Jahrgang 2016 Samstag, 26.März 2016 Nummer 03 Wir wünschen ein frohes Osterfest! Fleißig haben die Kinder in der Kindertagesstätte „Waldwichtel“ ihre Räume dekoriert und für das Osterfest zuhause gebastelt! Nun warten sie aufgeregt auf den Osterhasen. Foto: Stefanie Baldauf Mülsengrund-Kurier Amtlicher Teil 26. März 2016 Beschlüsse Sitzung des Gemeinderates am 07.03.2016 Beschluss 16/2016 Nach umfangreicher Prüfung und Auswertung verschiedener Standortvorschläge für den Neubau einer Kindertageseinrichtung für die Ortsteile Ortmannsdorf und Mülsen St. Niclas und unter vorangegangener Beteiligung von Eltern und Erziehern beschließt der Gemeinderat die Rangfolge zur Standortauswahl wie folgt: Mülsen, den 11.03.2016 Hendric Freund Bürgermeister Beschluss 21/2016 Der Abschnitt des ÖFW-Nr. 2 "Alter Bahndamm" auf dem Flurstück 318/3 der Gemarkung Thurm ist gemäß § 8 Sächsischen Straßengesetz einzuziehen. 1. Standort – Bahnhof Ortmannsdorf 2. Standort – Friedhofsweg Ortmannsdorf 3. Standort – Schachtstraße Mülsen St. Niclas. Beschluss 17/2016 Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Eintrittspreise des Freibades auf Antrag des SV Mülsen St. Niclas e.V. vom 02.11.2015 ab 2016 zu. Beschluss 18/2016 Der Gemeinderat stimmt der Änderung von § 6 Nr. 1 Satz 1 des Betreibervertrages für das Freibad vom 07.04.2008 zu. Danach erhöht sich der jährliche Zuschuss um 5 TEUR auf 45 TEUR. Beschluss 19/2016 Der Gemeinderat beschließt 1. die Durchführung der energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Mülsen und 2. die Vergabe der Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Seemann GmbH & Co.KG in 08340 Schwarzenberg. Öffentliche Bekanntmachung Absichtserklärung zu Einziehung eines Straßenabschnittes gemäß § 8 Abs. 4 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) Der Gemeinderat der Gemeinde Mülsen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.03.2016 mit Beschluss-Nr. 21/2016 die Absicht erklärt, die Einziehung eines Abschnitts des öffentlichen Feldweges „Alter Bahndamm“ auf dem Flurstück 318/3 der Gemarkung Thurm (ÖFW-Nr. 2) im Straßenbestandsverzeichnis OT Thurm einzuleiten. Begründung: Die Widmung der Teilfläche ist unter Verstoß gegen § 6 Abs. 3 SächsStrG erfolgt, soweit diese Teilfläche Bestandteil des Flurstücks 318/3 geworden ist. Der über das Flurstück 318/3 verlaufende Abschnitt des „Alten Bahndamms“ war zum Zeitpunkt der Widmung als öffentlicher Weg nicht zugänglich, sondern Bestandteil des umzäunten Betriebsgeländes der VEM Vermögensverwaltungs AG. Beschluss 20/2016 Der Abschnitt der Ortsstraße-Nr. 3 „Uferstraße – AST 1“ auf dem Flurstück 320/1 der Gemarkung Stangendorf ist gemäß § 8 SächsStrG einzuziehen. Der Plan mit der Darstellung von Lage und Ausdehnung des einzuziehenden Abschnittes des Weges liegt ab dem, auf der Bekanntgabe folgenden Tag für drei Monate in der Gemeindeverwaltung Mülsen, St. Jacober Hauptstraße 128, 08132 Mülsen im Bauamt, Zi. 126, während der Sprechzeiten für jedermann öffentlich zur Einsicht aus. Öffentliche Bekanntmachung Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeinde Mülsen, St. Jacober Hauptstr. 128, 08132 Mülsen eingereicht werden. Absichtserklärung zu Einziehung eines Straßenabschnittes gemäß § 8 Abs. 4 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) Der Gemeinderat der Gemeinde Mülsen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.03.2016 mit Beschluss-Nr. 20/2016 die Absicht erklärt, die Einziehung eines Abschnitts der Ortsstraße „Uferstraße – AST 1“ auf dem Flurstück 320/1 der Gemarkung Stangendorf (O-Nr. 3) im Straßenbestandsverzeichnis OT Stangendorf einzuleiten. Begründung: Die Widmung der Teilfläche ist unter Verstoß gegen § 6 Abs. 3 SächsStrG erfolgt, soweit diese Teilfläche Bestandteil des Flurstücks 320/1 der Gemarkung Stangendorf geworden ist. Der über das Flurstück 320/1 verlaufende Abschnitt des alten Bahnkörpers war zum Zeitpunkt der Widmung als Ortsstraße nicht zugänglich, sondern Bestandteil des umzäunten Betriebsgeländes der VEM Vermögensverwaltungs-AG. Mülsen, den 11.03.2016 Hendric Freund Bürgermeister Beschluss 22/2016 Der Gemeinderat beschließt zum Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses Baugrundstück: Berthelsdorfer Straße Gemarkung/Flurstück: Niedermülsen, 147/1 dem Antrag auf Abweichung vom 25.01.2016 nach § 67 SächsBO gegenüber der Ortsgestaltungssatzung Niedermülsen in allen vier Punkten (Lageeinordnung, örtlicher Dachüberstand, Gebäudebreite und Fenstergröße) zuzustimmen. Beschluss 23/2016 Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Nr. 231 der Gemarkung Mülsen St. Niclas mit einer Größe von ca. 350 m² zu einem Kaufpreis von 7.500,00 EUR zu erwerben. Der Plan mit der Darstellung von Lage und Ausdehnung des einzuziehenden Abschnittes des Weges liegt ab dem, auf der Bekanntgabe folgenden Tag für drei Monate in der Gemeindeverwaltung Mülsen, St. Jacober Hauptstraße 128, 08132 Mülsen im Bauamt, Zi. 126, während der Sprechzeiten für jedermann öffentlich zur Einsicht aus. Die mit dem Abschluss des Kaufvertrages verbundenen Kosten einschließlich Kosten evtl. Nachgenehmigungen trägt die Gemeinde. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeinde Mülsen, St. Jacober Hauptstr. 128, 08132 Mülsen eingereicht werden. Beschluss 24/2016 und 25/2016 Der Gemeinderat beschließt die Annahme und Verwendung von Geld❐ und Sachspenden. 2 26. März 2016 Amtlicher Teil Mülsengrund-Kurier Bekanntmachung über die Planfeststellung für das Bauvorhaben S 286 – Ausbau Knotenpunkt mit K 9310 Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 11. Februar 2016 – Gz.: C32-0522/351 –, der das genannte Bauvorhaben betrifft, liegt (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit in 08427 Fraureuth, während der Dienststunden Dienstag Donnerstag Freitag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr vom 4. April 2016 bis einschließlich 18. April 2016 zu jedermanns Einsicht aus. in der Stadtverwaltung Zwickau, Tiefbauamt, Verwaltungszentrum (VWZ) Haus 2, Werdauer Straße 62 in 08056 Zwickau, während der Dienststunden Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt, § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG). 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Mülsen, St. Jacober Hauptstraße 128 in 08132 Mülsen, Bauamt, Zimmer 126, während der Dienststunden Zusätzlich kann der Planfeststellungsbeschluss über die Internetseiten www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ eingesehen werden. Montag Dienstag Donnerstag Gemeinde Mülsen, den 26. März 2016 07:00 – 12:00 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr und in der Gemeindeverwaltung Fraureuth, Bauamt, Fabrikgelände 12 26. März 2016 Hendric Freund Bürgermeister Nichtamtlicher Teil ❐ Mülsengrund-Kurier Informationen der Verwaltung 23. Radlersonntag in Mülsen am 08. Mai 2016 Auch in diesem Jahr findet traditionsgemäß am zweiten Sonntag im Mai der Radlersonntag statt. Der Startpunkt ist in diesem Jahr im Mülsener Ortsteil Neuschönburg. Bürgermeister Hendric Freund wird gemeinsam mit dem Schirmherr, Landrat Dr. Christoph Scheurer, um 10.00 Uhr die Strecke freigeben. Bereits ab 9.00 Uhr können die Radler im Festzelt am Start den Radlergottesdienst besuchen. Die etwa 20 km lange Strecke führt von Ortmannsdorf über Mülsen St. Niclas, Mülsen St. Jacob, Mülsen St. Micheln, Stangendorf, Thurm, Niedermülsen, Abzweig Wulm, den Zwickauer Stadtteil Schlunzig bis zum Ziel nach Dennheritz OT Niederschindmaas. Auch in diesem Jahr sorgen wieder zahlreiche Attraktionen und Sehenswürdigkeiten für das besondere Flair entlang der Strecke und auch für unsere kleinen Radler ist allerhand geplant. Verschiedene Rastmöglich- keiten mit einem reichhaltigen Angebot an Speisen und Getränken laden wie immer zu einer Pause ein. Schnelle Hilfe bei kleinen Pannen bieten die Fahrradreparaturstützpunkte entlang der Strecke. Wer einen Moment der Ruhe sucht, ist in den Kirchen zwischen Ortmannsdorf und Schlunzig genau richtig. Hier organisiert die Sächsische Orgelakademie in gewohnter Weise die Orgelkonzerte. Verlosung: Für die Radler wird wieder eine Tombola mit attraktiven Preisen vorbereitet. Wer an der Verlosung teilnehmen möchte, muss sich an allen zehn Stempelstellen die Teilnahme auf der im Flyer vorgesehenen Stempelkarte bestätigen lassen. Die ausgefüllten Stempelkarten können am Start und Ziel sowie am Stand der Gemeinde Mülsen am Verwaltungszentrum abgegeben ❐ werden. 