenz hinzufügt, dass die Kirche „eine neue Sprache finden muss, die der jeweiligen Lage und den Personen angemessen ist“.7 Schließlich erklärte Mgr. Charles Morerod, Bischof von Genf, Freiburg und Lausanne, der Zeitung Le Temps vom 12. August 2015, „die Tatsache, homosexuell zu sein, vor allem wenn dies ohne persönliche Wahl so sei, sei weder ein Verbrechen noch eine Sünde“. Und er fügt erklärend hinzu, dass die Mehrzahl der homosexuellen Personen sich einfach als solche entdeckt haben, ohne freie Wahl, und dass sie also ohne moralische Verantwortung sind. Die Geschichte wird aufzeichnen, dass man bis zum 21. Jahrhundert warten musste, damit Kirchenmänner theologisch versuchen, die schändlichsten Verhaltensweisen zu rechtfertigen. Mgr. Morerod behauptet, die christliche Moral könne nur in ihrer Ganzheit durch jene geübt werden, die den Glauben haben; aber er vergisst ins Gedächtnis zu rufen, dass selbst ohne den Glauben alle Menschen über die Richtigkeit ihrer Hinneigungen urteilen können. Was ist aus dem Naturgesetz geworden? Die Tugend der Keuschheit, die ein Teil der Kardinaltugend der Mäßigkeit ist, würde also nicht alle Menschen, die den Vernunftgebrauch haben, verpflichten? 7 Cath.ch – APIC, 9. August 2015 11 Was wird auf der nächsten Synode geschehen? Kirchenmänner verkennen nunmehr die Aufgaben ihres Amtes, und dies aus Menschenfurcht oder Feigheit, auch unglücklicherweise ermutigt durch die Worte von Papst Franziskus, der dazu aufruft, einen Beweis des Willkommens und des Erbarmens gegenüber Homosexuellen an den Tag zu legen („Wenn eine Person gay8 ist und den Herrn mit gutem Willen sucht, wer bin ich, um zu urteilen?“9), Gefangene des ,Konzilsgeistes‘, der einen neuen Humanismus verkünden wollte, gegründet auf dem Kult des Menschen und der Person10. Sie scheinen das Bestehen der allerelementarsten natürlichen Moral zu vergessen, als wäre es nutzlos, unseren Zeitgenossen die guten Sitten zu predigen, da soundso viele unter ihnen den Glauben nicht mehr annehmen. Es kommt dazu, wie der hl. Paulus die Römer belehrt, dass ohne den Glauben an Jesus Christus alle Menschen in der Sünde und unter der Drohung des göttlichen Zornes sind. Die gegenwärtige Welt, die ihren Heiland verworfen hat, sein Gesetz der Liebe und seine Gebote, ist in das schändlichste Heidentum zurückgefallen, jenes, das der Völkerapostel ohne Furcht beschreibt als „schändliche Leidenschaften: Ihre Weiber verkehrten den natürlichen Verkehr in den widernatürlichen. Ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in ihrer wilden Gier zueinander. Männer trieben Schamloses mit Männern und empfingen so an sich die verdiente Strafe für ihre Verirrung“ (Röm 1, 24-27).11 Sind aber jene schuldig, die sich diesen Leidenschaften überlassen, dann „sind jene, die solchen, die solches tun, Beifall spenden“ (ibid 1,32), noch Dieses englische Wort bezeichnet einen Homosexuellen. Pressekonferenz vom 28. Juli 2013 10 Vgl. Paul VI., Rede anlässlich des Abschlusses des II. Vatikanischen Konzils am 7. Dezember 1965: „Die Religion des Gottes, der sich zum Menschen gemacht hat, ist der Religion (denn es ist eine) des Menschen begegnet, der sich zu Gott gemacht hat. (…) Erkennt ihn wenigstens dieses Verdienst zu, ihr modernen Humanisten, die ihr auf den übernatürlichen Charakter der höchsten Dinge verzichtet, und wisset unseren neuen Humanismus anzuerkennen: Auch wir haben, mehr als jeder andere, den Kult des Menschen.“ 11 Der Katechismus von Pius X. stellt die Bosheit der Sünde der Unkeuschheit so dar: „Sie ist eine sehr schwere und verabscheuungswürdige Sünde vor Gott und den Menschen; sie würdigt den Menschen zum Tier herab, treibt ihn zu vielen anderen Sünden und Lastern und zieht die schrecklichsten Strafen in diesem und im anderen Leben nach sich.“, Kompendium der christlichen Lehre von Papst Pius X., 1981, Mediatrix-Verlag Wien, S. 157, Nr. 425. 12 8 9 schuldiger. Denn „wehe, die ihr Böses gut und Gutes böse nennt! Die ihr Finsternis zu Licht macht und Licht zu Finsternis“ (Is 5,20)! Möge die kommende Synode unter der Autorität des Obersten Hirten den Rauch Satans vertreiben, der das Licht des Glaubens und der Vernunft verdunkelt. In erster Linie gilt das Wort Christi den Hirten der Herde: „Ihr seid das Licht der Welt. Eine Stadt, die auf einem Berg liegt, kann nicht verborgen bleiben. Auch zündet man kein Licht an und stellt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter. Dann leuchtet es für alle im Hause“ (Mt 5, 14-15). Quelle: http://www.dici.org/documents/le-synode-et-les-passions-dignominie-1/ Weiter dem Abgrund entgegen Die Kirche in Deutschland nähert sich in den letzten Tagen und Wochen in raschem Schritt der Apostasie, d.h. dem völligen Aufgeben des Glaubens. Hier die Tatsachen: Die Bischöfe haben am 27. April d. J. beschlossen, das Arbeitsrecht in den Diözesen dem Zeitgeist anzupassen und künftig geschiedene „Wiederverheiratete“ wie auch praktizierende Homosexuelle und Lesben in den kirchlichen Dienst voll zu integrieren. Allein die Diözesen Regensburg und Eichstätt haben sich diesem verderblichen Programm nicht angeschlossen. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken gab am 9. Mai bei seiner Zusammenkunft in Würzburg eine Empfehlung für die kommende Bischofskonferenz, die im Oktober in Rom tagen wird, ab. Die Hauptpunkte sind diese: 1. Eine grundsätzliche Anerkennung von sündhaften Lebensgemeinschaften, wie eingetragene Partnerschaften oder anderen Lebensgemeinschaften außerhalb der sakramentalen Ehe. Wörtlich heißt es: „Zugleich achten wir die Lebensgemeinschaften, in denen für uns wichtige Werte verwirklicht werden: verlässliche Verantwortung füreinander, Treue in der Beziehung, Weggemeinschaft in Verbindlichkeit. (…) Unter Familie verstehen wir auch nichteheliche Formen von verbindlich gelebter Partnerschaft.“ 13 2. Im Gegensatz zum Auftrag Christi, alle Völker in der unveränderlichen Lehre zu unterrichten und sie zu seinen Jüngern zu machen, fordert das Zentralkomitee ein Weiterentwickeln der Lehre, d.h. ein Abrücken von der ewigen Wahrheit im Dialog mit den Gläubigen: „Die kirchliche Lehre muss im Dialog mit den Gläubigen unter Einbeziehung ihrer jeweiligen Lebenswelt weiterentwickelt werden.“ 3. Im Gegensatz zur ständigen Lehre der Kirche, insbesondere vorgetragen durch Papst Pius XI. in der Enzyklika Casti conubii vom 31.12.1930, durch Papst Pius XII. in seiner Ansprache an die katholischen Hebammen Italiens am 29.10.1951, in der Enzyklika Mater et Magistra von Papst Johannes XXIII. vom 15. Mai 1961, in der Enzyklika Humanae vitae von Papst Paul VI. vom 25.7.1968, selbst noch im II. Vatikanischen Konzil in Gaudium et spes Nr. 50 und noch in der Enzyklika Familiares consortio von Papst Johannes Paul II. vom 22. November 1981 verlangt das Zentralkomitee „eine Neubewertung der Methoden der künstlichen Empfängnisregelung“. Hinfort soll das sündhafte Verhalten der Menschen normative Kraft sein, nicht mehr das Gesetz Gottes. 4. Weiter schlägt es die kirchliche Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren vor: „Eine Weiterentwicklung von liturgischen Formen, insbesondere Segnungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften“ und „die vorbehaltlose Akzeptanz des Zusammenlebens in festen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.“ Der hl. Paulus fällt im ersten Kapitel des Römerbriefes ein ganz anderes Urteil: „Deshalb gab Gott sie [die Heiden] gottschändlichen Leidenschaften preis: Ihre Weiber verkehrten den natürlichen Verkehr in den widernatürlichen. Ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in ihrer wilden Gier zueinander. Männer trieben Schamloses mit Männern und empfingen so an sich die verdiente Strafe für ihre Verirrung.“ 5. Schließlich sollen alle geschiedenen „Wiederverheirateten“ zu den Sakramenten zugelassen werden: „Eine Einbindung von Ehepartnern, die nach einer Scheidung in einer zweiten Zivilehe leben, in das kirchliche Leben sowie auf der Grundlage einer fundierten Gewissensentscheidung auch ihre Zulassung zu den Sakramenten.“ Auch hier können und müssen wir das Urteil des Völkerapostels Paulus anführen: „Wer daher unwürdig dieses [eucharistische] Brot ißt oder den Kelch des Herrn trinkt, der versündigt sich am Leibe und Blute des Herrn. (…); der ißt und trinkt sich das Gericht.