Wir wünschen ein frohes Osterfest!

Jahrgang 2016
Samstag, 26.März 2016
Nummer 03
Wir wünschen
ein frohes Osterfest!
Fleißig haben die Kinder in der Kindertagesstätte „Waldwichtel“ ihre Räume dekoriert und für das Osterfest zuhause gebastelt!
Nun warten sie aufgeregt auf den Osterhasen.
Foto: Stefanie Baldauf
Mülsengrund-Kurier
Amtlicher Teil
26. März 2016
Beschlüsse
Sitzung des Gemeinderates am 07.03.2016
Beschluss 16/2016
Nach umfangreicher Prüfung und Auswertung verschiedener Standortvorschläge für den Neubau einer Kindertageseinrichtung für die Ortsteile Ortmannsdorf und Mülsen St. Niclas und unter vorangegangener Beteiligung von Eltern und Erziehern beschließt der Gemeinderat die Rangfolge zur Standortauswahl wie folgt:
Mülsen, den 11.03.2016
Hendric Freund
Bürgermeister
Beschluss 21/2016
Der Abschnitt des ÖFW-Nr. 2 "Alter Bahndamm" auf dem Flurstück 318/3
der Gemarkung Thurm ist gemäß § 8 Sächsischen Straßengesetz einzuziehen.
1. Standort – Bahnhof Ortmannsdorf
2. Standort – Friedhofsweg Ortmannsdorf
3. Standort – Schachtstraße Mülsen St. Niclas.
Beschluss 17/2016
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Eintrittspreise des Freibades
auf Antrag des SV Mülsen St. Niclas e.V. vom 02.11.2015 ab 2016 zu.
Beschluss 18/2016
Der Gemeinderat stimmt der Änderung von § 6 Nr. 1 Satz 1 des Betreibervertrages für das Freibad vom 07.04.2008 zu. Danach erhöht sich der
jährliche Zuschuss um 5 TEUR auf 45 TEUR.
Beschluss 19/2016
Der Gemeinderat beschließt
1. die Durchführung der energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Mülsen und
2. die Vergabe der Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Seemann
GmbH & Co.KG in 08340 Schwarzenberg.
Öffentliche Bekanntmachung
Absichtserklärung zu Einziehung eines Straßenabschnittes gemäß § 8
Abs. 4 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)
Der Gemeinderat der Gemeinde Mülsen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.03.2016 mit Beschluss-Nr. 21/2016 die Absicht erklärt, die
Einziehung eines Abschnitts des öffentlichen Feldweges „Alter Bahndamm“ auf dem Flurstück 318/3 der Gemarkung Thurm (ÖFW-Nr. 2) im
Straßenbestandsverzeichnis OT Thurm einzuleiten.
Begründung:
Die Widmung der Teilfläche ist unter Verstoß gegen § 6 Abs. 3
SächsStrG erfolgt, soweit diese Teilfläche Bestandteil des Flurstücks
318/3 geworden ist. Der über das Flurstück 318/3 verlaufende Abschnitt
des „Alten Bahndamms“ war zum Zeitpunkt der Widmung als öffentlicher Weg nicht zugänglich, sondern Bestandteil des umzäunten Betriebsgeländes der VEM Vermögensverwaltungs AG.
Beschluss 20/2016
Der Abschnitt der Ortsstraße-Nr. 3 „Uferstraße – AST 1“ auf dem Flurstück 320/1 der Gemarkung Stangendorf ist gemäß § 8 SächsStrG einzuziehen.
Der Plan mit der Darstellung von Lage und Ausdehnung des einzuziehenden Abschnittes des Weges liegt ab dem, auf der Bekanntgabe folgenden Tag für drei Monate in der Gemeindeverwaltung Mülsen, St. Jacober Hauptstraße 128, 08132 Mülsen im Bauamt, Zi. 126, während der
Sprechzeiten für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.
Öffentliche Bekanntmachung
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeinde Mülsen,
St. Jacober Hauptstr. 128, 08132 Mülsen eingereicht werden.
Absichtserklärung zu Einziehung eines Straßenabschnittes
gemäß § 8 Abs. 4 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)
Der Gemeinderat der Gemeinde Mülsen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.03.2016 mit Beschluss-Nr. 20/2016 die Absicht erklärt, die
Einziehung eines Abschnitts der Ortsstraße „Uferstraße – AST 1“ auf
dem Flurstück 320/1 der Gemarkung Stangendorf (O-Nr. 3) im Straßenbestandsverzeichnis OT Stangendorf einzuleiten.
Begründung:
Die Widmung der Teilfläche ist unter Verstoß gegen § 6 Abs. 3
SächsStrG erfolgt, soweit diese Teilfläche Bestandteil des Flurstücks
320/1 der Gemarkung Stangendorf geworden ist. Der über das Flurstück
320/1 verlaufende Abschnitt des alten Bahnkörpers war zum Zeitpunkt
der Widmung als Ortsstraße nicht zugänglich, sondern Bestandteil des
umzäunten Betriebsgeländes der VEM Vermögensverwaltungs-AG.
Mülsen, den 11.03.2016
Hendric Freund
Bürgermeister
Beschluss 22/2016
Der Gemeinderat beschließt zum
Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses
Baugrundstück:
Berthelsdorfer Straße
Gemarkung/Flurstück: Niedermülsen, 147/1
dem Antrag auf Abweichung vom 25.01.2016 nach § 67 SächsBO
gegenüber der Ortsgestaltungssatzung Niedermülsen in allen vier
Punkten (Lageeinordnung, örtlicher Dachüberstand, Gebäudebreite und
Fenstergröße) zuzustimmen.
Beschluss 23/2016
Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Nr. 231 der Gemarkung
Mülsen St. Niclas mit einer Größe von ca. 350 m² zu einem Kaufpreis
von 7.500,00 EUR zu erwerben.
Der Plan mit der Darstellung von Lage und Ausdehnung des einzuziehenden Abschnittes des Weges liegt ab dem, auf der Bekanntgabe folgenden Tag für drei Monate in der Gemeindeverwaltung Mülsen, St. Jacober Hauptstraße 128, 08132 Mülsen im Bauamt, Zi. 126, während der
Sprechzeiten für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.
Die mit dem Abschluss des Kaufvertrages verbundenen Kosten einschließlich Kosten evtl. Nachgenehmigungen trägt die Gemeinde.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeinde Mülsen,
St. Jacober Hauptstr. 128, 08132 Mülsen eingereicht werden.
Beschluss 24/2016 und 25/2016
Der Gemeinderat beschließt die Annahme und Verwendung von Geld❐
und Sachspenden.
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26. März 2016
Amtlicher Teil
Mülsengrund-Kurier
Bekanntmachung über die Planfeststellung für das Bauvorhaben S 286 –
Ausbau Knotenpunkt mit K 9310
Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 11.
Februar 2016 – Gz.: C32-0522/351 –, der das genannte Bauvorhaben
betrifft, liegt (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit
in 08427 Fraureuth, während der Dienststunden
Dienstag
Donnerstag
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr
vom 4. April 2016 bis einschließlich 18. April 2016
zu jedermanns Einsicht aus.
in der Stadtverwaltung Zwickau, Tiefbauamt, Verwaltungszentrum
(VWZ) Haus 2, Werdauer Straße 62 in 08056 Zwickau, während der
Dienststunden
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen
gegenüber als zugestellt, § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den
Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG).
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Mülsen, St. Jacober Hauptstraße 128 in
08132 Mülsen, Bauamt, Zimmer 126, während der Dienststunden
Zusätzlich kann der Planfeststellungsbeschluss über die Internetseiten
www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ eingesehen werden.
Montag
Dienstag
Donnerstag
Gemeinde Mülsen, den 26. März 2016
07:00 – 12:00 Uhr
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
und in der Gemeindeverwaltung Fraureuth, Bauamt, Fabrikgelände 12
26. März 2016
Hendric Freund
Bürgermeister
Nichtamtlicher Teil
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Mülsengrund-Kurier
Informationen der Verwaltung
23. Radlersonntag in Mülsen am 08. Mai 2016
Auch in diesem Jahr findet traditionsgemäß am zweiten
Sonntag im Mai der Radlersonntag statt.
Der Startpunkt ist in diesem
Jahr im Mülsener Ortsteil Neuschönburg. Bürgermeister Hendric Freund wird gemeinsam
mit dem Schirmherr, Landrat
Dr. Christoph Scheurer, um
10.00 Uhr die Strecke freigeben. Bereits ab 9.00 Uhr können die Radler im Festzelt am
Start den Radlergottesdienst
besuchen.
Die etwa 20 km lange Strecke
führt von Ortmannsdorf über
Mülsen St. Niclas, Mülsen St.
Jacob, Mülsen St. Micheln, Stangendorf, Thurm, Niedermülsen, Abzweig Wulm, den Zwickauer Stadtteil Schlunzig bis zum Ziel nach Dennheritz OT Niederschindmaas.
Auch in diesem Jahr sorgen wieder zahlreiche Attraktionen und Sehenswürdigkeiten für das besondere Flair entlang der Strecke und auch für
unsere kleinen Radler ist allerhand geplant. Verschiedene Rastmöglich-
keiten mit einem reichhaltigen
Angebot an Speisen und Getränken laden wie immer zu einer
Pause ein.
Schnelle Hilfe bei kleinen Pannen bieten die Fahrradreparaturstützpunkte entlang der Strecke.
Wer einen Moment der Ruhe
sucht, ist in den Kirchen zwischen Ortmannsdorf und
Schlunzig genau richtig. Hier organisiert die Sächsische Orgelakademie in gewohnter Weise
die Orgelkonzerte.
