Hundehalter aufgepasst! In der "Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit" gilt besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen. Wiesen, Felder und Wälder inner- und außerorts sind damit ebenfalls betroffen. Die entsprechenden Regelungen gelten in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli. In Niedersachsen herrscht in dieser Zeit pauschal Leinenzwang für Hunde in der freien Landschaft. Das Hunde nicht mit auf die Spielplätze dürfen, ist ohnehin jedem bekannt! Einzelne Gebiete in und um Mardorf sind darüber hinaus aber ganzjährig mit Leinenzwang belegt (in der Karte unten z. B. alle Naturschutzgebiete = rot / Fauna Flora Habitat/FFH94 = gesamtes Steinhuder Meer = Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung / alle EU-Vogelschutzgebiete besonders im Meerbruch abseits des Heudamms und im Toten Moor abseits des Vogeldamms). Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden. Die Maßnahmen während der Brut- und Setzzeit wurden seinerzeit mit der Begründung eingeführt, insbesondere Bodenbrüter und Jungtiere vor frei laufenden Hunden zu schützen, vor allem solchen, die den Tieren nach stellen. Diese Bestimmungen gelten nicht für Katzen.
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