“ (1 Kor 11,27-29) 14 Besserwisserisch, eigensinnig und arrogant will folglich das Zentralkomitee die Seelen ins Verderben stoßen. Wie kann man bei solchen Forderungen die Aussagen in der Erklärung ernstnehmen, „Im Zentralkomitee der deutschen Katholiken“ sei „seit jeher die Stärkung der Familie und die Anwaltschaft für ihre Interessen in Politik und Kirche ein wichtiges Arbeitsfeld“? Kardinal Marx hat das Zentralkomitee wegen Punkt 4 gerügt. Hat er vergessen, dass, wer Wind sät, Sturm erntet? Mit der Entscheidung der Bischöfe und der deutschen Oberlaien sind wir einen guten Schritt dem Abgrund nähergekommen, nämlich einer autokephalen deutschen Nationalkirche, deren Funktionäre selber in das Himmelreich nicht eintreten wollen und es jenen verschließen, die hinein wollen (Mt 23,13). Darf es einen da wundern, wenn die weltliche Gesellschaft das in die Praxis umsetzt, was Bischöfe und Zentralkomitee den Grundsätzen nach zugestehen bzw. einführen? In Baden Württemberg ist durch die grün-rote Landesregierung ein radikaler kultureller und sozialer Umerziehungsvorgang im Gang, der Sodoma und Gomorrha bei weitem übertrifft. In der Stadt Wien wurden die Bilder auf den Ampeln der Fußgängerübergänge gemäß der Gender-Ideologie neu gestaltet: Überall sind hinfort schwule und lesbische Paare dargestellt. Natürlich geht diese Neuanschaffung auf Kosten der Steuerzahler, wie auch die Zentralkommissionsfunktionäre von den Kirchensteuern leben. Und jetzt stellt das einst so katholische Irland, die Insel der Heiligen, die Homoverbindungen mit der Ehe gleich! Usquequo Domine – wie lange noch, o Herr? Zaitzkofen, den 26. Mai 2015 P. Franz Schmidberger Regens 15 Blinde und Führer von Blinden Nach Angabe der deutschen Bischöfe sind im Jahre 2014 217.716 Katholiken aus der Kirche ausgetreten, 20 % mehr als im Jahr zuvor, die höchste Zahl überhaupt. Woher dieser Anstieg? Der Grund ist einfach: Der Glaube ist in vielen Seelen, vielleicht sogar in den meisten Taufschein-Katholiken in Deutschland, erstorben. Die dürren Äste fallen vom Baum, selbst ohne den Sturm der Missbrauchsskandale des Jahres 2010. Da hilft auch kein Franziskus-Effekt, der ehedem Schönrederei oder Selbsttäuschung oder beides zusammen ist. Welche Folgerung ziehen die deutschen Bischöfe aus dieser alarmierenden Entwicklung, allen voran ihr Vorsitzender, Kardinal Marx? Rufen sie zu Gebet und Buße auf, organisieren sie Volksmissionen, richten sie Glaubenskurse ein, bieten sie Glaubensunterweisung über das Internet an, klagen sie sich selbst ihres Versagens an und bitten um Entschuldigung, wie sie es sonst so gerne für andere tun? Nichts von alledem, nichts, absolut nichts. Ihnen geht es darum, die Geschiedenen „Wiederverheirateten“ zur Kommunion zuzulassen – dies ist in Deutschland inzwischen gängige Praxis, und man will diese auch der kommenden Synode aufoktroyieren -, den Sodomiten einen Ehrenplatz in der Kirche einzuräumen und die vorkonziliare Religionspraxis zu verhindern, zu bekämpfen, auszuschließen. Sie sind Blinde und Führer von Blinden (Mt 15,14) – wenn auch nicht alle, so doch die meisten. „Wenn aber der Blinde den Blinden führt, fallen beide in die Grube.“ Dieses Schicksal wird sie spätestens beim Gerichte Gottes ereilen. Zaitzkofen, am Fest der hl. Büßerin Maria Magdalena 22. Juli 2015 P. Franz Schmidberger Die Völkerwanderung Ist die gegenwärtige Masseninvasion Mitteleuropas ein Zufall? Wir glauben es nicht. Sie hat vielmehr ihre mehr oder minder offenkundigen Gründe. Zählen wir einige davon auf. 1. Der westliche Liberalismus hat in Europa ein geistiges Vakuum geschaffen. Ein Vakuum bleibt aber nie als solches bestehen, es zieht 16 außerhalb Liegendes an. So zieht der religiöse und moralische Verfall jene Völker an, die, wenn auch einem falschen und gefährlichen Glauben verpflichtet, diesen doch bis in die letzte Konsequenz leben, wie dies eben beim Islam der Fall ist. 2. An der Mittelmeerküste zwischen Genua und Nizza liegt die Geburtsrate pro Frau bei 0,6 Kindern, im gegenüberliegenden Marokko und Algerien bei 6 Kindern. In den Ländern Mitteleuropas insgesamt ist es nicht viel besser, so in Deutschland, Italien, Frankreich und Spanien. Dabei sind in den entsprechenden statistischen Erhebungen die kinderreichen Einwandererfamilien aus Algerien in Frankreich und aus der Türkei in Deutschland schon mit eingerechnet. 3. Es gibt Kräfte, die an einer systematischen Zerstörung der letzten Reste des christlichen Erbes in Europa arbeiten. Was ist leichter, als durch einen solchen Zustrom von vor allem jungen islamischen Männern das Christentum auszuhebeln? Hier und dort hört man, dass das Geld für die Schleuser aus den USA fließt und die französischen Behörden in den Ländern Nordafrikas die Massenflucht mit organisieren. Saudi-Arabien bietet der Bundesrepublik Deutschland wohl keine Flüchtlingshilfe an, wohl aber den Bau von 250 Moscheen. Menschen, die inmitten dieses Chaos zu Besonnenheit aufrufen, wie der ungarische Präsident Orban, werden als Rechtsradikale verschrien. Dabei sind die Massenmedien gleichgeschaltet. 4. Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, dass es diese nämlichen antichristlichen Kräfte sind, die Bürgerkriege im Irak und in Syrien entfesselt haben, welche jetzt einen Teil der heutigen Asylanten in die Flucht getrieben haben. Wer hat vor einigen Jahren den sogenannten „arabischen Frühling“ inszeniert? Wer hat den Irak unter Saddam Hussein mit dem Vorwand angegriffen, er besitze Massenvernichtungsmittel, was sich in der Folge als falsch, als Lüge entpuppt hat? Als dieser Tage Russland in der UNO die Resolution einbrachte, die IS als terroristische Gruppe einzustufen, scheiterte der Antrag am Widerstand der USA Obamas. Werfen wir noch kurz einen Blick auf die Folgen dieser Masseninvasion. Kurzfristig stehen die Asylanten, meist junge Männer, da ohne Arbeit, ohne Kenntnis unserer Sprache, ohne das geringste Interesse an einer Integration. Schwere soziale Unruhen kann man für die nahe Zukunft sich an der Hand abzählen. Längerfristig gesehen werden die angestammten Europäer sich in ein neues Europa mit der Scharia integrieren müssen. Frau Aydan Özoguz (*31.5.1967 in Hamburg, deutsche Politikerin, seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages, seit Dezember 2011 stellvertretende 17 Bundesvorsitzende der SPD, seit Dezember 2014 Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration) sagt unverblümt, dass die Europäer sich in Zukunft täglich ihre Rechte erstreiten müssen. Beten wir darum mit der ganzen Kirche gegen deren Verfolger: „Wir bitten Dich, o Herr: Zermalme den Hochmut unserer Feinde und wirf nieder ihren Trotz mit Deiner mächtigen Hand. Durch Christus, unseren Herrn.“ Zaitzkofen, am Fest des hl. Erzengels Michael 29. September 2015 P. Franz Schmidberger Diskussion über einige Konzilstexte Vor kurzem haben wir mit einem Bischof einen Austausch geführt über einige fragwürdige Texte des II. Vatikanischen Konzils. Lesen Sie hier die Argumentation beider Seiten nach. ANMERKUNGEN BZW. DUBIA ZU EINIGEN DOKUMENTEN DES II. VATIKANISCHEN KONZILS 29. Januar 2015 Vorbemerkung In den folgenden Ausführungen beschränken wir uns auf die Dokumente als solche und abstrahieren folglich vom Konzils(un)geist mit seiner fragwürdigen subjektivistischen und existenzialistischen Philosophie, mit seinem völlig illusorischen Fortschrittsglauben und dem Fehlen der Kreuzestheologie, wie dies in besonderer Weise in der Pastoralkonstitution Gaudium et spes in Erscheinung tritt. Auch ist unsere Aufzählung keineswegs erschöpfend; vielmehr haben wir nur die uns am wichtigsten erscheinenden Punkte herausgegriffen. Auch wird in diesen Überlegungen die Autorität des Konzils oder einzelner Dokumente nicht erörtert. Nur so viel sei angemerkt: Noch nie hat ein Konzil seine Verlautbarungen klassifiziert in Konstitutionen, Dekrete und Erklärungen. Allein dies wirft Fragen bezüglich der Verbindlichkeit der Texte auf. (1) 18 I. „Sacrosanctum Concilium“: Die Konstitution über die Liturgie Die Umsetzung dieser Konstitution gehen weit über den Text hinaus: Nirgends ist beispielsweise in der Konstitution die Rede von der Handkommunion, nirgends wird die Zelebration versus populum erwähnt oder gar gefordert. Nr. 36 § 1 und 2 lassen verstehen, dass der Gebrauch der Muttersprache in der Liturgie sehr beschränkt bleiben soll; sie soll gemäß Artikel 54 „besonders in den Lesungen und im Allgemeinen Gebet“ Verwendung finden. Von einer Verwendung im eigentlichen Opfergottesdienst und insbesondere im Kanon ist nirgends die Rede. Nr. 50 spricht von einer Überarbeitung des Messritus, aber nicht von seiner Neuschöpfung – abgesehen vom Ritus für die Konzelebration (Artikel 58). (2) In Artikel 101 § 1 heißt es „Gemäß Jahrhunderte alter Überlieferung des lateinischen Ritus sollen die Kleriker beim Stundengebet die lateinische Sprache beibehalten“. Nr. 89 d sieht vor, dass die Prim wegfallen soll. Diese findet sich indes schon in der Regel des hl. Benedikt († 547) und entspricht demgemäß praktisch einer immerwährenden Tradition in der Kirche. Sie ist darüber hinaus ein überaus schönes Morgengebet vor Beginn des Tagwerkes. Wir erlauben uns die Frage, ob nicht mit der Nr. 33 der Anfang einer Verschiebung vom Opfergottesdienst zu einem Wortgottesdienst bzw. zur katechetischen Unterweisungen gegeben ist. Diese Akzentverschiebung wird dann in Nr. 35 noch sichtbarer. In der Nr. 47 wäre weit deutlicher zu unterscheiden zwischen dem Opfer als solchem, nämlich der Darbringung des Leibes und des Blutes Christi selbst an den himmlischen Vater und den Früchten, insbesondere der hl. Kommunion, die aus dem Opfer fließt. Nach Artikel 107 ist das liturgische Jahr erneuerungsbedürftig; aber nirgends ist die Rede von einer Zerschlagung und einem Ersatz durch einen Drei-Jahres(3) Zyklus. Artikel 110 schränkt praktisch das Fasten auf den Karfreitag ein, mit der Möglichkeit, es auf den Karsamstag auszudehnen. Ist dies nicht ein Bruch mit einer die ganze Kirchengeschichte durchziehenden christlichen Praxis? Mit dem Ausdruck „Tisch des Wortes Gottes“ in Artikel 51 ist die Grundlage gelegt für eine falsche Dialektik zwischen Wort und Sakrament. Die Artikel 37-40 sind die Quelle für alle möglichen Exzesse und Missbräuche in der sogenannten Inkulturation. Der Begriff paschale mysterium, der wesentlich auf die Mysterientheologie Odo Casels zurückgeht, läuft wegen diesem Ursprung Gefahr, das eucharistische Opfer vor allem als eine Vergegenwärtigung der Auferstehung Christi zu sehen, während dieses in Wirklichkeit allein die sakramentale Darstellung des 19 Leidens des Herrn ist. