Ausgabe 1 - 2015 Rund um den Garten Liebe Mitglieder, dieser Infobrief befasst sich maßgeblich mit Themen rund um den Garten. Für den selbstnutzenden Eigentümer bedeutet ein Garten eine gehörige Portion Arbeit und für den vermietenden Eigentümer insbesondere dann, wenn der Garten zur Mitbenutzung durch mehrere Mieter überlassen wurde, oft auch Ärger. Auf der anderen Seite bereitet ein selbstgenutzter Garten auch große Freude und stellt ein zur Vermietung ausgeschriebener Garten stets eine Besonderheit dar, die die Wohnung attraktiver macht. Sollten Sie nach Studium dieses Infobriefes Fragen zum Thema haben, freuen wir uns, bei deren Beantwortung behilflich sein zu können. Unser Beraterteam ist mittlerweile im fünften Jahr bei Fragen rund um die Immobilie eine Hilfe für die Mitglieder. Anlässlich des bevorstehenden kleinen Jubiläums freuen wir uns, allen Mitgliedern, die zur nächsten Mitgliederversammlung am 27. Mai erscheinen, eine kleine Aufmerksamkeit zukommen lassen zu können. Herzliche Grüße Ralf Viehmann Übrigens: Die nächste Mitgliederversammlung beginnt am Mittwoch, 27. Mai, um 19 Uhr an der Walzwerkstraße 10 im Gewerbepark Stahlwerk Becker in Willich in den oberen Räumlichkeiten der Firma Elektro Lücke GmbH. Wussten Sie schon ... ... dass zu den Kosten der Gartenpflege im Sinne von §2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen gehören, sowie die Kosten der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen? ... dass die durch die Pflegearbeiten verursachten Personalkosten umlagefähig sind und dass zu den ansatzfähigen Sachkos- ten gehören, die zum einen für die Pflege erforderlichen Materials (zum Beispiel Pflanzen oder Dünger) und zum anderen die Betriebs- und Wartungskosten für Geräte sowie Reparaturkosten für Geräte im Falle der Eigenleistung gehören? ... dass dann, wenn an den Gartenflächen ein ausschließliches Nutzungsrecht zu Gunsten des Vermieters oder eines einzelnen Mieters besteht, die Umlage der Pflegekosten nach allgemeiner Meinung nicht in Betracht kommt? Der Blick ins Grüne alleine reicht hier nicht aus. Rund um den Garten: Für Sicherheit sorgen Baumschutzsatzung erfragen, bevor der Baum gefällt wird GWW: Wer kennt das nicht: Große Bäume auf dem Grundstück sehen zwar schön aus - sobald sie aber zuviel Schatten geben, ihre Pollen fliegen oder sie die Blätter abwerfen, werden sie als störend empfunden. Und sollen am besten „weg“. Dieter Dicker, Gärtnermeister im Bereich Gartenund Landschaftsbau und Baum-Experte, sagt, ob der Vermieter das darf oder nicht. Dieter Dicker: Zunächst einmal vorweg: Dass ein Baum „Dreck“ macht, sprich Pollenflug bewirkt oder Blüten und Blätter abwirft, ist für die Ämter kein Grund, ihn fällen zu lassen. So einfach geht es nicht, einen Baum zu fällen, zumindest bei einem gesunden Baum nicht. In der Regel ist Baumbestand geschützt, jede Kommune hat dazu aber unterschiedliche Bestimmungen beziehungsweise eine Baumschutzsatzung, die man beim Grünflächenamt erfragen kann. Liegt ein Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet, kann auch der Kreis oder der Landschaftsbeirat zuständig sein. Darf ein Baum doch gefällt werden, zum Beispiel weil er nicht mehr gesund ist oder eine Gefährdung darstellt, muss in der Regel eine Ausgleichsleistung erfolgen. Das bedeutet, dass ein neuer Baum gepflanzt werden muss; meist sind hier einheimische Laubgehölze vorgeschrieben. GWW: Ältere Gärten sind also nicht so leicht