Vollstreckungspraxis VE FORDERUNGSVOLLSTRECKUNG Übersicht: Pfändung einer Briefhypothek | In VE 15, 32, haben wir über die Möglichkeit der Pfändung einer Brief hypothek berichtet. Auf Wunsch zahlreicher Leser haben wir die möglichen Vorgehensweisen noch einmal im Folgenden in einer übersichtlichen Grafik dargestellt. | Wirksame Pfändung: Pfändungsbeschluss und Briefübergabe im Besitz Dritter Schuldner Wo befindet sich der Brief? So geschieht der Zugriff freiwillige Herausgabe Pfändung ist wirksam verweigert Herausgabe GV mit Wegnahme beauftragen Brief ist nicht auffindbar GV nimmt eidesstattliche Versicherung ab: Brief kann für kraftlos erklärt werden freiwillige Herausgabe Pfändung ist wirksam keine Herausgabe Schuldneranspruch gegen Dritten pfänden, zur Einziehung überweisen lassen Folgen der wirksamen Pfändung Grundbuch unrichtig: Gläubiger sollte Pfandrecht eintragen lassen IWW Institut 2015 ARCHIV ↘↘ WEITERFÜHRENDE HINWEISE Ausgabe 2 | 2015 Seite 32 •So pfänden Sie eine Briefhypothek, VE 15, 32 •So pfänden Sie eine Buchhypothek, VE 14, 179 •Pfändung und Verwertung einer Eigentümergrundschuld des Schuldners als Grundstückseigentümer, VE 02, 153 •Checkliste: Die 11 Kardinalfehler der Zwangsvollstreckung vermeiden (zu finden im Bereich „Downloads“ unter ve.iww.de) •(Erb)Schuldner lässt sich nicht ins Grundbuch eintragen: Was ist zu tun?, VE 14, 192 •So pfänden Sie den Anspruch auf Verschaffung des Grundstückseigentums nach erklärter Auflassung, VE 08, 91 •So werden Reallasten richtig gepfändet, VE 05, 121 PDF erstellt für Gast am 22.04.2016 •So pfänden Sie Ansprüche aus einem Grundstücks-Vorkaufsrecht, VE 10, 206 •Was Sie bei der Eintragung einer Zwangshypothek beachten müssen, VE 01, 10 03-2015VOLLSTRECKUNG EFFEKTIV 44
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