Vergaberichtlinien für den PS-Zweckertrag Hessen

Vergaberichtlinien für den PS-Zweckertrag Hessen-Thüringen
Wir weisen darauf hin, dass Zuwendungen aus dem PS-Zweckertrag grundsätzlich nur an die
in der beigefügten Anlage genannten gemeinnützig (insbesondere wohlfahrtspflegerisch)
tätigen Empfänger vergeben werden dürfen. Nach Maßgabe der Genehmigung der
Lotterieaufsichtsbehörde ist der jeweilige Empfänger darauf hinzuweisen, dass es sich um
Mittel aus dem Zweckertrag des PS-LOS-SPARENS handelt, die ausschließlich für
satzungsgemäße Aufgaben des Empfängers bestimmt sind. Mindestens 80 % der
Zuwendungen müssen im Land Hessen vergeben werden.
Der Zweckertrag aus dem PS-LOS-SPAREN darf nicht für Aufgaben öffentlicher Träger (Staat,
Gemeinden, Gemeindeverbände, Sozialversicherungsträger, andere staatliche oder
kommunale Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts) verwendet werden.
Hiervon sind unter anderem Kindergärten (Stadt- oder Gemeinde-), Schulen, Feuerwehren
und das THW betroffen. An Fördervereine von Kindergärten (Stadt- oder Gemeinde),
Fördervereine von Schulen, Fördervereine von Feuerwehren und Fördervereine des THW
dürfen wieder Zuwendungen aus dem Zweckertrag vergeben werden. Allerdings dürfen
diese Gelder nicht für die Ausstattung dieser Einrichtungen, wie z. B. Fahrzeuge u. ä.
vergeben werden.
Darüber hinaus dürfen aus Zweckertragsmitteln des PS-LOS-SPARENS keine Gelder für
Zustiftungen vergeben werden.
Mögliche Zuwendungsempfänger:
Altenhilfe
Kuratorium Aktion für Behinderte
Arbeiterwohlfahrt
Arbeitersamariterbund
Bund der Vertriebenen
Behindertenhilfe, -sport u. -vereine
Blindenhilfswerk, -bund
Caritas
Diakonisches Werk, Innere Mission
Deutsche Lebensrettungsgesellschaft
Deutsche Multiple Sklerose
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
Deutsches Rotes Kreuz
Fördervereine von Freiwilligen Feuerwehren
Förderung zur Erhaltung u. Steigerung des Handwerks
Wirtschaftsförderung
Förderung gemeinnütziger Zwecke zur Schaffung von Arbeitsplätzen
Förderung von Innovationen
Wissenschaft und Forschung
Medizinische Forschung und des Gesundheitswesens
Gehörlosenbund, -hilfe
Guttempler Hilfswerk, -orden
Verband der Heimkehrer
Bund der Hirngeschädigten
Johanniter Unfallhilfe
Jugendhilfe, -drogenberatung, -zentren
Bundesverband der Kehlkopflosen
Kindergärten, Sonderkindertagesstätten
Kinderhilfe, -schutzbund
Evangelische/Katholische Kirche
Krankenhäuser, Klöster
Krankenpflege
Deutsche Krebshilfe
Kriegsgräberfürsorge
Kulturförderung
Lebenshilfe
Malteser Hilfsdienst
Musikvereine, Chöre, Trachtenvereine
Müttergenesungswerk
Natur-, Umwelt- und Tierschutz
Deutsche Parkinson Vereinigung
Fördervereine von Schulen
Selbsthilfegruppen, Arbeitskreise
Sonstige (Kolping, Pro Familia, CJD u.a.)
ohne erkennbaren Schwerpunkt oder Stiftungszweck
Sozialstationen
Sport- u. Turnvereine, Versehrtensport
Stiftungen und Förderkreise
Suchtkrankenhilfe
Tumorzentren
VDK, Reichsbund
Geschichte-, Heimat-, Land-, Fremdenvereine
Verkehrswacht, Förderverein THW
Weißer Ring