Für bequemes Tanken und Einkaufen: die Coop Pronto Company Card. Mit der Coop Pronto Company Card haben Sie viele Vorteile, die Ihnen das Tanken und Einkaufen erleichtern. Die monatliche Abrechnung bietet Ihnen eine Übersicht über die monatlichen Ausgaben für Treibstoff und alle Produkte aus dem Coop Pronto Shop. Die Vorteile auf einen Blick. 3. Einfach und bargeldlos. Nach dem Tanken und Einkaufen bezahlen Sie bequem und praktisch mit Ihrer Coop Pronto Company Card. So sind Sie auch ohne Bargeld jederzeit mobil. 4. Detaillierte Monatsrechnung. Die übersichtlich gestaltete Monatsrechnung sorgt dafür, dass Sie jederzeit den Überblick über Ihre Ausgaben haben. Die Monatsrechnung ist mehrwertsteuerkonform. 5. Die Rechnungsdaten. Die Rechnungsdaten sind per elektronischem File erhältlich. 1. Tanken und shoppen unterwegs zu günstigen Preisen. Mit der Coop Pronto Company Card können Sie an allen Coop Pronto Shops mit Tankstelle an 365 Tagen im Jahr tanken und in den Coop Pronto Shops mit Tankstelle bis spät einkaufen. 2. Attraktive Flottenkonditionen. Sie kommen in den Genuss eines Rechnungsrabattes und es werden Ihnen keine Gebühren belastet. Neben diesen Vorteilen profitieren Sie von gestaffelten Jahresrückvergütungen, je nach Ihrem jährlichen Benzin-/Dieselumsatz. 6. Online-Verwaltung. Zugang zu den aktuellen Bezügen, archivierten Rechnungen und Kartenmutationen per Extranet möglich. 7. Coop Preise. Coop Eigenmarken werden in den Coop Pronto Shops zu Coop Preisen angeboten. 8. Angebote nach Mass. Möglichkeit der Produktrestriktion und der Kilometererfassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Benützung der Coop Pronto Company Card 1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Karteninhaber bzw. Kunden oder dessen gesetzlichem Vertreter einerseits und der Coop Mineraloel AG andererseits werden durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Es gilt schweizerisches Recht. Erfüllungs- sowie Betreibungsort für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist Zürich. Der Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehenden Streitigkeiten ist Zürich. Die Coop Mineraloel AG behält sich indessen das Recht vor, den Karteninhaber bzw. den gesetzlichen Vertreter beim zuständigen Gericht seines Sitzes oder bei jeder anderen zuständigen Behörde zu belangen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, sofern die Parteien den Vertrag auch ohne diese Bestimmungen eingegangen wären. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke. 2. Der Kunde ist im Rahmen dieser AGB berechtigt, an den Coop Tankstellen Treibstoff und in den Coop Pronto Shops mit Tankstelle Shopartikel zu erwerben. Der Kunde an erkennt den jeweiligen an der Tankstelle angegebenen Säulenpreis zum Zeitpunkt des Kassenvorgangs. 3. Dem Kunden wird auf Wunsch ein Lieferschein ausgestellt. 4. Der Kartenaussteller erwartet vom Karteninhaber, dass dieser mit der Coop Pronto Company Card einen Umsatz von mindestens 2’500 Litern Benzin/Diesel pro Kalenderjahr macht. Die Coop Pronto Company Card ist frei von wiederkehrenden Karten- und Rechnungsgebühren. Erwirbt der Kunde keine 2’500 Liter Benzin/Diesel pro Kalenderjahr, behält sich die Coop Mineraloel AG das Recht vor, die Coop Pronto Company Card auto matisch durch eine Coop Pronto Card ohne Spezialkonditionen (gemäss den AGB für die Coop Pronto Card) zu ersetzen, welche gebührenpflichtig ist. Beschädigte Kundenkarten werden gegen eine Gebühr von CHF 15.–* ersetzt. Dieselbe Gebühr wird für verlorene oder gestohlene Karten berechnet, welche aus Sicherheitsgründen nicht ersetzt werden. 5. Der Kunde profitiert bei Bezahlung mit der Coop Pronto Company Card von Benzin/ Diesel – davon ausgeschlossen sind AdBlue und B30 – von den folgenden Spezialkonditi onen: 3 Rappen Rabatt pro Liter Benzin oder Diesel, ausgeschlossen AdBlue und B30. Dieser Rabatt versteht sich als absatzunabhängiger Rechnungsrabatt. Zusätzliche, absatzabhängige Jahresrückvergütung auf die mit der Coop Pronto Company Card pro Kalenderjahr bezogenen Treibstoffmengen (Benzin und Diesel, davon ausgeschlossen sind AdBlue und B30): 1 –24’999 = 1,00 Rappen 25’000 –49’999 = 1,25 Rappen 50’000 – 74’999 = 1,50 Rappen 75’000 – 99’999 = 2,00 Rappen Ab 100’000 Liter auf Anfrage 8. Die Kreditfähigkeit des Kartenantragstellers wird anhand von dessen Angaben geprüft. Der Kartenantragsteller bestätigt die Richtigkeit der von ihm im Kartenantrag gemachten Angaben. Die Coop Mineraloel AG behält sich vor, gegebenenfalls weitere Abklärungen vorzunehmen sowie die vom Kartenantragsteller gemachten Angaben bei öffentlichen Ämtern (Einwohnerkontrolle, Betreibungsamt usw.) sowie bei privaten Auskunftsstellen zu überprüfen. Verändern sich die Einkommensverhältnisse des Karteninhabers derart, dass die Voraussetzungen für dessen Kreditfähigkeit nicht mehr gegeben sind, ist er verpflichtet, dem Coop Pronto Cardcenter unverzüglich hierüber Mitteilung zu erstatten. 