Fahren und Bremsen „Alles, was bewegt wird, muss sicher zum Stehen gebracht werden können.“ Aufgepasst – mitgedacht Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau nBei Druckluftbremsen: Darauf achten, dass beim Ankuppeln alle Druckluft schläuche in der richtigen Reihenfolge verbunden werden. nBei Auflaufbremsen: Rangierblockade entfernen. nRegelmäßig Funktionstüchtigkeit der Bremsanlage testen. Es ist zu beachten, dass die Bremsanlage nicht nur Leerfahrzeuge, sondern auch voll beladene Zugkombinationen bremsen können muss. Beispiele für mögliche Zugkombinationen: Ohne Bremse maximal 3 t Achslast / mit Auflaufbremse bis 3,5 t bzw. 8 t zulässiges Gesamtgewicht (abhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit) Druckmittelbremse + Druckmittelbremse Druckmittelbremse + Auflaufbremse (maximal 8 t) Auflaufbremse + Auflaufbremse (beide maximal 8 t) Im Anschluss an Arbeiten im Feld immer die verschmutzteFahrbahn reinigen – für die Sicherheit der anderen Verkehrsteil nehmer. Dabei eine Warnweste tragen und ein Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen. Im Falle einer Panne: Warnblinklicht einschal ten! Den Verbandskasten stets griffbereit und vollständig bestückt mitführen. Das Zugfahrzeug muss für das jeweilige Gespann geeignet sein. Die Angaben in den Fahrzeugpapieren sind zu beachten. Herausgeber: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Weißensteinstraße 70 -72 34131 Kassel www.svlfg.de Eine Druckluftbremsanlage ist die einzig sinn volle Bremseinrichtung für Rückewagen. Stand: 12 / 2013 Unterwegs – sicher und gut sichtbar Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig installiert, fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Sie dürfen nicht verschmutzt sein. Für Position und Art der seitlichen Kennt lichmachung sowie der Beleuchtungs einrichtung vorne und hinten gelten genaue Vorschriften. Die Berufsgenossenschaft hilft gern weiter. maximal 3,5 Meter! > 2 Meter bei Straßenfahrt Foto: C. Kerschensteiner Zulässige Gewichte: nMaximalgewicht eines Zuges: 40 Tonnen nAchslasten beachten nGewicht der Einzelfahrzeuge beachten nStützlasten dürfen nicht überschritten werden Ladungssicherung: Die Ladung ist durch geeignete Sicherungs vorrichtungen wie etwa Zurrgurte, Bordwand erhöhungen, Netze und Abdeckplanen gegen Herabfallen zu sichern. § 1 Straßenverkehrsordnung: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“ Rücksichtnahme ist Gebot Das Anbringen von Warntafeln ist vorgeschrieben zum Beispiel nab einer Breite von 2,75 Metern, nwenn ein Anbaugerät nach hinten mehr als einen Meter über die Schlussleuchte oder seitlich mehr als 40 Zentimeter über die Begrenzungsleuchten hinaus ragt. Maße, Gewichte, Ladungssicherung Sehen und gesehen werden Foto: C. Kerschensteiner Zulässige Maße: nmaximale Länge Zugmaschine mit Anhänger und Ladung: 20,75 Meter nmaximale Höhe mit Ladung 4 Meter; bei Bedarf kann sie höher sein, wenn die Fahrtstrecke dies zulässt – diese Ausnahme gilt nicht bei Fahrten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ohne Zusatzschild „Lof Verkehr frei“ nZugmaschine mit Anbaugerät/en 12 Meter Höchstlänge beachten nFrontanbaugerät: Der Abstand zwischen Lenkradmitte und vorderem Ende des Fahr zeugs darf maximal 3,5 Meter betragen nMit einem langsam fahrenden Fahrzeug genügend Abstand zum Vordermann halten, damit überholendePKW einscheren können. nVor dem Abbiegen dies rechtzeitig und deutlich ankündigen. nDas Halten an engen und unübersicht lichen Stellen und im Bereich von scharfen Kurven ist unzulässig. n Unbedingt die hier aufgeführten Hinweise zur Beleuchtung und Kenntlichmachung sowie die Beschränkungen für Beladung und Abmessung der Fahrzeuge beachten. nDie sichere Funktion der Bremsen hängt weitestgehend ab von der Pflege und Wartung der Fahrzeuge.
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