Übersicht: pfändung einer Briefhypothek

Vollstreckungspraxis
VE
FORDERUNGSVOLLSTRECKUNG
Übersicht: Pfändung einer Briefhypothek
| In VE 15, 32, haben wir über die Möglichkeit der Pfändung einer Brief­
hypothek berichtet. Auf Wunsch zahlreicher Leser haben wir die möglichen
Vorgehensweisen noch einmal im Folgenden in einer übersichtlichen Grafik
dargestellt. |
Wirksame Pfändung: Pfändungsbeschluss und Briefübergabe
im Besitz
Dritter
Schuldner
Wo befindet sich der Brief?
So geschieht der Zugriff
freiwillige Herausgabe
Pfändung ist wirksam
verweigert Herausgabe
GV mit Wegnahme beauftragen
Brief ist nicht auffindbar
GV nimmt eidesstattliche
Versicherung ab: Brief kann für
kraftlos erklärt werden
freiwillige Herausgabe
Pfändung ist wirksam
keine Herausgabe
Schuldneranspruch gegen Dritten
pfänden, zur Einziehung
überweisen lassen
Folgen der wirksamen
Pfändung
Grundbuch unrichtig:
Gläubiger sollte
Pfandrecht eintragen
lassen
IWW Institut 2015
ARCHIV
↘↘ WEITERFÜHRENDE HINWEISE
Ausgabe 2 | 2015
Seite 32
•So pfänden Sie eine Briefhypothek, VE 15, 32
•So pfänden Sie eine Buchhypothek, VE 14, 179
•Pfändung und Verwertung einer Eigentümergrundschuld des Schuldners als Grundstückseigentümer, VE 02, 153
•Checkliste: Die 11 Kardinalfehler der Zwangsvollstreckung vermeiden (zu finden im
Bereich „Downloads“ unter ve.iww.de)
•(Erb)Schuldner lässt sich nicht ins Grundbuch eintragen: Was ist zu tun?, VE 14, 192
•So pfänden Sie den Anspruch auf Verschaffung des Grundstückseigentums nach erklärter Auflassung, VE 08, 91
•So werden Reallasten richtig gepfändet, VE 05, 121
PDF erstellt für Gast am 22.04.2016
•So pfänden Sie Ansprüche aus einem Grundstücks-Vorkaufsrecht, VE 10, 206
•Was Sie bei der Eintragung einer Zwangshypothek beachten müssen, VE 01, 10
03-2015VOLLSTRECKUNG
EFFEKTIV
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