NOTARE König-Karl-Straße 50 70372 Stuttgart Telefon: 0711/955926-0 Telefax: 0711/955926-99 mail (ät) notare-w-l.de Weinmann + Lindenmaier Absender: Vorname: zurück an Nachname: NOTARE Weinmann + Lindenmaier König-Karl-Straße 50 70372 Stuttgart Straße, Nr.: PLZ, Ort: E-Mail: Telefon: Termin bereits vereinbart: ja, am nein, gewünscht bei: Notar Weinmann Notar Lindenmaier Datenblatt zur Vorbereitung eines Adoptionsantrags Daten Annehmender Daten Anzunehmer (Kind) Vorname, Nachname: Geburtsname, -datum: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Staatsangehörigkeit: Stiefkindadoption: Ja Nein Daten leibl. Mutter des Kindes Daten leibl. Vater des Kindes Daten Ehegatte Annehmender Daten Ehegatte des Kindes Vorname, Nachname: Geburtsname, -datum: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Ort, Tag Eheschließung mit Annehmendem: Vorname, Nachname: Geburtsname, -datum: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Heiratsdatum, -ort: Eine Adoption Minderjähriger darf vom Amtsgericht (Familiengericht) nur ausgesprochen werden, wenn es dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass sich zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht oder entstanden ist. Die Annahme eines Volljährigen muss sittlich gerechtfertigt sein, dies ist insbesondere anzunehmen, wenn bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. Bitte beschreiben Sie hier die Verbindung zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden: Daten Kind 1 des Annehmenden Daten Kind 2 des Annehmenden Daten Kind 1 des Anzunehmenden Daten Kind 2 des Anzunehmenden Vorname, Nachname: Geburtsname, -datum: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Vorname, Nachname: Geburtsname, -datum: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Wirkung der Adoption: Bei einer Minderjährigenadoption erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines Kindes des oder der Annehmenden. Mit der Annahme erlöschen grds. das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ("starke Wirkung"). Bei einer Stiefkindadoption tritt das Erlöschen nur im Verhältnis zu dem anderen Elternteil und dessen Verwandten ein. Bei einer Volljährigenadoption erstrecken sich die Wirkungen der Annahme grds. nicht auf die Verwandten des Annehmenden und auch die Rechte und Pflichten aus dem Verwandtschaftsverhältnis des Angenommenen zu seinen Verwandten werden durch die Annahme grds. nicht berührt ("schwache Wirkung"). In bestimmten Fällen kann auf Antrag bei einer Volljährigenadoption vom Familiengericht ausgesprochen werden, dass die Wirkungen der Annahme der Adoption eines Minderjährigen entsprechen, d.h. dass auch bei einem Volljährigen das Verwandschaftsverhältnis zu den bisherigen Verwandten erlischt. Dies setzt voraus, dass keine überwiegenden Interessen der Eltern des Anzunehmenden entgegenstehen, die vor der Entscheidung vom Familiengericht angehört werden. Eine nachträgliche Bestimmung dahingehend, dass die Wirkung einer Minderjährigenadoption gelten soll, ist nicht möglich. Bei Volljährigenadoption: Sollen sich die Wirkungen nach der Annahme eines Minderjährigen richten? Bei einer Volljährigenadoption wird zu Kostenzwecken der Wert des Vermögens des Annehmenden benötigt: Aktiva: Ja Nein € Passiva: € per E-Mail zurück senden Zur weiteren Information: Das Familiengericht wird im Rahmen des Adoptionsverfahrens voraussichtlich weitere Unterlagen anfordern, insbesondere: - Geburtsurkunde des Annehmenden - Geburtsurkunde des Anzunehmenden - Eheurkunde des Annehmenden - Eheurkunde des Anzunehmenden Ferner können angefordert werden: Staatsangehörigkeitsnachweis, Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis (zur Vorlage beim Amtsgericht/ Familiengericht), Strafregisterauszug, Bescheinigung über Wohnsitz oder Aufenthalt, Vermögensverzeichnis und/oder Lebenslauf, aus dem sich die familiäre Verbindung ergibt.
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