Warenbezogene Ausfuhrbeschränkungen

Warenbezogene Ausfuhrbeschränkungen &
Genehmigungscodierungen
Y901, AZG
oder doch
lieber X002,
DEE
Klaus Brick,
Dipl.-Finanzw.
Beispiel:
Ausgeführt wird: ein Faltenbalgventil hergestellt
aus aus einer Stahl-Nickel-Chrom-Legierung
(304).
Der Nickelanteil beträgt 15 GHT, der
Chromanteil 12 GHT. Kohlenstoffgehalt: 1 GHT
Die Legierung ist nicht UF6-resistent.
Die Nennweite des Ventils beträgt 200 mm.
Preis ab Werk: 500 €.
Bestimmungsland: Thailand
Pos:
8481
UPos:
8481 8073
Klaus Brick,
Dipl.-Finanzw.
Über www.zoll.de haben sie Zugriff auf den Elektronischen
Zolltarif (EZT)
Sie wählen den Bereich „Ausfuhr“ und geben die
Warennummer 8481 8073 und das Bestimmungsland (th)
ein.
Beachten sie die Bedingungen und die Fußnoten.
Beachten Sie insbesondere die Fußnote mit dem Hinweis
auf
2B350g.
Klaus Brick,
Dipl.-Finanzw.
Zwischenergebnis:
Der EZT gibt ihnen Hinweise, dass in der VO 428/2009 (Dual Use) Beschränkungsgründe für die
Ausfuhr genannt sind, die auf Ihre Ware zutreffen KÖNNTEN !
Sie suchen die VO 428/2009 im Internet und kommen zu den Seiten des Bundesamtes für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Unter
http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/anhaenge_egdualusevo/index.html
finden Sie den Anhang I zur Dual-Use Liste.
Lt. EZT könnte sich eine Beschränkung aus Nr. 2B350 g) ergeben.
Sie öffnen daher die Kategorie 2 und suchen den Beschränkungsgrund 2B350.
Unter dem Buchstaben g) sind Ventile genannt.
Klaus Brick,
Dipl.-Finanzw.
…
Klaus Brick,
Dipl.-Finanzw.
Stahl-Nickel-Chrom-Legierung (304).
Der Nickelanteil beträgt 15 GHT, der
Chromanteil 12 GHT. Kohlenstoffgehalt: 1
GHT
Die Legierung ist nicht UF6-resistent.
Die Nennweite des Ventils beträgt 200 mm.
Sie überprüfen die Warenmerkmale des Aufuhrventils anhand des
Beschränkungsgrundes und stellen fest, dass dieses Ventil NICHT
unter die Ausfuhrbeschränkung fällt, weil die Chrom- / Nickelanteile zu gering sind.
In der Zollanmeldung geben Sie als Codierung für die Unterlagen ein:
Y 901
Damit machen Sie ggü der Zollstelle deutlich, dass Sie die Beschränkungen
erkannt
und beachtet haben.
Klaus Brick,
Dipl.-Finanzw.
Embargoregelungen
Gegenüber einer Vielzahl von Ländern bestehen Embargoregelungen,
Die dazu führen, dass ein Export einer Ware nur mit Genehmigung des BAFA
erfolgen kann oder VERBOTEN ist.
Eine Übersicht der einzelnen Regelungen finden Sie bei www.zoll.de unter
Fachthemen>Außenwirtschaftsrecht>Warenausfuhr>Länder>Länderübersicht.
Von großer Bedeutung in der Praxis sind z.B. die Regelungen ggü. Iran, Syrien
und Russland.
Sie finden a.a.O die jeweiligen Verordnungen zum aktuellen Stand.
Die Embargoregelungen sind beim Export in Embargostaaten zwingend zu beachten.
Klaus Brick,
Dipl.-Finanzw.
Embargoregelungen
Das vorgenannte Ventil ist im Anhang IX
der Syrien-VO (36/2012) genannt. Die
Ausfuhr nach Syrien ist
genehmigungspflichtig (Art 2b der VO, Nr.
IX.A2.008).
Die Ausfuhr nach Iran ist genehmigungsfrei.
