Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben Gew. III. Ord. Wildbach, Markt Garmisch-Partenkirchen Bauwerksverzeichnis Lahnenwiesgraben Gew. III. Ordnung – Wildbäche Hochwasserschutz Burgrain Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben Markt Garmisch-Partenkirchen Landkreis Garmisch-Partenkirchen Wasserwirtschaftsamt Weilheim Anlage 9 Seite 1 von 4 Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben Gew. III. Ord. Wildbach, Markt Garmisch-Partenkirchen Nr. Kilometrierung entspr. Lageplan Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Unterhaltungspflichtiger/ Eigentümer Verlegung des Lahnenwiesgraben (Gew III- Wildbach) a) Freistaat Bayern b) Freistaat Bayern Sohlschwellen a) - b) Freistaat Bayern G = Achse Grinne Anlage 9 Seite 2 von 4 geplante Veränderungen, vorgesehene Regelungen über Kostenbeiträge u.ä. D = Achse Deich 1 0,0000,180 (G) 2 0,030 0,060 0,090 0,120 0,150 Die Mündung des Lahnenwiesgraben soll so umgestaltet werden, dass im Hochwasserfall der durch die Loisach bedingte Rückstau minimiert wird und Geschiebeauflandungen im Loisachgerinne erschwert werden. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern. Der Markt Garmisch-Part. soll sich mit 30 % der Baukosten beteiligen. Eine Beteiligungsvereinbarung liegt vor und muss vom Markt noch unterschrieben werden (Stand 01.07.2015). Die Unterhaltung der ausgebauten Bachstrecke obliegt gemäß Art. 22, Abs. 2 Satz 3, BayWG dem Freistaat Bayern. Errichtung von Schwellen zur Stabilisierung der Sohle. Der Markt Garmisch-Partenkirchen wird zu 30 % an den Baukosten beteiligt entsprechend der o.g. Beteiligungsvereinbarung. (G) 3 0,000- Steinsatz a) - 0,177 (rechts und links) b) Freistaat Bayern 0,125- Steinwurf a) - 0,175 (rechts) b) Freistaat Bayern Aufzulassendes Gerinne Lahnenwiesgraben a) Freistaat Bayern b) Markt Ga.-Pa. (G) 4 (G) 5 Loisachufer links An beiden Ufern Herstellung eines Steinsatzes aus Wasserbausteinen bis auf Höhe des BHQ (LF2= HQ100 Lahnenwiesgraben). Der Markt Garmisch-Partenkirchen wird zu 30 % an den Baukosten beteiligt entsprechend der o.g. Beteiligungsvereinbarung. Im direkten Mündungsbereich (Zusammenfluss Loisach Lahnenwiesgraben soll ein dreiecksförmiger Steinwurf errichtet werden um Ausspülungen des Ufers zu verhindern. Der Markt GarmischPartenkirchen wird zu 30 % an den Baukosten beteiligt entsprechend der o.g. Beteiligungsvereinbarung. Die alte Mündung des Lahnenwiesgraben wird aufgelassen und verfüllt. Eigentümer ist der Markt Garmisch-Partenkirchen. Die Gemeinde wird zu 30 % an den Baukosten beteiligt entsprechend der o.g. Beteiligungsvereinbarung. Wasserwirtschaftsamt Weilheim Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben Gew. III. Ord. Wildbach, Markt Garmisch-Partenkirchen 6 7 Reihe aus WBS 0,000- Deich 0,175 a) Freistaat Bayern b) Freistaat Bayern c) – d) Freistaat Bayern (D) 8 0,080- Geländemodellierung 0,115 a) Markt Ga.-Pa. b) Markt Ga.-Pa. (G) 9 0,060 Verrohrung (G) 10 11 Freistaat Bayern Freistaat Bayern/ Markt Ga.-Pa. Nördlich des Bolzplatzes Graben zur Binnenentwässerung c) Markt Ga.-Pa. d) Markt Ga.