Beim Stellen der Hausaufgaben ist darauf zu achten, dass ein

Hausaufgabenkonzept
Meckenheim:
im
Fach
Erdkunde/Geographie
des
Konrad-Adenauer-Gymnasiums
1. Sinn und Zweck von Hausaufgaben im Erdkundeunterricht
Hausaufgaben dienen der Vor- und/oder Nachbereitung des Erdkundeunterrichts. Sie müssen aus dem
Unterricht erwachsen und wieder zu ihm zurückführen. Sie dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete
einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Dabei sollten die Hausaufgaben einen angemessenen
Schwierigkeitsgrad aufweisen, der es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, diese selbstständig
anzufertigen.
In den Hausaufgaben des Faches Erdkunde soll insbesondere der Umgang mit den unterschiedlichsten
Materialformen (Diagramme, Karten, …), die im Erdkundeunterricht zum Einsatz kommen, geübt
werden. Daher sollen die Schülerinnen und Schüler immer wieder angehalten werden, auch das
ausführliche Auswerten und Verknüpfen dieser Materialien in ausformulierter Form zu üben. Dazu
können insbesondere die Hausaufgaben dienen.
2. Hinweis für die Erteilung der Hausaufgaben
Beim Stellen der Hausaufgaben ist darauf zu achten, dass ein bestimmter zeitlicher Rahmen nicht
überschritten wird. Die Hausaufgabenzeit für das Fach Erdkunde sollte in der
- Klasse 5 etwa 15 Minuten betragen,
- Klasse 7 etwa 20 Minuten betragen,
- Klasse 9 etwa 25 Minuten betragen,
- Sek II, im Grundkurs 30 Minuten und im Leistungskurs 45 Minuten betragen.
3. Integration der Hausaufgaben in den Erdkundeunterricht und Umgang mit fehlenden
Hausaufgaben
Die Hausaufgaben werden von der Fachlehrkraft grundsätzlich zu Beginn oder im Laufe einer
Unterrichtsstunde in geeigneten Lernphasen in möglichst unterschiedlicher Form überprüft/
besprochen. Dabei sollte möglichst ein Wechsel zwischen Ergebniskontrolle/ -besprechung
o mit der ganzen Lerngruppe
o in Partnerarbeit
o in Einzelarbeit mit Hilfe von Lösungsblättern
o ggf. auch im Einzelgespräch mit der Lehrkraft
o oder eine Kombination dieser Arbeits- und Sozialformen
angestrebt werden.
Nicht gemachte oder nur unvollständig bzw. oberflächlich angefertigte Hausaufgaben sollen von
der betreffenden Schülerin/ dem betreffenden Schüler nachgeholt bzw. überarbeitet und in der
folgenden Unterrichtsstunde unaufgefordert der Lehrkraft vorgelegt werden. Bei dreimalig nicht
erledigten Hausaufgaben werden die Eltern der Schüler/ Schülerinnen der Sekundarstufe I +
Einführungsphase schriftlich von dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin darüber informiert.
Auch soll die Arbeitshaltung des Schülers in der Notengebung Berücksichtigung finden.