3 Nichtamtlicher Teil Mülsengrund-Kurier 26. März 2016 Informationsblatt für den Freistaat Sachsen Hinweise zum Vorgehen beim Fund toten Wildes und bei Unfallwild Bei Wild handelt es sich um frei in der Natur lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Hierunter fallen alle größeren Tiere, wie zum Beispiel Rehe, Wildschweine, Hirsche und Wölfe sowie zahlreiche Vogelarten wie Stockente und Mäusebussard. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.forsten.sachsen.de/wald/1560.htm. 1 Was ist zu tun, wenn verendetes Wild oder Unfallwild gefunden wird? Wild ist Teil der Natur. Grundsätzlich verbleiben Wildkadaver in der Natur. Sie durfen keinesfalls angefasst, mitgenommen und transportiert werden. An Weg- oder Straßenrändern oder in Ortslagen können größere Wildkadaver jedoch eine Störung der öffentlichen Ordnung darstellen. Wer totes Wild findet, sollte • den örtlichen Jagdausubungsberechtigten (in der Regel der Jagdpächter oder Eigenjagdbesitzer) benachrichtigen. Ist dieser nicht bekannt oder zu erreichen, kann • das örtlich zuständige Landratsamt oder die Stadtverwaltung der Kreisfreien Stadt als untere Jagd- und Veterinärbehörde (Telefon: 115) oder • die nächste Polizeidienststelle (Telefon: 110) informiert werden. 2 Wer darf sich totes Wild aneignen? Das Recht, sich Wild anzueignen, steht grundsätzlich dem Jagdausübungsberechtigen zu. Er ist zur Aneignung aber nicht ver- pflichtet. 3 Was ist zu tun, wenn Wild bei einem Verkehrsunfall getötet oder angefahren wird? Jeder Unfallbeteiligte ist verpflichtet, den Verkehr zu sichern (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 StVO) und bei Personenschaden Hilfsmaßnahmen einzuleiten. Zu den Sicherungspflichten gehören das Einschalten der Warnblinkanlage, das Anziehen von Warnwesten und das Aufstellen vom Warndreieck. Von verunfalltem Wild ist Abstand zu halten, weil es möglicherweise noch lebt oder krank ist. Ausnahmsweise kann totes Wild zur Sicherung des Verkehrs von der Fahrbahn geräumt werden. Dabei ist Hautkontakt durch das Tragen von Handschuhen oder durch andere geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden. Unfallwild darf nicht mitgenommen werden. (siehe 2.) Der Führer eines Fahrzeugs hat einen Unfall mit Schalenwild (Wildschweine, Rehe, Rot- und Damwild, Muffelwild) der Polizeidienststelle anzuzeigen. 4 Wer ist für die Beseitigung und Entsorgung von Wildkadavern zuständig? Die unter 1 aufgefuhrten Personen oder Behörden werden bei Erfordernis die Beseitigung und Entsorgung des Wildkadavers veranlassen. Stand: 10.04.2014 Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium fur Soziales und Verbraucherschutz und Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Land❐ wirtschaft Verbrennen von Garten- und Pflanzenabfällen Nach wie vor ist es möglich unter bestimmten Voraussetzungen auf dem eigenen Grundstück Gartenund Pflanzenabfälle zu verbrennen. Nach § 2 der Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) soll die Verwertung von pflanzlichen Abfällen aus Gärten, Parks, Grünanlagen und Friedhöfen in erster Linie über Biotonne, Komposthaufen oder Wertstoffhof erfolgen. Nur wenn diese Verwertung nicht möglich oder zumutbar ist, können pflanzliche Abfälle gemäß § 4 PflanzAbfV ausnahmsweise verbrannt werden. Dabei ist folgendes zu beachten: 1. Das Verbrennen ist vom 01. bis 30. April und vom 01. bis 30. Oktober werktags in der Zeit zwischen 8:00 und 18:00 Uhr höchstens während zwei Stunden täglich zulässig. 2. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft eintreten, insbesondere durch Rauchentwicklung oder Funkenflug. 3. Zum Anzünden oder Unterstützen des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, vor allem keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte oder beschichtete oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. 4. Es muss ein Mindestabstand von 100 Metern zu Bundes-, Land- und Kreisstraßen eingehalten werden. Außerhalb der Verbrennzeiten ist gemäß § 17 Abs. 1 der Polizeiverordnung der Gemeinde Mülsen vom 11. Mai 2015 die Erlaubnis der Gemeinde Mülsen, SG Ordnung und Sicherheit, Telefon 037601/50044 erforderlich. Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien in handelsüblichen Grillgeräten. Kristin Müller SG Ordnung und Sicherheit ❐ Warnung vor falschen Briefen Momentan werden Briefe an Gewerbetreibende mit dem Vermerk „Muelsen.Gewerbe-Meldung.de und einem Logo, welches den Bundesadler darstellen soll, versandt. Diese Briefe suggerieren, dass Daten für ein zentrales Gewerberegister der Bundesrepublik Deutschland erfasst werden. In einem beiliegenden Formular werden die Gewerbetreibenden zu einer Rückantwort aufgefordert. Diese Schreiben sind falsch. Sie wurden weder durch die Gemeinde Mülsen noch von einer anderen Behörde beauftragt. 4 ❐ 26. März 2016 Nichtamtlicher Teil Mülsengrund-Kurier Information für Vereine – Veröffentlichung von Veranstaltungen Die Vereine der Gemeinde Mülsen veranstalten im Laufe des Jahres eine Vielzahl von Festlichkeiten aller Art. Um diese auch weiterhin publik zu machen und Besucher auch aus der Umgebung anzusprechen, bitten wir darum, für jede geplante Veranstaltung im Vorfeld rechtzeitig das Formular „Antrag auf Eintragung in den Veranstaltungskalender der Gemeinde Mülsen/zur Veröffentlichung im Internet“ auszufüllen. Das Formular ist auf der Internetseite der Gemeinde (www.muelsen.de) unter „Rathaus Formulare“ zu finden. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular in der Gemeinde Mülsen im Sachgebiet Öffentliche Einrichtungen ein. ❐ Gewerbliche Sammlung unzulässig Wie entsorge ich ausgediente Elektro(nik)-Altgeräte richtig? Amt für Abfallwirtschaft Jeder Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten trägt auch die Verantwortung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung ausgedienter Geräte. Die Erfassung von Elektro(nik)-Altgeräten ist ausschließlich den Herstellern und Vertreibern solcher Geräte sowie den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern – hier der Landkreis Zwickau – vorbehalten. Der Handel ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern nimmt Haushaltgroßgeräte beim Kauf eines Neugerätes zurück. Haushaltkleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 30 Zentimetern sind vom Handel auch ohne Neukauf zurückzunehmen. Häufig sind diverse Handzettel oder Aufrufe zur Sammlung von Elektro(nik)-Altgeräten neben Alttextilien, Schrott im Briefkasten und am Hauseingang zu finden. Die gewerbliche Sammlung von Elektro(nik)-Altgeräten ist nicht zulässig. Sowohl der Bereitstellende als auch der Sammler handeln ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeiten sind bußgeldbewährt. Wer sich jedoch hinter diesen Sammlungen verbirgt und welcher Zweck – gemeinnützig oder rein gewerblich – damit verfolgt wird, ist in manchen Fällen nicht ersichtlich. Seriöse Sammler geben ihre Firmenanschrift, Telefonnummer und den verfolgten Zweck an, während entsprechende Angaben bei dubiosen Sammlungen, die in der Regel auch nicht ordnungsgemäß bei der zuständigen Abfallbehörde (Landesdirektion Chemnitz) angezeigt sind, ausbleiben. Elektro(nik)-Altgeräte können kostenlos bei den folgenden vom Landkreis eingerichteten Sammelstellen für Elektro(nik)-Altgeräte abgegeben werden: Annahmestelle Öffnungszeiten KECL GmbH Stadtteil Reinholdshain