Verlosung:
Für die Radler wird wieder eine
Tombola mit attraktiven Preisen
vorbereitet. Wer an der Verlosung teilnehmen möchte, muss
sich an allen zehn Stempelstellen die Teilnahme auf der im Flyer vorgesehenen Stempelkarte bestätigen lassen. Die ausgefüllten Stempelkarten
können am Start und Ziel
sowie am Stand der Gemeinde Mülsen am Verwaltungszentrum abgegeben
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werden.
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Nichtamtlicher Teil
Mülsengrund-Kurier
26. März 2016
Informationsblatt für den Freistaat Sachsen
Hinweise zum Vorgehen beim Fund toten Wildes und bei Unfallwild
Bei Wild handelt es sich um frei in der Natur lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Hierunter fallen alle größeren Tiere, wie zum Beispiel Rehe, Wildschweine, Hirsche
und Wölfe sowie zahlreiche Vogelarten wie Stockente und
Mäusebussard. Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.forsten.sachsen.de/wald/1560.htm.
1 Was ist zu tun, wenn verendetes Wild oder Unfallwild
gefunden wird?
Wild ist Teil der Natur. Grundsätzlich verbleiben Wildkadaver in der Natur. Sie durfen keinesfalls angefasst, mitgenommen und transportiert
werden. An Weg- oder Straßenrändern oder in Ortslagen können größere Wildkadaver jedoch eine Störung der öffentlichen Ordnung darstellen.
Wer totes Wild findet, sollte
• den örtlichen Jagdausubungsberechtigten (in der Regel der Jagdpächter oder Eigenjagdbesitzer) benachrichtigen. Ist dieser nicht bekannt oder zu erreichen, kann
• das örtlich zuständige Landratsamt oder die Stadtverwaltung der
Kreisfreien Stadt als untere Jagd- und Veterinärbehörde (Telefon:
115) oder
• die nächste Polizeidienststelle (Telefon: 110) informiert werden.
2 Wer darf sich totes Wild aneignen?
Das Recht, sich Wild anzueignen, steht grundsätzlich dem
Jagdausübungsberechtigen zu. Er ist zur Aneignung aber nicht ver-
pflichtet.
3 Was ist zu tun, wenn Wild bei einem Verkehrsunfall getötet
oder angefahren wird?
Jeder Unfallbeteiligte ist verpflichtet, den Verkehr zu sichern (§ 34 Abs.
1 Nr. 2 StVO) und bei Personenschaden Hilfsmaßnahmen einzuleiten. Zu
den Sicherungspflichten gehören das Einschalten der Warnblinkanlage,
das Anziehen von Warnwesten und das Aufstellen vom Warndreieck.
Von verunfalltem Wild ist Abstand zu halten, weil es möglicherweise
noch lebt oder krank ist. Ausnahmsweise kann totes Wild zur Sicherung
des Verkehrs von der Fahrbahn geräumt werden. Dabei ist Hautkontakt
durch das Tragen von Handschuhen oder durch andere geeignete
Schutzmaßnahmen zu vermeiden. Unfallwild darf nicht mitgenommen
werden. (siehe 2.) Der Führer eines Fahrzeugs hat einen Unfall mit Schalenwild (Wildschweine, Rehe, Rot- und Damwild, Muffelwild) der Polizeidienststelle anzuzeigen.
4 Wer ist für die Beseitigung und Entsorgung von Wildkadavern
zuständig?
Die unter 1 aufgefuhrten Personen oder Behörden werden bei Erfordernis die Beseitigung und Entsorgung des Wildkadavers veranlassen.
Stand: 10.04.2014
Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium fur Soziales und Verbraucherschutz und Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Land❐
wirtschaft
Verbrennen von Garten- und Pflanzenabfällen
Nach wie vor ist es möglich unter bestimmten Voraussetzungen auf dem eigenen Grundstück Gartenund Pflanzenabfälle zu verbrennen.
Nach § 2 der Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV)
soll die Verwertung von pflanzlichen Abfällen aus
Gärten, Parks, Grünanlagen und Friedhöfen in erster
Linie über Biotonne, Komposthaufen oder Wertstoffhof erfolgen.
Nur wenn diese Verwertung nicht möglich oder zumutbar ist, können
pflanzliche Abfälle gemäß § 4 PflanzAbfV ausnahmsweise verbrannt
werden.
Dabei ist folgendes zu beachten:
1. Das Verbrennen ist vom 01. bis 30. April und vom 01. bis 30. Oktober werktags in der Zeit zwischen 8:00 und 18:00 Uhr höchstens
während zwei Stunden täglich zulässig.
2. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen für
die Allgemeinheit oder Nachbarschaft eintreten, insbesondere durch
Rauchentwicklung oder Funkenflug.
3. Zum Anzünden oder Unterstützen des Feuers dürfen keine anderen
Stoffe, vor allem keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte oder
beschichtete oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden.
4. Es muss ein Mindestabstand von 100 Metern zu Bundes-, Land- und
Kreisstraßen eingehalten werden.
Außerhalb der Verbrennzeiten ist gemäß § 17 Abs. 1 der Polizeiverordnung der Gemeinde Mülsen vom 11. Mai 2015 die Erlaubnis der Gemeinde Mülsen, SG Ordnung und Sicherheit, Telefon 037601/50044 erforderlich. Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer in befestigten
Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien in handelsüblichen Grillgeräten.
Kristin Müller
SG Ordnung und Sicherheit
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Warnung vor falschen Briefen
Momentan werden Briefe an Gewerbetreibende mit dem Vermerk „Muelsen.Gewerbe-Meldung.de und einem Logo, welches den Bundesadler darstellen soll, versandt. Diese Briefe suggerieren, dass Daten für ein zentrales Gewerberegister der Bundesrepublik Deutschland erfasst werden. In
einem beiliegenden Formular werden die Gewerbetreibenden zu einer Rückantwort aufgefordert.
Diese Schreiben sind falsch. Sie wurden weder durch die Gemeinde Mülsen noch von einer anderen Behörde beauftragt.
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26. März 2016
Nichtamtlicher Teil
Mülsengrund-Kurier
Information für Vereine – Veröffentlichung von Veranstaltungen
Die Vereine der Gemeinde Mülsen veranstalten im Laufe des Jahres eine Vielzahl von Festlichkeiten aller Art. Um diese auch weiterhin publik zu
machen und Besucher auch aus der Umgebung anzusprechen, bitten wir darum, für jede geplante Veranstaltung im Vorfeld rechtzeitig das Formular „Antrag auf Eintragung in den Veranstaltungskalender der Gemeinde Mülsen/zur Veröffentlichung im Internet“ auszufüllen. Das Formular
ist auf der Internetseite der Gemeinde (www.muelsen.de) unter „Rathaus  Formulare“ zu finden. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular in
der Gemeinde Mülsen im Sachgebiet Öffentliche Einrichtungen ein.
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Gewerbliche Sammlung unzulässig
Wie entsorge ich ausgediente Elektro(nik)-Altgeräte richtig?
Amt für Abfallwirtschaft
Jeder Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten trägt auch die Verantwortung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung
ausgedienter Geräte.
Die Erfassung von Elektro(nik)-Altgeräten ist ausschließlich den Herstellern und Vertreibern solcher Geräte sowie den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern – hier der Landkreis Zwickau – vorbehalten.
Der Handel ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern nimmt
Haushaltgroßgeräte beim Kauf eines Neugerätes zurück. Haushaltkleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 30 Zentimetern sind vom Handel
auch ohne Neukauf zurückzunehmen.
Häufig sind diverse Handzettel oder Aufrufe zur Sammlung von
Elektro(nik)-Altgeräten neben Alttextilien, Schrott im Briefkasten und am
Hauseingang zu finden. Die gewerbliche Sammlung von Elektro(nik)-Altgeräten ist nicht zulässig. Sowohl der Bereitstellende als auch der
Sammler handeln ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeiten sind
bußgeldbewährt.
Wer sich jedoch hinter diesen Sammlungen verbirgt und welcher
Zweck – gemeinnützig oder rein gewerblich – damit verfolgt wird, ist in
manchen Fällen nicht ersichtlich. Seriöse Sammler geben ihre Firmenanschrift, Telefonnummer und den verfolgten Zweck an, während entsprechende Angaben bei dubiosen Sammlungen, die in der Regel auch
nicht ordnungsgemäß bei der zuständigen Abfallbehörde (Landesdirektion Chemnitz) angezeigt sind, ausbleiben.
Elektro(nik)-Altgeräte können kostenlos bei den folgenden vom Landkreis eingerichteten Sammelstellen für Elektro(nik)-Altgeräte abgegeben
werden:
Annahmestelle
Öffnungszeiten
KECL GmbH
Stadtteil Reinholdshain
Ringstraße 36
08371 Glauchau
Di. und Do.: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
KECL GmbH
Jägerstraße 2 a
09212 Limbach-Oberfrohna
Mi.: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Veolia Umweltservice Ost
GmbH & Co. KG
Flurstraße abseits
08056 Zwickau
April bis Oktober:
Mo. bis Fr.: 07:00 bis 19:00 Uhr
und Sa.: 09:00 bis 13:00 Uhr
November bis März:
Mo. bis Fr.: 07:00 bis 18:00 Uhr
und Sa.: 09:00 bis 13:00 Uhr
EGZ mbH
Lößnitzer Straße 98
08141 Reinsdorf
Mi. und Do.: 09:00 bis 18:00 Uhr
Fehr Umwelt Ost GmbH
Gewerbering 28
08451 Crimmitschau
April bis September:
Mo. bis Fr.: 09:00 bis 18:00 Uhr
Oktober bis März:
Mo. bis Fr.: 09:00 bis 17:00 Uhr
Recom Entsorgung
Freistraße 5 F
08412 Werdau/Ortsteil Steinpleis
Mo. bis Do.: 06:30 bis 15:45 Uhr
Fr.: 06:30 bis 13:15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Darüber hinaus ist es möglich, Haushaltgroßgeräte gegen eine Transportgebühr von 10 EUR pro Großgerät durch den Landkreis abholen zu
lassen. Kleingeräte werden selbstverständlich bei der Anmeldung eines Großgerätes zur Abholung kostenlos mitgenommen.
