Antragsformular für verfahrensfreie Bauvorhaben

Antragstelle für Bauvorhaben
Eingangsvermerk
Hansestadt Wismar
Der Bürgermeister
Bauamt
Abt. Bauordnung
Kopenhagener Straße 1
Aktenzeichen
23966 Wismar
Antrag auf Erteilung der erforderlichen Genehmigungen für verfahrensfreie, aber nach:
Erhaltungssatzung gem. § 172 BauGB
Sanierungssatzung gem. § 144 BauGB
Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern
genehmigungspflichtige Vorhaben.
Für das nachstehend und in den Anlagen näher beschriebene Vorhaben wird die
Genehmigung beantragt.
1. Bauherr
Entwurfsverfasser
genaue Anschrift
genaue Anschrift
Telefon
Telefon
E-mail
E-Mail
2. Grundstück genaue Bezeichnung
Gemarkung
Flur(en)
Eigentümer
Bemerkungen
Flurstück(e)
3. Beschreibung des Vorhabens:
Anlagen
___________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
Hansestadt Wismar
Baudezernat
Stand: Oktober 2015
Hinweise zur Antragstellung für verfahrensfreie, aber nach
Erhaltungssatzung, Sanierungssatzung bzw. Denkmalschutzgesetz
Mecklenburg-Vorpommern genehmigungspflichtige Vorhaben
Eine Antragstellung auf beiliegendem Formular kommt nur in Betracht, wenn es sich um ein verfahrensfreies
Vorhaben handelt. Zur Klärung, ob für Ihr Vorhaben ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss
oder ob Ihr Vorhaben nach einer Erhaltungs-, der Sanierungssatzung der Hansestadt Wismar oder dem
Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern genehmigungspflichtig ist, wenden Sie sich bitte mit den
unten aufgeführten Unterlagen an die Antragstelle für Bauvorhaben beim Bauamt, Abt. Bauordnung der
Hansestadt Wismar, Kopenhagener Str. 1, 23966 Wismar, Telefon: 03841/251-60 43, Frau Sperling, Zi. 208.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei evtl. Abweichungen von Forderungen der Landesbauordnung
Mecklenburg-Vorpommern oder der Gestaltungssatzung gesondert ein Antrag auf Abweichung beim Bauamt
der Hansestadt Wismar, Abt. Bauordnung zu stellen ist.
Wenn Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist, erhalten Sie hierfür eine schriftliche Bescheinigung vom Bauamt, Abt.
Bauordnung. Diese Bescheinigung ergeht verwaltungsgebührenfrei. Für alle weiteren Genehmigungen werden
Gebühren erhoben.
Bei Verfahrensfreiheit ist das beiliegende Formular zu verwenden und vollständig ausgefüllt 3-fach bei der
Antragstelle für Bauvorhaben einzureichen. Unter „Beschreibung des Vorhabens“ sind die beantragten
Maßnahmen zu erläutern. Dazu gehören Angaben zu den verwendeten Materialien, Bausystemen, zur
Farbigkeit, Oberflächenstruktur, usw. . Es muss dargestellt werden, welche Teile geändert oder erneuert werden
sollen. Bei der Erneuerung von Fenstern und Türen sind z. B. Bestandszeichnungen und/ oder Fotos von der
Fassade erforderlich.
Für neue Bauteile (speziell Fenster und Türen) sind die Konstruktionszeichnungen des Herstellers vorzulegen.
Diese müssen z. B. bei Fenstern Angaben zu den Maßen für Rahmen-, Setzholz-, Kämpfer-, Sprossenstärken
usw. beinhalten, evtl. Profilierungen darstellen und die Aussagen dazu treffen, wie viele Flügel ausgebildet
werden. Diese Zeichnungen sind möglichst mit den Kostenvoranschlägen als Anlage beizulegen. Grundsätzlich
gilt: Je vollständiger und aussagefähiger die Antragsunterlagen sind, um so schneller kann die Genehmigung
erteilt werden.
In jedem Fall sollten Sie sich vor der Beantragung mit der Abt. Sanierung und Denkmalschutz
(Herr Günter, Frau Feichtinger, Frau Rohde) des Bauamtes der Hansestadt Wismar in der Kopenhagener Str. 1,
Telefon: 03841/ 251-60 30, 251-60 38, 251-60 39 in Verbindung setzen, um Fragen in Verbindung mit der
Beantragung des Vorhabens abzustimmen.
Bei baulichen Maßnahmen an Denkmalen bzw. innerhalb von Denkmalbereichen sind Ihre Ansprechpartner
Herrn Klopp Tel. 03841/251-60 36 und Frau Willert Tel. 03841/251-60 37 vom Bauamt, Abt. Sanierung und
Denkmalschutz der Hansestadt Wismar in der Kopenhagener Str. 1.
Unter bestimmten Voraussetzungen können erhöhte Absetzungen für Herstellungskosten, Anschaffungskosten
und Erhaltungsaufwand gem. §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EstG) in Anspruch genommen
werden. Ob diese Voraussetzungen für Sie zutreffen, können Sie beim Bauamt, Abt. Sanierung und
Denkmalschutz, Herrn Karbaum, Tel.: 03841/251-60 40 erfragen. Voraussetzung für diese steuerliche
Geltendmachung ist, dass vor Baubeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt über die Maßnahmen
getroffen wurde. Diese Vereinbarung wird nicht durch die erforderliche Sanierungsgenehmigung ersetzt.