Die Ausfuhr nach Russland ist genehmigungsfrei.
Klaus Brick,
Dipl.-Finanzw.
C 052 SY
Y 920 IR
Y 939
Etwas unspektakulärer:
PKW-Sitze
Warennummer 9401 2000,
Ausfuhr nach USA
Öffnen Sie den EZT-Ausfuhr, welche Beschränkungen sind bei der Ausfuhr nach
USA erkennbar ?
Klaus Brick,
Dipl.-Finanzw.
PKW-Sitze
Warennummer 9401 2000,
Ausfuhr nach USA
Im Ergebnis wird die Prüfung der Beschränkungsgründe bei der Ausfuhr von
KFZ-Sitzen in aller Regel dazu führen,
dass KEIN Beschränkungsgrund zutrifft.
Als Unterlagencodierung gebe Sie folgede Werte ein:
Y 903
Klaus Brick,
Dipl.-Finanzw.
Y 922
Y 935
Das „Merkblatt zu den Genehmigungscodierungen und zur elektr. Anmeldung
und Online-Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren…bietet einen
guten Überblick über die bestehenden Unterlagencodierungen bei der Ausfuhr.
Das Merkblatt ist auf www.zoll.de eingestellt.
Einen vollständigen Überblick, über alle Ausfuhr-Codierungen erhalten Sie
über die Seiten zur IAA-Plus Internetausfuhranmeldung
(https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de).
Wählen Sie den Bereich „Unterlagen“
Klaus Brick,
Dipl.-Finanzw.
3LOA/AUS
Klaus Brick,
Dipl.-Finanzw.
Fazit:
Beschränkungsgründe sind zu prüfen und das Ergebnis der
Prüfung ist zu dokumentieren.
Probleme, die sich in der Praxis ergeben:
•
Die Vielzahl der Regelungen mindert die Übersichtlichkeit..
•
Neben den warenbezogenen Beschränkungen gibt es
•
verwendungsbezogene Beschränkung
(vgl. z.B. § 9 AWV (Kerntechnik nach Jordanien; Art 4 DU-VO, Biowaffen)
•
und personenbezogene Beschränkungen
(vgl. z.B. BAFA > Ausfuhrkontrolle > Embargos > Terrorismus; Iran-Embargo)
Hier existieren keine Hinweise im EZT.
Klaus Brick,
Dipl.-Finanzw.
Bescheide des BAFA zur
Ausfuhrgenehmigungsfreiheit
Treten Unklarheiten darüber auf, ob die Ausfuhr ohne
Genehmigung zulässig ist, kann sich der Ausführer Klarheit
verschaffen durch einen der folgende Bescheide des BAFA:
1.
Auskunft zur Güterliste
Wird eine Ware grundsätzlich von der
Güterliste erfasst ?
2.
Nullbescheid
Ist eine konkrete Ausfuhr genehmigungspflichtig?
3.
Voranfrage
Würde die Ausfuhr einer noch zu fertigenden
Ware einer Genehmigungspflicht unterliegen
und würden diese dann erteilt?
Die Aufgabenverteilung und die Verantwortlichkeit ist eindeutig geregelt.
Artikel 199 ZKDVO
Unbeschadet der Anwendung strafrechtlicher Vorschriften übernimmt der
Anmelder mit Abgabe einer von ihm oder von seinem Vertreter
unterzeichneten Zollanmeldung …die Gewähr für
- die Richtigkeit der in der Zollanmeldung gemachten Angaben,
- die Echtheit der eingereichten Unterlagen und
- die Einhaltung aller Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Überführung von
Waren in das betreffende Zollverfahren (Art 199 ZKDVO).
Klaus Brick,
Dipl.-Finanzw.
Die Nichtanmeldung der Codierung führt zu Verzögerungen der Abfertigung.
worst case:
Ein Verstoß gegen ein Ausfuhrverbot oder die ungenehmigte Ausfuhr einer
genehmigungspflichtigen Ware, ist eine Straftat (§ 18 AWG ).
Klaus Brick,
Dipl.-Finanzw.