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. hat dazu eine (4) wichtige Studie vorgelegt12. Fügen wir noch den Artikel 7 als unbedingt präzisionsbedürftig an: Man kann in der Tat in den Text hineinlesen, dass die sakramentale Gegenwart Christi mit der Kraft Christi in den übrigen Sakramenten, mit der Gegenwart in seinem Wort oder jener, „wo zwei oder drei versammelt sind“ (Mt 18,20) in (5) seinem Namen auf die gleiche Stufe gestellt wird. II. Die dogmatische Konstitution „Lumen gentium“ In Artikel 1 wird gesagt, die Kirche sei in Christus „sacramentum seu signum (6) et instrumentum (…) totiusque generis humani unitatis“. Wenn darunter verstanden wird, dass die Einheit des Menschengeschlechtes aus der Vereinigung des einzelnen Menschen mit Gott fließt, d.h. dass alle Menschen im mystischen Leibe Christi geeint sein sollen, so ist diesem Satz vollkommen zuzustimmen. Wenn aber die Kirche einfach Zeichen und Werkzeug der Einheit der Menschheit sein soll, so ist dieser Satz weder durch die Heilige Schrift, noch durch die Kirchenväter, noch durch das Lehramt der Kirche gedeckt. Artikel 8: Über das „subsistit in“ ist schon viel Tinte geflossen und wird (7) vermutlich noch viel fließen. Die vielleicht gründlichste Untersuchung zu diesem Ausdruck stammt von Herrn Dr. Wolfgang Schüler13. Falls das „subsistit in“ wirklich die Identifikation zwischen Kirche Christi und katholische Kirche ausdrücken will, so sind wir selbstverständlich einverstanden. Doch wurde in einem ersten Entwurf für diese Konstitution das est bewusst durch das subsistit ersetzt. Dazu sagte Kardinal Kasper vor einigen Jahren, dass genau diese Änderung den nachkonziliaren Ökumenismus erst möglich gemacht habe. Der frühere Kardinal Ratzinger lehnt gemäß der FAZ vom 22. 09. 2000 auf S. 51 das est aus Mystici corporis ab, da dieses eine Totaldeckung bedeute, „bei der außerhalb der katholischen Gemeinschaft nichts von Kirchlichkeit übrigbliebe. Dies aber trifft nicht zu“. Wenn nun hier und dort behauptet wird, die Erklärung Dominus Jesus aus (8) dem Jahre 2000 habe hier Klarheit geschaffen, so möchten wir anfragen, wo in dieser Erklärung die vollständige Identifikation zwischen der Kirche Christi und der katholischen Kirche zum Ausdruck gebracht wird, wie dies noch Mystici Corporis von Pius XII. aus dem Jahr 1943 tut. Auch die Erklärung der Glaubenskongregation vom 10.7.2007 schafft keine Klarheit. 12 13 Das Problem der Liturgiereform, Vereinigung St. Pius X., Stuttgart, 2001 „Zweites Vatikanisches Konzil: Segen oder Fluch?“, S. 20 ff, Sarto-Verlag 2011 20 (9) Artikel 16: „Musulmanos, (…) qui nobiscum Deum adorant unicum…“. Dieser Satz ist zumindest missverständlich. Christen und Moslems bekennen, dass es nur einen Gott gibt; sie unterscheiden sich aber vollkommen, wenn es um das Wesen dieses Gottes geht: Die Christen beten den dreifaltigen Gott der Offenbarung an, die Muslime einen ausgedachten ein-persönlichen Gott, folglich kann das nobiscum nicht stehen bleiben. Es müsste heißen: Die Muslime, die wie die Christen einen einzigen Gott anbeten oder: Die Muslime, die wie die Christen den Polytheismus verwerfen. Artikel 22: Die nota praevia behebt im Wesentlichen die Zweifel und Unklarheiten der Aussage in diesem Artikel. Besonders bedeutungsvoll scheint uns die Bemerkung in der nota praevia, das Kollegium sei nicht immer „in voller Tätigkeit“. Wir würden vorschlagen, diese Einschränkung zu präzisieren und zu sagen, das Kollegium sei mit und unter dem Papst nur in voller Tätigkeit bei Ökumenischen Konzilien. Im Übrigen ist diese angebliche doppelte Autorität ohne die Präzisierung der nota praevia eingegangen in das Kirchenrecht des Jahres 1983 (Can. 336) wie auch in den Katechismus der katholischen Kirche Nr. 877 und in das Kompendium, Frage 180. (10) Die Artikel 9-17 handeln vom Volke Gottes, danach ist die Rede von der kirchlichen Hierarchie und im Besonderen von den Bischöfen. Frage: Wird hier nicht die Ordnung vollkommen umgekehrt? Werden nicht die Gläubigen durch den priesterlichen Dienst der Hierarchie gezeugt? Die Reihenfolge könnte nahelegen, dass die Hierarchie einfach aus dem Volke Gottes hervorgeht, wie bei einer demokratischen Regierung. III. Das Ökumenismusdekret „Unitatis redintegratio“ In Artikel 3 Abschnitt 4 heißt es: „Ebenso sind diese getrennten Kirchen und Gemeinschaften trotz der Mängel, die ihnen nach unserem Glauben anhaften, nicht ohne Bedeutung und Gewicht im Geheimnis des Heiles. Denn der Geist Christi hat sich gewürdigt, sie als Mittel des Heiles zu gebrauchen, deren Wirksamkeit sich von der der katholischen Kirche anvertrauten Fülle der Gnade und Wahrheit herleitet“ – so die Übersetzung von Rahner-Vorgrimler. Besser übersetzt müsste es heißen: „Der Geist Christi weigert sich nicht…(uti non renuit)“, was freilich an der Sache nicht viel ändert. Mit getrennten Kirchen und Gemeinschaften sind wohl die Orthodoxen, dann aber auch alle Gemeinschaften protestantischer Prägung gemeint. Frage: Kann man wirklich von Kirchen sprechen? Sind die Orthodoxen eine Schwesterkirche zur katholischen Kirche? Wohl haben sie das Weihesakrament, das hl. Messopfer und die sieben Sakramente; aber sie haben sich zu ihrem eigenen Unglück 21 vom Stuhl Petri und der katholischen Kirche getrennt, leben also im Schisma. Noch weit weniger kann man von den protestantischen Gemeinschaften als Kirchen sprechen, da ihnen jegliche Sakramentalität abgeht. Es wäre also zunächst einmal der Begriff Kirchen ersatzlos zu streichen. Sodann erhebt sich die Frage, ob diese Gemeinschaften wirklich vom Geiste Christi als Mittel des Heiles gebraucht werden. Wir leugnen diese Aussage simpliciter, auch wenn sie in der Folge eine Einschränkung erfährt: „deren Wirksamkeit sich von der der katholischen Kirche…“. Wenn Orthodoxe und Protestanten einzelne Elemente der Wahrheit und der Gnade besitzen, so gehören diese rechtmäßiger Weise der katholischen Kirche an; sie haben sie unrechtmäßiger Weise bei ihrer Trennung mitgenommen. Jedenfalls sind diese Gemeinschaften als solche niemals Mittel des Heiles, weil sie gerade in ihrer Trennung dem Heiligen Geist widerstehen. Ohne Zweifel kann sich ein Protestant retten, wenn er im error invincibilis ist. Aber er rettet sich dann eben in seiner Gemeinschaft, niemals durch seine Gemeinschaft, weil man sich eben nur durch Christus und durch die von ihm gestiftete Kirche retten kann (vergl. Joh 14,6). Im Artikel 7 wird die Schuld an der Trennung der Christen Katholiken und Protestanten in gleicher Weise zugeschrieben. Frage: Sind mögliche psychologische oder pädagogische Fehler der Kirche im 11. bzw. 16. (11) Jahrhundert auf gleiche Stufe zu stellen mit Schisma und Häresie? In Artikel 11 ist die Rede von der Hierarchie der Wahrheiten innerhalb der katholischen Lehre. In der Folge haben progressive Kräfte aus dieser Aussage den Schluss gezogen, man könne die Wahrheit vom Primat Petri gegenüber den Orthodoxen, die Wahrheit vom Sühneopfer auf unseren Altären, vom Priestertum, den sieben Sakramenten einschließlich der Ehe und von der Stellung Mariens in der Heilsökonomie den Protestanten gegenüber verschweigen. 1982 hat dann die Glaubenskongregation hier erfreulicherweise Klarheit geschaffen: Es gibt nicht wichtigere oder unwichtigere Wahrheiten; vielmehr sagt Hierarchie der Wahrheiten nur aus, dass die eine Wahrheit aus der anderen fließt, z. B. die ganze Ekklesiologie aus der Christologie. Dieses Vorgehen kann und muss exemplarisch sein für die Revision gewisser Konzilsaussagen. IV. Die Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen „Nostra aetate“ Der ganze Text ist schwer fehlerhaft, indem er das antichristliche und selbst dämonische Element in den nichtchristlichen Religionen verschweigt. Die Ausführung über den Islam erscheint uns gerade auch im Hinblick auf die heutigen Auseinandersetzungen als blauäugiges Wunschdenken ohne jeden 22 Bezug auf den Koran mit seinem Aufruf zum Kampf gegen die „Ungläubigen“, d.h. die Christen und die Juden (Artikel 3). In Artikel 2 wird vom Hinduismus verschwiegen, dass er Tausende und Millionen von Göttern hat. Besonders irrtümlich ist die Aussage über den Buddhismus, nämlich dass in ihm „ein Weg gelehrt werde, auf dem die Menschen mit frommem und vertrauendem Sinn (…) zur höchsten Erleuchtung zu gelangen vermögen (… ad summam illuminationem pertingere valeant)“. Diese Aussage macht den Missionsauftrag der Kirche wenigstens in Bezug auf den Buddhismus zunichte. Es müsste also heißen, dass der Buddhismus dies von sich behauptet mit einer weiteren Anmerkung, dass er überhaupt keinen persönlichen Gott kennt und sein Ziel nicht die Fülle des Glückes in der Anschauung des dreifaltigen Gottes ist, sondern das Nirwana, das Nichts. Gemäß dem Konzil kommt man durch eigene Bemühung oder vermittels höherer Hilfe (vel propriis conatibus vel superiore auxilio innixi) zu dieser höchsten Erleuchtung. Von welcher höheren Hilfe ist (12) hier die Rede, wenn es keinen persönlichen Gott gibt? V. Die dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei verbum“ (13) Hier muss in Kapitel 7 und 8 in besonderer Weise bedauert werden, dass die zwei Quellen der Offenbarung, nämlich Schrift und Tradition, nicht deutlich angegeben werden. In Artikel 8 ist dazuhin von einem Anwachsen der apostolischen Überlieferung die Rede im Gegensatz zur Lehre der Kirche, nach der die apostolische Überlieferung mit dem Tode des letzten Apostels abgeschlossen ist. Etwas anderes ist es, wenn die Kirche und der einzelne Christ durch das Wirken des Heiligen Geistes tiefer in diese apostolische Überlieferung eindringen. Das Anwachsen ist folglich in diesem Sinn zu präzisieren, wie es auch vom I. Vatikanischen Konzil verstanden worden ist, dass seinerseits das Commonitorium des hl. Vinzenz von Lérins zum