Haushaltsnahe Dienstleistgungen

„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen!“
AKZENT
Lohnsteuerhilfeverein
für Arbeitnehmer e.V.
» Checkliste: Haushaltsnahe Dienstleistungen
1. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
(geringfügige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt)
Zubereitung von Mahlzeiten
Reinigung der Wohnung, Teppich-, Fenster-, Treppenreinigung
Gartenpflege
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2. Haushaltsnahe Dienstleistungen allgemeiner Art
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Fensterreinigung von einem selbständigen Fensterputzer
Reinigung der Wohnung von einem Angestellten eines Dienstleistungsunternehmens
Reinigung des Treppenhauses und der übrigen Gemeinschaftsräume von einem Unternehmen
Gartenpflegearbeiten, Schneeräumen
(wie z. B. Rasenmähen, Heckeschneiden, u. ä.)
Umzugsdienstleistungen aus privaten Gründen
(wie z. B. Spedition)
3. Pflege- und Betreuungsleistungen
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Pflege von kranken Personen
(wie z.B. Beauftragung eines Pflegedienstes, Betreuungsdienstes)
4. Handwerkerleistungen
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© 2011
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Malerarbeiten wie Streichen/Lackieren von Türen, Fenster (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern
und -rohren, Tapezieren
Reparatur/Austausch von Bodenbelägen, Fenstern und Türen
(wie z. B. Teppich, Laminat, Parkett, Fliesen, u. ä.)
Reparatur, Wartung und Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
Reparatur und Wartung von Hausgeräten in Ihrem Haushalt
(wie z. B. Reparatur der Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher oder PC vor Ort)
VORSICHT ! Keine Steuerermäßigung bei Mitnahme der Geräte zur Reparatur !!!
Kontrollaufwendungen, z.B. Schornsteinfeger, Kontrolle von Blitzschutzanlagen
handwerkliche Leistungen für Hausanschlüsse soweit die Kosten die Zuleitung zum Haus oder zur Wohnung
betreffen
(wie z. B. Kabel für Strom, Fernsehen, u. ä.)
Erhaltungsarbeiten an Innen- und Außenwänden
Modernisierungsarbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen
Modernisierung/Austausch der Einbauküche, Badezimmer
Maßnahmen zur Modernisierung der Gartengestaltung
Pflasterarbeiten im Rahmen einer Renovierungs-/Modernisierungsmaßnahme
andere Renovierungs-/Erhaltungsmaßnahmen oder kleinere Ausbesserungsarbeiten in Ihrem Haushalt oder
auf Ihrem Grundstück
keine Förderung bei Neubauten
ACHTUNG !
Diese Rechnungen nie bar bezahlen, sondern immer überweisen!
Material- und Lohnkosten immer getrennt ausweisen lassen!
AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. · Schönhauser Allee 64 · 10437 Berlin
FON +49.(0)30.54714635 · FAX +49.(0)30.54714631 · MAIL [email protected] · WWW http://akzent-lsthv.de
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