Rund um den Garten

Ausgabe 1 - 2015
Rund um den Garten
Liebe Mitglieder,
dieser Infobrief befasst sich maßgeblich mit Themen rund um den Garten. Für den selbstnutzenden Eigentümer bedeutet ein Garten eine gehörige Portion Arbeit und für den vermietenden Eigentümer insbesondere dann, wenn der Garten zur Mitbenutzung durch mehrere
Mieter überlassen wurde, oft auch Ärger. Auf der anderen Seite bereitet ein selbstgenutzter
Garten auch große Freude und stellt ein zur Vermietung ausgeschriebener Garten stets eine
Besonderheit dar, die die Wohnung attraktiver macht. Sollten Sie nach Studium dieses Infobriefes Fragen zum Thema haben, freuen wir uns, bei deren Beantwortung behilflich sein zu
können.
Unser Beraterteam ist mittlerweile im fünften Jahr bei Fragen rund um die Immobilie eine
Hilfe für die Mitglieder. Anlässlich des bevorstehenden kleinen Jubiläums freuen wir uns, allen Mitgliedern, die zur nächsten Mitgliederversammlung am 27. Mai erscheinen, eine kleine
Aufmerksamkeit zukommen lassen zu können.
Herzliche Grüße
Ralf Viehmann
Übrigens: Die nächste Mitgliederversammlung beginnt am Mittwoch,
27. Mai, um 19 Uhr an der Walzwerkstraße 10 im Gewerbepark Stahlwerk Becker in Willich in den oberen
Räumlichkeiten der Firma Elektro
Lücke GmbH.
Wussten Sie schon ...
... dass zu den Kosten der Gartenpflege im Sinne von §2 Nr. 10
der Betriebskostenverordnung die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von
Pflanzen und Gehölzen gehören, sowie die Kosten der Pflege
von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und
der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht
öffentlichen Verkehr dienen?
... dass die durch die Pflegearbeiten verursachten Personalkosten umlagefähig sind und dass zu den ansatzfähigen Sachkos-
ten gehören, die zum einen für die Pflege erforderlichen Materials (zum Beispiel Pflanzen oder Dünger) und zum anderen die
Betriebs- und Wartungskosten für Geräte sowie Reparaturkosten für Geräte im Falle der Eigenleistung gehören?
... dass dann, wenn an den Gartenflächen ein ausschließliches
Nutzungsrecht zu Gunsten des Vermieters oder eines einzelnen Mieters besteht, die Umlage der Pflegekosten nach allgemeiner Meinung nicht in Betracht kommt? Der Blick ins Grüne
alleine reicht hier nicht aus.
Rund um den Garten: Für Sicherheit sorgen
Baumschutzsatzung erfragen, bevor der Baum gefällt wird
GWW: Wer kennt das nicht: Große Bäume
auf dem Grundstück sehen zwar schön
aus - sobald sie aber zuviel Schatten geben, ihre Pollen fliegen oder sie die Blätter
abwerfen, werden sie als störend empfunden. Und sollen am besten „weg“. Dieter
Dicker, Gärtnermeister im Bereich Gartenund Landschaftsbau und Baum-Experte,
sagt, ob der Vermieter das darf oder nicht.
Dieter Dicker: Zunächst einmal vorweg:
Dass ein Baum „Dreck“
macht, sprich Pollenflug bewirkt oder Blüten und Blätter abwirft,
ist für die Ämter kein
Grund, ihn fällen zu
lassen. So einfach geht
es nicht, einen Baum zu fällen, zumindest bei
einem gesunden Baum nicht. In der Regel ist
Baumbestand geschützt, jede Kommune hat
dazu aber unterschiedliche Bestimmungen
beziehungsweise eine Baumschutzsatzung,
die man beim Grünflächenamt erfragen
kann. Liegt ein Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet, kann auch der Kreis
oder der Landschaftsbeirat zuständig sein.
Darf ein Baum doch gefällt werden, zum Beispiel weil er nicht mehr gesund ist oder eine
Gefährdung darstellt, muss in der Regel eine
Ausgleichsleistung erfolgen. Das bedeutet,
dass ein neuer Baum gepflanzt werden muss;
meist sind hier einheimische Laubgehölze
vorgeschrieben.