Das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau rät dringend da-
von ab, sich an unseriösen Sammlungen zu beteiligen und bittet, verantwortungsbewusst zu handeln.
Für weitere Informationen stehen die Abfallberater des Landkreises
Zwickau unter den Rufnummern 0375 4402-26111, 0375 4402-26117
und 03763 404-103 zur Verfügung.
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Mülsengrund-Kurier
Nichtamtlicher Teil
26. März 2016
Informationen zur Ausbringung von Jauche und Gülle
Geruchsbelästigung stellt keinen Verstoß gegen geltendes Recht dar
Umweltamt
Das Umweltamt des Landkreises Zwickau teilt in Abstimmung mit dem
Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Folgendes bezüglich der Ausbringung von Jauche und Gülle mit:
Unter Düngung versteht man die Zufuhr von Pflanzennährstoffen. Diese
kann sowohl über mineralischen Dünger als auch über organische Düngemittel erfolgen.
Die Zugabe dieser Nährstoffe muss sich am Bedarf der Pflanzen orientieren. Deshalb ist vor der Düngung der entsprechende Bedarf zu ermitteln. Dieser besteht immer dann, wenn der Boden in der Vegetationszeit
(von März bis November) nicht genügend Nährstoffe nachliefert.
Der Landwirt ist laut „Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubtraten und Pflanzenhilfsmitteln nach
den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis (Düngeverordnung –
DüV)“ vom 10. Januar 2006, zuletzt geändert durch Art. 5, Abs. 36 G
vom 24. Dezember 2012 berechtigt, in der Zeit vom 1. Februar bis
31. Oktober (Ackerland) bzw. 15. November (Grünland) eines Jahres
Düngemittel auszubringen, wenn bestimmte Bedingungen gegeben
sind.
Dazu gehört es auch, organische Düngemittel (zum Beispiel Stalldung,
Gülle oder Jauche) auf bestellte und unbestellte Flächen aufzubringen.
Allerdings gilt das nicht, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee
bedeckt ist.
Die Ausbringung vor allem organischer Düngemittel ist oft mit Geruchsbelästigungen verbunden, die aber keinen Verstoß gegen geltendes
Recht darstellen. Bei Kulturen wie Mais oder Raps handelt es sich um einen kurzen befristeten Zeitraum im Jahr. Bei Flächen, die mit mehrschnittigen Futterpflanzen bestellt sind oder Grünlandflächen darstellen,
kann sich die organische Düngung zwei- oder dreimal in der Vegetationszeit wiederholen.
Eine Anzeige bei der zuständigen Behörde ist nur dann sinnvoll, wenn
über die übliche und meist unvermeidliche Geruchsbelästigung hinaus
ein Verstoß gegen geltendes Recht vermutet wird.
Die zuständige Behörde für den Vollzug der Düngeverordnung im Landkreis Zwickau ist das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie,
Abteilung 3, Fachbildungs- und Förderzentrum Zwickau, Werdauer Straße 70, 08056 Zwickau. Ansprechpartnerinnen sind Frau Drese (Telefon:
❐
0375 566532) und Frau Weber (Telefon: 0375 566519).
Beginn der 8. Sächsischen Waldwochen
Bäume richtig pflanzen – Vortrag und Exkursion
Die Sächsischen Waldwochen finden jedes Jahr im Frühjahr statt. An
dieser Kampagne beteiligen sich neben den Forstbezirken und Schutzgebietsverwaltungen von Sachsenforst auch Partner, wie z. B. Verbände,
Vereine oder Schulen.
formieren in einem Fachvortrag über die standortsgerechte Baumartenwahl, die Auswahl beim Pflanzenkauf und die wurzelgerechte Pflanzung.
In der anschließenden Vorführung im Revier werden verschiedene
Pflanzverfahren vorgestellt.
Die Forstleute wollen auf die Bedeutung des Waldes mit seinen vielfältigen Funktionen und auf die umfangreichen Leistungen der sächsischen
Waldbesitzer aufmerksam zu machen.
Treffpunkt für Waldbesitzer und Interessierte ist am Freitag, den 8. April
2016 um 13 Uhr am Walderlebnisgarten Eich in 08233 Treuen Ortsteil
Eich. Die Ausbilder der Forstlichen Ausbildungsstätte Morgenröthe in-
Interessenten melden sich bitte im Forstbezirk Plauen an unter (0 37 41)
10 48 00.
Vorschau: Fachvortrag und Exkursion zum Thema „Pflege von FichtenNaturverjüngungen und jungen Laubholzbeständen“ am 3.6.16 um 13
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Uhr in 08107 Hartmannsdorf.
Der Bürgerservice informiert:
Hinweise zur Ausübung eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass
Wer entsprechend § 2 Abs. 2 SächsGastG ein vorrübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass ausübt, hat dies spätestens
zwei Wochen vor Betriebsbeginn bei der Gemeinde Mülsen im Bürgerservice schriftlich anzuzeigen.
Das erforderliche Anzeigeformular erhalten Sie im Bürgerservice oder
auf der Webseite der Gemeinde Mülsen.
Ein besonderer Anlass liegt insbesondere vor, wenn die gastronomische
Tätigkeit (Verkauf von Speisen und Ausschank alkoholischer und nichtalkoholischer Getränke zum sofortigen Verzehr) an ein kurzfristiges,
nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt (z. B. Radlersonntag, Richt-, Schul-, Jugend-, Wein- und Stadtfeste, Sportveranstaltungen, Geschäftseröffnungen oder -jubiläen usw.).
Die Anzeigepflicht entfällt lediglich, sofern der vorrübergehende Gast-
6
stättenbetrieb durch einen Gewerbetreibenden mit entsprechender Gaststättenerlaubnis oder einer gültigen Reisegewerbekarte durchgeführt
wird.
Für die Anzeige werden keine Gebühren erhoben. Sofern eine Bescheinigung der Anzeige gewünscht wird, ist eine Gebühr in Höhe von 10,00
EUR zu entrichten.
Mülsen, 01.03.2016
Bürgerservice
Öffnungszeiten:
Mo.:
07:00 – 12:00 Uhr
Di.:
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do.:
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
❐
26. März 2016
Nichtamtlicher Teil
Mülsengrund-Kurier
Geänderte Abfallentsorgung im März 2016
Nachentsorgung für die Osterfeiertage
Amt für Abfallwirtschaft
auf Dienstag, den 29. März 2016.
Aufgrund der Osterfeiertage kommt es zu folgenden Änderungen bei der
Leerung der Restabfall- und Bio-Tonnen sowie der blauen und gelben
Wertstoffbehälter.
Innerhalb der 13. Kalenderwoche 2016 kann es zu Verschiebungen kommen, da die Entleerung auflaufend stattfindet.
So wird für den Karfreitag am Samstag, dem 26. März 2016, entsorgt.
Die Entsorgung für Ostermontag, den 28. März 2016, verschiebt sich
Das Amt für Abfallwirtschaft bittet darum, die Abfallbehälter immer am
eigentlichen Leerungstag – außer am gesetzlichen Feiertag – ab 7:00
❐
Uhr bereitzustellen.
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Haushaltsbefragung – Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2016
Jährlich werden im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus und die EUArbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit
Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund
20 000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit,
Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2016 enthält zudem
noch Fragen zum Pendlerverhalten (Schul- bzw. Arbeitsweg).
Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung
durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen. Die Auswahlgrundlage bildet das Gebäuderegister des Zensus 2011.
Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis
des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen
bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht
Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, Tel.: 03578 33-2110
[email protected]
❐
Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Niedermülsen
Die Versammlung der Jagdgenossen findet am 14. April 2016 um 19.00
Uhr im Bürogebäude der „Mülsener Marktfrucht“, Neuer Weg 5, statt.
5.
6.
erlassenen neuen Mustersatzung für Jagdgenossenschaften
Beschlussfassung
Auszahlung der Jagdpacht
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
Rechenschaftsbericht des Vorstandes
Kassenbericht
Diskussion mit Bericht zum Jagdgeschehen
Abgleich der internen Satzung mit der vom Gesetzgeber
Alle Eigentümer von jagdbaren Grundflächen in den Gemarkungen
Niedermülsen, Wulm und Berthelsdorf werden hiermit eingeladen.
M. Strobelt
Jagdvorsteher
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Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Jagdgenossenschaft Mülsen St. Niclas
Die Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Mülsen St. Niclas hat am 03.03.2016 in Mülsen St. Niclas die
Landkreises Zwickau in der Gemeinde Mülsen, St. Jacober Hauptstraße
128, im Raum 303 vom 01.04.2016 bis 30.04.2016 aus. Die Satzung
tritt am Tag nach der öffentlichen Auslegung in Kraft.
Satzung der Jagdgenossenschaft Mülsen St. Niclas
beschlossen.
Die Satzung liegt nach Genehmigung durch die Untere Jagdbehörde des
gez. H. Schubert
Jagdvorsteher
❐
Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Ortmannsdorf
Am Freitag, dem 15. April 2016, findet in der Gaststätte „Zur Schmiede“
die Versammlung der Jagdgenossenschaft statt.
Beginn:
19.00 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Essen
3. Bericht des Vorstandes
4. Kassenbericht
5. Diskussion
6. Auszahlung Pacht
Der Vorstand
❐
7
Nichtamtlicher Teil
Mülsengrund-Kurier
26. März 2016
Das Ordnungsamt informiert:
Hinweise für Hundehalter
Wiederholt häufen sich die Beschwerden über Verunreinigungen von
Gehwegen und Grünanlagen durch Hundekot im Wohngebiet Schulstraße/Außenring im OT Thurm. Wir bitten daher nochmals alle Hundehalter,
dafür Sorge zu tragen, dass ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen,
in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Etwaige Verunreinigungen sind von dem jeweiligen Hundeführer unverzüglich zu beseitigen und über den Hausmüll zu entsorgen. Die dafür
mitgebrachten Tüten oder Behältnisse dürfen nicht am Boden oder in
der Natur liegen gelassen werden.