Zeugen anruft (DH 3020). VI. Die Erklärung über die Religionsfreiheit „Dignitatis humanae“ (14) Klären wir zunächst den Begriff: Wenn unter Religionsfreiheit verstanden wird, jeder Mensch könne gemäß seiner subjektiven Einsicht selber seine Religion wählen, jeder könne nach seiner Façon selig werden, dann ist diese Auffassung von der Kirche immer verurteilt worden, und auch das II. Vatikanische Konzil widerspricht dem in Dignitatis humanae Nr. 1, wo es heißt „Alle Menschen sind ihrerseits verpflichtet, die Wahrheit, besonders in dem was Gott und seine Kirche angeht, zu suchen und die erkannte Wahrheit 23 aufzunehmen und zu bewahren“. Aber nicht darum geht es bei der Erklärung über die Religionsfreiheit des II. Vatikanischen Konzils, sondern um das Verhältnis des Staates bezüglich nichtchristlicher Religionen und nichtkatholischer Bekenntnisse im öffentlichen Bereich. Und auch in diesem Sinn hat die Kirche die Religionsfreiheit immer verurteilt. Es geht also nicht um irgendeinen Zwang vonseiten des Staates oder der Gesellschaft, den katholischen Glauben anzunehmen; dies verbietet ausdrücklich der Kanon 1351 des CIC 1917. Die Verurteilung der Kirche betrifft auch nicht das forum internum des einzelnen Menschen, nicht einmal den privaten Bereich des einzelnen Bürgers, falls nicht die Rechte Dritter betroffen sind. Der fragwürdige Satz der Erklärung in Artikel 2 lautet: „Das Vatikanische Konzil erklärt, dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, dass alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl vonseiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, so dass in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen – innerhalb der gebührenden Grenzen – nach seinem Gewissen zu handeln.“ Mit den Päpsten Pius VI. bis Pius XII. einschließlich widersprechen wir der Behauptung, niemand dürfe gehindert werden, öffentlich nach seinem Gewissen zu handeln. Diese Behauptung, so wird gesagt, fließe aus der Würde der menschlichen Person, sei also ein Naturrecht, ein negatives Recht, d. h. nicht gehindert zu werden. Allen anderen Aussagen des Satzes stimmen wir voll zu. Auch sind wir ganz damit einverstanden, dass den anderen Religionen und Bekenntnissen im öffentlichen Bereich Toleranz eingeräumt werden kann, um ein größeres Gut zu wahren oder ein größeres Übel zu verhindern, wie Papst Leo XIII. ausführt, und dies nach klugem Ermessen der Autoritäten im Staat. Diese Toleranz kann sogar als bürgerliches Recht in Gesetzesform verankert werden. Doch nie und nimmer handelt es sich hier (15) um ein Naturrecht. Führen wir dazu die Zeugnisse der Päpste an: Verurteilung der Religionsfreiheit Die Päpste haben die Religionsfreiheit von ihrem ersten Auftreten an immer wieder verurteilt. So bezeichnete Pius VI. im Brief Quod aliquantulum vom 10.3.1791 an die französischen Bischöfe in der Nationalversammlung die Religionsfreiheit als ein „monströses Recht“: „In dieser Absicht errichtet man als ein Recht des in Gesellschaft lebenden Menschen diese absolute Freiheit, die nicht nur das Recht sichert, bezüglich 24 seiner religiösen Meinung nicht beunruhigt zu werden, sondern auch jene Freizügigkeit gewährt, in religiöser Hinsicht alles zu denken, zu sagen, zu schreiben und sogar ungestraft drucken zu lassen, was die ungeordnetste Einbildung eingeben mag – ein monströses Recht, das indessen nach der Meinung der Versammlung aus der allen Menschen natürlichen Gleichheit und Freiheit hervorgehen soll.“ Pius VII. verurteilte in seinem Apostolischen Brief Post tam diurnitas an den Bischof von Troyes die durch die Verfassung von 1814 gewährten „Kult- und Gewissensfreiheit“ und bezeichnete sie als Häresie: „Eben dadurch, dass man die Freiheit aller Kulte ohne Unterschied errichtet, verwechselt man die Wahrheit mit dem Irrtum und stellt die heilige und unbefleckte Braut Christi, die Kirche, außerhalb derer es kein Heil geben kann, auf eine Stufe mit den häretischen Sekten und sogar mit der jüdischen Treulosigkeit (laut Pius XII. sollte es Unglauben heißen). Außerdem duldet und begünstigt man, indem man den häretischen Sekten und ihren Religionsdienern Förderung und Schutz verspricht, nicht nur ihre Personen, sondern auch ihre Irrtümer. Das ist implizit die unheilvolle und auf immer beklagenswerte Häresie, die der hl. Augustinus mit folgenden Worten erwähnt: ,Sie behauptet, dass alle Häretiker auf dem guten Wege sind und die Wahrheit sagen, eine so monströse Absurdität, dass ich nicht glauben kann, dass eine Sekte sie wirklich bekennt.‘“ Gregor XVI. verurteilte durch seine Enzyklika Mirari vos vom 15.8.1832 den von Félicité de Lamennais vertretenen Liberalismus: „Aus dieser vergifteten Quelle, dem Indifferentismus, erfließt diese falsche und absurde Maxime oder besser dieser Wahnsinn, dass man einem jeden Gewissensfreiheit verschaffen und verbürgen muss, eine der ansteckendsten Irrlehren, welcher jene absolute und zügellose Meinungsfreiheit den Weg bahnt, die sich zum Ruin der Kirche und des Staates überall in Ausbreitung befindet und welche manche Menschen… sich nicht scheuen als Vorteil für die Religion darzustellen. ,Kein ärgerer Tod für die Seelen, als die Freiheit des Irrtums‘, sagte der hl. Augustinus.“ Pius IX. spricht in Quanta cura vom 8.12.1864 von einer Freiheit des Verderbens: „Entgegen der Lehre der Schrift, der Kirche und der Kirchenväter scheuen sie sich nicht zu behaupten, dass ,die beste Regierung die ist, wo man der (öffentlichen) Gewalt nicht das Amt zuerkennt, die, welche die katholische Religion verletzen, durch den Zwang der Strafen im Zaum zu halten, es sei 25 denn, dass die öffentliche Ruhe es erfordert‘. … Nun aber bedenken sie nicht, … dass sie ,eine Freiheit des Verderbens‘ predigen…“ Im Syllabus wurden unter Pius IX. folgende Irrtümer verurteilt: 77. In unserer Zeit ist es nicht mehr von Nutzen, dass die katholische Religion als einzige Religion des Staates betrachtet wird unter Ausschluss aller anderen Kulte. 78. Daher hat in einigen katholischen Ländern das Gesetz mit Recht dafür gesorgt, dass die Ausländer, die dorthin kommen, dort die öffentliche Ausübung ihrer speziellen Kulte genießen. 79. Es ist falsch, dass die bürgerliche Freiheit für alle Kulte und die allen gewährte Vollmacht, offen und öffentlich alle ihre Gedanken und alle ihre Meinungen zu bekunden, die Völker leichter in die Verderbnis der Sitten und des Geistes stürzen und die Pest des Indifferentismus verbreiten. Wichtige Enzykliken von Leo XIII. sind Immortale Dei vom 1.11.1885 über die christliche Staatsordnung und Libertas praestantisimum vom 20.6.1885 über die wahre Freiheit und die liberalen Irrtümer. Pius X. verurteilte in der Enzyklika Vehementer nos vom 11.2.1906 die Trennung von Kirche und Staat. Pius XI. erließ die wichtige Enzyklika Quas primas vom 11.12.1925 über das Königtum Christi mit Einführung des Christkönigsfests. Noch Pius XII. vertrat die traditionelle Lehre z. B. in der Ansprache Ecce che gia un anno vom 6.10.1946: „Die katholische Kirche ist … eine vollkommene Gesellschaft und hat als Fundament die Wahrheit des von Gott geoffenbarten unfehlbaren Glaubens. Was im Gegensatz zu dieser Wahrheit steht, ist zwangsläufig ein Irrtum und dem Irrtum können nicht objektiv dieselben Rechte zuerkannt werden wie der Wahrheit.“ Schlussfolgerung: Über 150 Jahre hinweg (seit der Französischen Revolution) haben die Päpste die Religionsfreiheit einmütig verurteilt, und zwar mit den stärksten Ausdrücken. Zudem darf man nicht vergessen, dass die Kirche sich in ihrer ganzen Geschichte nie von solchen Prinzipien leiten ließ. 26 Fassen wir das Gesagte in einer Übersicht zusammen: Forderungen an einen katholischen Staat: 1. Schutz und Förderung der einzig wahren Religion, nämlich der katholischen Kirche. 2. Andere Religionen werden allenfalls geduldet, im höchsten Fall kann ihnen ein bürgerliches Recht eingeräumt werden; aber sie haben nie ein Naturrecht. 3. Das Naturrecht wird in der Verfassung und Gesetzgebung beachtet; z. B. gibt es keine Ehescheidung, keine Pornographie, keine Abtreibung, keine Kontrazeptiva, die Sonn- und Feiertage sind geschützt, Gotteslästerung wird bestraft. 4. Die Kirchenfeste sind staatliche Feiertage. 5. Die höheren Staatsbeamten werden nur unter Katholiken gewählt. 6. Die Regierung nimmt an öffentlichen Gotteshuldigungen der Kirche teil, wie z. B. an der Fronleichnamsprozession. 