Ringstraße 36 08371 Glauchau Di. und Do.: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr KECL GmbH Jägerstraße 2 a 09212 Limbach-Oberfrohna Mi.: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Flurstraße abseits 08056 Zwickau April bis Oktober: Mo. bis Fr.: 07:00 bis 19:00 Uhr und Sa.: 09:00 bis 13:00 Uhr November bis März: Mo. bis Fr.: 07:00 bis 18:00 Uhr und Sa.: 09:00 bis 13:00 Uhr EGZ mbH Lößnitzer Straße 98 08141 Reinsdorf Mi. und Do.: 09:00 bis 18:00 Uhr Fehr Umwelt Ost GmbH Gewerbering 28 08451 Crimmitschau April bis September: Mo. bis Fr.: 09:00 bis 18:00 Uhr Oktober bis März: Mo. bis Fr.: 09:00 bis 17:00 Uhr Recom Entsorgung Freistraße 5 F 08412 Werdau/Ortsteil Steinpleis Mo. bis Do.: 06:30 bis 15:45 Uhr Fr.: 06:30 bis 13:15 Uhr sowie nach Vereinbarung Darüber hinaus ist es möglich, Haushaltgroßgeräte gegen eine Transportgebühr von 10 EUR pro Großgerät durch den Landkreis abholen zu lassen. Kleingeräte werden selbstverständlich bei der Anmeldung eines Großgerätes zur Abholung kostenlos mitgenommen. Das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau rät dringend da- von ab, sich an unseriösen Sammlungen zu beteiligen und bittet, verantwortungsbewusst zu handeln. Für weitere Informationen stehen die Abfallberater des Landkreises Zwickau unter den Rufnummern 0375 4402-26111, 0375 4402-26117 und 03763 404-103 zur Verfügung. ❐ 5 Mülsengrund-Kurier Nichtamtlicher Teil 26. März 2016 Informationen zur Ausbringung von Jauche und Gülle Geruchsbelästigung stellt keinen Verstoß gegen geltendes Recht dar Umweltamt Das Umweltamt des Landkreises Zwickau teilt in Abstimmung mit dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Folgendes bezüglich der Ausbringung von Jauche und Gülle mit: Unter Düngung versteht man die Zufuhr von Pflanzennährstoffen. Diese kann sowohl über mineralischen Dünger als auch über organische Düngemittel erfolgen. Die Zugabe dieser Nährstoffe muss sich am Bedarf der Pflanzen orientieren. Deshalb ist vor der Düngung der entsprechende Bedarf zu ermitteln. Dieser besteht immer dann, wenn der Boden in der Vegetationszeit (von März bis November) nicht genügend Nährstoffe nachliefert. Der Landwirt ist laut „Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubtraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis (Düngeverordnung – DüV)“ vom 10. Januar 2006, zuletzt geändert durch Art. 5, Abs. 36 G vom 24. Dezember 2012 berechtigt, in der Zeit vom 1. Februar bis 31. Oktober (Ackerland) bzw. 15. November (Grünland) eines Jahres Düngemittel auszubringen, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind. Dazu gehört es auch, organische Düngemittel (zum Beispiel Stalldung, Gülle oder Jauche) auf bestellte und unbestellte Flächen aufzubringen. Allerdings gilt das nicht, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt ist. Die Ausbringung vor allem organischer Düngemittel ist oft mit Geruchsbelästigungen verbunden, die aber keinen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen. Bei Kulturen wie Mais oder Raps handelt es sich um einen kurzen befristeten Zeitraum im Jahr. Bei Flächen, die mit mehrschnittigen Futterpflanzen bestellt sind oder Grünlandflächen darstellen, kann sich die organische Düngung zwei- oder dreimal in der Vegetationszeit wiederholen. Eine Anzeige bei der zuständigen Behörde ist nur dann sinnvoll, wenn über die übliche und meist unvermeidliche Geruchsbelästigung hinaus ein Verstoß gegen geltendes Recht vermutet wird. Die zuständige Behörde für den Vollzug der Düngeverordnung im Landkreis Zwickau ist das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie, Abteilung 3, Fachbildungs- und Förderzentrum Zwickau, Werdauer Straße 70, 08056 Zwickau. Ansprechpartnerinnen sind Frau Drese (Telefon: ❐ 0375 566532) und Frau Weber (Telefon: 0375 566519). Beginn der 8. Sächsischen Waldwochen Bäume richtig pflanzen – Vortrag und Exkursion Die Sächsischen Waldwochen finden jedes Jahr im Frühjahr statt. An dieser Kampagne beteiligen sich neben den Forstbezirken und Schutzgebietsverwaltungen von Sachsenforst auch Partner, wie z. B. Verbände, Vereine oder Schulen. formieren in einem Fachvortrag über die standortsgerechte Baumartenwahl, die Auswahl beim Pflanzenkauf und die wurzelgerechte Pflanzung. In der anschließenden Vorführung im Revier werden verschiedene Pflanzverfahren vorgestellt. Die Forstleute wollen auf die Bedeutung des Waldes mit seinen vielfältigen Funktionen und auf die umfangreichen Leistungen der sächsischen Waldbesitzer aufmerksam zu machen. Treffpunkt für Waldbesitzer und Interessierte ist am Freitag, den 8. April 2016 um 13 Uhr am Walderlebnisgarten Eich in 08233 Treuen Ortsteil Eich. Die Ausbilder der Forstlichen Ausbildungsstätte Morgenröthe in- Interessenten melden sich bitte im Forstbezirk Plauen an unter (0 37 41) 10 48 00. Vorschau: Fachvortrag und Exkursion zum Thema „Pflege von FichtenNaturverjüngungen und jungen Laubholzbeständen“ am 3.6.16 um 13 ❐ Uhr in 08107 Hartmannsdorf. Der Bürgerservice informiert: Hinweise zur Ausübung eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass Wer entsprechend § 2 Abs. 2 SächsGastG ein vorrübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass ausübt, hat dies spätestens zwei Wochen vor Betriebsbeginn bei der Gemeinde Mülsen im Bürgerservice schriftlich anzuzeigen. Das erforderliche Anzeigeformular erhalten Sie im Bürgerservice oder auf der Webseite der Gemeinde Mülsen. Ein besonderer Anlass liegt insbesondere vor, wenn die gastronomische Tätigkeit (Verkauf von Speisen und Ausschank alkoholischer und nichtalkoholischer Getränke zum sofortigen Verzehr) an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt (z. B. Radlersonntag, Richt-, Schul-, Jugend-, Wein- und Stadtfeste, Sportveranstaltungen, Geschäftseröffnungen oder -jubiläen usw.). Die Anzeigepflicht entfällt lediglich, sofern der vorrübergehende Gast- 6 stättenbetrieb durch einen Gewerbetreibenden mit entsprechender Gaststättenerlaubnis oder einer gültigen Reisegewerbekarte durchgeführt wird. Für die Anzeige werden keine Gebühren erhoben. Sofern eine Bescheinigung der Anzeige gewünscht wird, ist eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR zu entrichten. Mülsen, 01.03.2016 Bürgerservice Öffnungszeiten: Mo.: 07:00 – 12:00 Uhr Di.: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Do.: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr ❐ 26. März 2016 Nichtamtlicher Teil Mülsengrund-Kurier Geänderte Abfallentsorgung im März 2016 Nachentsorgung für die Osterfeiertage Amt für Abfallwirtschaft auf Dienstag, den 29. März 2016. Aufgrund der Osterfeiertage kommt es zu folgenden Änderungen bei der Leerung der Restabfall- und Bio-Tonnen sowie der blauen und gelben Wertstoffbehälter. Innerhalb der 13. Kalenderwoche 2016 kann es zu Verschiebungen kommen, da die Entleerung auflaufend stattfindet. So wird für den Karfreitag am Samstag, dem 26. März 2016, entsorgt. Die Entsorgung für Ostermontag, den 28. März 2016, verschiebt sich Das Amt für Abfallwirtschaft bittet darum, die Abfallbehälter immer am eigentlichen Leerungstag – außer am gesetzlichen Feiertag – ab 7:00 ❐ Uhr bereitzustellen. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Haushaltsbefragung – Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2016 Jährlich werden im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus und die EUArbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2016 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten (Schul- bzw. Arbeitsweg). Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen. Die Auswahlgrundlage bildet das Gebäuderegister des Zensus 2011. Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, Tel.: 03578 33-2110 [email protected] ❐ Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Niedermülsen Die Versammlung der Jagdgenossen findet am 14. April 2016 um 19.00 Uhr im Bürogebäude der „Mülsener Marktfrucht“, Neuer Weg 5, statt. 