Hinweise für Beschäftigte und Studierende zum Thema sexuelle

SE X U E L L E BE L ÄST IGUNG,
ANSPRECHSTELLEN UND
DI S KR I M I N I E R UNG UND G E WA LT
BERATUNGSSTELLEN
HA BE N F O L G EN
Ansprechstellen der Universität Kassel
Je nach Schwere des Vorfalls können seitens der
Universität verschiedene Maßnahmen ergriffen
werden:
1. Gespräche in Zusammenarbeit mit der / dem
Betroffenen
2. bei einer internen Anzeige an Vorgesetzte oder die
Hochschulleitung können weitergehende Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel:
> mündliche oder schriftliche Ermahnung bis hin
zu einem Disziplinarverfahren
> Umsetzung innerhalb der Universität
> Kündigung
Frauen- und Gleichstellungsbüro und Frauenbeauftragte
Tel. 0561 804 2268 / 3469
Psychosoziale Beratungsstelle des Studentenwerks
Tel. 0561 804 2800
Sexuelle Belästigung,
Fachbereichsfrauenbeauftragte
aktuelle Liste unter: www.uni-kassel.de/frauenbe
Diskriminierung und
Personalrat
Tel. 0561 804 3010
Gewalt
Schwerbehindertenvertretung
Tel. 0561 804 2703
AStA
Tel. 0561 804 2886
Justitiariat, AGG-Beschwerdestelle
Tel. 0561 804 2776
> Entzug eines Lehrauftrages
> Ausschluss von einer Lehrveranstaltung und
der Nutzung universitärer Einrichtungen
Mitglieder des Präsidiums
> Hausverbot
Hochschulexterne Beratungsstellen
Notruf Polizei
Für Notfälle auf dem
Hochschulgelände
110
Frauen informieren Frauen – FiF e.V.
Tel. 0561 893136, E-Mail: info@fif-kassel.de
0561 804 2222
Frauen helfen Frauen im Landkreis Kassel
Tel. 05641 4910434, E-Mail: [email protected]
Notruf für vergewaltigte Frauen – Frauen gegen
Vergewaltigung e.V.
Tel. 0561 772244, E-Mail: [email protected]
www.frauennotrufe-hessen.de
www.uni-kassel.de/frauenbe
Die Beratungen sind auf Wunsch anonym und
unterliegen der Schweigepflicht.
Stand: 10 / 2013; Foto: fotosearch | Design: formkonfekt.de
Kasseler Hilfe, Opfer- und Zeugenhilfe e.V.
Tel. 0561 282070, E-Mail: [email protected]
Notrufnummern
Hinweise für Beschäftigte und Studierende
der Universität Kassel
SE X U E L L E BE L ÄST IGUNG,
DAS KÖNNEN SIE TUN
DI S KR I M I N I E R UNG UND G E WA LT
Als Betroffene
Als Kolleginnen, Kollegen und Studierende
Sexuelle Belästigung und Diskriminierung am Studienund Arbeitsplatz ist jedes sexuell bestimmte Verhalten,
das von Ihnen unerwünscht ist und Sie in Ihrer Würde
verletzt.
> Nehmen Sie die eigenen Gefühle und Erfahrungen
der Grenzverletzung ernst.
> Machen Sie deutlich, dass Sie übergriffiges
Verhalten unangemessen finden.
> Verschweigen Sie den Vorfall nicht, sondern
besprechen Sie sich mit Personen Ihres Vertrauens.
> Informieren Sie über die Richtlinie.
Die Universität Kassel fördert die gleichberechtigte
Zusammenarbeit von Frauen und Männern in Dienstleistung, Studium, Lehre und Forschung auf allen
Funktionsebenen. Sie legt Wert auf einen partnerschaftlichen Umgang am Arbeits- und Studienplatz und
ein belästigungsfreies Arbeits- und Studienklima.
Sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sind
rechtswidrig und an der Universität Kassel verboten.
> Nehmen Sie die Belästigung nicht hin, sondern
weisen Sie die Belästigung bestimmt und
unmittelbar zurück. Frühzeitig zu handeln erhöht die
Chance, dass die Belästigung aufhört.
> Notieren Sie den Vorfall mit Datum, Namen, Ort und
möglichen Zeugen.
> Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie Unterstützungs- und Beschwerdemöglichkeiten.
Ziel der Universität Kassel ist es, ihren Mitgliedern und
Angehörigen Hilfe bei Übergriffen zu bieten.
Belästigung, sexueller Diskriminierung und
sexueller Gewalt“ gilt für alle Mitglieder der
Universität Kassel: Beschäftigte, Studierende
und Promovierende – auch gegenüber Dritten!
www.uni-kassel.de/go/richtlinie_schutz_vor_
sexueller_diskriminierung
Formen sexueller Belästigung, sexueller
Diskriminierung und sexueller Gewalt sind
zum Beispiel:
> Beleidigende, erniedrigende oder belästigende
sexuelle Bemerkungen, Gesten oder
Darstellungen
> Präsentation pornografischer Darstellungen
Als Vorgesetzte
Die „Richtlinie zum Schutz vor sexueller
> Wahren Sie Vertraulichkeit.
> Informieren Sie über die Richtlinie.
> Kopieren, Anwenden oder Nutzen von
Computerprogrammen mit sexistischen
Inhalten
> Machen Sie deutlich, dass Sie übergriffiges
Verhalten nicht tolerieren.
> Sexuelle Annäherungsversuche und Köperkontakte
> Nehmen Sie jeden Hinweis ernst.
> Strafrechtlich relevante Tatbestände wie
Stalking, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
> Führen Sie Gespräche mit der betroffenen Person in
einem vertraulichen Rahmen.
> Besprechen Sie mit der betroffenen Person, wie Sie
weiter vorgehen werden und beraten Sie über die
Unterstützungsmöglichkeiten.