Weiterwanderung/Einwanderung nach Australien - Raphaels-Werk

Informationen für Flüchtlinge
Weiterwanderung/Einwanderung nach Australien
Stand: August 2015
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Was ist Weiterwanderung?
Wenn sich Flüchtlinge ohne dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland aufhalten und im
Rahmen eines Flüchtlingsprogramms von einem anderen Land aufgenommen werden,
spricht man von Weiterwanderung. Wenn sie die entsprechenden Einwanderungsbestimmungen erfüllen, können Flüchtlinge auch über berufs- und familienbezogene Einwanderungsprogramme in ein Drittland einwandern.
Informationsblätter für Flüchtlinge
Mit der Reihe >>Informationen für Flüchtlinge<< informiert der Raphaelswerk e. V. über
Weiterwanderungs- und Einwanderungsprogramme der Länder Australien, Kanada und
USA. Die Informationsblätter bieten eine erste Orientierungshilfe. Eine persönliche Beratung ersetzen sie nicht. Detaillierte Informationen, Rat und Unterstützung bei einem Antragsverfahren erhalten Sie in unseren Beratungsstellen.
Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus und zum Asylverfahren in Deutschland klären die
Flüchtlings- und Asylberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände.
Im Folgenden stellen wir Ihnen drei Möglichkeiten der Weiterwanderung nach Australien
vor:
1. australisches Flüchtlingsprogramm
2. familienbezogene Einwanderung
3. Einwanderung von Fachkräften
Im Rahmen des Flüchtlingsprogramms sind die Chancen auf eine Weiterwanderung aus
Deutschland oder einem anderen Land Westeuropas äußerst gering.
Flüchtlinge können auch im Rahmen der familienbezogenen Einwanderung oder der Einwanderung von Fachkräften nach Australien einwandern. Bei allen Weiterwanderungsund Einwanderungsanträgen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. In den
nächsten Abschnitten werden die wichtigsten Kriterien aufgeführt.
1. Das australische Flüchtlingsprogramm
Können Flüchtlinge in Deutschland einen Weiterwanderungsantrag nach Australien stellen?
Nein. Flüchtlinge, die in Deutschland leben, können keinen Antrag im Rahmen des australischen Flüchtlingsprogramms stellen. Ausnahmen gibt es nur, wenn unmittelbare Familienangehörige, d.h. Ehe-/Lebenspartner, Eltern oder minderjährige Kinder, bereits als anerkannte Flüchtlinge (holder of a permanent humanitarian visa or a permanent protection
visa) in Australien leben.
URL: www.Raphaelswerk.de
E-Mail [email protected]
Telefon +49 40 248442-0
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Welche Voraussetzungen müssen Sie in diesem Fall zusätzlich erfüllen?
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Ihr Antrag erfolgt nicht später als fünf Jahre, nachdem Ihren Familienangehörigen
in Australien ein Flüchtlingsvisum gewährt wurde.
Sie können nachweisen, dass Sie in Ihrem Heimatland von Verfolgung bedroht sind.
Für Sie besteht die Möglichkeit für einen dauerhaften Aufenthalt weltweit in keinem anderen Land außer in Australien (ihr Heimatland ausgenommen).
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann geprüft werden, ob eine reguläre
familienbezogene Einwanderung möglich ist.
Anträge von Flüchtlingen, die sich in Europa aufhalten, können beim Offshore Humanitarian Processing Centre in Sydney NSW gestellt werden. Antragstellende benötigen eine
Bürgschaft der Verwandten in Australien (Formular 681, Refugee and Special Humanitarian Proposal ) und müssen das Antragsformular 842 (Application for an Offshore Humanitarian Visa) ausfüllen. Personen, die in diesem begrenzten Programm ausgewählt werden,
müssen nachweisen, dass sie gesund sind. Sie dürfen keinen strafrechtlichen oder Sicherheitsbedenken unterliegen.
2. Familienbezogene Einwanderung
Was bedeutet familienbezogene Einwanderung?
Familienbezogene Einwanderung bedeutet, dass man aufgrund von nahen Familienangehörigen, die bereits in Australien leben, einen Einwanderungsantrag stellt.
Kann ich nach Australien einwandern, wenn ich dort Verwandte habe?
