AGB der Fahrschule-Stamm.ch stand 24. November 2015 1

AGB der Fahrschule-Stamm.ch
stand 24. November 2015
1. Wirksamkeit
Mit Annahme jedwelcher Dienstleistung der Fahrschule-Stamm.ch, egal ob mündlich, telefonisch, via
SMS, Email oder ähnlichem, akzeptiert der Kunde diese AGB. Es ist nicht Aufgabe der Fahrschule
dafür zu sorgen das der Kunde eine AGB (Teilauszug im Lernheft) erhält.
2. Anmeldungen
Anmeldungen und Terminvereinbarungen sind verbindlich. Bei Online-Anmeldungen sowie
Anmeldungen via SMS, erhalten Sie innert 2 Arbeitstagen eine Bestätigung auf gleichem Weg zurück.
3. Versäumte Lektionen - Abmeldungen
a) Nothelfer
Die Kursdaten sind fix. Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden.
Grundsätzlich sind keine Kursgeld-Rückerstattungen infolge von versäumten Lektionen möglich.
Bei nicht Erscheinen oder verspätetem Abmelden, muss die volle Gebühr in Rechnung gestellt werden.
Es berechtigt nicht zum Besuch eines neuen Kurses ohne weitere Zahlung.
Eine Abmeldung oder Umbuchung gilt als erfolgt, wenn sie mindestens 2 Werktage vor dem Kurstag
in telefonischer Form erfolgt.
Der Nothelfer-Ausweis wird nur bei vollständigem Kursbesuch abgegeben. Bei Absenz aus
gesundheitlichen Gründen, benötigen wir ein Arztzeugnis. Ansonsten wird der Kurs vollumfänglich in
Rechnung gestellt.
b) Theorie
Die Kursdaten sind fix. Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden.
Grundsätzlich sind keine Kursgeld-Rückerstattungen infolge von versäumten Lektionen möglich.
Bei nicht Erscheinen oder verspätetem Abmelden, muss die volle Gebühr in Rechnung gestellt werden.
Es berechtigt nicht zum Besuch eines neuen Kurses ohne weitere Zahlung.
Eine Abmeldung oder Umbuchung gilt als erfolgt, wenn sie mindestens 2 Werktage vor dem Kurstag
in telefonischer Form erfolgt.
c) VKU
Die Kursdaten sind fix. Versäumte Lektionen müssen in einem späteren Kurs nachgeholt werden.
Es muss zwingend mit dem ersten Kursabend angefangen werden.
Werden durch Verspätungen mehr als 15 Minuten des gesamten Kurses verpasst, kann der gesamte
Kurs nicht mehr als besucht angerechnet werden und der komplette Kurs muss wiederholt werden.
Der Wiederholungskurs wird in Rechnung gestellt.
Bei nicht Erscheinen oder zu spätem Abmelden, müssen wir die volle Gebühr in Rechnung stellen.
Es berechtigt nicht zum Besuch eines neuen Kurses ohne weitere Zahlung.
Eine Abmeldung oder Umbuchung gilt als erfolgt, wenn sie mindestens 2 Werktage vor dem Kurstag
in telefonischer Form erfolgt.
Die Bestätigung der Teilnahme am VKU wird nur bei vollständigem Besuch aller Kurse sowie beim
Besitz eines gültigen Lernfahrausweises abgegeben.
d) Fahrstunden
Kurzfristige Absagen (weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin) werden zum Tarif von
Fr. 70.00 pro abgesagter Lektion (doppel Lektion 2 x Fr. 70.00), in Rechnung gestellt.
Bei nicht Erscheinen oder verspätetem Abmelden, müssen wir die Fahrstunde(n) leider in Rechnung
stellen. Den Termin innert dieser Frist auf einen anderen Tag verschieben gilt ebenfalls als Absage.
Es berechtigt nicht zum Besuch einer neuen Fahrstunde ohne weitere Zahlung.
Bei Absenz aus gesundheitlichen Gründen benötigen wir ein Arztzeugnis. Ansonsten wird die
Fahrstunde in Rechnung gestellt.
Der Fahrschüler, die Fahrschülerin, hat in fahrfähigem Zustand zu erscheinen (d. h. kein Alkohol oder
Drogen, keine beeinträchtigenden Medikamente, fit, sowie festes Schuhwerk). Im Sommer empfiehlt
sich eine Sonnenbrille. Erscheint der Schüler, die Schülerin in nicht fahrfähigem Zustand, wird die
Fahrstunde abgebrochen und zum vollen Tarif verrechnet.
