Fischereiverein Obere Saale e.V. Hof Beiblatt zum Erlaubnisschein E1 und E2 Nr. 01/2016 in der Fassung vom 01.01.2016 und ist Dieses Beiblatt ist als Teil der Erlaubnisscheine 1 und 2 bei der Ausübung der Fischerei mitzuführen! 1.: Sperrzeit-Regelung bei fischereilichen Vereinsveranstaltungen An Tagen der folgenden Veranstaltungen, 08.05. Anangeln (Ort in Info 1/2016), 19.06. Königsfischen am Untreusee, 11.10. Abangeln am Untreusee sind alle anderen Gewässer ganztägig gesperrt (Angelverbot). Zum Fischerfest am 18.06. ist ausschließlich der Untreusee ganztägig gesperrt! Nehmen Sie bitte recht zahlreich an den Veranstaltungen teil. Die Veranstaltungen sollen unser Vereinsleben fördern. 2.: Gebühr bei verspäteter oder unvollständiger Abgabe der E-Scheine: Rückgabe der E-Scheine nach dem 15.01. vollständig und ausgefüllt = 5,-- € Gebühr; Rückgabe der E-Scheine rechtzeitig ohne ausgewertete Statistikblätter = 10,-- € Gebühr; Rückgabe der E-Scheine nach dem 15.01. ohne ausgewertete Statistikblätter = 15,-- € Gebühr; Überhaupt keine E-Scheine oder Statistikblätter abgegeben = 30,-- € Gebühr; 3.: Angelverbot Salmonidenköder 15.03. bis 15.04. In der Zeit vom 15.03. bis15.04. werden in allen Gewässern Besatzmaßnahmen durchgeführt. Nach § 11 AVFiG ist somit in dieser Zeit das Angeln mit für den Fang von Salmoniden geeigneten Ködern verboten. Jeder Angler ist angehalten hierbei auf Fischfrevel zu achten und diesen unverzüglich der Vorstandschaft zu melden. 4.: Entnahmepflicht und Besatzverbot für Welse/Waller Nach § 12 der BezFV ist es in allen oberfränkischen Gewässern verboten, den Wels (Waller) auszusetzen oder gefangene Welse wieder zurückzusetzen. Gefangene Welse müssen dem Gewässer entnommen werden. 5.: Sperr-Regelung an Tierwanderhilfen/Fischaufstiegsanlagen: Nach § 13 BezFV ist das Fischen in einem Radius von 10 m oberhalb und unterhalb der Ein-/Ausstiege von Fischaufstiegsanlagen/Tierwanderhilfen verboten. 6.: Bestimmungen der Bezirksfischereiverordnung Die weiteren Bestimmungen der aktuellen Bezirksfischereiverordnung sind einzuhalten, insbesondere: - Ganzjährige Schonzeit der Müllkoppe, Nerfling, Nase und Elritze - Ganzjährige Schonzeit der Rotfeder in Fließgewässern - Schonmaß der Rutte von 40 cm - Verbot von Geräten zur Ortung (Echolot) - Sofortige Entnahme und Tötung aller Schwarzmeergrundel-Arten Aktuelle Bezirksfischereiverordnung unter www.bfvo.de 7.: Wallernächte am U-See – Termine und Regelung Für 2016 wurden folgende Termine als „Wallernächte“ festgelegt: Jeweils die Nächte (vom/zum) 21./22.05.; 04./05.06.; 09./10.07.; 13./14.08.; 27./28.08. und 10./11.09. Während der „Wallernächte“ ist die Sperrzeit (00.00 Uhr bis jeweils 1 Stunde vor Sonnenaufgang) ausschließlich für den Fang von Wallern außer Kraft gesetzt; Passivmitglieder und Gastfischer benötigen für die komplette Nacht 2 Tageskarten!!! 8.: Intensivzone und Badeinformation Untreusee: Der Angler (Fischereiausübende) muss die Regelung der Intensivzonensatzung, der Gemeingebrauchsverordnung und insbesondere der Badeinformation beachten. Diese sind am See öffentlich ausgehängt oder unter www.hof.de einzusehen. 9.: Angeln von Wehren, Brücken und Bootsstegen: Es ist untersagt, von Wehren, Brücken, Bootsstegen und sonstigen technischen Anlagen am oder im Gewässer aus zu fischen. Dies gilt auch für die abgeschlossenen Bootsstege am Untreusee. Hof, 05.01.2016 (Michael Bursian, 1. Vorsitzender)
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