GWW: Ältere Gärten sind also nicht so
leicht umzumodellieren. Was muss und
kann man bei Gärten beachten, die neu
angelegt werden sollen?
Dicker: Ein Baum muss zu seiner Umgebung
passen. Und das meine ich nicht nur klimatisch. Er sollte ausgewählt werden nach dem
Platz, der ihm zum Wachsen zur Verfügung
steht. Die Grundstücke von Neubauten sind
ja meist relativ klein, und um den vorgeschriebenen Abstand zum Nachbargrundstück zu wahren, sollte man Bäumen wählen,
die den Nachbarn in ein paar Jahren weder
durch eine große Krone noch durch weite Wurzelausläufer stören können. Das gilt
übrigens auch für Heckensträucher. Auch
sollte man überlegen, ob ein Baum einmal
die nachbarliche oder auch eigene Satelliten- oder Photovoltaikanlage auf dem Dach
verschatten wird - das ist nicht weniger ärgerlich als eine schattige Terrasse. In jedem
Fall sollte man sich den Rat von Fachleuten
aus dem Garten- und Landschaftsbau einholen, um späteren Ärger zu vermeiden. Dabei
sollte man darauf achten, dass diese Gartenund Landschaftsbauer dem Fachverband angeschlossen sind; nur bei diesen Mitgliedern
kann man von einer fundierten Ausbildung
und kompetenten Beratung ausgehen. Diese Betriebe tragen das entsprechende Zeichen des Fachverbands (siehe www.galabau.
de)
GWW: Was ist bei der Pflege von älteren
Bäumen auf einem Grundstück zu beachten?
Dicker: In jedem Fall die Verkehrssicherheitspflicht des Eigentümers, zum Beispiel für Ge-
meinschaftsflächen eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage, hier besonders
im Umfeld von Spielgeräten. Aber auch zu öffentlichen Verkehrswegen und Straßen hin.
Hier müssen die Bäume regelmäßig kontrolliert werden, ob sie Verletzungen oder Schäden durch Parasiten oder Pilze aufweisen
oder ob sich Totholz verbirgt, das herabfallen
und jemanden verletzen könnte. Eine solche
Kontrolle sollte nur von Fachleuten durchgeführt werden, in der Regel zweimal im Jahr,
einmal beim unbelaubten und einmal beim
belaubten Baum. Allerdings kommt es auf
das Alter des Baumes und auf die Baumsorte an, weil die Bäume unterschiedlich rasch
auf die klimatischen Bedingungen reagieren und dementsprechend unterschiedlich
anfällig für Schäden sind, die zum Beispiel
durch Stürme entstehen können.
Rund um den Garten: Für Sicherheit sorgen
Pilze und Bakterien verursachen nachhaltige Schäden
GWW: Geht von Baumparasiten oder
-pilzen selbst auch eine Gefahr für den
Menschen aus? Oder von den Eichenprozessionsspinnern, vor deren Invasion regelmäßig gewarnt wird?
Dicker: Die Eichenprozessionsspinner schädigen den Baum nicht. Sie sind aber für
den Menschen insofern gefährlich, weil sie
schwere allergische Schocks auslösen können. Entfernt werden können die Nester der
Eichenprozessionsspinner entweder durch
ein insektentoxisches Bakteriumsextrakt
oder ein Insektenwachstumsregulator, das
gespritzt wird und für den Menschen ungefährlich ist, oder durch Absaugen. Das sollte
aber auf keinen Fall mit dem handelsüblichen Laubsauger geschehen, sondern mit
Spezialgeräten und nur in entsprechender
Schutzkleidung: Wenn wir Baumschützer
diese Gespinste aus den Bäumen entfernen, ist neben Atemschutzmaske sogar
Schutzkleidung Pflicht. Es gibt auch noch
die Methode des Abflämmens - aber davon
ist meist wegen Nachbarbäumen und Bebauung abzuraten. Pilze oder Bakterien sind
ebenfalls nicht gefährlich für den Menschen
- aber sehr für den Baum.
GWW: Wie sollte man tun, wenn Bäume
solche Schäden aufweisen?
