61. Vindonissa Erinnerungs-Schiessen 2015 Schiesssportgesellschaft Brugg-Windisch ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Teilnahmeberechtigung Es können nur G50m-lizenzierte Vereinsmitglieder teilnehmen. Jedes Wettkampfprogramm darf von demselben Teilnehmer nur einmal geschossen werden. Alterskategorien Jugendliche (JJ) Junioren (J) Elite (E) Senioren (S) Veteranen (V) Seniorveteranen (SV) Lizenz Beim Lösen der Stiche hat der Schütze die Lizenz unaufgefordert vorzuweisen. Die Festunternehmung muss eine Lizenzkontrolle durchführen. Waffenkontrolle Bei Gewehren, welche nicht in Behältnissen aufbewahrt werden, ist innerhalb der Schiessanlage der Verschluss offen zu halten. Schiesszeiten Samstag Sonntag Samstag Schalteröffnung Die Schalter werden 30 Minuten vor Schiessbeginn geöffnet. Schiesskarte Es wird eine einheitliche Gebühr von Fr. 4.- erhoben. Rangeur Keine Vorrangierung. Die Reihenfolge wird durch das Deponieren der Schiesskarte bei der gewünschten Scheibe bestimmt. Jeder Schütze hat Anrecht auf eine Schiesszeit von max. 30 Minuten. Anmeldung Einzel- und Gruppenanmeldungen bis spätestens 2. Oktober via Internet www.ssg-brugg-windisch.ch oder an Thomas Rohr, Mitteldorfstr. 4, 5234 Villigen, 079 356 43 62 e-mail: [email protected] Kranzkarten Bezahlen mit Kranzkarten ist möglich. Telefon Schiessplatz während des Schiessens 079 135 30 07 Absenden Es findet kein Absenden statt. Allfällige Nachzahlungen erfolgen durch Abgabe von variablen Kranzkarten. Die Ranglisten werden innert vier Wochen nach dem letzten Schiesstag jeder rangierten Einheit per E-Mail bzw. per Post zugestellt und im Internet veröffentlicht: www.ssg-brugg-windisch.ch Die Gruppenauszahlungen erfolgen auf die in der Anmeldung angegebenen Post- bzw. Bankkonti. 10 - 16 Jahre 17 - 20 Jahre 21 - 45 Jahre 46 - 59 Jahre 60 - 69 Jahre ab 70 Jahre 10. Oktober 2015 11. Oktober 2015 17. Oktober 2015 2005 1998 1994 1969 1955 1945 – 1999 – 1995 - 1970 – 1956 – 1946 und älter 08.00 - 16.00 Uhr 08.00 - 15.00 Uhr 08.00 - 16.00 Uhr Seite 1 von 3 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (Fortsetzung) Haftung Der Organisator übernimmt keine Haftung für Sportgeräte und Gegenstände. Versicherung Alle Teilnehmenden sind nach der Bestimmungen der USS versichert. Die Versicherten verzichten gegenüber dem Organisator auf weitere Ansprüche. Schlussbestimmungen Im Übrigen gelten die Regeln (RSpS) des SSV SCHIESSPROGRAMM Übungskehr Trefferfeld Schiessprogramm Stellung Preis Bestimmungen Scheibe 10 5 Einzelschüsse pro Passe, Passenzahl unbeschränkt frei Fr. 2.50 Schussgebühr Unterbrechung der Passe und Übergang auf alle Stiche gestattet. Kranzstich „Gruppe“ Trefferfeld Schiessprogramm Stellung Preis Scheibe 10 8 Einzelschüsse liegend Seniorveteranen (SV) können diesen Stich auch als Gruppenschützen liegend-aufgelegt schiessen. Fr. 10.– (Fr. 9.20 Kontrollgebühr und Fr. -.80 Sport- und Ausbildungsbeitrag) Auszeichnungen Kranzkarte à E/S JJ/J/V/SV Fr. 10.– 80 Pkt. 80+79 Pkt. Fr. 8.– 79+78 Pkt. 78+77 Pkt. Besonderes Das Resultat zählt zum Gruppenwettkampf. Fr. 6.