5. 6. erlassenen neuen Mustersatzung für Jagdgenossenschaften Beschlussfassung Auszahlung der Jagdpacht Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. Rechenschaftsbericht des Vorstandes Kassenbericht Diskussion mit Bericht zum Jagdgeschehen Abgleich der internen Satzung mit der vom Gesetzgeber Alle Eigentümer von jagdbaren Grundflächen in den Gemarkungen Niedermülsen, Wulm und Berthelsdorf werden hiermit eingeladen. M. Strobelt Jagdvorsteher ❐ Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Jagdgenossenschaft Mülsen St. Niclas Die Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Mülsen St. Niclas hat am 03.03.2016 in Mülsen St. Niclas die Landkreises Zwickau in der Gemeinde Mülsen, St. Jacober Hauptstraße 128, im Raum 303 vom 01.04.2016 bis 30.04.2016 aus. Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Auslegung in Kraft. Satzung der Jagdgenossenschaft Mülsen St. Niclas beschlossen. Die Satzung liegt nach Genehmigung durch die Untere Jagdbehörde des gez. H. Schubert Jagdvorsteher ❐ Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Ortmannsdorf Am Freitag, dem 15. April 2016, findet in der Gaststätte „Zur Schmiede“ die Versammlung der Jagdgenossenschaft statt. Beginn: 19.00 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Essen 3. Bericht des Vorstandes 4. Kassenbericht 5. Diskussion 6. Auszahlung Pacht Der Vorstand ❐ 7 Nichtamtlicher Teil Mülsengrund-Kurier 26. März 2016 Das Ordnungsamt informiert: Hinweise für Hundehalter Wiederholt häufen sich die Beschwerden über Verunreinigungen von Gehwegen und Grünanlagen durch Hundekot im Wohngebiet Schulstraße/Außenring im OT Thurm. Wir bitten daher nochmals alle Hundehalter, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Etwaige Verunreinigungen sind von dem jeweiligen Hundeführer unverzüglich zu beseitigen und über den Hausmüll zu entsorgen. Die dafür mitgebrachten Tüten oder Behältnisse dürfen nicht am Boden oder in der Natur liegen gelassen werden. Wer entgegen dieser Vorschrift handelt, kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 EUR rechnen. Auf diese in der Polizeiverordnung der Gemeinde Mülsen verankerte Regelung wird nochmals hingewiesen. Kristin Müller SG Ordnung und Sicherheit“ ❐ Informationen der Freiwilligen Feuerwehr „Auto im Bach“ Der 29. Februar ist ja immer ein besonderer Tag. In diesem Jahr leitete er das Schaltjahr mit Schnee und Eisglätte ein, was einem Auto auf der St. Jacober Hauptstraße zum Verhängnis wurde: Es durchbrach das Brückengeländer und stürzte seitlich in den Bach. Umsichtige Bürger halfen den beiden Insassen aus dem Fahrzeug und alarmierten die Feuerwehr. Glück im Unglück: Die Kameraden der Jacober Feuerwehr trafen sich gerade zu ihrem Dienst und waren damit sofort einsatzbereit. Mit 16 Kameraden waren sie vor Ort, versorgten die Fahrzeuginsassen, sicher- ten die Einsatzstelle und sorgten wegen des auslaufenden Diesels für die Bergung des Autos aus dem Bach. Dazu organisierten sie einen Wechsellader der Berufsfeuerwehr Zwickau, das mit seinem Kranarm den Wagen aus dem Bach hob. Nach zwei Stunden im Schneetreiben war der Einsatz beendet. Kam. Schneider, Stellvertretender Ortswehrleiter ❐ Informationen der Schulen und Kindereinrichtungen Highlight im Thurmer Kinderland Am Donnerstag, den 11.02.2016 wurde in der „Häschengrube“ Winterfest gefeiert. Schon Wochen zuvor waren alle Kinder aufgeregt und lernten, mit ihren Erzieherinnen fleißig Lieder und Gedichte. Obwohl an diesem Tag kein Winterwetter war, zauberten wir uns den Schneemann und Schneeflöckchen ins Gruppenzimmer. Viele Eltern, Großeltern und Geschwister lauschten dem tollen Programm. Alle Gäste waren sehr stolz auf ihre Kinder und spendeten kräftigen Applaus. Bei leckerem Kuchen und Keksen saßen wir dann gemütlich beisammen. Die selbstgebacke- 8 nen Muffins schmeckten den Kindern besonders gut. Es war ein sehr gelungenes Fest und alle freuen sich schon auf ein nächstes Mal. Es gab aber noch ein weiteres Highlight diesen Monat. Am 25.02.2016 ging es für die Kinder der Räuberhöhle in die Welt der Bücher. Gemeinsam mit ihren Erzieherinnen und ihrer Praktikantin eroberten sie die Bibliothek in der Grundschule Thurm. Frau Thieme begrüßte uns mit einer kurzen Geschichte von Finchen dem Igel. Dann wurde nach Herzenslust 26. März 2016 Nichtamtlicher Teil Mülsengrund-Kurier gestöbert und angeschaut. Sehr begehrt waren die Leo Lausemaus Bücher und Prinzessinnengeschichten. Am Ende des Besuches wurde noch von der „Ich-will-Prinzessin“ vorgelesen, die immer alles wollte. Einigen Kindern kam dies sehr bekannt vor. Es hat allen Kindern sehr gefallen und wir bedanken uns herzlich bei Frau Thieme, die es wieder wunderbar gestaltet hat und es schaffte die Kinder zu verzaubern. Das Team vom Kinderland Thurm ❐ Neues vom Dank unseren Sponsoren! Hurra! Unsere neue Spiel- und Lern-Wand ist fertig. Seit Februar steht unseren Kindern nun noch eine zusätzliche Spielmöglichkeit im oberen Flur zur Verfügung. Experimentierwand, Kugelbahn, Tetramaxspiel, Sanduhren und eine visuelle Drehscheibe bieten unseren Kindern besonders während der gruppenoffenen Spielzeit die Möglichkeit, allein oder mit anderen Kindern ihre Sinne und ihre Geschicklichkeit zu trainieren. Auch unsere größeren Krippenkinder erhalten regelmäßig die Möglichkeit sich da auszuprobieren. Finanziert wurden diese Spielelemente, ebenso wie 2 neue Regale in der Gruppe der Schlaumeier, durch die gesammelten Spendeneinnahmen im Jahr 2015. Aus diesem Grund möchten wir uns hiermit recht herzlich bei allen Sponsoren bedanken, die uns mit ihren Spenden unterstützt haben. Sie haben unseren Kindern eine große Freude bereitet! Eltern – Kind – Treff Außerdem möchten wir darüber informieren, dass wir ab April 2016 für alle bei uns angemeldeten Krabbel-Kinder, die im Jahresverlauf in unsere Kita aufgenommen werden, einmal monatlich einen Eltern – Kind – Treff anbieten. Hier können die Kleinen in lockerer Spielatmosphäre neue Entdeckungen und soziale Erfahrungen mit Gleichaltrigen machen, Eltern können in Austausch mit anderen Familien treten oder fachliche Beratung durch unsere Erzieherinnen erhalten. Die persönlichen Einladungen erhalten Sie in den nächsten Tagen. Das Team vom Michler Kinderland ❐ Sonstige Informationen Historisches Kalenderblatt Vor 120 Jahren Am 12. März 1896 gab es großen Karpfenschmaus mit Ball im Gasthof Mülsen St. Micheln. Vor 110 Jahren Am 5. März 1906 feierte der Männerleseverein Mülsen St. Niclas im Gasthof „Wettiner Hof“ sein 50jähriges Stiftungsfest. Am 22. März 1906 erfolgte auf Veranlassung vom St. Niclaser Pfarrer Werner die Gründung eines „Vereins für öffentliche Krankenpflege Mülsen St. Niclas“, dem sofort 30 Herren beitraten. Zum Vorsitzenden des Vereins wurde erwähnter Ortspfarrer gewählt. Vor 100 Jahren Am 7. November 1916 wurde die Bierbrauerei Thurm, Aktiengesellschaft Thurm, in das Blatt 41 des hiesigen Handelsregisters eingetragen. Der Brauer Robert Emil Kühn aus Thurm schied aus dem Vorstand aus. Der Schneider Friedrich Hermann Oehmichen aus Mülsen St. Jacob wurde zum Mitglied des Vorstandes bestellt. Am 7. März 1916 gab die „Glauchauer Zeitung“ bekannt, dass die mechanische Weberei Boeßneck in Mülsen St. Micheln bis aufs weitere den Betrieb einstellte. Durch Mangel an Rohstoffen war eine Aufrechterhaltung der Produktion nicht möglich. Dadurch nahm die Arbeitslosigkeit im Mülsengrund wieder zu. Vor 90 Jahren Am 1. März 1926 war im Viehbestand des Gutsbesitzers Paul Schick in Stangendorf die Maul-und Klauenseuche ausgebrochen. Am 1. März 1926 gab die „Glauchauer Zeitung“ bekannt, dass die Rindergenossenschaft von Mülsen St. Niclas im Winkler’schen Gasthof tagte, um den Vorstand der neuen Genossenschaft zu wählen. Vorsitzender 9 Mülsengrund-Kurier Nichtamtlicher Teil 26. März 2016 wurde Gutsbesitzer Otto Schmidt und stellvertretender Vorsitzender Richard Günther. Schriftführer