mailing leitner austria steuern aktuell mai 2015 SE I TE 1 / 3 1 Vermietung / immobilien stichwort inhalt zitat Hauptwohnsitzbefreiung auch über 1.000 m2 Grund ¬ Die Hauptwohnsitzbefreiung umfasst auch einen Garten von rd 3.000 m2, wenn dieser tatsächlich als zum Gebäude gehöriger Grund und Boden genutzt wird und dies auch der behördlichen Bewilligung (Bebauungsplan) entspricht. BFG 17.4.2015, RV/2101044/2014 ¬ Eine betragsmäßige Beschränkung des Gartens auf 1.000 m2 lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen (entgegen EStR Rz 6634). 2 Betriebsprüfung und Finanzstrafverfahren stichwort inhalt Betriebsprüfung Überblick über Zusammenhang zwischen Betriebsprüfung und und finanzstraf- Finanzstrafverfahren: rechtliche Folgen ¬ Bei einer finanzstrafrechtlichen Betriebsprüfung kann im Gegensatz zu einer steuerlichen Betriebsprüfung keine Zwangsstrafe bei Nichtmitwirkung verhängt werden (§ 99 FinStrG). ¬ Bei schwerwiegenden Finanzvergehen trifft den Betriebsprüfer eine Sofortanzeigepflicht. Ansonsten erfolgt eine automatische Vorlage jedes Betriebsprüfungsberichtes nach Abschluss der Betriebsprüfung an den Finanzstrafreferenten. ¬ Bei Gerichtszuständigkeit (zB Vorsatz + Verkürzung > EUR 100.000) agiert der Finanzstrafreferent für den Staatsanwalt (laufende Berichtspflicht). ¬ Für die rechtzeitige Risikobereinigung durch eine Selbstanzeige sind folgende Zeitpunkte relevant: - vor Bekanntgabe der BP: keine Tatentdeckung - zwischen Bekanntgabe und Beginn der BP: Zuschlag bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz - während der BP: Sperre bei Vorsatz - nach BP: keine Tatentdeckung leitnerleitner zitat Leitner/Prillinger, ZWF 2/2015, 84 mailing leitner austria steuern aktuell mai 2015 SE I TE 2 / 3 stichwort inhalt zitat ¬ Für die finanzstrafrechtliche Würdigung des Sachverhalts haben die Formulierungen in der Niederschrift eine große Bedeutung: - Es ist wichtig, gegenüber der BP abweichende Meinungen in der Niederschrift darzustellen. - Beweisnotstand ist kein Geständnis. - Sicherheitszuschläge oder mangelnde Empfängernennung sind finanzstrafrechtlich irrelevant. - Es besteht ein Unterschied zwischen abgabenrechtlicher Beweispflicht (> 50 %) und finanzstrafrechtlicher Beweispflicht (nahezu 100 %). - Eine Verweigerung der Unterschrift der Niederschrift ist finanzstrafrechtlich belanglos. 3 Gesellschaften und bilanzierende Unternehmen stichwort inhalt zitat Latente Steuern für Umgründungen vor RÄG 2014 ¬ Gem § 198 Abs 9 UGB idF RÄG 2014 sind künftig nach allen Umgründungen, bei denen handelsrechtlich eine Aufwertung erfolgte, passive Steuerlatenzen zu bilanzieren. Bertl/Hirschler, RWZ 2/2015, 46 ¬ Gem § 906 Abs 33 UGB idF RÄG 2014 (Übergangsbestimmung) gilt dies auch, wenn die Umgründung vor dem RÄG 2014 war, wobei der Steueraufwand aber auf längstens 5 Jahre gleichmäßig verteilt nachdotiert werden kann. ¬ Anmerkung: Das RÄG 2014 tritt mit 20.7.2015 in Kraft und gilt für alle ab 2016 beginnende Geschäftsjahre. leitnerleitner mailing leitner austria steuern aktuell mai 2015 SE I TE 3 / 3 4 Umsatzsteuer stichwort inhalt zitat Kein Vorsteuerabzug aus EUSt für Spediteure ¬ Die EUSt darf nur von dem im Zeitpunkt der Einfuhr verfügungsberechtigten Warenempfänger, nicht jedoch vom Spediteur als Vorsteuer abgezogen werden (so auch UStR Rz 1848). VwGH 24.3.2015, 2013/15/0238 ¬ Dies gilt selbst dann, wenn die EUSt aufgrund einer vom Spediteur begangenen Unregelmäßigkeit bei der Einfuhr (fehlerhafte Abwicklung Versandverfahren) ausschließlich diesem vorgeschrieben wird. Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen gerne Ihr zuständiger Berater bei LeitnerLeitner zur Verfügung. leitnerleitner beograd bratislava brno bucures˛ti budapest linz ljubljana praha salzburg sarajevo sofia warszawa wien zagreb zürich HERAUSGEBER LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz T +43 732 70 93-0 F +43 732 70 93-156 E [email protected] www.leitnerleitner.com REDAKTION Dr. Christian Huber E christian.huber@ leitnerleitner.com Alle Angaben in diesem Newsletter dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen; jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen.
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