Die Möglichkeit der familienbezogenen Einwanderung nach Australien besteht für folgende Verwandte:
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Verlobte/Verlobter, Ehepartnerin/Ehepartner, Partnerin/Partner, mit dem Sie in eheähnlicher Beziehung leben, hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Paarbeziehungen
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minderjährige oder finanziell abhängige leibliche Kinder, Adoptivkinder oder verwandte Waisenkinder
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Eltern (nur unter bestimmten Voraussetzungen)

Verwandte pflegebedürftiger Menschen (nur unter bestimmten Voraussetzungen)
Weiterhin können ältere, finanziell abhängige Verwandte oder Personen, die weltweit
keine weiteren Angehörigen außer ihren Verwandten in Australien haben, nach Australien
einwandern.
Welche Voraussetzungen müssen Verwandte in Australien erfüllen?
1. Die Bezugsperson in Australien muss ein Daueraufenthaltsrecht (permanent residence)
oder die australische Staatsbürgerschaft besitzen.
2. Die Bezugsperson in Australien muss eine Bürgschaft für den Verwandten beantragen.
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Was muss ich tun, wenn ich zu meinen Verwandten nach Australien ziehen möchte?
Schicken Sie die Bürgschaft der Verwandten zusammen mit dem Antrag auf Familienzusammenführung an das Offshore Humanitarian Processing Centre in Sydney.
3. Einwanderung von Fachkräften
Was ist eine Fachkraft?
In Australien werden seit Jahren Fachkräfte aus verschiedenen Branchen gesucht. Die australische Regierung veröffentlicht regelmäßig Berufelisten (die Skilled Occupation List =
SOL und die Consolidated Sponsored Occupation List = CSOL). Wenn Sie einen Beruf ausüben, der auf einer dieser Listen angegeben ist, die Grundvoraussetzungen und einige weitere Kriterien erfüllen, können Sie eine Interessensbekundung (Expression of Interest =
EOI) für einen Einwanderungsantrag als Fachkraft im Rahmen des Vorauswahlverfahrens
‚SkillSelect‘ einreichen.
Welche Grundvoraussetzungen gibt es?
1. Sie sind unter 50 Jahre alt. (Hier gibt es wenige berufsbezogene Ausnahmen.)
2. Sie üben einen gesuchten Beruf aus (siehe Berufslisten SOL und CSOL).
3. Ihr Beruf und Ihre Berufserfahrung werden von der zuständigen australischen Stelle für
die Berufsanerkennung positiv bewertet.
4. Sie haben Ihren Beruf in den letzten Jahren ausgeübt.
5. Sie können sehr gute Englischkenntnisse nachweisen (IELTS-Test).
Je nach Visumkategorie müssen zusätzlich weitere Kriterien erfüllt werden.
Information und Beratung
Wo finde ich weitere Informationen?
Die australische Einwanderungsbehörde Department of Immigration and Border Protection (DIBP) informiert über die verschiedenen Einwanderungs- und Visumbestimmungen
auf der Internetseite: www.immi.gov.au
Wo kann ich mich beraten lassen?
Die Raphaelswerk-Beratungsstellen sind kompetente Ansprechpartner rund um die Themen: Weiterwanderung, Auswanderung, Arbeiten im Ausland, Rückkehr in das Heimatland sowie binationale Partnerschaft und Familie. Die Adressen aller Beratungsstellen erfahren Sie telefonisch unter +49 40 248442-0 und im Internet: www.Raphaelswerk.de
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Was kann ich tun, wenn ich die Aufnahmekriterien für Australien nicht erfülle?
Wenn die beschriebenen Möglichkeiten nicht auf Ihre Situation passen, können Sie die
Weiterwanderungs- und Einwanderungsbestimmungen anderer Einwanderungsländer in
einer Auswanderungsberatungsstelle überprüfen.
Informieren Sie sich in Flüchtlingsberatungsstellen auch über andere Perspektiven. Beratungsstellen für Flüchtlinge finden Sie in allen größeren Städten bei den Wohlfahrtsverbänden.
Der Raphaelswerk e.V. ist ein Fachverband des Deutschen Caritasverbandes.
Wir beraten bei: Auswanderung, Auslandstätigkeit, binationaler Partnerschaft und
Familie, Rückkehr in das Herkunftsland und Weiterwanderung.
Unsere Beratung ist vertraulich und ergebnisoffen. Wir unterliegen der Schweigepflicht
und beraten unabhängig von Nationalität, Religionszugehörigkeit und rechtlichem Status.
Besuchen Sie eine unserer Beratungsstellen oder informieren Sie sich im Internet unter
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