umzumodellieren. Was muss und kann man bei Gärten beachten, die neu angelegt werden sollen? Dicker: Ein Baum muss zu seiner Umgebung passen. Und das meine ich nicht nur klimatisch. Er sollte ausgewählt werden nach dem Platz, der ihm zum Wachsen zur Verfügung steht. Die Grundstücke von Neubauten sind ja meist relativ klein, und um den vorgeschriebenen Abstand zum Nachbargrundstück zu wahren, sollte man Bäumen wählen, die den Nachbarn in ein paar Jahren weder durch eine große Krone noch durch weite Wurzelausläufer stören können. Das gilt übrigens auch für Heckensträucher. Auch sollte man überlegen, ob ein Baum einmal die nachbarliche oder auch eigene Satelliten- oder Photovoltaikanlage auf dem Dach verschatten wird - das ist nicht weniger ärgerlich als eine schattige Terrasse. In jedem Fall sollte man sich den Rat von Fachleuten aus dem Garten- und Landschaftsbau einholen, um späteren Ärger zu vermeiden. Dabei sollte man darauf achten, dass diese Gartenund Landschaftsbauer dem Fachverband angeschlossen sind; nur bei diesen Mitgliedern kann man von einer fundierten Ausbildung und kompetenten Beratung ausgehen. Diese Betriebe tragen das entsprechende Zeichen des Fachverbands (siehe www.galabau. de) GWW: Was ist bei der Pflege von älteren Bäumen auf einem Grundstück zu beachten? Dicker: In jedem Fall die Verkehrssicherheitspflicht des Eigentümers, zum Beispiel für Ge- meinschaftsflächen eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage, hier besonders im Umfeld von Spielgeräten. Aber auch zu öffentlichen Verkehrswegen und Straßen hin. Hier müssen die Bäume regelmäßig kontrolliert werden, ob sie Verletzungen oder Schäden durch Parasiten oder Pilze aufweisen oder ob sich Totholz verbirgt, das herabfallen und jemanden verletzen könnte. Eine solche Kontrolle sollte nur von Fachleuten durchgeführt werden, in der Regel zweimal im Jahr, einmal beim unbelaubten und einmal beim belaubten Baum. Allerdings kommt es auf das Alter des Baumes und auf die Baumsorte an, weil die Bäume unterschiedlich rasch auf die klimatischen Bedingungen reagieren und dementsprechend unterschiedlich anfällig für Schäden sind, die zum Beispiel durch Stürme entstehen können. Rund um den Garten: Für Sicherheit sorgen Pilze und Bakterien verursachen nachhaltige Schäden GWW: Geht von Baumparasiten oder -pilzen selbst auch eine Gefahr für den Menschen aus? Oder von den Eichenprozessionsspinnern, vor deren Invasion regelmäßig gewarnt wird? Dicker: Die Eichenprozessionsspinner schädigen den Baum nicht. Sie sind aber für den Menschen insofern gefährlich, weil sie schwere allergische Schocks auslösen können. Entfernt werden können die Nester der Eichenprozessionsspinner entweder durch ein insektentoxisches Bakteriumsextrakt oder ein Insektenwachstumsregulator, das gespritzt wird und für den Menschen ungefährlich ist, oder durch Absaugen. Das sollte aber auf keinen Fall mit dem handelsüblichen Laubsauger geschehen, sondern mit Spezialgeräten und nur in entsprechender Schutzkleidung: Wenn wir Baumschützer diese Gespinste aus den Bäumen entfernen, ist neben Atemschutzmaske sogar Schutzkleidung Pflicht. Es gibt auch noch die Methode des Abflämmens - aber davon ist meist wegen Nachbarbäumen und Bebauung abzuraten. Pilze oder Bakterien sind ebenfalls nicht gefährlich für den Menschen - aber sehr für den Baum. GWW: Wie sollte man tun, wenn Bäume solche Schäden aufweisen? Dicker: Rat vom Fachmann einholen, auf