Sexuelle Belästigung einer Zehnjährigen auf dem Schulhof des

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/2818
21. Wahlperiode
19.01.16
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karin Prien und Dennis Thering (CDU) vom 11.01.16
und
Betr.:
Antwort des Senats
Sexuelle Belästigung einer Zehnjährigen auf dem Schulhof des Gymnasiums Ohlstedt
Einem Bericht des „Hamburger Abendblatts“ vom heutigen Tage zufolge soll
es am vergangenen Donnerstag zu einem erschütternden Vorfall auf dem
Schulhof des Gymnasiums Ohlstedt gekommen sein. Dort soll ein zehnjähriges Mädchen von einem 23-jährigen Flüchtling aus Somalia sexuell belästigt
worden sein. Das Mädchen konnte glücklicherweise flüchten. Nachdem das
LKA einen Tatverdächtigen ermitteln konnte, wurde dieser von Polizeibeamten am Freitagnachmittag am Gymnasium Ohlstedt aufgegriffen. Er soll die
Tat gestanden haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1.
Wie stellt sich der Vorfall auf dem Schulhof des Gymnasiums Ohlstedt
vom 7. Januar 2016 nach den derzeitigen Ermittlungen im Einzelnen
dar?
Der Vorfall vom 7. Januar 2016 hat sich nicht auf dem Schulhof des Gymnasiums
Ohlstedt ergeben. Die Berichterstattung ist insoweit unzutreffend. Ein Kontakt zwischen dem Mädchen und dem Beschuldigten hat in der näheren Umgebung der Schule im öffentlichen Raum stattgefunden. Da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen
sind, können hier weitere Einzelheiten des Vorfalls derzeit nicht mitgeteilt werden.
a.
Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden über den
mutmaßlichen Täter vor? Bitte Alter, Herkunft und Aufenthaltsdauer
in Hamburg angeben.
Der 23-jährige Beschuldigte wurde in Somalia geboren. Er verfügt seit dem 16. Oktober 2015 über eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
b.
War der mutmaßliche Täter der Polizei bereits bekannt?
Falls ja, mit welchen Delikten oder in welchen Zusammenhängen
war er gegebenenfalls wann jeweils aufgefallen?
Der Beschuldigte ist bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten.
c.
Wurde das Mädchen auf dem Schulgelände angesprochen?
Nein, siehe auch Antwort zu 1.
2.
Dem „Hamburger Abendblatt“ zufolge wurde der Tatverdächtige von
Polizeibeamten am Freitagnachmittag nach Schulschluss am Gymnasium Ohlstedt aufgegriffen und festgenommen.
a.
Wie stellte sich die Festnahmesituation konkret dar? Befand sich
der mutmaßliche Täter auf dem Schulgelände?
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Die Polizei konnte den Beschuldigten nach kriminalpolizeilichen Ermittlungen am
Nachmittag des 8. Januar 2016 auf dem Schulgelände des Gymnasiums Ohlstedt vorläufig festnehmen.
b.
Wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Täter
eingeleitet?
Falls ja, aufgrund welchen Tatvorwurfs/Straftatbestandes?
Es wurde ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern eingeleitet.
c.
Welche Maßnahmen wurden nach seiner Festnahme durchgeführt?
Durch die Polizei wurden im Anschluss an die Festnahme des Beschuldigten folgende
Maßnahmen getroffen:
 Hinzuziehung eines Dolmetschers,
 Vernehmung des Beschuldigten,
 Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung des Beschuldigten,
 Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hamburg,
 „Gefährderansprache“ des Beschuldigten,
 Entlassung des Beschuldigten.
3.
Welche Maßnahmen wurden nach Bekanntwerden des Vorfalls von der
Schulleitung ergriffen?
Die zuständige Schulaufsicht berät den Schulleiter und begleitet den Prozess.
Unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls, der sich nach Schulschluss auf dem
Schulweg ereignete, führte der Schulleiter mehrere ausführliche Gespräche mit den
Erziehungsberechtigten des Opfers. In einem Schreiben informierte der Schulleiter
das Kollegium über das besondere Vorkommnis. Darin weist er auf Verhaltensregeln
hin, die in den anderen Klassen thematisiert werden sollten. So ist darauf zu achten,
dass Schülerinnen und Schüler weder Adressen noch Telefonnummern mit Fremden
austauschen und sich nicht allein an unübersichtlichen Stellen des Schulgeländes
aufhalten sollten. Die Schulleitung hat darauf hingewiesen, dass bei der Außenaufsicht nicht nur die Schulhöfe, sondern das gesamte Schulgelände zu berücksichtigen
ist. Gleichzeitig sagte die Polizei eine verstärkte Präsenz vor dem Schulgelände zu.
In Absprache mit der Schulaufsicht und dem Elternrat verfasste die Schulleitung einen
Brief, der per E-Mail an alle Elternhäuser der Schülerinnen und Schüler der Schule
verschickt wurde. Die Sorgeberechtigten werden in dem Schreiben über den Vorfall
informiert und darum gebeten, dass ihre Kinder nicht alleine zur Schulen gehen und
ungewöhnliche Vorfälle gemeldet werden sollen.
Eine Kontaktaufnahme zur Leitung der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung „Ohlstedter
Platz“ ist geplant, um präventive Verhaltensregeln der Bewohner zu erörtern und
abzustimmen.
Der Vorfall erfährt eine Nachbearbeitung durch den Cop4U.
4.
Welche Unterstützung erhält das zehnjährige Opfer jeweils von wem?
Das Mädchen und die Sorgeberechtigten erhalten innerhalb der Schule und über die
für Bildung zuständige Behörde unterstützende Gesprächsangebote (Schulaufsicht,
Beratungsstelle Gewaltprävention, zuständiges regionales Bildungs- und Beratungszentrum). Die Einschaltung einer spezialisierten Fachberatungsstelle und des
WEISSEN RINGS e.V. wurde den Eltern empfohlen. Der Beratungsdienst der Schule
und die Klassenlehrer begleiten das zehnjährige Opfer intensiv. Die Schulleitung steht
weiterhin in engem Austausch mit den Erziehungsberechtigten.
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5.
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Sind den zuständigen Behörden weitere Vorfälle ähnlicher Art auf Hamburgs Schulhöfen bekannt?
Falls ja, welche Vorfälle an welchen Schulen? Bitte unter Angabe der
konkreten Schule und des Bezirks nennen.
Der für Bildung zuständigen Behörde sind keine weiteren Vorfälle dieser Art bekannt.
Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die
Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). In
der PKS erfolgt die räumliche Erfassung in ihrer kleinsten Einheit nach Ortsteilen.
Nach Art der Tatörtlichkeit oder nach Adressen wird nicht weiter differenziert. Örtlichkeiten wie Schulhöfe werden somit als Tatort in der PKS nicht gesondert erfasst. Für
die Beantwortung der Frage wäre daher eine Auswertung sämtlicher kriminalpolizeilicher Ermittlungsvorgänge des Jahres 2015 erforderlich. Die händische Durchsicht von
über 240.000 Hand- und Ermittlungsakten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Die Polizei Hamburg hat über die PKS hinaus keine weiteren Erkenntnisse im Sinne
der Frage.
6.
Wie wird dafür gesorgt, dass keine fremden Personen Schulgelände
betreten?
Die Aufsicht über den Zugang zum Gelände sowie über die Schülerinnen und Schüler
wird in den Pausen durch die Pausenaufsicht beziehungsweise bei Außenveranstaltungen durch die betreuenden Lehrkräfte sichergestellt. Wird die Ordnung der Schule
durch Dritte gestört, kann die Schulleitung oder die zuständige Behörde Hausverbote
nach § 3 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) aussprechen.
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