– 77-72 Pkt. 76-71 Pkt. Reglement Gruppenwettkampf Teilnahmeberechtigung Jeder einem KSV/UV des SSV angeschlossene Verein ist teilnahmeberechtigt und eingeladen, sich mit einer beliebigen Anzahl Gruppen am Wettkampf zu beteiligen. Je 5 lizenzierte Schützen des gleichen Vereins bilden eine Gruppe. Nicht in einer Gruppe eingeteilte Schützen können diesen Stich als Einzelschützen schiessen. Anmeldung Bis spätestens 2. Oktober via Internet www.ssg-brugg-windisch.ch oder an Thomas Rohr, Mitteldorfstr. 4, 5234 Villigen, 079 356 43 62 E-mail: [email protected] Mutation Am Schiessen verhinderte Schützen können durch andere Teilnehmende des gleichen Vereins ersetzt werden. Eine Verschiebung von Schützen innerhalb der gemeldeten Gruppen ist jedoch nur möglich, wenn noch kein Schütze der betreffenden Gruppen das Schiessen begonnen hat. Alle Mutationen haben schriftlich zu erfolgen. Schiessprogramm Es zählt das Resultat im Kranzstich „Gruppe“. Doppelgeld Fr. 30.– pro Gruppe. Das Doppelgeld ist im Schiessstand zu bezahlen. Seite 2 von 3 Reglement Gruppenwettkampf – Fortsetzung Gruppengaben Mindestens 70% des Gruppendoppels an 60% der rangierten Gruppen (Barauszahlung). 1. Rang 2. Rang 3. Rang 10. Rang Letzte Gabe Fr. 170.– Fr. 140.– Fr. 110.– Fr. 25.– Fr. 10.– Rangordnung Das Total der fünf Einzelresultate des Kranzstich „Gruppe“ bestimmt den Rang. Bei Punktgleichheit entscheiden 1. die besseren Einzelresultate, 2. die besseren Tiefschüsse der ganzen Gruppe, 3. das Los Auszahlung Mittels beigelegtem Einzahlungsschein oder angegebenem Post- oder Bankkonto. Bestimmungen Jeder Schütze kann nur in einer Gruppe teilnehmen. Gabenstich „Vindonissa“ Trefferfeld Schiessprogramm Stellung Preis Gabensatz Scheibe 10 10 Schüsse (4 Einzelschüsse und 2 mal 3 Schüsse in Serie) liegend Seniorveteranen (SV) können diesen Stich liegend-aufgelegt schiessen. Fr. 17.– (Fr. 16.– Doppelgeld und Fr. 1.– Sport- und Ausbildungsbeitrag) Mindestens 70% des Doppelgeldes als sofortige Auszahlung in Natura oder bar: 100 Pkt. 99 Pkt. 98 Pkt. 97 Pkt. 96 Pkt. 95 Pkt. 94 Pkt. 93 Pkt. 92 Pkt. Gabe im Wert von Fr. 55.– oder bar Fr. 44.– Gabe im Wert von Fr. 35.– oder bar Fr. 28.– Gabe im Wert von Fr. 30.– oder bar Fr 24.– Gabe im Wert von Fr. 25.– oder bar Fr. 20.– Gabe im Wert von Fr. 20.– oder bar Fr. 16.– Gabe im Wert von Fr. 15.– oder bar Fr. 12.– Gabe im Wert von Fr. 10.– oder bar Fr. 8.– Gabe im Wert von Fr. 8.– oder bar Fr. 6.– und weniger Trostpreis im Wert von Fr. 5.– Erreichen die Gaben nicht mindestens 70% des Doppelgeldes, erfolgt eine Nachzahlung. Im Nennwert der Naturalgaben sind Gutscheine erhältlich. Ihre Gültigkeit beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf der Frist verlieren sie den Wert. Die Gutscheine können wie folgt eingelöst werden: - Gaben zum Nominalwert - Metzgerei Lüthi, Hausen (nur für Frischfleisch), zum Nominalwert. Die Gaben müssen während der Dauer des Schiessens bezogen werden. Kein nachträgliches Bezugsrecht. SSG Brugg-Windisch Der OK-Präsident: Brugg, im Mai 2015 Roger Iten Schiessplan geprüft und genehmigt Aargauer Schiesssportverband: Ressortleiter Vereinswettkämpfe G10/50m: Stetten, im Mai 2015 Herbert Fischer Seite 3 von 3
© Copyright 2024 ExpyDoc