Fahrschule-Stamm.ch - Roger Stamm - 076 347 82 89 - [email protected]
Zu Fuss war gestern...
Eine Lektion dauert inkl. Schlussgespräch 50 Minuten. Wer zu spät erscheint, hat keinen Anspruch
auf die vollen 50 Minuten. Es besteht lediglich Anspruch auf die Restzeit der vereinbarten Fahrstunde.
Wir warten maximal 25 Minuten auf den Fahrschüler. Ist dieser bis dahin nicht erschienen, sind wir
nicht verpflichtet vor Ort auf den Schüler zu warten. Die Fahrstunde wird in Rechnung gestellt.
1. Lektion
Die erste Fahrstunde wird zu einem reduzierten Tarif angeboten.
In der ersten Lektion gibt es viel Büroarbeit und theoretisches zu erledigen. Das Schülerblatt wird mit
den Daten ausgefüllt, es wird besprochen ob und wie die Finanzierung der Fahrstunden geregelt wird.
Desweiteren wird das Fahrzeug und dessen Funktionen erklärt und wenn noch Zeit vorhanden, erste
"Gehversuche" unternommen.
Die erste Lektion kann ideal als absolut unverbindliche Probelektion genutzt werden.
Die 1. Lektion ist in der ersten Fahrstunde in bar zu entrichten. Wird die erste Fahrstunde nicht in bar
bezahlt, kommt der übliche Stundentarif zum Tragen.
Wer einen Gutschein oder ähnliches einlöst, hat kein Anrecht auf die vergünstigte Probelektion.
4. Kursplätze und Durchführung
Damit wir an den Kursen eine ideale Wissensvermittlung garantieren können, ist die Teilnehmerzahl
jeweils begrenzt.
Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
5. Kursauschluss
Sollte sich ein Teilnehmer nicht zu benehmen wissen oder mehrfach negativ auffallen, behalten wir
uns das Recht vor, den Teilnehmer von weiteren Kursen auszuschliessen.
Das Kursgeld wird nicht zurückerstattet.
6. Kursgeld - Mahnung
a) Nothelfer
Das Kursgeld ist direkt am ersten Kurstag in bar zu entrichten.
b) Theorie
Das Kursgeld ist direkt am ersten Kurstag in bar zu entrichten.
c) VKU
Das Kursgeld ist direkt am ersten Kurstag in bar oder mittels EC-Karte (zuzüglich 1.6% Gebühr) zu
entrichten.
d) Fahrstunden
Die Fahrstunde ist direkt am Ende der Fahrstunde zu begleichen (Probelektion oder Einzelstunde).
Weitere Fahrstunden sind innert 3 unbezahlten Lektionen zu begleichen. Spätestens nach der dritten
unbezahlten Lektion muss das gewünschte Abo gelöst und bezahlt sein. Ansonsten kann auf die
bereits bezogenen Stunden kein Abotarif mehr angewendet werden. Ausserdem können wir weitere
Termine aussetzen, bis der offene Betrag respektive das gewünschte Abo, beglichen wurde.
Bei Begleichung der Lektion mittels Einzahlungsschein, wird pro Einzahlung eine Gebühr von
Fr. 5.00 erhoben.
Bei Bezahlung der Stunden mittels Rechnung, wird mit dem Einzellektionspreis abgerechnet und
es kommen zusätzlich Fr. 5.00 pro Einzahlung mittels Einzahlungsschein automatisch hinzu.
Bei Bezahlung des Abos in Raten, wird eine Gebühr von Fr. 10.00 pro Rate erhoben.
Offene Rechnungen müssen bis spätestens zur praktischen Führerprüfung beglichen werden.
Wir behalten uns das Recht vor, die praktische Führerprüfung ansonsten abzusagen.
Bei Bezahlung mittels EC-Karte kommt eine Gebühr in Höhe von 1.6% zusätzlich hinzu.