Dicker: Rat vom Fachmann einholen, auf keinen Fall selbst an den befallenen Stellen herumschneiden beziehungsweise die Stellen
selbst bepinseln oder verkleben. Auch Spritzen hilft nicht, allenfalls bei von Pilzen oder
Schädlingen befallenen Blättern. Tückisch ist
ja, dass Schäden durch Pilze oder Bakterien
nicht sofort auffallen, sondern manchmal
erst Jahre später. Bis der Schaden sichtbar
wird, kann Foto:
der Baum
aber inzwischen bereits
gartentipps.com
unsichtbar von innen so schwer geschädigt
sein, dass er morsch ist. Das birgt natürlich
Gefahren. Vorsicht ist übrigens auch bei Baumaßnahmen geboten. Wer zum Beispiel eine
neue Terrasse anlegen oder einen Teich ausheben will oder wer Kabel oder Rohre verlegt, sollte den Erdaushub nicht einfach auf
das Erdreich unter Bäumen schaufeln, auch
nicht vorübergehend. Die Last kann für den
Baum zu groß sein, er wird nicht mehr ausreichend mit Nährstoffen versorgt. Auch das
kann zu Folgeschäden führen. Die wenigsten
Architekten oder Tiefbauer wissen das und
achten darauf. Ein weiteres Problem können
Befestigungen darstellen: Ein Beispiel sind
Seile, die zur Fixierung von Spielgeräten um
den Baumstamm gelegt werden. Sie können
einschneiden, ja sogar einwachsen und dem
Baum somit eine Wunde zufügen.
GWW: Man sieht oft Bäume, die von anderen Pflanzen berankt werden, von Efeu
zum Beispiel. Muss man hier einschreiten
und den Efeu entfernen?
Dicker: Generell kann man sagen, dass Efeu
den Baumstamm eher schützt, zum Beispiel
vor Sonneneinstrahlung. Außerdem bietet
er auch Brutmöglichkeiten. Schließt er sich
allerdings zu stark um den Baum, wird er zu
dick, dann besteht die Gefahr, dass der Efeu
den Baum durch sein enormes Gewicht er-
würgt. Außerdem hat dichter Efeu die Wirkung eines Windfangs, der zusätzliche Lasten
auf den Baum überträgt. Von der Baumkrone
sollte man also Efeu in jedem Fall fernhalten.
GWW: Ist es in Ordnung, wenn Äste über
den Zaun wachsen und der Nachbar diese
eigenmächtig abschneidet?
Dicker: Wenn ein Baum dadurch schwer
beschädigt wird, im schlimmsten Fall sogar gefällt werden muss, muss der Nachbar
den Schaden zahlen. Extra hierfür ausgebildete Gutachter haben in solchen Fällen
Möglichkeiten, den Schaden zu berechnen.
Fotoquellen: baumklinik.de.; gartentipps.com; flickr.com; pilzewelt.
de; garten.de; zauber-alter-baeume.de
Mitglieder-Schaufenster
ABZ-Zaunsysteme: Lichtdurchlässigen Sichtschutz entwickelt
hochwertiger und somit langlebiger Produkte, er bekommt auf Wunsch auch individuelle Sonderanfertigungen, die in Kooperation mit Bauschlossereien gefertigt
werden. Zudem bietet ABZ-Zaunsysteme
eine umfangreiche Palette an Zaunzubehör wie Befestigungen, Zaunbeleuchtung
und vor allem Sichtschutz, der auch bei bereits bestehenden Zäunen montiert werden kann. Die Montage erfolgt in Eigenregie oder auf Wunsch durch firmeneigene
Mitarbeiter.
Besonders im Segment Sichtschutz zeichnet sich die ABZ-Zaunsysteme GmbH aus.
„Wir haben einen speziellen Sichtschutz für Zäune entwickelt, der
selbstverständlich undurchsichtig, aber trotzdem lichtdurchlässig
ist“, erläutert Ioannis Roussidis das Produkt. Diesen Sichtschutz gibt
es in zwei Ausführungen, welche – Roussidis‘ griechischen Wurzeln
geschuldet – die Bezeichnungen „Sigma“ und „Delta“ tragen und in
verschiedenen Farben erhältlich sind: „Als einziger Hersteller lassen
wir das Material beidseitig schutzlackieren, so dass die Produkte auch
nach Jahren noch aussehen wie am ersten Tag.“
www.abz-zaun.de
Ob zweckmäßiger Maschendrahtzaun, robuster Stahlmattenzaun, repräsentativer
Frontgitterzaun oder exklusiver Zierzaun
in Schmiedeeisen-Optik – die ABZ-Zaunsysteme GmbH an der Virmondstraße in
Willich-Neersen liefert individuelle Zaunanlagen an private und gewerbliche Kunden
sowie an Garten- und Landschaftsbauer,
Zaunbauer, Schlossereien und Baumärkte.