wurde Gutsbesitzer Alfred Schettler und sein Stellvertreter der Gutsbesitzer Kurt Blei. Man wählte Bauunternehmer Johannes Döhn als Kassierer und als sein Stellvertreter den Landwirt Otto Scharf. heimische Kräfte, u.a. Kapellmeister Mühlmann (Violine), Kurt Müller (Bariton), Anneliese Haupt (Sopran), Walter Döhler (Orgel) und der Kirchenchor. Am 10. März 1936 machten sieben Störche Rast in der Nähe vom Hammerteich in Thurm. Am 1. März 1926 feierte der Frauenverein Mülsen St. Jacob sein 60jähriges Jubiläum. Begründer des Wohltätigkeitsvereins war Pfarrer Solbrig. Der Frauenverein begründete die Gemeindediakonie. Am 10. März 1936 berichtete die „Glauchauer Zeitung“ über die Jahreshauptversammlung vom Turnverein vom Reichsbund für Leibesübungen Mülsen St. Micheln. Vereinsführer Ernst Zapf erstattete den Jahresbericht. Oberturnwart Alfred Zenner gab anschließend einen Bericht über die turnerischen und geselligen Leistungen des Vereins. Er erwähnte, dass der Turnverein auf größeren Turnfesten, wie zum Gaufest in Leipzig und zum Pfaffenbergturnfest in Hohenstein – Ernstthal präsent war. Am 5. März 1926 wurde der Schreberverein Thurm, mit Sitz im gleichen Ort auf Blatt 34 des hiesigen Vereinsregisters eingetragen. Am 17. März 1926 fand die Entlassungsfeier des Berufsschulverbandes Mülsengrund im Gasthof „Grafenburg“ in Mülsen St. Jacob statt. Entlassen wurden sechs Mädchenklassen (Kochabteilungen) und vier Knabenklassen (Landwirtschaft/Textilgewebe/ Bergbau und Handwerk). Am 14./15. März 1936 fanden Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr in Thurm anlässlich der Weihe einer neuen Motorspritze statt. Die Anschaffung dieser Gerätschaft war durch eine Spende des Motorenwerkes Alfred und Kurt Stephan möglich. Am 19. März 1926 war die Entlassungsfeier für 25 Knaben und 26 Mädchen der Volksschule Mülsen St. Niclas in Winklers Gasthof im Ort. Wenige Tage darauf fand die Entlassungsfeier für 47 Mädchen und 43 Knaben der Volksschule in Mülsen St. Jacob statt. Vor 10 Jahren Am 6. März 2006 beschloss die zweite öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Mülsen den Entwurf der Bauplanungssatzung zum Vorhaben- und Erschliessungsplan „Herbert-Heft-Straße“ im OT Niedermülsen. Vor 80 Jahren Am 4. März 1936 gab die „Glauchauer Zeitung“ die Einwohnerzahl von Mülsen St. Niclas bekannt. Sie betrug am 1. März 1936 1557 Männer und 1648 Frauen; insgesamt 3205 Personen. Am 4. März 1936 führte die Schützengesellschaft Neuschönburg ihre Jahreshauptversammlung durch. Vereinsführer Otto Baumann erstattete den Jahresbericht und Ewald Jurich den Schießbericht. Am 8. März 1936 fand eine geistliche Musikaufführung in der Kirche „St. Nicolai“ statt. Das abwechslungsreiche Programm gestalteten ein- Am 25. März 2006 fand die Einweihung einer Tafel am Gefallenendenkmal im OT Niedermülsen statt, die bisher ausschließlich die Namen der Gefallenen des Ortes vom 1. Weltkrieg (1914 – 1918) auswies und nunmehr durch die Namen der Gefallenen des Ortes vom 2. Weltkrieg (1939 – 1945) ergänzt wurde. Dr. Roland Müller 31. Reitturnier des PSV Mülsen Am 30. April und 1. Mai wird das alljährliche Reitturnier auf der Reitsportanlage des PSV Mülsen an der B173 ausgetragen. An beiden Tagen finden zwischen 8:00 und 17:00 Uhr Springprüfungen bis zur mittelschweren Klasse statt. In diesem Jahr wird erstmalig die Kreismeisterschaft des Kreises Westsachsen hier in Mülsen ausgetragen. Dazu müssen sich die Junioren und Jungen Reiter bis 21 Jahren am Sonntagmorgen in zwei Springprüfungen der Klasse A* beweisen. Die Reiter über 21 Jahren reiten am Samstagnachmittag eine Springprüfung der Klasse L als Qualifikation. Das Finale folgt am Sonntagnachmittag mit einer Springprüfung Kl. L mit Siegerrunde. Wir würden uns freuen, Sie auf unserer Reitsportanlage begrüßen zu dürfen. Lisanne Tröger PSV Mülsen e.V. 10 ❐ Foto: Thomas Ehrler auf Coco Casado ❐ 26. März 2016 Nichtamtlicher Teil Mülsengrund-Kurier SV Blau-Gelb Mülsen e. V. sucht neuen Pächter Für die Gaststätte des Sportlerheims in der Badstraße 11 im OT Jacob wird ein neuer Pächter gesucht. Die Räumlichkeiten sind ausgestattet mit einer Bestuhlung für bis zu 75 Personen. Eine große Küche mit Geräten und einer Bar sowie eine Grundausstattung an Geschirr sind vorhanden. Für weitere Informationen oder Interesse sind wir unter 0177/4660359 erreichbar. ❐ 700 Jahre Mülsen St. Niclas – große Festwoche !!! unbedingt einplanen !!! 10. – 19. Juni 2016 Höhepunkte 10.06.2016 11.06.2016 12.06.2016 13.06. – 15.06.2016 Schulfest und Eröffnung mit Film und Ausstellung Kolloquium und Tag der Feuerwehr Kirchenveranstaltungen, abends mit Gerhard Schöne verschiedene Veranstaltungen im Bereich Gewerbe, Sport und Kinderbeschäftigung weitere Veranstaltungen 16.06.2016 Tag der Künstler, Festzeltbetrieb 17.06.2016 Tag des Kindergartens und des Heimatvereins Mülsen e.V. 21:00 Uhr: Jugendtanz 18.06.2016 Großer Festzelttanz mit süddeutschen Stimmungskapellen – Kartenvorverkauf: 8,00 € unter Telefon 0171/60050025 22:30 Uhr: Höhenfeuerwerk 19.06.2016 14:00 Uhr: Festumzug – Ausklang im Festzelt mit Chris Winters Weitere Informationen finden Sie im April im Mülsengrund-Kurier oder können sie telefonisch beim Ortsvorsteher erfragen. ❐ ANZEIGEN 11 Mülsengrund-Kurier Nichtamtlicher Teil 26. März 2016 Die Volkshochschule Zwickau lädt ein! Wechseln Sie doch einmal das Programm und kommen Sie mit uns durch den Winter in den Frühling. Bestimmt finden Sie etwas für sich oder Ihre Freunde. Gemeinsam macht ein Kurs an der Volkshochschule auch viel mehr Spaß. Besuchen Sie uns im Internet unter www.vhs-zwickau.de. Wir laden Sie herzlich ein. Ihre Volkshochschule Zwickau Tel.: 0375 4402-23800 oder www.vhs-zwickau.de ❐ Der Kleingartenverein „Martin Hoop e.V.“ (Am alten Bahndamm, M. St. Micheln) sucht dringend Nachfolgepächter/-in! Was bieten wir: • 3 leere Gärten mit Laube sofort abzugeben!!! • Lage an einem Südosthang (sehr gute Lichtverhältnisse) • Toiletten für Kleingärtner (ganztägig zugänglich) • Rat und Hilfe bei gärtnerischen Fachfragen • Offenheit für Kinder • einmal jährlich Entsorgung von Grünabfall Interessenten melden sich bitte zeitnah bei: Rainer Zenner (Vorsitzender) Frank Schreier (stellv. Vorsitzender) Tel.: 037601/57191 oder Tel.: 037601/57817 Wir freuen uns auf Sie! ❐ Lampionumzug am 30. April 2016 Start: 20:15 Uhr – am Feuerwehr- und Vereinshaus Niedermülsen Herbert-Heft-Straße Berthelsdorfer Straße Zum Vorwerk Brückenstraße Feuerwehrverein Niedermülsen 1942 e. V. Besuchen Sie uns im Internet: www.muelsen.de 12 ❐ 26. März 2016 Nichtamtlicher Teil Der Förderverein Festscheune Am Schlosspark Mülsen e.V. sagt D A N K E Mülsengrund-Kurier ANZEIGEN Anlässlich der Jahreshauptversammlung des Fördervereins am 23.02. 