Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung 1. Das Leistungsverzeichnis ist vollständig auszufüllen. Unvollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse können zum Angebotsausschluss führen. Sofern ein Alternativangebot abgegeben wird, ist das Leistungsverzeichnis zu kopieren und ebenfalls vollständig auszufüllen. 2. Die Preise sind als Nettopreise, d. h. ohne Umsatzsteuer, in Zahlen in das Leistungsverzeichnis einzusetzen; auf dem jeweils letzten Blatt ist der Gesamtpreis (Summe der Einzelpositionen) einzutragen. 3. In die angebotenen Preise sind sämtliche Nebenkosten, wie beispielsweise auch Überführungskosten, Einlagerungskosten einzukalkulieren. Sofern zur Leistung im LV keine weitere Präzisierung erfolgt, beinhaltet der angefragte Leistungsumfang immer das Liefern, Verlegen, Montieren und Anschließen aller genannten Baugruppen, Geräte, Positionen, Gegenstände usw. bis zur betriebsfertigen und vollständigen funktionellen Nutzbarkeit, einschließlich erforderlicher Befestigungs- und Anschlussmaterialien, einschließlich der Kosten für Inbetriebnahme, Anpassung und Übergabe. 4. Bei Bedarf (z.B. Mehrleistungen oder alternative Leistungen) sind textliche oder sonstige Erläuterungen neben den Preisspalten oder in einer Anlage zum Leistungsverzeichnis vorzunehmen. Auf Anlagen ist im Angebot hinzuweisen. 5. Nebenangebote in vertraglicher Hinsicht sind nur in Verbindung mit der Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Sie müssen mindestens den in den Vertragsbedingungen und dem Leasingvertrag beschriebenen Anforderungen entsprechen. Nebenangebote in technischer Sicht sind auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zulässig. Nebenangebote in technischer Hinsicht müssen mindestens den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen und Funktionalitäten entsprechen. Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Deren Anzahl ist an der im Angebotsvordruck bezeichneten Stelle aufzuführen. Sie sind ausreichend und prüfbar zu beschreiben. 6. Es dürfen technisch vergleichbare Vorführfahrzeuge als Nebenangebot angeboten werden. Vorführfahrzeuge, bis zu einem Höchstalter von 12 Monaten und mit max. 300 Betriebsstunden, sofern sie neuwertig und überholt sind und der Hersteller Garantie wie für ein neues Fahrzeug leistet. 7. Für die Abstimmung des Termins für die Mustervorführung steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung: Stadt Oldenburg in Holstein – KDO Sebenter Weg 30 23758 Oldenburg in Holstein Herr Sahmkow 04361/5080665 Mustervorführungen sind Bestandteil des vollständigen Angebotes und müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt sein. Über den genauen Termin ist sich mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bereits erfolgte Mustervorführungen können nach Rücksprache mit dem Auftraggeber anerkannt werden. Der Termin der erfolgten Mustervorführung ist in die zu den Ausschreibungsunterlagen gehörende Anlage „Mustervorführung“ einzutragen. 8. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot je Los/Teillos. Dabei werden bei allen Fahrzeugen folgende Kriterien und Gewichtungen berücksichtigt: Preis – 60 %, Qualität – 30 % (Material – 15 %, Funktionalität – 15 %), Frist für Garantieansprüche – 2,5 %, Wartungskosten 2,5 % Kundendienst – 5 %. 9. Das Fahrzeug ist entsprechend dem neuesten Stand der Technik, den geltenden Normen und Vorschriften (z.B. StVZO) zu fertigen und TÜV abgenommen zu übergeben. 10. Alle Bauelemente sind DIN gemäß zu fertigen. Soweit die Liste keine konkrete Ausführung einzelner Bauelemente verlangt oder Alternativen denkbar sind, hat der Bieter sein Angebot zu konkretisieren. Gleiches gilt für alle Mindest- und Maximalangaben. Alle Ausstattungs- und Beladungsteile, für die in der Fahrzeugnorm eine Norm vorgeschrieben ist, sind gemäß der entsprechenden Norm anzubieten. 11. Zweifelsfragen sind vor Angebotsabgabe zu klären. Nachforderungen, die ihre Ursache in nicht ausreichender Unterrichtung über die örtlichen Gegebenheiten, den Leistungsumfang oder irrige Auffassungen darüber haben, werden nicht anerkannt. 12. Wenn am Umfang der Beladung abzusehen ist, dass das in der jeweiligen DIN vorgeschriebene Gesamtgewicht des Fahrzeuges überschritten wird, ist darauf im Angebot hinzuweisen. 13. Fahrzeugbesonderheiten, die herstellerspezifisch sind, sind ebenfalls auf einer Anlage zum Leistungsverzeichnis zu konkretisieren. Mit dem Angebot ist eine Zeichnung und Prospektmaterial über das angebotene Fahrzeug einzureichen, um das Angebot umfassend beurteilen zu können. 14. Für die Beladung gibt der Bieter Fabrikate und Typen an. Angegebene Fabrikate gelten als Leitfabrikate. Werden andere Produkte angeboten, so ist die Gleichwertigkeit zu den ausgeschriebenen Produkten in geeigneter Art und Weise zu belegen. 15. Der Bieter versichert, dass das angebotene Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik, den geltenden Normen und Vorschriften, bspw. Unfallverhütungsvorschriften, den anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln und der geltenden DIN-Norm entspricht. 16. Der Bieter übernimmt eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes oder dafür, dass der Vertragsgegenstand für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält. Der Umfang und die nähere inhaltliche Ausgestaltung der Ansprüche des Auftraggebers ergeben sich aus der Garantieerklärung, die der Bieter mit dem Angebot einzureichen hat. Die Garantieerklärung muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten: a. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, und b. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers. Hiermit bestätigen ich/wir die Kenntnisnahme der o. g. Punkte. ............................, den ........................... ..................................................... Ort Firmenstempel / Unterschrift Datum
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