27 Antwort auf Einwände: In der Erklärung heißt es, dass die Religionsfreiheit gewährt werden soll „innerhalb der gebührenden Grenzen“. Diese Einschränkung ist unbestimmt und auch unzureichend. An ihrer Stelle müsste mindestens das Gemeinwohl, das bonum commune, treten, wobei dann aber ganze Passagen des folgenden Textes eine Änderung erfahren müssten. Die Verteidiger der Religionsfreiheit behaupten, der Staat sei inkompetent in religiöser Hinsicht. Der Staat wird jedoch repräsentiert vom Staatschef, also von einer konkreten Person, die gemäß dem Vatikanum I Gott erkennen kann und gemäß der Erklärung von Leo XIII. in Immortale Dei auch erkennen kann, welches die wahre Religion ist. Wenn wir die Religionsfreiheit verurteilen, dann können wir auch nicht erwarten, dass totalitäre Staaten und muslimische Staaten den Christen Religionsfreiheit gewähren. Darauf ist zu antworten, dass Wahrheit und Irrtum nicht auf die gleiche Stufe zu stellen sind, dass vielmehr allein die wahre Religion immer und überall ein Recht hat, und nicht so der Irrtum, wie Pius XII. ausführt (s.o.). Nur unser gebenedeiter Herr und die von ihm gestiftete Kirche haben immer und überall ein Recht, ein Naturrecht. Die Verurteilung der Religionsfreiheit erfolgte auch nicht aus zeitbedingten Umständen, sondern betrifft Prinzipien: Dem Schöpfer, Erhalter und Ziel aller Dinge, dem dreieinigen Gott, ist vom Menschen als Individuum und als Gesellschaftswesen immer und überall ein Kult zu erweisen, und zwar der wahre Kult. Man kann die Lehre der Kirche so zusammenfassen: Die Wahrheit hat immer ein Recht, der Irrtum kann und muss bisweilen toleriert werden. Das gilt auch für die Anhänger falscher Religionen in der öffentlichen Bekundung ihrer Religion. Der Kern der Religionsfreiheit: Die Erklärung über die Religionsfreiheit sündigt in zweifacher Hinsicht: Sie fordert von der Gesellschaft Gott gegenüber keinen öffentlichen Kult mehr und räumt den anderen, falschen Religionen ein (negatives) Naturrecht ein. Die Folgen der Religionsfreiheit: In der Folge der Erklärung der Religionsfreiheit wurden eine ganze Reihe von Staaten mit Hinweis auf diese Erklärung laisiert, so insbesondere Kolumbien, wo sich Kardinal Hoyos, damals noch Bischof, gerühmt hat, dass er bei der Regierung im Sinne der Abschaffung der katholischen Staatsreligion vorstellig geworden ist. Ebenso haben bei der Laisierung des 28 Kantons Wallis in der Schweiz die kirchlichen Autoritäten mit Hinweis auf Dignitatis humanae die Abschaffung des Artikels gefordert, der sagt, im Kanton Wallis sei die katholische Religion Staatsreligion. Darüber hinaus ist die Verbindung der Religionsfreiheit zum Agnostizismus und Atheismus nicht zu verkennen: Wenn der Staat neutral sein soll und der Staatschef die wahre Religion nicht erkennen kann, warum soll das dann nicht für den Einzelmenschen zutreffen? So führt also die Religionsfreiheit im oben dargelegten zweiten Fall, d.h. die eingeschränkte Religionsfreiheit, zur radikalen Religionsfreiheit, nämlich zum Subjektivismus, zur Diktatur des Relativismus und zur heutigen postchristlichen säkularen Gesellschaft. Es erscheint sehr schwierig, ja, sogar unmöglich, den offenkundigen Bruch in DH mit der bisherigen Lehre zu heilen. Es bedarf einer „sanatio in radice“, die sich an den von Kardinal Ottaviani beim Konzil eingebrachten Entwurf anlehnt oder diesen simpliciter übernimmt (siehe Anhang). VII. Das Dekret über Dienst und Leben der Priester „Presbyterorum ordinis“ (16) Nr. 2: Die Umkehrung der Ordnung zwischen Amtspriestertum und allgemeinem Priestertum der Laien fällt sofort ins Auge: „Jesus (…) gibt seinem ganzen mystischen Leib Anteil an der Geistessalbung, mit der er gesalbt worden ist…“. „Damit die Gläubigen zu einem Leib, in dem nicht alle Glieder denselben Dienst verrichten (Röm 12,4), zusammenwachsen, hat der gleiche Herr einige von ihnen zu amtlichen Dienern eingesetzt.“ Um jede Zweideutigkeit auszuschließen, müsste nach dem ersten Satz in Artikel 2 der Satz angefügt werden: Dabei unterscheidet sich das Priestertum aller Gläubigen vom Amtspriestertum nicht nur dem Grade, sondern dem Wesen nach. Auch ist der Amtspriester nicht der Delegierte der Gemeinde; vielmehr hat er in direkter und sakramentaler Weise am Priestertum Christi Anteil. Er allein kann weihen, segnen, das Opfer darbringen und die Sünden nachlassen. VIII. Die pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute „Gaudium et spes“ „Zusammen mit der Erklärung über die Religionsfreiheit stellt dieses Dokument in Verbindung mit den Texten über Religionsfreiheit und über die Weltreligionen eine Revision des Syllabus Pius IX., eine Art Gegensyllabus dar“, so der frühere Kardinal Ratzinger 14. Im Artikel 5 wird bewundernd vom tiefgreifenden Wandel in der Gesellschaft gesprochen. Erstaunlich ist 14 Theologische Prinzipienlehre, Erich Wewel Verlag, München 1982, S. 398 29 der Satz: „Gleichzeitig befasst sich die Menschheit in immer steigendem Maß mit der Vorausberechnung und Steuerung ihres eigenen Bevölkerungswachstums“. Liegt hier nicht eine implizite Aufforderung zur Geburtenkontrolle vor? Und müsste nicht am Ende dieses Artikels 5 ein warnender Satz stehen wie etwa: „All diese Bewegungen sind oft nicht auf das bonum commune ausgerichtet und bilden eine echte Gefahr für das Heil der Seelen.“ Insgesamt fehlt es dem ganzen Text am christlichen Heilsgeheimnis: Das Wort Erbsünde kommt nicht ein einziges Mal vor und wird der Sache nach nur kurz in Artikel 13 gestreift. Nirgends leuchtet das Kreuz Christi auf, nirgends findet man einen Aufruf zu Opfer, Buße, zu Tugend und Pflichterfüllung. Gaudium et spes ist der Botschaft von Fatima direkt entgegengesetzt. Im Artikel 12 heißt es: „Es ist fast einmütige Auffassung der Gläubigen und der Nichtgläubigen, dass alles auf Erden auf den Menschen als seinen Mittelund Höhepunkt hinzuordnen ist“. Diese Aussage ist zumindest zweideutig, insofern Gott und nicht der Mensch Mittel- und Höhepunkt aller Dinge auf Erden ist. In dieser Zweideutigkeit ist sie ein Zeuge der anthropozentrischen Wende durch das Konzil und die nachkonziliare Zeit. Es müsste also diesem Satz folgende Aussage vorangestellt werden: Ziel der gesamten Schöpfung ist die Verherrlichung des dreifaltigen Gottes und die Teilhabe des vernunftbegabten Geschöpfes an seinem inneren Glück und seiner Seligkeit. Und dann könnte es weiter heißen: Krone und Mittelpunkt der sichtbaren Schöpfung ist der Mensch als Geistwesen mit Leib und Seele. Nach der überlieferten Lehre der Kirche ist das erste Ziel der Ehe, Kindern (17) das Leben zu schenken, so die Enzyklika Casti conubi von Papst Pius XI. und mit ihr die gesamte kirchliche Lehre. Man versteht nicht, warum dann in diesem Dokument in Nr. 49 die eheliche Liebe an die erste Stelle gerückt wird, die Fruchtbarkeit in der Ehe in Nr. 50 an die zweite. Diese Verkehrung findet sich auch im CIC 1983 im Can. 1055. Dabei müssen die Eheleute gemäß dieser Nr. 50 sich lange Zeit den Kopf zerbrechen, ob sie einem weiteren Kind das Leben schenken. Wörtlich heißt es: „Hierbei müssen sie auf ihr eigenes Wohl wie auf das ihrer Kinder – der schon geborenen oder zu erwartenden – achten; sie müssen die materiellen und geistigen Verhältnisse der Zeit und ihres Lebens zu erkennen suchen und schließlich auch das Wohl der Gesamtfamilie, der weltlichen Gesellschaft und der Kirche berücksichtigen.“ Wenn man genau hinsieht, sind hier zehn Bedingungen genannt, welche die Eheleute zunächst untersuchen müssen: ihr eigenes Wohl; das der schon geborenen Kinder; das der zu erwartenden; die materiellen Verhältnisse der Zeit; die geistigen Verhältnisse der Zeit; der materiellen Verhältnisse ihres Lebens; der geistigen Verhältnisse ihres 30 Lebens; das Wohl der Gesamtfamilie; der weltlichen Gesellschaft und der Kirche. Wo ist hier noch Platz für das Vertrauen in Gottes gütige Vorsehung; wo ist hier die Ermutigung, Kindern das Leben zu schenken, die auf dieser Erde Anbeter des wahren Gottes sind und im Himmel an seiner ewigen Seligkeit teilhaben werden? Wir sind hier bereits in bedenklicher Nähe zu der Aussage: „Gute Katholiken meinten irrtümlich, sie müssten sich vermehren wie die Kaninchen.“ Um die Zweideutigkeiten zu zerstreuen, müsste folglich mindestens in dem Konzilsdokument Artikel 49 und Artikel 50 vertauscht werden. Außerdem wäre unbedingt auf die Enzyklika Humanae vitae von Paul VI. aus dem Jahr 1968 zu verweisen. In Nr. 57 werden die Christen aufgefordert, „zusammen mit allen Menschen am Aufbau einer menschlicheren Welt mitzuarbeiten“. Steht diese Aussage nicht in direktem Widerspruch zur Aufforderung des hl. Paulus im 2. Korintherbrief: „Zieht nicht mit den Ungläubigen an einem Joch! Denn was haben Gerechtigkeit und Gottlosigkeit miteinander zu tun? Was haben Licht und Finsternis gemeinsam? Wie stimmen Christus und Belial zusammen? Was hat der Gläubige mit dem Ungläubigen zu schaffen? Wie verträgt sich der Tempel Gottes mit Götzen?“ (6, 14-16). Die Aussage der Pastoralkonstitution müsste also hier etwa so geändert werden: Die Christen sind aufgerufen, soweit es an ihnen liegt, mit allen Menschen in Frieden zu leben. Darüber hinaus ist ihre erste Aufgabe, am Aufbau einer christlichen Gesellschaft, an der Verchristlichung der Welt zu arbeiten. Schlussbemerkung Wir haben in der vorliegenden Untersuchung einige Hauptpunkte der Doppeldeutigkeit und des Widerspruchs zur bisherigen Lehre der Kirche in den Konzilstexten herausgegriffen, ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Aussagen haben in Synergie mit dem Konzilsgeist wesentlich zur Krise und zum Niedergang der Kirche im Glauben, in der Lehrverkündigung und im Leben der Christen geführt. Der verstorbene Kardinal Stickler sagte einem unserer Patres eines Tages, die Texte des Konzils bedürften selbstverständlich einer Revision; die Priesterbruderschaft St. Pius X. könne an einer solchen mitarbeiten. Wir haben es auf bescheidene Weise mit diesen Zeilen versucht. Als Anhang wurde ein von der Theologischen Kommission vorgelegtes Schema einer Konstitution über die Kirche (2. Teil, 9. Kapitel: „Über die Beziehungen zwischen Kirche und Staat und über die religiöse Toleranz“) angefügt, siehe „Sie haben Ihn entthront“, Marcel Lefebvre, Stuttgart 1988, S. 253. 31 *** Einwände gegen die Kritik zu einigen Konzilsdokumenten 25. Februar 2015 1) Wir sollten uns auf die Konzilstexte konzentrieren, die nachkonziliare Entwicklung in Fragen der Liturgie hat ihre Kritik in folgenden Dokumenten erfahren: Hier sei nur auf „Mysterium Fidei“ vom 3.9.1965, auf die 5. Instruktion zur Durchführung von Sacrosanctum Concilium vom 7.5.2001, und vor allem auf „Redemtionis Sacramentum“ vom 23.4.2004 hingewiesen. 