Absender: Kramer Hausverwaltung Pilgrimstr. 2a 94113 Tiefenbach Fax: 08509/934141 Mail: [email protected] Anforderung Nebenkostenabrechnung für Mieter Abrechnungsjahr ……….......... Für die Wohnanlage ……………………………………… Mietername und Leerstände 1) Belegungszeitraum von - bis monatlicher Vorauszahlungsbetrag für die Nebenkosten gesamter Vorauszahlungsbetrag für die Nebenkosten im 2) Belegungszeitraum Neue Adresse des ausgezogenen Mieters zur Nachsendung der Unterlagen: 3) …………………………………………………………..……………………………...…………………….. Folgende Kosten sind in die Abrechnung mit aufzunehmen (bitte ankreuzen): jährliche Grundsteuer: 4) …………………… Zählerstände bei Mieterwechsel (sofern noch nicht übermittelt oder Ablesung direkt durch die Fa. ISTA): Zählerstände Heizung Zählernummer Zählerstände Wasser und Warmwasser Zählerstand in kWh Zählernummer Zählerstand in m³ Anmerkungen: ___________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift bzw. Name Dieses Formblatt ist bis spätestens 10. Januar nach Ablauf der Abrechnungsperiode einzureichen, da eine Erstellung der Abrechnung danach zusätzliche Kosten verursacht und ev. nicht mehr vorgenommen werden kann. Änderungsstand Formblatt 01.02.2016 Hinweise zur Nebenkostenabrechnung: Für jede Wohnung und jeden Tiefgaragenstellplatz ist ein eigenes Formblatt zu verwenden. Die Erstellung der Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter wird durch die Hausverwaltung erbracht und nur dem Eigentümer zur Verfügung gestellt. Bei der Weitergabe vom Eigentümer an den Mieter sind die Unterlagen des Abrechnungsdienstes (in der Eigentümerabrechnung enthalten) beizufügen. Der Eigentümer ist verpflichtet, vor Weitergabe der Unterlagen die von der Verwaltung erstellte Abrechnung zu überprüfen. Eine Haftung aufgrund fehlender bzw. falscher Angaben Ihrerseits, die dann zu falschen Ergebnissen führen, wird seitens der Hausverwaltung nicht übernommen. Eine Abrechnung für jeden einzelnen Mieter bei Mieterwechsel ist möglich, wenn für die jeweiligen Abrechnungsdienste wie ISTA bzw. Brunata die Wasser- und Wärmeverbräuche ermittelt wurden und die Zählerstände der Hausverwaltung bis spätestens Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres mitgeteilt wurden, soweit keine Funkzähler im Gebäude installiert sind. Eine Abrechnung ohne Zwischenablesungen kann ansonsten nur anhand der Gradtagzahlen erfolgen. Auf jeden Fall werden Namen und Ein- bzw. Auszugsdatum der jeweiligen Mieter benötigt. Erläuterungen der einzelnen Nummern: 1) Bei Leerständen von Wohnungen sind diese Zeiten ebenfalls anzugeben! 2) Die Angabe des gesamten Vorauszahlungsbetrages für die Nebenkosten im Belegungszeitraum wird benötigt, wenn abweichend von den Kalendermonaten Zahlungen an den Eigentümer vorgenommen bzw. unterlassen wurden. Bitte überprüfen Sie die tatsächlichen Zahlungseingänge auf Ihrem Konto! 3) Wenn der Mieter ausgezogen ist und sich die Anschrift geändert hat, tragen Sie dies bitte in das Feld mit ein. 4) Die Grundsteuer wird vom zuständigen Amt vierteljährlich direkt beim Eigentümer abgebucht. Tragen Sie hier bitte die gesamte Jahressumme aller 4 Abbuchungen durch das Steueramt ein und berücksichtigen Sie bitte, dass häufig der Abbuchungsbetrag des 4. Quartals geringfügig von den anderen abweicht. Büro Kramer Hausverwaltung Pilgrimstr. 2a 94113 Tiefenbach Sitz / Postanschrift: Dachsbergstr. 1 94113 Tiefenbach Inhaber: Bärbel Kramer www.kramer-hausverwaltung.de
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