mailingleitner - Über LeitnerLeitner

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steuern aktuell mai 2015
SE I TE 1 / 3
1 Vermietung / immobilien
stichwort
inhalt
zitat
Hauptwohnsitzbefreiung auch
über 1.000 m2
Grund
¬ Die Hauptwohnsitzbefreiung umfasst auch einen Garten von
rd 3.000 m2, wenn dieser tatsächlich als zum Gebäude
gehöriger Grund und Boden genutzt wird und dies auch der
behördlichen Bewilligung (Bebauungsplan) entspricht.
BFG
17.4.2015,
RV/2101044/2014
¬ Eine betragsmäßige Beschränkung des Gartens auf 1.000 m2
lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen (entgegen EStR
Rz 6634).
2 Betriebsprüfung und Finanzstrafverfahren
stichwort
inhalt
Betriebsprüfung Überblick über Zusammenhang zwischen Betriebsprüfung und
und finanzstraf- Finanzstrafverfahren:
rechtliche Folgen
¬ Bei einer finanzstrafrechtlichen Betriebsprüfung kann im
Gegensatz zu einer steuerlichen Betriebsprüfung keine
Zwangsstrafe bei Nichtmitwirkung verhängt werden
(§ 99 FinStrG).
¬ Bei schwerwiegenden Finanzvergehen trifft den Betriebsprüfer eine Sofortanzeigepflicht. Ansonsten erfolgt eine
automatische Vorlage jedes Betriebsprüfungsberichtes nach
Abschluss der Betriebsprüfung an den Finanzstrafreferenten.
¬ Bei Gerichtszuständigkeit (zB Vorsatz + Verkürzung >
EUR 100.000) agiert der Finanzstrafreferent für den
Staatsanwalt (laufende Berichtspflicht).
¬ Für die rechtzeitige Risikobereinigung durch eine
Selbstanzeige sind folgende Zeitpunkte relevant:
- vor Bekanntgabe der BP: keine Tatentdeckung
- zwischen Bekanntgabe und Beginn der BP: Zuschlag bei
grober Fahrlässigkeit und Vorsatz
- während der BP: Sperre bei Vorsatz
- nach BP: keine Tatentdeckung
leitnerleitner
zitat
Leitner/Prillinger,
ZWF 2/2015,
84
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steuern aktuell mai 2015
SE I TE 2 / 3
stichwort
inhalt
zitat
¬ Für die finanzstrafrechtliche Würdigung des Sachverhalts
haben die Formulierungen in der Niederschrift eine große
Bedeutung:
- Es ist wichtig, gegenüber der BP abweichende Meinungen
in der Niederschrift darzustellen.
- Beweisnotstand ist kein Geständnis.
- Sicherheitszuschläge oder mangelnde Empfängernennung
sind finanzstrafrechtlich irrelevant.
- Es besteht ein Unterschied zwischen abgabenrechtlicher
Beweispflicht (> 50 %) und finanzstrafrechtlicher
Beweispflicht (nahezu 100 %).
- Eine Verweigerung der Unterschrift der Niederschrift ist
finanzstrafrechtlich belanglos.
3 Gesellschaften und bilanzierende Unternehmen
stichwort
inhalt
zitat
Latente Steuern
für Umgründungen vor RÄG
2014
¬ Gem § 198 Abs 9 UGB idF RÄG 2014 sind künftig nach
allen Umgründungen, bei denen handelsrechtlich eine Aufwertung erfolgte, passive Steuerlatenzen zu bilanzieren.
Bertl/Hirschler,
RWZ 2/2015,
46
¬ Gem § 906 Abs 33 UGB idF RÄG 2014 (Übergangsbestimmung) gilt dies auch, wenn die Umgründung vor dem RÄG
2014 war, wobei der Steueraufwand aber auf längstens
5 Jahre gleichmäßig verteilt nachdotiert werden kann.
¬ Anmerkung: Das RÄG 2014 tritt mit 20.7.2015 in Kraft und
gilt für alle ab 2016 beginnende Geschäftsjahre.
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steuern aktuell mai 2015
SE I TE 3 / 3
4 Umsatzsteuer
stichwort
inhalt
zitat
Kein Vorsteuerabzug aus EUSt
für Spediteure
¬ Die EUSt darf nur von dem im Zeitpunkt der Einfuhr
verfügungsberechtigten Warenempfänger, nicht jedoch
vom Spediteur als Vorsteuer abgezogen werden (so auch
UStR Rz 1848).
VwGH
24.3.2015,
2013/15/0238
¬ Dies gilt selbst dann, wenn die EUSt aufgrund einer vom
Spediteur begangenen Unregelmäßigkeit bei der Einfuhr
(fehlerhafte Abwicklung Versandverfahren) ausschließlich
diesem vorgeschrieben wird.
Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen gerne Ihr
zuständiger Berater bei LeitnerLeitner zur Verfügung.
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