Pflegerenten vs Pflegetagegeld 2015.xlsx

[ascore] Das Scoring
Pflegerentenversicherung / Pflegetagegeldversicherung
Pflegerente (Leben)
Pflegetagegeld (Kranken)
Kalkulation
Rechnungszins
1,25% (Stand Jan. 2015)
Dieser ist gültig für die gesamte Laufzeit der
Pflegeversicherung - auch im Leistungsbezug
Beitragserhöhungen durch Änderungen in der
Kalkulation möglich
Beitragshöhe
Min. Eintrittsalter
Max. Eintrittsalter
Beitragszahlung laufend
Beitragszahlung einmalig
Beitragszahlung lebenslang
Beitragsdynamik möglich?
nein
Anfangs deutlich teurer als Pflegetagegeld
üblich: 40 Jahre, teilw. auch ab 18
üblich: 75
Ja, auch abgekürzt möglich
Ja
teilw. möglich, aber selten
Ja, einschließbar
Wartezeiten
Tarifabhängig, aber üblicherweise nicht.
Unternehmenseigener aktuariell festgelegter
Rechnungszins (im Durschnitt 2,75% - 3%). Dieser kann
unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden
und wirkt sich auch auf bestehende Versicherungen
aus.
ja;
1) Durch Reduzierung des Rechnungszinses
2) Durch Verschlechterung der Schandensverläufe (-->
auslösender Faktor)
Anfangs deutlich günstiger als Pflegerente
oft: ohne Begrenzung
üblich: 65
Ja
Nein
üblicherweise
Ja, teilw. einschließbar.
Tarifabhängig, aber üblicherweise sind Wartezeiten
vorhanden.
Ordentliches Kündigungsrecht durch den
Versicherer
Ist eine Karenzzeit abschließbar?
Überschüsse
Nein.
üblich: ja
ja, Überschüsse meist zur Rentenerhöhung
Ja, grundsätzlich vorgesehen. In Verbindung mit einer
Krankenvollversicherung wird oft darauf verzichtet.
Nein
Nein
Flexibilität
Rückkauf
Beitragsfreistellung
Wechselmöglichkeiten zu einem anderen
Unternehmen
Wechselmöglichkeiten innerhalb des
Unternehmens
Nachversicherungsgarantien ohne erneute
Gesundheitsprüfung
Rückkauf möglich. Es wird der Rückkaufswert aus
Garantie und Überschussbeteiligung ausgezahlt
Beitragsfreistellung jederzeit möglich; innerhalb von
bestimmten Grenzen Aufnahme der urspr. Leistung
ohne Gesundheitprüfung
Nein, nicht möglich.
Nein, nicht möglich; nur bei der DFV Beitragsbefreiung
bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit
Mitnahme des Rückkaufswertes; dies ist aber mit
Verlusten und neuer Gesundheitsprüfung verbunden.
Mit Übertragung des Deckungskapitals (unabhängig von
der Tarifart)
üblich: Bei bestimmten Anlässen (Heirat, Kind,
Einkommensprung) bis Alter 45 oder 50
selten: Anlassunabhängig (mit Einschränkung)
Nein
Ja
Ja
Ja
Vereinzelt ja (z.B. Hallesche)
ja, teilweise
ja, üblicherweise
nein
ja, üblicherweise
Nein
Mit Übertragung des Deckungskapitals aber nur in dem
gleichen Leistungsbereich (also Pflege)
Leistung
Leistung nach SGB XI
Leistung nach Punkten (ADL)
Eine variable Einteilung der prozentualen
Leistung je Pflegestufe ist möglich.
Unterschiedlich hohe Absicherung für
ambulante und stationäre Leistung möglich
Volle vereinbarte Leistung unabhängig von
ambulanter Fach- oder Laienpflege
Einstufung der Demenz
Leistung bei Demenz
Beitragsbefreiung im Leistungsfall
Beitragsrückzahlung im Todesfall?
ja, da Summenversicherung
ja, da Summenversicherung
Meist nach GDS (Reisbergklassen 1-7) ab Klasse 5 (teilw.
auch 4)
Definition nach SGB XI § 45a.
Entsprechend Pflegestufe II.
zwischen 10-30% des Tagsatzes.
nur teilw. möglich: nur bei unfallbed. Pflege, nur bei
ja, unabhängig von der Pflegestufe (standardmäßig)
Pflegestufe III, manchmal ab Pflegestufe II
Tarifabhängig, aber wird häufig angeboten
Nein
Rückwirkende Leistung ab Beginn der
Pflegebedürftigkeit bei verspäteter Meldung. üblich: bis max. 12-36 Monate rückwirkend
Einmalleistung (Sofortleistung) im Falle der
Pflegebedürftigkeit möglich.
üblich: 6 Monatsrenten
Nein
eher selten und meist mit Einschränkung (z.B. nur bei
Pflegestufe III)
Sonstiges
Versicherungsschutz weltweit
Leistungsanspruch auf Pflegeleistung im
Ausland
Assistanceleistungen: Beratung im Pflegefall
oder Vermittlung pflegenaher
Dienstleistungen oder Heimplätze
[ascore] Das Scoring
ja, größtenteils
üblich: Europa bzw. eingeschränkt auf EU mit
Norwegen,Schweiz
Eher selten
üblich: Europa bzw. eingeschränkt auf EU mit
Norwegen,Schweiz
50% der Anbieter: ja, in unterschiedlichen
Ausprägungen
üblicherweise ja, in unterschiedlichen Ausprägungen
Pflegerente - Pflegerente 1 (1)
E. Ludwig, 11.08.2015