keinen Fall selbst an den befallenen Stellen herumschneiden beziehungsweise die Stellen selbst bepinseln oder verkleben. Auch Spritzen hilft nicht, allenfalls bei von Pilzen oder Schädlingen befallenen Blättern. Tückisch ist ja, dass Schäden durch Pilze oder Bakterien nicht sofort auffallen, sondern manchmal erst Jahre später. Bis der Schaden sichtbar wird, kann Foto: der Baum aber inzwischen bereits gartentipps.com unsichtbar von innen so schwer geschädigt sein, dass er morsch ist. Das birgt natürlich Gefahren. Vorsicht ist übrigens auch bei Baumaßnahmen geboten. Wer zum Beispiel eine neue Terrasse anlegen oder einen Teich ausheben will oder wer Kabel oder Rohre verlegt, sollte den Erdaushub nicht einfach auf das Erdreich unter Bäumen schaufeln, auch nicht vorübergehend. Die Last kann für den Baum zu groß sein, er wird nicht mehr ausreichend mit Nährstoffen versorgt. Auch das kann zu Folgeschäden führen. Die wenigsten Architekten oder Tiefbauer wissen das und achten darauf. Ein weiteres Problem können Befestigungen darstellen: Ein Beispiel sind Seile, die zur Fixierung von Spielgeräten um den Baumstamm gelegt werden. Sie können einschneiden, ja sogar einwachsen und dem Baum somit eine Wunde zufügen. GWW: Man sieht oft Bäume, die von anderen Pflanzen berankt werden, von Efeu zum Beispiel. Muss man hier einschreiten und den Efeu entfernen? Dicker: Generell kann man sagen, dass Efeu den Baumstamm eher schützt, zum Beispiel vor Sonneneinstrahlung. Außerdem bietet er auch Brutmöglichkeiten. Schließt er sich allerdings zu stark um den Baum, wird er zu dick, dann besteht die Gefahr, dass der Efeu den Baum durch sein enormes Gewicht er- würgt. Außerdem hat dichter Efeu die Wirkung eines Windfangs, der zusätzliche Lasten auf den Baum überträgt. Von der Baumkrone sollte man also Efeu in jedem Fall fernhalten. GWW: Ist es in Ordnung, wenn Äste über den Zaun wachsen und der Nachbar diese eigenmächtig abschneidet? Dicker: Wenn ein Baum dadurch schwer beschädigt wird, im schlimmsten Fall sogar gefällt werden muss, muss der Nachbar den Schaden zahlen. Extra hierfür ausgebildete Gutachter haben in solchen Fällen Möglichkeiten, den Schaden zu berechnen. Fotoquellen: baumklinik.de.; gartentipps.com; flickr.com; pilzewelt. de; garten.de; zauber-alter-baeume.de Mitglieder-Schaufenster ABZ-Zaunsysteme: Lichtdurchlässigen Sichtschutz entwickelt hochwertiger und somit langlebiger Produkte, er bekommt auf Wunsch auch individuelle Sonderanfertigungen, die in Kooperation mit Bauschlossereien gefertigt werden. Zudem bietet ABZ-Zaunsysteme eine umfangreiche Palette an Zaunzubehör wie Befestigungen, Zaunbeleuchtung und vor allem Sichtschutz, der auch bei bereits bestehenden Zäunen montiert werden kann. Die Montage erfolgt in Eigenregie oder auf Wunsch durch firmeneigene Mitarbeiter. Besonders im Segment Sichtschutz zeichnet sich die ABZ-Zaunsysteme GmbH aus. „Wir haben einen speziellen Sichtschutz für Zäune entwickelt, der selbstverständlich undurchsichtig, aber trotzdem lichtdurchlässig ist“, erläutert Ioannis Roussidis das Produkt. Diesen Sichtschutz gibt es in zwei Ausführungen, welche – Roussidis‘ griechischen Wurzeln geschuldet – die Bezeichnungen „Sigma“ und „Delta“ tragen und in verschiedenen Farben erhältlich sind: „Als einziger Hersteller lassen wir das Material beidseitig schutzlackieren, so dass die Produkte auch nach Jahren noch aussehen wie am ersten Tag.