Wer entgegen dieser Vorschrift handelt, kann mit einer Geldbuße bis zu
1.000 EUR rechnen.
Auf diese in der Polizeiverordnung der Gemeinde Mülsen verankerte Regelung wird nochmals hingewiesen.
Kristin Müller
SG Ordnung und Sicherheit“
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Informationen der Freiwilligen Feuerwehr
„Auto im Bach“
Der 29. Februar ist ja immer ein besonderer Tag. In diesem Jahr leitete
er das Schaltjahr mit Schnee und Eisglätte ein, was einem Auto auf der
St. Jacober Hauptstraße zum Verhängnis wurde: Es durchbrach das
Brückengeländer und stürzte seitlich in den Bach. Umsichtige Bürger
halfen den beiden Insassen aus dem Fahrzeug und alarmierten die Feuerwehr. Glück im Unglück: Die Kameraden der Jacober Feuerwehr trafen
sich gerade zu ihrem Dienst und waren damit sofort einsatzbereit. Mit 16
Kameraden waren sie vor Ort, versorgten die Fahrzeuginsassen, sicher-
ten die Einsatzstelle und sorgten wegen des auslaufenden Diesels für die
Bergung des Autos aus dem Bach. Dazu organisierten sie einen Wechsellader der Berufsfeuerwehr Zwickau, das mit seinem Kranarm den Wagen aus dem Bach hob. Nach zwei Stunden im Schneetreiben war der
Einsatz beendet.
Kam. Schneider,
Stellvertretender Ortswehrleiter
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Informationen der Schulen und Kindereinrichtungen
Highlight im Thurmer Kinderland
Am Donnerstag, den 11.02.2016 wurde in der „Häschengrube“ Winterfest gefeiert. Schon Wochen zuvor waren alle Kinder aufgeregt und lernten, mit ihren Erzieherinnen fleißig Lieder und Gedichte. Obwohl an diesem Tag kein Winterwetter war, zauberten wir uns den Schneemann und
Schneeflöckchen ins Gruppenzimmer. Viele Eltern, Großeltern und Geschwister lauschten dem tollen Programm. Alle Gäste waren sehr stolz
auf ihre Kinder und spendeten kräftigen Applaus. Bei leckerem Kuchen
und Keksen saßen wir dann gemütlich beisammen. Die selbstgebacke-
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nen Muffins schmeckten den Kindern besonders gut. Es war ein sehr gelungenes Fest und alle freuen sich schon auf ein nächstes Mal.
Es gab aber noch ein weiteres Highlight diesen Monat. Am 25.02.2016
ging es für die Kinder der Räuberhöhle in die Welt der Bücher. Gemeinsam mit ihren Erzieherinnen und ihrer Praktikantin eroberten sie die Bibliothek in der Grundschule Thurm. Frau Thieme begrüßte uns mit einer
kurzen Geschichte von Finchen dem Igel. Dann wurde nach Herzenslust
26. März 2016
Nichtamtlicher Teil
Mülsengrund-Kurier
gestöbert und angeschaut. Sehr begehrt waren die Leo Lausemaus Bücher und Prinzessinnengeschichten. Am Ende des Besuches wurde noch von der „Ich-will-Prinzessin“ vorgelesen,
die immer alles wollte. Einigen Kindern kam dies sehr bekannt
vor.
Es hat allen Kindern sehr gefallen und wir bedanken uns herzlich bei Frau Thieme, die es wieder wunderbar gestaltet hat und
es schaffte die Kinder zu verzaubern.
Das Team vom Kinderland Thurm
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Neues vom
Dank unseren Sponsoren! Hurra! Unsere neue Spiel- und Lern-Wand ist fertig.
Seit Februar steht unseren Kindern nun noch eine zusätzliche Spielmöglichkeit im oberen Flur zur Verfügung. Experimentierwand, Kugelbahn,
Tetramaxspiel, Sanduhren und eine visuelle Drehscheibe bieten unseren
Kindern besonders während der gruppenoffenen Spielzeit die Möglichkeit, allein oder mit anderen Kindern ihre Sinne und ihre Geschicklichkeit
zu trainieren. Auch unsere größeren Krippenkinder erhalten regelmäßig
die Möglichkeit sich da auszuprobieren.
Finanziert wurden diese Spielelemente, ebenso wie 2 neue Regale in der
Gruppe der Schlaumeier, durch die gesammelten Spendeneinnahmen im
Jahr 2015.
Aus diesem Grund möchten wir uns hiermit recht herzlich bei allen
Sponsoren bedanken, die uns mit ihren Spenden unterstützt haben. Sie
haben unseren Kindern eine große Freude bereitet!
Eltern – Kind – Treff
Außerdem möchten wir darüber informieren, dass wir ab
April 2016 für alle bei uns angemeldeten Krabbel-Kinder, die
im Jahresverlauf in unsere Kita aufgenommen werden, einmal monatlich
einen Eltern – Kind – Treff anbieten. Hier können die Kleinen in lockerer
Spielatmosphäre neue Entdeckungen und soziale Erfahrungen mit
Gleichaltrigen machen, Eltern können in Austausch mit anderen Familien
treten oder fachliche Beratung durch unsere Erzieherinnen erhalten. Die
persönlichen Einladungen erhalten Sie in den nächsten Tagen.
Das Team vom Michler Kinderland
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Sonstige Informationen
Historisches Kalenderblatt
Vor 120 Jahren
Am 12. März 1896 gab es großen Karpfenschmaus mit Ball im Gasthof
Mülsen St. Micheln.
Vor 110 Jahren
Am 5. März 1906 feierte der Männerleseverein Mülsen St. Niclas im
Gasthof „Wettiner Hof“ sein 50jähriges Stiftungsfest.
Am 22. März 1906 erfolgte auf Veranlassung vom St. Niclaser Pfarrer
Werner die Gründung eines „Vereins für öffentliche Krankenpflege Mülsen St. Niclas“, dem sofort 30 Herren beitraten. Zum Vorsitzenden des
Vereins wurde erwähnter Ortspfarrer gewählt.
Vor 100 Jahren
Am 7. November 1916 wurde die Bierbrauerei Thurm, Aktiengesellschaft Thurm, in das Blatt 41 des hiesigen Handelsregisters eingetragen.
Der Brauer Robert Emil Kühn aus Thurm schied aus dem Vorstand aus.
Der Schneider Friedrich Hermann Oehmichen aus Mülsen St. Jacob
wurde zum Mitglied des Vorstandes bestellt.
Am 7. März 1916 gab die „Glauchauer Zeitung“ bekannt, dass die mechanische Weberei Boeßneck in Mülsen St. Micheln bis aufs weitere den
Betrieb einstellte. Durch Mangel an Rohstoffen war eine Aufrechterhaltung der Produktion nicht möglich. Dadurch nahm die Arbeitslosigkeit
im Mülsengrund wieder zu.
Vor 90 Jahren
Am 1. März 1926 war im Viehbestand des Gutsbesitzers Paul Schick in
Stangendorf die Maul-und Klauenseuche ausgebrochen.
Am 1. März 1926 gab die „Glauchauer Zeitung“ bekannt, dass die Rindergenossenschaft von Mülsen St. Niclas im Winkler’schen Gasthof tagte, um den Vorstand der neuen Genossenschaft zu wählen. Vorsitzender
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Nichtamtlicher Teil
26. März 2016
wurde Gutsbesitzer Otto Schmidt und stellvertretender Vorsitzender Richard Günther. Schriftführer wurde Gutsbesitzer Alfred Schettler und
sein Stellvertreter der Gutsbesitzer Kurt Blei. Man wählte Bauunternehmer Johannes Döhn als Kassierer und als sein Stellvertreter den Landwirt Otto Scharf.
heimische Kräfte, u.a. Kapellmeister Mühlmann (Violine), Kurt Müller
(Bariton), Anneliese Haupt (Sopran), Walter Döhler (Orgel) und der Kirchenchor.
Am 10. März 1936 machten sieben Störche Rast in der Nähe vom Hammerteich in Thurm.
Am 1. März 1926 feierte der Frauenverein Mülsen St. Jacob sein 60jähriges Jubiläum. Begründer des Wohltätigkeitsvereins war Pfarrer Solbrig. Der Frauenverein begründete die Gemeindediakonie.
Am 10. März 1936 berichtete die „Glauchauer Zeitung“ über die Jahreshauptversammlung vom Turnverein vom Reichsbund für Leibesübungen Mülsen St. Micheln. Vereinsführer Ernst Zapf erstattete den Jahresbericht. Oberturnwart Alfred Zenner gab anschließend einen Bericht über
die turnerischen und geselligen Leistungen des Vereins. Er erwähnte,
dass der Turnverein auf größeren Turnfesten, wie zum Gaufest in Leipzig und zum Pfaffenbergturnfest in Hohenstein – Ernstthal präsent war.
Am 5. März 1926 wurde der Schreberverein Thurm, mit Sitz im gleichen
Ort auf Blatt 34 des hiesigen Vereinsregisters eingetragen.
Am 17. März 1926 fand die Entlassungsfeier des Berufsschulverbandes
Mülsengrund im Gasthof „Grafenburg“ in Mülsen St. Jacob statt. Entlassen wurden sechs Mädchenklassen (Kochabteilungen) und vier Knabenklassen (Landwirtschaft/Textilgewebe/ Bergbau und Handwerk).
