Lahnenwiesgraben - Garmisch-Partenkirchen

Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
Gew. III. Ord. Wildbach, Markt Garmisch-Partenkirchen
Bauwerksverzeichnis
Lahnenwiesgraben
Gew. III. Ordnung – Wildbäche
Hochwasserschutz Burgrain
Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
Markt Garmisch-Partenkirchen
Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Anlage 9
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Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
Gew. III. Ord. Wildbach, Markt Garmisch-Partenkirchen
Nr.
Kilometrierung
entspr.
Lageplan
Bezeichnung
a)
bisheriger
b)
künftiger Unterhaltungspflichtiger/
Eigentümer
Verlegung des
Lahnenwiesgraben
(Gew III- Wildbach)
a)
Freistaat Bayern
b)
Freistaat Bayern
Sohlschwellen
a)
-
b)
Freistaat Bayern
G = Achse
Grinne
Anlage 9
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geplante Veränderungen,
vorgesehene Regelungen über
Kostenbeiträge
u.ä.
D = Achse
Deich
1
0,0000,180
(G)
2
0,030
0,060
0,090
0,120
0,150
Die Mündung des Lahnenwiesgraben
soll so umgestaltet werden, dass im
Hochwasserfall der durch die Loisach
bedingte Rückstau minimiert wird und
Geschiebeauflandungen im
Loisachgerinne erschwert werden. Die
Kosten trägt der Freistaat Bayern. Der
Markt Garmisch-Part. soll sich mit 30 %
der Baukosten beteiligen. Eine
Beteiligungsvereinbarung liegt vor und
muss vom Markt noch unterschrieben
werden (Stand 01.07.2015). Die
Unterhaltung der ausgebauten
Bachstrecke obliegt gemäß Art. 22, Abs.
2 Satz 3, BayWG dem Freistaat Bayern.
Errichtung von Schwellen zur
Stabilisierung der Sohle. Der Markt
Garmisch-Partenkirchen wird zu 30 %
an den Baukosten beteiligt
entsprechend der o.g.
Beteiligungsvereinbarung.
(G)
3
0,000-
Steinsatz
a)
-
0,177
(rechts und links)
b)
Freistaat Bayern
0,125-
Steinwurf
a)
-
0,175
(rechts)
b)
Freistaat Bayern
Aufzulassendes
Gerinne
Lahnenwiesgraben
a)
Freistaat Bayern
b)
Markt Ga.-Pa.
(G)
4
(G)
5
Loisachufer
links
An beiden Ufern Herstellung eines
Steinsatzes aus Wasserbausteinen bis
auf Höhe des BHQ (LF2= HQ100
Lahnenwiesgraben). Der Markt
Garmisch-Partenkirchen wird zu 30 %
an den Baukosten beteiligt
entsprechend der o.g.
Beteiligungsvereinbarung.
Im direkten Mündungsbereich
(Zusammenfluss Loisach
Lahnenwiesgraben soll ein
dreiecksförmiger Steinwurf errichtet
werden um Ausspülungen des Ufers zu
verhindern. Der Markt GarmischPartenkirchen wird zu 30 % an den
Baukosten beteiligt entsprechend der
o.g. Beteiligungsvereinbarung.
Die alte Mündung des
Lahnenwiesgraben wird aufgelassen
und verfüllt. Eigentümer ist der Markt
Garmisch-Partenkirchen. Die Gemeinde
wird zu 30 % an den Baukosten beteiligt
entsprechend der o.g.
Beteiligungsvereinbarung.
Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
Gew. III. Ord. Wildbach, Markt Garmisch-Partenkirchen
6
7
Reihe aus WBS
0,000-
Deich
0,175
a)
Freistaat Bayern
b)
Freistaat Bayern
c)
–
d)
Freistaat Bayern
(D)
8
0,080-
Geländemodellierung
0,115
a)
Markt Ga.-Pa.
b)
Markt Ga.-Pa.
(G)
9
0,060
Verrohrung
(G)
10
11
Freistaat Bayern
Freistaat Bayern/
Markt Ga.-Pa.
Nördlich
des
Bolzplatzes
Graben zur
Binnenentwässerung
c)
Markt Ga.-Pa.
d)
Markt Ga.-Pa.
