Warenbezogene Ausfuhrbeschränkungen & Genehmigungscodierungen Y901, AZG oder doch lieber X002, DEE Klaus Brick, Dipl.-Finanzw. Beispiel: Ausgeführt wird: ein Faltenbalgventil hergestellt aus aus einer Stahl-Nickel-Chrom-Legierung (304). Der Nickelanteil beträgt 15 GHT, der Chromanteil 12 GHT. Kohlenstoffgehalt: 1 GHT Die Legierung ist nicht UF6-resistent. Die Nennweite des Ventils beträgt 200 mm. Preis ab Werk: 500 €. Bestimmungsland: Thailand Pos: 8481 UPos: 8481 8073 Klaus Brick, Dipl.-Finanzw. Über www.zoll.de haben sie Zugriff auf den Elektronischen Zolltarif (EZT) Sie wählen den Bereich „Ausfuhr“ und geben die Warennummer 8481 8073 und das Bestimmungsland (th) ein. Beachten sie die Bedingungen und die Fußnoten. Beachten Sie insbesondere die Fußnote mit dem Hinweis auf 2B350g. Klaus Brick, Dipl.-Finanzw. Zwischenergebnis: Der EZT gibt ihnen Hinweise, dass in der VO 428/2009 (Dual Use) Beschränkungsgründe für die Ausfuhr genannt sind, die auf Ihre Ware zutreffen KÖNNTEN ! Sie suchen die VO 428/2009 im Internet und kommen zu den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Unter http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/anhaenge_egdualusevo/index.html finden Sie den Anhang I zur Dual-Use Liste. Lt. EZT könnte sich eine Beschränkung aus Nr. 2B350 g) ergeben. Sie öffnen daher die Kategorie 2 und suchen den Beschränkungsgrund 2B350. Unter dem Buchstaben g) sind Ventile genannt. Klaus Brick, Dipl.-Finanzw. … Klaus Brick, Dipl.-Finanzw. Stahl-Nickel-Chrom-Legierung (304). Der Nickelanteil beträgt 15 GHT, der Chromanteil 12 GHT. Kohlenstoffgehalt: 1 GHT Die Legierung ist nicht UF6-resistent. Die Nennweite des Ventils beträgt 200 mm. Sie überprüfen die Warenmerkmale des Aufuhrventils anhand des Beschränkungsgrundes und stellen fest, dass dieses Ventil NICHT unter die Ausfuhrbeschränkung fällt, weil die Chrom- / Nickelanteile zu gering sind. In der Zollanmeldung geben Sie als Codierung für die Unterlagen ein: Y 901 Damit machen Sie ggü der Zollstelle deutlich, dass Sie die Beschränkungen erkannt und beachtet haben. Klaus Brick, Dipl.-Finanzw. Embargoregelungen Gegenüber einer Vielzahl von Ländern bestehen Embargoregelungen, Die dazu führen, dass ein Export einer Ware nur mit Genehmigung des BAFA erfolgen kann oder VERBOTEN ist. Eine Übersicht der einzelnen Regelungen finden Sie bei www.zoll.de unter Fachthemen>Außenwirtschaftsrecht>Warenausfuhr>Länder>Länderübersicht. Von großer Bedeutung in der Praxis sind z.B. die Regelungen ggü. Iran, Syrien und Russland. Sie finden a.a.O die jeweiligen Verordnungen zum aktuellen Stand. Die Embargoregelungen sind beim Export in Embargostaaten zwingend zu beachten. Klaus Brick, Dipl.-Finanzw. Embargoregelungen Das vorgenannte Ventil ist im Anhang IX der Syrien-VO (36/2012) genannt. Die Ausfuhr nach Syrien ist genehmigungspflichtig (Art 2b der VO, Nr. IX.A2.008). Die Ausfuhr nach Iran ist genehmigungsfrei. Die Ausfuhr nach Russland ist genehmigungsfrei. Klaus Brick, Dipl.-Finanzw. C 052 SY Y 920 IR Y 939 Etwas unspektakulärer: PKW-Sitze Warennummer 9401 2000, Ausfuhr nach USA Öffnen Sie den EZT-Ausfuhr, welche Beschränkungen sind bei der Ausfuhr nach USA erkennbar ? Klaus Brick, Dipl.-Finanzw. PKW-Sitze Warennummer 9401 2000, Ausfuhr nach USA Im Ergebnis wird die Prüfung der Beschränkungsgründe bei der Ausfuhr von KFZ-Sitzen in aller Regel dazu führen, dass KEIN Beschränkungsgrund zutrifft. Als Unterlagencodierung gebe Sie folgede Werte ein: Y 903 Klaus Brick, Dipl.-Finanzw. Y 922 Y 935 Das „Merkblatt zu den Genehmigungscodierungen und zur elektr. Anmeldung und Online-Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren…bietet einen guten Überblick über die bestehenden Unterlagencodierungen bei der Ausfuhr. Das Merkblatt ist auf www.zoll.de eingestellt. Einen vollständigen Überblick, über alle Ausfuhr-Codierungen erhalten Sie über die Seiten zur IAA-Plus Internetausfuhranmeldung (https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de). Wählen Sie den Bereich „Unterlagen“ Klaus Brick, Dipl.-Finanzw. 3LOA/AUS Klaus Brick, Dipl.-Finanzw. Fazit: Beschränkungsgründe sind zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentieren. Probleme, die sich in der Praxis ergeben: • Die Vielzahl der Regelungen mindert die Übersichtlichkeit.. • Neben den warenbezogenen Beschränkungen gibt es • verwendungsbezogene Beschränkung (vgl. z.B. § 9 AWV (Kerntechnik nach Jordanien; Art 4 DU-VO, Biowaffen) • und personenbezogene Beschränkungen (vgl. z.B. BAFA > Ausfuhrkontrolle > Embargos > Terrorismus; Iran-Embargo) Hier existieren keine Hinweise im EZT. Klaus Brick, Dipl.-Finanzw. Bescheide des BAFA zur Ausfuhrgenehmigungsfreiheit Treten Unklarheiten darüber auf, ob die Ausfuhr ohne Genehmigung zulässig ist, kann sich der Ausführer Klarheit verschaffen durch einen der folgende Bescheide des BAFA: 1. Auskunft zur Güterliste Wird eine Ware grundsätzlich von der Güterliste erfasst ? 2. Nullbescheid Ist eine konkrete Ausfuhr genehmigungspflichtig? 3. Voranfrage Würde die Ausfuhr einer noch zu fertigenden Ware einer Genehmigungspflicht unterliegen und würden diese dann erteilt? Die Aufgabenverteilung und die Verantwortlichkeit ist eindeutig geregelt. Artikel 199 ZKDVO Unbeschadet der Anwendung strafrechtlicher Vorschriften übernimmt der Anmelder mit Abgabe einer von ihm oder von seinem Vertreter unterzeichneten Zollanmeldung …die Gewähr für - die Richtigkeit der in der Zollanmeldung gemachten Angaben, - die Echtheit der eingereichten Unterlagen und - die Einhaltung aller Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Überführung von Waren in das betreffende Zollverfahren (Art 199 ZKDVO). Klaus Brick, Dipl.-Finanzw. Die Nichtanmeldung der Codierung führt zu Verzögerungen der Abfertigung. worst case: Ein Verstoß gegen ein Ausfuhrverbot oder die ungenehmigte Ausfuhr einer genehmigungspflichtigen Ware, ist eine Straftat (§ 18 AWG ). Klaus Brick, Dipl.-Finanzw.
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