Am 14./15. März 1936 fanden Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr in Thurm anlässlich der Weihe einer neuen Motorspritze statt. Die
Anschaffung dieser Gerätschaft war durch eine Spende des Motorenwerkes Alfred und Kurt Stephan möglich.
Am 19. März 1926 war die Entlassungsfeier für 25 Knaben und 26 Mädchen der Volksschule Mülsen St. Niclas in Winklers Gasthof im Ort. Wenige Tage darauf fand die Entlassungsfeier für 47 Mädchen und 43 Knaben der Volksschule in Mülsen St. Jacob statt.
Vor 10 Jahren
Am 6. März 2006 beschloss die zweite öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Mülsen den Entwurf der Bauplanungssatzung
zum Vorhaben- und Erschliessungsplan „Herbert-Heft-Straße“ im OT
Niedermülsen.
Vor 80 Jahren
Am 4. März 1936 gab die „Glauchauer Zeitung“ die Einwohnerzahl von
Mülsen St. Niclas bekannt. Sie betrug am 1. März 1936 1557 Männer
und 1648 Frauen; insgesamt 3205 Personen.
Am 4. März 1936 führte die Schützengesellschaft Neuschönburg ihre
Jahreshauptversammlung durch. Vereinsführer Otto Baumann erstattete den Jahresbericht und Ewald Jurich den Schießbericht.
Am 8. März 1936 fand eine geistliche Musikaufführung in der Kirche
„St. Nicolai“ statt. Das abwechslungsreiche Programm gestalteten ein-
Am 25. März 2006 fand die Einweihung einer Tafel am Gefallenendenkmal im OT Niedermülsen statt, die bisher ausschließlich die Namen der
Gefallenen des Ortes vom 1. Weltkrieg (1914 – 1918) auswies und nunmehr durch die Namen der Gefallenen des Ortes vom 2. Weltkrieg
(1939 – 1945) ergänzt wurde.
Dr. Roland Müller
31. Reitturnier des PSV Mülsen
Am 30. April und 1. Mai wird das alljährliche Reitturnier auf der Reitsportanlage des PSV Mülsen an der B173 ausgetragen.
An beiden Tagen finden zwischen 8:00 und 17:00 Uhr Springprüfungen
bis zur mittelschweren Klasse statt.
In diesem Jahr wird erstmalig die Kreismeisterschaft des Kreises Westsachsen hier in Mülsen ausgetragen. Dazu müssen sich die Junioren
und Jungen Reiter bis 21 Jahren am Sonntagmorgen in zwei Springprüfungen der Klasse A* beweisen. Die Reiter über 21 Jahren reiten am
Samstagnachmittag eine Springprüfung der Klasse L als Qualifikation.
Das Finale folgt am Sonntagnachmittag mit einer Springprüfung Kl. L
mit Siegerrunde.
Wir würden uns freuen, Sie auf unserer Reitsportanlage begrüßen zu
dürfen.
Lisanne Tröger
PSV Mülsen e.V.
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Foto: Thomas Ehrler auf Coco Casado
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26. März 2016
Nichtamtlicher Teil
Mülsengrund-Kurier
SV Blau-Gelb Mülsen e. V. sucht neuen Pächter
Für die Gaststätte des Sportlerheims in der Badstraße 11 im OT Jacob
wird ein neuer Pächter gesucht. Die Räumlichkeiten sind ausgestattet mit
einer Bestuhlung für bis zu 75 Personen. Eine große Küche mit Geräten
und einer Bar sowie eine Grundausstattung an Geschirr sind vorhanden.
Für weitere Informationen oder Interesse sind wir unter 0177/4660359
erreichbar.
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700 Jahre Mülsen St. Niclas – große Festwoche
!!! unbedingt einplanen !!!
10. – 19. Juni 2016
Höhepunkte
10.06.2016
11.06.2016
12.06.2016
13.06. – 15.06.2016
Schulfest und Eröffnung mit Film und
Ausstellung
Kolloquium und Tag der Feuerwehr
Kirchenveranstaltungen, abends
mit Gerhard Schöne
verschiedene Veranstaltungen im Bereich
Gewerbe, Sport und Kinderbeschäftigung
weitere Veranstaltungen
16.06.2016 Tag der Künstler, Festzeltbetrieb
17.06.2016 Tag des Kindergartens und des Heimatvereins Mülsen e.V.
21:00 Uhr: Jugendtanz
18.06.2016 Großer Festzelttanz mit süddeutschen Stimmungskapellen – Kartenvorverkauf: 8,00 €
unter Telefon 0171/60050025
22:30 Uhr: Höhenfeuerwerk
19.06.2016 14:00 Uhr: Festumzug – Ausklang im Festzelt
mit Chris Winters
Weitere Informationen finden Sie im April im Mülsengrund-Kurier oder
können sie telefonisch beim Ortsvorsteher erfragen.
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Mülsengrund-Kurier
Nichtamtlicher Teil
26. März 2016
Die Volkshochschule Zwickau lädt ein!
Wechseln Sie doch einmal das Programm und
kommen Sie mit uns durch den Winter in den
Frühling.
Bestimmt finden Sie etwas für sich oder Ihre Freunde. Gemeinsam
macht ein Kurs an der Volkshochschule auch viel mehr Spaß.
Besuchen Sie uns im Internet unter www.vhs-zwickau.de.
Wir laden Sie herzlich ein.
Ihre Volkshochschule Zwickau
Tel.: 0375 4402-23800 oder www.vhs-zwickau.de
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Der Kleingartenverein „Martin Hoop e.V.“
(Am alten Bahndamm, M. St. Micheln)
sucht dringend Nachfolgepächter/-in!
Was bieten wir:
• 3 leere Gärten mit Laube sofort abzugeben!!!
• Lage an einem Südosthang (sehr gute Lichtverhältnisse)
• Toiletten für Kleingärtner (ganztägig zugänglich)
• Rat und Hilfe bei gärtnerischen Fachfragen
• Offenheit für Kinder
• einmal jährlich Entsorgung von Grünabfall
Interessenten melden sich bitte zeitnah bei:
Rainer Zenner (Vorsitzender)
Frank Schreier (stellv. Vorsitzender)
Tel.: 037601/57191 oder
Tel.: 037601/57817
Wir freuen uns auf Sie!
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Lampionumzug
am 30. April 2016
Start:
20:15 Uhr
– am Feuerwehr- und Vereinshaus Niedermülsen
Herbert-Heft-Straße  Berthelsdorfer Straße
Zum Vorwerk  Brückenstraße
Feuerwehrverein Niedermülsen 1942 e. V.
Besuchen Sie uns im Internet:
www.muelsen.de
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26. März 2016
Nichtamtlicher Teil
Der Förderverein Festscheune
Am Schlosspark Mülsen e.V. sagt D A N K E
Mülsengrund-Kurier
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Anlässlich der Jahreshauptversammlung des Fördervereins am 23.02. 2016
verabschiedeten und dankten die Mitglieder des Vereins den Inhabern des
Gasthofes Thurm, der Familie Kunz, für 13 Jahre
ausgezeichneten Bewirtungsservice zu den Veranstaltungen des Fördervereins in der Festscheune
Thurm. Ein Silvesterbüfett
von der Güte des Gasthofes
Thurm war in den oberen
Regionen der Gastronomie
angesiedelt und trug maßgeblich zu ausverkauftem Haus am Jahresende bei.
Der Förderverein Festscheune e.V. beschloss, 2016/17 aus den vorgenannten Gründen keinen Silvesterball durchzuführen, da das hohe Niveau und die Preisgestaltung mit einem anderen Caterer nicht zu erbringen sind.
Gemeinsam mit dem Gasthof Thurm möchte der Förderverein Festscheune e.V. am
05. November 2016
eine tolle Kirmes-Dankeschön-Veranstaltung für seine treuen Gäste
durchführen. Bitte merken Sie sich dieses Datum unbedingt in Ihrem
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Terminkalender vor!
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Mülsengrund-Kurier
Nichtamtlicher Teil
26. März 2016
Sehr geehrte Einwohner der Ortsteile Ortmannsdorf, Neuschönburg und Marienau
wir alle leben gemeinsam in unserem Ort, hier sind wir zu
Hause und gehören dazu. Wir sind als Menschen ganz verschieden, aber wir alle möchten uns hier wohlfühlen, Jung
und Alt. Aus diesem Grund haben wir uns als Ortschaftsrat von Ortmannsdorf, Neuschönburg und Marienau auch in diesem
Jahr wieder vorgenommen, einen Frühjahrsputz zu organisieren, zu welchem wir als Ortschaftsrat mit Ihnen gemeinsam versuchen wollen, unseren Ort ein kleines Stück zu verschönern.
Wir wollen versuchen, nach den gegebenen Möglichkeiten, in jedem
Ortsteil etwas zu tun, vorausgesetzt Sie unterstützen uns dabei!
Die Straßenränder könnten bereinigt werden und teilweise vom Laub befreit werden.
An der Bushaltestelle Kirchsteig könnte das Beet wieder hergerichtet
und bepflanzt werden und in Marienau kann wieder der Spielplatz unter
die Lupe genommen werden. Die Halterung für unseren Weihnachts-
baum an der Turnhalle muss einbetoniert werden.
Sicherlich haben Sie noch viele Gedanken, Ideen und kennen die eine
oder andere Ecke, welche eine Reinigung benötigt. Dies ist aber nur umsetzbar wenn in allen Ortsteilen viele helfende Hände mit anpacken.
Gerne nehmen wir auch Sachspenden für die Bepflanzung der Beete
u.s.w. an.
Als Termin ist Samstag der 16.04.2016, 8.30 Uhr geplant. Um dies
planen zu können, bitten wir um Ihre Rückmeldung bis spätestens
zum 09.04.2016. unter der Tel. 037601/690327
Jens Vollstädt /Ortsvorsteher.
