BU 2016/030 - Landkreis Göppingen

Beratungsunterlage 2016/030
Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Wienecke, Jörg-Michael
07161 202-301
[email protected]
Der Landrat
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verkehr
Sitzung am
01.03.2016
Status
öffentlich
Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Taxi-Gutachten Landkreis Göppingen
I. Beschlussantrag
Kenntnisnahme.
II. Sach- und Rechtslage, Begründung
Mit den Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt und Verkehr vom 07.10.2014 (vgl.
UVA 2014/30) bzw. 04.11.2014 (vgl. UVA 2014/40) wurde von der Verwaltung ein
Gutachten mit dem Ziel in Auftrag gegeben, die Funktionsfähigkeit des örtlichen
Taxigewerbes zu überprüfen. Das Gutachten wurde von der TOKOM – Partner Rostock
GmbH unter Leitung von Herrn Dr. Saß im Jahr 2015 angefertigt.
1. Ausgangslage
53 Unternehmen im Landkreis Göppingen sind im Besitz von zurzeit 81 Genehmigungen
zum Verkehr mit Taxen nach § 47 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) und 44
Unternehmen haben derzeit 130 Genehmigungen für den Verkehr mit Mietwagen nach
§ 49 PBefG. Anträge auf weitere Genehmigungen, insbesondere für den Bereich der
Stadt Göppingen, liegen der Verwaltung vor (Warteliste). Die Verwaltung hat bisher von
der Vergabe weiterer Genehmigungen abgesehen, da seitens der Unternehmen
gleichzeitig eine Überbesetzung im Stadtgebiet beklagt wurde.
Nach § 13 Abs. 4 PBefG ist die Genehmigung beim Verkehr mit Taxen dann zu
versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden,
dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in
seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird. Hierbei sind für den Bezirk der
Genehmigungsbehörde insbesondere zu berücksichtigen
1. die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im Taxenverkehr,
2. die Taxendichte,
3. die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit,
4. die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben.
Spätestens im Falle einer Klage gegen erteilte oder nicht erteilte Genehmigungen muss
die Behörde aber in der Lage sein, die Entscheidung möglichst rechtssicher begründen
zu können. Dies ist bisher nicht vollumfänglich möglich. Mithilfe eines entsprechenden
Fachgutachtens kann die Verwaltung entsprechende Entscheidungen begründen.
Das PBefG enthält eine objektive Zulassungsbeschränkung für die Erteilung von
Taxigenehmigungen und schränkt insoweit das Grundrecht auf freie Wahl der
Berufsausübung nach Artikel 12 Grundgesetz ein. Deshalb muss im Gutachten eine
Abwägung zwischen dem Grundsatz der Gewerbefreiheit und der Begrenzung der Zahl
der Genehmigungen nach dem PBefG getroffen werden.
Der Gutachter wurde beauftragt,
1.
2.
3.
4.
5.
eine Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes zu treffen,
die Höchstzahl der Genehmigungen im Verkehr mit Taxis festzustellen,
die örtliche Tarifsituation zu beurteilen,
eine Überprüfung der Taxiordnung durchzuführen und
Vorschläge zur Verbesserung der Situation im Taxenverkehr zu unterbreiten.
Die Taxiunternehmen sind gem. § 47 Abs. 4 PBefG bei Fahrten innerhalb des
Landkreises an einen vom Landratsamt vorgegebenen Taxitarif gebunden. Dieser wird in
der Taxitarif-Verordnung festgelegt und wurde zuletzt zum 01.02.2015 neu festgesetzt.
Die festgesetzten Beförderungsentgelte müssen nach § 51 Abs. 3 i.V.m. § 39 Abs. 2
PBefG auskömmlich sein.
2. Erstellung des Gutachtens durch TOKOM Unternehmensberater Rostock
Im Frühjahr 2015 wurden nach Absprache mit dem Gutachter seitens des Amtes für
Mobilität und Verkehrsinfrastruktur von den Unternehmen sämtliche relevanten Daten
und Unterlagen angefordert, die für die Erstellung des Gutachtens notwendig waren.
Dies waren mit sämtlichen Daten des Betriebes (beispielsweise Einsatzstunden,
Kundenkreis,…) auszufüllende Erhebungsbögen und die Jahresabschlüsse der
vergangenen Jahre. Die Daten wurden über den Sommer 2015 ausgewertet,
begutachtet und bewertet. Das Ergebnis liegt in Form des „Gutachtens gemäß § 13
PBefG über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes für den Landkreis Göppingen“ vom
21.November 2015 vor.