Zur Produktpalette gehören außerdem Ballfangzäune, Doppelstabmattenzäune und
Übersteigschutzelemente.
Passend zu jedem Zaunsystem wird eine
adäquate Tür oder eine Toranlage entweder
als Dreh- oder Schiebetor angeboten, auf Wunsch auch mit
elektrisch gesteuerten Öffnungs- und Schließmechanismen,
sowie Parkraum- und Schrankenlösungen. Das Unternehmen
ABZ-Zaunsysteme arbeitet in diesem Bereich mit dem erfahrenen Anbieter ENTREMATIC zusammen.
Das insgesamt neunköpfige Team um die Geschäftsführer Ioannis und Beatrix Roussidis sowie Ahmet Batur zeichnet sich
durch über 20-jährige Erfahrung im Zaunbau aus. Den Kunden
erwartet nicht nur eine professionelle Beratung und Montage
Thiel Invest: Attraktive Wohn- und Lebensräume gestalten
Der Wert einer Immobilie beziffert sich für
Damian Thiel nicht allein mit dem Ankaufsund Verkaufspreis oder der Differenz zwischen beiden. Der 41-jährige Inhaber von
Thiel Invest in Krefeld bezeichnet sich als
„Immobilienentwickler“: Seit 1998 ist sein
Unternehmen darauf spezialisiert, Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen in Nordrhein-Westfalen zu erwerben und hochwertig zu sanieren.
„Dabei geht es nicht alleine darum, das
Einzelobjekt schick zu machen und wieder attraktiven Wohnraum anzubieten. Wir
berücksichtigen gleichzeitig das gesamte
Straßenbild und die allgemeine Entwicklung des Stadtteils, in dem das Objekt liegt. Nur so kann die Immobilie ihren Wert entfalten, einen Mehr-Wert, von dem Mieter und Eigentümer gleichermaßen profitieren.“
Thiel Invest erwirbt Objekte ab drei Wohneinheiten für den eigenen Bestand und geht „mit großer Lust an einer liebevollen Sanierung, Instandsetzung und Modernisierung“ an die Entwicklung der
Immobilie. Thiel: „Gemeinsam mit einem Kompetenznetzwerk aus
Architekten, Inneneinrichtern und innovativen Gewerken entwickeln
wir ausgewählte Objekte nach den neuesten Ansprüchen modernen Wohnkomforts
sowie individuellen Lebensbedürfnissen.“
Besonderes Augenmerk wird dabei auf
Nachhaltigkeit sowie Sanierung nach modernsten energetischen Anforderungen
gelegt.
„Unser Ziel ist es, die langfristige Wertperformance durch ökonomische Bewirtschaftung, effiziente Verwaltung und sorgfältige
Pflege unter Administration der unternehmenseigenen Hausverwaltung sicher zu
gewährleisten“, beschreibt Damian Thiel die
Philosophie, mit der sich sein Unternehmen
am Niederrhein einen Namen gemacht hat.
Thiel ist stets auf der Suche nach geeigneten Objekten: „Die Entwicklung attraktiver Wohn- und Lebensräume ist ein anspruchsvoller
Prozess. Unserer Meinung nach gehört – neben Know-how und Erfahrung - nicht zuletzt ein gutes Gespür dafür, wie Menschen leben
wollen und wie Wohnqualität geschaffen werden kann. Dazu gehören Ideen und Visionen sowie die Überzeugung, auf diese Weise langfristig wirkende Mehrwerte zu erzielen.“
www.thiel-invest.de
Bahnstraße 36 l 47877 Willich
Fon: 02154 / 814 252 l Fax: 02154 / 910 552
[email protected] l www.GWWeV.de
Geschäftsstelle geöffnet
Mittwochs 14 - 18 Uhr oder nach
telefonischer Vereinbarung