Es würde uns sehr freuen, wenn sich Bürger aus allen 3 Ortsteilen beteiligen, denn nur gemeinsam können wir versuchen, etwas zu verändern.
der Ortschaftsrat Ortmannsdorf, Neuschönburg und Marienau
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26. März 2016
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26. März 2016
Geschützte Pflanzen und Tiere im Mülsengrund
Der Große Frostspanner
Der hier zu beschreibende Frostspanner ist eine Schmetterlingsart, die
zu den Nachtfaltern gehört. Wie sein Name bereits andeutet, kommt er
auch bei Frost in unserer freien Natur vor. Er ist bei uns in jedem Garten
mit Bäumen anzutreffen, obwohl ihn vielleicht kaum einer unserer Leser
schon zu Gesicht bekommen hat. Ab dem Frühjahr aber werden viele Leser, die Gartenbesitzer sind, seine Anwesenheit bemerken. An den frischen Blättern von allerlei Laubbäumen und -sträuchern sind deutliche
Fraßspuren zu bemerken. Die jungen Blätter sind noch kaum richtig entwickelt, da sind sie schon halb oder ganz abgefressen. Der Verursacher
ist die Raupe des Großen Frostspanner.
So bewegt sie sich auf dem Blattwerk fort, wenn sie mal nicht frisst.
Doch wie kommen die Raupen dort hin? Der weibliche Falter des Großen Frostspanner legt ab September mehrere Hundert Eier an die Äste
der Laubbäume, in die Nähe einer Knospe. Hier überwintern die Eier, ohne durch Schnee und Eis Schaden zu nehmen. Mit Laubaustrieb schlüpfen die Raupen und fressen bis sie groß genug sind um sich im Juli zu
verpuppen und im September neue Falter zu entlassen. Die Raupen können oft massenweise auftreten und besonders in Obstbäumen großen
Schaden verursachen. Um keine „chemische Keule“ einsetzen zu müssen kann sich der umweltbewusste Gartenbesitzer gegen die weiblichen
Raupen erfolgreich wehren, indem er bereits Mitte September Papiermanschetten mit Leim um die Stämme legt und ohne Faltenbildung fest
anbindet. Die Weibchen des Großen Frostspanner haben nämlich keine
Flügel und müssen vom Erdboden, wo sie aus der Puppenwiege schlüpfen, bis in die Baumkrone klettern. An dem Leimring bleiben sie kleben –
wenn einer angebracht wurde.
Frostspanner-Raupe
Es ist eine sehr schön gezeichnete Raupe, die so gefräßig ist. Auf dem Foto kann man sehr
gut die in der Mitte des Raupenkörpers fehlenden Beine sehen. Andere Raupen haben hier
noch 4 Beinpaare, außer den Beinen vorn und hinten, wie auf nachfolgendem Foto erkennbar.
Raupenart mit Bauchbeinen
Der Frostspanner gehört zu einer Familie von Schmetterlingen, die ihren
Namen von der Fortbewegungsart der Raupen hat. Die Raupen kriechen
nicht wie alle anderen Schmetterlingsraupen, sondern sie „spannen“.
Das geschieht derart, dass sie die Hinterbeine bis an die Vorderbeine
heranzieht, wobei sich der Körper bogenförmig aufwölbt. Dann hebt sie
die Vorderbeine ab und schiebt sie nach vorn. Danach zieht sie wieder
die Hinterbeine an usw., wie auf den beiden nachfolgenden Fotos zu sehen ist.
Großer Frostspanner, Weibchen und Männchen
Der Frostspanner gehört nicht zu den Schmetterlingsarten, die unter
strengem Naturschutz stehen, also der Leimring ist ein erlaubtes Mittel
zur Bekämpfung dieses „Obstbaumschädlings“. Gute Helfer sind auch
unsere Gartenvögel, die Raupen dieses Schmetterlings gelangen zu
Hunderten in deren Schnäbel, um an die Jungvögel verfüttert zu werden.
Also, wer viele Singvögel in seinem Garten hat, kann gern auf die Leimringe verzichten.
Text und Fotos: Klaus Krahn
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26. März 2016
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26. März 2016
Die Schützengesellschaft zu Thurm e.V. lädt wieder ein!
Traditionell laden wir wieder alle interessierten Bürgerinnen und Bürger
der Gemeinde Mülsen sowie Gäste aus nah und fern zum
11. Schützenfest
am Sonntag, dem 24.04.2016,
in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr
auf unseren Schießstand im OT Thurm recht herzlich ein (Voigtlaidener Straße nach der Motocrossbahn ca. 200 m links).
Wer seine Treffsicherheit testen möchte,
kann wieder im offenen Wettkampf mit
dem Kleinkalibergewehr auf 50 m Entfernung schießen. Bei 10 Schuss wird der
Pokal „Goldener Schuss“, also der dem
Zentrum am nahesten liegende Treffer sowie der Pokal für die höchste Ringzahl vergeben.
Für die vorderen Plätze gibt es neben Pokalen und Medaillen auch Sachpreise zu
gewinnen.
Jugendliche ab 14 Jahre dürfen im Beisein eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Sie schießen wieder um den separaten Jugendpokal.
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Die Wettkampfgebühr für 10 Schuss Kleinkaliber beträgt 2,50 Euro, jeder Schütze kann mehrfach schießen. Wettkampfende ist gegen 15.30
Uhr, die Preisverleihung erfolgt ca.16.00 Uhr.
In diesem Jahr bieten wir Ihnen wieder besondere Höhepunkte!
Unsere Vereinsmitglieder demonstrieren Ihnen verschiedene Kurz- und
Langwaffen im Großkaliber.
Auch an Kinder zwischen 12 und 14 Jahre ist gedacht. Auch wenn sie
noch nicht mit Kleinkaliber schießen dürfen, wollen wir ihnen die Möglichkeit geben, ihre Treffsicherheit unter Beweis zu stellen. Deshalb stellen wir für diese Altersgruppe Luftgewehr und Luftpistole zum Kennenlernen des Schießsports und zur Erprobung erster Zielübungen zur Verfügung.
Für das leibliche Wohl ist wieder mit Speisen und Getränken bestens gesorgt.
Prüfen Sie Ihre Treffsicherheit in einer Sportart, welche nur mit Ruhe,
Konzentration und mentaler Stärke zum gewünschten Erfolg führt. Beim
„Goldenen Schuss“ haben auch ungeübte Teilnehmer die Chance zu gewinnen, denn von den 5 Wertungsschuss muss nur einer nahe am Zentrum liegen. Unsere Sportart, geprägt von Vielseitigkeit, kann, wie kaum
eine andere, bis ins hohe Alter betrieben und schon ab 12 Jahren mit
Luftdruckwaffen erlernt werden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen bei unserem geselligen Beisammensein wieder gute Unterhaltung.
Andreas Gersdorf
Vorstandsmitglied
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26. März 2016
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Nichtamtlicher Teil
26. März 2016
Wer hat Interesse an einem Schrebergarten
Gartenanlage „Hegebachtal“ Mülsen St. Niclas
(in landschaftlich ruhiger Lage, direkt am Wald gelegen, neben der Kirche, 15 Minuten Fußweg zum Bad und Sportplatz)
•
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Garten 200 m² mit komplett eingerichteter Laube (2,5 x 4,0 m)
Terrasse (2,0 x 4,0 m)
kleine Küchenzeile mit E-Geräten, Essplatz, Schlafsofa
E-Anschluß, fließendem Gebrauchswasser
Gartengeräte, Werkzeuge und großes Gewächshaus (3,0 x 4,5 m)
vorhanden
Aus Alters- und Gesundheitsgründen
alles kostenlos abzugeben.
Anfragen unter Tel.: 0375/784590 oder Vorstand 037601/58016
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26. März 2016
Nichtamtlicher Teil
Mülsengrund-Kurier
Geburtstagsjubilare
des Monats März 2016
Die Gemeinde Mülsen gratuliert recht herzlich
zum Geburtstag und wünscht noch viel Zeit
im Kreise Ihrer Lieben!
Neuschönburg
Küttler, Gunter
Heidel, Eberhard
80 Jahre
70 Jahre
Mülsen St. Niclas
Behrle, Brigitte
Creutziger, Dieter
Creutziger, Christel
Mittag, Marga
Göckeritz, Wolfgang
Schaufuß, Sigrid
Flämig, Christine
80 Jahre
70 Jahre
70 Jahre
90 Jahre
85 Jahre
75 Jahre
75 Jahre
Mülsen St. Jacob
Förtsch, Irmtraude
90 Jahre
Keller, Maria
Leichsenring, Christa
Friedrich, Elfriede
Hauschild, Waltraud
Vogel, Marianne
Müsel, Ruth
Kucharski, Maria
Czaja, Gert
Hilbig, Harry
70 Jahre
90 Jahre
85 Jahre
75 Jahre
95 Jahre
85 Jahre
80 Jahre
80 Jahre
80 Jahre
Thurm
List, Christa
Beulitz, Ursula
Eberlein, Gerda
80 Jahre
75 Jahre
75 Jahre
Gem. §50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz erfolgt die Veröffentlichung der Jubiläen nur noch
für den 70., 75., 80., 85., 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag jeder weitere Geburtstag.
Stand: 09.03.2016
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Anmeldungen für den
16. Mülsengrundlauf
am 21.05.2016 möglich
26. März 2016
Wir gratulieren recht herzlich
Am Samstag, dem 21.05.2016, findet die 16. Auflage des Mülsengrundlaufes statt. Ausrichter ist die Leichtathletikabteilung der SG Motor
Thurm in Zusammenarbeit mit dem Gesamtverein und der Gemeinde
Mülsen. In diesem Jahr steht dieses Laufevent unter einem ganz besonderen Ereignis: Es soll die erste Leichtathletikveranstaltung im sanierten
Sportzentrum Stangendorf sein. Aufgrund dieser Sanierung kann das
Laufevent auch nicht am Wochenende des Radlersonntags stattfinden.
