Betreuungshilfskräfte (m/w) - Evangelisches Johannesstift

Ein Ort für Talente, die in ihrem Leben viel bewegen möchten
Die Evangelisches Johannesstift Behindertenhilfe gGmbH bietet vernetzte stationäre und ambulante Wohnund Unterstützungsmöglichkeiten, Schulbildung sowie Arbeits- und Beschäftigungsplätze für Menschen mit
Beeinträchtigung. Unsere Arbeit orientiert sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Klienten und unser Ziel ist
die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Wenn Sie Ihre Kompetenzen und Ihre
Talente in diese personenzentrierte Arbeit einbringen wollen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Wir suchen zum 1. September 2015 oder später für die Wohneinrichtung Nebo
Betreuungshilfskräfte (m/w)
befristet, in Teilzeit.
Wir bieten Ihnen
• Vergütung nach AVR
• Arbeiten im Team
• Strukturiertes Einarbeitungskonzept
• Zielorientiertes Arbeiten
• Regelmäßige Mitarbeitergespräche
• Interne und externe Fortbildung
• Prämiertes Gesundheitsmanagement
Ihre Aufgaben
• Unterstützung der Selbstbestimmung von Menschen
mit Behinderung
• Assistenz und Unterstützung analog der
Hilfebedarfe nach HMB-W
• Unterstützung der Fachkräfte
• Aktive Umsetzung der konzeptionellen und
inhaltlichen Standards
Ihre Bewerbung
• Als barrierefreies Unternehmen begrüßen wir Bewerbungen
von Schwerbehinderten mit entsprechender Qualifikation.
Schicken Sie Ihre Bewerbung bitte per E-Mail in einer PDF-Datei
oder postalisch bis zum 11. September 2015 an uns. Wenn Sie
die Rück­sendung Ihrer Unterlagen wünschen, legen Sie bitte
einen frankierten Rück­umschlag bei.
Ihr Profil
• Erfahrung in der Arbeit mit Menschen
mit Beeinträchtigungen erwünscht
• Teamorientierte Arbeitsweise, Flexibilität
und Souveränität
• PC-Kenntnisse (MS-Office)
• Führerschein Klasse 3
• Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche (ACK)
ist erwünscht
Evangelisches Johannesstift Behindertenhilfe gGmbH
Nebo | Wanda Fabis
Haus 19 a | Schönwalder Allee 26 13587 Berlin
Tel. 030 · 336 09 - 189 | Fax 030 · 336 09 - 335
[email protected]
Ausschreibung vom 24.08.2015