Fahrschule-Stamm.ch - Roger Stamm - 076 347 82 89 - [email protected]
Zu Fuss war gestern...
e) Mahnung/Betreibung
Eine Mahnung wird nur einmal erfolgen. Wir behalten uns das Recht vor, für den Aufwand eine
Mahngebühr von Fr. 20.00 zu verlangen. Wenn die Zahlung auch nach einer Mahnung nicht erfolgt,
wird die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen weitergeleitet.
Sämtliche Kosten die hierbei entstehen, gehen zu Lasten des Betriebenen.
Offene Rechnungen die nach der Zahlungsfrist noch nicht beglichen wurden, werden mit einem
Verzugszins von 6% ab Rechnungsdatum belastet.
Einmal ausgelöste Betreibungen werden nur gegen einen Kostenaufschlag von Fr. 50.00 und nach
schriftlicher Anfrage des Schuldners und auch nur wenn die Schuld beglichen wurde, gelöscht.
7. Versicherung
a) Kurse
Für alle von der Fahrschule-Stamm.ch organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche
Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind selber für ausreichende Versicherung verantwortlich.
Für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen, kann die Fahrschule-Stamm.ch nicht haftbar gemacht
werden.
b) Fahrstunden
Jegliche Art von Unfällen während einer Fahrstunde sind entsprechend versichert.
Es entstehen keine Kosten zu Lasten des Fahrschülers. Ausnahme - grobe Fahrlässigkeit.
8. Fahrstunden Abos
Abos können im 5er, 10er sowie 15er Pack gekauft werden. Nicht genutzte Fahrstunden eines Abos
werden entsprechend zurückvergütet.
Zur Rückzahlung werden die bezogenen Stunden in ein neues, passendes Abo umgerechnet und der
Restsaldo zurück bezahlt.
Alle Abos sind zeitlich beschränkt. Sollte nach der letzten Lektion mit unserer Fahrschule noch ein
Guthaben vorhanden sein, verfällt dieses Guthaben drei (3) Monate nach der Information mit Bitte um
Kontodaten für die Rücküberweisung an den Kunden. Nach diesen 3 Monaten besteht kein Anspruch
mehr auf Rückzahlung des noch vorhandenen Guthabens.
9. Gutschein
Gutscheine können einzeln, im 5er, 10er sowie 15er Pack bezogen werden. Gutscheine sind nicht
übertragbar und jeweils für die aufgedruckte Anzahl an Lektionen gültig. Der Wert des Gutscheins oder
ungenutzte Stunden, können nicht in bar ausbezahlt werden.
10. 3. Führerprüfung
Seit dem 01. März 2012 kann eine dritte praktische Führerprüfung im Kanton Zürich nicht mehr ohne
weiteres durchgeführt werden. Es ist ein Gespräch zwischen Fahrlehrer, Kandidat und Experte von
Nöten.
Dieses Gespräch wird von uns zum aktuellen Tarif in Rechnung gestellt.
Dasselbe gilt für Prüfungsgespräche in Pfäffikon SZ.
11. Termine
Termine werden, sofern der Schüler eine aktive Email Adresse besitzt, via Email verschickt.
Terminabsagen haben immer telefonisch oder via SMS zu erfolgen. Niemals über Email.
SMS Absagen werden auch nur akzeptiert wenn von uns rückbestätigt.
Verfügt der Schüler über keine aktive Email Adresse, wird der Termin über SMS verschickt.
12. Organisationspauschale
Die Organisationspauschale ist obligatorisch und es kann darauf keinen Rabatt gewährt werden.
Diese deckt die administrativen Kosten, eventuelle Abklärungen beim Strassenverkehrsamt,
Organisation eines Kurses, Ausfall bei einem Schadenfall, Ersatzwagen usw.
Es deckt aber auch das Abholen des Schülers sowie das Abladen innerhalb des Prüfungsgebietes.
Die Organisationspauschale ist für die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises gültig und wird ab der
2. Lektion (1. Lektion ist die Probelektion) fällig.
Fahrschule-Stamm.ch - Roger Stamm - 076 347 82 89 - [email protected]
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13. Treffpunkte
Die möglichen Treffpunkte werden in Klartext auf meiner Website aufgelistet.
Wer innerhalb des Prüfungsgebietes, aber an einem anderen Ort abgeholt werden möchte, hat diesen
Aufwand bereits mit der Organisationspauschale entrichtet.