2) Von einer einheitlichen und durchgehenden Tradition des Chor- und Breviergebets kann keine Rede sein. Vgl. J. BRINKTRINE, Das römische Brevier, Paderborn 1932 – P. SALMON, L’office divin au moyen-âge (= Lex orandi 43) 1967 3) Die Fastenpraxis war nach Zeiten und Ländern sehr verschieden: es gab immer wieder „Brüche“! „Tisch des Wortes“ etc.: muss man das so negativ wie hier sehen? 4) Es hat immer und überall auch vor Vat. II Missbräuche, Fehlentwicklungen gegeben! Betreffs Mysterientheologie: Die hl. Messe ist keineswegs „allein die sakramentale Darstellung des Leidens…“ Im „Suscipe“ heißt es vielmehr: „hanc oblationem … ob memoriam … passionis, resurrectionis, et ascensionis…“ und ebenso im „Unde et memores“: „tam beatae passionis, nec non et ab inferis resurrectionis, sed et in caelos gloriosae ascensionis…“: die memoria, repraesentation bezieht sich auf das ganze Pascha-mysterium, dessen einzelne Elemente unterschieden, nicht aber getrennt werden können. 5) Wenn man den Satz zu Ende liest, heißt es da von der Gegenwart Christi: „…tum maxime (!!) in speciebus eucharisticis…“ 6) Hier sollte man den ganzen Satz lesen, dann ist das inkriminierte Verständnis ausgeschlossen. 7) Wenn Kasper das so meint, irrt er. Die Identifikation von Kirche Christi und katholischer Kirche schließt nicht aus, dass die Getrennten bei ihrem Bruch mit der Kirche Wahres und Gutes behalten haben. 8) Ich kann in den Artt. 16 und 17 von Dominus Jesus nichts anderes erkennen als diese Identifikation. Die Formulierung vom 10.7.2007 ist meines Erachtens eindeutig. 32 9) Das „nobiscum“ würde ich übersetzen: „die wie wir einen einzigen Gott anbeten“. 10) Hier sollte man bedenken, dass der ordo essendi einer und der ordo dicendi ein anderer ist. „Demokratie“ sollte man dabei nicht vermuten. 11) Es wird eindeutig zwischen Kirchen (die Sukzession und damit Sakramente haben) und Gemeinschaften (die dies nicht haben) unterschieden. Im Übrigen ist das Verhältnis zur Orthodoxie sehr vielschichtig und in der Geschichte niemals eindeutig geklärt worden. Vgl. die Konzilien von Konstanz und Florenz. In Florenz waren die Griechen gleichberechtigte Konzilsväter! Dazu „Das Konzil von Konstanz“ von Walter Kardinal Brandmüller, Bd. II 185199; 397-409 und sein Aufsatz „Martin V. und die Griechenunion“ in Studia Gratiana, Salamanca 1998. Die Protestanten werden nirgendwo „Kirchen“ genannt. Dennoc kann ihnen im Hinblick auf ihre gültige Taufe und die Ehe nicht „jegliche Sakramentalität“ abgesprochen werden. Vgl. auch die Note zum Begriff „Schwesterkirchen“ vom 30. Juni 2000 der Glaubenskongregation. A propos „Schuld an der Trennung“: das ist eine historische, keine theologische Frage. 12) Schon in der Einleitung wird der Tenor der Erklärung angegeben: die Kirche „ea imprimis hic considerat, quae hominibus sunt communia et ad mutuum consortium ducunt“. D.h. hier geht es nicht um theologische Auseinandersetzung, sondern um eine Einladung zu friedlichem Zusammenleben. All das ist zudem auch zusammen mit dem Missionsdekret „Ad gentes“ zu lesen. Im Übrigen war zur Zeit des Konzils von islamischer Aggression noch nichts zu spüren. Es ist auch zu betonen, dass das, was über die Religionen inhaltlich gesagt wird, jeweils deren eigenes Selbstverständnis wiedergibt, nicht aber eine katholische Beurteilung. Wenn man nun das genus litterarium des Textes beachtet, kommt man also nicht gemäß dem Konzil, sondern nach buddhistischer Lehre zur höchsten Erleuchtung propriis conatibus… Vgl. Notifikation zu dem Buch von J. Dupuis S.J. „Verso una teologia cristiana del pluralismo religioso“ vom 24. Januar 2001 der Glaubenskongregation. 13) Man bittet genauer zu lesen: in art. 7 wird deutlich: „qui (apostoli) in praedicatione orali, exemplis et institutionibus … tradiderunt …“ und dem, was die Apostel und Evangelisten „sub inspiratione eiusdem Spiritus Sancti … scriptis mandauerung“. Und dann: „Haec igitur Sacra Traditio et Sacra utriusque Testamenti Scriptura…“ Dann zu art. 8: Es ist nicht die Offenbarung, die „sub assistentia Spiritus Sacti in ecclesia proficit“, sondern 33 ihr Verständnis : „crescit enim tam rerum quam verborum traditorum perceptio (!!) “. 14) Davon abgesehen, dass über diesen Text durchaus diskutiert werden kann – wie mehrfach betont – darf doch gebeten werden, den ganzen (!) Text zu lesen. Was die zahlreichen päpstlichen Aussagen zum Thema anlangt, ist zu bemerken, dass diese aus ihrem je konkreten historischen Kontext zu interpretieren sind. Sie beziehen sich auf konkrete historische Situationen und sind deshalb auf heutige und künftige Verhältnisse nur cum grano salis anwendbar. Auch muss betont werden, dass es den „katholischen Staat“ nirgendwo auf Erden gibt noch geben wird. Die Argumentation des Verfassers geht von abstrakten Prinzipien aus, deren Anwendung an der Realität scheitert. Will man wirklich von Obama, Putin, Merkel und Hollande erwarten, dass diese erkennen, welche die wahre Religion ist? Ich erlaube mir, eine Predigt zum Thema beizulegen, die ich für eine Wallfahrt der Ecclesia-Dei-Gemeinschaften kürzlich gehalten habe. Noch geht die Kirche den Kreuzweg mit ihrem Herrn durch diese Welt, Golgotha ist nahe und Ostern noch (wie?) weit! Vgl. Schreiben der Glaubenskongregation v. 24. November 2002 „Über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken am politischen Leben“. 15) Es wird ausdrücklich gesagt, dass diese Religionsfreiheit „innerhalb der gebührenden Grenzen“ gilt. Ergo innerhalb des Naturrechts. D.h. z.B. dass Morde aus religiösen Gründen nicht geduldet werden dürfen. Damit erübrigt sich der weitere Absatz. Im Übrigen ist es nach wie vor in der wissenschaftlichen Diskussion umstritten, wie weit bzw. eng die Grenzen des Naturrechts zu ziehen sind. Der inkriminierte Absatz ist eine Zustandsbeschreibung, keine katholische Beurteilung der gegenwärtigen Welt. Zu art. 12: Ist nicht der Mensch als Ebenbild Gottes Krone der Schöpfung? Im Zusammenhang mit „de personae humanae dignitate“ wäre der vom Verfasser vorgeschlagene Zusatz fehl am Platz! Schließlich die Bemerkung „Das Wort Erbsünde kommt nicht ein einziges Mal vor und wird der Sache nach nur kurz in art. 13 gestreift“ unzutreffend. Wie ein Blick auf die Wortkonkordanz zeigt, ist 14 Mal in Gaudium et spes davon die Rede. 16) Dazu sagt Lumen gentium 10,19: „Sacerdotium autem commune fidelium et sacerdotium ministeriale seu hierarchicum, licet essentia et non gradu tantum (!!) differant, tamen ordinantur…“ 34 17) Die eheliche Liebe ist es, aus der die Kinder hervorgehen, nicht umgekehrt! Im Übrigen sind auch diese Aussagen im Lichte von „Humanae vitae“ zu lesen. Der Forderung des Verfassers, es wäre im Text auf „HV“ zu verweisen, konnte im Jahre 1965 noch nicht entsprochen werden! *** Antwort auf die Einwände gegen unsere Kritik an gewissen Konzilsaussagen 16. Mai 2015 Geordnet gemäß der Nummerierung der Einwände. 1. Natürlich beschränken wir uns in unseren Ausführungen auf die Texte des Konzils, wie dies abgesprochen war. Die Frage der Verbindlichkeit wurde nur beiläufig in der Vorbemerkung kurz angeschnitten und ist nirgends sonst thematisiert worden. 2. Im Punkt der lateinischen Sprache beim Offizium ist das Konzils selbst als Zeuge angeführt, welches die Kleriker auffordert, beim Offizium die lateinische Sprache beizubehalten (Art. 101 §1). Wir wollten hier lediglich auf die Diskrepanz zwischen dem Konzil und seiner Umsetzung in der Folge hinweisen. Natürlich hat das Breviergebet im Laufe der Geschichte eine Entwicklung gekannt, wie übrigens die ganze Liturgie. Es sei aber nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Prim schon in der Regel des hl. Benedikt († 547) findet. Gerade bei J. Brinktrine, Das römische Brevier, Paderborn 1932, heißt es auf S. 91, der zweite Teil der Prim findet „sich zum Teil bereits in der Regel des hl. Chrodegang von Metz († 766)“, und weiter „fast in der heutigen Form tritt er auf im Offizium des Klosters von Fleury und der Abtei St. Bavo zu Gent (vor dem 10. Jahrhundert)“. Folglich dürfen wir in Bezug auf diese Hore, die das Konzil ersatzlos gestrichen hat, sehr wohl von einer immerwährenden Tradition (immerwährend im weiten Sinn) in der Kirche sprechen. 3. Unser gebenedeiter Herr begann sein öffentliches Wirken mit den Worten: „Bekehrt euch; denn das Himmelreich ist nahe“ (Mt 4,17). Zu allen Zeiten hat die Kirche gemäß dem Beispiel Christi und seiner Lehre das Fasten geübt (Mt 4,2; 6,16; 9,15; 17,21). Die Christen haben das Fasten meist in Verbindung gebracht mit einer 40-tägigen Übung, vorgelebt durch Moses und Elias, vorgebildet durch die 40-jährige Wüstenwanderung des auserwählten Volkes. Die Kirchenväter forderten einhellig das Fasten von 35 den Jüngern Christi; der Kodex des Jahres 1917 schreibt es noch gestreng vor (Can 1252). Selbstredend gab es nach Zeiten und Ländern eine verschiedene Praxis. Das Fasten aber auf einen Tag im Jahr zu beschränken, ist ein Skandal und stößt auf vollkommenes Unverständnis bei den Christen des Ostens. Wie dialektisch „der Tisch des Wortes Gottes“ zum „Tisch des Sakramentes“ gesehen wird, stellt die postkonziliare Praxis jedermann deutlich vor Augen. 