Magistrat der Stadt Wiener Neustadt Magistratsabteilung 6, Gesundheits-, Markt- und Veterinäramt Veterinäramt Datum: 17.08.2015 Zahl: 6/V 109-2015 Bearbeiterin: Dr. Hruby/Helmreich DW: 500 Fax: 519 (Bitte bei Antwort angeben) Bezug: --Betreff: Tierfundmeldung gem. § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz KUNDMACHUNG In Wiener Neustadt wurde am 07. August 2015, in der Neudörfler Straße, eine Europäische Hauskatze, weiß, männlich, kastriert, ca. 1,5 Jahre alt, aufgefunden. Das beschriebene Tier (siehe Bild) befindet sich im Tierschutzhaus. Dies wird im Sinne des § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz kundgemacht. Gemäß § 30 Abs. 7 Tierschutzgesetz kann, wird nicht innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe gemäß Abs. 6 eine Ausfolgung des Tieres im Sinne des Abs. 8 begehrt, das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden. Sollte daraufhin innerhalb Jahresfrist der Eigentümer sein Eigentumsrecht geltend machen, so ist ihm der gemeine Wert des Tieres abzüglich der angefallenen Kosten zu ersetzen. Der Bürgermeister: i.A. Der Dienststellenleiter: Dr. Viktor Hladky eh. 2700 Wiener Neustadt, Hauptplatz 1-3, Telefon: 0 26 22 / 373, Telefax: 0 26 22 / 373-519 www.wiener-neustadt.gv.at, DVR: 0076031 Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.wienerneustadt.gv.at/amtssignatur/
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