0,082
Steg
e)
Markt Ga.-Pa.
f)
Markt Ga.-Pa.
a)
Markt Ga.-Pa.
b)
-.
(G)
12
a)
b)
Schwaiggra
ben,
Höhe
Riedwiesenstraße
Brücke
Riedwiesenstraße
Anlage 9
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Zum Schutz des Loisachufers wurde
eine Reihe aus Wasserbausteinen am
linken Ufer errichtet. Wird die
bestehende Einmündung des
Lahnenwiesgraben verfüllt entsteht eine
Lücke in der Steinreihe. Diese Lücke soll
mit einer Reihe aus WBS gefüllt werden.
Der Markt Garmisch-Partenkirchen wird
zu 30 % an den Baukosten beteiligt
entsprechend der o.g.
Beteiligungsvereinbarung.
Zum Schutz des Ortsteils Burgrain wird
auf einer Länge von 175 m ein Deich
errichtet. Im Osten soll er an den
bestehenden Loisachdeich anschließen.
Im Nordwesten soll er eben ins Gelände
übergehen. Die Errichtung des Deiches
ist dringend notwendig um die volle
Funktionsfähigkeit des bestehenden
Loisachdeiches herzustellen. Er schützt
den o.g. Ortsteil vor einem 100-jährigen
Hochwasser der Loisach. Der Markt
Garmisch-Partenkirchen wird zu 30 %
an den Baukosten beteiligt
entsprechend der o.g.
Beteiligungsvereinbarung.
Das Gelände soll so angepasst werden,
dass ein Überströmen bei HQ100
vermieden wird. Es muss auf eine Höhe
von mid. 681,7 mNN erhöht werden. Der
Markt Garmisch-Partenkirchen wird zu
30 % an den Baukosten beteiligt
entsprechend der o.g.
Beteiligungsvereinbarung.
Der Schwaiggraben soll auf einer Länge
von 45 m mit einem Wellblechrohr
DN1200 verrohrt werden. Der Markt
Garmisch-Partenkirchen wird zu 30 %
an den Baukosten beteiligt
entsprechend der o.g.
Beteiligungsvereinbarung. Der Markt
Garmisch-Partenkirchen beteiligt sich zu
50% an künftigen
Unterhaltungsmaßnahmen.
Am nördlichen Rand des Bolzplatzes
befindet sich ein Graben der bereits zur
Binnenentwässerung genutzt wird.
Dieser soll in seinem jetzigen Zustand
erhalten bleiben.
Der vorhandene Steg soll abgebaut
werden und entsprechend der neuen
Trasse des Lahnenwiesgraben an neuer
Stelle errichtet werden. Der Markt
Garmisch-Partenkirchen trägt die Kosten
des Abbruches und die des Neubaus.
Die vorhandene Brücke wird
abgebrochen und durch eine Verrohrung
ersetzt. Die Kosten zur
Wiederherstellung der Straße trägt der
Markt Garmisch-Partenkirchen. An der
Errichtung der Verrohrung wird der
Markt zu 30% beteiligt entsprechend der
Beteiligungsvereinbarung (siehe Nr.9)
Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
Gew. III. Ord. Wildbach, Markt Garmisch-Partenkirchen
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0,000-
Rad-/Fußgängerweg
0,175
a)
Markt Ga.-Pa.
b)
Markt Ga.-Pa.
a)
Markt Ga.-Pa.
b)
Markt Ga.-Pa.
(D)
14
Siehe
Lageplan
Bolzplatz
Anlage 9
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Direkt auf dem Deich wird ein Weg
errichtet. Er dient als Unterhaltungsweg
und soll als Rad- und Fußgängerweg
genutzt werden. Er muss den
Bestandswegen angepasst werden. Die
Verkehrssicherheit obliegt dem Markt
Garmisch-Partenkirchen.
Der bestehende Bolzplatz wird abgebaut
und nach Durchführung der
Baumaßnahme wieder in kleinerer Form
errichtet. Die Gemeinde wird zu 30 % an
den Kosten beteiligt entsprechend der
o.g. Beteiligungsvereinbarung.
Wasserwirtschaftsamt Weilheim