SE X U E L L E BE L ÄST IGUNG, ANSPRECHSTELLEN UND DI S KR I M I N I E R UNG UND G E WA LT BERATUNGSSTELLEN HA BE N F O L G EN Ansprechstellen der Universität Kassel Je nach Schwere des Vorfalls können seitens der Universität verschiedene Maßnahmen ergriffen werden: 1. Gespräche in Zusammenarbeit mit der / dem Betroffenen 2. bei einer internen Anzeige an Vorgesetzte oder die Hochschulleitung können weitergehende Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel: > mündliche oder schriftliche Ermahnung bis hin zu einem Disziplinarverfahren > Umsetzung innerhalb der Universität > Kündigung Frauen- und Gleichstellungsbüro und Frauenbeauftragte Tel. 0561 804 2268 / 3469 Psychosoziale Beratungsstelle des Studentenwerks Tel. 0561 804 2800 Sexuelle Belästigung, Fachbereichsfrauenbeauftragte aktuelle Liste unter: www.uni-kassel.de/frauenbe Diskriminierung und Personalrat Tel. 0561 804 3010 Gewalt Schwerbehindertenvertretung Tel. 0561 804 2703 AStA Tel. 0561 804 2886 Justitiariat, AGG-Beschwerdestelle Tel. 0561 804 2776 > Entzug eines Lehrauftrages > Ausschluss von einer Lehrveranstaltung und der Nutzung universitärer Einrichtungen Mitglieder des Präsidiums > Hausverbot Hochschulexterne Beratungsstellen Notruf Polizei Für Notfälle auf dem Hochschulgelände 110 Frauen informieren Frauen – FiF e.V. Tel. 0561 893136, E-Mail: info@fif-kassel.de 0561 804 2222 Frauen helfen Frauen im Landkreis Kassel Tel. 05641 4910434, E-Mail: [email protected] Notruf für vergewaltigte Frauen – Frauen gegen Vergewaltigung e.V. Tel. 0561 772244, E-Mail: [email protected] www.frauennotrufe-hessen.de www.uni-kassel.de/frauenbe Die Beratungen sind auf Wunsch anonym und unterliegen der Schweigepflicht. Stand: 10 / 2013; Foto: fotosearch | Design: formkonfekt.de Kasseler Hilfe, Opfer- und Zeugenhilfe e.V. Tel. 0561 282070, E-Mail: [email protected] Notrufnummern Hinweise für Beschäftigte und Studierende der Universität Kassel SE X U E L L E BE L ÄST IGUNG, DAS KÖNNEN SIE TUN DI S KR I M I N I E R UNG UND G E WA LT Als Betroffene Als Kolleginnen, Kollegen und Studierende Sexuelle Belästigung und Diskriminierung am Studienund Arbeitsplatz ist jedes sexuell bestimmte Verhalten, das von Ihnen unerwünscht ist und Sie in Ihrer Würde verletzt. > Nehmen Sie die eigenen Gefühle und Erfahrungen der Grenzverletzung ernst. > Machen Sie deutlich, dass Sie übergriffiges Verhalten unangemessen finden. > Verschweigen Sie den Vorfall nicht, sondern besprechen Sie sich mit Personen Ihres Vertrauens. > Informieren Sie über die Richtlinie. Die Universität Kassel fördert die gleichberechtigte Zusammenarbeit von Frauen und Männern in Dienstleistung, Studium, Lehre und Forschung auf allen Funktionsebenen. Sie legt Wert auf einen partnerschaftlichen Umgang am Arbeits- und Studienplatz und ein belästigungsfreies Arbeits- und Studienklima. Sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sind rechtswidrig und an der Universität Kassel verboten. > Nehmen Sie die Belästigung nicht hin, sondern weisen Sie die Belästigung bestimmt und unmittelbar zurück. Frühzeitig zu handeln erhöht die Chance, dass die Belästigung aufhört. > Notieren Sie den Vorfall mit Datum, Namen, Ort und möglichen Zeugen. > Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie Unterstützungs- und Beschwerdemöglichkeiten. Ziel der Universität Kassel ist es, ihren Mitgliedern und Angehörigen Hilfe bei Übergriffen zu bieten. Belästigung, sexueller Diskriminierung und sexueller Gewalt“ gilt für alle Mitglieder der Universität Kassel: Beschäftigte, Studierende und Promovierende – auch gegenüber Dritten! www.uni-kassel.de/go/richtlinie_schutz_vor_ sexueller_diskriminierung Formen sexueller Belästigung, sexueller Diskriminierung und sexueller Gewalt sind zum Beispiel: > Beleidigende, erniedrigende oder belästigende sexuelle Bemerkungen, Gesten oder Darstellungen > Präsentation pornografischer Darstellungen Als Vorgesetzte Die „Richtlinie zum Schutz vor sexueller > Wahren Sie Vertraulichkeit. > Informieren Sie über die Richtlinie. > Kopieren, Anwenden oder Nutzen von Computerprogrammen mit sexistischen Inhalten > Machen Sie deutlich, dass Sie übergriffiges Verhalten nicht tolerieren. > Sexuelle Annäherungsversuche und Köperkontakte > Nehmen Sie jeden Hinweis ernst. > Strafrechtlich relevante Tatbestände wie Stalking, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung > Führen Sie Gespräche mit der betroffenen Person in einem vertraulichen Rahmen. > Besprechen Sie mit der betroffenen Person, wie Sie weiter vorgehen werden und beraten Sie über die Unterstützungsmöglichkeiten.
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