Hausaufgabenkonzept Meckenheim: im Fach Erdkunde/Geographie des Konrad-Adenauer-Gymnasiums 1. Sinn und Zweck von Hausaufgaben im Erdkundeunterricht Hausaufgaben dienen der Vor- und/oder Nachbereitung des Erdkundeunterrichts. Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm zurückführen. Sie dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Dabei sollten die Hausaufgaben einen angemessenen Schwierigkeitsgrad aufweisen, der es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, diese selbstständig anzufertigen. In den Hausaufgaben des Faches Erdkunde soll insbesondere der Umgang mit den unterschiedlichsten Materialformen (Diagramme, Karten, …), die im Erdkundeunterricht zum Einsatz kommen, geübt werden. Daher sollen die Schülerinnen und Schüler immer wieder angehalten werden, auch das ausführliche Auswerten und Verknüpfen dieser Materialien in ausformulierter Form zu üben. Dazu können insbesondere die Hausaufgaben dienen. 2. Hinweis für die Erteilung der Hausaufgaben Beim Stellen der Hausaufgaben ist darauf zu achten, dass ein bestimmter zeitlicher Rahmen nicht überschritten wird. Die Hausaufgabenzeit für das Fach Erdkunde sollte in der - Klasse 5 etwa 15 Minuten betragen, - Klasse 7 etwa 20 Minuten betragen, - Klasse 9 etwa 25 Minuten betragen, - Sek II, im Grundkurs 30 Minuten und im Leistungskurs 45 Minuten betragen. 3. Integration der Hausaufgaben in den Erdkundeunterricht und Umgang mit fehlenden Hausaufgaben Die Hausaufgaben werden von der Fachlehrkraft grundsätzlich zu Beginn oder im Laufe einer Unterrichtsstunde in geeigneten Lernphasen in möglichst unterschiedlicher Form überprüft/ besprochen. Dabei sollte möglichst ein Wechsel zwischen Ergebniskontrolle/ -besprechung o mit der ganzen Lerngruppe o in Partnerarbeit o in Einzelarbeit mit Hilfe von Lösungsblättern o ggf. auch im Einzelgespräch mit der Lehrkraft o oder eine Kombination dieser Arbeits- und Sozialformen angestrebt werden. Nicht gemachte oder nur unvollständig bzw. oberflächlich angefertigte Hausaufgaben sollen von der betreffenden Schülerin/ dem betreffenden Schüler nachgeholt bzw. überarbeitet und in der folgenden Unterrichtsstunde unaufgefordert der Lehrkraft vorgelegt werden. Bei dreimalig nicht erledigten Hausaufgaben werden die Eltern der Schüler/ Schülerinnen der Sekundarstufe I + Einführungsphase schriftlich von dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin darüber informiert. Auch soll die Arbeitshaltung des Schülers in der Notengebung Berücksichtigung finden.
© Copyright 2024 ExpyDoc