Das Risiko, dass die Bauarbeiten an diesem Wochenende noch nicht abgeschlossen sind, ist einfach zu groß. Aus diesem Grund entscheiden
die Organisatoren, den 16. Mülsengrundlauf mit der Einweihung des
Leichtathletikzentrums am 21.05.2016 zu koppeln. Schirmherr der Veranstaltung ist Bürgermeister Hendric Freund.
Genau 10.00 Uhr soll der erste Startschuss erfolgen. Die Läufer bzw.
Nordic Walker starten in den verschiedenen Alterskategorien und Wettbewerben.
zum Fest der Eisernen Hochzeit
65-jähriges Ehejubiläum
Mülsen St. Jacob
Irmtraude & Erich Förtsch
am 21.04.2016
zum Fest der Goldenen Hochzeit
50-jähriges Ehejubiläum
Mülsen St. Jacob
Magdalena & Arndt Krügel
Die 1000m Läufe der 7 – 13-Jährigen stehen genauso wieder auf dem
Programm wie der 5-km-Lauf und der 10-km-Lauf. Aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen in den letzten Jahren entschlossen sich die Organisatoren, den 15-km-Lauf nicht wieder auszuschreiben.
Die Teamwertung im 5-km-Lauf ist nach wie vor Bestandteil der Laufveranstaltung. Dabei sind Vereins- und Firmenmannschaften teilnahmeberechtigt.
Wenn alle Läufer das Stadion verlassen haben, startet der Knirpsenlauf
über 100 m. Erstmalig mussen sich auch die Teilnehmer dieser Laufstrecke online auf der Homepage der SG Motor Thurm unter www.motor-thurm.de anmelden. Sowohl der Knirpsenlauf als auch das Nordic
Walking erfolgen in diesem Jahr mit unter der Leitung der SG Motor
Thurm.
Anmeldungen für das Sportevent, an dem im vergangenen Jahr ca. 300
Aktive teilgenommen hatten, sind ab sofort möglich. Informationen sowie der Flyer inkl. Streckenubersicht und Anmeldeformular oder der
Link zur Online-Anmeldung sind unter www.motor-thurm.de zu finden.
Meldungen sind bis 18.05.2016 möglich. Die Startgebühren betragen je
nach Kategorie 2,00 € bis 6,00 €, die Teilnahme am Knirpsenlauf ist kostenlos. Nachmeldungen können am Wettkampftag gegen eine Gebühr
von 2,00 € vorgenommen werden. Neben der Auszeichnung der erfolgreichsten Einzelstarter und Teams in den verschiedenen Alters- und
Wertungsklassen erhält jeder Teilnehmer ein Erinnerungsgeschenk und
außerdem die Möglichkeit, seine persönliche Urkunde online auszudrucken.
Die SG Motor Thurm lädt alle laufinteressierten Sportler ganz herzlich
zur Teilnahme an diesem Laufevent ein.
Angela Geyer
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am 07.04.2016
Mülsen St. Micheln
Annerose & Gottfried Ebersbach
am 21.04.2016
und wünschen Gesundheit und alles
Gute für den weiteren Lebensweg.
EINLADUNG
Am Sonnabend, dem 16.04.2016, findet um 17.00 Uhr in der Vereinsgaststätte des Kleingartenvereins „Jacobshöhe e.V.“ unsere Jahreshauptversammlung statt.
Tagesordnung:
1.
Eröffnung und Begrüßung
2.
Wahl des Versammlungsleiters
3.
Ergänzung und Bestätigung der Tagesordnung
4.
Geschäftsbericht für das Gartenjahr 2015
5.
Finanzbericht für das Gartenjahr 2015
6.
Bericht der Revisionskommission
7.
Entlastung des Vorstandes
8.
Arbeitsplan für das Jahr 2016
9.
Finanzplan für das Jahr 2016
10. Veranstaltungsplan für das Jahr 2016
11. Diskussion
12. Beschlussfassung:
– Arbeitsplan 2016
– Finanzplan 2016
– Veranstaltungsplan 2016
13. Ehrungen / Auszeichnungen
14. Organisatorisches / Allgemeines / Schlusswort
Dazu laden wir alle Mitglieder unseres Vereins herzlich ein!
Freie Gärten zu vergeben, alle mit Elektro- u. Wasseranschluss und
teilweise mit Lauben
Des Weiteren suchen wir einen Pächter für unsere Vereinsgaststätte.
Interessenten wenden sich bitte an den Vereinsvorsitzenden Gerald
Neuhaus, Brunnergasse 6, 08132 Mülsen, Telefon: 037601/2862.
Der Vorstand des KGV „Jacobshöhe e.V.“
Gerald Neuhaus / Vorsitzender
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❐
26. März 2016
Nichtamtlicher Teil
Mülsengrund-Kurier
Ärztlicher Notdienst
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter der bundesweit
❐
einheitlichen Rufnummer 116 117.
Apothekennotdienst
01.04. – 03.04.16
Mohren-Apotheke, Hohenstein-Ernstthal
04.04. – 05.04.16
City-Apotheke, Hohenstein-Ernstthal
06.04. – 07.04.16
Humanitas-Apotheke, Hohenstein-Ernstthal
08.04. – 14.04.16
Aesculap-Apotheke, Mülsen St. Jacob
15.04. – 21.04.16
Schloß-Apotheke, Lichtenstein
22.04. – 28.04.16
Aesculap-Apotheke, Mülsen St. Jacob
29.04. – 30.04.16
Auersberg Apotheke, Lichtenstein
Tel.: (03723) 2637
Tel.: (03723) 62940
Tel.: (03723) 627763
Tel.: (037601) 3990
Tel.: (037204) 87800
Tel.: (037601) 3990
Tel.: (037204) 929192
Dienstbereitschaft: jeweils von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages ❐
Abfuhrplan für abflusslose Gruben und
Kleinkläranlagen
Wochentag:
Montag:
Ortsteil:
Berthelsdorf, Wulm, Niedermülsen, Thurm,
Stangendorf und Mülsen St. Micheln
Dienstag:
Mülsen St. Jacob und Mülsen St. Niclas
Freitag:
Ortmannsdorf, Neuschönburg, Marienau
❐
Redaktionsschluss Aprilausgabe
Die Aprilausgabe des Mülsengrund-Kuriers
erscheint am 30. April 2016.
Redaktionsschluss ist am 15. April 2016.
Impressum
Herausgeber:
Gemeinde Mülsen, St. Jacober Hauptstr. 128, 08132 Mülsen, Telefon (03 76
01) 50 00, Fax (03 76 01) 5 00 50. Verantwortlich für den amtlichen Teil,
einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und anderer
Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung: der Bürgermeister oder
sein Vertreter im Amt; für den nichtamtlichen Teil der jeweilige Auftraggeber/Verfasser; für den Anzeigenteil der Verlag.
Layout, Satz, Druck und Verlag:
Firma Mugler Druck und Verlag GmbH, OT Wüstenbrand
Gewerbering 8, 09337 Hohenstein-Ernstthal,
Telefon (0 37 23) 49 91 49, Fax (0 37 23) 49 91 38.
Ihr Ansprechpartner für Anzeigen:
Frau Seifert, Tel. Büro (0 37 23) 49 91 18, Funk (01 74) 3 36 71 19.
Herr Herrmann, Tel. Büro (0 37 23) 49 91 49, Funk (01 74) 3 36 71 81.
Verteilung: VBS Logistik GmbH, Carolastraße 2, 09111 Chemnitz,
Tel.: 0371/355991202, E-Mail: [email protected]
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Mülsengrund-Kurier
Nichtamtlicher Teil
Landeskirchliche Gemeinschaft
Mülsen St. Micheln
Gemeinschaftsstunde:
Sonntag, den 03.04.2016
Sonntag, den 10.04.2016
Sonntag, den 17.04.2016
Sonntag, den 24.04.2016
15.00 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
Bibelstunde:
Donnerstag, den 07.04.2016
Donnerstag, den 28.04.2016
jeweils 19.30 Uhr
Frauenstunde:
Donnerstag, den 21.04.2016
19.30 Uhr
Jungschar:
Samstag, den 09.04.2016
Samstag, den 23.04.2016
jeweils 10.00 Uhr
EC-Jugendkreis:
Samstag, den 02.04.2016
Mittwoch, den 06.04.2016
Freitag, den 15.04.2016
Samstag, den 23.04.2016
Freitag, den 29.04.2016
17.00 Uhr Konfi-Start-Event
19.00 Uhr in Jacob
19.00 Uhr
17.00 Uhr
19.00 Uhr
Sonntagsschule:
Sonntag, den 10.04.2016
Sonntag, den 24.04.2016
26. März 2016
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Mülsen St. Micheln
Unsere Gottesdienste im April 2016
Sonntag, 3. April
10.00 Uhr
Gottesdienst
gleichzeitig Kinderbetreuung in der Kirche
Sonntag, 10. April
9.00 Uhr
Gottesdienst
10.00 Uhr
Sonntagsschule in Micheln
Sonntag, 17. April
13.30 Uhr
Festgottesdienst zur Konfirmation mit Hl. Abendmahl
Sonnabend, 23. April
19.30 Uhr
Konzert Könige & Priester in der Jacober Kirche
Sonntag, 24. April
9.30 Uhr
gemeinsamer Gottesdienst in Micheln
10.00 Uhr
Sonntagsschule
Sonntag, 1. Mai
9.30 Uhr
Festgottesdienst zur Jubelkonfirmation
anschließend Hl. Abendmahl
gleichzeitig Kinderbetreuung in der Scheune
jeweils 10.00 Uhr
Weitere Veranstaltungen:
Junge Gemeinde
donnerstags
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ANZEIGEN
Kirchenchor
dienstags
Kurrende
montags
Seniorenkreis
Männerkreis
Mittwoch, 13.4.