-Pa. 0,082 Steg e) Markt Ga.-Pa. f) Markt Ga.-Pa. a) Markt Ga.-Pa. b) -. (G) 12 a) b) Schwaiggra ben, Höhe Riedwiesenstraße Brücke Riedwiesenstraße Anlage 9 Seite 3 von 4 Zum Schutz des Loisachufers wurde eine Reihe aus Wasserbausteinen am linken Ufer errichtet. Wird die bestehende Einmündung des Lahnenwiesgraben verfüllt entsteht eine Lücke in der Steinreihe. Diese Lücke soll mit einer Reihe aus WBS gefüllt werden. Der Markt Garmisch-Partenkirchen wird zu 30 % an den Baukosten beteiligt entsprechend der o.g. Beteiligungsvereinbarung. Zum Schutz des Ortsteils Burgrain wird auf einer Länge von 175 m ein Deich errichtet. Im Osten soll er an den bestehenden Loisachdeich anschließen. Im Nordwesten soll er eben ins Gelände übergehen. Die Errichtung des Deiches ist dringend notwendig um die volle Funktionsfähigkeit des bestehenden Loisachdeiches herzustellen. Er schützt den o.g. Ortsteil vor einem 100-jährigen Hochwasser der Loisach. Der Markt Garmisch-Partenkirchen wird zu 30 % an den Baukosten beteiligt entsprechend der o.g. Beteiligungsvereinbarung. Das Gelände soll so angepasst werden, dass ein Überströmen bei HQ100 vermieden wird. Es muss auf eine Höhe von mid. 681,7 mNN erhöht werden. Der Markt Garmisch-Partenkirchen wird zu 30 % an den Baukosten beteiligt entsprechend der o.g. Beteiligungsvereinbarung. Der Schwaiggraben soll auf einer Länge von 45 m mit einem Wellblechrohr DN1200 verrohrt werden. Der Markt Garmisch-Partenkirchen wird zu 30 % an den Baukosten beteiligt entsprechend der o.g. Beteiligungsvereinbarung. Der Markt Garmisch-Partenkirchen beteiligt sich zu 50% an künftigen Unterhaltungsmaßnahmen. Am nördlichen Rand des Bolzplatzes befindet sich ein Graben der bereits zur Binnenentwässerung genutzt wird. Dieser soll in seinem jetzigen Zustand erhalten bleiben. Der vorhandene Steg soll abgebaut werden und entsprechend der neuen Trasse des Lahnenwiesgraben an neuer Stelle errichtet werden. Der Markt Garmisch-Partenkirchen trägt die Kosten des Abbruches und die des Neubaus. Die vorhandene Brücke wird abgebrochen und durch eine Verrohrung ersetzt. Die Kosten zur Wiederherstellung der Straße trägt der Markt Garmisch-Partenkirchen. An der Errichtung der Verrohrung wird der Markt zu 30% beteiligt entsprechend der Beteiligungsvereinbarung (siehe Nr.9) Wasserwirtschaftsamt Weilheim Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben Gew. III. Ord. Wildbach, Markt Garmisch-Partenkirchen 13 0,000- Rad-/Fußgängerweg 0,175 a) Markt Ga.-Pa. b) Markt Ga.-Pa. a) Markt Ga.-Pa. b) Markt Ga.-Pa. (D) 14 Siehe Lageplan Bolzplatz Anlage 9 Seite 4 von 4 Direkt auf dem Deich wird ein Weg errichtet. Er dient als Unterhaltungsweg und soll als Rad- und Fußgängerweg genutzt werden. Er muss den Bestandswegen angepasst werden. Die Verkehrssicherheit obliegt dem Markt Garmisch-Partenkirchen. Der bestehende Bolzplatz wird abgebaut und nach Durchführung der Baumaßnahme wieder in kleinerer Form errichtet. Die Gemeinde wird zu 30 % an den Kosten beteiligt entsprechend der o.g. Beteiligungsvereinbarung. Wasserwirtschaftsamt Weilheim
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