3. Ergebnisse des Gutachtens
a) Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes im Landkreis Göppingen
Aus der Nachfragesituation im Landkreis sieht der Gutachter keine gravierenden
Anzeichen für eine Bedrohung des Gewerbes.
Bei der Taxen- und Mietwagendichte sieht der Gutachter in den Kreisstädten
Göppingen und Geislingen Anzeichen einer Bedrohung, da gemessen an der
Bevölkerungszahl eine hohe Anzahl an Taxen und Mietwagen zur Verfügung
steht. Nur die Taxendichte für sich betrachtet ergibt keine Anzeichen auf eine
mögliche Bedrohung des Gewerbes im Landkreis.
Die betriebswirtschaftliche Situation, insbesondere die sehr niedrigen
Überschüsse/Gewinne je Betrieb, sind nach Ansicht des Gutachters Anzeichen für
eine starke Bedrohung des Taxigewerbes. Aus der mangelnden Fähigkeit einer
großen Zahl an Unternehmen, nur allein ihre persönliche Vorsorge aus Gewinnen
absichern zu können, werden starke Anzeichen einer Gefährdung des Gewerbes
abgeleitet.
Die sehr hohe Einsatzzeit der Unternehmer zur Erzielung von letztendlich
unzureichenden Überschüssen ist ebenfalls ein sehr starkes Anzeichen für eine
Bedrohung des Gewerbes.
Anzeichen für eine gegenwärtige und zukünftige Bedrohung des Gewerbes leitet
der Gutachter auch betreffend der Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter
Einbeziehung der Einsatzzeit nach § 13 PBefG aus den geringen Gewinnen bzw.
Überschüssen, der sehr umfangreich fehlenden Vorsorgefähigkeit eines Teiles
der Unternehmerschaft (vgl. auch Kapitel 11.5 hierzu) und der Kostenentwicklung,
insbesondere auch im Bereich der Lohnkosten mit der Einführung des
Mindestlohnes, für den gesamten Landkreis ab.
Der Gutachter geht summarisch von Anzeichen einer Bedrohung der
Funktionsfähigkeit des Gewerbes in der Gegenwart und von Anzeichen einer
Bedrohung in der Zukunft aus. Deshalb wird die Empfehlung ausgesprochen, die
derzeitige Anzahl an Genehmigungen nicht zu erhöhen.
b) Vorschlag für einen neuen Taxi-Tarif im Landkreis Göppingen
Derzeit befindet sich der Tarif im Landkreis Göppingen eher im unteren Mittelfeld
im Vergleich zu den umliegenden Landkreisen.
Abbildung 1: Vergleich der Taxitarife um den Landkreis Göppingen, Quelle:
http://www.derinnenspiegel.de/taxitarife/uebersicht/taxitarife2.php, Abruf am 09.02.2016
Nach Auswertung aller vorliegenden Daten gelangt der Gutachter zum Ergebnis,
dass der derzeit im Landkreis Göppingen gültige Taxitarif nicht auskömmlich ist.
Gleichzeitig wurde ein kostendeckendes Modell zum Beförderungsentgelt
ermittelt:
wesentliche
Tarifbestandteile
Jetziger Tarif
Meinung der
Unternehmer
zum Tarif
Vorschlag des
Gutachters
Grundpreis
3,20 €
3,34 €
3,50 €
Mindestfahrpreis
3,30 €
3,51 €
in Absprache mit
dem Eichamt
Kilometerpreis Stufe 1 Zielfahrt
bis 4 km gefahrene
Strecke je km
1,95 €
2,01 €
entfällt
ab 4 km gefahrene
Strecke je km
1,70 €
1,77 €
entfällt
bis
10
km
gefahrene Strecke
je km
2,80 €
ab dem 10 km
gefahrene Strecke
je km
1,40 €
Kilometerpreis Stufe 2 Anfahrt / Rundfahrt
Kilometerpreis
km
je
0,90 €
0,94 €
0,90 €
28,00 €
29,96 €
30,00 €
Zeitpreis
Zeitpreis
Stunde
pro
Abbildung 2: vom Gutachter vorgeschlagener Taxitarif
Abbildung 3: Vergleichsgrafik zwischen dem derzeitigen Tarif und dem Modelltarif
Beispiel: Kostet heute eine Fahrt von Göppingen nach Heiningen ca. 18 €, würde sie mit
dem Tarifvorschlag ca. 25 € kosten. Eine Fahrt von Geislingen nach Böhmenkirch kostet
heute ca. 28 €; nach dem neuen Tarifvorschlag würde diese Fahrt ca. 38 € kosten. Dies
zeigt, welche Diskrepanz zwischen dem heute im Grunde als nicht auskömmlich
bewerteten Taxitarif und dem Modell eines auskömmlichen Tarifs liegt, wie ihn der
Gutachter unter Heranziehung entsprechender Erfahrungen im bundesweiten Vergleich
empfiehlt. Die Verwaltung sieht dies in der Wirkung auf die Nachfrage nach
entsprechenden Mobilitätsdienstleistungen jedoch kritisch.
