„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen!“ AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. » Checkliste: Haushaltsnahe Dienstleistungen 1. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (geringfügige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt) Zubereitung von Mahlzeiten Reinigung der Wohnung, Teppich-, Fenster-, Treppenreinigung Gartenpflege 20 11 by ht tp :// ak ze nt -ls th v.d e 2. Haushaltsnahe Dienstleistungen allgemeiner Art Fensterreinigung von einem selbständigen Fensterputzer Reinigung der Wohnung von einem Angestellten eines Dienstleistungsunternehmens Reinigung des Treppenhauses und der übrigen Gemeinschaftsräume von einem Unternehmen Gartenpflegearbeiten, Schneeräumen (wie z. B. Rasenmähen, Heckeschneiden, u. ä.) Umzugsdienstleistungen aus privaten Gründen (wie z. B. Spedition) 3. Pflege- und Betreuungsleistungen Pflege von kranken Personen (wie z.B. Beauftragung eines Pflegedienstes, Betreuungsdienstes) 4. Handwerkerleistungen ! © © 2011 ! Malerarbeiten wie Streichen/Lackieren von Türen, Fenster (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren, Tapezieren Reparatur/Austausch von Bodenbelägen, Fenstern und Türen (wie z. B. Teppich, Laminat, Parkett, Fliesen, u. ä.) Reparatur, Wartung und Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen Reparatur und Wartung von Hausgeräten in Ihrem Haushalt (wie z. B. Reparatur der Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher oder PC vor Ort) VORSICHT ! Keine Steuerermäßigung bei Mitnahme der Geräte zur Reparatur !!! Kontrollaufwendungen, z.B. Schornsteinfeger, Kontrolle von Blitzschutzanlagen handwerkliche Leistungen für Hausanschlüsse soweit die Kosten die Zuleitung zum Haus oder zur Wohnung betreffen (wie z. B. Kabel für Strom, Fernsehen, u. ä.) Erhaltungsarbeiten an Innen- und Außenwänden Modernisierungsarbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen Modernisierung/Austausch der Einbauküche, Badezimmer Maßnahmen zur Modernisierung der Gartengestaltung Pflasterarbeiten im Rahmen einer Renovierungs-/Modernisierungsmaßnahme andere Renovierungs-/Erhaltungsmaßnahmen oder kleinere Ausbesserungsarbeiten in Ihrem Haushalt oder auf Ihrem Grundstück keine Förderung bei Neubauten ACHTUNG ! Diese Rechnungen nie bar bezahlen, sondern immer überweisen! Material- und Lohnkosten immer getrennt ausweisen lassen! AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. · Schönhauser Allee 64 · 10437 Berlin FON +49.(0)30.54714635 · FAX +49.(0)30.54714631 · MAIL [email protected] · WWW http://akzent-lsthv.de ! DocHD V 1.0.2 © 2011
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