4. Wir halten daran fest: Die hl. Messe ist allein die sakramentale Darstellung des Leidens Jesu Christi am Kreuz. So lehrt es das Konzil von Trient in seiner 22. Sitzung: Christus der Herr hat „beim letzten Abendmahle, in der Nacht, da er verraten wurde, um seiner geliebten Braut, der Kirche, ein sichtbares (wie es die Natur des Menschen erfordert) Opfer zu hinterlassen, durch das jenes blutige Opfer, das einmal am Kreuze dargebracht werden sollte, vergegenwärtigt werden, sein Gedächtnis bis zum Ende der Zeiten fortdauern und dessen heilbringende Kraft für die Vergebung der Sünden, die von uns täglich begangen werden, zugewandt werden sollte“ (DH 1740). Genauso lehrt Papst Pius XII. in der Enzyklika Mediator Dei vom 20. November 1947: „Das hochheilige Opfer des Altares ist also kein bloßes und einfaches Gedächtnis des Leidens und Todes Jesu Christi, sondern eine wahre und eigentliche Opferhandlung, bei welcher der göttliche Hohepriester durch seine unblutige Hinopferung das tut, was er schon am Kreuze getan hat, sich selbst dem ewigen Vater als wohlgefälligste Opfergabe darbringend. «Es ist ein … und dieselbe Opfergabe und es ist derselbe, den jetzt durch seinen Dienst der Priester opfert und der sich selbst damals am Kreuz darbrachte, nur die Opferweise ist verschieden.» (…) Durch die Wesensverwandlung des Brotes in den Leib und des Weines in das Blut Christi ist nämlich sein Leib ebenso gegenwärtig wie sein Blut; die eucharistischen Gestalten aber, unter denen er gegenwärtig ist, versinnbilden die gewaltsame Trennung des Leibes und des Blutes. So wird das Gedächtnis seines Todes, der sich auf Kalvaria wirklich vollzogen hat, in jedem Opfer des Altares neu begangen, insofern durch deutliche Sinnbilder Jesus Christus im Opferzustand dargestellt und gezeigt wird.“ (Heilslehre der Kirche Nr. 265 -268) Nirgends ist hier die Rede von der Darstellung der Auferstehung oder der Himmelfahrt Christi. Natürlich ist der auferstandene und erhöhte Herr auf dem Altar gegenwärtig und leidet nicht mehr in der hl. Messe. Außerdem hat er durch sein Leiden die Auferstehung und die Himmelfahrt verdient. So wird logischerweise im überlieferten Ritus zweimal nach dem Leiden auch die Auferstehung und die Himmelfahrt erwähnt: Beides fließt aus dem Leiden 36 und ist sichtbares Unterpfand dafür, dass das Leiden ein Sühneopfer war. Sehr schön heißt es am Ende des Psalms 109: „De torrente in via bibet; propteria exaltabit caput – er trank aus dem Leidensbach an seinem Lebensweg; deshalb ist er erhöht worden.“ Indes werden Auferstehung und Himmelfahrt rituell nicht dargestellt. Man kann allenfalls eine rituelle Darstellung der Auferstehung in der Vermischung des Hostienpartikels mit dem Kostbaren Blut sehen. Diese Geste ist aber nicht wesentlich für das hl. Messopfer, wie es die sakramentale Trennung der Gestalten in der Doppelkonsekration zur Darstellung des Todes Christi ist. 5. Wir haben nicht gesagt, der Text stelle simpliciter die sakramentale Gegenwart Christi mit der Kraft Christi in den übrigen Sakramenten auf eine Stufe; wohl aber könne man dies so verstehen. Daran ändert auch das Ende des Satzes nicht „… tum maxime in speciebus eucharisticis…“. Diese eucharistische Gegenwart ist nämlich von anderer Art als die anderen Gegenwartsformen; sie ist nicht einfach eine Steigerung von diesen. Sonst müsste man logischerweise vor zwei oder drei im Gebet versammelten Christen mindestens eine Verneigung, wenn nicht gar eine Kniebeuge machen. 6. Auch hier sagen wir nicht, dass gemäß dem Text die Kirche notwendig Zeichen und Werkzeug der Einheit der Menschheit sei; aber diese Interpretation ist eben auch nicht auszuschließen, selbst wenn man den ganzen Satz liest. Diese doppelte Interpretationsmöglichkeit, diese Zweideutigkeit ist eben im Konzil an vielen Stellen anzutreffen und bedarf der Eindeutigmachung, um falsche Schlüsse unmöglich zu machen. 7. Natürlich haben die von der Kirche Getrennten bei ihrem Bruch Wahres und Gutes mitgenommen, das aber rechtmäßig der Kirche gehört. Wir bestreiten indes energisch, dass diese Elemente eine Kirchlichkeit darstellen. Insofern ist die Aussage des früheren Kardinal Ratzingers vom 22.9.2000 auf S. 51 der FAZ überdeutlich, wenn er sagt, das est sei abzulehnen, weil sonst außerhalb der katholischen Kirche nichts von Kirchlichkeit übrigbliebe. Man kann die Identifikation von Kirche Christi und katholische Kirche nicht deutlicher in Abrede stellen, als es hier geschehen ist. 8. Nirgends in Dominus Jesus, nirgends in der Formulierung vom 10.7.2007 der Glaubenskongregation wird die Kirche Christi mit der katholischen Kirche eindeutig identifiziert bzw. eine Totaldeckung ausgesagt. Und Kardinal Ratzinger lehnt sie ja auch gerade ab (siehe Punkt 7). 9. Die vorgeschlagene Übersetzung des nobiscum „die wie wir einen einzigen Gott anbeten“ ist zwar gut gemeint, im katholischen Sinne gedeutet, ist aber keine Übersetzung des Textes, der eben etwas anderes aussagt. Und genau 37 darum geht es ja, in dieser Kritik die fragwürdigen bzw. fehlerhaften Aussagen des Textes ausfindig zu machen. 10. Die Behandlung des Volkes Gottes an erster Stelle, der Hierarchie und im Besonderen der Bischöfe an zweiter Stelle drängt jedem logisch denkendem Menschen die Frage auf, ob die Hierarchie aus dem Volke Gottes hervorgeht. Der ordo dicendi muss dem Leser bzw. dem zu Unterrichtenden den ordo essendi klar vor Augen führen; dazu gehört auch das Verhältnis der Hierarchie zum Volk Gottes. Es ist nun einmal die Hierarchie ein instrumentum Jesu Christi, die das Volk Gottes in geistiger Vaterschaft zeugt, und nicht umgekehrt. 11. Die Note zum Begriff „Schwesterkirchen“ vom 30. Juni 2000 der Glaubenskongregation ist uns durchaus bekannt. Im Widerspruch dazu hat Papst Johannes Paul II. in der Folge diesen Begriff weiter verwendet. Die „Schuld an der Trennung“ ist per se eine historische, keine theologische Frage. Wenn aber im Konzilstext der Eindruck erweckt wird, als seien beide Teile in gleicher Art und Weise schuldig, so ist hier nicht mehr die Kirchengeschichte, sondern die Theologie angesprochen. 12. Nirgends im Text des Konzils ist gesagt, dass diese Aussagen gemacht würden von der Sicht dieser falschen Religionen aus; vielmehr macht das Konzil selbst diese Aussagen. Eine entsprechende Klarstellung, dass es sich um die Selbsteinschätzung dieser Religionen handelt, würde den Text sehr entschärfen. Was die Aussagen über den Islam betrifft, so geht es hier nicht um Aggression dieser falschen Religion, sondern um die Aussagen des Konzils: Kann man im Islam von wahrer Sittlichkeit sprechen? Sind den Konzilsvätern die Suren, die zum Angriff und selbst zur Tötung der Ungläubigen (gemeint sind Juden und Christen) aufrufen, nicht bekannt gewesen? 13. Wir nehmen den Einwand an. 14. Hier befriedigt die Erwiderung sehr wenig. Es ist nämlich keine Frage des historischen Kontexts, festzustellen, dass sowohl der einzelne Mensch wie auch die Gesellschaft Gott die notwendige Ehre erweisen müssen. Dies verlangt bereits die natürliche Vernunft, erst recht verlangt dies der Glaube. Man lese die lichtvolle Enzyklika Immortale Dei vom 1. November 1885 von Papst Leo XIII. zu diesem Thema. Weiter stellen wir fest, dass es den katholischen Staat konkret gegeben hat; man denke an das Heilige Römische Reich oder auch an das Königreich 38 Frankreich unter einem Ludwig IX. Man denke aber auch noch an das Ecuador von Garcia Moreno, an das Portugal unter Salazar oder das Spanien unter General Franco. Der Fuero de los españoles, die Charta der Rechte und Pflichten des spanischen Bürgers, sahen in Artikel 6 folgendes vor: „Bekenntnis und Ausübung der katholischen Religion, welche die Religion des spanischen Staates ist, genießen offiziellen Schutz. – Niemand wird wegen seines religiösen Glaubens oder der privaten Ausübung seines Kultes beunruhigt. – Es werden keine anderen äußeren Zeremonien oder Kundgebungen erlaubt, als die der Staatsreligion.“ Papst Pius XII. hat dies am 6. 10. 1946 in der Ansprache ecco che gia un anno so ausgedrückt: „Die katholische Kirche ist (…) eine vollkommene Gesellschaft und hat als Fundament die Wahrheit des von Gott geoffenbarten unfehlbaren Glaubens. Was im Gegensatz zu dieser Wahrheit steht, ist zwangsläufig ein Irrtum, und dem Irrtum können nicht objektiv dieselben Rechte zuerkannt werden, wie der Wahrheit.“ Mit einem Wort: Nur die Wahrheit hat ein Recht und ein Recht auf Verbreitung, nie der Irrtum; auch der Irrende hat kein Naturrecht, seinen Irrtum öffentlich zu verbreiten. Diese Verbreitung kann und muss gegebenenfalls vom Staatschef geduldet werden, um ein größeres Gut zu bewahren oder ein größeres Übel zu verhindern. Auch wenn wir in der heutigen pluralistischen Gesellschaft und säkularen Welt die Möglichkeit eines katholischen Staates faktisch als unmöglich ansehen, so heißt dies nicht, dass ein solcher eines Tages nicht wieder möglich sein kann. Niemand weiß, was die Zukunft bringt. Wer hätte noch vor wenigen Jahren glauben können, dass in Russland eine ganze Bewegung gegen die praktizierte Homosexualität und die Abtreibung sich in Gang setzt? Noch einmal: Eine Sache sind die Prinzipien, eine andere ihre konkreten Anwendungen in der Geschichte bzw. in der heutigen gesellschaftlichen Lage. Eines steht fest: Ein katholischer Staat anerkennt den Absolutheitsanspruch Jesu Christi, wehrt des Irrtums und trägt so mächtig zum Heil der unsterblichen Seelen bei. Wer einen solchen nach Maßgabe der konkreten Umstände überhaupt nicht anstrebt, gießt Wasser auf die Mühle des religiösen Relativismus in der Gesellschaft. Inwiefern hat dann noch das Wort des ersten Papstes Geltung: „Non est in alio aliquo salus“? Inwiefern gelten dann noch die Aussagen des Völkerapostels Paulus „Opportet illum regnare“ (1 Kor 15,25) und „omnia per ipsum, et in ipso creata sunt; et ipse est ante omnes, et omnia in ipso constant“ (Kol 1,16-17). 