Dr. Viktor Hladky eh.

Magistrat der Stadt Wiener Neustadt
Magistratsabteilung 6, Gesundheits-, Markt- und Veterinäramt
Veterinäramt
Datum: 17.08.2015
Zahl: 6/V 109-2015
Bearbeiterin: Dr. Hruby/Helmreich
DW: 500 Fax: 519
(Bitte bei Antwort angeben)
Bezug: --Betreff: Tierfundmeldung gem. § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz
KUNDMACHUNG
In Wiener Neustadt wurde am 07. August 2015, in der Neudörfler Straße, eine Europäische
Hauskatze, weiß, männlich, kastriert, ca. 1,5 Jahre alt, aufgefunden.
Das beschriebene Tier (siehe Bild) befindet sich im Tierschutzhaus.
Dies wird im Sinne des § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz kundgemacht.
Gemäß § 30 Abs. 7 Tierschutzgesetz kann, wird nicht innerhalb von einem Monat nach
Bekanntgabe gemäß Abs. 6 eine Ausfolgung des Tieres im Sinne des Abs. 8 begehrt, das
Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden. Sollte daraufhin innerhalb Jahresfrist der
Eigentümer sein Eigentumsrecht geltend machen, so ist ihm der gemeine Wert des Tieres
abzüglich der angefallenen Kosten zu ersetzen.
Der Bürgermeister:
i.A. Der Dienststellenleiter:
Dr. Viktor Hladky eh.
2700 Wiener Neustadt, Hauptplatz 1-3, Telefon: 0 26 22 / 373, Telefax: 0 26 22 / 373-519
www.wiener-neustadt.gv.at, DVR: 0076031
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