Fahren und Bremsen

Fahren und Bremsen
„Alles, was bewegt wird, muss sicher
zum Stehen gebracht werden können.“
Aufgepasst –
mitgedacht
Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
nBei Druckluftbremsen: Darauf achten,
dass beim Ankuppeln alle Druckluft­
schläuche in der richtigen Reihenfolge
verbunden werden.
nBei Auflaufbremsen: Rangier­blockade
entfernen.
nRegelmäßig Funktionstüchtigkeit der
Bremsanlage testen.
Es ist zu beachten, dass die Brems­anlage
nicht nur Leerfahrzeuge, sondern auch
voll beladene Zug­kombinationen bremsen
können muss.
Beispiele für mögliche
Zugkombinationen:
Ohne Bremse maximal 3 t Achslast / mit Auflaufbremse
bis 3,5 t bzw. 8 t zulässiges Gesamtgewicht (abhängig
von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit)
Druckmittelbremse + Druckmittelbremse
Druckmittelbremse + Auflaufbremse (maximal 8 t)
Auflaufbremse + Auflaufbremse (beide maximal 8 t)
Im Anschluss an Arbeiten im Feld immer die
ver­schmutzte­Fahrbahn reinigen –
für die Sicherheit der anderen Verkehrsteil­
nehmer. Dabei eine Warnweste tragen und
ein Warndreieck in ausreichendem Abstand
aufstellen.
Im Falle einer Panne:
Warnblinklicht ein­schal­
ten! Den Verbands­kasten
stets griffbereit und
vollständig bestückt
mitführen.
Das Zugfahrzeug muss für das jeweilige
Gespann geeignet sein. Die Angaben in
den Fahrzeugpapieren sind zu beachten.
Herausgeber:
Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau
Weißensteinstraße 70 -72
34131 Kassel
www.svlfg.de
Eine Druckluftbremsanlage ist die einzig sinn­
volle Bremseinrichtung für Rückewagen.
Stand: 12 / 2013
Unterwegs –
sicher und
gut sichtbar
Die lichttechnischen Einrichtungen
müssen vorschriftsmäßig installiert, fest
angebracht sowie ständig betriebsbereit
sein. Sie dürfen nicht verschmutzt sein.
Für Position und Art der seitlichen Kennt­
lichmachung sowie der Beleuchtungs­
einrichtung vorne und hinten gelten genaue
Vorschriften. Die Berufsgenossenschaft hilft
gern weiter.
maximal
3,5 Meter!
> 2 Meter bei Straßenfahrt
Foto: C. Kerschensteiner
Zulässige Gewichte:
nMaximalgewicht eines Zuges: 40 Tonnen
nAchslasten beachten
nGewicht der Einzelfahrzeuge beachten
nStützlasten dürfen nicht überschritten
werden
Ladungssicherung:
Die Ladung ist durch
geeignete­ Sicherungs­
vorrichtungen wie etwa
Zurrgurte, Bordwand­
erhöhungen, Netze und
Abdeckplanen gegen
Herabfallen zu sichern.
§ 1 Straßenverkehrsordnung:
„Die Teilnahme am Straßenverkehr
erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass
kein anderer geschädigt, gefährdet oder
mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“
Rücksichtnahme ist Gebot
Das Anbringen von Warntafeln
ist vorgeschrieben zum Beispiel
nab einer Breite von 2,75 Metern,
nwenn ein Anbaugerät nach hinten mehr
als einen Meter über die Schlussleuchte
oder
seitlich mehr als 40 Zentimeter über die
Begrenzungsleuchten hinaus ragt.
Maße, Gewichte, Ladungssicherung
Sehen und gesehen werden
Foto: C. Kerschensteiner
Zulässige Maße:
nmaximale Länge Zugmaschine mit
Anhänger und Ladung: 20,75 Meter
nmaximale Höhe mit Ladung 4 Meter; bei Bedarf
kann sie höher sein, wenn die Fahrtstrecke dies
zulässt – diese Ausnahme gilt nicht bei Fahrten
auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ohne
Zusatzschild „Lof Verkehr frei“
nZugmaschine mit Anbaugerät/en
12 Meter Höchstlänge beachten
nFrontanbaugerät: Der Abstand zwischen
Lenkradmitte und vorderem Ende des Fahr­
zeugs darf maximal 3,5 Meter betragen
nMit einem langsam fahren­den Fahrzeug
genügend Abstand zum Vordermann
halten, damit überholende­PKW einscheren
können.
nVor dem Abbiegen dies rechtzeitig und
deutlich ankündigen.
nDas Halten an engen und unübersicht­
lichen Stellen und im Bereich von
scharfen Kurven ist unzulässig.
n
Unbedingt die hier aufgeführten Hinweise
zur Beleuchtung und Kenntlichmachung
sowie die Beschrän­kungen für Beladung
und Abmessung der Fahrzeuge beachten.
nDie sichere Funktion der Bremsen hängt
weitestgehend ab von der Pflege und
Wartung der Fahrzeuge.