15. Wenn in Dignitatis humanae von den gebührenden Grenzen gesprochen wird, so ist damit noch nicht automatisch das Naturrecht gemeint. Es ist dies gewiss eine katholische Interpretation; die Neuerer und die Liberalen würden 39 die Dinge aber ganz anders sehen. In Artikel 6 Abschnitt 3 wird ausdrücklich noch einmal gefordert, dass das Recht auf Freiheit in religiösen Dingen für alle Bürger und religiösen Gemeinschaften anerkannt und gewahrt wird. Dies gilt mithin auch für den Islam, den Buddhismus, Hinduismus und alle Sekten. Natürlich ist der Mensch als Ebenbild Gottes Krone der Schöpfung. Ist dies aber die gleiche Aussage wie in Gaudium et spes Nr. 12: „Es ist fast einmütige Auffassung der Gläubigen und der Nichtgläubigen, dass alles auf Erden auf den Menschen als seinen Mittel- und Höhepunkt hinzuordnen ist“? Zwar ist in Gaudium et spes das eine oder andere Mal die Rede von der Sünde; aber das Wort Erbsünde kommt überhaupt nie vor, der Sache nach wird die Erbsünde in Artikel 13 behandelt, wie wir dies auch in unserer Kritik ausdrücklich gesagt haben. Vielleicht lohnt es sich, an dieser Stelle aus dem Schreiben von Donoso Cortés an Seine Eminenz, Kardinal Fornari, vom 19. Juni 1852 zu zitieren: „Unter der Voraussetzung, dass der Mensch nicht in Sünde gefallen sei, ergibt sich die Leugnung – und es wird auch geleugnet – dass der Mensch (in der Taufe) wiedergeboren wurde. Unter der Voraussetzung, dass der Mensch nicht wiedergeboren wurde, ergibt sich die Leugnung – und es wird auch geleugnet – der Mysterien der Erlösung und der Menschwerdung, des Dogmas vom Fleischgewordenen Wort und des Göttlichen Wortes selbst. Wenn man einerseits die natürliche Unversehrtheit des menschlichen Willens voraussetzt und andererseits sich weigert, anzuerkennen, dass es ein anderes Übel oder eine andere Sünde gebe, als das, was die weltliche Philosophie dafür ausgibt, so folgt daraus die Leugnung – und es wird auch geleugnet – des Einflusses der heiligmachenden Gnade auf den Menschen und damit gleichzeitig des Dogmas von der dritten göttlichen Person, des Heiligen Geistes. Aus allen diesen Verneinungen ergibt sich die Leugnung des erhabenen Dogmas von der Allerheiligsten Dreifaltigkeit, Eckstein unseres Glaubens und Fundament aller katholischen Dogmen. Daraus entspringt das umfassende System des Naturalismus, der den gründlichen, allgemeinen und vollkommenen Widerspruch zu allen unseren Glaubenssätzen darstellt. Als Katholiken glauben und bekennen wir, dass der sündige Mensch immerwährend hilfebedürftig ist, und dass Gott ihm diese Hilfe ständig mittels eines übernatürlichen Beistandes gewährt, in dem Seine Liebe und Seine unendliche Barmherzigkeit zugleich in wunderbarer Weise wirksam sind. Für uns ist das Übernatürliche die Atmosphäre des Natürlichen, das heißt: jenes schließt dieses ein und erhält es, ohne sich fühlbar zu machen.“ 40 16. Wir bemängeln hier dasselbe, was wir schon in Lumen gentium bemängelt haben, wo wir in Punkt 10 uns noch einmal um eine Antwort bemüht haben. Es stimmt, dass der Unterschied zwischen dem hierarchischen Priestertum und dem allgemeinen Priestertum der Laien in Lumen gentium 10,19 herausgehoben wird. Aber sowohl in Lumen gentium wie auch in Presbyterorum ordinis ist die Reihenfolge verdreht. 17. Das Kirchenrecht des Jahres 1917 stellt im Kanon 1013 folgendes fest: „Matrimonii finis primarius est procreatio atque educatio prolis; secundarius mutuum adiutorium et remedium concupiscentiae.“ Es geht also um einen Primär- und einen Sekundärzweck; beide Ziele können unmöglich gleichgeordnet sein. Diese nämliche Ordnung stellt auch Pius XI. in der Enzyklika Casti conubii vom 31. 12. 1930 heraus. Dort heißt es: „Die erste Stelle unter den Gütern der Ehen nimmt also das Kind ein“ (Heilslehre der Kirche Nr. 1649). Selbst Johannes Paul II. hält an dieser Ordnung noch fest in der Nr. 14 der Enzyklika Familiares consortio. Man lese übrigens zu diesem Thema den ausgezeichneten Vortrag von Prof. Roberto de Mattei, der diesem Dokument beigelegt ist. In geradezu skandalöser Weise fordert dagegen das Konzil in Gaudium et spes Nr. 50, die Eltern müssten eine ganze Litanei von Bedingungen erfüllen, bevor sie einem weiteren Kind das Leben schenken: „Hierbei müssen sie auf ihre eigenes Wohl wie auch auf das ihrer Kinder – der schon geborenen oder zu erwartenden – achten; sie müssen die materiellen und geistigen Verhältnisse der Zeit und ihres Lebens zu erkennen suchen und schließlich auch das Wohl der Gesamtfamilie, der weltlichen Gesellschaft und der Kirche berücksichtigen.“ Nachtrag Wir möchten noch einen wichtigen Kritikpunkt unserer ursprünglichen Abhandlung an dieser Stelle anfügen: In Gaudium et spes, Artikel 22, Abschnitt 2 heißt es: „Denn er, der Sohn Gottes, hat sich in seiner Menschwerdung gewissermaßen mit jedem Menschen vereinigt.“ Ist diese Behauptung, so wie sie steht, aufrecht zu halten? Hat sich Christus wirklich schon aufgrund seiner Menschwerdung mit jedem Menschen vereinigt? Geschieht diese Vereinigung nicht vielmehr durch die Taufe und vor allem die heilige Eucharistie auf der sakramentalen Ebene, durch Glaube, Hoffnung und Liebe vonseiten des Menschen? Hier scheint uns das Tor zur Allerlösung geöffnet zu sein. 41 Priesterausbildung im 3. Jahrtausend Am 1. Mai dieses Jahres haben wir unseren Seminarfilm ins Internet gesetzt und im Laufe des Sommers alle Pfarrer in Deutschland, deren Email-Adresse wir auffinden konnten, auf diesen aufmerksam gemacht. Lesen Sie hier das entsprechende Anschreiben und aus den vielen Rückantworten vier charakteristische Beispiele: Grüß Gott, Herr Pfarrer, bitte erlauben Sie mir, Sie auf einen Film des Priesterseminars Herz Jesu in Zaitzkofen bei Regensburg, ein Haus der Priesterbruderschaft St. Pius X., aufmerksam zu machen. Er wurde vor kurzem ins Netz gestellt und kann unter https://www.youtube.com/watch?v=P2eos9nIv4g aufgerufen werden. In diesem begleitet der Zuschauer einen Priesteramtskandidaten zum Weihealtar des Jahres 2014. Der 34 min lange Streifen will ein Wegweiser sein, wie die Kirche ihre heutige schwere Krise überwinden kann. Jedenfalls gibt er Einblick in unser Wollen und Tun. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Pfarrangehörige, insbesondere junge Leute, auf den Film aufmerksam machten. Mit freundlichem, mitbrüderlichem Gruß, Pater Franz Schmidberger Regens Hochwürdiger Herr Regens, lieber Mitbruder, ich danke Ihnen für den Hinweis auf den Film, gerne gebe ich den Hinweis auf ihn weiter und werde ihn sicher in der Jugendgruppe zeigen und besprechen. Im Gebet verbunden und mit guten Wünschen N.N., Pfarrer Sehr geehrter Herr Regens Schmidberger, mein Pfarramt hat den Hinweis zum Youtube-film „Priesterausbildung im 3. Jahrtausend“ bekommen. Ich habe reingeschaut, doch nach ein paar Minuten durchzappen musste ich aufhöre. Ich bin geschockt, dass das sowas unter dem Deckmantel unserer Kirche möglich ist. 42 Was Sie da liefern ist eine Zumutung. Sie vermitteln ein Priesterbild, das es so nicht (mehr) gibt und meiner Meinung nach auch nicht mehr geben soll. Der Titel „Priesterausbildung im 3. Jahrtausend“ ist meiner Meinung nach eine bewusste Irreführung. Der Titel müsste lauten: Priesterausbildung wie sie vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil war. Bitte streichen sie unsere Pfarrgemeinde aus ihrem Verteiler, wir möchten von Ihnen keine Email und auch kein Post bekommen. Viele Grüße Dekan N.N. Lieber P. Schmidberger, den Film kenne ich bereits und habe ihn schon mehrfach empfohlen. Glückwunsch dazu! Schon lange habe ich das, was einen Priester ausmacht, nicht mehr so gut dargestellt gesehen. Leider wird es der Film aus bekannten Gründen trotzdem nicht schaffen, vom „Zentrum für Berufungspastoral“ verlinkt zu werden … Gottes Segen für Ihren Dienst! Oremus Pro Invicem N.N. Pfarrer Was hat Römische Weltkleidung mit Jesus Christus zu tun? Schweißlappen am Arm ist doch nichts Liturgisches oder einfach Schwachsinn. Werft diese alten Züpfe weg und mach die „Kirche nicht so eng und gar nicht Christlich M.f.G Pfarrer 43 TERMINE 2015 November Montag 23. 11. Treffen für Priesterfreunde Beginn: 10.15 Uhr Ende: gegen 16.30 Uhr Zaitzkofen TERMINE 2016 Februar Dienstag Mittwoch 2.2. 3.2. Einkleidung und Tonsur Niedere Weihen Zaitzkofen Zaitzkofen Donnerstag 11.2. Treffen für Priesterfreunde Beginn: 10.15 Uhr Ende: gegen 16.30 Uhr Zaitzkofen INHALT Vorwort .............................................................................................................. 1 Inständiges Bittgesuch an den Papst .................................................................. 2 Gebetsaufruf zur Synode ................................................................................... 5 Die Synode und die „schändlichen Leidenschaften“ ......................................... 7 Weiter dem Abgrund entgegen ........................................................................ 13 Blinde und Führer von Blinden ....................................................................... 16 Die Völkerwanderung ...................................................................................... 16 Diskussion über einige Konzilstexte................................................................ 18 Priesterausbildung im 3. Jahrtausend............................................................... 42 Herausgegeben von: Priesterseminar Herz Jesu Zaitzkofen 15 D-84069 Schierling Tel. 09451 94 31 90 Fax 09451 94 31 910 [email protected] www.priesterseminar-herz-jesu.de Bankverbindung: Raiffeisenbank Oberpfalz Süd BLZ 750 620 26 Konto-Nr. 5119766 IBAN: DE05 7506 2026 0005 1197 66 BIC (SWIFT): GENODEF1DST 44
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