Donnerstag, 7.4.
Frauendienst
Ehepaarkreis
Mittwoch, 6.4.
Sonnabend, 9.4.
19.00 Uhr abwechselnd in
Micheln und Thurm
19.30 Uhr abwechselnd in
Micheln und Jacob
16.15 Uhr
(außer in den Ferien)
14.00 Uhr im Pfarrhaus
19.00 Uhr im Pfarrhaus
in Jacob
19.00 Uhr im Pfarrhaus
20.00 Uhr mit
Manfred Dittrich in Jacob
Herzliche Einladung zur Jubelkonfirmation am 1. Mai 2016 um 9.30
Uhr in die Kirche St. Michael in Micheln! Eingeladen werden die Konfirmationsjahrgänge: 1991, 1976, 1966, 1956, 1951, 1946, 1941 und
1936. Wer keine Einladung erhalten hat, melde sich bitte im Pfarramt!
Haus- und Straßensammlung der Diakonie Sachsen
vom 29.04 – 08.05.2016 unter dem Thema:
Partnerschaft ist kein Fertigprodukt – Ehe-, Familienund Lebensberatung
„Paare stärken“ hat etwas mit gesellschaftlicher Zukunft zu tun. Es kann
uns als Kirche und Diakonie wie auch als Gesellschaft nicht egal sein,
wie es Paaren geht. Nicht nur, dass nur in stabilen Partnerschaften Kinderwü nsche verwirklicht werden. Es geht den Kindern auch nur gut,
wenn die Paarbeziehung stimmt.
So mü sste also alles fü r den Ausbau der diakonischen Ehe-, Familienund Lebensberatung sprechen. Aber das Gegenteil ist der Fall. Ehe-, Lebens- und Familienberatung hat die geringste öffentliche Förderung –
obwohl die Nachfrage nach dieser Art der Beratung seit Jahren unaufhaltsam steigt. Weil Angebot und Nachfrage aber immer weiter auseinanderklaffen, werden die Wartefristen länger. Dabei dulden Krisen keinen Aufschub.
Damit Menschen in Krisensituationen in unseren diakonischen Beratungsstellen auch weiterhin erfahrene und kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden, unterstü tzt die Diakonie Sachsen
mit den Spenden der Frü hjahrssammlung 2016 die Sicherstellung und
Entwicklung dieses unverzichtbaren Angebots.
Bitte unterstü tzen Sie diese wichtige Arbeit mit Ihrer Spende – damit
Menschen mit ihren Beziehungssorgen auch weiterhin eine Anlaufstelle
❐
haben!
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26. März 2016
Offerten
Mülsengrund-Kurier
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Nichtamtlicher Teil
Mülsengrund-Kurier
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
„Zum Heiligen Kreuz“ Ortmannsdorf
26. März 2016
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Mülsen St. Jacob
Sonntag, 03. April
09.00 Uhr
Predigtgottesdienst in der Kapelle
Sonntag, 03.04.2016 Quasimodogeniti
09.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe mit Pfr. Zimmermann,
Kindergottesdienst
Sonntag, 10. April
13.30 Uhr
Festgottesdienst zur Konfirmation mit Kinderbetreuung
in der Jacobuskirche
Sonntag, 10.04.2016 Miserikorias Domini
„Barmherzigkeit des Herrn“
08.45 Uhr Gottesdienst mit Pfrn. Dr. Bernhardt
Sonntag, 17. April
09.00 Uhr
Predigtgottesdienst in der Kapelle
Sonntag, 17.04.2016 Jubilate „Jubelt Gott zu“
10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Taufe mit Pfrn. Dr. Bernhardt,
Kindergottesdienst
Sonntag, 24.04.2016 Kantate „Singt dem Herrn“
10.00 Uhr Familiengemeinschaftsstunde in der LK-Gemeinschaft ❐
Samstag, 23. April
19.30 Uhr
Konzert „Könige und Priester“ in der Jacobuskirche
Sonntag, 24. April
09.30 Uhr
Gemeinsamer Gottesdienst in der Michler Kirche
Gruppen und Kreise:
Kurrende:
montags, 16.15 Uhr, Pfarrhaus Micheln
(außer in der Ferienzeit)
Jugendchor:
nach Absprache
Kirchenchorprobe: dienstags, 19.30 Uhr,
(abwechselnd in Jacob/Micheln)
Männerkreis:
Donnerstag, 07.04., 19.00 Uhr im Pfarrhaus Jacob
Offener Kreis:
Freitag, 01.04., 20.00 Uhr im Pfarrhaus Jacob
Ehepaarkreis:
Samstag 09.04., 20.00 Uhr im Pfarrhaus Jacob
Frauendienst:
Donnerstag, 21.04., 15.00 Uhr im Pfarrhaus Jacob
Muttikreis:
Mittwoch, 20.04. 08.30 Uhr im Pfarrhaus Jacob
Bibelstunde:
Donnerstag, 28.04., 19.30 Uhr
im Pfarrhaus Micheln
Landeskirchliche Gemeinschaft
Stangendorf:
April
Montag:
Mittwoch:
Sonntag:
Sonntag:
19.30 Uhr
19.30 Uhr
10.00 Uhr
17.00 Uhr
Hauskreis (14-tägig)
Bibelstunde
Sonntagsschule
Gemeinschaftsstunde
Jubelkonfirmation 2016
27.04.2016 19.30 Uhr
Frauenstunde und Gebetskreis
❐
22. Mai um 09.30 Uhr in die Jacobuskirche Mülsen St. Jacob. Bitte sagen Sie es weiter und laden dafür ein. Die betreffenden Konfirmationsjahrgänge (1991, 1976, 1966, 1956, 1951, 1946, 1941) können schon
jetzt ihre Adressen sammeln und im Pfarramt zu den Öffnungszeiten abgeben. Wir brauchen Ihre Mitarbeit! Vielen Dank!
Landeskirchliche Gemeinschaft
Mülsen St. Jacob:
Veranstaltung
Tag
Uhrzeit
Bezirksgebetsstunde
03.
08.30 Uhr
Jugendgemeinschaftsstunde
13.
19.00 Uhr
Gemeinschaftsstunde
03.
15.30 Uhr
Gemeinschaftsstunde
17. / 24.
19.30 Uhr
Frauenstunde
05.
19.30 Uhr
Bibelstunde
12. / 19. / 26.
19.30 Uhr
Jugendstunde
06. / 13. / 20. / 27. 19.00 Uhr
Freundeskreis
02. / 16. / 30.
Sonntagsschule
03. / 17.
10.00 Uhr
18.
15.00 Uhr
Krankengebetsstunde
04.
09.00 Uhr
Montagstreff
18.
19.30 Uhr
Posaunenstunde
07. / 14. / 21. / 28. 19.30 Uhr
Gebet für Mülsen
22.
Pfarrhaus Micheln
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Haus und Straßensammlung der Diakonie Sachsen
vom 29.04. bis 08.05.2016 unter dem Motto:
Partnerschaft ist kein Fertigprodukt
Paare, deren Beziehung gefährdet oder schon zerrüttet ist, dass sie nicht
mehr miteinander reden. Eltern, die von ihren erwachsenen Kindern gemieden werden oder den Auszug der Kinder nicht verkraftet haben. Der
Mensch lebt in und von Beziehungen und kann doch furchtbar unter ihnen leiden.
Bitte unterstützen Sie diese wichtige Arbeit mit ihrer Spende um den
Ausbau, die Sicherstellung und die Entwicklung von diakonischen Ehe-,
Familien- und Lebensberatungsstellen in Sachsen zu gewährleisten –
damit Menschen mit ihren Beziehungssorgen auch weiterhin eine Anlaufstelle haben.
❐
17.00 Uhr
Frauenmissionsgebetsstunde
Schon jetzt möchten wir Sie herzlich einladen zur Jubelkonfirmation am
Trinitatissonntag,
Neuapostolische Kirche Gem. Thurm
19.30 Uhr
❐
Gottesdienstzeiten:
• sonntags
19:30 Uhr
• mittwochs
19:30 Uhr
❐
26. März 2016
Nichtamtlicher Teil
Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Urban zu Thurm
Mülsengrund-Kurier
Ev.- Luth. Kirchgemeinde
„Sankt Nicolai“ Mülsen St. Niclas
Unsere Gottesdienste
Sonntag, 10.04.2016 Miserikorias Domini
„Barmherzigkeit des Herrn“
10:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Pfrn. Dr. Bernhardt, BibelKids
und Kindergottesdienst
Sonntag, 03. April 2016, Quasimodogeniti
9.30 Uhr Sakramentsgottesdienst mit Prediger Klaus Neubert
Sonntag, 10. April 2016, Miserikordias Domini
14.30 Uhr Anderer Gottesdienst „Danke!“ und Kindergottesdienst
Sonntag, 17.04.2016 Jubilate „Jubelt Gott zu“
08:45 Uhr Gottesdienst mit Pfrn. Dr. Bernhardt
Sonntag, 17.April 2016, Jubilate
9.30 Uhr Predigtgottesdienst mit Diakon Peter Walther
Sonntag, 24.04.2016 Kantate „Singt dem Herrn“
09:30 Uhr Bläsergottesdienst unter der Leitung von M. Roßner,
BibelKids und Kindergottesdienst
Sonntag, 24. April 2016, Kantate
9.30 Uhr Sakramentsgottesdienst und Kindergottesdienst
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Sonntag, 01. Mai 2016, Rogate
9.30 Uhr Gospel-Gottesdienst mit Sisters in Action
und Kindergottesdienst
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Mülsengrund-Kurier
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Offerten
26. März 2016