Abholungen ausserhalb des Prüfungsgebietes werden mit Fr. 20.00 pro Abholung/Ablieferung in
Rechnung gestellt. Wer mehrfach ausserhalb des Prüfungsgebietes den Treffpunkt wählt, hat eine
Pauschale von Fr. 200.00 zu entrichten.
14. Privates Fahrzeug
Die Kosten für eine Fahrlektion sind identisch, egal ob der Unterricht auf dem Fahrschulfahrzeug der
Fahrschule-Stamm.ch, einem Mietwagen (organisiert durch Fahrschule-Stamm.ch) oder einem
privaten Fahrzeug des/der FahrschülerIn erteilt wird.
15. Ordnungsbussen
Ordnungsbussen welche durch Verschulden des Fahrschülers, der Fahrschülerin entstehen, können
zu Lasten des Lernfahrers gehen.
16. Vermittlungsprovision
Jeder aktive oder ehemalige Fahrschüler, der uns einen neuen Fahrschüler vermittelt, bekommt als
Danke eine Provision.
Bei aktiven Fahrschülern beträgt diese Provision:
Fr. 15.00 bei Abschluss eines 5er Abos
Fr. 30.00 bei Abschluss eines 10er Abos
Fr. 60.00 bei Abschluss eines 15er Abos
Diese Provision gilt für jedes Abo das ab der 1. Fahrstunde des Geworbenen, bezogen wird.
Der Geworbene bekommt ein Dankeschön im gleichen Rahmen.
Bei Bezahlung in Raten wird, egal welches Abo gewählt wurde, nur die Provision für das 5er Abo
angerechnet.
Ehemalige Fahrschüler bekommen von uns einen Geschenkgutschein.
Bedingungen: Es besteht nur Anspruch auf eine Provision wenn der vorgeschlagene Fahrschüler noch
nicht bei uns angemeldet ist und er die Ausbildung mit uns beendet. Es können natürlich auch mehrere
Personen vermittelt und deren Provision ausbezahlt werden. Die Provision wird nicht auf bereits
bezahlte Abos angewendet.
17. Bild und Tonmaterial
Während der Fahrlektion läuft eine DashCam mit. Diese Aufnahmen dienen in erster Linie dazu um
Bildmaterial von kritischen Verkehrssituationen zu erhalten. Die Aufnahmen der DashCam können
ohne Zustimmung des Fahrschülers benutzt werden, da sie weder den Namen noch sonstige
Informationen des Fahrers beinhalten.
Bildaufnahmen auf denen der Schüler klar zu erkennen ist, wird nur nach Rücksprache ausserhalb der
Fahrlektion benutzt.
Nach bestandener praktischer Führerprüfung wird vom Kandidaten ein Foto gemacht. Er bekommt
einerseits eine Email mit Glückwünschen zur bestandenen praktischen Führerprüfung und sein Foto
kommt, sofern vom Kandidaten nicht ausdrücklich abgelehnt, auf unsere Website.
18. Vergünstigungen
Vergünstigungen (egal welcher Art) können nicht mit anderen Vergünstigungen kumuliert werden.
Bei Gutscheinen (egal ob bei uns gekauft, durch eine Aktion dritter oder sonstiger Art) gibt es keine
vergünstigte Probelektion.
Fahrschule-Stamm.ch - Roger Stamm - 076 347 82 89 - [email protected]
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19. Ferienvertretung
Während unserer Ferienabwesenheit, aber auch für Prüfungssimulationen, sorgen wir für eine
entsprechende Vertretung. Sämtliche Stunden, welche in unserem Namen bei einem anderen
Fahrlehrer besucht werden, sind zu dessen Konditionen direkt zu bezahlen.
Sollte die Fahrschule-Stamm.ch offene Lektionen zur Bezahlung übernehmen müssen, wird pro
Lektion eine Aufwandsentschädigung von Fr. 20.00 in Rechnung gestellt.
20. Änderung dieser AGB
Die Fahrschule-Stamm.ch behält sich das Recht, diese AGB an neue Gegebenheiten anzupassen
oder zu ergänzen. Sie ist nicht verpflichtet, dem Schüler eine neue AGB auszuhändigen oder in über
Änderungen zu informieren - dies ist Pflicht des Kunden.
Bremgarten, 24.11.2015
Fahrschule-Stamm.ch - Roger Stamm - 076 347 82 89 - [email protected]
Zu Fuss war gestern...