2016 verabschiedeten und dankten die Mitglieder des Vereins den Inhabern des Gasthofes Thurm, der Familie Kunz, für 13 Jahre ausgezeichneten Bewirtungsservice zu den Veranstaltungen des Fördervereins in der Festscheune Thurm. Ein Silvesterbüfett von der Güte des Gasthofes Thurm war in den oberen Regionen der Gastronomie angesiedelt und trug maßgeblich zu ausverkauftem Haus am Jahresende bei. Der Förderverein Festscheune e.V. beschloss, 2016/17 aus den vorgenannten Gründen keinen Silvesterball durchzuführen, da das hohe Niveau und die Preisgestaltung mit einem anderen Caterer nicht zu erbringen sind. Gemeinsam mit dem Gasthof Thurm möchte der Förderverein Festscheune e.V. am 05. November 2016 eine tolle Kirmes-Dankeschön-Veranstaltung für seine treuen Gäste durchführen. Bitte merken Sie sich dieses Datum unbedingt in Ihrem ❐ Terminkalender vor! 13 Mülsengrund-Kurier Nichtamtlicher Teil 26. März 2016 Sehr geehrte Einwohner der Ortsteile Ortmannsdorf, Neuschönburg und Marienau wir alle leben gemeinsam in unserem Ort, hier sind wir zu Hause und gehören dazu. Wir sind als Menschen ganz verschieden, aber wir alle möchten uns hier wohlfühlen, Jung und Alt. Aus diesem Grund haben wir uns als Ortschaftsrat von Ortmannsdorf, Neuschönburg und Marienau auch in diesem Jahr wieder vorgenommen, einen Frühjahrsputz zu organisieren, zu welchem wir als Ortschaftsrat mit Ihnen gemeinsam versuchen wollen, unseren Ort ein kleines Stück zu verschönern. Wir wollen versuchen, nach den gegebenen Möglichkeiten, in jedem Ortsteil etwas zu tun, vorausgesetzt Sie unterstützen uns dabei! Die Straßenränder könnten bereinigt werden und teilweise vom Laub befreit werden. An der Bushaltestelle Kirchsteig könnte das Beet wieder hergerichtet und bepflanzt werden und in Marienau kann wieder der Spielplatz unter die Lupe genommen werden. Die Halterung für unseren Weihnachts- baum an der Turnhalle muss einbetoniert werden. Sicherlich haben Sie noch viele Gedanken, Ideen und kennen die eine oder andere Ecke, welche eine Reinigung benötigt. Dies ist aber nur umsetzbar wenn in allen Ortsteilen viele helfende Hände mit anpacken. Gerne nehmen wir auch Sachspenden für die Bepflanzung der Beete u.s.w. an. Als Termin ist Samstag der 16.04.2016, 8.30 Uhr geplant. Um dies planen zu können, bitten wir um Ihre Rückmeldung bis spätestens zum 09.04.2016. unter der Tel. 037601/690327 Jens Vollstädt /Ortsvorsteher. Es würde uns sehr freuen, wenn sich Bürger aus allen 3 Ortsteilen beteiligen, denn nur gemeinsam können wir versuchen, etwas zu verändern. der Ortschaftsrat Ortmannsdorf, Neuschönburg und Marienau ANZEIGEN 14 ❐ 26. März 2016 Offerten Mülsengrund-Kurier 15 Mülsengrund-Kurier Nichtamtlicher Teil 26. März 2016 Geschützte Pflanzen und Tiere im Mülsengrund Der Große Frostspanner Der hier zu beschreibende Frostspanner ist eine Schmetterlingsart, die zu den Nachtfaltern gehört. Wie sein Name bereits andeutet, kommt er auch bei Frost in unserer freien Natur vor. Er ist bei uns in jedem Garten mit Bäumen anzutreffen, obwohl ihn vielleicht kaum einer unserer Leser schon zu Gesicht bekommen hat. Ab dem Frühjahr aber werden viele Leser, die Gartenbesitzer sind, seine Anwesenheit bemerken. An den frischen Blättern von allerlei Laubbäumen und -sträuchern sind deutliche Fraßspuren zu bemerken. Die jungen Blätter sind noch kaum richtig entwickelt, da sind sie schon halb oder ganz abgefressen. Der Verursacher ist die Raupe des Großen Frostspanner. So bewegt sie sich auf dem Blattwerk fort, wenn sie mal nicht frisst. Doch wie kommen die Raupen dort hin? Der weibliche Falter des Großen Frostspanner legt ab September mehrere Hundert Eier an die Äste der Laubbäume, in die Nähe einer Knospe. Hier überwintern die Eier, ohne durch Schnee und Eis Schaden zu nehmen. Mit Laubaustrieb schlüpfen die Raupen und fressen bis sie groß genug sind um sich im Juli zu verpuppen und im September neue Falter zu entlassen. Die Raupen können oft massenweise auftreten und besonders in Obstbäumen großen Schaden verursachen. Um keine „chemische Keule“ einsetzen zu müssen kann sich der umweltbewusste Gartenbesitzer gegen die weiblichen Raupen erfolgreich wehren, indem er bereits Mitte September Papiermanschetten mit Leim um die Stämme legt und ohne Faltenbildung fest anbindet. Die Weibchen des Großen Frostspanner haben nämlich keine Flügel und müssen vom Erdboden, wo sie aus der Puppenwiege schlüpfen, bis in die Baumkrone klettern. An dem Leimring bleiben sie kleben – wenn einer angebracht wurde. Frostspanner-Raupe Es ist eine sehr schön gezeichnete Raupe, die so gefräßig ist. Auf dem Foto kann man sehr gut die in der Mitte des Raupenkörpers fehlenden Beine sehen. Andere Raupen haben hier noch 4 Beinpaare, außer den Beinen vorn und hinten, wie auf nachfolgendem Foto erkennbar. Raupenart mit Bauchbeinen Der Frostspanner gehört zu einer Familie von Schmetterlingen, die ihren Namen von der Fortbewegungsart der Raupen hat. Die Raupen kriechen nicht wie alle anderen Schmetterlingsraupen, sondern sie „spannen“. Das geschieht derart, dass sie die Hinterbeine bis an die Vorderbeine heranzieht, wobei sich der Körper bogenförmig aufwölbt. Dann hebt sie die Vorderbeine ab und schiebt sie nach vorn. Danach zieht sie wieder die Hinterbeine an usw., wie auf den beiden nachfolgenden Fotos zu sehen ist. Großer Frostspanner, Weibchen und Männchen Der Frostspanner gehört nicht zu den Schmetterlingsarten, die unter strengem Naturschutz stehen, also der Leimring ist ein erlaubtes Mittel zur Bekämpfung dieses „Obstbaumschädlings“. Gute Helfer sind auch unsere Gartenvögel, die Raupen dieses Schmetterlings gelangen zu Hunderten in deren Schnäbel, um an die Jungvögel verfüttert zu werden. Also, wer viele Singvögel in seinem Garten hat, kann gern auf die Leimringe verzichten. Text und Fotos: Klaus Krahn 16 ❐ 26. März 2016 Offerten Mülsengrund-Kurier 17 Mülsengrund-Kurier Nichtamtlicher Teil 26. März 2016 Die Schützengesellschaft zu Thurm e.V. lädt wieder ein! Traditionell laden wir wieder alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mülsen sowie Gäste aus nah und fern zum 11. Schützenfest am Sonntag, dem 24.04.2016, in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr auf unseren Schießstand im OT Thurm recht herzlich ein (Voigtlaidener Straße nach der Motocrossbahn ca. 200 m links). Wer seine Treffsicherheit testen möchte, kann wieder im offenen Wettkampf mit dem Kleinkalibergewehr auf 50 m Entfernung schießen. Bei 10 Schuss wird der Pokal „Goldener Schuss“, also der dem Zentrum am nahesten liegende Treffer sowie der Pokal für die höchste Ringzahl vergeben. Für die vorderen Plätze gibt es neben Pokalen und Medaillen auch Sachpreise zu gewinnen. Jugendliche ab 14 Jahre dürfen im Beisein eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Sie schießen wieder um den separaten Jugendpokal. 18 Die Wettkampfgebühr für 10 Schuss Kleinkaliber beträgt 2,50 Euro, jeder Schütze kann mehrfach schießen. Wettkampfende ist gegen 15.30 Uhr, die Preisverleihung erfolgt ca.16.00 Uhr. In diesem Jahr bieten wir Ihnen wieder besondere Höhepunkte! Unsere Vereinsmitglieder demonstrieren Ihnen verschiedene Kurz- und Langwaffen im Großkaliber. Auch an Kinder zwischen 12 und 14 Jahre ist gedacht. Auch wenn sie noch nicht mit Kleinkaliber schießen dürfen, wollen wir ihnen die Möglichkeit geben, ihre Treffsicherheit unter Beweis zu stellen. Deshalb stellen wir für diese Altersgruppe Luftgewehr und Luftpistole zum Kennenlernen des Schießsports und zur Erprobung erster Zielübungen zur Verfügung. Für das leibliche Wohl ist wieder mit Speisen und Getränken bestens gesorgt. Prüfen Sie Ihre Treffsicherheit in einer Sportart, welche nur mit Ruhe, Konzentration und mentaler Stärke zum gewünschten Erfolg führt. Beim „Goldenen Schuss“ haben auch ungeübte Teilnehmer die Chance zu gewinnen, denn von den 5 Wertungsschuss muss nur einer nahe am Zentrum liegen. Unsere Sportart, geprägt von Vielseitigkeit, kann, wie kaum eine andere, bis ins hohe Alter betrieben und schon ab 12 Jahren mit Luftdruckwaffen erlernt werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen bei unserem geselligen Beisammensein wieder gute Unterhaltung. Andreas Gersdorf Vorstandsmitglied ❐ 26. März 2016 Offerten Mülsengrund-Kurier 19 Mülsengrund-Kurier Nichtamtlicher Teil 26. März 2016 Wer hat Interesse an einem Schrebergarten Gartenanlage „Hegebachtal“ Mülsen St. Niclas (in landschaftlich ruhiger Lage, direkt am Wald gelegen, neben der Kirche, 15 Minuten Fußweg zum Bad und Sportplatz) • • • • • Garten 200 m² mit komplett eingerichteter Laube (2,5 x 4,0 m) Terrasse (2,0 x 4,0 m) kleine Küchenzeile mit E-Geräten, Essplatz, Schlafsofa E-Anschluß, fließendem Gebrauchswasser Gartengeräte, Werkzeuge und großes Gewächshaus (3,0 x 4,5 m) vorhanden Aus Alters- und Gesundheitsgründen alles kostenlos abzugeben. Anfragen unter Tel.: 0375/784590 oder Vorstand 037601/58016 ANZEIGEN 20 ❐ 26. März 2016 Nichtamtlicher Teil Mülsengrund-Kurier Geburtstagsjubilare des Monats März 2016 Die Gemeinde Mülsen gratuliert