Ausschreibung - Pädagogische Hochschule Burgenland

AUSSCHREIBUNG
An der privaten Pädagogischen Hochschule Stiftung Burgenland gelangen nachstehende
Stellen für Vertragshochschullehrpersonen (mit Beginn des Studienjahres 2015/2016) zur
Besetzung.
Es gelten die Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen, die auf der Homepage des BMBF:
www.bmbf.gv.at/stellenausschreibungen abgerufen werden können.
Die Bewerbungen sind bis zum 12. August 2015 beim Rektorat einzubringen.
Die in Klammer angeführte Zahl ist die Wochenstundenzahl bzw. die Verwendung im
Prozentausmaß. Gelangt eine Stelle nicht nur vertretungsweise/vorübergehend, sondern auf
Dauer zur Besetzung, wird auf diesen Umstand durch den Vermerk „/D“ hingewiesen (die
vorgeschriebenen Erfordernisse der Anlage 1 zum BDG 1979 sind hierbei vollständig
nachzuweisen).
Die Verwendung als Vertragshochschullehrperson an den privaten Pädagogischen
Hochschulen erfolgt gemäß § 200d des BDG 1979 bzw. § 48g des VBG.
Das
Monatsentgelt
liegt
bei
Vertragshochschullehrpersonen
in
Abhängigkeit
von
Verwendung und Vorbildung (bei Vollbeschäftigung) zwischen mindestens EUR 2.182,-- und
mindestens EUR 2.548,10. Zusätzlich gebührt den Vertragshochschullehrpersonen eine
Zulage. Das Monatsentgelt erhöht sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen
Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.
HochschulprofessorIn ph 1 (100%/D) für Inklusive Pädagogik mit Fokus Diversitätsbereich
Behinderung: Der Arbeitsbereich umfasst die Lehre in den Studiengängen der Primarstufe
und der Sekundarstufe in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Forschungs- und
Entwicklungstätigkeit mit
dem Schwerpunkt inklusive Pädagogik, insbesondere im
Fachbereich Mathematik. Erwartet wird die Weiterentwicklung von Theorie und Praxis einer
inklusiven Schule sowie die Hochschule in regionalen, nationalen und internationalen
Forschungskooperationen bzw. in einschlägigen Gremien zur inklusiven Pädagogik zu
vertreten.
Entsprechende
Organisations-
und
Verwaltungstätigkeiten
sind
Teil
der
Dienstpflichten.
(Erfordernisse: § 48e des VBG iVm Z 22a der Anlage 1 zum BDG 1979, facheinschlägiger
Universitätsabschluss mit inhaltlichem Bezug zur Sonder- oder inklusiven Pädagogik;
-2mehrjährige
berufspraktische
Sonderpädagogik
als
auch
Erfahrungen
an
sowohl
Hochschulen
oder
in
der
Primar-,
Universitäten
Sekundar-
ist
und
Voraussetzung.
Bewerber/innen mit nachgewiesenen Kompetenzen im Bereich Fachdidaktik Mathematik werden
bevorzugt.
ProfessorIn (ph2) 85 % Forschungsgeleitete Lehre: E-Learning und Medienpädagogik,
Online-Tutoring (8,5);
(Erfordernisse: § 48e des VBG iVm Z 22b der Anlage 1 zum BDG 1979; Zusätzliches
Tätigkeitsprofil: Entwicklung von Bildungsangeboten und Projekten im Rahmen des OnlineCampus Virtuelle PH).
ProfessorIn (ph2) 25 % Forschungsgeleitete Lehre: Individuelle Schwerpunktbildung
(Projektmanagement), Lehrgang Unterrichtspraktikum (interkulturelle Bildung) (2,5);
(Erfordernisse: § 48e des VBG iVm Z 22b der Anlage 1 zum BDG 1979; Zusätzliches
Tätigkeitsprofil: Entwicklung von Bildungsangeboten und Projekten zu interkultureller Bildung
und Managementkompetenzen (Schwerpunkt Medienarbeit) im Schulbereich).
Die Auswahl erfolgt durch das Rektorat im Rahmen von Bewerbungsgesprächen.