9. Sollten berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Antragstellers bzw. Kartenin habers oder an dessen Einhaltung der vorliegenden AGB bestehen, ist die Coop Mineraloel AG berechtigt, einen Kartenantrag ohne Begründung abzulehnen bzw. Karten sperren zu lassen. 10. Die Coop Mineraloel AG setzt für jeden Karteninhaber aufgrund der finanziellen Verhältnisse eine Kreditlimite fest, ansonsten die Kreditlimite auf kumulierte CHF 4’000.– für juristische Personen festgelegt wird. Die Coop Mineraloel AG behält sich das Recht vor, die Kreditlimite jederzeit zu ändern. 11. Die Coop Mineraloel AG behält sich vor, Kreditkarten bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen (z.B. Zahlungspflichten) durch das Coop Pronto Cardcenter sperren zu lassen und das Vertragsverhältnis per sofort aufzulösen. Nach erfolgter Kartensperrung infolge Zahlungsverzuges wird der gesamte ausstehende Saldo sofort zur Zahlung fällig. Die Kreditkarten bleiben Eigentum der Coop Mineraloel AG. 12. Die Coop Mineraloel AG behält sich das Recht vor, die AGB und die damit verbundenen Ansätze jederzeit anzupassen. Solche Anpassungen werden dem Karteninhaber im Voraus bekannt gegeben. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Inhaber die Karte nicht innert Monatsfrist seit Anzeige der Änderungen zurücksendet. 13. Der Karteninhaber hat einen Kreditkartenverlust oder -diebstahl oder die Feststellung eines Schadens durch missbräuchliche Verwendung einer Kreditkarte dem Coop Pronto Cardcenter unverzüglich zu melden und schriftlich zu bestätigen, damit das Coop Pronto Cardcenter die Kreditkarte allenfalls sperren lassen kann. Im Falle eines Diebstahls oder Missbrauchs hat der Kunde zusätzlich bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Dem Coop Pronto Cardcenter ist eine Kopie der Polizeianzeige zuzustellen. Der Karteninhaber bleibt so lange verantwortlich für die missbräuchliche Verwendung seiner Kreditkarte(n), bis das Coop Pronto Cardcenter die Mitteilung des Karteninhabers erhalten hat. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Haftung des Karteninhabers für missbräuchliche Verwendung der Karte. Das Coop Pronto Cardcenter sperrt die Kreditkarte sofort nach entsprechender schriftlicher oder mündlicher Meldung durch den Kunden. Die Coop Mineraloel AG lehnt jegliche Haftung im Rahmen der vertraglichen und ausservertraglichen Zusammenarbeit mit dem (potenziellen) Kunden und/oder Karteninhaber ab. 14. Namens- und Adressänderungen sind dem Coop Pronto Cardcenter in Glattbrugg ZH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die entsprechenden Beträge werden jeweils mit der Februarrechnung des Coop Pronto Cardcenter verrechnet. 15. Die Kundenkarte ist jeweils 3 (drei) Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit stellt das Coop Pronto Cardcenter automatisch eine neue Karte zu. 6. Auf Treibstoff- und Wareneinkäufe mit der Coop Pronto Company Card für juristische Personen werden keine Superpunkte gewährt. Zusätzliche Vergünstigungen (z.B. Rabattgutscheine usw.) sind ebenfalls nicht gültig. 16. Mit Einreichung des Antrages für eine Coop Pronto Company Card bestätigt der Antragsteller, ein Exemplar der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benützung der Coop Pronto Company Card» erhalten und deren Inhalt mit seiner Unterschrift auf dem Kartenantrag akzeptiert zu haben. 7. Die Bezüge werden gemäss dem auf dem Antrag angegebenen Zahlungsmodus dem Kunden belastet. Die Zahlung des Gesamtbetrages durch den Karteninhaber hat bis zum letzten Tag eines Kalendermonats zu erfolgen. Sollte die Bank/die Post (bei LSV bzw. Debit-Direct-Vereinbarung) die Zahlung verweigern, ist das Coop Pronto Cardcenter berechtigt, die daraus entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug oder nach erfolgter Kartensperrung wird der gesamte ausstehende Saldo sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverspätung wird ein monatlicher Verzugszins von 0,95% auf den ausstehenden Saldo aufgerechnet. Die Mahnspesen betragen für die zweite Mahnung CHF 10.–*. Für die Sperrung von Karten wird eine Gebühr von CHF 10.–* pro Karte erhoben. Reklamationen bezüglich der Richtigkeit der Rechnungsstellung haben innert 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich an das Coop Pronto Cardcenter zu erfolgen, ansonsten die Rechnung als akzeptiert gilt. Die Coop Mineraloel AG behält sich das Recht vor, Forderungen an Drittunternehmen abzutreten. 17. Sämtliche Bestimmungen der vorliegenden AGB gelten automatisch auch für Bezüge mit Zusatzkarten. Der Hauptinhaber verpflichtet sich, Personen, für die er eine Zusatzkarte bestellt hat, die vorliegenden AGB vollständig zur Kenntnis zu bringen. Der Hauptinhaber haftet solidarisch mit dem Inhaber der jeweiligen Zusatzkarte für die Zahlung aller durch die Benützung der Karte entstandenen Verbindlichkeiten. Der aktuelle Stand der AGB kann jederzeit unter www.coop-pronto.ch abgerufen werden. Ausgabe: Februar 2016 * zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
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