recht herzlich zum Geburtstag und wünscht noch viel Zeit im Kreise Ihrer Lieben! Neuschönburg Küttler, Gunter Heidel, Eberhard 80 Jahre 70 Jahre Mülsen St. Niclas Behrle, Brigitte Creutziger, Dieter Creutziger, Christel Mittag, Marga Göckeritz, Wolfgang Schaufuß, Sigrid Flämig, Christine 80 Jahre 70 Jahre 70 Jahre 90 Jahre 85 Jahre 75 Jahre 75 Jahre Mülsen St. Jacob Förtsch, Irmtraude 90 Jahre Keller, Maria Leichsenring, Christa Friedrich, Elfriede Hauschild, Waltraud Vogel, Marianne Müsel, Ruth Kucharski, Maria Czaja, Gert Hilbig, Harry 70 Jahre 90 Jahre 85 Jahre 75 Jahre 95 Jahre 85 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre Thurm List, Christa Beulitz, Ursula Eberlein, Gerda 80 Jahre 75 Jahre 75 Jahre Gem. §50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz erfolgt die Veröffentlichung der Jubiläen nur noch für den 70., 75., 80., 85., 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag jeder weitere Geburtstag. Stand: 09.03.2016 ANZEIGEN 21 Mülsengrund-Kurier Nichtamtlicher Teil Anmeldungen für den 16. Mülsengrundlauf am 21.05.2016 möglich 26. März 2016 Wir gratulieren recht herzlich Am Samstag, dem 21.05.2016, findet die 16. Auflage des Mülsengrundlaufes statt. Ausrichter ist die Leichtathletikabteilung der SG Motor Thurm in Zusammenarbeit mit dem Gesamtverein und der Gemeinde Mülsen. In diesem Jahr steht dieses Laufevent unter einem ganz besonderen Ereignis: Es soll die erste Leichtathletikveranstaltung im sanierten Sportzentrum Stangendorf sein. Aufgrund dieser Sanierung kann das Laufevent auch nicht am Wochenende des Radlersonntags stattfinden. Das Risiko, dass die Bauarbeiten an diesem Wochenende noch nicht abgeschlossen sind, ist einfach zu groß. Aus diesem Grund entscheiden die Organisatoren, den 16. Mülsengrundlauf mit der Einweihung des Leichtathletikzentrums am 21.05.2016 zu koppeln. Schirmherr der Veranstaltung ist Bürgermeister Hendric Freund. Genau 10.00 Uhr soll der erste Startschuss erfolgen. Die Läufer bzw. Nordic Walker starten in den verschiedenen Alterskategorien und Wettbewerben. zum Fest der Eisernen Hochzeit 65-jähriges Ehejubiläum Mülsen St. Jacob Irmtraude & Erich Förtsch am 21.04.2016 zum Fest der Goldenen Hochzeit 50-jähriges Ehejubiläum Mülsen St. Jacob Magdalena & Arndt Krügel Die 1000m Läufe der 7 – 13-Jährigen stehen genauso wieder auf dem Programm wie der 5-km-Lauf und der 10-km-Lauf. Aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen in den letzten Jahren entschlossen sich die Organisatoren, den 15-km-Lauf nicht wieder auszuschreiben. Die Teamwertung im 5-km-Lauf ist nach wie vor Bestandteil der Laufveranstaltung. Dabei sind Vereins- und Firmenmannschaften teilnahmeberechtigt. Wenn alle Läufer das Stadion verlassen haben, startet der Knirpsenlauf über 100 m. Erstmalig mussen sich auch die Teilnehmer dieser Laufstrecke online auf der Homepage der SG Motor Thurm unter www.motor-thurm.de anmelden. Sowohl der Knirpsenlauf als auch das Nordic Walking erfolgen in diesem Jahr mit unter der Leitung der SG Motor Thurm. Anmeldungen für das Sportevent, an dem im vergangenen Jahr ca. 300 Aktive teilgenommen hatten, sind ab sofort möglich. Informationen sowie der Flyer inkl. Streckenubersicht und Anmeldeformular oder der Link zur Online-Anmeldung sind unter www.motor-thurm.de zu finden. Meldungen sind bis 18.05.2016 möglich. Die Startgebühren betragen je nach Kategorie 2,00 € bis 6,00 €, die Teilnahme am Knirpsenlauf ist kostenlos. Nachmeldungen können am Wettkampftag gegen eine Gebühr von 2,00 € vorgenommen werden. Neben der Auszeichnung der erfolgreichsten Einzelstarter und Teams in den verschiedenen Alters- und Wertungsklassen erhält jeder Teilnehmer ein Erinnerungsgeschenk und außerdem die Möglichkeit, seine persönliche Urkunde online auszudrucken. Die SG Motor Thurm lädt alle laufinteressierten Sportler ganz herzlich zur Teilnahme an diesem Laufevent ein. Angela Geyer ❐ am 07.04.2016 Mülsen St. Micheln Annerose & Gottfried Ebersbach am 21.04.2016 und wünschen Gesundheit und alles Gute für den weiteren Lebensweg. EINLADUNG Am Sonnabend, dem 16.04.2016, findet um 17.00 Uhr in der Vereinsgaststätte des Kleingartenvereins „Jacobshöhe e.V.“ unsere Jahreshauptversammlung statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Wahl des Versammlungsleiters 3. Ergänzung und Bestätigung der Tagesordnung 4. Geschäftsbericht für das Gartenjahr 2015 5. Finanzbericht für das Gartenjahr 2015 6. Bericht der Revisionskommission 7. Entlastung des Vorstandes 8. Arbeitsplan für das Jahr 2016 9. Finanzplan für das Jahr 2016 10. Veranstaltungsplan für das Jahr 2016 11. Diskussion 12. Beschlussfassung: – Arbeitsplan 2016 – Finanzplan 2016 – Veranstaltungsplan 2016 13. Ehrungen / Auszeichnungen 14. Organisatorisches / Allgemeines / Schlusswort Dazu laden wir alle Mitglieder unseres Vereins herzlich ein! Freie Gärten zu vergeben, alle mit Elektro- u. Wasseranschluss und teilweise mit Lauben Des Weiteren suchen wir einen Pächter für unsere Vereinsgaststätte. Interessenten wenden sich bitte an den Vereinsvorsitzenden Gerald Neuhaus, Brunnergasse 6, 08132 Mülsen, Telefon: 037601/2862. Der Vorstand des KGV „Jacobshöhe e.V.“ Gerald Neuhaus / Vorsitzender 22 ❐ 26. März 2016 Nichtamtlicher Teil Mülsengrund-Kurier Ärztlicher Notdienst Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter der bundesweit ❐ einheitlichen Rufnummer 116 117. Apothekennotdienst 01.04. – 03.04.16 Mohren-Apotheke, Hohenstein-Ernstthal 04.04. – 05.04.16 City-Apotheke, Hohenstein-Ernstthal 06.04. – 07.04.16 Humanitas-Apotheke, Hohenstein-Ernstthal 08.04. – 14.04.16 Aesculap-Apotheke, Mülsen St. Jacob 15.04. – 21.04.16 Schloß-Apotheke, Lichtenstein 22.04. – 28.04.16 Aesculap-Apotheke, Mülsen St. Jacob 29.04. – 30.04.16 Auersberg Apotheke, Lichtenstein Tel.: (03723) 2637 Tel.: (03723) 62940 Tel.: (03723) 627763 Tel.: (037601) 3990 Tel.: (037204) 87800 Tel.: (037601) 3990 Tel.: (037204) 929192 Dienstbereitschaft: jeweils von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages ❐ Abfuhrplan für abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen Wochentag: Montag: Ortsteil: Berthelsdorf, Wulm, Niedermülsen, Thurm, Stangendorf und Mülsen St. Micheln Dienstag: Mülsen St. Jacob und Mülsen St. Niclas Freitag: Ortmannsdorf, Neuschönburg, Marienau ❐ Redaktionsschluss Aprilausgabe Die Aprilausgabe des Mülsengrund-Kuriers erscheint am 30. April 2016. Redaktionsschluss ist am 15. April 2016. Impressum Herausgeber: Gemeinde Mülsen, St. Jacober Hauptstr. 128, 08132 Mülsen, Telefon (03 76 01) 50 00, Fax (03 76 01) 5 00 50. Verantwortlich für den amtlichen Teil, einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung: der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt; für den nichtamtlichen Teil der jeweilige Auftraggeber/Verfasser; für den Anzeigenteil der Verlag. Layout, Satz, Druck und Verlag: Firma Mugler Druck und Verlag GmbH, OT Wüstenbrand Gewerbering 8, 09337 Hohenstein-Ernstthal, Telefon (0 37 23) 49 91 49, Fax (0 37 23) 49 91 38. Ihr Ansprechpartner für Anzeigen: Frau Seifert, Tel. Büro (0 37 23) 49 91 18, Funk (01 74) 3 36 71 19. Herr Herrmann, Tel. Büro (0 37 23) 49 91 49, Funk (01 74) 3 36 71 81. Verteilung: VBS Logistik GmbH, Carolastraße 2, 09111 Chemnitz, Tel.: 0371/355991202, E-Mail: [email protected] 23 Mülsengrund-Kurier Nichtamtlicher Teil Landeskirchliche Gemeinschaft Mülsen St. Micheln Gemeinschaftsstunde: Sonntag, den 03.04.2016 Sonntag, den 10.04.2016 Sonntag, den 17.04.2016 Sonntag, den 24.04.2016 15.00 Uhr 19.30 Uhr 19.30 Uhr 19.30 Uhr Bibelstunde: Donnerstag, den 07.04.2016 Donnerstag, den 28.04.2016 jeweils 19.30 Uhr Frauenstunde: Donnerstag, den 21.04.2016 19.30 Uhr Jungschar: Samstag, den 09.04.2016 Samstag, den 23.04.2016 jeweils 10.00 Uhr EC-Jugendkreis: Samstag, den 02.04.2016 Mittwoch, den 06.04.2016 Freitag, den 15.04.2016 Samstag, den 23.04.2016 Freitag, den 29.04.2016 17.00 Uhr Konfi-Start-Event 19.00 Uhr in Jacob 19.00 Uhr 17.00 Uhr 19.00 Uhr Sonntagsschule: Sonntag, den 10.04.2016 Sonntag, den 24.04.2016 26. März 2016 Ev.