Vergaberichtlinien für den PS-Zweckertrag Hessen-Thüringen Wir weisen darauf hin, dass Zuwendungen aus dem PS-Zweckertrag grundsätzlich nur an die in der beigefügten Anlage genannten gemeinnützig (insbesondere wohlfahrtspflegerisch) tätigen Empfänger vergeben werden dürfen. Nach Maßgabe der Genehmigung der Lotterieaufsichtsbehörde ist der jeweilige Empfänger darauf hinzuweisen, dass es sich um Mittel aus dem Zweckertrag des PS-LOS-SPARENS handelt, die ausschließlich für satzungsgemäße Aufgaben des Empfängers bestimmt sind. Mindestens 80 % der Zuwendungen müssen im Land Hessen vergeben werden. Der Zweckertrag aus dem PS-LOS-SPAREN darf nicht für Aufgaben öffentlicher Träger (Staat, Gemeinden, Gemeindeverbände, Sozialversicherungsträger, andere staatliche oder kommunale Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts) verwendet werden. Hiervon sind unter anderem Kindergärten (Stadt- oder Gemeinde-), Schulen, Feuerwehren und das THW betroffen. An Fördervereine von Kindergärten (Stadt- oder Gemeinde), Fördervereine von Schulen, Fördervereine von Feuerwehren und Fördervereine des THW dürfen wieder Zuwendungen aus dem Zweckertrag vergeben werden. Allerdings dürfen diese Gelder nicht für die Ausstattung dieser Einrichtungen, wie z. B. Fahrzeuge u. ä. vergeben werden. Darüber hinaus dürfen aus Zweckertragsmitteln des PS-LOS-SPARENS keine Gelder für Zustiftungen vergeben werden. Mögliche Zuwendungsempfänger: Altenhilfe Kuratorium Aktion für Behinderte Arbeiterwohlfahrt Arbeitersamariterbund Bund der Vertriebenen Behindertenhilfe, -sport u. -vereine Blindenhilfswerk, -bund Caritas Diakonisches Werk, Innere Mission Deutsche Lebensrettungsgesellschaft Deutsche Multiple Sklerose Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Deutsches Rotes Kreuz Fördervereine von Freiwilligen Feuerwehren Förderung zur Erhaltung u. Steigerung des Handwerks Wirtschaftsförderung Förderung gemeinnütziger Zwecke zur Schaffung von Arbeitsplätzen Förderung von Innovationen Wissenschaft und Forschung Medizinische Forschung und des Gesundheitswesens Gehörlosenbund, -hilfe Guttempler Hilfswerk, -orden Verband der Heimkehrer Bund der Hirngeschädigten Johanniter Unfallhilfe Jugendhilfe, -drogenberatung, -zentren Bundesverband der Kehlkopflosen Kindergärten, Sonderkindertagesstätten Kinderhilfe, -schutzbund Evangelische/Katholische Kirche Krankenhäuser, Klöster Krankenpflege Deutsche Krebshilfe Kriegsgräberfürsorge Kulturförderung Lebenshilfe Malteser Hilfsdienst Musikvereine, Chöre, Trachtenvereine Müttergenesungswerk Natur-, Umwelt- und Tierschutz Deutsche Parkinson Vereinigung Fördervereine von Schulen Selbsthilfegruppen, Arbeitskreise Sonstige (Kolping, Pro Familia, CJD u.a.) ohne erkennbaren Schwerpunkt oder Stiftungszweck Sozialstationen Sport- u. Turnvereine, Versehrtensport Stiftungen und Förderkreise Suchtkrankenhilfe Tumorzentren VDK, Reichsbund Geschichte-, Heimat-, Land-, Fremdenvereine Verkehrswacht, Förderverein THW Weißer Ring
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