“ www.abz-zaun.de Ob zweckmäßiger Maschendrahtzaun, robuster Stahlmattenzaun, repräsentativer Frontgitterzaun oder exklusiver Zierzaun in Schmiedeeisen-Optik – die ABZ-Zaunsysteme GmbH an der Virmondstraße in Willich-Neersen liefert individuelle Zaunanlagen an private und gewerbliche Kunden sowie an Garten- und Landschaftsbauer, Zaunbauer, Schlossereien und Baumärkte. Zur Produktpalette gehören außerdem Ballfangzäune, Doppelstabmattenzäune und Übersteigschutzelemente. Passend zu jedem Zaunsystem wird eine adäquate Tür oder eine Toranlage entweder als Dreh- oder Schiebetor angeboten, auf Wunsch auch mit elektrisch gesteuerten Öffnungs- und Schließmechanismen, sowie Parkraum- und Schrankenlösungen. Das Unternehmen ABZ-Zaunsysteme arbeitet in diesem Bereich mit dem erfahrenen Anbieter ENTREMATIC zusammen. Das insgesamt neunköpfige Team um die Geschäftsführer Ioannis und Beatrix Roussidis sowie Ahmet Batur zeichnet sich durch über 20-jährige Erfahrung im Zaunbau aus. Den Kunden erwartet nicht nur eine professionelle Beratung und Montage Thiel Invest: Attraktive Wohn- und Lebensräume gestalten Der Wert einer Immobilie beziffert sich für Damian Thiel nicht allein mit dem Ankaufsund Verkaufspreis oder der Differenz zwischen beiden. Der 41-jährige Inhaber von Thiel Invest in Krefeld bezeichnet sich als „Immobilienentwickler“: Seit 1998 ist sein Unternehmen darauf spezialisiert, Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen in Nordrhein-Westfalen zu erwerben und hochwertig zu sanieren. „Dabei geht es nicht alleine darum, das Einzelobjekt schick zu machen und wieder attraktiven Wohnraum anzubieten. Wir berücksichtigen gleichzeitig das gesamte Straßenbild und die allgemeine Entwicklung des Stadtteils, in dem das Objekt liegt. Nur so kann die Immobilie ihren Wert entfalten, einen Mehr-Wert, von dem Mieter und Eigentümer gleichermaßen profitieren.“ Thiel Invest erwirbt Objekte ab drei Wohneinheiten für den eigenen Bestand und geht „mit großer Lust an einer liebevollen Sanierung, Instandsetzung und Modernisierung“ an die Entwicklung der Immobilie. Thiel: „Gemeinsam mit einem Kompetenznetzwerk aus Architekten, Inneneinrichtern und innovativen Gewerken entwickeln wir ausgewählte Objekte nach den neuesten Ansprüchen modernen Wohnkomforts sowie individuellen Lebensbedürfnissen.“ Besonderes Augenmerk wird dabei auf Nachhaltigkeit sowie Sanierung nach modernsten energetischen Anforderungen gelegt. „Unser Ziel ist es, die langfristige Wertperformance durch ökonomische Bewirtschaftung, effiziente Verwaltung und sorgfältige Pflege unter Administration der unternehmenseigenen Hausverwaltung sicher zu gewährleisten“, beschreibt Damian Thiel die Philosophie, mit der sich sein Unternehmen am Niederrhein einen Namen gemacht hat. Thiel ist stets auf der Suche nach geeigneten Objekten: „Die Entwicklung attraktiver Wohn- und Lebensräume ist ein anspruchsvoller Prozess. Unserer Meinung nach gehört – neben Know-how und Erfahrung - nicht zuletzt ein gutes Gespür dafür, wie Menschen leben wollen und wie Wohnqualität geschaffen werden kann. Dazu gehören Ideen und Visionen sowie die Überzeugung, auf diese Weise langfristig wirkende Mehrwerte zu erzielen.“ www.thiel-invest.de Bahnstraße 36 l 47877 Willich Fon: 02154 / 814 252 l Fax: 02154 / 910 552 [email protected] l www.GWWeV.de Geschäftsstelle geöffnet Mittwochs 14 - 18 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
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