-Luth. Kirchgemeinde Mülsen St. Micheln Unsere Gottesdienste im April 2016 Sonntag, 3. April 10.00 Uhr Gottesdienst gleichzeitig Kinderbetreuung in der Kirche Sonntag, 10. April 9.00 Uhr Gottesdienst 10.00 Uhr Sonntagsschule in Micheln Sonntag, 17. April 13.30 Uhr Festgottesdienst zur Konfirmation mit Hl. Abendmahl Sonnabend, 23. April 19.30 Uhr Konzert Könige & Priester in der Jacober Kirche Sonntag, 24. April 9.30 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in Micheln 10.00 Uhr Sonntagsschule Sonntag, 1. Mai 9.30 Uhr Festgottesdienst zur Jubelkonfirmation anschließend Hl. Abendmahl gleichzeitig Kinderbetreuung in der Scheune jeweils 10.00 Uhr Weitere Veranstaltungen: Junge Gemeinde donnerstags ❐ ANZEIGEN Kirchenchor dienstags Kurrende montags Seniorenkreis Männerkreis Mittwoch, 13.4. Donnerstag, 7.4. Frauendienst Ehepaarkreis Mittwoch, 6.4. Sonnabend, 9.4. 19.00 Uhr abwechselnd in Micheln und Thurm 19.30 Uhr abwechselnd in Micheln und Jacob 16.15 Uhr (außer in den Ferien) 14.00 Uhr im Pfarrhaus 19.00 Uhr im Pfarrhaus in Jacob 19.00 Uhr im Pfarrhaus 20.00 Uhr mit Manfred Dittrich in Jacob Herzliche Einladung zur Jubelkonfirmation am 1. Mai 2016 um 9.30 Uhr in die Kirche St. Michael in Micheln! Eingeladen werden die Konfirmationsjahrgänge: 1991, 1976, 1966, 1956, 1951, 1946, 1941 und 1936. Wer keine Einladung erhalten hat, melde sich bitte im Pfarramt! Haus- und Straßensammlung der Diakonie Sachsen vom 29.04 – 08.05.2016 unter dem Thema: Partnerschaft ist kein Fertigprodukt – Ehe-, Familienund Lebensberatung „Paare stärken“ hat etwas mit gesellschaftlicher Zukunft zu tun. Es kann uns als Kirche und Diakonie wie auch als Gesellschaft nicht egal sein, wie es Paaren geht. Nicht nur, dass nur in stabilen Partnerschaften Kinderwü nsche verwirklicht werden. Es geht den Kindern auch nur gut, wenn die Paarbeziehung stimmt. So mü sste also alles fü r den Ausbau der diakonischen Ehe-, Familienund Lebensberatung sprechen. Aber das Gegenteil ist der Fall. Ehe-, Lebens- und Familienberatung hat die geringste öffentliche Förderung – obwohl die Nachfrage nach dieser Art der Beratung seit Jahren unaufhaltsam steigt. Weil Angebot und Nachfrage aber immer weiter auseinanderklaffen, werden die Wartefristen länger. Dabei dulden Krisen keinen Aufschub. Damit Menschen in Krisensituationen in unseren diakonischen Beratungsstellen auch weiterhin erfahrene und kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden, unterstü tzt die Diakonie Sachsen mit den Spenden der Frü hjahrssammlung 2016 die Sicherstellung und Entwicklung dieses unverzichtbaren Angebots. Bitte unterstü tzen Sie diese wichtige Arbeit mit Ihrer Spende – damit Menschen mit ihren Beziehungssorgen auch weiterhin eine Anlaufstelle ❐ haben! 24 26. März 2016 Offerten Mülsengrund-Kurier 25 Nichtamtlicher Teil Mülsengrund-Kurier Ev.-Luth. Kirchgemeinde „Zum Heiligen Kreuz“ Ortmannsdorf 26. März 2016 Ev.-Luth. Kirchgemeinde Mülsen St. Jacob Sonntag, 03. April 09.00 Uhr Predigtgottesdienst in der Kapelle Sonntag, 03.04.2016 Quasimodogeniti 09.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe mit Pfr. Zimmermann, Kindergottesdienst Sonntag, 10. April 13.30 Uhr Festgottesdienst zur Konfirmation mit Kinderbetreuung in der Jacobuskirche Sonntag, 10.04.2016 Miserikorias Domini „Barmherzigkeit des Herrn“ 08.45 Uhr Gottesdienst mit Pfrn. Dr. Bernhardt Sonntag, 17. April 09.00 Uhr Predigtgottesdienst in der Kapelle Sonntag, 17.04.2016 Jubilate „Jubelt Gott zu“ 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Taufe mit Pfrn. Dr. Bernhardt, Kindergottesdienst Sonntag, 24.04.2016 Kantate „Singt dem Herrn“ 10.00 Uhr Familiengemeinschaftsstunde in der LK-Gemeinschaft ❐ Samstag, 23. April 19.30 Uhr Konzert „Könige und Priester“ in der Jacobuskirche Sonntag, 24. April 09.30 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst in der Michler Kirche Gruppen und Kreise: Kurrende: montags, 16.15 Uhr, Pfarrhaus Micheln (außer in der Ferienzeit) Jugendchor: nach Absprache Kirchenchorprobe: dienstags, 19.30 Uhr, (abwechselnd in Jacob/Micheln) Männerkreis: Donnerstag, 07.04., 19.00 Uhr im Pfarrhaus Jacob Offener Kreis: Freitag, 01.04., 20.00 Uhr im Pfarrhaus Jacob Ehepaarkreis: Samstag 09.04., 20.00 Uhr im Pfarrhaus Jacob Frauendienst: Donnerstag, 21.04., 15.00 Uhr im Pfarrhaus Jacob Muttikreis: Mittwoch, 20.04. 08.30 Uhr im Pfarrhaus Jacob Bibelstunde: Donnerstag, 28.04., 19.30 Uhr im Pfarrhaus Micheln Landeskirchliche Gemeinschaft Stangendorf: April Montag: Mittwoch: Sonntag: Sonntag: 19.30 Uhr 19.30 Uhr 10.00 Uhr 17.00 Uhr Hauskreis (14-tägig) Bibelstunde Sonntagsschule Gemeinschaftsstunde Jubelkonfirmation 2016 27.04.2016 19.30 Uhr Frauenstunde und Gebetskreis ❐ 22. Mai um 09.30 Uhr in die Jacobuskirche Mülsen St. Jacob. Bitte sagen Sie es weiter und laden dafür ein. Die betreffenden Konfirmationsjahrgänge (1991, 1976, 1966, 1956, 1951, 1946, 1941) können schon jetzt ihre Adressen sammeln und im Pfarramt zu den Öffnungszeiten abgeben. Wir brauchen Ihre Mitarbeit! Vielen Dank! Landeskirchliche Gemeinschaft Mülsen St. Jacob: Veranstaltung Tag Uhrzeit Bezirksgebetsstunde 03. 08.30 Uhr Jugendgemeinschaftsstunde 13. 19.00 Uhr Gemeinschaftsstunde 03. 15.30 Uhr Gemeinschaftsstunde 17. / 24. 19.30 Uhr Frauenstunde 05. 19.30 Uhr Bibelstunde 12. / 19. / 26. 19.30 Uhr Jugendstunde 06. / 13. / 20. / 27. 19.00 Uhr Freundeskreis 02. / 16. / 30. Sonntagsschule 03. / 17. 10.00 Uhr 18. 15.00 Uhr Krankengebetsstunde 04. 09.00 Uhr Montagstreff 18. 19.30 Uhr Posaunenstunde 07. / 14. / 21. / 28. 19.30 Uhr Gebet für Mülsen 22. Pfarrhaus Micheln 26 Haus und Straßensammlung der Diakonie Sachsen vom 29.04. bis 08.05.2016 unter dem Motto: Partnerschaft ist kein Fertigprodukt Paare, deren Beziehung gefährdet oder schon zerrüttet ist, dass sie nicht mehr miteinander reden. Eltern, die von ihren erwachsenen Kindern gemieden werden oder den Auszug der Kinder nicht verkraftet haben. Der Mensch lebt in und von Beziehungen und kann doch furchtbar unter ihnen leiden. Bitte unterstützen Sie diese wichtige Arbeit mit ihrer Spende um den Ausbau, die Sicherstellung und die Entwicklung von diakonischen Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen in Sachsen zu gewährleisten – damit Menschen mit ihren Beziehungssorgen auch weiterhin eine Anlaufstelle haben. ❐ 17.00 Uhr Frauenmissionsgebetsstunde Schon jetzt möchten wir Sie herzlich einladen zur Jubelkonfirmation am Trinitatissonntag, Neuapostolische Kirche Gem. Thurm 19.30 Uhr ❐ Gottesdienstzeiten: • sonntags 19:30 Uhr • mittwochs 19:30 Uhr ❐ 26. März 2016 Nichtamtlicher Teil Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Urban zu Thurm Mülsengrund-Kurier Ev.- Luth. Kirchgemeinde „Sankt Nicolai“ Mülsen St. Niclas Unsere Gottesdienste Sonntag, 10.04.2016 Miserikorias Domini „Barmherzigkeit des Herrn“ 10:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Pfrn. Dr. Bernhardt, BibelKids und Kindergottesdienst Sonntag, 03. April 2016, Quasimodogeniti 9.30 Uhr Sakramentsgottesdienst mit Prediger Klaus Neubert Sonntag, 10. April 2016, Miserikordias Domini 14.30 Uhr Anderer Gottesdienst „Danke!“ und Kindergottesdienst Sonntag, 17.04.2016 Jubilate „Jubelt Gott zu“ 08:45 Uhr Gottesdienst mit Pfrn. Dr. Bernhardt Sonntag, 17.April 2016, Jubilate 9.30 Uhr Predigtgottesdienst mit Diakon Peter Walther Sonntag, 24.04.2016 Kantate „Singt dem Herrn“ 09:30 Uhr Bläsergottesdienst unter der Leitung von M. Roßner, BibelKids und Kindergottesdienst Sonntag, 24. April 2016, Kantate 9.30 Uhr Sakramentsgottesdienst und Kindergottesdienst ❐ ANZEIGEN Sonntag, 01. Mai 2016, Rogate 9.30 Uhr Gospel-Gottesdienst mit Sisters in Action und Kindergottesdienst ❐ ANZEIGEN 27 Mülsengrund-Kurier 28 Offerten 26. März 2016
© Copyright 2024 ExpyDoc