4. Bewertung und folgende Arbeitsschritte
Das Gutachten zeigt, dass es in jedem Fall notwendig war, eine solche Untersuchung
durchzuführen. Es offenbart große Probleme bei der Finanzierung der Unternehmen
durch einen nicht auskömmlichen Taxitarif. Dieser schlägt allgemein auf die Qualität des
Angebots und die Zuverlässigkeit der Unternehmen durch. Diesbezüglich ist die
Genehmigungsbehörde gefordert, marktverträgliche Strukturen zu ermöglichen.
Gemeinsam mit den Taxiunternehmern möchte die Landkreisverwaltung in den
kommenden Monaten die Vorschläge für eine Neustrukturierung des Taxitarifs im
Landkreis Göppingen erörtern. Aus Sicht der Verwaltung sollte darauf Wert gelegt
werden, dass im Ergebnis ein für die Unternehmen auskömmlicher Tarif festgelegt wird,
der neue Tarif aber gleichzeitig auch von den Kunden akzeptiert und nicht zu
Umsatzeinbußen führen wird.
Auch die bisherige Ausgestaltung der Bereithaltungsbezirke wird zu überprüfen sein.
Derzeit darf sich ein Taxi nur in der Gemeinde bereithalten, in welcher der Betriebssitz
des Unternehmens liegt. Um einen Betriebssitz zu begründen, müssen Geschäftsräume
vorgehalten werden. Es sollte in Erwägung gezogen werden, ob größere
Bereithaltungsbezirke die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen fördern könnten, wenn nur
noch ein Betriebssitz unterhalten werden muss.
Als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllen Taxiunternehmen auf Grundlage
einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit ein öffentliches
Interesse an individueller Mobilität. Sie wird unter Berücksichtigung gesetzlicher
Vorgaben erbracht. In Anbetracht der Vorgaben im Nahverkehrsplan hin zu mehr
Rufbusverkehren in Schwachlastzeiten und an Wochenenden hat der Landkreis ein
starkes Interesse an wirtschaftlich gut aufgestellten Taxi- und Mietwagenunternehmen,
um den Bürgerinnen und Bürgern zuverlässige Verbindungen im Nahverkehr anbieten zu
können. Die Verwaltung prüft in diesem Zusammenhang neue Formen der
Zusammenarbeit, wie sie zum Beispiel im Modellprojekt Geislinger Raum (Nachhaltige
Mobilität im Ländlichen Raum) vorgesehen sind.
Ferner wird rechtlich geprüft, ob seitens des Landratsamtes Testfahrten durchgeführt
werden können. Damit könnte kontrolliert werden, ob sich das Fahrpersonal an die
Vorgaben der Taxitarif-Verordnung hält, z.B. ob das angeforderte Taxi bereits mit dem
eingeschalteten Tarif Stufe 2 ankommt (Anfahrtskosten) oder ob unzulässige
Pauschalpreise angeboten werden.
In der Summe zeigt das Gutachten wesentliche Hinweise für eine grundlegende
Verbesserung der Situation des Taxi- und Mietwagengewerbes im Landkreis Göppingen
auf. Auf dieser Grundlage sind, wie unter II.4 ausgeführt, weitere konkrete Schritte für die
künftige Ausgestaltung der Bereithaltungsbezirke und der Tarife zu entwickeln.
Hinsichtlich der Gewährung bzw. Versagung weiterer Konzessionen wurde
Rechtssicherheit für die Genehmigungsbehörde geschaffen.
III. Handlungsalternative
Keine. Die Vergabe des Gutachtens sollte die erforderliche Rechtssicherheit
gewährleisten und wie unter Ziff. II skizziert Vorschläge für das weitere Vorgehen
erarbeiten.
IV. Finanzielle Auswirkungen / Folgekosten
Für den Landkreis ergibt sich kein unmittelbarer finanzieller Aufwand.
V. Zukunftsleitbild/Verwaltungsleitbild - Von den genannten Zielen sind berührt:
Übereinstimmung/Konflikt
Zukunfts- und Verwaltungsleitbild
1 = Übereinstimmung, 5 = keine Übereinstimmung
1
Zukunft der Mobilität
Zukunft der Wirtschaft
gez.
Edgar Wolff
Landrat
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